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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 314 entstanden aus Vorlage: OF 26/15 vom 15.06.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. B 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg anhand der in den vier Planungsgesprächen 2014/15 erarbeiteten Eckpunkten weiterzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1378 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1371 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2253 Aktenzeichen: 61 00
Bushaltestelle „Tempelhof“, Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2016, OM 209 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 28.05.2016 Betreff: Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF die Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts, aus Sicherheitsgründen aus dem unmittelbaren Kurvenbereich zu verlagern und für die Fahrgäste, die dort aussteigen, eine Querungshilfe über die Maßbornstraße einzurichten. Gleichzeitig soll eine überd achte Wartehalle installiert werden. Begründung: Vermutlich wurde die Benutzungsfrequenz dieser Haltestelle bei der Planung völlig unterschätzt. Tatsächlich wird diese eher provisorisch anmutende Haltestelle sowohl zum Zustieg wie auch zum Ausstieg gut genutzt. Dabei ergeben sich jedoch mehrere Probleme. 1. Es kommt immer wieder vor, dass aussteigende Fahrgäste in Zeitnot hinter dem Bus eilig die Straße überqueren, ohne auf die Fahrzeuge zu achten, die von der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/Maßbornstraße ortseinwärts fahren. Nur der gemäßigten Geschwindigkeit der Fahrer ist es zu verdanken, dass es noch zu keinen Personenschäden gekommen ist. Tatsächlich ist an dieser Stelle der Kreuzungsbereich sehr unüberschaubar und daher für Fußgänger nur unter Risiko zu queren. 2. Es ist bereits bekannt, dass zu der Verlagerung (etwa gegenüber "Netto-Markt") Landerwerb erforderlich ist, der in der Vergangenheit bereits abgelehnt worden ist. Trotzdem soll ein erneuter Versuch gestartet werden, um die Verkehrssituation sowohl für Busfahrgäste wie auch für den Straßenverkehr zu verbessern. Alternativ soll geprüft werden, ob dort eine sogenannte KAP-Bushaltestelle mit Straßenverengung einrichtbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1322 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 93 13
Straßensanierung Alte Fahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 174 entstanden aus Vorlage: OF 16/13 vom 03.05.2016 Betreff: Straßensanierung Alte Fahrt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Alte Fahrt saniert und instand gesetzt wird. Begründung: Die Straße Alte Fahrt ist umgeben von zum Teil neu sanierten Straßen (Bornweg, Alt-Erlenbach). Damit das Straßenbild in diesem Bereich einheitlich ist, ist es dringend notwendig, auch die stark sanierungsbedürftige Alte Fahrt instand zu setzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass in den kommenden Monaten und Jahren im Bereich Märker Straße/Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg Kanalarbeiten stattfinden werden. Die Bauarbeiten sollen also in Absprache stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1186
Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.06.2016, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 16/15 vom 18.05.2016 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. welche Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden können. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die erste Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl essbarer Städte mit ihrem Konzept inspiriert. Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach. Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt "Betreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zu Gärten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen. So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Quellen: http://essbare-stadt-minden.de/wissenswertes/links-ess bare-stadte/ http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_ stadt.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 325, 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 30.06.2016 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 11/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Ausfahrt Märker Straße/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht in beide Richtungen des Erlenbacher Stadtwegs, von der Märker Straße kommend sowie in die Märker Straße vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück), gewährleisten. Begründung: Diese Straßenecke ist von der Märker Straße kommend in den Erlenbacher Stadtweg abbiegend sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem erfahren Fahrer vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück) die in die Märker