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Vorlagen
Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee
Antrag vom 27.04.2019, OF 357/7 Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU erfolgt ziffernweise Abstimmung über die Vorlage. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2019 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Beschleunigung der Buslinie 60
Anregung vom 19.03.2019, OA 371 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 04.03.2019 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendler Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 371 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3978, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf vor der Einrichtung Ludwig-Landmann-Straße 405 ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Gefährdung der rund 150 in der Einrichtung lebenden und vor dem Haus spielenden Kinder hinzuweisen. Begründung: Bitte der Einrichtungsleitung des DRK. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen
Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)
Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5
Antrag vom 08.10.2018, OF 309/7 Betreff: Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Park-and-Ride-Anlage an der Autobahn A 5 über der Trasse der in Richtung Steinbach verlängerten Stadtbahn (derzeit U 6) errichtet wird. Hierfür möge er sich mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Landes und der Stadt Eschborn ins Benehmen setzen. Angefahren werden sollte die Anlage über die Zufahrten der ehemaligen US-Tankstelle (jetzt Raststätte "Taunusblick") einerseits und andererseits durch die angeschlossene Stadtbahn. Da die Flächen an der A5 nach dem neuesten Landesentwicklungsplan als "Landwirtschaftlicher Vorzugsraum" gelten, um Flächenversiegelungen zu erschweren, sollte das offene Parkhaus über der planerisch bereits gesicherten U-Bahntrasse errichtet werden (Eigentümer des betroffenen "Steinbacher Stadtweges" ist die Stadt Eschborn). Wegen der Dringlichkeit und Finanzierung sollte geprüft werden, ob der Bau und das anschießende Betreiben der Anlage in "öffentlich-privater Partnerschaft" durchgeführt werden kann. Begründung: Mit dem Zuzug von Berufstätigen aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume wuchs der Ausbau der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur nicht mit. Die Folgen sind unter Anderem zu hohe Luftverschmutzungen in den Großstädten. Für Frankfurt am Main empfahl deshalb das Verwaltungsgericht als eine Entlastungsmöglichkeit den Bau von P&R-Anlagen. Die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote erhöht den Druck auf die Verkehrspolitik, mehr solche Anlagen im Rhein-Main-Gebiet zu errichten. Schon 1991 schlug Professor Bernhard Winkler in einem Gutachten für die Stadt Frankfurt vor, an der Peripherie große P&R-Anlagen zu bauen, um den Auto-Pendlern vor Frankfurts Toren das Umsteigen in einen eng getakteten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Da in Frankfurt die Zahl freier (städtischer) Flächen sehr beschränkt ist, bietet es sich an, als erste Lösungen über den vorhandenen Verkehrstrassen (ausnahmslos in öffentlicher Hand) die P&R-Anlagen zu errichten. Dies hat sich andernorts schon bewährt. Anbieten würde sich z. B. zum einen eine P&R-Anlage zur Einhausung der A661 in Verbindung mit der U4 und zum anderen eine Verknüpfung der U6 mit der A5 durch eine P&R-Anlage über der Trasse der U-Bahn in Richtung Steinbach. Seit den siebziger Jahren ist die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße (auf Frankfurter Seite) und der Steinbacher Stadtweg (auf Eschborner Seite) für eine Verlängerung der Bahn vorbereitet worden (z. B. Brückenbauwerk der Autobahn). Eine umfangreiche Verbreiterung der Autobahn in diesem Bereich ist vorgesehen. Mittlerweile ist es einhellige Meinung der Bundespolitik als auch der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Menschen des ländlichen Raumes nicht mehr ihre Heimat verlassen müssen. Dem kommen P&R-Anlagen mit einem attraktiven ÖPNV entgegen. Es liegt auch im Interesse des Umlandes, wenn die Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach verlängert wird. Die entstehenden höheren Betriebskosten für den RMV sind gerechtfertigt, da sie letztendlich der Milderung der Umweltbelastung in Frankfurt dienen. Insgesamt läst sich die Subventionierung des ÖPNV im Wesentlichen nur mit ökologischen und sozialen Wirkungen begründen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, REP und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens
Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Parksituation am Brentanobad
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7
Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station „Friedhof Westhausen“ (stadteinwärts)
Antrag vom 27.08.2018, OF 296/7 Betreff: Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) Falsch parkende PKW behindern regelmäßig den Fuß- und Radverkehr auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) - siehe Foto. An der vielbefahrenden Straße stellt dies eine Gefahrensituation dar, insbesondere bei sich möglicherweise öffnenden Türen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Welche Möglichkeiten bestehen, PKW-Fahrer*innen beim Parken an der o.g. Stelle zu hindern (z. B. durch Frankfurter Hüte an der Bordsteinkante). Foto 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wurde zurückgezogen.
Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2837 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 02.02.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegeverbindung von der City West über den Katharinenkreisel zügiger und sicherer zu machen (Richtung von der City West beziehungsweise Ludwig-Landmann-Straße kommend zum Rebstock). Zum einen geht es um eine radfahrerfreundlichere Ampelschaltung, da in diese Richtung vier einzelne Ampelschaltungen passiert werden müssen, was sehr lange dauert. Zum anderen sind die Radwege sehr schmal, besonders vor der Einmündung zu der Straße Am Römerhof, wo der Bereich schon seit Jahren durch einen Bauzaun zusätzlich verengt ist. Begründung: Die Strecke wird von vielen Radfahrern genutzt und die beschriebenen Mängel und Probleme sind Bürgern aufgefallen, die sich an den Ortsbeirat gewandt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären
Antrag vom 11.03.2018, OF 265/7 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Mit insgesamt etwa 4.500 Mitarbeitern ist das Technologie-Unternehmen Continental eines der größten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Presseberichten zufolge plant Continental am Standort Rödelheim ein neues Entwicklungsgebäude, das Platz bietet für 200 neue sowie für 900 weitere Mitarbeiter, die derzeit noch an anderen angemieteten Continental-Standorten in Frankfurt und Eschborn arbeiten. Die Parkraumsituation soll durch ein neues Parkhaus mit 1.700 Stellplätzen verbessert werden, was eine Entzerrung des Zufahrtverkehrs bewirken kann. Diese nachhaltigen Investitionen bestätigen einmal mehr die Attraktivität Frankfurts für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Der Ortsbeirat begrüßt die bald 50jährige Treue von Continental zum Standort Rödelheim. Gleichwohl kann die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes an der Guerickestraße, das zwischen A 5 und A 66 "eingeklemmt ist", noch optimiert werden. Das Frankfurter Verkehrsdezernat berichtet aktuell über die sehr starke Auslastung des Frankfurter öffentlichen Nahverkehrs. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Die Fertigstellung der RTW wird für 2023 in Aussicht gestellt - nach bisheriger Planung bis zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße. Für weitere Verkehre gibt es noch keine konkreteren Planungen. Eine eigene Station für die S5 als mögliche Option für eine bessere Erschließung dieses großen Gewerbestandortes war immer mal ein Thema, zumal Berufstätige eher das Auto nutzen, wenn das Angebot des ÖPNV unzureichend ist. Aber auch im Straßenbau fehlen Entlastungskonzepte. So steht der Bau der Ortsumfahrung Praunheim immer noch in den Sternen. Dem Vernehmen nach beklagt das Unternehmen Continental seinerseits das Fehlen einer zeitsparenden Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Werksgelände. Einer Statistik zufolge nutzen viele Mitarbeiter S-Bahn und Fahrrad in Kombination. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Wie will der Magistrat kurzfristig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs verbessern, damit die Bevölkerung in Rödelheim und Praunheim durch neue Pendlerverkehre nicht zusätzlich belastet wird? 2. Sieht der Magistrat langfristig Chancen für einen eigenen Haltepunkt der S5 im Bereich Guerickestraße? 3. Ist der Magistrat bereit, eine direkte Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Gewerbegebiet Guerickestraße nördlich der A66 zu prüfen und die Radwegeverbindung zur Ludwig-Landmann-Straße über Heerstraße zu verbessern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2018 Die Vorlage OF 265/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100
Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus
Antrag vom 21.08.2017, OF 343/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i. H. V. insgesamt 610,-- € zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. für einen Einsatz auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Sportcampus zu buchen. Die Kosten sind berechnet für einen Tag mit sechs Stunden inkl. zwei Betreuer*innen. Geplant ist der Einsatz im Zeitraum September/Oktober. Detailliertere Absprachen sind mit der Leitung der Unterkunft zu treffen, deren Kontaktdaten dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. bekannt sind. Begründung: Das Spielmobil war bereits zur Freude der Kinder in den Unterkünften Ludwig-Landmann-Straße und Sportcampus zu Gast. Für weitere Einsätze in 2017 stehen keine Landesmittel mehr zur Verfügung. Die