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Meine Nachbarschaft: Konrad-Broßwitz-Straße

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Idee

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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln

25.10.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3879 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 15.10.2018 Betreff: Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln Der Magistrat wird gebeten, eine sichere Radwegführung von der Ginnheimer Landstraße in Höhe der Abzweigung zur Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein umzusetzen und zu prüfen, ob ein Fahrradstreifen entlang der Ginnheimer Landstraße, ab der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim"/Ecke Rosa-Luxemburg-Straße, beidseitig bis zur Höhe Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein markiert werden könnte. Begründung: Von der Ginnheimer Landstraße kommende Radfahrerinnen und Radfahrer, welche in Höhe der Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hineinfahren wollen, stehen vor einer unklaren Straßensituation. Um verkehrswidriges Verhalten zu verhindern, ist eine Klärung der Situation nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 204 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg von Bockenheim nach Ginnheim fahrradfreundlich verlängern

25.10.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3880 entstanden aus Vorlage: OF 531/9 vom 15.10.2018 Betreff: Radweg von Bockenheim nach Ginnheim fahrradfreundlich verlängern Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg - aus Bockenheim kommend - auf der Ecke Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße so zu verlängern/markieren, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sicher geradeaus nach Ginnheim hinein weiterfahren können. Aktuell ist es so, dass es wegen der rechtsabbiegenden Autos und dem Linienbus zu gefährlichen Situationen kommen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung Franckeschule

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 21.08.2018 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Sie haben keinen Platz für Ihre Möbel? Hier ist leider auch nicht genug Platz!“ (Zitat Hinweisschild/Bild 2) - Schulweg Ginnheimer Straße: Gegen illegale Sperrmüllentsorgung vorgehen

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3583 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 22.08.2018 Betreff: "Sie haben keinen Platz für Ihre Möbel? Hier ist leider auch nicht genug Platz!" (Zitat Hinweisschild/Bild 2) - Schulweg Ginnheimer Straße: Gegen illegale Sperrmüllentsorgung vorgehen Der Magistrat wird aufgefordert, in enger Absprache mit der FES, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt sowie dem Ordnungsamt verstärkt gegen die illegale Sperrmüllentsorgung vorzugehen, die häufig in großer Menge und lang andauernd den Gehweg Ginnheimer Straße - vom Kirchplatz kommend, zwischen Kindergarten und Seniorenheim St. Josefshaus (Foto 2) - versperrt. Vorrangig ist für eine schnelle Abfuhr zu sorgen. Ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern von Ämtern, Schulelternbeirat und Ortsbeirat wird zur weiteren Lösungsfindung angeregt, da es sich hierbei um Gefährdungen auf dem Schulweg zahlreicher Kinder der Franckeschule handelt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zügige Entsorgung von Sperrmüll im Stadtteil Bockenheim gewährleistet werden kann, sodass Sperrmüll nicht tagelang die Gehwege blockiert und weitere Abfälle abgestellt werden. Begründung: An besagter Stelle lagert immer wieder in großer Menge und über eine längere Zeit illegaler Sperrmüll. Er versperrt den Gehweg bzw. macht ihn schwer passierbar. Autos und Busse fahren dabei dicht an die Bordsteinkante, da das Parken auf der gegenüberliegenden Seite die Straße verengt. Diese Situation ist auf einem Schulweg nicht tragbar, zumal auch die Gefahr besteht, dass die Kinder mit den Ablagerungen in Kontakt kommen. Der Standort ist keiner Hausnummer zuzuordnen, daher besteht hier nach Angaben der FES eine Zuständigkeit der Stadt und nicht der FES. Ein höfliches, humorvolles Hinweisschild der Katharina-Kasper-Kliniken (siehe Zitat in der Überschrift/Bild 2) hat bislang nicht gefruchtet. Fotos: Michael Müller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2258 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße

10.09.2018 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3589 entstanden aus Vorlage: OF 642/2 vom 10.09.2018 Betreff: Mehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 2 für den Bereich Ginnheimer Landstraße 3 bis 33 eine Überplanung auf neue Baumstandorte und Begrünungen vorzunehmen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in weitere Planungen durch Informationen und Ortstermine einzubeziehen. Ihre Anregungen sind zu berücksichtigen. Begründung: Im Bereich der Ginnheimer Landstraße 3 bis 33 hat es in der Vergangenheit immer wieder Baumfällungen gegeben, die zu Unruhe in der Bevölkerung geführt haben. Auch kürzlich wurden wieder im o. a. Bereich vier Bäume entfernt, bei denen laut Grünflächenamt Pilzbefall und Fäule festgestellt worden war und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Zudem wurde vom Amt mitgeteilt, dass eine Trassenabfrage den Verlauf einer Wasserleitung unterhalb der Bäume ergeben habe. Daher konnten vor den Liegenschaften der Hausnummern 3 bis 33 keine Bäume nachgepflanzt werden. Stattdessen wurde auf Sträucher umgestellt. Da Baumerhaltung und Begrünungsmaßnahmen gerade in Zeiten des Klimawandels wesentlich sind, ist eine neue Planung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2342 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1373 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße

22.08.2018 · Aktualisiert: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2 Betreff: Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 235/2018 wird zurückgewiesen. Unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts des Amts für Wohnungswesen für 2016 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt das Amt für Wohnungswesen sicher, dass mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum nur an den berechtigten Personenkreis vermietet wird? 2. In den o.g. Liegenschaften, die noch bis zum 31.12.2019 der Preisbindung unterliegen, ist es nach Aussage von Mitbewohner/innen zu monatelangen Leerständen gekommen, da der Vermieter offenbar die Vermietung an registrierte Wohnungssuchende umgehen bzw. vertraglich eine um ca. 60 % erhöhte Miete nach Ende der Preisbindung durchsetzen wollte ( nachweislich der Mietangebote auf Immobilien-Plattformen). Wurden diese Verstöße im Rahmen der "allgemeinen Belegkontrolle" vom AfW wahrgenommen? 3. Auch im Hinblick auf weitere Ordnungswidrigkeiten wie deutlich überhöhte Mietforderungen im geförderten Bestand wurde laut Tätigkeitsbericht des AfW von 2016 (S. 44) ein Bußgeldbescheid in Höhe eines fünfstelligen Betrags verhängt, de rzum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts noch nicht rechtskräftig war. Das Verfahren sollte mittlerweile abgeschlossen sein. Wir bitten um Auskunft über das Ergebnis und die Umsetzung des Urteils. 4. Welche rechtlichen und/oder administrativen Regelungen wären erforderlich, um dem AfW eine wirksame Kontrolle derartiger Verstöße gegen das Hess. Wohnungsbindungsgesetz zu ermöglichen? Begründung: Der Magistratsbericht 235/2018 geht in keiner Weise auf die vom OBR 2 in der OA 232/2018 gestellten Fragen ein, sondern verweist lediglich auf die bestehenden Rechtsgrundlagen, die hier offensichtlich mehrfach und über Jahre hinweg verletzt wurden. Die Vorkommnisse im betroffenen Wohnungsbestand sind jedoch sogar im Tätigkeitsbericht des AfW für 2016 (nicht mehr im Netz!) dokumentiert und werden durch zahlreiche Hinweise von Mieter/innen und Mietinteressent/innen bestätigt, die bei Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigtes Vertrauen auf das rechtskonforme Verhalten des Vermieters haben müssen. Insofern ist der Inhalt des nach immerhin fünfmonatiger Bearbeitungsdauer veröffentlichten Magistratsberichts nur als Provokation zu bewerten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2018 1. Die Vorlage B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

16.08.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3559 entstanden aus Vorlage: OF 494/9 vom 06.08.2018 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Vorgang: OM 2565/17 OBR 9; ST 1138/18 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen, damit die Gehwegverengung am REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 - 180 beseitigt wird. Begründung: Die Verengung ist hüfthoch und wird nun leider auch als Sitzgelegenheit unmittelbar vor dem Getränkemarkt benutzt. Der Durchgang wird dadurch erheblich erschwert. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen diesen Zustand sehr. Es handelt sich um eine kleine bauliche Maßnahme, die aber zur Steigerung der Aufenthaltsqualität vor Ort beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1967 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tiefgarage Grempstraße

