Meine Nachbarschaft: Lenaustraße
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Vorlagen
Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle „Glauburgstraße“)
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 10.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle "Glauburgstraße") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für Fußgänger bei der Querung Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße bzw. Holzhausenstraße eine bessere Sicherheit gewährleistet werden kann. Weiter sollte geprüft werden, ob die Fußgängerampel besser mit der stadteinwärts fahrenden Linie U 5 getaktet werden kann. Begründung: Die Ampelanlage liegt direkt unterhalb der Kreuzung. Ist der Verkehrsfluss auf der Eckenheimer Landstraße unterbrochen, nutzen Autofahrer aus der Nordendstraße und der Holzhausenstraße dies, um nach rechts bzw. links in die Eckenheimer Landstraße einzubiegen. Gleichzeitig ist oft das Signal für Fußgänger auf Grün geschaltet. Die Gefahr, hierbei von einem abbiegenden Fahrzeug erfasst zu werden, ist sehr groß. Es kam schon zu mehreren Vorfällen, die zum Glück glimpflich ausfielen. Ein weiteres Problem ist die Rotphase der Ampel bei einfahrender U-Bahn. Um sie nicht zu verpassen, hasten viele bei Rot über die Straße; hierdurch ist die Gefahr, von einem abbiegenden Pkw erwischt zu werden, deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Bushaltestelle „Schule Kalbach“ schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 29.04.2019 Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden Vorgang: OM 3386/18 OBR 12; ST 649/19 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem mit der Stellungnahme ST 649 mitgeteilten Stand zu prüfen und zu berichten, ob eine hinreichende Verbesserung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht auch an der aktuellen Position der Haltestelle erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob eine nur teilweise Erhöhung des Bussteigs auf der Ostseite möglich ist, sodass die Ausfahrt des Grundstücks An der Grünhohl 3 gesichert bleibt und dennoch zumindest an der hinteren und ggf. mittleren Tür des Busses ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich wird. Begründung: Wenn die Bushaltestelle weiter bergab (südwestlich) verlegt wird, werden die Busse genau vor den Klassenräumen halten. Dies bedeutet dann im Schnitt alle fünf Minuten einen haltenden Bus mit laufendem Dieselmotor und anschließendem lauten Anfahren. Dazu kommen ggf. noch die Unterhaltungen wartender Fahrgäste. Die Klassenräume befinden sich dort schon heute unterhalb des Straßenniveaus. Eine Erhöhung der Fußwege für barrierefreie Bussteige dort würde diese Klassenräume noch weiter unter das umgebende Wegeniveau sinken lassen (siehe Bilder). Eine nur teilweise Erhöhung eines (Bahn-) Steiges wird in Frankfurt bereits erfolgreich an den U-Bahn-Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" genutzt. Neben der Schonung der Grundschulkinder wäre diese Lösung vermutlich auch günstiger und schneller umzusetzen, da kein Rückbau der aktuellen Haltestelle und ein kompletter Neubau erforderlich wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1683 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 13
Überquellende Altglascontainer
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 632/3 vom 31.01.2019 Betreff: Überquellende Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an folgenden Standorten die Leerungshäufigkeit der Altglascontainer erhöht werden kann: a) Sandweg/Mousonstraße, b) Berger Straße/Bornheimer Landstraße, c) Koselstraße Höhe St. Bernhard Kirche; 2. ob alternativ an den Standorten Sandweg und Koselstraße ein weiterer Altglascontainer aufgestellt werden kann; 3. zu welchen Bedingungen Gaststätten zusätzliche Altglascontainer erhalten können. Begründung: Die regelmäßig auftretenden Probleme bei der Leerung der Altglascontainer müssen endlich gelöst werden. Die Altglascontainerstandorte werden häufig als Schandfleck im öffentlichen Straßenraum wahrgenommen. Eine Platzierung der Container unter der Erde würde die Probleme (auch die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner) minimieren, allerdings im Hinblick auf Kosten und Leitungstrassen sicherlich nur an wenigen Standorten die Lösung sein. Deshalb muss eine tragfähige Lösung auch für die oberirdischen Container gefunden werden. Es zeigt sich, dass Standorte in direkter Nachbarschaft von Gaststätten besonders betroffen sind von der bestehenden Problematik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 993 Aktenzeichen: 79 4
Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4203 entstanden aus Vorlage: OF 554/3 vom 11.10.2018 Betreff: Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen Der Magistrat wird aufgefordert, an den beiden Ampelanlagen Vogelsbergstraße/Wielandstraße über die Friedberger Landstraße und Glauburgplatz/Glauburgschule über die Glauburgstraße wegen häufiger Rotlichtverstöße konsequent öfter zu blitzen und solche Aktionen auch in das regelmäßige Blitzerprogramm aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4204 entstanden aus Vorlage: OF 555/3 vom 11.10.2018 Betreff: Einmündung der Lenaustraße in die Koselstraße sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und für die Beachtung der Rechts-vor-links-Regel auf der Koselstraße vor der Einmündung der Lenaustraße und im Kreuzungsbereich mit der Weberstraße eine Markierung durch einen unterbrochenen oder durchgezogenen Balken vorzunehmen, da die Vorfahrt hier häufig missachtet wird, begünstigt durch schlechte Einsehbarkeit an den genannten Straßenkreuzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 860 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0
Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 589/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel am Fußgängerüberweg Nibelungenallee/Nordendstraße für Autofahrer besser sichtbar zu machen. Begründung: Es kommt immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger und Fahrradfahrer, weil die Ampel von den motorisierten Verkehrsteilnehmern übersehen wird. Das ist wohl der Tatsache geschuldet, dass sich nur wenige Hundert Meter weiter vorne die Ampel an der Kreuzung Alleenring/Friedberger Landstraße befindet und die Autofahrer nur auf diese fixiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 761 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Abpollern an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße vor der Naspa
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3818 entstanden aus Vorlage: OF 562/3 vom 11.10.2018 Betreff: Abpollern an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße vor der Naspa Der Magistrat wird aufgefordert, die größtenteils von privater Seite entfernten Poller auf der Westseite vor der Naspa wieder aufzustellen, um das Befahren über den Bürgersteig und das Parken an der Hausseite durch Pkw und Lieferfahrzeuge zu verhindern und dabei auch den Radweg an dieser Stelle durch Poller abzusichern, der ebenfalls immer wieder befahren und als Parkplatz missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 189 Aktenzeichen: 66 0
Entfernung von Pollern vor der Glauburgstraße 83 b
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 551/3 vom 11.10.2018 Betreff: Entfernung von Pollern vor der Glauburgstraße 83 b Der Magistrat wird aufgefordert, die vier Poller vor der Glauburgstraße 83 b zu entfernen, die noch von der Abstellfläche der ehemaligen Bike-Garage stammen, um das Parken dort zu erleichtern. Gegebenenfalls sollten dafür auch die dortigen Markierungen entsprechend nachgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 285 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 549/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße zusätzliche Fahrradbügel, eventuell auch auf den schraffierten Flächen, angebracht werden können. Das Gleiche gilt für die Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße, wo sich das viel frequentierte Café Odysee befindet. Auch hier könnte eine der schraffierten Flächen für Fahrradbügel genutzt werden. Begründung: An beiden genannten Stellen ist es für Radfahrer kaum möglich, einen geeigneten Abstellplatz für ihre Räder zu finden. Die Räder drängen sich auf den Bürgersteigen, wo sie für Fußgänger zum Hindernis werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 338 Antrag vom 19.11.2019, OF 756/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 Aktenzeichen: 66 2
Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 13.09.2018 Betreff: Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße und den Autoparkplätzen eine Sitzbank mit Blickrichtung auf den Bücherschrank und den Baum direkt an der Begrenzung des Autoabstellplatzes aufgestellt werden kann. Begründung: Das Aussuchen von Büchern kostet Zeit. Viele Menschen können zum Aussuchen der Bücher nicht so lange stehen oder wollen Probelesen. An den meisten Bücherschränken im Nordend steht bereits eine Bank. Die Sitzbank direkt an der Begrenzung des Autoparkplatzes beendet auch das falsche Einparken in Richtung Bücherschrank, und hier ist der größte Abstand zum Bücherschrank. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2273 Aktenzeichen: 67 0
