Meine Nachbarschaft: Korffstraße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Einführung begrenzte Parkdauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 135/14 vom 05.04.2023 Betreff: Einführung begrenzte Parkdauer Der Magistrat wird gebeten, im Straßenbereich Alt-Harheim ab dem Taxistand bis Alt-Harheim 7 sowie Korffstraße 5 bis 9 eine begrenzte Parkdauer werktags von maximal zwei Stunden in der Zeit von 0 8:00 bis 18:00 Uhr einzurichten. Begründung: In den o. g. Straßenabschnitten befinden sich eine Apotheke, eine Arzt- und eine Ergotherapiepraxis. Körperlich beeinträchtigte Menschen benötigen dort eine Halte- bzw. Parkmöglichkeit. Dauerparken sollte deshalb zu den genannten Zeiten unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1759
Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 16.03.2023 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal Vorgang: M 23/23 In der Vorlage M 23 wird unter Ziffer 3. b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße abgezogen werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes Am Eschbachtal (/Harheimer Weg) auswirkt; - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet ergeben; - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1310 Aktenzeichen: 66-0
Schulweg PhilippSchnellStraße/Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 27.02.2023 Betreff: Schulweg Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023 Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3
Dialog-Display in Alt-Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3524 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.01.2023 Betreff: Dialog-Display in Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung von Tempo 30) im Bereich zwischen Maßbornstraße 2 und Alt-Harheim 29 zu installieren. Begründung: Durch die Installierung eines Dialog-Displays können Fahrzeugführer auf die Einhaltung der in diesem Bereich angeordneten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 hingewiesen werden. Diese Maßnahme trägt zu einer erhöhten Sicherheit der Grundschulkinder, die den ausgewiesenen Schulweg ohne Eltern meistern sollen, bei. Eine Schulwegbegehung mit der Leitung der Grundschule Harheim, der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 14, des Elternbeirats der Grundschule Harheim, des Stadtschulamts, des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirats 14 führte zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer mit einer derartigen "Geschwindigkeitsmessung" entsprechend sensibilisiert werden können. Schließlich sind die in diesem Bereich vorgesehenen "Gehwege" sehr schmal und darüber hinaus mehrmals in der Woche durch Mülltonnen und häufig durch Anlieferungen dermaßen versperrt, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Die sich daraus ergebenen Gefahren gelten für Kinder gleichermaßen wie auch für ältere Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1211 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 128/14 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte Vorgang: ST 73/22 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, wie weit die Planungen der Umsetzung des Spielplatzes gediehen sind, nachdem das Vorhaben nach o.g. Stellungnahme "in die Prioritätenliste aufgenommen" wurde. Wir bitten darum, dass das Projekt schnellstmöglich umgesetzt wird. Begründung: Die ersten Häuser im Baugebiet Harheim Süd stehen seit über 10 Jahren; die Bautätigkeit im Gebiet ist seit mindestens 6 Jahren weitgehend abgeschlossen. Seitdem warten Kinder und Eltern auf den ursprünglich geplanten Spielplatz. Der Spielplatz war fester Bestandteil der Planungen des Neubaugebiets. Es wird Zeit! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 604 2023 Die Vorlage OF 128/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGlascontainer Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 107/13 Betreff: Glascontainer Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert die FES anzuweisen für ausreichend Glascontainer im Stadtteil Nieder-Erlenbach zu sorgen. Insbesondere am Bürgerhaus wurde ein im Laufe des Jahres 2022 zerstörter Container noch immer nicht ersetzt. Auch in anderen Bereichen des Stadtteils, etwa am Erlenbacher Stadtweg, wurden Container im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen entfernt und niemals ersetzt. Begründung: Die Bürger sind gehalten Altglas ordnungsgemäß dem Recycling zu zuführen. Hierfür sind ausreichend Glascontainer in hinreichender Nähe zur Wohnung notwendig. In Nieder-Erlenbach wird das Recyclingsystem immer weiter ausgedünnt und die Anzahl der Container bei steigender Einwohnerzahl immer weiter reduziert. Um auch in Zukunft eine hohe Recyclingquote sicher zu stellen ist es dringend notwendig, endlich gegen zu steuern und mehr Container aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 13 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1
Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434
Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 19.10.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der für Planen zuständige Stadtrat, Herr Mike Josef, im ersten Quartal 2023 eine Sitzung des Ortsbeirates 15 besucht und sich dort den Fragen der Ortsbeiratsmitglieder sowie der Bürgerinnen und Bürger stellt. Im Falle einer Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg; Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch; Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd; betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren; - Bauweise; - Anzahl der Wohneinheiten; - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser; - Zuschnitt der Grundstücke; - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielplätze etc.; - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder; - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote etc.); - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können; - Lehrschwimmbecken Gymnasium; - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden); - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen; - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen; - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser; Dachneigungswinkel für Fotovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Stationsbasiertes Carsharing in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2908 entstanden aus Vorlage: OF 110/14 vom 26.09.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: NR 343/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der Vorlage vom 06.04.2022, NR 343, folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Parkplatz Zur Untermühle - Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen Pkw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 72 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 28.08.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück Vorgang: OM 1917/22 OBR 13; ST 1720/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1720, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße Am Ohlenstück zu ergreifen. Da es, wie in der Stellungnahme zu lesen ist, an dem niveaugleichen Ausbau hapert, warum kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, der Magistrat jedoch andere Mittel hat, um für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen, wird er gebeten, diese wahrzunehmen. Auch in diesem Bereich wird es viele Kinder geben, auf die besondere Rücksicht im Straßenverkehr zu nehmen ist. Begründung: Nicht nachvollziehbar ist, warum es im oberen Teil des Neubaugebiets in der Straße Am Ohlenstück vom Quartiersplatz/Kindergarten aus Richtung REWE-Markt keinen verkehrsberuhigten Bereich geben soll. Es kann nicht sein, dass es nur am niveaugleichen Ausbau liegt, denn auch Richtung der Straße Erlenbacher Stadtweg gibt es einen separaten Fußweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66-0
Verkehrssituation in der Winkelgasse/Installation von Pollern, um rechtswidriges Parken zu verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2648 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 24.06.2022 Betreff: Verkehrssituation in der Winkelgasse/Installation von Pollern, um rechtswidriges Parken zu verhindern Der Magistrat wird gebeten, in der Winkelgasse vor den Häusern Nummer 5, 7 und 9 bis zum Abknicken der Straße entsprechend Poller zu installieren, um das ohnehin rechtswidrige Parken in dieser Spielstraße zu verhindern. Begründung: Bis vor etwa vier Jahren befanden sich entlang der Häuser in der Winkelgasse jeweils Blumenkübel, die ihren Zweck dahin gehend erfüllten, als dass sie das rechtswidrige Parken in dieser doch sehr engen Straße (4,95 Meter Breite) zuverlässig verhinderten. Die Kübel wurden vor mehr als 25 Jahren vom damaligen Pensionsbetreiber aufgestellt, um das rechtswidrige Parken seiner Gäste zu verhindern. Leider wurden diese vor vier Jahren aufgrund fehlender Genehmigung von der Stadt entfernt, sodass seitdem wieder vermehrt vor den Häusern geparkt wird, obwohl dies in dieser als Spielstraße ausgewiesenen Straße eigentlich verboten ist. Dies bedingt, dass die Müllabfuhr insbesondere dann, wenn im Kurvenbereich geparkt wird, nicht mehr zu allen Häusern durchkommt. Am Beispiel eines Müllfahrzeugs mit einer Breite von 2,55 Metern und einem Pkw von 2,10 Metern bleiben, wenn der Pkw an der Wand steht, nur noch 30 Zentimeter für die Durchfahrt. Des Weiteren erschweren die parkenden Fahrzeuge das Einfahren und Ausfahren aus den Höfen der Anlieger. Der Ortsbeirat bitte daher darum, vor den Häusern Nummer 5, 7 und 9 bis zum Abknicken der Straße entsprechend Poller zu installieren, um diese Problematik zu lösen. Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2791 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2791) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Aufbringen des Piktogramms „Achtung Kinder“ auf der Straße Am Ohlenstück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 79/13 vom 19.06.2022 Betreff: Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" auf der Straße Am Ohlenstück Der Magistrat wird gebeten, zeitnah an allen drei Zufahrten zur Straße Am Ohlenstück das Piktogramm "Achtung Kinder" auf den Asphalt aufzubringen. An allen drei Kreuzungen Erlenbacher Stadtweg, Neue Fahrt und Niedereschbacher Straße wechselt Tempo 30 in den verkehrsberuhigten Bereich. Um das allen Verkehrsteilnehmern deutlicher zu machen, ist das Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" unbedingt erforderlich. Des Weiteren sollte der aus Harheim kommende Radweg an der Kreuzung Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg durch rote Farbe kenntlich gemacht werden. Begründung: Die Straße Am Ohlenstück führt durch das komplette Neubaugebiet Westrand. Aufgrund der Bauweise ist es ein verkehrsberuhigter Bereich geworden, was sehr zu begrüßen ist. Da in ganz Nieder-Erlenbach sonst fast durchgängig Tempo 30 gilt, ist das zusätzliche Piktogramm wichtig, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Veränderung aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2569 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7
Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 10.06.2022 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Vorgang: OM 1297/22 OBR 14; ST 905/22; V 137/21; OBR 14; ST 1048/22 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, zu überdenken und der mit der Vorlage vom 10.01.2022, OM 1297, vorgetragenen Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und dabei insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen, da es sich auf dem Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 und dem Ortseingang Nieder-Erlenbach um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. Begründung: Die Begründung des Magistrats gemäß seiner Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, diesen Schulweg unbeleuchtet zu lassen, konterkariert die Ausführungen des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.04.2022, ST 1048, ein Stück Wirtschaftsweg als Schulweg zum geplanten Neubau des Gymnasiums Nord zu beleuchten, damit alle Schülerinnen und Schüler sicher und selbstständig die Schule erreichen können. Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach wird intensiv genutzt und ist unter anderem als Schulweg ausgewiesen. Eine energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung des oben bezeichneten Streckenabschnitts, idealerweise mittels insektenfreundlicher Solarstraßenleuchten, würde der Nutzung als ausgewiesener Schulweg gerecht werden und das Sicherheitsgefühl sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer bei Dunkelheit enorm erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.09.2021, V 137 Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1297 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 905 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1048 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2323 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 767
Ausbesserung des Straßenpflasters der Straße Alt-Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2345 entstanden aus Vorlage: OF 91/14 vom 10.06.2022 Betreff: Ausbesserung des Straßenpflasters der Straße Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen . Begründung: Zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, stellen eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie die Buslinie 28 die Straße frequentieren, erscheint eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2255 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4606 Aktenzeichen: 66 5
Entfernung eines Pfostens auf dem Fußgängerweg zwischen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2348 entstanden aus Vorlage: OF 96/14 vom 05.06.2022 Betreff: Entfernung eines Pfostens auf dem Fußgängerweg zwischen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen der beiden Pfosten auf dem Fußgängerweg zwischen den Straßen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße zu entfernen, da dieser ein Verletzungsrisiko für Radfahrer darstellt. Begründung: Die beiden Pfosten, welche etwa in der Mitte dieses Fußgängerweges gelegen sind und motorisierte Fahrzeuge an der Durchfahrt hindern sollen, stellen für Radfahrer und insbesondere kleine Kinder auf dem Fahrrad ein Verletzungsrisiko dar. Dem Ortsbeirat wurden Fälle berichtet, bei denen Kinder auf dem Fahrrad mit den Pedalen an einem der Pfosten hängen geblieben sind. Der eigentliche Zweck, nämlich die Verhinderung des motorisierten Verkehrs auf diesem Weg, bleibt durch den verbleibenden Pfosten, an dem auch das entsprechende Verkehrsschild angebracht ist, gewährleistet. Quelle: Eigene Aufnahme/Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2254 Aktenzeichen: 66 2
Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenWasserleitungen Korffstraße/Wasserrohrbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 84/14 Betreff: Wasserleitungen Korffstraße/Wasserrohrbruch Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu berichten: Was war Ursache für den Wasserrohrbruch in der Korffstraße in der KW 18? Ist angesichts der einzelnen Probleme, die der Mainova laut der ST 863 vom 8.5.2017 bekannt sind, nicht doch das Vorziehen der Erneuerung der Wasserleitungen in der gesamten Korffstraße ratsam? Begründung: Der Wasserrohrbruch vom 4. Mai 2022 hat insbesondere viele Benutzer der Buslinien vor unübersehbare Schwierigkeiten gestellt, da mehrere Tage für Busse keine Umleitung möglich war? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 407 2022 Die Vorlage OF 84/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWasserleitung Korffstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 86/14 Betreff: Wasserleitung Korffstraße Der Ortsbeirat fragt unter Bezugnahme auf die Ortsbeiratsanfrage 46/14 vom 16.12.2016 und die darauf erfolgte Stellungnahme ST863 vom 8.5.2017, ob der Magistrat die Wasserleitung in der Korffstraße weiterhin als "nicht auffällig" einstuft. Begründung: Die Nachfrage erfolgt, weil die Korffstraße im Mai 2022 mehrere Tage aufgrund eines Wasserrohrbruchs gesperrt werden musste, was zu erheblichen Einschränkungen des Verkehrs, insbesondere der Buslinie 28 geführt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 86/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÄnderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2059 entstanden aus Vorlage: OF 68/13 vom 19.04.2022 Betreff: Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, für die