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Vorlagen
Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 960/6 vom 23.02.2014 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Magistrat wird gebeten, sowohl über den aktuellen Stand hinsichtlich der Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Stroofstraße als auch über die folgenden Projektschritte zu berichten und die Entwurfsplanung bis Juni 2014 vorzulegen. Begründung: Seit der Beauftragung einer Planung für den westlichen Ortseingang Griesheims im Mai 2010 ist einige Zeit vergangen. Im Dezember 2012 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung zugeleitet, die eine klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes vornimmt und geeignet ist, die auf diesem Abschnitt der Stroofstraße tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu reduzieren. Im Januar 2013 wurde dieser Vorplanung zugestimmt. Mit einer Etatanregung hatte der Ortsbeirat Mittel für die Umsetzung beantragt. Ein wesentliches Ziel dieser Gestaltung ist die Reduktion der in der Stroofstraße tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne eine Umgestaltung wird dies kaum gelingen, weil die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen keinen dauerhaften Erfolg zeigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1052 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10
Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 897/6 vom 06.01.2014 Betreff: Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer Der Magistrat wird gebeten, für die aufgrund von Pilzbefall und Fäule gefällte Pappel am westlichen Griesheimer Ufer, Baum-Nr. 55, eine Ersatzpflanzung in der kommenden Pflanzperiode vorzunehmen. Begründung: Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 10.12.2013 (als Pressemitteilung versendet) sei eine Nachpflanzung an dieser Stelle nicht möglich (zu dichter Bestand). Hier muss ein Irrtum vorliegen. Wie die Fotos zeigen (siehe Anlage), ist mehr als genügend Platz für einen neuen Baum. Anlage 1 (ca. 278 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 527 Aktenzeichen: 67 0
Sanierung der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 794/6 vom 08.08.2013 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Magistrat wird gebeten, sowohl eine inhaltliche als auch eine zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im Jahr 2012 vorgenommenen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird darüber hinaus um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies hat der Magistrat mehrfach bestätigt (vgl. Vorlagen ST 877, ST 1436 u. a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können. Sie sind auch eine Gefahr für Fußgänger, wenn diese den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin und wieder zur Seite geschleudert werden und dort Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein, und der Weg über die Stroofstraße stellt einen erheblichen Umweg dar. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig. Sie sollte so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 166 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenStadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0
Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 527/6 vom 15.10.2012 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen und Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma, die mit den Pflegearbeiten beauftragt ist, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Nachfragen beim Grünflächenamt ergaben, dass ein häufiger Schnitt einiger Bereiche dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die bereits vor der Sanierung der Altlasten in der Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch um ein Nachwachsen von Sträuchern auf der Fläche unterhalb des Hangs zu verhindern, muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 144 Aktenzeichen: 67 0
Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0
Sanierung der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1192 entstanden aus Vorlage: OF 373/6 vom 24.04.2012 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: OM 163/06 OBR 6; ST 877/06 Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen, und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 30-jähriger Nutzung bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies hat der Magistrat mehrfach bestätigt (u. a. ST 877/06). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer und für Fußgänger, wenn Sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren hin und wieder zur Seite geschleudert werden und Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße besitzt wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein. Der Weg über die Stroofstraße stellt einen erheblichen Umweg dar. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig. Sie sollte so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021
Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberwachung von Tempo 30 in Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 616 entstanden aus Vorlage: OF 192/6 vom 14.11.2011 Betreff: Überwachung von Tempo 30 in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen in Griesheim in den letzten beiden Jahren ergeben haben. Sollten in jüngerer Zeit keine Messungen mehr erfolgt sein, wird der Magistrat gebeten, Geschwindigkeitsmessungen insbesondere im Süden Griesheims, z. B. in der Elektron- und Stroofstraße, durchführen zu lassen. Begründung: Von einer im Süden Griesheims wohnenden Bürgerin wurde die Beobachtung vorgebracht, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Autofahrern das fast überall geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern zum Teil deutlich überschreite. Da der Magistrat an vielen Stellen im Stadtgebiet immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführt, ist es gut möglich, dass auch aus Griesheim Erkenntnisse vorliegen, inwieweit diese Beobachtungen bestätigt werden können. Sollten keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, sollten die vorgebrachten Beobachtungen Anlass sein, neue Messungen durchzuführen. Aus Gründen der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 260 Aktenzeichen: 32 4
Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 618 entstanden aus Vorlage: OF 194/6 vom 14.11.2011 Betreff: Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits festzustellen, wie viele Lkws von der Stroofstraße kommend in die Elektronstraße einbiegen, und andererseits herauszufinden, warum die Fahrer trotz Verbotsschildern diese Route wählen. Eine Möglichkeit wäre, im Rahmen einer Zählung einige der Lkws anzuhalten und die Fahrer zu befragen. Danach sollte dann geprüft werden, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um diesen regelwidrigen Verkehr abzustellen. Begründung: Von einer Griesheimer Bürgerin, die genau an diesem Straßenzug wohnt, wurde die Beobachtung vorgebracht, dass trotz Verbotsschildern viele Lkw die genannte Route wählen. Dies verursache eine erhebliche Belastung für die Anwohner und sollte eigentlich nicht sein. Es wäre wünschenswert zu wissen, wie groß das Ausmaß des Lkw-Verkehrs in diesem Straßenzug genau ist, woher die Lkws kommen und welche Ziele sie haben. Dann könnte man am besten entscheiden, welche Maßnahmen gegen diesen regelwidrigen Verkehr sinnvollerweise zu ergreifen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 373 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5
Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenSind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4
Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 entstanden aus Vorlage: OF 1508/6 vom 30.05.2010 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Magistrat wird gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims im Bereich Stroofstraße/Einmündung Haeussermannstraße zu betonen und zu verschönern. Die Pläne werden dem Ortsbeirat vorgestellt. Begründung: Gegenwärtig ist der Beginn der Bebauung des Stadtteils Griesheim in der Stroofstraße in Höhe der Einmündung mit der Haeussermannstraße im Straßenbild nicht hervorgehoben. Dieser fehlende Ortseingangscharakter mag auch dazu beitragen, dass die Tempo 30-Regelung, welche an dieser Stelle beginnt, keine zufriedenstellende Beachtung findet. Mit einer klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Die durchführende Buslinie und der notwendige LKW-Andienungsverkehr setzen baulichen Maßnahmen jedoch Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Antrag vom 20.12.2012, OF 585/6 Sonstiger Antrag vom 02.01.2013, OS 30/6 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Antrag vom 31.12.2017, OF 573/6 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2587 Aktenzeichen: 66 0
Toiletten am Griesheimer Ufer/Spielplatz an der Marina
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4188 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 20.04.2010 Betreff: Toiletten am Griesheimer Ufer/Spielplatz an der Marina Der Magistrat wird um Prüfung gebeten, ob der Spielplatz am Griesheimer Ufer nicht auch im Rahmen des unten genannten Zukunftsprojekts in Erwägung gezogen werden kann. Bereits 2007 und 2008 hat der Ortsbeirat 6 eine Toilette für das Griesheimer Ufer gefordert, was mit der Begründung "zu teuer" abgelehnt wurde. Der Magistrat hat aber beschlossen, an der Wörthspitze in Nied ein Toilettenhäuschen im Rahmen eines Zukunftsprojekts in Erwägung zu ziehen. Der Magistrat wird daher erneut gebeten, auch für das Griesheimer Ufer die Installation einer Toilettenanlage zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Hinter dem Spielplatz und der Marina entstehen demnächst Eigentumshäuser. Für die Anwohner ist es dann unzumutbar, wenn die spielenden Kinder wie auch die Erwachsenen einfach ihre Notdurft in den Hecken verrichten. Außerdem ist es auch von der Wörthspitze bis Griesheim ein weiter Weg ohne die Möglichkeit, seinen Bedürfnissen nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2010, ST 946 Aktenzeichen: 92 22
Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3468 entstanden aus Vorlage: OF 1254/6 vom 08.08.2009 Betreff: Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren! Das Kinderhaus Griesheim in der Linkstraße ist seit vielen Jahren eine bewährte und gut funktionierende Einrichtung. Das Kinderhaus leistet gute Arbeit, die allgemein anerkannt wird. Trotz seiner Lage mitten im Wohngebiet war es dabei nie Auslöser von irgendwelchen Beschwerden. Entsprechend diesem guten Ruf wurde das Kinderhaus Griesheim in den letzten Jahren auch durch etliche Spenden von Institutionen aus dem Stadtteil unterstützt. Es ist bekannt, dass der Magistrat plant, das Kinderhaus zu sanieren. Dies war auch Gegenstand eines umfangreichen Fragenkatalogs seitens des Ortsbeirats an den Magistrat, der in der 34. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 23.06.2009 auf den Weg gebracht wurde. Nun aber wurde bekannt, dass seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt verstärkt an der Konzeption und Planung eines Neubaus gearbeitet wird. Das Gebäude soll nach diesen Überlegungen komplett abgerissen und wesentlich größer und klotziger wieder aufgebaut werden. Dadurch würde die bisherige Konzeption über den Haufen geworfen, viele über Jahre gewachsene Bestandteile, wie Teile des von den Kindern gepflegten Gartens, würden entfallen. Auch zwei sehr große Laubbäume entlang der Linkstraße müssten gefällt werden. Diese Planungen erscheinen höchst problematisch und würden die bewährte Konzeption des Kinderhauses sowie seine Einbindung in die Umgebung des Stadtteils gefährden. Der Magistrat wird gebeten, die anstehenden Entscheidungen über die Sanierung des Kinderhauses Griesheim nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates zu treffen. Begründung: Das Kinderhaus Griesheim - seit 1986 kommunalisiert und seit 1999 in direkter städtischer Trägerschaft - ist derzeit keineswegs in einem schlechten Zustand, im Gegenteil, mit Geldern der Stadt Frankfurt, aber auch mit Spenden aus dem Stadtteil wurde dort in den letzten Jahren viel für die Kinder getan. Verbesserungswürdig ist sicher die Wärmedämmung, insbesondere unter dem Dach. Einer behutsamen Sanierung würde also jeder vernünftige Mensch zustimmen. Es wäre jedoch katastrophal, wenn allein aufgrund der Möglichkeit, Gelder aus dem Konjunkturprogramm verwenden zu können, über das Ziel hinausgeschossen und ein klotziger Neubau hingestellt werden würde. Ein Kinderhaus mitten in einem Wohngebiet berührt die Belange der Menschen vor Ort in größtem Maße, deswegen sollte der Ortsbeirat unbedingt in die Entscheidungen eingebunden werden, bevor diese unumstößlich feststehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2009, ST 1545 Aktenzeichen: 51
Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 1219/6 vom 06.06.2009 Betreff: Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. eine bessere Zufahrt zu seinem Gelände geschaffen werden kann. Dabei sind die vom Verein vorgeschlagene Variante einer Zufahrt direkt vom Griesheimer Stadtweg aus und einer Verbreiterung und einem Ausbau des bisherigen Fußweges sowie die Variante über das Mainufer und einem Durchstich im Wendehammer des Griesheimer Ufers mit einzubeziehen. Begründung: Der Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. bietet nicht nur seinen Mitgliedern die Gelegenheit, den Rudersport auszuüben, sondern ist auch in Kooperationen mit Schulen engagiert, wobei Rudern sowohl als Schulsport als auch in Form von Arbeitsgemeinschaften an Schulen angeboten wird. Damit ist der Verein besonders in der Jugendarbeit für die Allgemeinheit tätig, wobei viel ehrenamtliche Zeit von Vereinsmitgliedern eingebracht wird. Das Vereinsgelände befindet sich postalisch im Griesheimer Stadtweg 77a, unmittelbar im Osten angrenzend an das Grundstück der Kindertagesstätte 18. Zugang zum Gelände besteht aktuell über einen Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus oder über den Fußweg am Mainufer. In seiner Geschichte hatte der Ruderverein lange Jahre ohne aktiven Rudersport. Daher blieb die Verschlechterung des Zugangs vom Mainufer infolge der Umgestaltung des Ufers lange Zeit ohne Folgen für den Verein. Mit der Reaktivierung des Vereins treten die Schwierigkeiten bei der Zufahrt verstärkt auf. Zurzeit