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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach

17.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5643 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 15.01.2020 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und hierüber zu berichten. Dabei sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potenzielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarf s ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1427 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße

03.01.2020 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt

13.09.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5102 entstanden aus Vorlage: OF 476/12 vom 02.09.2019 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Vorgang: V 1077/14 OBR 12; B 182/15; EA 263/18 OBR 12; ST 1044/19 Im Bericht B 182 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und deren Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020 bis 2023 angemeldet (siehe ST 1044). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen der Straße An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen, sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 182 Etatanregung vom 30.11.2018, EA 263 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1044 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2333 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord

05.08.2019 · Aktualisiert: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen

10.05.2019 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 425/12 vom 18.03.2019 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1501 Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a)

30.11.2018 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4051 entstanden aus Vorlage: OF 386/12 vom 30.11.2018 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso sind die Außen- und Sanitäranlagen in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019/20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019/20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und im Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 619 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 799 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße

15.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Stichweges Talstraße

14.09.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 340/12 vom 20.08.2018 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

15.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390 entstanden aus Vorlage: OF 319/12 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Talstraße zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: 1. an der Einmündung der Straße Am Hasensprung in die Talstraße von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie 2. an der Einmündung der Straße An der Grünhohl in die Talstraße von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen An der Grünhohl und Am Hasensprung in die Talstraße ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße Am Hasensprung beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße An der Grünhohl kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Talstraße. Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erosion des Kalbach-Ufers

15.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3388 entstanden aus Vorlage: OF 317/12 vom 24.05.2018 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten, der Erosion des Ufers des Kalbachs - insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44 bis 50 - durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1767 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange Meile

03.11.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2304 entstanden aus Vorlage: OF 230/12 vom 05.09.2017 Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen. Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo-30-Zone), in der die "Rechts-vor-Links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keiner gesonderten Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 189 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

20.01.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a

20.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a

20.11.2016 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 20.10.2016 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich -, Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten", z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019/Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile), aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür vonseiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 259

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs

07.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Talstraße

09.09.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 15.08.2016 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

09.09.2016 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Bonifatiusstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 283 entstanden aus Vorlage: OF 48/12 vom 31.05.2016 Betreff: Straßenbeleuchtung der Talstraße unzureichend Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiusstraße" nicht mehr von den Ästen der anliegenden Bäume beeinträchtigt wird. Außerdem ist zu überprüfen, ob der Abstand zwischen den Straßenlampen in diesem Bereich ausreichend bzw. eine weitere Laterne notwendig ist. Begründung: Die Talstraße zwischen "Carbone" und der Bushaltestelle "Bonifatiustraße" ist bei Dunkelheit völlig unzureichend beleuchtet. Das Licht der vorhandenen Laterne wird durch Astwerk der anliegenden Bäume fast vollständig verschluckt. Außerdem erscheint der Abstand zur nächsten Laterne in Richtung Kalbach zu groß. Es ist abends, wenn man dort entlangläuft, einfach beängstigend, besonders für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1168 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

03.06.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgersteig in der Talstraße

07.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2016, OF 21/12 Betreff: Bürgersteig in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Bürgersteig in der Talstraße/Kalbach zwischen den Häusern Nr. 10 und 20 zu erneuern, so dass hier die Bürger ungefährdet gehen können. Begründung: Der Bürgersteig in diesem Abschnitt der Talstraße ist zur Fahrbahn hin abgesenkt und uneben. Einzelne Pflastersteine liegen schräg und uneben und die Kanaldeckel ragen mit ihren scharfkantigen Ecken aus dem Boden. Für die gehbehinderten Senioren ist das Begehen dieses Bürgersteiges nicht ungefährlich und ein Balanceakt wird dieses Stück, wenn ein Rollator benutzt wird. Behinderte Bürger mit Rollstuhl müssen auf die Fahrbahn ausweichen und ein Begehen mit Kinderwagen ist sehr unbequem. Die Schulkinder die mit Rollern in die Schule fahren, weichen ohnehin zumeist auf die Fahrbahn aus. Das kann vom Straßenverkehrsamt nicht gewollt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 21/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk

29.04.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 07.04.2016 Betreff: Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement frühzeitig Gespräche mit der Grundschule Kalbach und ggf. weiteren Schulen im Ortsbezirk führt, um eine reibungslose Integration der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz an den Schulen sicherzustellen. Es sollte frühzeitig geklärt werden, ob zusätzliches Lehrpersonal zur Unterstützung und Integration der Kinder eingestellt werden muss. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. in welchen Räumlichkeiten die Beschulung der Grundschulkinder stattfinden soll; 2. ob das Raumangebot des Schulgebäudes ausreicht oder ob die Beschulung in den Containern der früheren Außenstelle in der Talstraße erfolgen soll; 3. welche Schulen ältere Kinder und Jugendliche besuchen werden. Begründung: Am 23. März 2016 wurde bei der Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz Kalbach/Bonames im Towercafé berichtet, dass ca. 100 Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in die Unterkunft einziehen werden. Diese sollen teilweise an der Grundschule Kalbach beschult werden. Es habe bereits Gespräche mit dem Schulleiter gegeben. Auf telefonische Nachfrage bei der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement stellte sich jedoch heraus, dass noch keine Gespräche diesbezüglich geführt wurden. Eine Beschulung sei nicht sofort, sondern erst nach den Sommerferien angedacht, berichtete eine Mitarbeiterin. Bis dahin sollen die Kinder die Schulen besuchen, in die sie bereits eingeschult wurden. Es sei vorgesehen, dass jüngere, schulpflichtige Kinder am Regelunterricht der 1. und 2. Klasse teilnehmen. Die Kinder der 3. und 4. Klasse sollen in Intensivklassen beschult werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1118 Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a

10.07.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 464/12 vom 26.06.2015 Betreff: Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pavillonanlage, die sich komplett in städtischem Eigentum befindet, von den Kalbacher Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Erweiterung ihrer Angebote genutzt werden kann. Die im vorläufigen Konzept, das dem Dezernat Ende 2014 vorgelegt wurde, dargestellten Nutzungen sind der Prüfung zugrunde zu legen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Kalbach im Jahr 2012 stehen die Pavillons weitgehend leer. Die technische Ausrüstung (Wasser, Heizung, Toiletten) ist betriebsbereit. Mittlerweile ist leider festzustellen, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtung zerstören (Zaun, Türverglasung). Zur Abwehr weiteren Schadens an städtischem Eigentum ist schnellstmöglich eine Nutzung der Anlage zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1542 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 765 Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 Aktenzeichen: 40 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in der Talstraße

19.06.2015 · Aktualisiert: 14.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2015, OF 463/12 Betreff: Erhöhte Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in der Talstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine mehrtägige Geschwindigkeitsmessung in der Talstraße Kalbach zwischen den Hausnummer 50 und 110 nach den Sommerferien 2015 durchzuführen. Das Ergebnis der Messung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Die weitestgehend geradlinige Talstraße (Tempo-30-Zone) verleitet zu unerwünscht schneller Fahrweise. Aktuell wurden Beschwerden durch Anwohner an den Ortsbeirat herangetragen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzten Wochen stark zugenommen hätten. Die vorübergehende Geschwindigkeitsmessung soll Aufschluss geben, ob weitergehende Maßnahmen notwendig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 463/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße

29.05.2015 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 12.05.2015 Betreff: Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße Vorgang: ST 1117/09; ST 527/12; ST 1475/14 Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße abzuschließen und die Planung, die auch verkehrsberuhigende Maßnahmen beinhalten soll, dem Ortsbeirat vorzustellen, damit eine qualifizierte Kostenschätzung erstellt werden kann und die Mittelbeantragung für den Haushalt 2017 rechtzeitig erfolgt. Begründung: Da der Magistrat die Realisierung des Projekts für notwendig erachtet, ist dem Ortsbeirat an einer frühzeitigen Abstimmung gelegen, um die Maßnahme in den nächsten Finanzhaushalt einstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