27.07.2018 · Aktualisiert: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 608/2 Betreff: Tiefgarage Grempstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gibt es seitens der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH (PBG) Planungen, die Tiefgarage in der Bockenheimer Grempstraße in absehbarer Zeit in einen zeitgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzten? Begründung: Besagte Tiefgarage befindet sich ein einem absolut unwürdigen und desolaten Zustand. Sowohl im Bereich der Parkflächen als auch der Treppenhäuser ist nicht ausreichende Helligkeit vorhanden, das Treppenhaus ist dauerverschmutzt und überrascht den Besucher mit besonderen Düften. Mit Mitteln des Ortsbeirates wurden Wegweiser unter anderem zu dieser Tiefgarage aufgestellt, um Parkplatzsuchenden möglichst schnell den Weg zu weisen. In dieser Tiefgarage möchte man allerdings nicht einmal ein Auto abstellen, geschweige denn selbst auch nur eine Minute verbringen. Die PBG zeigt an anderen Standorten wie schön Parken sein kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2018 Die Vorlage OF 608/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße

14.06.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3380 entstanden aus Vorlage: OF 484/9 vom 01.06.2018 Betreff: Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage, welche die Ginnheimer Landstraße in Ost-West-Richtung auf Höhe der Endhaltestelle "Ginnheim" quert, von derzeit zehn Sekunden erhöht werden kann und welche Auswirkungen dies auf die anderen Schaltungen im Kreuzungsbereich hätte. Begründung: Die Querung hat eine Länge von über zehn Metern, was bei einer Grünphase von zehn Sekunden gerade für ältere Menschen dazu führt, dass sie die andere Straßenseite meist erst erreichen, wenn die Lichtsignalanlage wieder rot leuchtet. Da diese Querung für viele den Überweg zu den Haltestellen der Buslinien 39 und 64 in nordöstlicher Richtung darstellt, ist sie besonders nach dem Eintreffen von U- und Straßenbahnen stark frequentiert. Eine Erhöhung der Grünphase ist vor diesem Hintergrund im Sinne der Fußgänger wünschenswert und evtl. auch so einzurichten, dass für den motorisierten Verkehr dadurch keine deutlichen Nachteile entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1889 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Grempstraße

11.06.2018 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 598/2 vom 07.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1595 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Starthilfe für Schulgarten

03.05.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 560/2 Betreff: Starthilfe für Schulgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Konzept des Magistrats und der Franckeschule, einen Schulgarten einzurichten. Für die Gestaltung dieses Schulgartens und die Ausstattung mit gärtnerischen Kleingeräten werden aus dem Ortsbeiratsbudget als Starthilfe bis zu 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung soll in enger Absprache mit der Franckeschule erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Franckeschule ist im pädagogischen Bereich engagiert als Musik- aber auch als Umweltschule. Diesem Anspruch möchte sie auch am Auslagerungsstandort gerecht werden. Daher wurden seitens der Schule für die Gestaltung eines Schulgartens sowie für die Beschaffung weiterer Bewegungs- und Sitzgelegenheiten bereits 2016 Mittel beantragt. Da sich die Auslagerung verzögerte, konnten diese bislang nicht abgerufen werden, eine erneute Beantragung für das kommende Schuljahr ist erfolgt. Um aber den gärtnerischen Gestaltungsprozess bereits mit der jetzigen Pflanzsaison beginnen zu können und dabei die Kinder einzubeziehen, benötigt die Schule eine Starthilfe. Gedacht ist dabei vor allem an die Errichtung und Bepflanzung von Hochbeeten sowie die Anschaffung gärtnerischer Kleingeräte für die Schulkinder, die an der weiteren Begrünung der Anlage und der Pflege der Beete beteiligt werden sollen. Geplant ist, die investiven Maßnahmen - soweit möglich - nach der Auslagerungsphase auch am Standort in der Falkstraße im Bereich nachhaltiges Umweltlernen zu nutzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 215 2018 Die Vorlage OF 560/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Urban Gardening-Projekt „Grünfläche Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße“

