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Meine Nachbarschaft: Landgraben

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim

18.03.2014 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 237/16 vom 18.03.2014 Betreff: Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Attraktivitätssteigerung sowohl des GrünGürtels als auch zur Förderung des Naherholungsgebietes und der Fahrradbeziehungen an den folgenden Stellen der Nordumgehung Bergen-Enkheim Querungshilfen in ausreichender Breite (mindestens drei Meter) einzubauen - siehe beigefügte Bilder: 1. beim Übergang der Straße Am Landgraben zum Kleinmüllplatz 2. beim Übergang zur Hohen Straße 3. beim Übergang des Feldweges in der Verlängerung der Haingasse (Erzweg) Da der Querschnitt der Straße nicht ausreicht, ist dieser an den betreffenden Stellen zu verbreitern. Die Querungshilfen sind so einzurichten, dass der landwirtschaftliche Verkeh r nicht behindert wird. Die gesamte Maßnahme hat in Absprache mit dem Ortsbeirat zu erfolgen. Begründung: Die drei genannten Übergänge erfreuen sich bei den Erholungssuchenden ständig steigender Beliebtheit. Obwohl auf dem gesamten Straßenabschnitt Tempo 60 km/h verfügt ist, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Auch waren in den letzten Jahren dort drei Todesopfer zu beklagen. Alleine dies ist Grund genug, die geforderte Maßnahme rasch umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1002 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 487 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4497, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6

18.03.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 234/16 vom 03.03.2014 Betreff: Parkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6 Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Nassauischen Heimstätte zu erreichen, dass der oben genannte Parkplatz - wie die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte im Nordring, Ludwig-Klemann-Weg, in der Leuchte und im Schelmenweg - mit einem Rasengittersteinbelag versehen wird, um dadurch eine immer wiederkehrende wilde Müll- und Sperrmüllablagerung zu vermeiden. Auch für den Jüdischen Friedhof, direkt hinter diesem Parkplatz liegend, wäre dies eine optische Verbesserung, denn der derzeitige Zustand ist wirklich kein Aushängeschild für Bergen-Enkheim. Begründung: Die Parkplatzfläche ist naturbelassen, und immer wieder werden hier Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll, nicht nur alleine von den Mietern der Nassauischen Heimstätte, ausgeübt. Die FES ist immer bemüht, zeitnah die Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll zu entsorgen, da aber oft 2 - 3 Wildablagerungen in der Woche stattfinden, ist eine zeitnahe Entsorgung durch die FES nicht immer möglich. Der Parkplatz, ausgestattet mit einem Rasengittersteinbelag, wäre dann ein Hindernis für weitere Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll. Die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte in Bergen-Enkheim zeigen dies deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 846 Aktenzeichen: 92 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 228/16 Betreff: Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ) die Grünphase für die Fußgänger an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße in Höhe Nordring zu verlängern. ) eine Rotlichtampel anzubringen, die Richtung Nordring ausgerichtet ist. Begründung: Autofahrer fahren auch noch bei Rotlicht über diese Ampel hinweg, wenn bereits für Fußgänger "grün" angezeigt wird. Fußgänger können erst sicher die Straße überqueren, wenn wirklich die Fahrzeuge still stehen. Dadurch "verkürzt" sich die Grünphase und die Fußgängerampel zeigt bereits wieder "rot" bevor ältere und langsam laufende Personen oder Kinder die andere Straßenseite erreicht haben. Auch wird von Autofahrern die aus dem Nordring nach links in die Vilbeler Landstraße einbiegen die Ampel bei "rot" zu spät erkannt, weil diese sich hauptsächlich auf eine Lücke in dem fließenden Verkehr konzentrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 228/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Abgleich und Aktualisierung der prognostizierten Schülerzahlen für die Schule am Landgraben und die Schule am Hang

14.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 202/16 Betreff: Abgleich und Aktualisierung der prognostizierten Schülerzahlen für die Schule am Landgraben und die Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Schülerzahlen in den Bergen-Enkheimer Grundschulen perspektivisch - wahrscheinlich entwickeln werden oder - möglicherweise entwickeln könnten. Der Magistrat wird gebeten, die hierzu signifikanten Indikatoren vorzustellen und eine Abschätzung der wahrscheinlichen Entwicklung mindestens bis ins Jahr 2030 abzugeben, insbesondere was die Entwicklung bezüglich der durchschnittlichen Länge des Schulweges zur Schule am Hang angeht. Es wird gebeten, sowohl eine Abschätzung unter Beibehaltung der aktuellen Schulbezirksgrenzen vorzunehmen, als auch eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen in die Untersuchung einzubeziehen. Begründung: Im Umkreis einer der Bergen-Enkheimer Grundschulen gibt es neuerdings den Wunsch, perspektivisch eine Verlegung der Schule am Hang ins Auge zu fassen. Abgesehen von den umfangreichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme stellt sich jedoch zuallererst die Frage, ob es überhaupt Indikatoren gibt, die eine solch massive Maßnahme perspektivisch nahelegen könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 202/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried

14.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 205/16 Betreff: Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Laufnähe bis zu 250 Meter im Umkreis der Schule am Landgraben und der Schule am Hang sogenannte Hol- und Bringzonen für SchülerInnen der betroffenen Schulen einzurichten, um damit das tägliche Sicherheitsrisiko vor den Schulen durch kreuz- und quergeparkte "Eltern-Taxis" zu verhindern und den SchülerInnen zumindest ein Minimum an Bewegung zuzumuten. Auch in der weiterführenden Schule am Ried sollte die Situation nach Möglichkeit optimiert werden. Der Magistrat wird auch um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten es für die Schulen gibt, nach Einrichtung solcher Zonen die unmittelbare Andienung bis ans Schultor wirkungsvoll zu untersagen. Begründung: Im aktuellen Heft der ADAC-Motorwelt (siehe Anhang) wird im Zusammenhang mit der kritisch gesehenen Praxis der "Eltern-Taxis" vor den Schulen oben skizziertes vorgeschlagen. Auch unermüdliches Einwirken der Schulen auf Teile der Elternschaft führt offenbar nicht dazu, dass auch diese ihren Kindern den täglichen Schulweg zutraut und das damit zusammenhängende Lernen ermöglicht. Die Verkehrssituation morgens und mittags vor den Schulen bleibt abenteuerlich und eine Gefährdung für alle Kinder. Innerhalb des Radius von 250 Metern und durch Zebrastreifen besichert befindet sich bei der Schule am Landgraben etwa der Bereich des oberen Landgrabens zwischen Nordring und Turnhalle oder bei der Schule am Hang der Fritz-Schubert-Ring unterhalb des Heinrich-Bingemer-Weges, die sich möglicherweise zur Einrichtung solcher Zonen nutzen ließen. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 205/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes

09.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2013, OF 195/16 Betreff: Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. nach Fertigstellung des Jugendhauses Bergen, die notwendige Herstellung der Außenanlagen, einschließlich den gepflasterten Zugängen zum Haus, dem Ortsbeirat vor der Bauausführung vorzustellen und diese zügig bauen zu lassen, damit das Haus von Besuchern noch in diesem Herbst trockenen Fußes erreicht werden kann. 2. nach Abriß des alten Jugendhauses die Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes unter Einbeziehung des Spielplatzes und der Halfpipe und unter Berücksichtigung der Gestaltung der gesamten Grünanlagen und der Außen- anlagen des Jugendhauses zu planen und in den Etat einzustellen. 3. Dem Ortsbeirat die geplante Neugestaltung des Berger-Marktplatzes, der mit dem sehr gelungenen Jugendhaus ein bisher fehlender, ganzjähriger Treffpunkt für Jung und Alt werden könnte, vor Verabschiedung durch die städtischen Gremien vorzustellen. Begründung: Die Außenanlagen müssen zügig hergestellt und mit dem Fußwegenetz Erlenseerstraße und Nordring/Bushaltestelle sowie dem Fußwegenetz auf dem Marktplatz verbunden werden, da das Haus sonst bei Regen von den Besuchern total verschmutzt würde. Der Berger Marktplatz muß dringend saniert und die Spielanlagen modernisiert werden. Der Ortsbeirat möchte in die Planungen einbezogen werden, um auf die end- gültige Gestaltung evtl. noch Einfluß nehmen zu können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 195/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße

14.05.2013 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2191 entstanden aus Vorlage: OF 178/16 vom 27.04.2013 Betreff: Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr einzurichten, damit Friedhofs- und Arztbesucher sowie Kunden der Gewerbetreibenden und Patienten der Praxis für Physiotherapie endlich auch eine Parkmöglichkeit erhalten. Begründung: Die oben genannten Parkstreifen sind täglich von Fahrzeugen mit den Kennzeichen VB, HU und MKK zugeparkt, deren Fahrzeughalter dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Frankfurt weiterfahren. Die Patienten und die Kunden der Gewerbetreibenden suchen sich andere Praxen und Geschäfte mit besseren Parkmöglichkeiten, wodurch die Marktstraße an Attraktivität verliert. Die älteren Friedhofsbesucher fahren schon heute bei einer Neueinpflanzung eines Grabes mit ihren Fahrzeugen teilweise auf den Friedhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1168 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nichts hält so lange, wie ein Provisorium . umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet .Leuchte.