Straße abbiegen wollen. Diese schlechte Einsicht stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. Als eine Hauptverkehrsstraße ist dieser Weg durch Busse, LKW's und PKW's sehr stark frequentiert, welcher den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 11/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 10/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Einfahrt zur Straße Hohe Brück/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht rechts in den Erlenbacher Stadtweg, von der Straße Hohe Brück kommend, bei angespannter Parksituation ermöglichen. Begründung: Der ohnehin schon schlechte Einblick in den Erlenbacher Stadtweg von der Straße Hohe Brück kommend, wird zusätzlich durch parkende Autos oder Busse erschwert. Oftmals ist gar keine Einsicht möglich. Um die ohnehin angespannte Parksituation nicht durch Parkverbote weiter zu erschweren schlagen wir einen Verkehrsspiegel vor, welche die Einsicht in den Erlenbach Stadtweg (rechte Seite) auch bei parkenden Fahrzeugen ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 10/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 66 entstanden aus Vorlage: OF 10/10 vom 16.04.2016 Betreff: Zufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt Der Sportplatz des SV Bonames 1920 wird unter anderem durch die Aktivitäten der Stadtteilbotschafter stark frequentiert, es finden viele Übungsstunden und Spiele statt. Bei den Veranstaltungen kommt es häufig vor, dass die Zufahrtsstraße dermaßen zugeparkt ist, dass weiterer Zufahrtsverkehr nicht möglich ist. Dadurch wird auch die Anfahrt der Rettungswagen und Feuerwehr behindert, wie schon geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine straßenbauliche Lösung zu suchen, damit dieser verkehrliche Engpass aufgearbeitet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 918 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 2/13 vom 18.04.2016 Betreff: Verkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück Der Magistrat wird gebeten, die Überarbeitung eines Verkehrsleitkonzeptes im Zuge der angekündigten sechsmonatigen Sperrung der Kreuzung Hohe Brück/Märker Straße zu veranlassen. Zur Sicherstellung der Zufahrt in das Gebiet Bornweg /Märker Straße sollte für die verbleibenden Zufahrten über den Bornweg sowie die Alte Fahrt eine temporäre Einbahnstraßenlösung ausgeschildert werden. Der ankommende Verkehr sollte über den Bornweg, der abgehende Verkehr über die Alte Fahrt geführt werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind hierbei aufgrund der Schulwegsicherung zu prüfen. Begründung: Die Hauptverkehrslast für den betroffenen Bereich fließt momentan über die Hohe Brück auf den Erlenbacher Stadtweg. Mit Wegfall dieser Zufahrt werden die sehr engen Straßen Bornweg und Alte Fahrt als einzige verbleibende Zufahrten stärker belastet. Ein ungeregelter Begegnungsverkehr bei höherem Verkehrsaufkommen muss in diesen Straßen zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen führen. Eine vorübergehende Einbahnstraßenregelung würde einen besseren Verkehrsfluss in die Zielstraßen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1009
Öffnung Haintalstraße - Spitzenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 2/14 Betreff: Öffnung Haintalstraße - Spitzenstraße Der OBR bittet den Magistrat im Zuge des anstehenden Ausbaus der Spitzenstraße zu prüfen und zu berichten, ob die Absperrung des Teils der Haintalstraße (Zufahrt zu den Hausnummern 52 - 12), der mittels eines durchgezogenen Bürgersteigs von der Spitzenstraße getrennt wird, weiterhin sinnvoll ist. Begründung: Der ursprüngliche Sinn der Absperrung bestand wohl darin, bei der Errichtung des Baugebietes "Haintalstraße" die Anzahl der Zufahrten auf die Spitzenstraße, welche zu der Zeit noch die Straßenverbindung nach Bonames darstellte, aus Gründen der Verkehrssicherheit zu reduzieren. Dieser Grund ist durch den Bau der Umgehungsstraße schon seit Jahrzehnten hinfällig. Zudem klagen Anlieger in der Haintalstraße über Probleme mit der Müllabfuhr, weil wegen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge im Bereich der Absperrung die Müllabfuhr nicht zu allen Häusern gelangt und Mülltonnen nicht geleert werden. Durch die Öffnung der Straße würde dieses Problem vermieden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 02.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für Kinder