05.12.2014 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

10.10.2014 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2014, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 386/12 vom 17.09.2014 Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Vorgang: OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist, die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen; 2. dem Ortsbeirat über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten. Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.08.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der Stellungnahme vom 18.11.2013, ST 1582, mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde, eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats, wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung der KAV am 03.11.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 565 wird zugestimmt. 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5230, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was passiert mit der ehemaligen Grundschuldependance in der Talstraße?

26.09.2014 · Aktualisiert: 24.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2014, OF 385/12 Betreff: Was passiert mit der ehemaligen Grundschuldependance in der Talstraße? Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Planungen bezüglich der Container-Anlage in der Talstraße 26a in Frankfurt-Kalbach (ehemalige Grundschuldependance) bestehen. Begründung: Nach Fertigstellung der sanierten und durch einen Erweiterungsbau ergänzten Grundschule Kalbach werden die Container in der Talstraße 26a nicht mehr für Betreuungsangebote sondern, dem Vernehmen nach, als Lagerstätte für Betreuungseinrichtungen im Stadtteil genutzt. Es stellt sich die Frage, ob diese Verwendungsart auf Dauer angelegt ist oder ob die städtischen Vermögenswerte Container, Grundstück, Einrichtungen und Spielgeräte einer anderen, vorteilhafteren Verwendung zugeführt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 385/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Feldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung

16.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2014, OF 381/12 Betreff: Feldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung Der Magistrat wird gebeten, bei der Instandsetzung bzw. Ausbesserung von Wegeflächen in Kalbach, im Feldwegebereich Alte Riedbergstraße, den Teilbereich zwischen der Talstraße und der Einmündung des Feldweges In der Kätcheslach, vorrangig herzustellen. Neben den zahlreichen Flickstellen der Wegeoberfläche ist insbesondere die Absenkung im Einmündungsbereich des Feldweges In der Kätcheslach auszubessern, um die große Pfützenbildung nach Regenfällen zu unterbinden. Begründung: Der o. g. Feldwegebereich wird als Fuß- und Radweg zum Riedberg intensiv genutzt und ist Kreuzungspunkt mit dem Hölderlinpfad. Durch mehrfache Aufbrüche und Absenkungen besteht die wegeoberfläche aus zahlreichen Teilflächen, auf denen sich bei Regenfällen große Wasserpfützen mit Verschmutzungen bilden. Die wiederholten Hinweise des Ortslandwirts mit der Bitte um eine Instandsetzung blieben bisher leider erfolglos. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mähen des Eckgrundstückes Talstraße - Bonifatiusstraße

01.06.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2014, OF 354/12 Betreff: Mähen des Eckgrundstückes Talstraße - Bonifatiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Brief an das zuständige Grünflächenamt zu richten mit folgendem Inhalt: "Der an der Talstraße gelegene Randstreifen des Grundstückes, beginnend von der Bushaltestelle (Bonifatiusstraße) bis zur Einmündung der Bonifatiusstraße, weist meterhohe Gräser auf und gewährt den abbiegenden Fahrzeugen keine ausreichende Sicht in die Tal- bzw. Bonifatiusstraße. Daher wird um Abhilfe durch regelmäßiges Mähen erbeten. Mit freundlichen Grüßen" Begründung: Seit Monaten erfolgt in dem oben genannten Straßenabschnitt kein Mähen, daher ist zur Sicherheit aller Straßenteilnehmer regelmäßiges Mähen erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 354/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewuchs im Bachbett des Kalbachs