Leitung der Unterkunft Sportcampus würde sehr gerne in diesem Jahr zumindest noch einen weiteren Einsatz im Zeitraum September/Oktober auf dem Gelände ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 115 2017 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1771 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 27.05.2017 Betreff: Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Tilsiter Straße und in der Trakehner Straße - in Höhe des Fitness-Studios "City Fitness" - trotz Tempo-30-Zone Zebrastreifen eingerichtet werden können. Begründung: Für die Kinder der Kita Jardin am Hof ist der Weg von der U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" zur Kita ein gefährlicher täglicher Gang. Viele Autos halten sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Installation der Zebrastreifen würde das Überqueren der Straßen für Eltern und Kinder sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1852 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 529 Aktenzeichen: 32 1
Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7
Antrag vom 10.05.2017, OF 168/7 Betreff: Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7 Der Ortsbeirat 7 unterstützt den Verein für Jugendbildung zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus Sammelunterkünften (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, In der Au) und beauftragt den Magistrat, aus dem Ortsbeiratsbudget hierfür Euro 1000 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verein für Jugendbildung plant für den Zeitraum vom 31.07. bis 04.08.17 eine Lernfreizeit für dreißig Kinder aus Frankfurter Sammelunterkünften im Schullandheim Wegscheide. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7000 €. Mittlerweile hat der Verein vom Stadtschulamt die Zusage über eine Teilfinanzierung der geplanten Freizeit in Höhe von 5000 € erhalten. Bemühungen um Unterstützung durch andre Institutionen waren bisher erfolglos. Da Kinder aus Sammelunterkünften aus Bockenheim und Rödelheim betroffen sind, bietet es sich an, dass die restlichen Kosten je zur Hälfte aus Mitteln der Ortsbeiräte 2 und 7 übernommen werden. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 91 2017 Die Vorlage OF 168/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0
Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1412 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 14.02.2017 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, für - die komplette Muckermannstraße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße Tempo 30 (siehe Anlage) einzurichten; - die Kollwitzstraße, ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu dem bereits bestehenden Tempo-30-Abschnit t, den Tempo-30-Bereich zu erweitern (siehe Anlage). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße befindet sich das Gymnasium Nord und die Straße wird als direkter Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weiteren liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord und der Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1219 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Ausschilderung Praunheims
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7
Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße
Antrag vom 02.04.2017, OF 143/7 Betreff: Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße In letzter Zeit wurde die Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns in der Ludwig-Landmann-Straße vor den Häusern 3 bis 19 - zum Beispiel durch Fällen von Bäumen - reduziert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob in naher Zukunft nachgepflanzt wird, oder ob geplant ist, diesen Bereich neu zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wurde zurückgezogen.
Verkehrsspiegel an der Ecke Insterburger Straße/Hohensteiner Straße
Antrag vom 31.03.2017, OF 153/7 Betreff: Verkehrsspiegel an der Ecke Insterburger Straße/Hohensteiner Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Ecke Insterburger Straße / Hohen-steiner Straße, einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: An der genannten Stelle geht die Insterburger Straße in einer 90 Grad Kurve in die Hohensteiner Straße über. Die Straße kann in beiden Richtungen befahren werden und der Kurvenbereich ist sehr schlecht einsehbar. Durch den Verkehrsspiegel soll den Autofahrern ermöglicht werden, entgegenkommenden Verkehr rechtzeitig zu sehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wurde zurückgezogen.
Grundschul-Standort im Industriehof?
