Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppeln
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM
4485 entstanden aus
Vorlage: OF 283/3 vom
16.08.2007 Betreff: Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die
Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn)
koppeln Vorgang: OM 2606/04 OBR 3; ST 1193/04 In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004,
ST 1193, äußerte sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirates vom
19.02.2004, OM 2606, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen,
da weder eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit bestehe noch die räumlichen
Verhältnisse der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U 5
zuließen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die
befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung
durch eine Vorrangschaltung zugunsten der U 5 weitgehend vermieden werden
könnten. Im Falle, dass die U 5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der
Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U 5 von 15 bis 20
Sekunden ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen frei zu machen.
Im Falle eines gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstraße von U 5 und Pkws
während der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle den
Pkws das Abbiegen in aller Regel bevor die U 5 die Fahrt fortsetzt und
dafür freie Bahn benötigt - dies geschieht schon jetzt häufig. Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur
Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den
langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und
damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstraße) zu vermeiden. Hierfür
reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein
optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen
einer Bahn hinweist (z. B. Abbiegepfeil auf Rot). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob
kurzfristig unter Zuhilfenahme einer Vorrangschaltung für die U 5 und
gegebenenfalls eines Abbiegepfeils für Pkws das Linksabbiegen an der Kreuzung
Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße gestattet werden kann sowie
2. bei der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der
Umgestaltung der U 5 bestmögliche Voraussetzungen für das Linksabbiegen an
dieser Kreuzung zu schaffen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 17.03.2011, ST 425
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3
am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1