Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.04.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem von der o. g. Eigentümergemeinschaft erhobenen Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 679 sorgfältig zu prüfen und nach Möglichkeit stattzugeben. Begründung: Erst nach der offiziellen Behandlung im Ortsbeirat wurde der Ortsbeirat über die Bedenken der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 gegen den Bebauungsplan informiert. Der Ortsbeirat hatte vor der letzten Ortsbeiratssitzung am 25.03. ein längeres Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft und hat sich die Situation ausführlich schildern lassen. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der im Bebauungsplan vorgenommenen Überplanung einer privaten Zufahrtsstraße durch eine öffentliche Straße. Aus Sicht des Ortsbeirats sind die berechtigten Interessen der ansässigen Gewerbebetriebe durch bestehende privatrechtlich abgesicherte Wegerechte ausreichend gewährleistet. Eine öffentliche Straße würde die Möglichkeit der Eigentümergemeinschaft, auf eine vereinbarungsgemäße Nutzung der Privatstraße zu drängen, stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1081 Aktenzeichen: 61 00