Antrag vom 28.03.2017, OF 152/7 Betreff: Grundschul-Standort im Industriehof? Das Quartier Industriehof ist mit neuen Wohnvierteln bereits jetzt auf eine Einwohnerzahl von 2000 angewachsen, mit den neu geplanten Wohnungen werden bis zu 500 weitere Personen hinzukommen. (Das "R&L-Gebäude" an der Ludwig-Landmann-Straße soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Komplex mit 180 Wohnungen entstehen.) Schon jetzt gibt es 7 Einrichtungen/Kindertagesstätten für Kinder unter 6 Jahren - diese werden bislang in die Kerschensteiner Schule oder in die Georg-Büchner-Schule eingeschult, was für die "kurzen Beine" lange Wege bedeutet - oder das Elterntaxi herausfordert. Beide "Lösungen" sind unzulänglich und könnten dadurch beseitigt werden, dass der Industriehof eine Grundschule erhält. Diese müsste durch rechtzeitige Planungen in Bezug auf Grundstücksbevorratung und Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Wir fragen deshalb den Magistrat: Sieht der Magistrat ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grundschulstandorts im Industriehof? Welche Voraussetzungen plant er hierfür zu schaffen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2017 Die Vorlage OF 152/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Frage das Wort "ebenfalls" und die zweite Frage gestrichen werden sowie an die erste Frage die Worte "oder ist der Magistrat der Meinung, dass ein Ausbau der Kerschensteinerschule ausreichend ist" angehängt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 08.03.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 1. Der Magistrat wird beauftragt, die im Bericht des Magistrats, B 42, auf Seite 21, Zeile 25, erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" dem Ortsbeirat 2 vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen im Bericht des Magistrats, B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 2 und der Stabsste lle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1095 Aktenzeichen: 51
Bepflanzung für die Grünfläche „Am Industriehof“/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße
Antrag vom 16.02.2017, OF 126/7 Betreff: Bepflanzung für die Grünfläche "Am Industriehof"/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Die Grünfläche an der Ecke "Am Industriehof"/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (gegenüber des Studentenwohnheims), die in den Stadtteil Hausen hineinführt, wird durch Anpflanzungen, z.B. von Solitären und Frühblühern, aufgewertet. Begründung: Eine ansehnlichere Gestaltung der Grünfläche konnte bisher nicht realisiert werden, weil drei Bäume die Fläche verschatteten und in Konkurrenz zu anderen Gewächsen standen. Nachdem zwei der drei Bäume gefällt wurden, ist die Grünfläche weitgehend frei, aber trostlos. Hier sollte umgehend nachgepflanzt werden, dabei könnte auch eine Bepflanzung z.B. mit Felsenbirnen, Blut-Johannisbeere oder anderen blühenden Sträuchern erfolgen, ergänzt durch Blumenzwiebeln, die im Frühjahr das Auge erfreuen. Damit würde diese bislang vernachlässigte Straßenecke ein bisschen den Charakter eines Stadtteileingangs erhalten und somit optische oder soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Die Aufwertung von Grünflächen, auch wenn sie klein sind, hat auch ökologische Begründungen. Aktueller Bezug wäre der Klimaplanatlas (gerade vom Dezernat Umwelt und Frauen angekündigt), wobei bereits seit langem bekannt ist, dass Frankfurt wie vielen Großstädten klimabedingte Hitzewellen bevorstehen, denen nur z.B. durch konsequentes Begrünen entgegengewirkt werden kann. Dies wurde bereits 2009 in einer Pilotstudie von Offenbacher Meteorologen dringend empfohlen. (s. Klimawandel nimmt Frankfurt in den Schwitzkasten. Frankfurter Rundschau, 29. April 2009) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wurde zurückgezogen.
Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße
Antrag vom 10.12.2016, OF 107/7 Betreff: Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Die auf Wohnimmobilien spezialisierte BIEN-RIES AG hat das rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße 349-351 erworben. Hier sollen 180 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 12.400 Quadratmetern entstehen. Laut Internetrecherche ist Verkaufsbeginn und Baustart der Eigentumswohnungen für 2017 geplant und 2018 werden die ersten Eigentümer ihr neues Zuhause beziehen können. Der Bebauungsplan 679 sieht für das Gebiet ein Mischgebiet mit max. 4 Geschossen vor und weist klare Baufenster aus. Seitens einiger Anwohner wird befürchtet, dass bei dem Bauvorhaben die im B-Plan festgelegten Höhen überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Liegt für das Vorhaben bereits eine Genehmigung erteilt worden? Bewegt sich diese Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplans oder sind mit dem Bauherren Befreiungen vom B-Plan vereinbart worden? Konnte für dieses Bauvorhaben der angestrebte Anteil von 30 % geförderter Wohnungen festgeschrieben werden bzw. warum konnte dies ggf. nicht realisiert werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2017 Die Vorlage OF 107/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das erste Wort der Frage Nr. 1 "ist" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 80/7 vom 17.10.2016 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad, insbesondere auf den Straßen Ludwig-Landmann-Straße und Rödelheimer Parkweg, verbessern. Es soll beispielweise die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt den ÖPNV, wie z. B. durch anlassbezogene Busse für die Anreise, nutzbar zu machen. Begründung: Besucherinnen und Besuchern des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes Industriehof. Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucherinnen und Besucher unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 423
Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 79/7 vom 17.10.2016 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion), wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) Rot. Überquert man die Ampel nicht zügig (z. B. Personen mit Gehbehinderung), kommt es vor, dass die Ampel schon R ot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130 Aktenzeichen: 32 1
Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1
Planung eines Parkplatzkonzeptes für den Industriehof
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 41/7 vom 16.08.2016 Betreff: Planung eines Parkplatzkonzeptes für den Industriehof Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den betroffenen Anwohnern/Anliegern und dem Ortsbeirat ein Parkplatzkonzept zu entwickeln, dass die angespannte Situation im Industriehof, was den ruhenden Verkehr betrifft, abmildert. Es sollen bei der Planung auch Abstellmöglichkeiten für Zweiräder, Carsharing-Parkplätze sowie Ladestationen für Elektroautos berücksichtigt werden. Begründung: In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat durch mehrere Anträge versucht, die Parkplatznot im Industriehof zu lindern. Dies hatte jedoch nur mäßigen Erfolg. Der Ausbau von Gewerbegebieten und Neubau von Wohnungen ohne die Planung der erforderlichen Infrastruktur verschärft die Parkplatzsituation noch stärker. Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger in den Bürgerfragestunden über den Parkplatzmangel und die damit verbundenen Probleme. Besonders problematisch ist die Situation in der Rossittener Straße, Insterburger Straße und Hohensteiner Straße. Durch Aktivierung aller Möglichkeiten wie Anwohnerparken, optimale Abmarkierung von Parkplätzen und Nutzung von Firmen-Parkplätzen könnte die Situation entspannt werden. Das Auto wird auch in den nächsten Jahren zum Alltag gehören. Die Bürgerinnen und Bürger fordern mit Recht Lösungen von der Politik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1550 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1147 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 27.06.2016 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt. 2. E inen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 Aktenzeichen: 32 1
Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
Antrag vom 23.08.2016, OF 57/7 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat 7 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i. H. v. bis zu maximal 500,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. Die Gesamtkosten von max. 1000,- € werden zwischen dem Ortsbeirat 2 und dem Ortsbeirat 7 geteilt. Begründung: Die Mittel dienen der Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. 50 % der Kosten übernimmt der Ortsbeirat 2. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2016 Die Vorlage OF 57/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
Antrag vom 11.08.2016, OF 91/2 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget die erforderlichen Mittel i.H.v. bis zu maximal 1.000,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. In Abhängigkeit von einer evtl. Co-Finanzierung des OBR 7 soll die Abwicklung wie folgt erfolgen: Für den Fall einer Co-Finanzierung des OBR 7: jeweils 50%ige Übernahme der Kosten durch die Budgets der OBRs 7 und 2; für den Fall, dass sich der OBR 7 nicht beteiligt: 100%ige Übernahme der Kosten durch das Budget des OBR 2. Begründung: Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2016 Die Vorlage OF 91/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1
Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 16.09.2015, OF 574/7 Betreff: Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße aus der Rödelheimer Landstraße kommend in Fahrtrichtung Rödelheim, ergibt sich für Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrer gezwungen auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Deshalb bittet der OBR den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelschaltung an besagter Kreuzung dahingehend überprüft und optimiert wird, dass ein Überqueren der Ludwig-Landmann-Straße ohne Unterbrechung für Radfahrer zu jeder Tageszeit ermöglicht wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 574/7 wurde zurückgezogen.
Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10
Fertigstellung der Rossittener Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3264 entstanden aus Vorlage: OF 404/7 vom 02.06.2014 Betreff: Fertigstellung der Rossittener Straße Vorgang: OM 2611/13 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, die Rossittener Straße von der Elbinger Straße bis zur Hohensteiner Straße zeitnah in den geplanten Zustand zu versetzen. Die vorliegende Bitte des Ortsbeirats sind dabei zu berücksichtigen (OM 2611). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2611 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1109 Antrag vom 17.10.2014, OF 450/7 Aktenzeichen: 66 0
Schleichwege für Radler in Westhausen
Antrag vom 02.06.2014, OF 406/7 Betreff: Schleichwege für Radler in Westhausen Der Magistrat möge prüfen mit welchen Maßnahmen der "Radschleichverkehr" durch die Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße in Höhe der Johanna-Kirchner-Straße gestoppt werden kann. Begründung: Insbesondere Schülerinnen und Schüler nutzen auf dem Weg zur Liebigschule/ Franz. Schule gerne die schmalen Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße als Abkürzung. Diese Nutzung geschieht leider oftmals ohne Rücksicht auf die Fußgänger/Anwohner in diesem Bereich. Daraus entstehen gefährliche Situationen. Möglicherweise lässt sich dieser Schleichweg durch einfache bauliche Maßnahmen (Drängelgitter o.ä.) unattraktiv machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2014 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP, REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.04.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem von der o. g. Eigentümergemeinschaft erhobenen Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 679 sorgfältig zu prüfen und nach Möglichkeit stattzugeben. Begründung: Erst nach der offiziellen Behandlung im Ortsbeirat wurde der Ortsbeirat über die Bedenken der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 gegen den Bebauungsplan informiert. Der Ortsbeirat hatte vor der letzten Ortsbeiratssitzung am 25.03. ein längeres Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft und hat sich die Situation ausführlich schildern lassen. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der im Bebauungsplan vorgenommenen Überplanung einer privaten Zufahrtsstraße durch eine öffentliche Straße. Aus Sicht des Ortsbeirats sind die berechtigten Interessen der ansässigen Gewerbebetriebe durch bestehende privatrechtlich abgesicherte Wegerechte ausreichend gewährleistet. Eine öffentliche Straße würde die Möglichkeit der Eigentümergemeinschaft, auf eine vereinbarungsgemäße Nutzung der Privatstraße zu drängen, stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1081 Aktenzeichen: 61 00
Belastungen durch Funkanlagen Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.
Antrag vom 11.05.2014, OF 395/7 Betreff: Belastungen durch Funkanlagen Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a. Im März sind in dem og. Bereich eine Reihe neuer Funkmasten errichtet worden. Die unmittelbaren Anwohner machen sich nun große Sorgen hinsichtlich der Strahlen- bzw. E-Smogbelastung. Die Obere Immissionsschutzbehörde hat Anwohnern auf Nachfrage bestätigt, dass bislang keine Strahlungsmessungen durchgefühlt worden sind. Von einem Anwohner wurden private Messungen veranlasst, die hinsichtlich der gemessenen Strahlungen eine starke bis extreme Auffälligkeit konstatiert. Der Orfsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Werden die gesetzlich festgelegten Mindestabstände der Anlagen zum umgebenden Wohngebiet eingehalten ? 2. In welcher Form hat der Betreiber der Anlagen nachgewiesen, dass im umliegenden Wohngebiet die gesetzliche festgelegten Grenzwerte eingehalten werden ? 3. Wie kann ein solcher Nachweis eingefordert werden, sofern der Betreiber einen entsprechenden Nachweis bisher nicht erbracht hat ? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1022 2014 Die Vorlage OF 395/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4 die Frage "Wie sieht das Zulassungsverfahren aus und welche Bedingungen sind daran geknüpft?" ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP und REP (= Ablehnung)
Grundstücksspekulationen im Grüngürtel?