22.04.2013 · Aktualisiert: 23.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße

09.04.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 172/16 vom 22.03.2013 Betreff: Weitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit dem RMV die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle der Linie 551 beidseits im Bereich Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße zu erreichen, damit die Anwohner des Neubaugebietes und Patienten der Praxis für Fachärzte in der Vilbeler Landstraße 225 nicht den weiten Weg von der Haltestelle der Linie 551 im Landgraben/Nordring laufen müssen. Begründung: Viele ältere Bürgerinnen und Bürger suchen diese Praxis für Fachärzte auf - eine weitere Haltestelle im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße würde das kundenfreundliche Verhalten des RMV ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1791 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring

05.03.2013 · Aktualisiert: 22.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2009 entstanden aus Vorlage: OF 162/16 vom 19.02.2013 Betreff: Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring Der Magistrat wird aufgefordert, den Nordring in kompletter Länge in die bestehende Tempo-30-Zone 16 1/6 (Bergen-Enkheim Nord) einzubeziehen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt, hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendlerströme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 629 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkstreifen auf der nördlichen Seite Marktstraße zwischen den Zufahrten .Am Michlersbrunnen.

06.02.2013 · Aktualisiert: 19.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2013, OF 160/16 Betreff: Parkstreifen auf der nördlichen Seite Marktstraße zwischen den Zufahrten "Am Michlersbrunnen" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf den im Zuge der Erneuerung der Marktstraße ebenfalls neu gepflasterten Seiten-Parkstreifen durch Parkmarkierungen zu unterteilen. Begründung: Die Parkplätze werden, da eine Unterteilung fehlt, so unvernünftig angefahren, dass selbst Kleinwagen oft zwei Parkplätze belegen, die dann auf der hochfrequentierten Marktstraße für die Post- und Einzelhandelskunden fehlen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 05.03.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 160/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber

30.10.2012 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1642 entstanden aus Vorlage: OF 145/16 vom 06.10.2012 Betreff: Offizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber Der Magistrat wird aufgefordert, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang, die in Bergen einen der Horte oder die Schulbetreuung der Schule am Hang besuchen, den offiziellen Schulweg über die Röhrborngasse Richtung Bergen an der Ecke Röhrborngasse/Im Sperber auf der östlichen Seite des Bürgersteiges durch einen Fußgängerüberweg abzusichern und die süd- und nordöstliche Ecke der Straße Im Sperber mit einem Parkverbot zu belegen, damit dort wartende Kinder von den bergauf fahrenden und abbiegenden Fahrzeugen auch gesehen werden. Begründung: Ein Großteil der Kinder der Schule am Hang, die in Bergen wohnen oder die dortigen Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, laufen den vorgeschriebenen offiziellen Schulweg die Röhrborngasse herunter beziehungsweise hoch. Leider wurde die sehr unübersichtliche Ecke Röhrborngasse/Im Sperber nicht durch einen Fußgängerüberweg gesichert, obwohl diese Ecke ein neuralgischer Verkehrspunkt ist und sich insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Autos zwischen Marktstraße/Röhrborngasse/Im Sperber stauen und der Überblick für Kinder kaum möglich ist, schon gar nicht, wenn auch noch die steile Röhrborngasse hochkommende, oft recht flott fahrende Fahrzeuge nach rechts abbiegen, die die Kinder nicht sehen können, weil die Ecken zugeparkt sind. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 92 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin

25.09.2012 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1603 entstanden aus Vorlage: OF 136/16 vom 10.09.2012 Betreff: Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Parkstreifen mit Verbundsteinen, wie beim Parkstreifen im Nordring, auszulegen. Begründung: Der nicht bindende Belag des Parkstreifens wird bei starkem Regenfall auf die Schönecker Straße gespült und gelangt so in die Kanalisation. Eine Auslegung des Parkstreifens mit Verbundsteinen wäre wünschenswert und würde auch das Gesamtbild des Berger Marktplatzes erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestattung des Parkens mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig auf der Marktstraße beidseitig zwischen Erlenseer Straße und Karl-Wessendorft-Straße