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2016, OF 240/14 Betreff: Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für Kinder Aktuell liegt der Bebauungsplan 910 Urnbergweg im Stadtplanungsamt aus. In einer Ortsbegehung mit allen Fraktionen und dem Stadtplanungsamt im Sommer 2015 wurde vereinbart, dass bei der endgültigen Planung des Neubaugebietes, eine größere Spielfläche (auch für größere Kinder) an die Peripherie des Baugebietes zwischen das Baugebiet "Urnbergweg" (Bebauungsplan 910) und das Baugebiet "Harheim-Süd" (Bebauungsplan 687) eingeplant wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu erklären, warum diese Vereinbarung nicht umgesetzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Hierzu wurde eine Ortsbegehung durchgeführt und man vereinbarte, für die kleineren Kinder im unteren Teil in Harheim-Süd eine Verbindung zum Spielplatz "Hermannspforte" herzustellen und darüber hinaus die zu dem Zeitpunkt noch offenen Planungen für den Bebauungsplan 910 zu nutzen, um eine Spielfläche für größere Kinder gleich vorzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 14 am 15.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1572 2016 Die Vorlage OF 240/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErschließung Baugebiet Harheim-Süd hier: Engstelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2016, OF 241/14 Betreff: Erschließung Baugebiet Harheim-Süd hier: Engstelle Der Magistrat wird gebeten, bei der abschließenden Gestaltung und Herstellung der Straßen im Baugebiet Harheim-Süd entweder in der Spitzenstraße am Beginn der T30 Zone oder "Im Niederfeld" zwischen Haintalstraße und Hermannspforte eine weitere Engstelle einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 14 am 15.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 241/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 21.12.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost" ) den Harheimer Weg als Tempo-30-Zone einzurichten, zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel wird abgelehnt. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 610 Aktenzeichen: 61 00
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberwachung des Halteverbotes in der Reginastraße/Alt-Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 231/14 vom 11.01.2016 Betreff: Überwachung des Halteverbotes in der Reginastraße/Alt-Harheim Vorgang: OM 2576/13 Der Magistrat wird gebeten, das Halteverbot in der Reginastraße/Alt-Harheim durchzusetzen, wenn nötig durch mehrmaliges Kontrollieren. Begründung: Mit der Vorlage OM 2576 vom 28.10.2013 hatte der Ortsbeirat ein Halteverbot an der Ausfahrt zur Reginastraße/Alt-Harheim beantragt. Dieses Halteverbot war notwendig, da Entsorgungsfahrzeuge und auch private Anlieferer diesen Bereich nicht passieren konnten und daher u. a. der Müll nicht entsorgt bzw. der Einsatz von Feuerwehr und Notfallfahrzeugen behindert wurde. Foto entstand am 10.01.2016 um 14:00 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 437 Aktenzeichen: 32 4
Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 225/14 vom 07.12.2015 Betreff: Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg Der Magistrat wird gebeten, den oben genannten Bebauungsplan derzeit insofern nicht umzusetzen, sodass vorläufig keine Abpollerung zwischen der Straße Im Niederfeld und der alten Harheimer Bebauung vorgenommen wird, um das gewünschte Zusammenwachsen im Stadtteil nicht zu behindern. Die seinerzeit geplante Abpollerung erscheint nach heutiger Betrachtung nicht zweckmäßig, da dadurch zwar der Verkehr von einzelnen Bewohnern im südlichen Teil abgehalten wird, andere Bewohner Harheims aber mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Vor allem wird dann der Verkehr zum Ortsmittelpunkt ausschließlich über die Straße Hermannspforte abgewickelt, die zum einen sehr eng und darüber hinaus zum Teil eine Spielstraße ist. Eine Arrondierung eines Stadtteils durch ein Neubaugebiet sollte darüber hinaus auch zu einem Zusammenwachsen eines Stadtteils führen. Eine Abpollerung und damit Abgrenzung ist kein gutes Signal für ein nachbarschaftliches Miteinander der Neubürgerinnen und Neubürger mit den schon länger in Harheim Lebenden. Des Weiteren wird sich durch die geplante Umwandlung des nahen Gewerbegebietes in ein Wohngebiet das derzeitige Verkehrsaufkommen stark reduzieren, was die allgemeine Verkehrssituation im ganzen Südwesten von Harheim verbessert. In jedem Fall sollte der Fortgang der Verkehrssituation abgewartet und weiter evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 439 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets „Bonames-Ost“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 16.11.2015 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames-Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten: 1. Welche Verkehrsströme sind über die Ortsrandstraße aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet zu erwarten? 2. Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn-Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten, aufgehalten? Wie lang wird nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende Schlange sein? 3. Inwieweit nutzen Fahrzeuge, um längere Wartezeiten an der U-Bahn-Schranke zu vermeiden, beispielsweise durch die Parallelstraße südlich der U-Bahn-Strecke an den Schulen vorbei, trotz möglicher Pförtnerampel den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstraße und weiter die Homburger Landstraße? 4. Wie wird sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln und sind neue Verkehrsangebote nötig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 435 Aktenzeichen: 61 10
Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2015, OF 513/12 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord In den vergangenen Wochen wurde viel über die weiterführenden Schulplätze diskutiert. Auch im Gymnasium Riedberg gab es hierzu eine Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt. Da jedoch im Hinblick auf die zahlreichen Neubaugebiete im Frankfurter Norden hier im Gymnasialbereich mit weiter hohen Schülerzahlen zu rechnen ist, ist die Sorge der Familien nach nicht ausreichenden Plätzen für das kommende Schuljahr begründet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Warum wird das Provisorium für das Gymnasium Nord in Westhausen errichtet wird und nicht in der Nähe des endgültigen Standorts? 2. Ist der im Bebauungsplan Nr. 516 ausgewiesene Standort für das Gymnasium Nord endgültig? 3. Wann beabsichtigt der Magistrat es zu eröffnen? 4. Was wird es kosten und wann wird es wie im städtischen Haushalt abgesichert? 5. Wann rechnet der Magistrat mit einer Genehmigung des neuen Gymnasiums Nord durch das Kultusministerium? Begründung: Aus der aktuellen Seite des Stadtplanungsamtes zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ergibt sich ein Planungskonzept, welches auch einen Standort für eine weiterführende Schule ausweist. Da nunmehr ein endgültiger Standort für das weitere Gymnasium im Frankfurter Norden gefunden scheint, muss jetzt zügig mit der Errichtung eines Provisoriums begonnen werden und zwar im Hinblick auf die Neubaugebiete im gesamten Frankfurter Norden und den hohen Bedarf hier vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenGelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 342/16 Betreff: Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten 1. Dieses Gelände, das heute wegen des Abfluglärms in das Siedlungsbeschränkungsgebiet nach dem Flughafenausbau fällt, einer geordneten Nutzung zuzuführen und diese auch zu überwachen. 2. Ein Grundstück an der Ecke Erlenseer-Straße/Frohn-Grundweg dient zur Zeit als Lagerplatz für alte Paletten, Bauteile und sonstigen Schrott, der unter den alten Obstbäumen und in alten Schuppen gelagert wird. Eine Augenweide ist das nicht gerade und offensichtlich auch nicht die übliche Nutzung für eine Hochstammwiese Grün- oder Ackerland. 3. Im Zwickel Richtung der Pförtnerampel an der Erlenseer Straße werden immer wieder verwahrlost wirkende Ponys oder kleine Pferde ohne jeden Schutz und eine Tränke gehalten, die nur von einem schlampigen "Weidezaun" aus weißen Bändern ohne Elektrifizierung von der viel befahrenen Erlenseer Straße abgegrenzt sind. In diesem Sommer standen die Pferde mehrmals auf der Straße, bis sie von mutigen Passanten wieder auf ihre Weide zurückgeführt wurden. Beschwerden von Anliegern und Spaziergängern bei der Polizei und beim Tierschutzbund haben keinerlei Wirkung gezeigt. Mitleidige Anwohner haben den Tieren in diesem extrem heißen Sommer Wasser zum Saufen gebracht und füttern manchmal auch die Tiere, die offensichtlich außer der abgefressenen Wiese kein weiteres Futter haben. Da die Tiere eine Gefahr für den Autoverkehr darstellen, muß das Ordnungsamt und weitere für den Tierschutz zuständige Dienststellen dafür sorgen, daß die Tiere ordnungsgemäß untergebracht, versorgt und so eingezäunt werden, daß sie nicht auf die Straße durchbrechen können. Am Samstag Nachmittag , den 15.11.2015, wurden die Pferde offensichtlich von der Weide geholt. Trotzdem muß die mangelhafte Einzäunung und Unterbringung auf jeden Fall abgestellt werden und die Halterin, die der Polizei offensichtlich bekannt ist, auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Die Punkte 1. und 3. werden durch die Antragstellerin zurückgezogen. Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne des Punktes 2. der Vorlage OF 342/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenAufstellung eines Geldausgabeautomaten in der Allianz-Zweigstelle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 219/14 vom 25.10.2015 Betreff: Aufstellung eines Geldausgabeautomaten in der Allianz-Zweigstelle Vorgang: OM 4267/15 OBR 14; OM 4268/15 OBR 14; ST 1446/15; ST 1447/15 Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Volksbank, aber auch die Frankfurter Sparkassen dahin gehend einzuwirken, dass in Harheim wieder ein Geldausgabeautomat aufgestellt wird. Der Ortsbeirat 14 schlägt als Aufstellungsort die Zweigstelle der Allianz-Versicherung in der Philipp-Schnell-Straße oder einen anderen geeigneten Standort vor. Begründung: Vor vielen Jahren wurde ein Geldausgabeautomat in den Bankfilialen aufgestellt, um das Bankpersonal zu entlasten. Jetzt, wo das Personal abgebaut oder anderen Aufgaben zugeführt ist, wird dieser dann auch wieder eliminiert. In der Stellungnahme vom 28.09.2015, ST 1446, wurde unter anderem berichtet, dass die Nutzung des Geldautomaten rückläufig war, was von Mitgliedern des Ortsbeirates 14 nicht bestätig werden kann, da es des Öfteren zu Stauungen vor dem Geldautomaten gekommen ist. In der Stellungnahme ST 1446 und auch in der Stellungnahme vom 28.09.2015, ST 1447, sieht der Ortsbeirat zumindest noch nicht einmal einen Ansatz einer Bemühung vonseiten der Frankfurter Volksbank, einen neuen Standort für einen Geldausgabeautomaten suchen zu wollen. In Nieder-Erlenbach sind von zwei Banken Geldausgabeautomaten im Einsatz. Diese dürften sich noch weniger rentieren, da Nieder-Erlenbach auch nicht mehr Einwohner als Harheim hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4267 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4268 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1446 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 255 Aktenzeichen: 92 31
Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00
Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 14.09.2015 Betreff: Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der künftigen Ortsrandstraße für den aus Osten kommenden Straßenverkehr, der in den Harheimer Weg fährt, eine Pförtnerampel geplant und umgesetzt wird. Begründung: Seit Jahren wird der im Harheimer Weg vorhandene Durchgangsverkehr heftig kritisiert. Eine eventuelle weitere Erhöhung des Durchgangsverkehr in Bonames ist vermeidbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1746 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 07.09.2015 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu unterbinden, dass spielende Kinder ungehindert auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Jakob-Quirin-Weg und der Harheimer Weg sind nur durch eine provisorische Leitplanke getrennt, sodass die Gefahr besteht, dass Kinder auf die Umgehungsstraße geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 21 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 524 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 0
Bauplanung im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 260/13 vom 16.06.2015 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt sowie Erlenbacher Stadtweg/Hohe Brück mit leuchtstarken Straßenlaternen neuer Bauart vorzunehmen. Hierdurch werden die Sichtverhältnisse in den dunklen Monaten deutlich verbessert und dadurch das Unfallrisiko reduziert. Begründung: Vor Kurzem wurden in der Straße Alte Fahrt auf Höhe der Hausnummer 28 dreißig neue leuchtstarke Laternen angebracht, die eindrucksvoll die Fähigkeit neuer Lichttechnik unter Beweis stellen. In deutlichem Kontrast zu den schummerigen alten Straßenlampen leuchten diese sehr intensiv und die dunkle Gasse sehr gut aus. Eine Verwendung solcher lichtstarker Lampen sollte gerade die teilweise schwer einsehbaren Rechts-vor-Links-Kreuzungen mit stärkerer Verkehrsbelastung sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 682 Aktenzeichen: 91 52
Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4263 entstanden aus Vorlage: OF 205/14 vom 15.06.2015 Betreff: Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die abschließende Gestaltung und Herstellung der Straßen Im Niederfeld und Spitzenstraße im Baugebiet Harheim-Süd so durchzuführen, dass der Charakter einer Tempo-30-Zone deutlich wird. Im Einzelnen soll Folgendes eingerichtet werden: 1. In der Straße Im Niederfeld angezeichnete oder durch Bepflanzung eingerichtete Parkbuchten auf der nordöstlichen Seite vor den Hausnummern 102, 62 bis 76, 50 bis 56 und 32 bis 34, um die Straße an diesen Stellen zu verengen. 2. In der Spitzenstraße, alternierend auf beiden Straßenseiten, Parkbuchten vor den Hausnummern 14 bis 18 sowie in dem Bereich der Spitzenstraße zwischen den beiden Zufahrten zum Jakob-Quirin-Weg. 3. In der Straße Im Niederfeld ist in der Höhe der öffentlichen Grünfläche in dem Grünzug vom Spielplatz Hermannspforte die Verwendung von grünem Asphalt bzw. einer grünen Pflasterung erforderlich. 4. In der Straße Im Niederfeld ist im Einfahrtsbereich in die Tempo-30-Zone eine Fahrbahnverengung mit Bepflanzung einzurichten. 5. In der Straße Im Auweg soll in Höhe der öffentlichen Grünfläche die Verwendung von grünem Asphalt bzw. Pflasterung den Grünzug unterstreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4720 Aktenzeichen: 32 1
Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.06.2015 Betreff: Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, den oben bezeichneten Grünzug so zu gestalten, dass eine erkennbare Sichtbeziehung und Wegeverbindung von der Grünfläche bis zum Spielplatz entsteht. Die Erweiterung sollte in gleicher Weise alleenartig bis zur Straße Im Niederfeld erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 67 0
Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0
Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 196/14 Betreff: Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund der mit der OM80 im Jahr 2011 beantragte Lückenschluss, der zudem laut der Stellungnahme des Magistrats ST780 im Jahr 2012 als Bestandteil einer projektierten überörtlichen Fahrradroute des "Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" bezeichnet und somit langfristig in Aussicht gestellt wurde, in der Radverkehrs-Konzeption 2014 B108 plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Ist daraus zu entnehmen, dass sowohl die Anregungen des Ortsbeirates wie auch das o.g. Projekt der überörtlichen Fahrradroute und gleichzeitig die ST780 durch die B108 im Jahr 2014 obsolet werden und keine Bedeutung für die Planung des Radverkehrs in Frankfurt mehr spielen und muss in der Konsequenz der bereits in Aussicht gestellte aber kalt abservierte Radweg nun erneut beantragt werden, oder handelt es sich nur um einen kleinen handwerklichen Fehler in der B108, der ohne weitere Beantragung korrigiert werden kann? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2015 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBefestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 195/14 Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Teil der Wegeverbindung zwischen Hermannspforte und Homburger Landstraße (unten in schwarz eingezeichnet) zu befestigen und so herzustellen, dass er für Radverkehr geeignet ist. Begründung: Zwar besteht auf der südlichen Niddaseite ein für Radverkehr befestigter Weg, ebenso wie entlang des Harheimer Weges ein Wirtschaftsweg der auch für Radverkehr eingerichtet ist. Für eine Fahrt Richtung Eschersheim etwa zur Ziehenschule oder IGS Eschersheim wäre die oben vorgeschlagene Verbindung etwa 1,5 km kürzer. Dazu müsste nur etwa 800 Meter derzeit unbefestigter (und bei regnerischem Wetter für Radfahrer nicht nutzbarer) Weg mit einer anderen Oberfäche ausgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2015 Die Vorlage OF 195/14 wird mit der Maßgabe als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen, dass nach dem Wort "gebeten" die Worte "zu prüfen und zu berichten" eingefügt werden. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenToilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 entstanden aus Vorlage: OF 239/13 vom 19.02.2015 Betreff: Toilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine geeignete permanente Toilettenanlage für die Busfahrerinnen und Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg eingerichtet werden kann. Begründung: Die blaue Chemietoilette am Erlenbacher Stadtweg ist kein Anblick, der das Ortsbild Nieder-Erlenbachs positiv bereichert. Leider ist dieses permanente Toilettenhäuschen notwendig, um den dort wartenden Busfahrern eine Möglichkeit zu einem Toilettenbesuch zu ermöglichen. Zu allem Überfluss wird das Häuschen auch regelmäßig Opfer von Vandalen, die es umstoßen und dadurch noch zusätzlich für eine Geruchsbelästigung der Anwohner sorgen. Analog zu der Toilettenanlage am Buswendeplatz in Harheim sollte auch in Nieder-Erlenbach an der Busendhaltestelle eine permanente Toilettenanlage eingerichtet werden, um die unangenehmen Zustände rund um die Chemietoilette zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Antrag vom 08.05.2017, OF 94/13 Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 478 Antrag vom 07.07.2017, OF 113/13 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 Aktenzeichen: 91 22
Verlegung der Baumscheibe in der Philipp-Schnell-Straße 69
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 192/14 Betreff: Verlegung der Baumscheibe in der Philipp-Schnell-Straße 69 Der Ortsbeirat bitten den Magistrat zu veranlassen, dass die Baumscheibe gegenüber Haus Nr. 69 zurück verlegt wird. Begründung: Die im ersten Bauabschnitt bei der Erneuerung der Philipp-Schnell-Str. erstellte Baumscheibe gegenüber Haus Nr. 69, ist zu weit vorgebaut, sodass die einbiegenden Fahrzeuge in Richtung Alt Harheim, über die Umrandung der Baumscheibe fahren und diese Umrandung (Bordsteine) auch schon beschädigt haben, daher ist diese Baumscheibe zurück zu verlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 16.03.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 29.06.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 07.