24.05.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2014, OF 355/12 Betreff: Bewuchs im Bachbett des Kalbachs Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der starke Gras-, Röhricht- und Krautbewuchs im Bachbett des Kalbachs, südlich der Grundstücke Talstraße 56-70, jeweils im Frühsommer reduziert werden kann, um den Abflussquerschnitt des Bachbetts zu verbessern und Überschwemmungen bei Starkregen auf den angrenzenden Gartengrundstücken zu verhindern. Begründung: Anwohner entlang des oben bezeichneten Bachlaufs des Kalbachs sind besorgt über den starken Bewuchs im Bachbett und befürchten Überschwemmungen der angrenzenden Gärten bei starken Regenfällen. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr mit Überflutungen der Gärten bestätigen diese Befürchtungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1046 2014 Die Vorlage OF 355/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den ersten Satz der Begründung folgender Halbsatz angefügt wird: "wie vor wenigen Tagen". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der Müllansammlung auf dem Park & Ride Parkplatz Kalbach

20.10.2013 · Aktualisiert: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2013, OF 291/12 Betreff: Beseitigung der Müllansammlung auf dem Park & Ride Parkplatz Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Weiterleitung des Antrages an den OBR 10 wird der Magistrat aufgefordert im Einfahrtsbereich - von der Talstraße kommend - des Park & Ride Parkplatzes Kalbach bei den Kleider- und Glascontainern die vorhandenen Ansammlungen von Müll aller Art schnellstmöglich zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser Bereich künftig regelmäßig gereinigt wird. Begründung: Im Umfeld dieser Container sammelt sich häufig Müll an, der weder in die Glas- noch den Altkleidercontainer entsorgt werden kann. Da dort nunmehr solch große Mengen anzutreffen sind, ist dringend für Abhilfe zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 291/12 wird bis zur Sitzung am 21. 03.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 291/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern

30.08.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 262/12 vom 18.08.2013 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße Zum Bergwerk, die Treppen An der Wellenburg und Am Schlittenberg, der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der Kalbacher Hauptstraße und die Ecke Kalbacher Hauptstraße/Lange Meile genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1637 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierung Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße

21.06.2013 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2013, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 254/12 vom 09.06.2013 Betreff: Fahrbahnmarkierung Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierung in der Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße wieder aufzutragen, um für die Verkehrsteilnehmer in diesem Streckenabschnitt die Vorfahrtsberechtigung auf der Talstraße deutlich zu kennzeichnen. Begründung: In dem o. g. Streckenabschnitt gab es an beiden Einmündungen eine Straßenmarkierung, die sich jedoch im Laufe der Zeit abgenutzt hat. Da die Markierung kaum noch zu erkennen ist, fahren aufgrund der Breite der Bonifatiusstraße Verkehrsteilnehmer in die Talstraße ein, ohne die Vorfahrt zu achten, sodass es in letzter Zeit zu gefährlichen Verkehrssituationen kam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1309 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern

25.01.2013 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1897 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 25.01.2013 Betreff: Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die den abgesenkten Bordsteinkanten an der Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile und an der Kurve Lange Meile vor dem Haus Lange Meile Nr. 11 gegenüberliegenden Bordsteinkanten ebenfalls abgesenkt werden, um einen barrierefreien und gefahrlosen Zugang für alle Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die mit Rollator, Kinderwagen o. Ä. von Kalbach auf dem linken Bürgersteig der Langen Meile oder die Straße Am Brunnengarten heraufkommen, beginnt die zum Erreichen des REWE-Markts notwendige Überquerung der Langen Meile auf einer ordnungsgemäßen Bürgersteigabsenkung und trifft auf der gegenüberliegenden Seite jeweils auf eine unabgesenkte Bordsteinkante. Um ohne hohe Stufe zu dem abgesenkten Fußgängerzugang im Süden des Marktgeländes zu gelangen, müssten sie die Fahrbahn in Richtung Umgehungsstraße benutzen, was gefährlich und unzumutbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 549 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger

12.01.2013 · Aktualisiert: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 201/12 Betreff: REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an die Bauaufsicht zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, die am 14.12.2012 erfolgte Neueröffnung des REWE-Marktes im Stadtteil Kalbach, Lange Meile, hat bei den Kalbachern Bürgerinnen und Bürgern eine breite Zustimmung gefunden. Allerdings wurden bereits am Eröffnungstag Fragen nach dem fehlenden fußläufigen Zugang von der Südseite aus Richtung Am Brunnengarten/Lange Meile gestellt. Da ein Teil der Marktkunden zu Fuß kommen und dabei der Zugang aus Richtung Brunnengarten eine größere Bedeutung erlangt hat, stößt die bestehende Absperrung zu dieser Seite mit einem Metallzaun auf große Unverständnis. Um den Eingang zu erreichen, sind die Kunden gehalten ca. 95 m entlang des Grundstücks und über den Parkplatz zu laufen, dabei können sie durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet werden. Im Ergebnis führte das dazu, dass quer durch die dichte Thujaheckenpflanzung bereits ein Trampelpfad entstanden ist. Nach Auskunft der Firma REWE untersagt die Bauaufsicht die Beseitigung des Metallgitterzauns und die Anlegung eines Fußgängerzugangs an der Südseite des Grundstücks. Der Ortsbeirat bittet seitens der Bauaufsicht diesen Sachverhalt zu prüfen und falls keine baurechtlichen Belange dem entgegenstehen, an der südöstlichen Gebäudeecke des REWE-Marktes, im Bereich der überstehenden Dachkante, einen Fußgängerzugang zu gestatten. Da im Bereich des Dachüberstandes keine Heckenpflanzung besteht, wird die Eingrünung des Gebäudes durch einen weiteren Zugang nicht verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 201/12 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und LINKE. in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückschnitt der Wiese auf dem Grundstück Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße

16.09.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 168/12 Betreff: Rückschnitt der Wiese auf dem Grundstück Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Grundstückseigentümer des Grundstücks Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße zu beauftragen, die Wiese in solch regelmäßigen Abständen zu mähen, dass die Sicht von der Bonifatiusstraße in die Talstraße und auch umgekehrt nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die oben genannte Stelle wird durch die Buslinien 24 und 29 regelmäßig befahren. Um eine Sicht in die Talstraße zu bekommen, müssen die großen Busse und alle anderen Fahrzeuge recht weit in die Talstraße einfahren, um zu kontrollieren, ob es zum Abbiegen in die Talstraße freie Fahrt gibt. Diese gefährliche Situationen sind durch einfachen Rückschnitt der Wiese zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 168/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitnah U 3-Plätze in Kalbach bereitstellen