Antrag vom 22.04.2014, OF 386/7 Betreff: Grundstücksspekulationen im Grüngürtel? Im Grünbereich südlich der Japanischen Schule, zwischen Hohem Weg, Knöterichweg und Breitenbachstraße/ Am Industriehof, sind zahlreiche Kleingärten und das Gut Hausen mit seinen Einrichtungen für behinderte Menschen angesiedelt. Das Areal gehört fast komplett zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Es gibt Gerüchte über Grundstückankäufe durch die ABG-Holding. Diese Gerüchte geben zu der Sorge Anlass, dass in diesem Bereich die Aufhebung des Grüngürtelstatus geplant ist und eine Bebauung des Areals vorgesehen ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die AGB Holding in diesem Bereich Grundstücke erworben ? Befinden sich diese im geschützten Bereich des Grüngürtels ? Sind dem Magistrat weitere Grundstückverkäufe in diesem Areal bekannt ? Ist die Aufhebung des geschützten Grüngürtelstatus für das Gebiet geplant und wo würden ggf. die nötigen Ausgleichsflächen entstehen ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1020 2014 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 23.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00
Parken entlang der Ludwig-Landmann-Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2717 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 10.11.2013 Betreff: Parken entlang der Ludwig-Landmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit von 20:00 Uhr bis 0 7:00 Uhr eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten auf der rechten Fahrspur der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Heerstraße und Am Ebelfeld stadteinwärts zu prüfen. Begründung: Im genannten Abschnitt der Ludwig-Landmann-Straße ist das Parken auf der rechten Fahrspur bereits teilweise legal möglich. In den Nachtstunden könnte aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens der Streckenabschnitt, in dem das Parken erlaubt ist, verlängert werden. Gerade in den Abendstunden ist in diesem Bereich der Parkdruck hoch und faktisch wird der Fahrstreifen schon jetzt häufig illegal als Parkplatz genutzt. Diese Situation könnte zumindest für die Nachtstunden legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 7
Umfahrung der Heerstraße hat sich bewährt . Einbahnstraße prüfen
Antrag vom 09.09.2013, OF 316/7 Betreff: Umfahrung der Heerstraße hat sich bewährt - Einbahnstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob nach der erfolgten Sanierung des Streckenabschnitts zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Eberstadtstraße die Heerstraße in diesem Streckenabschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann. Die Erreichbarkeit der Geschäfte direkt nach der Kreuzung zur Eberstadtstraße ist dabei von beiden Seiten sicherzustellen. Begründung: Die Sanierung bringt große Belastungen für die Anwohner mit sich. Gleichwohl hat sich die Nutzung der eingerichteten Umfahrung prinzipiell bewährt und hat zu keinen zusätzlichen Staus geführt. Es erscheint sinnvoll nach der Sanierung die Heerstraße in diesem Abschnitt nur für den Verkehr nach Westen zu nutzen. Für den Verkehr nach Osten (Praunheim / Nordweststadt) könnte auch weiterhin die bisherige Umleitung genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 316/7 wurde zurückgezogen.
Unterstützung für die .abgeschnittenen. Geschäfte an der Heerstraße
Antrag vom 18.06.2013, OF 306/7 Betreff: Unterstützung für die "abgeschnittenen" Geschäfte an der Heerstraße Der Ortbeirat begrüßt die Tatsache, dass die von ihm lange geforderte und seitens der Stadt mehrfach versprochene Sanierung der Heerstraße nun endlich angepackt wird. Es ist erfreulich, dass der vorhandene Abschnitt der Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet Praunheim als Umleitung für den in Sanierung befindlichen Straßenteil der Heerstraße genutzt werden kann - dies bedeutet auch eine gewisse Entlastung für die Wohnstraßen rund um die Heerstraße. Allerdings sind während der Sanierung einige Geschäfte direkt an der Heerstraße, neben der Eberstadtstraße gelegen, vom Verkehr abgeschnitten. Speziell in den davon betroffenen Restaurants sind bereits Umsatzeinbußen zu verzeichnen - über eine (hoffentlich nur) temporäre Schließung wird bereits nachgedacht. Viele ältere Menschen und Familien frequentieren diese Geschäfte gerade deshalb, weil sie über direkt vor den Eingängen gelegene Parkplätze verfügen