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Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem evangelischen Regionalverband. Z. Z. wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert wird. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden soll, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt? - Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor? - Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden? - Das Gemeindehaus steht noch nicht unter Denkmalschutz, wohl aber das Kirchengebäude. Würde der Magistrat einen entsprechenden Antrag auf Denkmalschutz, insbesondere wegen des schönen großen Gemeindesaals unterstützen? - Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30% öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2013, OF 365/3 Betreff: Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem evangelischen Regionalverband. Z. Z. wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert wird. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden soll, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt? - Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor? - Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden? - Das Gemeindehaus steht noch nicht unter Denkmalschutz, wohl aber das Kirchengebäude. Würde der Magistrat einen entsprechenden Antrag auf Denkmalschutz, insbesondere wegen des schönen großen Gemeindesaals unterstützen? - Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30% öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 365/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 365/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass über die letzten zwei Punkte der Aufzählung getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt wird. Beschluss: Auskunftsersuchen V 746 2013 Die Vorlage OF 365/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vierte Punkt wie folgt lautet: "Ist der Magistrat bereit, das Gemeindegebäude samt Grundstück zu kaufen, da das Nordend kein Bürgerzentrum hat?" Abstimmung: Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Punkte 4 und 5: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Verknüpfte Vorlagen