Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM
3140 entstanden aus Vorlage:
OF 384/7 vom
27.04.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der
Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat,
dem von der o. g. Eigentümergemeinschaft erhobenen Einspruch gegen den
Bebauungsplan Nr. 679 sorgfältig zu prüfen und nach Möglichkeit
stattzugeben. Begründung: Erst nach der offiziellen Behandlung im Ortsbeirat
wurde der Ortsbeirat über die Bedenken der Eigentümergemeinschaft Am
Industriehof 3-5 gegen den Bebauungsplan informiert. Der Ortsbeirat hatte vor
der letzten Ortsbeiratssitzung am 25.03. ein längeres Gespräch mit der
Eigentümergemeinschaft und hat sich die Situation ausführlich schildern
lassen. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken der
Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der im Bebauungsplan vorgenommenen
Überplanung einer privaten Zufahrtsstraße durch eine öffentliche Straße. Aus
Sicht des Ortsbeirats sind die berechtigten Interessen der ansässigen
Gewerbebetriebe durch bestehende privatrechtlich abgesicherte Wegerechte
ausreichend gewährleistet. Eine öffentliche Straße würde die Möglichkeit der
Eigentümergemeinschaft, auf eine vereinbarungsgemäße Nutzung der Privatstraße
zu drängen, stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1081
Aktenzeichen: 61 00