09.09.2012 · Aktualisiert: 04.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 137/16 Betreff: Gestattung des Parkens mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig auf der Marktstraße beidseitig zwischen Erlenseer Straße und Karl-Wessendorft-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der Verkehrssituation in der Marktstraße beizutragen, indem im genannten Abschnitt beidseitig das Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig ausgewiesen wird. Zur Sicherheit, damit die Freiflächen für Fußgänger eingehalten werden, sollte zusätzlich ein weißer Streifen auf dem Bürgersteig aufgebracht werden. Begründung: Auf dem genannten Teilstück verkehren zwei Buslinien im Begegnungsverkehr. Vonseiten der Anwohner, unter anderem ein landwirtschaftlicher Betrieb, der mit breiten Gerätschaften in die Straße einfahren muss, kommen Klagen wegen der verbleibenden Breite der Fahrbahn, wenn alle Fahrzeuge vorschriftsmäßig mit ganzer Breite beidseits auf der Marktstraße parken. (Und dies tun sie deswegen, weil mehrfach Strafzettel verteilt worden sind). Da die Bürgersteige ausreichend breit sind, und sich zum Ausweichen im Bereich der bezeichneten rund 150 Meter kaum Gelegenheit bietet, ist eine Veränderung der Parkordnung in beantragten Sinn nur naheliegend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung Fraktionslos

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring

12.06.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2012, OF 123/16 Betreff: Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. die abknickende Vorfahrt der Erlenseer Straße aufzuheben und mittels des Straßenverkehrsschildes "Vorfahrt beachten" den von Osten kommenden Verkehr an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring/Frohngrundweg zu verlangsamen. Begründung: Zu 1. Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Zu 2. Die Ausfahrt aus dem Frohngrundweg nach Osten ist mitten in der abknickenden Vorfahrtsstraße sehr gefährlich, weil man praktisch bis in die Straßenmitte fahren muß, um sehen zu können, was von Osten kommt. Wenn die Vorfahrt beachtet werden muß, müssen von Osten kommende Fahrzeuge zwangsläufig an dieser Stelle langsamer werden, weil die Kreuzung schlecht einsehbar ist. Das würde auch Fußgänger mit schützen, die heute die Erlenseer Straße knapp hinter der Kurve überqueren, weil an der Ecke Nordring die Bushaltestelle und der Eingang zum Kinderspielplatz ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße

23.04.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2012, OF 115/16 Betreff: Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. zu prüfen, ob ein Zebrastreifen etwas weiter nördlich, in räumlicher Nähe zur Bushaltestelle auf der Erlenseer Straße aufgebracht werden kann, um das jetzt übliche gefährliche Queren am Drängelgitter direkt nach der Kurve zu verhindern, weil dort auch der Eingang zum Spielplatz auf dem Berger-Marktplatz ist. Begründung: Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Nach der Verlegung der Bushaltestelle aus der Erlenseer Straße an den Nordring liegt der Zebrastreifen an der Erlenseerstraße jetzt ungünstig zur neuen Bushaltestelle, so dass viele Fußgänger schon vor dem Zebrastreifen die Straße queren und auch Fußgänger, die in den Nordring wollen, die Querung kurz nach dem an der südlichen Ecke Erlenseer Straße angebrachten "Drängelgitter" vorziehen. Diese Fußgänger und selbst der in Höhe der Straße "Am Berger Marktplatz" angebrachte Zebrastreifen sind für die von Osten - meist zu schnell- kommenden Fahrzeuge durch die Kurve sehr schlecht erkennbar. Da die Bushaltestelle jetzt doch von sehr vielen Kindern und älteren Menschen benutzt wird, sollte dieser Gefahrenpunkt schnellstmöglich beseitigt werden, bevor etwas passiert. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg im Ludwig-Klemann-Weg Bestandteil des Schulwegplans der Schule am Landgraben

28.03.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2012, OF 113/16 Betreff: Fußgängerüberweg im Ludwig-Klemann-Weg Bestandteil des Schulwegplans der Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen: dass der Fußgängerüberweg beziehungsweise Zebrastreifen erneuert beziehungsweise neu aufgetragen wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist nur noch zur Hälfte vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 17.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 113/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Räumlichkeiten der Firma Schlecker auf der Marktstraße und der Triebstraße

20.03.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1028 entstanden aus Vorlage: OF 104/16 vom 19.03.2012 Betreff: Räumlichkeiten der Firma Schlecker auf der Marktstraße und der Triebstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räumlichkeiten der Firma Schlecker auf der Marktstraße und der Triebstraße für eine öffentliche Nutzung (zur Schaffung von Hort- und/oder Kindergartenplätzen und/oder zur Sicherstellung der Nahversorgung) geeignet sind und ob der Magistrat bereit ist, diese Räumlichkeiten im öffentlichen Interesse zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 937 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße

20.03.2012 · Aktualisiert: 04.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1029 entstanden aus Vorlage: OF 105/16 vom 20.03.2012 Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche genehmigt wurde und die diese seit Jahren bewirtschaften, die Anbringung von Böden zum Ausgleich des Niveaus bis zur Bordsteinhöhe zu gestatten (andernfalls besteht eine permanente Stolpergefahr für das Bedienungspersonal und die Kunden). Ferner ist eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung der Sommerterrassen zu ermöglichen, um den Gästen größtmögliche Sicherheit vor dem fließenden Verkehr zu bieten. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main teilt in ihrer Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit, dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des Magistrats beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die Innenstadt und den innenstadtnahen Bereich noch begründet sein. In den Stadtteilen, insbesondere in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung erfolgen. Hier schützt keine Reihe parkender Autos - es sei denn, sie wären dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit muss vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der Fall. Bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 927 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101

