Meine Nachbarschaft: Am Kappelgarten
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Vorlagen
Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7192 entstanden aus Vorlage: OF 805/11 vom 02.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs Der Magistrat wird gebeten, in den Seckbacher Straßen Melsunger Straße, Im Heimgarten, Eschweger Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße im Abschnitt zwischen Melsunger Straße und Eschweger Straße sowie in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Wendekreisel bis Einmündung Heinz-Herbert-Karry-Straße Bewohnerparken einzurichten. Die Reservierungszeiten für Personen mit einem Bewohnerparkausweis sollen montags bis freitags jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Aufgrund der kurzen Fußwege zur U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" wird in den im Tenor genannten ausgewiesenen Straßen seit jeher verstärkt durch Pendler geparkt. Bedingt durch das Parkraumbewirtschaftungskonzept kommt es in Bornheim zur Verdrängung der Pendler. Die so verdrängten Pendler weichen jetzt zunehmend in die angrenzenden Stadtteile und somit auch in das westliche Seckbach aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6965 entstanden aus Vorlage: OF 793/11 vom 16.11.2020 Betreff: Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Seckbach bis zu fünf Parkplätze einzurichten und mit entsprechenden Schildern/Markierungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr müssen im Fall der Alarmierung das Feuerwehrhaus schnellstmöglich erreichen. Aufgrund der angespannten Parksituation bleibt häufig nur das Ausweichen auf Flächen im Parkverbot in der Altebornstraße. Durch die anstehenden Baumaßnahmen (Wilhelmshöfe/Sanierung Wilhelmshöher Straße) ist von einem stark zunehmenden Parkdruck und zusätzlichen Parkverboten auszugehen. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist im Alarmierungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr nicht vorgesehen. Leider kam es in der Vergangenheit bereits zu mutwilligen Beschädigungen der Privatfahrzeuge von Kameradinnen und Kameraden. Durch die Freiwillige Feuerwehr Seckbach wurden Flächen identifiziert, die zu Parkplätzen für Einsatzkräfte umgewandelt werden können, ohne dass bestehende Parkflächen wegfallen. Diese befinden sich neben und vor dem Feuerwehrhaus. Die genauen Standorte sind auf der Grafik ersichtlich. Die Umsetzung der Maßnahme unterstützt die Kameradinnen und Kameraden bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Sicherstellung der Rettungskette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 643 Aktenzeichen: 66 3
Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 16.11.2020 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747, hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1921 Aktenzeichen: 66 0
Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020
Antrag vom 16.09.2020, OF 785/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 451 2020 Die Vorlage OF 785/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6239 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 22.06.2020 Betreff: Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Atzelbergstraße zwischen Wilhelmshöher Straße und Atzelbergstraße 127 die Möglichkeit des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg, entweder einseitig oder versetzt, zu prüfen und einzurichten. Die Maßnahme soll ab August umgesetzt werden und ist vorerst bis zum Abschluss der Umleitung während der Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 1 (Altebomstraße - Heinz-Herbert-Karry-Straße), zu begrenzen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind der Bürgersteig und die Fahrbahn breit genug, um ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Durch die Sperrung der Wilhelmshöher Straße entsteht ein hoher Parkdruck. Das Einrichten von Parkplätzen hilft, den Druck zu reduzieren. Desweiteren wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Verbesserung im genannten Bereich. Während der Umleitung über die Altebomstraße und die Zeuläcker Straße zeigte sich, dass die Verkehrsteilnehmer breite Straßen ohne parkende Autos gerne zum Testen der Beschleunigung ihrer Fahrzeuge nutzen. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr. Aufgrund der ab August anstehenden Sanierung des Parkhauses Atzelbergstraße/Arolser Straße ist die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1786 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 3
Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6238 entstanden aus Vorlage: OF 736/11 vom 25.05.2020 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Magistrat wird gebeten, auf der Leonhardsgasse in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Verkehrsschilder Nr. 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch die Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen, die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Desweiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist trotz der aktuell dort regelmäßig parkenden Autos die Leonhardsgasse weder als Stau- noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 3
Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 715/11 vom 21.02.2020 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 735/11 vom 06.06.2020 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Straße Im Trieb/Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen (siehe Grafik Punkt 1); 2. das vor Im Trieb 4a beginnende Parkverbot in Höhe von Im Trieb 12 durch das Verkehrszeichen Nr. 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße Im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, sodass ein blindes Einfahren in die Straße Im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, sodass unter Inkaufnahme einer Verkehrsgefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1785 Aktenzeichen: 66 0
Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701 entstanden aus Vorlage: OF 650/11 vom 22.12.2019 Betreff: Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim Vorgang: OM 4643/19 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Ampel am Ende der A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim als Pförtnerampel zu schalten. Begründung: Bereits mit der Vorlage OM 4643 vom 13.05.2019 hat der Ortsbeirat angeregt, die ablehnende Haltung gegenüber einer Pförtnerampel in Anbetracht des drohenden Fahrverbotes zu überdenken. Die Maßnahme wird vom Magistrat weiterhin abgelehnt. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Situation durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße noch verschlechtert. Bergen-Enkheim, Fechenheim und der Riederwald werden zu den Pendlerströmen von der A 66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Es ist notwendig, dass der Pendlerverkehr geregelt und dosiert durch die betroffenen Stadtteile fließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 728 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)
Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße
Antrag vom 28.12.2019, OF 655/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 268/18 OBR 11; ST 929/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 / 2021 werden für die Aufstellung einer standortfesten Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten kommt es auf der Wilhelmshöher Straße immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 929 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2020 Die Vorlage OF 655/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen
Antrag vom 22.12.2019, OF 649/11 Betreff: Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Von hier aus ist der Fußweg zur nahe gelegenen U-Bahn Station anzuzeigen. Begründung: Es ist unumstritten, dass weitere P+R-Plätze gebraucht werden. Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße ist zudem eine deutliche Verschlechterung der Verkehrssituation für Bergen Enkheim, Fechenheim und den Riederwald zu erwarten. Die genannten Bereiche werden zu den Pendlerströmen von der A66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Das P+R-Parkhaus an der Kruppstraße ist ausgebucht. Sowohl Enkheim, der Riederwald und Fechenheim werden daher von den Pendler*innen als Parkmöglichkeiten genutzt, um mit der U-Bahn in die Stadt zu fahren. Dies führt nicht nur dazu, dass den Anwohner*innen nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht, sondern auch zu erheblichen Staus in diesen Stadtteilen. Leider ist ein Ausbau des bestehenden P+R-Parkhauses nicht möglich (Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820). Am Ende der Autobahn A 66 zwischen der Brücke zwischen Enkheim und Fechenheim Nord (L3001) und dem Autobahnende ist genug Raum vorhanden, um ein oder zwei Fahrspuren stadteinwärts zu einem Parkplatz umzuwidmen. Die Brücke der L3001 kann als Fußweg zur nächst gelegenen U-Bahnstation dienen. Die südliche Fahrstrecke stadtauswärts kann geteilt werden, so dass der Verkehr auf den verbleibenden Spuren auf die Autobahn ab- und auffährt. Dazu ist die Fahrstrecke auf die südlichen Spuren zu verschwenken. Die Sicherheit der Parkplatznutzer*innen kann dadurch sichergestellt werden, dass die noch vorhandenen Autobahnspuren im Bereich des Parkplatzes nur mit einer geringen Geschwindigkeit genutzt werden dürfen. Bereits heute herrscht in dem Bereich aufgrund des Autobahnendes eine reduzierte Geschwindigkeit von zunächst 80 km/h auf bis zu 40 km/h. Daher würde die Reduzierung sich auch nicht drastisch auswirken. Zum anderen könnte auf dem Mittelstreifen eine Barriere errichtet werden, der ein Betreten der südlichen Fahrspuren verhindert. Insgesamt handelt es sich um eine schnell zu realisierende und kostengünstige Maßnahme, die zu einer spürbaren Entlastung des Pendlerdrucks im Frankfurter Osten führen würde. Rot markiert ist der zu sperrende Fahrstreifen. Die nächsten U-Bahn-Stationen sind eingezeichnet. (Quelle: Apple Karten) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 649/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem Erlenbruch
