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Meine Nachbarschaft: Kollwitzstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine bessere Kennzeichnung bzw. Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl

18.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1413 entstanden aus Vorlage: OF 125/7 vom 14.02.2017 Betreff: Eine bessere Kennzeichnung bzw. Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl Der Magistrat wird beauftragt, den Hinweis auf die Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl so zu gestalten, dass diese für die Autofahrerinnen und Autofahrer, aus beiden Richtungen kommend, rechtzeitig erkennbar ist und sie so ihr Fahrverhalten anpassen können. Begründung: Im Bereich dieser besagten Ampel fahren die Autos erfahrungsgemäß zu schnell, sodass die Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule nicht beruhigt über die Straße gehen können. Dieser Weg sollte für die Schülerinnen und Schüler ein sicherer Schulweg sein. Jedoch ist aus den Berichten der Eltern zu entnehmen, dass das Gegenteil der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof

18.04.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1414 entstanden aus Vorlage: OF 140/7 vom 04.04.2017 Betreff: Fahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof Vorgang: B 329/80; OM 449/06 Der Magistrat wird gebeten, einen Radweg zwischen Friedhof Westhausen und dem neuen Schulgelände in Anlehnung zur B 329 herzustellen. Begründung: Auf dem Westhausener Friedhof gibt es weiterhin unerlaubten Fahrradverkehr. Es ist sinnvoll, den Radfahrern eine bessere Alternative zur Muckermannstraße/Kollwitzstraße zu bieten als den Weg durch den Friedhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 449 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1221 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2475 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausschilderung Praunheims

18.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße

02.04.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

Antrag vom 02.04.2017, OF 143/7 Betreff: Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße In letzter Zeit wurde die Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns in der Ludwig-Landmann-Straße vor den Häusern 3 bis 19 - zum Beispiel durch Fällen von Bäumen - reduziert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob in naher Zukunft nachgepflanzt wird, oder ob geplant ist, diesen Bereich neu zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grundschul-Standort im Industriehof?

28.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 28.03.2017, OF 152/7 Betreff: Grundschul-Standort im Industriehof? Das Quartier Industriehof ist mit neuen Wohnvierteln bereits jetzt auf eine Einwohnerzahl von 2000 angewachsen, mit den neu geplanten Wohnungen werden bis zu 500 weitere Personen hinzukommen. (Das "R&L-Gebäude" an der Ludwig-Landmann-Straße soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Komplex mit 180 Wohnungen entstehen.) Schon jetzt gibt es 7 Einrichtungen/Kindertagesstätten für Kinder unter 6 Jahren - diese werden bislang in die Kerschensteiner Schule oder in die Georg-Büchner-Schule eingeschult, was für die "kurzen Beine" lange Wege bedeutet - oder das Elterntaxi herausfordert. Beide "Lösungen" sind unzulänglich und könnten dadurch beseitigt werden, dass der Industriehof eine Grundschule erhält. Diese müsste durch rechtzeitige Planungen in Bezug auf Grundstücksbevorratung und Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Wir fragen deshalb den Magistrat: Sieht der Magistrat ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grundschulstandorts im Industriehof? Welche Voraussetzungen plant er hierfür zu schaffen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2017 Die Vorlage OF 152/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Frage das Wort "ebenfalls" und die zweite Frage gestrichen werden sowie an die erste Frage die Worte "oder ist der Magistrat der Meinung, dass ein Ausbau der Kerschensteinerschule ausreichend ist" angehängt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Nachverdichtung in Westhausen - Westring

23.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 23.03.2017, OF 139/7 Betreff: Nachverdichtung in Westhausen - Westring In der vergangenen Woche haben im Westring Vermessungen stattgefunden und es wurden Bodenproben genommen. Anwohner berichteten, dass die Wohnungsbau-gesellschaft Vonovia hier eine Nachverdichtung plant. In der Vergangenheit hat es in Frankfurt immer wieder Ärger mit Bauvorhaben der Firma Vonovia gegeben (u.a. Knorrstraße und Wallauer Straße). Ein Teil der Probleme entstand durch die mangelnde Informationspolitik gegenüber den eigenen Mietern. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat der Magistrat bereits Kenntnis über das Bauvorhaben oder liegt ggf. schon eine Bauantrag vor? Ist bekannt, ob mit der Nachverdichtung auch eine Sanierung der bestehenden Wohnungen einhergeht? Wird ich die Baumaßnahme im Rahmen der gültigen Bebauungspläne 43cNr.1 und 44dNr.1 bewegen, oder sind Befreiungen von diesen Bebauungsplänen geplant, die neben max. 4 Vollgeschossen auch eine sehr geringe Grundflächenzahl von 0,3 festlegen? Beabsichtigt der Magistrat eine mögliche Befreiung vom Bebauungsplan an Auflagen wie z.B. die Errichtung geförderter Wohnungen zu knüpfen? Sollten mit der Baumaßnahme auch Modernisierungen einhergehen: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat die bisherigen BewohnerInnen vor unangemessenen Mieterhöhungen durch nicht notwendige Modernisierungen zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 395 2017 Die Vorlage OF 139/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main