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Nordend umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 500/3 vom 30.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Nordend umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: - Merianplatz, vor dem Geschäft "Escatira" (Ersatz einer fehlenden Bank); - Berger Straße, im Bereich Kantstraße (im Bereich Bücherschrank oder Rundbänke um die Bäume); - Berger Straße, Höhe ehemalige Videothek "Tomin"; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 106; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 98 - 100; - im Bereich "Hessendenkmal"; - im Bereich Musikantenweg/Thomasiusstraße; - im Bereich Spielplatz an der Schopenhauerstraße (Ersatz abgebauter Bänke); - Friedberger Landstraße/Gießener Straße vor der Senioreneinrichtung "Curanum"; - in der Rat-Beil-Straße neben dem weißem Friedhofstor; - im Bereich Cronstettenstraße/Klettenbergstraße; - im Bereich der "Kastanienallee" zwischen Oeder Weg und Holzhausenschlösschen; - a n der Kreuzung Spohrstraße/Nordendstraße vor "Rosa Canina" und dem Stalburg-Theaterladen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch im Ortsbezirk 3 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2259 Aktenzeichen: 67 0
Parkraummanagement im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3653 entstanden aus Vorlage: OF 504/3 vom 01.08.2018 Betreff: Parkraummanagement im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es analog den Regelungen z. B. in Hanau möglich ist, in ausgewählten Straßen im direkten Einzugsgebiet des Oeder Wegs, der Glauburgstraße, der Friedberger Landstraße und der Berger Straße das Parken nur mit Parkschein bei freiem Parken für Bewohner mit Ausweis zu gestatten. Begründung: Im Gegensatz zu anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets (beispielsweise Hanau) gibt es im Nordend keine Kombination von Bewohnerparken und freiem Parken mit zu bezahlendem Parkschein. Durch diese Maßnahme kann der Parkdruck für Anwohner gemildert werden und zugleich bestünde eine zeitlich befristete Parkmöglichkeit für Nicht-Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2306 Aktenzeichen: 61 1
Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54
Antrag vom 13.09.2018, OF 537/3 Betreff: Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat die gerade stattfindende Mietervertreibung mit geplanter Luxussanierung des Gebäudes und entsprechender exorbitanter zukünftiger Mietsteigerung in der Schwarzburgstraße 54 in allen Aspekten bekannt? - Ist dem Magistrat die notdürftig mit Stützen abgestützte Wohnzimmerdecke der Dachgeschosswohnung bekannt? Ist diese genehmigt (wie lange?) und ist die Sicherheit für die Bewohnerin gewährleistet? - Ist eine Aufstockung/Dachgeschossausbau des Hauses geplant? - Gibt es für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen inzwischen eine Baugenehmigung oder gilt nach wie vor ein Baustopp? - Ist der Magistrat bereit und in der Lage, die verbliebenen Bewohner des Hauses mit den ihm verfügbaren Mitteln vor eventuellen schikanösen Beeinträchtigungen während der vorgesehenen Bautätigkeiten zu schützen, z.B. Lärm, Dreck, Abstellen von Strom, Wasser, Heizung? - Wie kann der Magistrat so auf den Investor einwirken bzw. ihn verpflichten, dass ein Verbleib der restlichen Mieter während und nach der Sanierung möglich ist? - Kann der Magistrat in diesem Sinne die geltende Erhaltungssatzung und die kommende Milieuschutzsatzung einsetzen, um insbesondere die angekündigte Mietsteigerung so gering wie möglich zu halten? - Ist dem Magistrat bekannt, ob im gesamten Hinterhofareal hinter der Schwarzburgstraße 54 und den Nachbargebäuden im Karree eine Hinterhofbebauung geplant ist? Gibt es dafür ggf. schon eine Bauvoranfrage? - Falls ja, wird der Magistrat dann im Gegensatz zur überdimensionierten Hinterhofbebauung hinter dem Bäckerweg 10 nur ein bezüglich GRZ (Grundfläche) und GFZ (Geschossigkeit) verträgliches und angemessenes Bauvolumen zulassen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2018 Die Vorlage OF 537/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3658 entstanden aus Vorlage: OF 532/3 vom 30.08.2018 Betreff: Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Abstellmöglichkeit für Fahrräder am Nibelungenplatz verbessern ließe. Begründung: Die Fahrradständer und -bügel in der Nordendstraße sind nur für die aus dem Norden kommenden Besucher ersichtlich und decken auch nicht den Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Besonders für den östlichen Bereich am sogenannten "Shell-Hochhaus" muss eine Lösung für weitere Fahrradbügel gefunden werden. Des Weiteren sollen die einbetonierten, niedrig-gebogenen Fahrradständer an der Ecke Schwarzburgstraße (seitlich der Gastro-Kette "Subway") entfernt und durch hohe Fahrradbügel ersetzt werden. Besonders in der Dunkelheit besteht eine hohe Stolpergefahr für Personen, die von dem Gelände kommend auf den Bürgersteig der Schwarzburgstraße gelangen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 11 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2154 Aktenzeichen: 32 4