14.02.2012 · Aktualisiert: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2012, OA 148 entstanden aus Vorlage: OF 98/16 vom 29.01.2012 Betreff: Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frohn-Grundweg von der Straße Nordring bis zur offiziellen Einfahrt und Eingang zum Haus Nordring 101 auf der rechten Seite mit erhöhten Kantensteinen auszubauen, um eine abgrenzende Wirkung zu den landwirtschaftlichen Flächen zu erzielen. Begründung: Die auf der rechten Seite parkenden Pkw, obwohl ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, stehen auf landwirtschaftlichen Flächen und beanspruchen immer mehr landwirtschaftliche Fläche beim Parken. Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen haben schon zur Selbsthilfe gegriffen und Holzpfosten zur Abgrenzung eingesetzt. Der Ausbau des Frohn-Grundweges ist daher dringend erforderlich, damit die Abgrenzung zu den landwirtschaftlichen Flächen deutlich erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1391 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 148 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1382, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Legalisierung der Parksituation in der Straße .Am Weißen Turm.

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 86/16 Betreff: Legalisierung der Parksituation in der Straße "Am Weißen Turm" Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit bestehende Parksituation in der genannten Straße im Abschnitt zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße zu legalisieren. Hierzu ist beidseitig die Beschilderung "Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig" anzubringen. Begründung: In der genannten Straße ist die derzeitige Parksituation zwar gängige Praxis und einzige Möglichkeit des Abstellens von PKW, da andernfalls der Fließverkehr kein Durchkommen fände und das Parken damit nach StVO gänzlich untersagt wäre. Auch verbleibt genügend Fläche, um als Gehweg zur Verfügung zu stehen. Da es in letzter Zeit verstärkt zur Verteilung von Strafzetteln in Bereichen kommt, die jahrzehntelang unbedenklich beparkt wurden ist es nötig, in den genannten Bereichen Rechtssicherheit zu schaffen (vergl. Fotos im Anhang). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 86/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schilder .Einfahrt verboten. für Lkw über 7,5 t an der Erlenseer Straße in Richtung Bergen, mit Zusatz: .Anlieger frei., parallel zu den in Seckbach vorhandenen Schildern

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 88/16 Betreff: Schilder "Einfahrt verboten" für Lkw über 7,5 t an der Erlenseer Straße in Richtung Bergen, mit Zusatz: "Anlieger frei", parallel zu den in Seckbach vorhandenen Schildern Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung wie oben vorgeschlagen, anzubringen, um unnötigen Schwerlastverkehr aus der Marktstraße und den engen Verbindungsstraßen in Richtung Enkheim weiter als bisher zu vermeiden. Begründung: Mit der Umfahrung über die B521 und die Vilbeler Landstraße steht eine Wegeverbindung zur Verfügung, die sicherstellt, dass nicht die kleinen und engen Gassen im Innenbereich Bergen-Enkheims befahren werden, die die verbotswidrig häufig eingesetzten PKW-Navigationssysteme den LKW-Fahrern als geeignete Wegeverbindung vorgaukeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kleinmüllplatz Bergen

08.11.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2011, OF 70/16 Betreff: Kleinmüllplatz Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die asphaltierte Fahrbahndecke des Landgrabens im Bereich des Kleinmüllplatzes ca. 20 m in nördlicher Richtung zu verlängern. 2. Zu prüfen ob durch den Ankauf des angrenzenden Grundstückes ( Flur 20, Flurstück 4) eine Erweiterung oder ein Umbau des Kleinmüllplatzes möglich wäre um damit die ständigen Staus der anliefernden Fahrzeug zu reduzieren. Begründung: Zu 1.: Durch das Umsetzen der schweren Abrollcontainer wird die wassergebundene Decke des Landgrabens nördlich des Kleinmüllplatzes regelmäßig beschädigt. Die tiefen Löcher stellen ein Hindernis und eine Unfallgefahr für Spaziergänger und Radfahrer dar. Zu 2.: Auf der nördlichen Seite des Kleinmüllplatzes stehen die Container für Grünschnitt. Wenn neben diesen Fahrzeuge zum Entladen halten, können alle anderen Anlieferer von Sperrmüll oder wiederverwertbaren Materialien diese Engstelle nicht passieren. Es bilden sich regelmäßig lange Fahrzeugschlangen die nicht zuletzt die abfahrenden Fahrzeuge behindern. Entweder sollten die Büsche zwischen der Durchfahrt und des Zaunes entfernt und die Fahrbahn verbreitert oder die Einfahrt entgegen des Uhrzeigersinnes gedreht werden (auf der südlichen Seite ist die Durchfahrt für zwei Fahrzeuge breit genug). Denkbar wäre auch eine zweite Ein- oder Ausfahrt zu schaffen, damit die Anlieferer von Grünschnitt von allen anderen Fahrzeugen getrennt wären. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 70/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrkartenautomat an der Haltestelle Marktstraße/Landgraben