Antrag vom 22.12.2019, OF 675/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Mittel eingestellt um auf dem Erlenbruch eine Schadstoffmessstation zu installieren. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mittels Passivsammlern sind auf dem Erlenbruch deutliche Schadstoffüberschreitungen festgestellt worden. Es handelt sich jedoch lediglich um Durchschnittswerte in denen auch die Nacht- und Urlaubszeiten erfasst werden. Das bedeutet das in den Spitzenverkehrszeiten, das sind auf dem Erlenbruch mehrere Stunden am Tag, extreme Werte erreicht werden. Ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge kam nicht zustande und die aktuellen Baustellentätigkeiten Riederwaldtunnel führt zu weiteren Belastungen. Gleichzeitig wird der Verkehr durch die anstehende Sanierung der Wilhelmshöher Straße zunehmen. In der OBR Infoveranstaltung am 30.11.2019 wurde mitgeteilt, dass der Riederwald ausdrücklich als Ausweichstrecke empfohlen wird. Für valide Zahlen, die als Grundlage für weitere verkehrsplanerische Maßnahmen dienen, ist es notwendig eine Schadstoffmessstation zu installieren um notfalls im Sofortvollzug Maßnahmen einzuleiten um die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Folgen zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 72 2020 Die Vorlage OF 675/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 entstanden aus Vorlage: OF 287/16 vom 19.11.2019 Betreff: Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen, ob ein Radweg zwischen Enkheim und Seckbach eingerichtet werden kann. Als Radwegverbindung eignen sich die Wege "Am Enkheimer Weimerhaus" und "Seckbacher Bitzweg". Diese Wege sollen für den Radverkehr befahrbar gemacht werden. Gegebenenfalls kann geprüft werden, ob eine alternative Streckenführung ohne größere Steigung möglich ist. Die Wege sollten nach der Herrichtung weitgehend frei von Matsch und Schlaglöchern sein und eine durchgehende Breite von circa zwei Metern haben. Begründung: Um von Enkheim nach Seckbach zu gelangen, müssen Radfahrer derzeit umständlich durch das Enkheimer Industriegebiet fahren oder einen anstrengenden Weg höher am Hang wählen. Die direkten Wege durch das sogenannte Seckbacher Ried sind für Radfahrer weitgehend unpassierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 66 2
Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5518 entstanden aus Vorlage: OF 637/11 vom 10.11.2019 Betreff: Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Atzelberg einen verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325.1) und Parkmarkierungen rechtsseitig in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße einrichten zu lassen. Begründung: Die Straße Am Atzelberg ist eine Sackgasse. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße ist linksseitig ein "normal breiter" Bürgersteig. Rechtsseitig ist ein ca. 40 Zentimeter breiter Bürgersteig, der allerdings nicht als Bürgersteig genutzt werden kann. Weiterhin parken rechtsseitig am Fahrbahnrand Fahrzeuge der Anwohner in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße. Eine Auffahrt auf den ca. 40 Zentimeter breiten Bürgersteig ist nicht möglich. Hierdurch entsteht das Problem, dass selbst bei Kleinwagen die zulässige Fahrbahnbreite von drei Metern zwischen linksseitigem Bürgersteig und rechtsseitig parkenden Fahrzeugen unterschritten wird. Daher kam es vermehrt zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die parkenden Anwohner. Doch wo sollen die Anwohner, die vielmals auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, parken? Es empfiehlt sich die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit zwei Vorteilen. 1. Die Straße kann bevorrechtigt von Fußgängern/Kindern benutzt werden, was die Lebensqualität in urbanen Räumen steigert. 2. Es entsteht ein höheres Maß an Sicherheit, weil Fahrzeuge nicht mehr wie bislang mit 30 km/h die Sackgasse befahren dürfen, sondern Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Dies trägt obendrein noch zu einem geringeren Geräuschpegel bei. Ein verkehrsberuhigter Bereich stellt eine Sonderfläche ohne Fahrbahn dar. Folglich gelten die Rechtsfolgen aus dem § 12 Abs. 4 StVO nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 652 Aktenzeichen: 32 1
Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019
Antrag vom 04.10.2019, OF 613/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 356 2019 Die Vorlage OF 613/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 590/11 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem Vorgang: B 165/19 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Wilhelmshöher Straße 42 - 44 (in beide Fahrtrichtungen) und Wilhelmshöher Straße 127 (in beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsmessungen für einen Zeitraum von einem Monat mittels passivem Messgerät durchzuführen und die Auswertungen dem Ortsbeirat zu präsentieren. Begründung: Der Magistrat beschreibt in seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, dass es auf der Wilhelmshöher Straße aufgrund des Ausbleibens von schweren Unfällen keine gehäuften Geschwindigkeitsübertretungen gebe. Die Wahrnehmung der Anwohner zeigt jedoch ein anderes Bild. Da im Stadtgebiet Frankfurt quasi keine Geschwindigkeitskontrollen in den Abend- und Nachtstunden erfolgen, soll eine Messreihe über einen Monat ein realistisches Bild der tatsächlichen Situation abbilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2130 Aktenzeichen: 32 1
Gefahrenstelle Kreuzungsbereich HeinzHerbertKarryStraße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4451 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 06.03.2019 Betreff: Gefahrenstelle Kreuzungsbereich Heinz-Herbert-Karry-Straße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Straßenbereich durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen zu sichern, um weitere Gefahrensituationen zu vermeiden. Begründung: Immer wieder kommt es zu Gefahrensituationen/Zusammenstößen von Verkehrsteilnehmern im oben genannten Bereich. Insbesondere die Missachtung der nach rechts abknickenden Vorfahrtsstraße sowie überhöhte Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt in die Arolser Straße sorgen für heftige Brems- und Ausweichmanöver, die Fahrrad- und Autofahrer gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 309 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder Straße
Antrag vom 12.11.2018, OF 472/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder Straße Vorgang: EA 51/18 OBR 11; ST 1332/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der Romroder Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Punkt 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die Ausführungen der angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 51 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 284 2018 Die Vorlage OF 472/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018
Antrag vom 11.11.2018, OF 439/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018 Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2018 Die Vorlage OF 439/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 entstanden aus Vorlage: OF 413/11 vom 02.09.2018 Betreff: Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 Vorgang: OM 3166/18 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, das neu angebrachte Verkehrsschild 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 zu entfernen. Das bereits früher vorhandene Verkehrsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatz: "Werktags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ist beizubehalten. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat, OM 3166, wurde für den Bereich des Fußgängerüberwegs ein Poller gefordert, um den Fußgängerüberweg vor dem Beparken zu schützen. Nun wurde der komplette Bereich vor obiger Liegenschaft durch Anbringen des Verkehrsschildes 283 zum absoluten Halteverbot erklärt. Dies entspricht nicht der Anregung des Ortsbeirates und sorgt für einen unnötigen Verlust der knappen Parkplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2275
Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110
Anregung vom 13.08.2018, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 400/11 vom 03.08.2018 Betreff: Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die geplante Fahrplanänderung gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018, M 110, für die Buslinie 43 wird nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umgesetzt, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) soll weiterhin zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen, erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacherinnen und Seckbachern eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3042, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018
Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0
Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 29.07.2018 Betreff: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage an oben genannter Kreuzung technisch so aufzurüsten, dass bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) eine automatische Rotschaltung erfolgt. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird außerhalb des Berufsverkehrs häufig als Rennstrecke genutzt. Insbesondere in den Abendstunden erfolgen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der schmalen Bürgersteige ist das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für das Sicherheitsgefühl der Bürger unverzichtbar. Durch die zuständigen Ämter und Behörden erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung selten und in den Tagesrandstunden nie. Im Rahmen der technischen Umrüstung ist eine Ausweitung der Betriebszeit der Ampelanlage bis mindestens 23:00 Uhr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3323 entstanden aus Vorlage: OF 383/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in Höhe der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung Wohngebiet Seckbach, gesperrt für Lkw über 7,5 Tonnen. Anlieger frei) in der Heinz-Herbert-Karry-Straße 1 aufzustellen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es ist vielleicht dem Umstand geschuldet, dass es nicht ganz sauber ist oder einfach viel zu weit weg von der Gabelung Arolser Straße (Richtung Lidl) und Wilhelmshöher Straße aufgestellt ist, denn unzählige Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen fahren durch das Wohngebiet Seckbach aus dieser Richtung kommend. Würde das Hinweisschild an der Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgestellt werden, bzw. dort wiederholt werden, könnte man möglicherweise besser auf die entsprechenden Verkehrsteilnehmer einwirken und ein unerlaubtes Durchfahren verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1789 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3167 entstanden aus Vorlage: OF 372/11 vom 26.04.2018 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist die Hauptverkehrsstraße in Seckbach. Es verkehrt dort ebenfalls eine Buslinie und es herrscht, auch wegen der beliebten Gastronomiebetriebe, reger Fußgängerverkehr. Der Gehweg ist an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 so schmal, dass keine zwei Fußgänger nebeneinander laufen können. Zwischen Fußgängern und Fahrzeugen jeglicher Art entstehen dort täglich höchst gefährliche Situationen, beispielsweise wenn Fußgänger aus der Leonhardsgasse 2 links um die Ecke auf die Wilhelmshöher Straße gehen. Denn es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeuge, ebenfalls aufgrund der engen Fahrbahn, über den dortigen Gehweg fahren. Allein in diesem Jahr wurde die Ecke des dortigen Hauses bereits einmal durch einen Lkw gestreift und beschädigt. Geeignete Maßnahmen könnten z. B. kleine Leitelemente, Radabweiser oder Pfosten an geeigneter Stelle sein. Das beigefügte Lichtbild zeigt die entsprechende Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1736 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 371/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, unter Beachtung der Barrierefreiheit, den Bereich um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten Fünf-Meter-Bereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den Fünf-Meter-Bereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1739 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Kirchbergweg (Fuß- und Radweg) gegen illegales Befahren mit Kraftfahrzeugen sichern
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3165 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 20.04.2018 Betreff: Kirchbergweg (Fuß- und Radweg) gegen illegales Befahren mit Kraftfahrzeugen sichern Der Magistrat wird gebeten, den Kirchbergweg, im Abschnitt zwischen Seckbacher Bitzweg und Wilhelmshöher Straße, mittels massiver Absperrung gegen das illegale Befahren mit Kraftfahrzeugen zu sichern. Die Absperrungen sollten an den möglichen Kraftfahrzeugauffahrten auf dem Weg angebracht werden. Begründung: Der Kirchbergweg ist als ein reiner Fuß- und Radweg angelegt. Obwohl die Auffahrmöglichkeiten durch Kraftfahrzeuge mittels Findlingen verhindert werden sollten, ist immer wieder zu beobachten, dass der Weg mit Kraftfahrzeuge befahren wird. Die Autofahrer schieben die Findlinge regelmäßig unrechtmäßigerweise beiseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1012 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw
Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Gaslaternen in Seckbach überprüfen und gegebenenfalls erneuern