Trinkwasserbrunnen im Stadtteil
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3571 entstanden aus Vorlage: OF 514/3 vom 01.08.2018 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Stadtteil Der Magistrat wird aufgefordert, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserbrunnen einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt u. a. den Friedberger Platz, den Merianplatz, den Luisenplatz, die südwestliche Ecke an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, die südliche Seite des Platzes am Eiscafé im Oeder Weg und den Platz vor dem Haupteingang des Günthersburgparks vor. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserbrunnen auch im Nordend dringend gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2224 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 91 90
Beseitigung einer großen Pfütze
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3570 entstanden aus Vorlage: OF 495/3 vom 02.08.2018 Betreff: Beseitigung einer großen Pfütze Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Ecke Nordendstraße/ Richard-Wagner-Straße daraufhin zu untersuchen, wie die Bildung riesiger Pfützen nach stärkeren Regenfällen (siehe Foto) durch Schaffung von Abflussmöglichkeiten verhindert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Kinderkrippe Die sieben Zwerge erhalten
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 440/3 vom 01.03.2018 Betreff: Kinderkrippe Die sieben Zwerge erhalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten er sieht, die Kinderkrippe Die sieben Zwerge in der Neuhofstraße zu erhalten, beispielsweise durch entsprechende Auflagen für den Gebäudeanteil beziehungsweise einen Investitionskostenzuschuss für die Modernisierung der Kinderkrippe; 2. welche Möglichkeiten er sieht, künftig soziale Einrichtungen in privater Trägerschaft, die in öffentlichem Interesse stehen, bei Eigentümerwechsel in ihrem Bestand zu schützen. Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war, droht der seit 2001 in der Neuhofstraße etablierten Kinderkrippe Die sieben Zwerge in der Neuhofstraße die Kündigung, weil der jetzt neue Eigentümer offenbar größere Renditemöglichkeiten sieht, wenn er das Erdgeschoss zu einer hochpreisigen Wohnung umbaut. Leidtragende sind die Kinder, die in der Krippe kompetent betreut werden, und ihre Eltern, die auf eine solche Einrichtung angewiesen sind. Es besteht die Gefahr, dass die wohnortnahe Kinderbetreuung, und damit ein wichtiges soziales Plus des Nordends, zugunsten von eindimensionalen ökonomischen Interessen ausgehebelt wird. Dies ist nicht im Sinne des Ortsbeirates und sicher auch nicht im Sinne des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 4 Der Ortsbeirat gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Der Ortsbeirat missbilligt, dass der Magistrat die Anregungen und Auskunftsersuchen OA 251 vom 19.04.2018, OM 3186 vom 17.05.2018, V 763 vom 22.02.2018 und V 881 vom 17.05.2018 bis zu seiner Sitzung am 29.11.2018 nicht erledigen konnte." Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 457/3 vom 05.04.2018 Betreff: Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Randstreifen auf der östlichen Seite der Eckenheimer Landstraße direkt vor der Einmündung der Nordendstraße baldmöglichst zu begrünen und gegen unberechtigtes Parken zu sichern (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Unterbrochene Radwege
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3064 entstanden aus Vorlage: OF 333/3 vom 19.10.2017 Betreff: Unterbrochene Radwege Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die unterbrochenen Fahrradwege auf der Friedberger Landstraße durchgängig gestaltet werden. Insbesondere betrifft es das Ende des Fahrradweges ab der Wielandstraße, das Ende eines kurzen Fahrradweges ab Eiserne Hand, und völlig unklare Fahrradwegführung ab dem Anlagenring. Begründung: An diesen Stellen sind Radfahrerinnen und Radfahrern gezwungen, unter erhöhtem Risiko auf die Fahrbahn zu wechseln oder den Gehweg zu benutzen, was zu Komplikationen mit den Fußgängerinnen und Fußgängern führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1330 Antrag vom 02.09.2018, OF 715/1 Antrag vom 11.10.2018, OF 548/3 Aktenzeichen: 32 1
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!
