Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM
5529 entstanden aus Vorlage:
OF 287/16 vom
19.11.2019 Betreff: Einrichtung eines befestigten Radweges
zwischen Seckbach und Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und
gegebenenfalls umzusetzen, ob ein Radweg zwischen Enkheim und Seckbach
eingerichtet werden kann. Als Radwegverbindung eignen sich die Wege "Am
Enkheimer Weimerhaus" und "Seckbacher Bitzweg". Diese Wege sollen für den
Radverkehr befahrbar gemacht werden. Gegebenenfalls kann geprüft werden, ob
eine alternative Streckenführung ohne größere Steigung möglich ist. Die Wege
sollten nach der Herrichtung weitgehend frei von Matsch und Schlaglöchern sein
und eine durchgehende Breite von circa zwei Metern
haben. Begründung: Um von Enkheim nach Seckbach zu gelangen, müssen
Radfahrer derzeit umständlich durch das Enkheimer Industriegebiet fahren oder
einen anstrengenden Weg höher am Hang wählen. Die direkten Wege durch das
sogenannte Seckbacher Ried sind für Radfahrer weitgehend unpassierbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2020, ST 489
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272
Aktenzeichen: 66 2