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2630 entstanden aus Vorlage: OF 272/11 vom 03.01.2018 Betreff: Gaslaternen in Seckbach überprüfen und gegebenenfalls erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Gaslaternen im Stadtteil Seckbach zu überprüfen und zu erneuern, um die Verkehrssicherheit bei Dunkelheit sicherzustellen. Begründung: Die Gaslaternen in Seckbach fallen häufig aus, bzw. leuchten nur mit minimaler Leuchtkraft. Die Nutzung der Gehwege ist bei Dunkelheit, insbesondere im Bereich der Wilhelmshöher Straße, eine große Gefahr. Insbesondere die Tatsache, dass die Gaslaternen von Tag zu Tag mal funktionieren und dann wieder ausfallen, lässt auf starke technische Probleme schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 765 Aktenzeichen: 91 52
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße
Antrag vom 30.12.2017, OF 282/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße Vorgang: B 154/07; ST 2205/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der grundhaften Sanierung der Romroder Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Pkt. 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 51 2018 Die Vorlage OF 282/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11
Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels
Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12
Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtneramp
Antrag vom 29.05.2017, OF 221/11 Betreff: Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge unserem Vorschlag folgen und zeitnah mit den angrenzenden Gemeinden Maintal und Hanau über eine Anpassung der ÖPNV Tarife sowie der Errichtung weiterer Park und Ride Parkplätze in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen zu verhandeln. Zusätzlich soll geprüft werden ob am Ende der A66 eine Pförtnerampel installiert werden kann. Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten zu entlasten, insbesondere der Erlenbruch, die Wilhelmshöher Straße und die Hanauer Landstraße sind zu nennen, aber auch alle Nebenstraßen werden von Pendlern zur Umgehung der Dauerstaus immer stärker genutzt. Die RMV Tarifzone rund um Maintal soll in eine Übergangszone zu Frankfurt (Frankfurter Tarif) umgewandelt werden. Diese Maßnahme verbilligt auch die Tickets ab Hanau und kann dafür sorgen das Pendler verstärkt auf den ÖPNV umsteigen. Zusätzlich brauchen wir eine höhere Frequenz der eingesetzten Züge. Derzeit kostet ein Ticket für die einfache Fahrt von Hanau nach Frankfurt 8,35 € für 15 km. Selbst mit der Nutzung eines Monatstickets ist der ÖPNV wesentlich teurer als die Fahrt mit dem PKW, diese Tarifungerechtigkeit kann unter den gegebenen Umständen nicht akzeptiert werden. Wir müssen den Pendlern jetzt eine Alternative bieten. Dies ist auch im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der gesetzlich zugelassenen NO2 Werte notwendig. Schon jetzt zeigen die im Riederwald gemessenen NO2 Werte deutliche Überschreitungen. Park und Ride Möglichkeiten an den Bahnstationen Maintal und Hanau sollen die Maßnahme ergänzen. Zusätzlich soll die Installation von Pförtnerampeln am Ende der A66 geprüft werden, es gibt keinen Grund den Stau mit seinen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen, wie bisher, mitten in den Wohngebieten zu lassen. Die Tarifzonenreform sollte bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 221/11 wurde zurückgezogen.
Ausstattung der Bushaltestelle „Budge-Altenheim/Lohrberg“ mit Sitzmöglichkeiten
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 01.04.2017 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" mit Sitzmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" der Buslinie 43 auf der Wilhelmshöher Straße in Richtung Vilbeler Landstraße mit Sitzmöglichkeiten (eventuell Klappsitzen) auszustatten. Begründung: In der Vorplanung der betreffenden Bushaltestelle sind Sitzmöglichkeiten nicht vorgesehen. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Bushaltestelle sind allerdings in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner der gegenüberliegenden Senioren-Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung. Einer Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sind teilweise in ihrer Beweglichkeit sehr eingeschränkt und benötigen während der Wartezeiten die insbesondere an Wochenenden 20 bis 30 Minuten betragen kann, eine Sitzmöglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße
Antrag vom 25.02.2017, OF 142/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße Vorgang: B 154/07 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der grundhaften Sanierung der Romroder Straße in den Haushalt einzustellen. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Pkt. 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 77 2017 Die Vorlage OF 142/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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