Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 entstanden aus Vorlage: OF 287/16 vom 19.11.2019
Betreff: Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen, ob ein Radweg zwischen Enkheim und Seckbach eingerichtet werden kann. Als Radwegverbindung eignen sich die Wege "Am Enkheimer Weimerhaus" und "Seckbacher Bitzweg". Diese Wege sollen für den Radverkehr befahrbar gemacht werden. Gegebenenfalls kann geprüft werden, ob eine alternative Streckenführung ohne größere Steigung möglich ist. Die Wege sollten nach der Herrichtung weitgehend frei von Matsch und Schlaglöchern sein und eine durchgehende Breite von circa zwei Metern haben. Begründung: Um von Enkheim nach Seckbach zu gelangen, müssen Radfahrer derzeit umständlich durch das Enkheimer Industriegebiet fahren oder einen anstrengenden Weg höher am Hang wählen. Die direkten Wege durch das sogenannte Seckbacher Ried sind für Radfahrer weitgehend unpassierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16