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 12.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 31.12.2014 Betreff: Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen der (in Zeitungsberichten angedeuteten) Verlegung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel unter Zusammenlegung mit dem 14. Polizeirevier zu widersprechen. Stattdessen soll eine Verlegung in den Bereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - favorisiert werden. Begründung: Bereits seit den Eingemeindungen im Jahre 1972 wurde seitens der Ortsteile nördlich der Nidda die Ferne zum jetzigen Standort des 15. Polizeireviers und die damit verbundenen langen und umständlichen Wege kritisiert. Mehrfach wurde eine Verlegung des Reviers an einen zugänglicheren Standort gefordert. Zuletzt geschah dies durch den Ortsbeirat 15 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 516, in dem bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf für eine Feuerwache vorgesehen ist. Bei einer Verlegung ins Mertonviertel wird die Erreichbarkeit des Reviers gegenüber dem jetzigen Standort aus dem Frankfurter Norden (nördlich der Nidda) nochmals deutlich verschlechtert, was der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Einwohner abträglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 608 Aktenzeichen: 32
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146„Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00
Spielplatz am Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2014, OF 714/10 Betreff: Spielplatz am Harheimer Weg Der Bestand an Spielgeräten auf dem Spielplatz am Harheimer Weg in Bonames sieht wie folgt aus: ein veraltetes und von außen beschmiertes Spielhaus, eine Tischtennisplatte ohne Netz und eine Kletterwand, die für Jüngere ungeeignet ist. Während der letzten Jahre sind viele Geräte abgebaut worden, allerdings ohne, dass sie durch neue ersetzt worden sind". Der Grund dafür war die mangelnde Sicherheit der maroden Geräte gewesen. Dieser Spielplatz, der frequentiert wird, muss durch eine sofortige Maßnahme in den Zustand gebracht werde, dass dieser wieder nutzbar ist. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit den zuständigen Ämtern nach einer schnellen Lösung zu suchen und diese dann umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2014, OF 245/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße Bei der sogenannten Ortsrandstraße (Baugebiet 516) handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum Autobahnanschluß Nieder-Eschbach. Dies wurde bereits früher bei der seinerzeitigen Planung des AB-Anschlusses N-E so vorgesehen. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde nach einigem hin und her dann der Begriff Ortsrandstraße vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich. Diese soll offenbar umgangen werden. Die Straße ist nun wie auch die anderen Straßen in das Baugebiet integriert. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft: Aus welchem Grund wurde dieser Autobahnzubringer nicht einer Planfeststellung unterzogen wie zum Beispiel die Anna-Lindh-Allee? Bedeutet die Benennung "Ortsrandstraße", dass die Kosten für den Straßenbau in die Gesamtkalkulation für das Baugebiet einfließen und somit die Anlieger dann auch für den Straßenbau des Autobahnzubringers zahlen müssen? Nach welchen amtlichen Kriterien werden generell neue Straßen qualifiziert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU, FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU
Partei: FREIE_WÄHLER
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2014, OM 3579 entstanden aus Vorlage: OF 170/14 vom 28.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 910 so zu entwickeln, dass auch Mehrfamilienhäuser in den Zonen 2 bis 4 (hinter der Philipp-Schnell-Straße) gebaut werden können. Die Traufhöhe sollte die in Harheim übliche Höhe von 2,5 Stockwerken aber nicht überschreiten. Begründung: Aufgrund der derzeitigen Wohnraumsituation in Frankfurt sollte hier ein breiteres Spektrum der Wohnbebauung ermöglicht werden. Im Entwurf zum o. g. Bebauungsplan sind derzeit nur Reihenhäuser mit einer Wohneinheit vorgesehen. Nach der Ansicht des Ortsbeirates sollte, um auch denen gerecht zu werden, die sich kein derartiges Eigentum oder die Miete in einem Reihenhaus leisten können, eine Möglichkeit eröffnet werden, in kleineren Wohneinheiten in Harheim zu wohnen, wie sie in Mehrfamilienhäusern geschaffen werden können. Der Ortsbeirat denkt hierbei im Speziellen auch an Krankenschwestern, Polizeibeamte und dergleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 11 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2014, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 27.