bzw. gegenüber auf der Heerstraße bisher Parkraum vorhanden war. Alle diese Parkplätze sind nun legal nicht mehr anzufahren. Seitens des Bauamtes erhielten die Geschäftsinhaber die Auskunft, die Sperrung werde voraussichtlich bis Mai 2014 andauern. Besondere Maßnahmen seien bisher nicht vorgesehen. Da die Infrastruktur in den Stadtteilen gepflegt werden muss und insbesondere der dezentrale Einzelhandel und die Gastronomie auch in Praunheim als erhaltenswert gelten dürfen, bitten wir den Magistrat, Folgendes zu prüfen: 1. Ist es der Stadt möglich, während der Sperrung auf die derzeitige Anbindung der Geschäfte mit besonderer Beschilderung hinzuweisen? (z.B. auf der Heerstraße beidseitig vor dem gesperrten Abschnitt und auf der Ludwig-Landmann-Straße) 2. Hat die Stadt ein diesbezügliches Parkkonzept entwickelt und falls nicht, kann sie eines entwickeln? Könnte man auch hier potenziellen Besuchern mit Hinweisschildern den Weg weisen? (z.B. temporäre Nutzung des noch nicht gebauten Rewe-Parkplatzes quer gegenüber den Geschäften) 3. Ist es denkbar, dass während der Sperrung Ersatz-Parkplätze in der Eberstadtstraße (am Bunker) für die Geschäfte ausgewiesen werden? 4. Ist die Wirtschaftsförderung, laut eigenem Bekunden nicht nur für große, sondern gerade für kleinere Geschäfte zuständig, über den Sachverhalt informiert? Was empfiehlt sie? 5. Welche Angebote wurden den Geschäftsinhabern bisher gemacht? Wann haben sich welche städtischen Ansprechpartner mit ihnen in Verbindung gesetzt und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Gab es eine Art "Runden Tisch" mit allen Beteiligten? 6. Können die Geschäfte mit irgendeiner finanziellen Unterstützung seitens der Stadt rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 764 2013 Die Vorlage OF 306/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim
Antrag vom 04.06.2013, OF 293/7 Betreff: Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße von der Heerstraße nach Norden führende Erschließungsstraße (unbenannte Straße Nr. 8555) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1), in Ziegelei-Allee zu benennen. Begründung: Mit Vortag M 131 des Magistrats vom 25.05.2012 wurde der Ortsbeirat 7 gebeten, vier im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1) gelegene neue Straßen zu benennen. Drei Straßen wurden daraufhin bereits vom Ortsbeirat benannt. Die bis jetzt noch unbenannte Straße Nr. 8555 dient zum einen der Erschließung der Baugrundstücke im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, ist zum anderen aber gleichzeitig auch der Anfang der künftigen Praunheimer Ortsumfahrung. Die Trasse der Ortsumfahrung wird nördlich der Heerstraße um Praunheim herum in Richtung Nordweststadt geführt werden und liegt damit in einem Gebiet, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Ziegeleien und Tongruben geprägt war. Die überörtliche Bedeutung der Straße sowie der historische Bezug zur Umgebung soll durch den Namen Ziegelei-Allee zum Ausdruck gebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Ergänzend zu den Beschlüssen vom 26.06.2012, § 1831, 26.09.2012, § 2080, und 30.10.2012, § 2252, zur Vorlage M 131 wird beschlossen, dass die unbenannte Straße Nr. 8555 in Ziegeleiallee benannt wird. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 293/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3265, 25. Sitzung des OBR 7 vom 18.06.2013
Busanbindung Industriehof
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2011 entstanden aus Vorlage: OF 263/7 vom 18.02.2013 Betreff: Busanbindung Industriehof Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Busanbindung des Industriehofs zu prüfen. Denkbar wäre z. B. ein Halt an der Ludwig-Landmann-Straße in der Höhe des katholischen Gemeindezentrums. Dafür wäre allerdings eine veränderte Linienführung bestehender Linien erforderlich. Begründung: Im Industriehof existieren keine Einkaufsmöglichkeiten, sodass Bewohnerinnen und Bewohner ohne Fahrzeug auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind. Während die Gewerbebereiche im Norden und Osten des Industriehofs gut über die Haltestelle Industriehof angebunden sind, ist das bei den Wohngebieten im Süden und Westen nicht der Fall. Dies wird von vielen Bewohnern beklagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 859 Aktenzeichen: 92 11
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