Anregung vom 19.04.2018, OA 250 entstanden aus Vorlage: OF 442/3 vom 14.03.2018 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Vorgang: B 317/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht aller von den Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk, entsprechend dem Beschluss § 4832 der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, zur Verfügung zu stellen, einschließlich der beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag NR 974 vom 18.07.2014 von CDU/GRÜNEN für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends". Die Übersicht sollte aufgegliedert sein nach folgenden Kategorien: 1. alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3, 2. Planung abgeschlossen, 3. in Umsetzung und 4. abgeschlossene Maßnahmen. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, mit den Gas-Umrüstungsmaßnahmen mit den großen dunklen Achsen im Nordend, wie zum Beispiel der Weberstraße, Neuhofstraße/Egenolffstraße, Nordendstraße und Martin-Luther-Straße zu beginnen. Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchtendesign, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, ist im Nordend endlich anzugehen. Die Umrüstung im Nordend ist zum Stillstand gekommen und ist nur in wenigen Straßen geplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 317 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1553 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2703, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 91 52
Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße
Antrag vom 05.03.2018, OF 441/3 Betreff: Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße In Frankfurter Zeitungen wird erneut von einer Gentrifizierung einschließlich der Schließung eines Kindergartens geschrieben. Der Kita wurde im Februar d. J bereits gekündigt. Sie muss bis Oktober 2018 die Räume verlassen. Die Mieter sind aus dem vierstöckigen Haus offensichtlich teilweise ausgezogen. Der neue Eigentümer, die nbii GmbH aus Eschborn, plant, Wohnungen zusammenzulegen und sie aufwendig zu sanieren. Das Dachgeschoss soll abgetragen und danach eine Luxuswohnung gebaut und außerdem ein Außenaufzug errichtet werden Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt worden. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten: - War dem Magistrat bekannt, dass das Haus in der Neuhofstraße Ecke Lenaustraße zwangsversteigert werden sollte und ab welchem Zeitpunkt? - Warum hat der Magistrat sich nicht bemüht, die Liegenschaft zu erwerben, als er Kenntnis von der Zwangsversteigerung erlangte? - wie beurteilt der Magistrat die Kündigung des Kindergartens, der dort seit 2001 arbeitet und würde er im Bedarfsfall helfen, für die Kita einen neuen Standort im nahen Umfeld zu suchen? - Kann der Magistrat Auskunft über das Schicksal der Mieterinnen und Mieter geben, ob weggezogen oder im Hause wohnend? - wie steht der Magistrat zu der Absicht des neuen Eigentümers, Wohnungen zusammenzulegen und aufwendig zu modernisieren? - Würde der Magistrat den Bau eines Außenaufzuges positiv entscheiden? Begründung: Vielfatige Äußerungen aus dem Magistrat erwecken den Eindruck, dass er der Gentrifizierung u. a. im Nordend energisch entgegentreten werde. Um glaubwürdig zu sein, sollte er in diesem konkreten neuesten Fall von Beseitigung preiswerten Wohnraums einschreiten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 441/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 441/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP wird über die Ziffer 3. getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 880 2018 Die Vorlage OF 441/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 2., 4. und 5. wie folgt geändert werden: "2. warum der Magistrat sich nicht bemüht hat, die Liegenschaft zu erwerben, als er Kenntnis von der Zwangsversteigerung erlangte, und ob er ein Vorkaufsrecht hätte ausüben können; 4. wie der Magistrat zu der Absicht des neuen Eigentümers steht, Wohnungen zusammenzulegen und aufwendig zu modernisieren und ob dabei Kriterien der Milieuschutzsatzung verletzt werden; 5 ob der Magistrat den Bau eines Außenaufzuges (auf der Straßenfront oder auf der Rückseite) positiv entscheiden würde." Abstimmung: Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend