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das am 08.09.2014 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Ortsbeirat vorgestellte Bebauungskonzept dahin gehend zu überprüfen bzw. planerisch zu ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden: 1. Die Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa drei Personen pro Wohneinheit ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Straße hin zu überprüfen und zu begründen. 2. Für die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Entlastung der Philipp-Schnell-Straße durch die vollständige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird. Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient. 3. Für die Verkehrsanbindung ist dem Ortsbeirat ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen. 4. Die erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen werden. 5. Es ist zu prüfen, ob ein Stellplatz pro Wohneinheit ausreichend ist. Die Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser Bebauungskategorie zwei Kraftfahrzeuge vorhanden sind. 6. Die Straßenbreiten sind so anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen. 7. Die vorhandenen, in der Planung belassenen breiten Straßen sollten mit Bäumen seriell bepflanzt werden. 8. Eine öffentliche Grünfläche inmitten der Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist vorzusehen. 9. Die Geschossigkeit ist mit maximal zwei Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthouse auszuweisen. 10. Das zu bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue Wohnkonzepte zu realisieren, wobei auch zweigeschossiger Mietwohnungsbau (als ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch interne Grünhöfe gestaltet werden. 11. Die in Harheim praktizierte dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere landschaftlich Rücksicht nehmen auf die benachbarte Niddaaue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.10.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) RÖMER und REP (= Annahme) Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.11.2014, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5315, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 61 02
Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14 Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenSpurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3286 entstanden aus Vorlage: OF 212/13 vom 23.06.2014 Betreff: Spurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die inzwischen stark ausgeprägten Aufwölbungen und Verdrückungen (Spurrinnen) in der Asphaltdecke im Kreuzungsbereich L3008/Niedereschbacher Straße (Ortseinfahrt West) und insbesondere L3008/Erlenbacher Stadtweg (Ortseinfahrt Mitte) instand gesetzt werden. Begründung: An den genannten Stellen, die durch Ampelanlagen geregelt sind und ein hohes Verkehrsaufkommen aufweisen, ist es vermutlich durch Temperatureinwirkung und Radlasten des wartenden/langsam anfahrenden Verkehrs zur Bildung von starken Spurrinnen in der Asphaltdecke gekommen. Sie führen dazu, dass diese Straßenabschnitte nicht nur unangenehm zu befahren sind, sondern auch die Verkehrssicherheit (z. B. durch Ansammlung von Oberflächenwasser in den Vertiefungen, Aquaplaning) beeinträchtigt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1268 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1421 Aktenzeichen: 66 5
Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 161/14 Betreff: Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14 Im Jahre 2010 wurden die Ortsbeiräte über das Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentliche-Private-Partnerschaft" mittels der M46. aber auch durch einen Vortrag des Dezernenten Uwe Becker im Ortsbeirat informiert. Nun wurde dieses Projekt nicht umgesetzt, jedoch der Zustand der Brücken hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Für den Ortsbezirk 14 waren folgende Brücken in unterschiedlichem Zustand aufgeführt: Fußwegbrücke über den Eschbach (an der Schule) Fußwegbrücke über den Eschbach (am Bürgerhaus) Fußwegbrücke über den Eschbach (Harheimer Stadtweg) Straßenbrücke Erlenbacher Stadtweg über den Eschbach / Brücke Straßenbrücke Maßbornstraße Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist eine Sanierung der Brücken im Ortsbezirk 14 geplant und liegt eine Prioritätenliste vor, die dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden kann? Begründung: Der Zustand der Brücken im Ortsbezirk 14 wurde im Jahr 2010 erhoben und entsprechend dokumentiert. Dieser Zustand hat sich im Verlauf der letzten 4 Jahre nicht gebessert. Da das PPP-Projekt aufgegeben wurde, wünscht der Ortsbeirat Informationen, wie weiter mit den Brücken verfahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1051 2014 Die Vorlage OF 161/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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