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1471 entstanden aus Vorlage: OF 155/12 vom 24.08.2012 Betreff: Zeitnah U 3-Plätze in Kalbach bereitstellen Vorgang: OM 702/11 OBR 12; OA 131/12 OBR 12; B 64/12; ST 324/12; ST 1126/12 Zurzeit leben 145 Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kalbach. Viele Familien hoffen auf die baldige Bereitstellung von ausreichend U 3-Plätzen, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Derzeit liegt die Versorgungsquote in Kalbach bei null Prozent. Selbst mit der Schaffung von 20 Plätzen in der Kita Krambambuli würde nur ein Versorgungsgrad von 13,7 Prozent erreicht. In Anbetracht der von der Stadt Frankfurt angestrebten Betreuungsquote von 48 Prozent bis 2015 ist dies zu wenig. Hinzu kommt, dass diese 20 Plätze entgegen der bisherigen Planung (vgl. Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64) wohl erst im Sommer, möglicherweise sogar erst im Herbst 2014 bereitgestellt werden können, da sich der Um- und Ausbau der besagten Kita verzögert. Dies wurde anlässlich eines Termins am 09.08.2012 in der Kita Krambambuli mit der Leiterin und Vertreterinnen der ev. Kindertagesstätte, Mitgliedern des Kirchenvorstands, Vertretern des Stadtschulamtes sowie Ortsbeiratsmitgliedern deutlich. Mit der Stellungnahme ST 1126 informiert der Magistrat darüber, dass weitere Plätze, die die Einhaltung der qualitativen Vorgaben ermöglichen, in Planung sind. Laut der Stellungnahme ST 324 ist eine neue Maßnahme in Kalbach mit Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Kindergartenkinder in Prüfung, deren geplanter Realisierungszeitraum zwischen 2012 und 2013 liegt. Der Ortsbeirat setzt sich nach wie vor für eine zeitnahe Bereitstellung von U 3-Plätzen in Kalbach ein. Insbesondere die Verzögerung des Um- und Ausbaus der Kita Krambambuli macht die kurzfristige Suche nach Alternativen erforderlich. Da es in Kalbach verschiedene leer stehende Räumlichkeiten gibt, auch vor dem Hintergrund der noch in diesem Jahr beabsichtigten Eröffnung eines neuen Lebensmittelmarktes, sollte es für die Stadt Frankfurt möglich sein, diese anzumieten und durch eine der drei Kindertagesstätten in Kalbach oder durch einen freien Träger betreiben zu lassen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des ab dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz mit dem vollendeten ersten Lebensjahr. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. zu untersuchen, ob die bislang von der Grundschule Kalbach genutzte Liegenschaft in der Talstraße durch einen Neubau ersetzt werden kann oder das Kinder- und Jugendhaus - ohne die eigentliche Nutzung für alle Beteiligten einzuschränken - für eine U 3-Betreuung genutzt werden kann; 2. zu prüfen, ob der ab Anfang 2013 leer stehende Nahkauf-Supermarkt infrage kommt; 3. eventuell nach weiteren geeigneten Liegenschaften in Kalbach zu suchen, um, ungeachtet der Pläne für die Kita Krambambuli, auf kurzfristigem Wege Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach zu realisieren; 4. zu prüfen und zu berichten, wo und bis wann (zusätzlich zu den geplanten 20 Krippenplätzen in der evangelischen Kita Krambambuli) Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach geschaffen werden können; 5. über den aktuellen Planungsstand zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquote sowie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz in Kalbach zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1860 Aktenzeichen: 40 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege

22.06.2012 · Aktualisiert: 09.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2012, OA 225 entstanden aus Vorlage: OF 139/12 vom 22.06.2012 Betreff: Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege Vorgang: B 172/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Feldweg Alte Riedbergstraße zwischen dem Kautenhof und der Talstraße zurückbauen zu lassen, d. h. wieder in den Zustand zurückversetzen zu lassen, den der Feldweg vor dem Baustraßenausbau auf die doppelte Fahrbahnbreite hatte. Im Zuge des Rückbaus ist der Weg unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange durch eine alleenartige Baumpflanzung in seiner Funktion als Panoramaweg aufzuwerten. Außerdem sind östlich des Kautenhofs Poller oder eine Schranke anzubringen, um den Schleichverkehr quer durch das Landschafts- und Naherholungsgebiet effektiv zu unterbinden. Der Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße ist, wie vom Magistrat in der Vorlage B 172 angeregt, mit einer Beleuchtung auszustatten und ebenfalls mit einer wegebegleitenden Baumpflanzung zu versehen, um die störenden Lichtmasten besser in das Landschaftsbild einzubinden. Begründung: Der für den Durchgangsverkehr gesperrte Feldweg zwischen Kalbach und Riedberg wurde vor einigen Jahren zu einer zweispurigen Baustraße ausgebaut, um die beim Bau der Stadtbahntrasse anfallenden Erdmassen auf kurzem Wege abtransportieren zu können. Damals wurde dem Ortsbeirat von der Hessen Agentur zugesichert, dass der Weg, der neben der Landwirtschaft primär von vielen Fußgängern, Radfahrern und Reitern genutzt wird, nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird. Durch den Baufortschritt und das Erschließungsstraßennetz am Riedberg wird die Baustraße schon seit Längerem nicht mehr benötigt, der Rückbau ist deshalb zeitnah vorzunehmen. Da eine Beschilderung nicht ausreicht, um den zwischenzeitlich entstandenen Schleichverkehr von Pkw und Lieferfahrzeugen zwischen Riedberg und Kalbach zu unterbinden, sind bauliche Maßnahmen, wie in der Verlängerung der Straße Johann-Beyer-Weg, erforderlich. Die oben aufgeführten beiden autofreien Stadtteilverbindungswege liegen als landschaftsprägende Elemente gut sichtbar in freier Feldlage. Durch eine Baumbepflanzung sind die beiden schnurgeraden Wege als markante Landschaftselemente positiver in das Landschaftsschutzgebiet einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1701 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 805 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2063, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29