Antrag vom 24.01.2018, OF 397/3 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird gebeten ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, damit im Nordend an folgenden Ampeln Rotlichtüberwachungskameras eingerichtet werden können: - Günthersburgallee/Hartmann-Ibach-Straße - Friedberger Ldstr./Merianstraße - Friedberger Ldstr./Vogelsbergstraße - Glauburgstraße/Lenaustraße Des Weiteren sollten ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen (auch nachts!) auf folgenden Straßen im Nordend bereitgestellt werden: - Alleenring (gesamter Bereich) - Friedberger Ldstr. zw. Hessendenkmal und Nibelungenplatz - Oederweg zw. Hermannstr. und Holzhausenstraße Begründung: Die Klagen über Rotlichtverstöße häufen sich seit geraumer Zeit. Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer ist an den genannten Ampeln massiv gefährdet. Raserei gerade auch in den Nachtstunden ist ebenfalls ein großes Problem. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 102 2018 Die Vorlage OF 397/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Halteverbote vor Gebäude-Baustellen
Antrag vom 06.12.2017, OF 370/3 Betreff: Halteverbote vor Gebäude-Baustellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, nach welchen Kriterien Halteverbotszonen vor Gebäude-Baustellen genehmigt und eingerichtet werden. Speziell geht es dabei um die Parkplätze vor den Gebäuden Wielandstraße 10 - 16 und 7 - 15, die seit Wochen durch Halteverbotsschilder blockiert sind. Können diese ausgedehnten Zonen reduziert werden und wird der Magistrat dies umgehend anordnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 370/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 370/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 370/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 793 2018 Die Vorlage OF 370/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus
Antrag vom 22.11.2017, OF 355/3 Betreff: Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl der zu- als auch der abfahrende Baustellen-, insbesondre Schwerlastverkehr bei der geplanten Bebauung des Geländes des Marienkrankenhauses ausschließlich über den Alleenring erfolgt. Die Zu- und Abfahrt zu der Baustelle soll über den an die Kreuzung Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße/Brahmsstraße am nächsten anliegenden Grundstücksteil direkt auf den breit ausgebauten Alleenring erfolgen. Begründung: Die bislang vorgesehene Verkehrsableitung über den Nordendplatz, die Nordendstraße, Richard-Wagner-Straße und Weberstraße ist im Hinblick auf die Straßenbreite aber auch die tatsächliche Parksituation für Schwerlastverkehr und dessen notwendige Rangiernotwendigkeit nicht geeignet. Insbesondere die durch den Neubau der U-Bahn Station Glauburgstraße erschaffene Straßenverengung an den beiden Einmündungen Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße sowie Holzhausenstraße/ Eckenheimer Landstraße und die dadurch hervorgerufene Parksituation erschwert bereits heute mit langen Stauungen und in der Folge Fußgänger gefährdendem Fahrverhalten den aus dem Quartier abfließenden Autoverkehr. Zusätzlich abfahrender Schwerlastverkehr würde zu nicht mehr kontrollierbaren Verkehrssituationen führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wurde zurückgezogen.