25.10.2011 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 495 entstanden aus Vorlage: OF 57/16 vom 09.10.2011 Betreff: Fahrkartenautomat an der Haltestelle Marktstraße/Landgraben Der Magistrat wird beauftragt, in Verhandlungen mit der VGF zu erreichen, dass an der oben genannten Haltestelle der Buslinien 42 und 43 mit täglich circa 800 Fahrgästen beim Einstieg ein Fahrkartenautomat aufgestellt wird. Begründung: Die Haltestelle Marktstraße/Landgraben gehört zu den am meisten frequentierten Haltestellen in Bergen-Enkheim. Dem sollte in jedem Fall Rechnung getragen werden. Wenn nur 40 % der Fahrgäste einen Fahrschein im Bus kaufen, ergibt dies einen Zeitgewinn für beide Buslinien von circa 54 Minuten pro Tag. Eine Fahrgastzählung der traffiQ (Angebotsplanung/Netzplanung) unterstreicht die Forderung nach einem Fahrkartenautomat an dieser Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 306 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße

24.10.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde

11.10.2011 · Aktualisiert: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2011, OF 58/16 Betreff: Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, nunmehr verbindlich mit der Stadtpolizei, resp. weiteren mit der Ordnung des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim betrauten Institutionen Ortstermine an den neuralgischen Punkten des Stadtteils anzuberaumen. Begründung: Immer wieder kommt es in den Straßen Bergen-Enkheims zur Ausstellung von Strafzetteln wegen unzulässigen Parkens, die sich den Bürgern (und auch den lokalen Politikern) nicht erschließen. Vor dem Hintergrund der Parksituation in den engen Wohnstraßen des Stadtteiles ist aber oft ein anderes Parkverhalten nicht nur nicht zu erwarten, sondern auch teilweise gar nicht möglich oder es wäre der Verkehrssituation überhaupt nicht dienlich, wenn der eng ausgelegten ausgeschilderten Parkordnung Folge geleistet würde (Beispiele hierfür sind etwa die Parksituation in den Straßen "Am Weißen Turm, Heinrich-Bingemer-Weg oder auf der Markstraße). Da andererseits den Ordnungshütern rechtlich gar keine andere Möglichkeit gelassen wird, als diese "Parkverstöße" zu ahnden, muss mit diesen zusammen und den zuständigen Handelnden von Seiten des Ordnungsamtes dringend eine Begehung der betreffenden Straßen stattfinden, um entweder eine der Situation angemessene Beschilderung zu erreichen oder sonst der Situation angemessen Rechnung zu tragen. Die derzeitige Situation ist jedenfalls stellenweise unhaltbar und eine Zumutung für die Bürger des Stadtteils. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 58/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring

13.09.2011 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2011, OA 74 entstanden aus Vorlage: OF 48/16 vom 13.09.2011 Betreff: Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 31.01.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung der Straßenbaumaßnahmen in der Marktstraße auf dem Nordring in kompletter Länge rechts vor links einzuführen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt. Auch hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Im Nordring ist, wie auch die vorgenommenen Radarmessungen beweisen, eine weitere Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit anzuraten. Radarmessungen im Zeitraum vom 10. Februar 2011 bis 18. Juli 2011 belegen die gefahrenen Geschwindigkeiten von 47 km/h bis 62 km/h deutlich. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendlerströme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 296 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 74 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 74 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 746, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 § 1399, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung der Verkehrsführung rechts vor links im Nordring

29.08.2011 · Aktualisiert: 14.10.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2011, OF 47/16 Betreff: Einrichtung der Verkehrsführung rechts vor links im Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Beendigung der Straßenbaumaßnahmen in der Markistraße wird im gesamten Nordring nach der Straßenverkehrsordnung die Verkehrsführung RECHTS vor LINKS eingerichtet. Begründung: Der Nordring ( 30 km/h ) wird grundsätzlich mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Radarmessungen in dem Zeitraum vom 10. Februar 2011 bis 18. Juli 2011 belegen die gefahrenen Geschwindigkeiten von 47 km/h bis 62 km/h deutlich. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 47/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 48/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgehend Rechts-vor-Links auf dem Nordring

