Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM
3166 entstanden aus Vorlage:
OF 371/11 vom
26.04.2018 Betreff: Aufstellen von Pollern um den
Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 Der Magistrat wird aufgefordert,
durch Aufstellen von Pollern, unter Beachtung der Barrierefreiheit, den Bereich
um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden
Fahrzeugen frei zu halten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte
Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt -
nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht
hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge gefährdet
wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie
Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten
Fünf-Meter-Bereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das
Aufstellen von zwei Pollern, um den Fünf-Meter-Bereich zu sichern, würde eine
merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1739
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0