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1
Vorgärten überprüfen
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2225 entstanden aus Vorlage: OF 304/3 vom 09.08.2017 Betreff: Vorgärten überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nachfolgend genannte Vorgärten im westlichen Nordend der Vorgartensatzung entsprechend genutzt werden beziehungsweise ob es Ausnahmegenehmigungen gibt oder hier weitere Maßnahmen zur Begrünung ergriffen werden müssen: 1. Jahnstraße 47, 49, 51 (vor den Restaurants) 2. Sternstraße 19 3. Oberweg 4, 12, 46 4. Wielandstraße 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 10 Aktenzeichen: 63 0
Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2063 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach dem abgeschlossenen Umbau der Haltestellen entlang der Eckenheimer Landstraße Fahrradbügel zu setzen. Dies könnte unter anderem an folgenden Stellen geschehen: 1. In der Koselstraße vor dem Schaufenster des Optikers sowie im Bereich gegenüber. 2. Im Bereich der Musterschule. 3. An den Gehwegecken der Schwarzburgstraße auf beiden Seiten. Vor einer Umsetzung ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Im Bereich der neuen Haltestellen mangelt es an Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese fehlen sowohl den Leuten, welche in die U-Bahn umsteigen wollen, als auch den Kunden der dort ansässigen Geschäfte, welche keine Fahrradabstellmöglichkeiten mehr haben. Darum sollten an allen sich hierfür anbietenden Stellen Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2454 Aktenzeichen: 66 2
Ampelschaltung Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2062 entstanden aus Vorlage: OF 279/3 vom 12.06.2017 Betreff: Ampelschaltung Friedberger Platz Der Magistrat wird aufgefordert, die Phase des gelben Warnblinkers für Autofahrer, die aus der Bornheimer Landstraße links (stadteinwärts) in die Friedberger Landstraße einbiegen wollen, etwas zu verlängern, damit die Fußgänger nicht über die Straße rennen müssen, weil die Grünphase für sie so kurz ist, dass man bei normalem Schritttempo nur bis knapp über die Mitte der Straße kommt. Begründung: Die Ampelschaltung am Friedberger Platz ist wegen der versetzten Straßeneinmündungen von Koselstraße und Bornheimer Landstraße immer wieder Thema im Ortsbeirat. Da es an dieser Stelle für den gesamten Verkehrsfluss schwierig erscheint, die Grünphase für Fußgänger ohne weitere größere Eingriffe in die Ampelschaltung für den fließenden Verkehr zu verlängern, sollte wenigstens die Verlängerung der Phase des gelben Warnblinklichts den Übergang etwas erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2416 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 entstanden aus Vorlage: OF 116/3 vom 15.10.2016 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße in Fahrtrichtung Osten eine Fahrspur für Rechts-, Links- und Geradeausverkehr möglich ist und somit ein Schutzstreifen für Radfahrer entstehen kann; 2. wie viele Fahrzeuge, insbesondere Linksabbieger, diese Kreuzung befahren; 3. ob auf dem jetzigen Gehweg zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Richtung Osten ein Radweg eingerichtet werden kann. Dafür sind dort Parkplätze zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. für die gemäß Ziffer 3. wegfallenden Parkplätze auf der Südseite der Glauburgstraße zwischen Lortzing Straße und Spohrstraße Schrägparkplätze zu markieren. Dabei ist die Sicherheit des Radverkehrs au f der Fahrbahn sowie eine ausreichende Breite des Gehwegs zu gewährleisten; 5. zur größeren Sicherheit auf der Kreuzung Friedberger Landstraße/Glauburgstraße Markierungen für den Radverkehr vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2279 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 914 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 874 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Antrag vom 12.01.2023, OF 447/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 Aktenzeichen: 32 1
Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern, jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße zu unterbinden. Begründung: Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2352 Aktenzeichen: 66 0
Stand zur Schwarzburgstraße 12
Antrag vom 11.08.2017, OF 303/3 Betreff: Stand zur Schwarzburgstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand zum ehemaligen Seniorenwohnheim in der Schwarzburgstraße 12 ist. - Ist das Gebäude (inzwischen wieder) komplett leer? - Welchen Status und welche Entscheidungen gibt es zur Zukunft des Gebäudes im Hinblick auf Sanierung, Abriss, Bauanträge und -genehmigungen, zukünftige Nutzung und Höhe, Eigentümer/Investor, Zeitschiene etc.? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 303/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 604 2017 Die Vorlage OF 303/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“