21.08.2011 · Aktualisiert: 14.10.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2011, OF 37/16 Betreff: Durchgehend Rechts-vor-Links auf dem Nordring Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Nordring in kompletter Länge Rechts-vor-Links einzuführen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt. Auch hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Im Nordring ist, wie auch die vorgenommenen Radarmessungen beweisen, eine weitere Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit anzuraten. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendler. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 48/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Nacht Einbeziehung der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße

09.08.2011 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.08.2011, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/16 vom 08.07.2011 Betreff: Tempo 30 in der Nacht Einbeziehung der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und dem Ortsausgangsschild in Richtung Fechenheim in das Programm "Tempo 30 in der Nacht" aufzunehmen Begründung: Gerade in den Nachtstunden wird dieser Teil der Vilbeler Landstraße als Rennstrecke genutzt und führt zu massiven Lärmbelästigungen für die Anwohner. Alle Maßnahmen der letzten Jahre, diese Situation zu ändern, sind leider nicht von Erfolg gekrönt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 17.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 602, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Platzbenennung

31.05.2011 · Aktualisiert: 21.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2011, OF 22/16 Betreff: Platzbenennung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den, bisher zur Marktstraße gehörenden Platz vor der Schemenburg, in: Schelmenburgplatz umzubenennen. Begründung: Umgangssprachlich wird dieser Platz ohnehin Schelmenburgplatz genannt. Weiterhin soll durch die Umbenennung eine größere Identifikation der Bevölkerung mit diesem wichtigen Platz erreicht werden. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Initiative OI 1 2011 Die Vorlage OF 22/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD

Parteien: CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Parksituation in der Straße am Günthersbrunnen

16.05.2011 · Aktualisiert: 21.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 13/16 Betreff: Änderung der Parksituation in der Straße am Günthersbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, 3 Parkplätze (siehe Fotos anbei) in der Straße "am Günthersbrunnen", die für eine solche Parkplatzsituation nicht geeignet ist, zu entfernen, da diese ansonsten sowohl Fußgänger, Bewohner, Fahrradfahrer, als auch Autofahrer gefährden. Begründung: Die Straße "am Günthersbrunnen" ist eine sehr schmale Straße. Dennoch wird sie täglich als Zufahrt für die Marktstraße sehr häufig befahren. Im hinteren Teil, kurz bevor die Straße auf die Marktstraße führt, wird die Fahrbahn außerdem noch von Pfosten verkleinert. Wird nun auch noch an den engsten Stellen der Straße geparkt, ist ein Durchfahren der Straße nur mit großer Vorsicht möglich. Hierbei muss man auf Fußgänger, Fahrradfahrer und noch auf die anliegenden Häuser achten. Denn wenn nun jemand auch noch aus dem mit Viereck gekennzeichneten Haus heraustritt, erhöht sich die Gefahrenlage weiter. Die Müllerabfuhr kann diese Straße kaum noch befahren. Die Lackspuren an den Pfosten deuten bereits auf Autoschäden hin. Daher gilt es zum Wohle aller diese Parkplätze zu entfernen. Anwohner können im vorderen Teil der Straße parken oder die Parkplätze in der Nebenstraße (siehe Dreieck in der Luftansicht) nutzen. Fotoaufnahme Die roten Kreise zeigen die zu entfernenden Parkplätze. Wenn jemand das mit Viereck markierte Haus verlässt, tritt er sofort auf die Straße. Luftaufnahme Die roten Pfeile zeigen die zu entfernenden Parkplätze Das grüne Dreieck zeigt Parkausweichmöglichkeiten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 13/16 tätig zu werden, gegebenenfalls einen Ortstermin mit dem Straßenbauamt zu vereinbaren und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparker in der unteren Marktstraße