Verkehrsführung an der Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg in einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Ortsbeirat eine alternative Lösung zu entwickeln. Die Situation, wie sie sich im aktuellen Bauzustand darstellt, stellt einen Gefahrenpunkt für die schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, da Konflikte zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern vorprogrammiert sind. Begründung: - Die derzeitige Ecklösung zwingt Fußgänger auf die Straße, bevor sie wieder den Bürgersteig des Erlenbacher Stadtwegs erreichen. Die hohe Bordsteinkante ist für Menschen mit Rollator schwierig. Die kleine Kante vom Bordstein zum Pflanzbeet ist außerdem kaum sichtbar und kann, besonders nachts, zur Stolperfalle werden, wenn jemand über das Pflanzbeet abkürzen will. Die in den letzten Wochen neu verlegten großen Natursteine behindern insbesondere für Kinder zusätzlich die Sicht auf einbiegenden Autoverkehr. - Das Schild "Spielstraße" steht so weit vorne, dass es von einbiegenden Autofahrern eigentlich kaum wahrgenommen werden kann. - Fußgänger werden gezwungen, die Straße zu benutzen. Autofahrern wird jedoch gerade durch die Eckbepflanzung die Sicht auf die Fußgänger eingeschränkt. - Radfahrer, die aus Harheim kommen, die Straße in Richtung Hohe Brück queren wollen, müssen nun bis zur Straße Am Ohlenstück fahren und dann wieder schräg zurück über den Erlenbacher Stadtweg (die frühere Bordsteinabsenkung gegenüber der Hohe Brück wurde zurückgebaut). Die Autofahrer, kommend aus der Straße Am Ohlenstück, sehen die Radfahrer durch die Krümmung der Straße nach links und die Lärmschutzwand rechts zu spät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1916 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Finanzierung für die Sanierung von Brückenbauwerken
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 176 entstanden aus Vorlage: OF 79/14 vom 20.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Finanzierung für die Sanierung von Brückenbauwerken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Sanierungsmaßnahmen von Brückenbauwerken in Harheim werden im Haushalt 2022 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt . Begründung: Einige Brückenbauwerke in Harheim sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden (siehe Foto). Für diesen Zweck bittet der Ortsbeirat, entsprechende Finanzmittel im Haushalt einzuplanen, um eine etwaige Sperrung dieser Brücken aus Sicherheitsgründen zu verhindern. In der Zustandsermittlung 2010 wurde die Brücke im Beispiel bereits mit einem schlechten Wert beziffert. Eine zeitnahe Renovierung wäre notwendig gewesen. Zwischenzeitlich wurde die Brücke hilfsweise mit Metallflicken instand gehalten. Eine grundsätzliche Sanierung ist daher dringend geboten. Brückenbauwerk zwischen den Straßen Zur Untermühle und In den Schafgärten Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 120 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 176 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 entstanden aus Vorlage: OF 65/13 vom 07.03.2022 Betreff: Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand Der Magistrat wird gebeten, im Baugebiet Westrand den verkehrsberuhigten Bereich auf das komplette Wohngebiet zu erweitern. Zurzeit ist der verkehrsberuhigte Bereich nur zwischen dem Erlenbacher Stadtweg und dem Quartiersplatz vorgesehen. Er sollte jedoch auch vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gelten, da es den Autofahrern und Anwohnern nur schwer vermittelbar ist, warum in einem Wohngebiet verschiedene Regelungen gelten. Begründung: Im neuen Wohngebiet liegen einige Häuser vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gleich an der Straße und nicht - so wie im unteren Teil des Wohngebiets - in Stichstraßen. Gerade auch aus diesem Grund ist es nicht ersichtlich, warum im oberen Teil kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Zum Schutz der Fußgänger, und hier besonders der Kinder, ist die Umsetzung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Antrag vom 28.08.2022, OF 83/13 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 Aktenzeichen: 32 1
Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 121/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher wird gebeten, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in die Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde am 20.05.2022, ersatzweise am 08.07.2022, einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden) - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen Die Sitzungstermine 18.03.2022 und 29.04.2022 sind bereits der Bildungsdezernentin Frau Weber vorbehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 121/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstandsetzung des Weges Hermannspforte 22 bis 32
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1519 entstanden aus Vorlage: OF 35/14 vom 10.10.2021 Betreff: Instandsetzung des Weges Hermannspforte 22 bis 32 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vor den Häusern in der Hermannspforte 22 bis 32 in gleichem Maße instand zu setzen, wie schon bei den Fußwegen der Hausnummern 10 bis 20 sowie 34 bis 40 geschehen. Begründung: Der genannte Weg vor der Bebauung dient den Anwohnern als einzige Verbindung zu ihren Wohnungseingängen. Leider ist dieser, im Vergleich zu den ähnlich angelegten Wegen links und rechts davon, in einem schlechten Zustand. Unebenheiten, die an trockenen Tagen zu Stürzen führen, zu tiefen Pfützen und im Winter zu Eisflächen. Gerade vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Anwohner bspw. auf Rollatoren unterwegs ist, erscheint es sinnvoll, diesen Weg - genauso wie bei den benachbarten Wegen bereits geschehen - ebenfalls instand zu setzen und die beschriebenen Mängel zu beheben. Abbildung 1: Abbildung 2: Quelle: Google Maps Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0
Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4
Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0
Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1297 entstanden aus Vorlage: OF 53/14 vom 11.12.2021 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, das Teilstück zwischen Erlenbacher Stadtweg 90 bis zum Ortseingang Nieder-Erlenbach mit Beleuchtung zu versehen. Wenn möglich sollen mit Solarenergie betriebene Leuchten eingesetzt werden. Begründung: Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen wird intensiv genutzt. Er dient u. a. als Schulweg, als Weg zu diversen Einkaufsmärkten sowie generell als Verbindungsweg zwischen den benachbarten Stadtteilen. Eine Beleuchtung des o. a. Abschnitts würde das Sicherheitsgefühl erhöhen und damit noch mehr Menschen ermutigen, auch bei Dunkelheit das Fahrrad zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 905 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2343 Aktenzeichen: 91 52
Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes „Hermannspforte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 33/14 vom 10.10.2021 Betreff: Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes "Hermannspforte" Vorgang: V 1478/19 OBR 14; ST 292/20 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte und die bereits vor gut eineinhalb Jahren zugesagte Berücksichtigung von barrierefreien Spielgeräten dem Ortsbeirat vorzustellen (Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 292). Begründung: Das Neubaugebiet "Im Niederfeld" sollte eine ausgewiesene Spielfläche erhalten. Diese wurde verworfen. Stattdessen sollte der Spielplatz "Hermannspforte" über die angrenzende Grünfläche hinaus erweitert werden - auch um Spielgeräte für größere Kinder. Leider gibt es bisher keinerlei Pläne oder Zeitvorstellungen in Richtung des Ortsbeirates. Dies möge mit einer Zeiteinschätzung für die Umsetzung nachgeholt werden. In Neubaugebieten leben Familien mit kleinen Kindern. Diese brauchen die Spielplätze jetzt und nicht erst in fünf Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2019, V 1478 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 73 Aktenzeichen: 67 2
Straßenbäume Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2021 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des Harheimer Wegs zwischen den Straßen Im Niederfeld und Korffstraße mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2097 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2021, OA 64 entstanden aus Vorlage: OF 9/14 vom 25.05.2021 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Vorgang: OM 6288/20 OBR 14; ST 2047/20 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047, zurück und bittet, dies vorausgeschickt, die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Anregung vom 17.08.2020, OM 6288, beantragten Radschutzstreifen im Harheimer Weg, auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße, wie beantragt weiterzuführen. Begründung: Die Behauptung in der o. g. Stellungnahme des Magistrats, "für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus", trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6288 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 99 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 336 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 64 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 64 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 941, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 2
Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet „Südlich des Riedstegs“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 550 entstanden aus Vorlage: OF 22/13 vom 22.06.2021 Betreff: Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet "Südlich des Riedstegs" Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planungen des Neubaugebiets "Südlich Am Riedsteg" sicherzu stellen, dass auch Stellplätze für Niederflurglascontainer vorgeschrieben werden. Bei steigender Anzahl von Haushalten muss auch die notwendige Entsorgungsinfrastruktur an Ort und Stelle erweitert werden. Begründung: In der Vergangenheit ist es bei verschiedenen Bauvorhaben stets zum ersatzlosen Entfall von Glascontainern gekommen: Beim Bau der Häuser am Ende der Märkerstraße und Bornweg entfiel ein Container am Bornweg ersatzlos. Im Kurmarkviertel wurde ein Quartiersplatz gebaut, aber auch hier gibt es keine Glascontainer. Mit Beginn des Neubaugebietes am Westrand entfielen Container am Erlenbacher Stadtweg. Auch Neubaugebiete müssen ihren Beitrag an gemeinsamer Entsorgungsinfrastruktur leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1835 Aktenzeichen: 61 0
Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim in „Hans-Krauße-Platz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenHalteverbot im Kurvenbereich „Im Niederfeld“
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenKreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1
Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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