27.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 533/2 Betreff: Urban Gardening-Projekt "Grünfläche Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 2 stimmt dem geplanten Urban Gardening-Projekt auf der Grünfläche im Hinterhof von Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße zu. 2. Zur anteiligen Co-Finanzierung des o.g. Urban Gardening-Projekts stellt der Ortsbeirat 2 dem Grünflächenamt aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. XXXX,- EUR zur Verfügung. Begründung: Gutes Projekt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 533/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames

13.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 464/10 vom 26.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 2007/17 OBR 10; ST 2176/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich ist, denn das unscheinbare Viacount wird sicherlich keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Um die Kriterien des ministeriellen Erlasses in diesem Zusammenhang zu verstehen, wird um Auskunft gebeten, welche Kriterien beispielsweise an der A 66 unter der Überführung Ginnheimer Landstraße Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1099 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße

12.03.2018 · Aktualisiert: 15.03.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2018, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 520/2 vom 28.02.2018 Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl)? b) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen, die innerhalb der nächsten 24 Monate aus der Sozialbindung fallen, in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl)? c) Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse zu den oben genannten Fragen 1.a) und 1.b)? Die Bewertung soll gegebenenfalls auch eine Einschätzung enthalten, welche rechtlichen Maßnahmen von Bund oder Land Hessen bzw. welche Verwaltungsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main die eventuell festgestellten Mängel beseitigen könnten. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber hinaus gebeten, die konkrete Situation der gebundenen Wohnungsbestände privater Vermieter in der Grempstraße im zuständigen Ausschuss (gegebenenfalls nicht öffentlich) zu behandeln. Begründung: Öffentliches Interesse. Beispielsweise läuft in der Grempstraße 9 die Sozialbindung der Wohnungen angabegemäß zum 31.12.2019 aus, die Wohnungen werden aber bereits heute nicht mehr an Interessenten vermietet. Daher stehen bereits seit Monaten vier Wohnungen leer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Antrag vom 08.03.2019, OF 767/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 85 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 232 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2648, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen

19.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 02.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat gebeten, über die Messungen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1028 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32

19.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 498/2 vom 01.02.2018 Betreff: Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben der Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 an den Betreiber der in dem Haus befindlichen Bar zur Nutzung als Sommergarten, bei Erhalt der Bäume und ohne weitere Bodenversiegelung, überlassen werden kann. Sollte eine Überlassung aus Sicht des Magistrats möglich sein, so wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Bar gebeten; der Ortsbeirat 2 kann gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme helfen. Das finale Konzept ist dem Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Anfrage des Betreibers der Bar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 924 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Es grünt so grün, wenn Bockenheims Schulen wieder gehen ...

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2750 entstanden aus Vorlage: OF 491/2 vom 02.02.2018 Betreff: Es grünt so grün, wenn Bockenheims Schulen wieder gehen . . Der Magistrat wird beauftragt, bereits heute mit ersten Vorplanungen zu beginnen, um die städtische Fläche unterhalb der Ginnheimer Straße 47, nach stattgehabter Auslagerung der Franckeschule, in einen würdigen Ort inne rhalb des Grüngürtels zu verwandeln. Hierbei sind neben dem Grünflächenamt insbesondere der Ortsbeirat 2, interessierte Anwohnerinnen und Anwohner, der VfR Bockenheim, das Sportamt und die Franckeschule mit einzubeziehen. Begründung: Fürwahr, die Auslagerung der Franckeschule endet erst im Jahre 2021. Dennoch ist es geboten, dass bereits heute mit der Planung einer begrünten Aufwertung der Fläche begonnen wird, damit nach erfolgtem Rückbau der Bereich rasch zu einem würdigen Bestandteil des Grüngürtels werden wird. Immer wieder kommt es bei den unterschiedlichsten Projekten zu Verzögerungen, welche im vorliegenden Fall durch bereits jetzt beginnende Planungen erfolgreich umgangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