16.05.2011 · Aktualisiert: 21.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 17/16 Betreff: Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparker in der unteren Marktstraße Rund um die Stadthalle und im unteren Bereich der Marktstraße sind Parkplätze Mangelware. Insbesondere bei Veranstaltungen in der Stadthalle oder mittwochs, wenn der Gemüsestand vor der Schelmenburg steht, kommt es hier zu gravierenden Engpässen. Gleichzeitig wird im "geraden" und verhältnismäßig "breiten" unteren Teil der Marktstraße auch teilweise deutlich zu schnell gefahren. Dies voraus geschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ist es möglich und sinnvoll, die bisherigen Längsparkplätze im Bereich zwischen der Abfahrtsrampe der Frankfurter Volksbank (Marktstraße 5) und der Einmündung zum Parkplatz vor der Schelmenburg in schräg gestellte Parkplätze umzuwandeln? 2. Kann bei den in Kürze beginnenden Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecke und des Bürgersteiges in der unteren Marktstraße die Option auf Einrichtung von Schrägparkern aufgenommen werden, ohne die herkömmliche Parkregelung zu verunmöglichen? 3. Könnte in kurzer Frist ein Probebetrieb der veränderten Parkregelung stattfinden? Begründung: Neben 3-4 Parkplätzen, die auf diese Art in den genannten Bereichen gewonnen werden könnten, werden im günstigsten Fall weitere positive Effekte erzielt: etwa kann sich das Einparken in freie Lücken zügiger gestalten und wird ohne Behinderung des fließenden Verkehrs möglich. Weiterhin erzeugt das Vorbeifahren an einer Reihe Schrägparkplätze beim Autofahrer eine verstärkte Aufmerksamkeit. Denn dadurch, dass jederzeit irgendwo in der Reihe weiße Rückfahrleuchten angehen könnten wird auch automatisch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung gemahnt. Der verbleibende Bürgersteig erscheint in jedem Fall breit genug und die zusätzlich beanspruchte Straßenfläche vertretbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2011 Die Vorlage OF 17/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen GRÜNE und WBE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenkreuzung Nordring/Landgraben

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 703/16 vom 14.11.2010 Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Vorfahrtregelung aufzuheben und durch "rechts vor links" zu ersetzen. Begründung: Da der Nordring sehr oft als Rennstrecke benutzt wird, würde diese Maßnahme wesentlich zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich beitragen. Beispiel: Rangenbergstraße/Barbarossastraße, hier hat die Einführung der Regelung "rechts vor links" wesentlich zur Verkehrsberuhigung beigetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Straßenbelag Marktstraße in Höhe Berger Rathausplatz/Altes Rathaus

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4804 entstanden aus Vorlage: OF 707/16 vom 15.11.2010 Betreff: Neuer Straßenbelag Marktstraße in Höhe Berger Rathausplatz/Altes Rathaus Der Magistrat wird beauftragt, bei der demnächst vorgesehenen Grunderneuerung des Straßenbelages auf der Marktstraße in Bergen, in dem Bereich "Berger Rathausplatz 1/Altes Rathaus" (circa Marktstraße Nummer 34 bis circa Marktstraße Nummer 50) einen mit roten Farbpartikeln durchsetzten Asphalt für die Fahrbahndecke zu verwenden. Begründung: Durch einen optisch roten Asphaltstraßenbelag in dem Bereich "Berger Rathausplatz/Altes Rathaus" und damit farblicher Unterscheidung zu dem ansonsten schwarzen Asphaltstraßenbelag der Marktstraße, wird für den Autofahrer eine Signalwirkung erzeugt, die zu einer dem Engpass angepassten Fahrgeschwindigkeit führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 574 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße „Am Weißen Turm“

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 686/16 vom 11.10.2010 Betreff: Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße "Am Weißen Turm" Der Magistrat wird aufgefordert, den Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei so auszuschildern, dass der Bus auch an dem vorgesehenen Platz halten und von den Kindern auch ohne Gefahr aufgesucht werden kann. Begründung: Die derzeitige Beschilderung ist so klein und unglücklich angebracht, dass sie nicht beachtet wird und der Platz immer von Fahrzeugen zugeparkt ist. Der Bus steht dann in der Straße "Landgraben" nahe der Einfahrt zur Baustelle der Schule, wo täglich für mindestens zwei Jahre die Baufahrzeuge ein- und ausfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 675/16 vom 11.10.2010 Betreff: Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu klären, ob das Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße circa 30 Meter nach Osten hinter die Abzweigung in die Hohe Straße versetzt werden kann, 2. weiterhin zu klären, ob auch das Tempo-30-Schild entsprechend nach Osten versetzt werden kann, 3. soweit 1. und 2. möglich sind, diese auch umzusetzen, 4. an der Ecke Nordring/Erlenseer Straße Richtung Osten die in den Ort einfahrenden Fahrzeuge auf ihre Geschwindigkeit hin öfter zu kontrollieren. Begründung: Fahrzeuge, die von der B 521 kommen, fahren in der Regel auch hinter dem Ortseingangsschild noch viel zu schnell und ignorieren fast immer das Tempo-30-Schild, das gleich danach kommt. Das betrifft auch die Linienbusse. Wenn die Schilder weiter nach Osten gesetzt werden, ist die mögliche Geschwindigkeit nach der Ampelanlage niedriger und das Tempo-30-Schild auch besser zu sehen. Um dem guten Willen der Autofahrer etwas nachzuhelfen, sollte deshalb die Geschwindigkeit hin und wieder gemessen und Übertretungen sanktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 178 Aktenzeichen: 66 7

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