Antrag vom 09.08.2017, OF 288/3 Betreff: Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße" Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten Werden und wenn ja, wann und wie, die durch den Bau der Hochbahnsteige an der Haltestelle Glauburgstraße entstandenen freien Flächen begrünt? Begründung: An der neu gestalteten Haltestelle sind einige unbefestigte Flächen entstanden, die aktuell noch nicht erkennbar gestaltet sind. Der Ortsbeirat 3 - Nordend setzt sich für eine Begrünung dieser Flächen ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 288/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 599 2017 Die Vorlage OF 288/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin zugesagte Begrünung auf den durch den Bau der Hochbahnsteige an der Haltestelle Glauburgstraße entstandenen freien Flächen erfolgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplatzbegrenzung Glauburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1864 entstanden aus Vorlage: OF 222/3 vom 05.04.2017 Betreff: Parkplatzbegrenzung Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Glauburgstraße im Bereich der Schrägparkplätze eine Parkplatzbegrenzung, z. B. in Form einer niedrigen klassischen Parkraumbegrenzung oder Poller errichtet werden kann, um den schmalen Fußgängerweg für Fußgänger freizuhalten. Hierbei könnte auch geprüft werden, ob es möglich ist, in manchen Bereichen das Schräg- in Querparken (Senkrechtparken) umzuwandeln. Begründung: Auf vielen Straßen im Nordend, besonders im Bereich von Schräg- und Querparkplätzen (Senkrechtparkplätzen), stehen die Autos oft weit über den für sie vorgesehenen Parkbereich hinaus auf den Gehweg, sodass diese oft extrem schmal sind und oft nur noch den Durchgang für eine Person gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1990 Aktenzeichen: 32 1
Flüsterasphalt Glauburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1865 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 04.05.2017 Betreff: Flüsterasphalt Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach dem Abschluss der Kanalarbeiten in der Glauburgstraße das noch zum Teil vorhandene Kopfsteinpflaster entfernt und Flüsterasphalt verlegt werden kann . Begründung: Nach wie vor besteht ein großer Teil des Straßenbelags der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße aus Kopfsteinpflaster, das erheblichen Lärm verursacht, wenn Pkws und Lkws darüber rollen. Durch höheres Verkehrsaufkommen in der Glauburgstraße, vermutlich im Zusammenhang mit dem Bau der Hochbahnsteige, hat die Lärmbelästigung noch zugenommen. Das gilt vor allem auch nachts, wenn sich Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempolimit halten und mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Glauburgstraße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2212 Antrag vom 20.12.2017, OF 386/3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an der Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße verlegen
Antrag vom 22.06.2017, OF 282/3 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an der Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße verlegen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: den öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an die Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße vor dem Schuhgeschäft, zwischen den Fußgängerüberweg und die Autoparkplätze in der Glauburgstraße zu verlegen. Die Kosten dafür werden aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Der öffentliche Bücherschrank am Holzhausenpark steht in einer abgelegenen, dunklen Ecke mit wenig sozialer Kontrolle. Vandalismus ist schon öfter vorgekommen. Auch die Nutzung dieses Bücherschranks als Tauschbörse ist im Verhältnis zu anderen Bücherschränken sehr eingeschränkt. Manchmal ist der Bücherschrank bis zu wochenlang nur halb gefüllt. Die zentrale Kreuzung Ecke Glauburgstrasse/ Eckenheimer Landstrasse, die auch ein Einkaufszentrum im Nordend ist, der optimale Platz für das Tauschen von Büchern und die soziale Kontrolle ist bis in die Nacht hinein sehr groß. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 132 2017 1. Die Vorlage OF 282/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Es wird folgender Satz an den Tenor der beschlossenen Vorlage angefügt: Die Kosten, die vor der Umsetzung der Maßnahme dem Ortsbeirat mitzuteilen sind, werden aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert." Abstimmung: zu 1.: SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2.: 3 CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Versetzen des Fahrkartenautomaten an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadteinwärts
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1877 entstanden aus Vorlage: OF 276/3 vom 09.06.2017 Betreff: Versetzen des Fahrkartenautomaten an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadteinwärts Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu veranlassen, dass der Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadteinwärts von der Position am nördlichen Ende des Bahnsteigs in die Mitte des Bahnsteigs rechts neben dem Schaukasten und dem Mülleimer versetzt wird und so für alle Fahrgäste bequeme r genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1767 Aktenzeichen: 92 13
Ampelschaltung Oeder Weg/Glauburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1866 entstanden aus Vorlage: OF 242/3 vom 04.05.2017 Betreff: Ampelschaltung Oeder Weg/Glauburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelschaltung an der Kreuzung Oeder Weg und Glauburgstraße, entsprechend der Ampelschaltung Oeder W eg/Holzhausenstraße, nach 22:00 Uhr blinkend zu stellen. Begründung: Die Verkehrssituation scheint auf dem Oeder Weg abends derart zu sein, dass nach 22:00 Uhr keine Ampelschaltung an der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße nötig ist. Daher ist anzunehmen, dass im Sinne der Emissions- und Lärmvermeidung auch an der Kreuzung mit der Glauburgstraße eine blinkende Ampel möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1991 Aktenzeichen: 32 1
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