22.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 486/2 vom 19.01.2018 Betreff: Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese Der Ortsbeirat 2 stimmt den in einem Ortstermin sowie in der Sitzung am 22.01.2018 vorgestellten Planungen für die Neugestaltung der Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese zu. Im Zusammenhang mit der Planung des Spielplatzes Auf der Körnerwiese wird der Magistrat aufgefordert, auch die umlaufenden Gehwege, die bei stärkerem Regen sehr stark verschlammen, zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 746 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66

22.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 480/2 vom 16.01.2018 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der A 66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den Autolärm für die Bockenheimer Anwohnerinnen und Anwohner in der Ginnheimer Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu reduzieren; 2. dass die unter Ziffer 1. benannte Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass die gegebebenfalls noch notwendigen städtischen Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden. Begründung: Der Magistrat teilte im Februar 2015 auf eine entsprechende Bürgerinitiative (mit mehreren hundert Befürworterinnen und Befürworter) auf ffm.de (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main) mit, dass eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll sei und er sie im Rahmen der kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen werde. Der Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, sodass diese Maßnahme nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A 66 ist die Lärmbelästigung, insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im Freien, erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auf der südlichen Seite der A 66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine Strecke von ca. 400 bis 500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten könnte dadurch erheblich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern

20.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 485/2 Betreff: Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wir aufgefordert den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder", "Schulweg" (z.B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen. 2. der Magistrat wir aufgefordert zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schüllerinnen und Schüler in der 30er-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Soweit die bisherigen Anregungen des Ortsbeirates aus Sicht des Magistrats bislang keine Umsetzung finden, sind gleichwohl kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu ergreifen. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Beginn der Auslagerung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße

05.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 477/2 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung Mulansky- und Metzstraße Vorgang: V 300/17 OBR 2; ST 696/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel eingestellt, um die in der ST 696 vom 10.04.2017 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden. Begründung: Eine solche Maßnahme hätte nicht nur eine positive Auswirkung auf das städtische Mikroklima, sondern auch auf die Aufenthaltsqualität innerhalb des Straßenraums. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 300 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Etatanregung EA 89 2018 Die Vorlage OF 477/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "In den Haushalt werden ausreichend Planungsmittel eingestellt, um die in der Stellungnahme des Magistrats ST 696 skizzierten Möglichkeiten der Begrünung der Mulanskystraße in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Allerdings soll die Maßnahme auch auf die Metzstraße ausgeweitet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule

04.12.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit - aber richtig!

04.12.2017 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2498 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 17.11.2017 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig! Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der dem Prinzip nach barrierefreie Aufzug an der Max-Beckmann-Schule mit einer Außensteuerung ausgerüstet wird, sodass dieser auch tatsächlich barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Ein behindertengerechter Aufzug sollte die Benutzung auch ohne zusätzliche Hilfskräfte ermöglichen. Dies ist im Falle des Aufzugs an der Max-Beckmann-Schule nicht gegeben. Der Aufzug kann nur von einer Person, welche einen entsprechenden Schlüssel hat, bedient werden. Zudem fehlt am Außenzugang zum Fahrstuhl (Sophienstraße) eine Sprechanlage, über die bedürftige Personen auf sich aufmerksam machen könnten. Auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich vier Wahllokale ihre Heimat in der Max-Beckmann-Schule gefunden haben, stellt es ein Unding dar, dass Personen, welche auf den Fahrstuhl angewiesen sind, mittels Mobiltelefon eine der Wahlvorsteherinnen/einen der Wahlvorsteher anrufen müssen, damit diese/dieser den Fahrstuhl mit dem ihr/ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel bedient. Dies ist keine Barrierefreiheit, dies ist absurd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 616 Antrag vom 11.10.2019, OF 929/2 Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Falkstraße wird zur Fahrradstraße

15.11.2017 · Aktualisiert: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2017, OF 441/2 Betreff: Falkstraße wird zur Fahrradstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Falkstraße wird in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfahrzeuge ausgewiesen und entsprechend markiert (Zeichen 244.1/2). An der Sophienstraße wird in Höhe der Konrad-Broßwitz-Str. und am Carlo-Schmid-Platz, eine entsprechende Hinweisbeschilderung zur Fahrradstraße angebracht. Begründung: Die Fahrradstraße soll künftig Teile des Fahrradverkehrs in der Leipziger Straße aufnehmen und eine innerörtliche sichere Fahrrad-Verkehrsverbindung schaffen. Ferner wird auch der überörtliche Fahrradverkehr aus Richtung Ginnheim und aus dem Volkspark Nidda von dieser Verbindung profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 441/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen

09.11.2017 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2406 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 09.11.2017 Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräckerstraße und Endhaltestelle "Ginnheim" der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Verunstaltung des Straßen- und Ortsbildes dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk 9 wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Ortsbeirat 9 könnte sich ein Nachbarschaftscafé ohne Alkoholausschank an dieser Stelle gut vorstellen. Ein kommunikativer Treffpunkt für die Begleitpersonen der auf dem Spielplatz spielenden Kinder mit Cafécharakter - ohne Alkoholausschank - mit Sichtkontakt zum Spielplatz wäre wünschenswert. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende Gebäude in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt und die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. dem Ortsbeirat 9 zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (zum Beispiel gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind; 3. mit Interessenten für den Betrieb eines (Stadtteil-) Cafés, darunter mit der Initiative "Klimawerkstatt Ginnheim", in V erhandlungen einzutreten mit dem Ziel, baldmöglichst dort einen kommunikativen Treffpunkt/ein Stadtteilcafé einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 595 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)

09.11.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 356/9 vom 26.10.2017 Betreff: Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation) Seit geraumer Zeit wird von Ginnheimern, die in der Nähe der oben genannten Endhaltestelle wohnen und die Straßenbahnlinie 16 oder die U-Bahn-Linien U 1 oder U 9 nutzen, bemängelt, dass zum einen die Anzeigetafeln mit unterschiedlicher Methodik bei der Fahrgastinformation (beispielsweise "16 Offenbach Gleis 1 2", darunter "U 1 Willy-Brandt-Platz 16:57") (vgl. Foto 1) arbeiten, wobei die Uhrzeitangaben in der Realität nicht nachvollzogen werden könnten. Darüber hinaus sei auch seit mehr als einem Jahr die große Uhr vorne am Beginn der Station auf Höhe der Ginnheimer Landstraße, direkt neben der straßenseitigen Anzeigetafel, abmontiert. Sie befindet sich jetzt ganz hinten, am Ende des Gleises 5 in Richtung Römerstadt, wo man sie praktisch nicht zur Orientierung nutzen könne (vgl. Foto 2). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die mehreren vorhandenen Fahrgastinformationstafeln für die Verkehrsteilnehmer verständliche Hinweise über die Abfahrtszeiten geben und insbesondere bei den dynamischen Angaben eine einheitliche Methode verwenden; 2. die große runde Uhr von dem Platz im rückwärtigen Bereich der Station wieder nach vorne, zur Ginnheimer Landstraße hin, möglichst an ihren alten Platz neben der dortigen Informationstafel, versetzt wird. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knöterichweg: Wege im Dunkel

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - „Gegen die Einbahnstraße“ besser kennzeichnen

23.10.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2277 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 06.10.2017 Betreff: Wenn Autos und Fahrräder die Straße gemeinsam nutzen - "Gegen die Einbahnstraße" besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße auf dem Straßenabschnitt der Falkstraße zwischen Julius- und Marburger Straße künftig besser abzusichern. Zu denken ist dabei an Radpiktogramme, die den entgegenkommenden Pkw-Fahrern, vor allem den aus der Marburger Straße nach rechts in die Falkstraße einbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern signalisieren, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch aus der Gegenrichtung kommen. Weiterhin wird gebeten, den Bürgersteig im Bereich Falkstraße 68 bis 74 mit entsprechenden Vorrichtungen (Fahrradbügel, Metallgitter oder Ähnlichem) so abzusichern, dass hier falsches Parken nicht mehr möglich ist. Die Maßnahmen sollen das oben genannte Problem für den Radverkehr ebenfalls entschärfen und zudem die Barrierefreiheit auf dem Gehweg gewährleisten. Begründung: Die Falkstraße ist in beiden Richtungen sehr gut für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu nutzen - bis auf den im Antragstext beschriebenen Straßenabschnitt. Hier trifft völlig legales Radeln gegen die Einbahnstraße auf entgegenkommende Pkws, die sich noch wegen der Einbiegung in einem größeren Radius und daher im Linksfahrmodus befinden, sowie auf solche Pkws, die diese Frankfurter Regelung entweder nicht kennen oder ignorieren und sich daher entsprechend aggressiv und verkehrsgefährdend verhalten. Diese Situation muss dringend entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 102 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209