kann der Verein mittels jährlich zu erneuernder Genehmigungen die Fußwege am Mainufer für Kfz-Verkehr benutzen, wobei die Zugänge über die Hafnerstraße oder die Schöffenstraße (Bürgermeister-Schubert-Park) erfolgen. Beide Zugänge sind nur für Pkw und kleine Lkw geeignet. Bootstransporte (Bootsanhänger 20m, Zugfahrzeug 5m, somit Gespannlänge 25m) sind nicht möglich und müssen bis zur Niederräder Eisenbahnbrücke über das Hafengelände zur Gutleutstraße erfolgen. Der Verein schlägt vor, den Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus zu verbreitern und auszubauen. Das benötigte Gelände würde vom Grundstück der Kindertagestätte 18 genommen, die es zurzeit nicht für ihr Außenspielgelände nutze. Mittels einer Auffüllung und einer wegen des abschüssigen Geländes benötigten Rampe würde der Weg über ehemaliges Gelände der Kindertagesstätte 18 seitlich an das Gelände des Rudervereins unmittelbar in Höhe der Bootshallen führen und so einen guten und jederzeit benutzbaren Zugang zum Vereinsgelände schaffen. Eine zu stellende Stützmauer würde auch die neue Grenze zur Kindertagesstätte darstellen. Eine Alternative, die auch in Frage käme, wenn das Gelände der Kindertagesstätte z.B. wegen des Offenhaltens von Bauoptionen für die Zukunft nicht zur Verfügung stünde, wäre eine Durchfahrt aus dem Wendekreis am Ende der Sackgasse Griesheimer Ufer. Zurzeit stehen dort feste Poller und Begrenzungssteine. Mit relativ wenig Aufwand könnten die festen Poller gegen verschließbare Poller getauscht und die Begrenzungssteine abgesenkt oder abgerundet werden. Dann könnten die Bootstransporte über die Straße Griesheimer Ufer und rund 150m über den Fußweg am Mainufer erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1298 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 178 Aktenzeichen: 66 0
Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2008, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 732/6 vom 28.01.2008 Betreff: Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeit zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Stroofstraße im Bereich des Ortseingangs deutlich zu reduzieren. Außerdem ist zu überprüfen, ob in diesem Bereich nicht die Einführung von Tempo 30 sinnvoll wäre, um Unfallrisiken zu reduzieren. Weiter ist zu prüfen, welche Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von Tempo 50 auf der Stroofstraße im Bereich des Industrieparks Griesheim gewährleisten können. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen (Schulwegsicherung in Tempo-30-Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten). Von Anwohnern wird nun Folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Ca. zwei Jahre nach Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ca. ab Stroofstraße 14 abnehmend). Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Straße Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben. Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2008, ST 1356 Aktenzeichen: 32 1
Radfahren auf den Bürgersteigen im südlichen Abschnitt der Elektronstraße wieder ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2007, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 636/6 vom 09.10.2007 Betreff: Radfahren auf den Bürgersteigen im südlichen Abschnitt der Elektronstraße wieder ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, wieder zu ermöglichen, dass im Abschnitt der Elektronstraße zwischen Mainzer Landstraße und Eichenstraße auf den Bürgersteigen Radfahrer fahren dürfen. Begründung: Beim Umbau der Elektronstraße sind im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Eichenstraße beiderseits auf den Bürgersteigen Fahrradwege vorgesehen worden und mit andersfarbigem Pflaster und Markierungen kenntlich gemacht worden. Im Rahmen der Novelle zur Straßenverkehrsordnung wurden neue Vorgaben für getrennte Rad- und Fußwege geschaffen, welche die vorhandenen Radwege nicht erfüllt haben. Die Bürgersteige sind aufgrund der früheren Planung sehr breit, die Fußgängerfrequenz ist durchgehend nicht sehr hoch, die Grundstückszugänge sind gut einsehbar und es gibt keine Gebäude mit größerer öffentlicher Nutzung. Dagegen gibt es zahlreiche Radfahrer, welche die Elektronstraße befahren und teilweise die scheinbar vorhandenen Radwege nutzen. Hier erscheint es angebracht, dies wieder zu ermöglichen. Dabei ist nicht an die Schaffung von benutzungspflichtigen Radwegen gedacht. Es würde sicherlich genügen, wenn zum Beispiel durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) unterhalb der Fußwegbeschilderung oder durch ein Fahrradpiktogramm auf der Bodenfläche die Nutzung durch Radfahrer erlaubt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008, ST 156 Aktenzeichen: 32 1
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