12.05.2012 · Aktualisiert: 01.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?

20.04.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106 entstanden aus Vorlage: OF 105/12 vom 09.04.2012 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße An der Grünhohl war bis vor Kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurden die ansonsten in der Talstraße verkehrenden Buslinien 28 und 29 über den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen Am Oberschlag und Im Hain wohnen, sehr entgegengekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße

02.12.2011 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom 17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus

28.10.2011 · Aktualisiert: 21.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2011, OA 93 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 28.10.2011 Betreff: Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8 zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldependance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen, da diese Pavillons räumlich und bautechnisch, ohne größere Erweiterung und Umbauten, nicht für die Kita-Auslagerung genutzt werden können. Begründung: Die in der Talstraße stehenden fünf Pavillons müssten durch weitere Pavillons ergänzt werden, um die fünf Gruppen des Kindergartens, die Küche, ein Mitarbeiterzimmer und ein Büro aufzunehmen. Dafür ist auf dem Gelände kein Platz vorhanden, es sei denn, die kleine Hoffläche wird vollständig aufgegeben. Die Pavillons verfügen derzeit nur über Außentoiletten. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssten in der kalten Jahreszeit für jeden Toilettengang vollständig angekleidet werden. Wie der Magistrat in seinem Bericht B 422 vom 24.10.2011 berichtet, entsprechen die Pavillons in der Talstraße wärmetechnisch als auch baulich nicht den aktuellen Bestimmungen. Somit sind für die temporäre Kindergartennutzung Umbauten erforderlich. Zusätzlich ist eine Einhausung des Verbindungsgangs notwendig, um einen geschützten und temperierten Zugang zu den Toiletten zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet, die bisherige Planung des Ausweichstandorts zu überdenken, zumal sich der Baubeginn des Kita-Umbaus vom Herbst 2011 auf den Frühsommer 2012 verschiebt und damit einer Inanspruchnahme der Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad zeitlich nichts im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 93 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 93 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.12.2011 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße

21.07.2011 · Aktualisiert: 01.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen

10.06.2011 · Aktualisiert: 16.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.06.2011, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 15/12 vom 19.05.2011 Betreff: Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Pavillons der Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule im Jahr 2012 nicht abzubrechen, sondern in den Pavillons eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren einzurichten. Begründung: Die Pavillons der Außenstelle gehören ebenso wie das Grundstück in der Talstraße 26a der Stadt Frankfurt. Die Pavillons sind nach Aussagen des Hochbauamtes in einem guten Zustand und verursachen nur geringe Erhaltungskosten. Andererseits ist festzustellen, dass im Frankfurter Norden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (Krippenplätze) fehlen, in Kalbach gibt es nur ein geringes Angebot durch Tagesmütter. Mit der Nutzung der Pavillons nach Fertigstellung der Grundschulerweiterung könnte hier eine kostengünstige Lösung zur Behebung dieses Mangels gefunden werden, zumal die in der Maßnahme für den Erweiterungsbau der Grundschule Kalbach enthaltenen Abbruchkosten in Höhe von 70.000 Euro eingespart werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.08.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 453, 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 40 4

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