21.09.2017 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 313/9 vom 14.08.2017 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße auf der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und bietet ausreichend Platz für eine weitere Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

21.09.2017 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 14.08.2017 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 zu beseitigen. Begründung: An dieser Stelle hat einmal ein Baum gestanden, von dem nunmehr nur noch der Stumpf übrig geblieben ist. Die Verengung ist hüfthoch und wird leider immer öfter als Mülleimer fehlgedeutet. Hier kann der Durchgang für Anwohner und Kunden erheblich erleichtert werden, indem der Fußweg einfach verbreitert wird. Es handelt sich um eine kleine Maßnahme, die die Lebensqualität der Anwohner erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2479 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff

18.09.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 31.08.2017 Betreff: "Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff Vorgang: M 146/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Ersatzflächen dem seit circa 15 Jahren bestehenden offenen Fußballtreff auf dem ehemaligen Buga-Gelände, nach Wegfall von Ascheplatz und Wiese durch notwendige Auslagerungsarbeiten, weiterhin Raum gewährt werden kann. Im Rahmen der Prüfung möglicher Ersatzflächen ist unter anderem 1. in Gesprächen mit dem VfR Bockenheim zu klären, unter welchen Bedingungen ein Teil der Bezirkssportanlage West auch nicht organisierten Kickern (einmal wöchentlich circa 25 Spieler) zur Verfügung gestellt werden kann; 2. im Kontakt mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu erörtern, ob die Fläche an der Ginnheimer Landstraße, für die laut dem Vortrag des Magistrats M 146 ein Tausch beabsichtigt ist, temporär für eine Nutzung als Bolzplatz bereitgestellt werden kann; 3. in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Teil der Fläche, der auch nach der Bebauung mit einem Studierendenwohnheim für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, längerfristig für unorganisierten Sport genutzt werden kann, für den es in Frankfurt zwar Bedarf, aber zu wenig Flächen gibt. Begründung: Die Präsentation des Auslagerungsvorhabens Franckeschule am 21.08.2017 im Ortsbeirat 2 hat gezeigt, dass sowohl der große Ascheplatz als auch die daneben liegende Wiese in die Maßnahmen der Auslagerung einbezogen werden. In dem beschriebenen Bereich hat sich seit circa 15 Jahren ein offener sonntäglicher Fußballtreff etabliert. Die Mannschaft mit insgesamt bis zu 40 Interessenten aus allen Altersklassen und vielen Nationen würde das gemeinsame sonntägliche Spielen bei Wind und Wetter gerne fortsetzen und sucht nun, bislang vergeblich, einen Ersatzplatz. Die große öffentliche Wiese im weiteren Verlauf des ehemaligen Buga-Geländes wird unter anderem vom Cricketverein genutzt, der Bolzplatz am Schönhof ist für diesen Zweck zu klein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2336

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 350/2 vom 22.08.2017 Betreff: Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Franz-Rücker-Allee 33 (vor der Haltestelle "Frauenfriedenkirche") in Fahrtrichtung Sophienstraße eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Dau er der Aufstellung sollte mindestens zwei Monate betragen. Begründung: Wie von Anwohnern berichtet wurde, scheinen sich an dieser Stelle nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften zu halten. Sie sollen mit der Geschwindigkeitsanzeige daran erinnert werden, zumal an dieser Stelle auch ein Schulweg die Straße kreuzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2433

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 364/2 vom 30.08.2017 Betreff: Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Bernusstraße/Ecke Sophienstraße einen Verkehrsspiegel aufzuhängen, um die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs für den aus der Bernusstraße in die Sophienstraße abbiegenden Verkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 233 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 479 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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