13.03.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 08.03.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 1. Der Magistrat wird beauftragt, die im Bericht des Magistrats, B 42, auf Seite 21, Zeile 25, erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" dem Ortsbeirat 2 vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen im Bericht des Magistrats, B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 2 und der Stabsste lle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1095 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

19.02.2017 · Aktualisiert: 15.03.2017

Antrag vom 19.02.2017, OF 116/7 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 12 2017 Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU die_farbechten_-_LINKE. GRÜNE FDP BFF REP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrssituation am Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12

07.02.2017 · Aktualisiert: 04.05.2020

Anregung vom 07.02.2017, OA 117 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 30.01.2017 Betreff: Verkehrssituation am Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Vorgang: OM 5050/16 OBR 7; ST 895/16; OA 51/16 OBR 7; M 22/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, entlang der Muckermannstraße möglichst noch bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 Kurzzeitparkplätze und Bushaltebuchten einzurichten, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen, ohne die Kinder einer großen Gefahr auszusetzen und ohne den Verkehr stark zu behindern. Die dafür notwendige Entfernung eines Grünstreifens wird für diese Maßnahme in Kauf genommen. Begründung: In mittlerweile drei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen und die Verkehrsgefährdungen wegen der Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die Anregung an den Magistrat OM 5050 sowie für die auf die Stellungnahme ST 895 aufbauende Anregung OA 51, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurden (sowie weitere Anträge des Ortsbeirates). Der aus der Anregung OA 51 resultierende Bericht des Magistrats B 12 und zum Teil der Vortrag des Magistrats M 22 gehen leider nicht auf die vom Ortsbeirat genannte langfristige Problematik bei kontinuierlich steigenden Schülerzahlen ein, sondern beziehen sich nur auf das Hier und Jetzt, also die heutige Situation. Dem Ortsbeirat sind die Entlastung der Anwohner auch in der Zukunft und ebenso das Wohl der Schülerinnen und Schüler wichtig. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der Stellungnahme ST 895, dem Bericht des Magistrats B 12 und den Äußerungen des Vertreters des Amtes für Straßenbau und Erschließung am 10.08.2016 und 25.01.2017 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze und Bushaltebuchten aus "ideologischen" Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Anregung vom 30.08.2016, OA 51 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1594 Antrag vom 22.02.2018, OF 262/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 12 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.04.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 12 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 12 = Kenntnis, OA 117 = Ablehnung) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 54 Beschluss: 1. Die Vorlage B 12 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1349, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße

10.12.2016 · Aktualisiert: 24.01.2017

Antrag vom 10.12.2016, OF 107/7 Betreff: Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Die auf Wohnimmobilien spezialisierte BIEN-RIES AG hat das rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße 349-351 erworben. Hier sollen 180 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 12.400 Quadratmetern entstehen. Laut Internetrecherche ist Verkaufsbeginn und Baustart der Eigentumswohnungen für 2017 geplant und 2018 werden die ersten Eigentümer ihr neues Zuhause beziehen können. Der Bebauungsplan 679 sieht für das Gebiet ein Mischgebiet mit max. 4 Geschossen vor und weist klare Baufenster aus. Seitens einiger Anwohner wird befürchtet, dass bei dem Bauvorhaben die im B-Plan festgelegten Höhen überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Liegt für das Vorhaben bereits eine Genehmigung erteilt worden? Bewegt sich diese Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplans oder sind mit dem Bauherren Befreiungen vom B-Plan vereinbart worden? Konnte für dieses Bauvorhaben der angestrebte Anteil von 30 % geförderter Wohnungen festgeschrieben werden bzw. warum konnte dies ggf. nicht realisiert werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2017 Die Vorlage OF 107/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das erste Wort der Frage Nr. 1 "ist" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen

29.11.2016 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung vom 29.11.2016, OA 94 entstanden aus Vorlage: OF 99/7 vom 14.11.2016 Betreff: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich schon mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2201 Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 100 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 94 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld

01.11.2016 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße

01.11.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 79/7 vom 17.10.2016 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion), wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) Rot. Überquert man die Ampel nicht zügig (z. B. Personen mit Gehbehinderung), kommt es vor, dass die Ampel schon R ot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern

01.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 80/7 vom 17.10.2016 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad, insbesondere auf den Straßen Ludwig-Landmann-Straße und Rödelheimer Parkweg, verbessern. Es soll beispielweise die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt den ÖPNV, wie z. B. durch anlassbezogene Busse für die Anreise, nutzbar zu machen. Begründung: Besucherinnen und Besuchern des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes Industriehof. Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucherinnen und Besucher unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 423

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen

30.08.2016 · Aktualisiert: 19.07.2017

Anregung vom 30.08.2016, OA 51 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: OM 5050/16 OBR 7; ST 895/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entlang der Muckermannstraße wird bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 ein direkter Zugang zum Schulgelände gebaut. 2. Entlang der Muckermannstraße werden, ebenfalls bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018, Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 überfahrbare Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. Begründung: Die Verkehrssituation in der Siedlung Westhausen ist durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule zu bestimmten Zeiten extrem angespannt. Diese Situation wird durch das neue Gymnasium Nord, das in der Endausbaustufe Platz für 2000 Schülerinnen und Schüler bieten soll, sukzessive verschärft. In zwei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene Bürgerinnen und Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die Anregung an den Magistrat, OM 5050, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurde. In der Stellungnahme vom 24.06.2016, ST 895, hat der Magistrat ausgeführt, dass auf die Kurzzeitparkplätze "verzichtet" wird und die Kreisverkehre "gegenwärtig" nicht vorgesehen sind. Zudem wurde in einem Gespräch am 10.08.2016 deutlich, dass der erste Zugang von der Muckermannstraße erst zum Schuljahr 2018/2019 fertig werden soll. Bis dahin würde der Hol- und Bringverkehr in jedem Fall in die Kollwitzstraße einfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg durch die Siedlung nehmen. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der Vorlage ST 895 und den Äußerungen der Amtsvertreter am 10.08.2016 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze aus ideologischen Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 51 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 582, 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2016

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr

29.08.2016 · Aktualisiert: 07.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 27.06.2016 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt. 2. E inen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405

23.08.2016 · Aktualisiert: 07.09.2016

Antrag vom 23.08.2016, OF 57/7 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat 7 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i. H. v. bis zu maximal 500,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. Die Gesamtkosten von max. 1000,- € werden zwischen dem Ortsbeirat 2 und dem Ortsbeirat 7 geteilt. Begründung: Die Mittel dienen der Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. 50 % der Kosten übernimmt der Ortsbeirat 2. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2016 Die Vorlage OF 57/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU die_farbechten_-_LINKE. GRÜNE FDP BFF REP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405

11.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

Antrag vom 11.08.2016, OF 91/2 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget die erforderlichen Mittel i.H.v. bis zu maximal 1.000,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. In Abhängigkeit von einer evtl. Co-Finanzierung des OBR 7 soll die Abwicklung wie folgt erfolgen: Für den Fall einer Co-Finanzierung des OBR 7: jeweils 50%ige Übernahme der Kosten durch die Budgets der OBRs 7 und 2; für den Fall, dass sich der OBR 7 nicht beteiligt: 100%ige Übernahme der Kosten durch das Budget des OBR 2. Begründung: Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2016 Die Vorlage OF 91/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße

05.07.2016 · Aktualisiert: 05.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 335 entstanden aus Vorlage: OF 17/7 vom 18.06.2016 Betreff: Anbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße Der Magistrat wird gebeten, je einen Verkehrsspiegel an der Straßenecke Egestraße/Kollwitzstraße aufzustellen. Die Spiegel sollen eine Einsicht in beide Fahrtrichtungen der Kollwitzstraße gewährleisten, sowohl von der Egestraße kommend als auch in die Kollwitzstraße hineinfahrend. Begründung: Diese Straßenecke ist für Fahrer, die von der Egestraße kommen und in die Kollwitzstraße abbiegen möchten, nur sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem haben Fahrer, die von der Kollwitzstraße kommen. Verkehrsteilnehmern, die von der Egestraße in die Kollwitzstraße einbiegen möchten, ist es nur schwer möglich, die Fahrsituation auf der Kollwitzstraße zu überblicken. Dies stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko auf beiden Straßen dar und erhöht damit die Unfallgefahr. Als eine Hauptverkehrsstraße in die Siedlung Westhausen ist die Kollwitzstraße durch zwei Schulen (Liebigschule, Französische Schule) sehr stark frequentiert, was den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Die geschilderte Maßnahme könnte diese Gefährdung erheblich entschärfen. Anlage 1 (ca. 124 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1301 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen

16.02.2016 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 entstanden aus Vorlage: OF 622/7 vom 10.02.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen In zwei Gesprächsrunden haben Vertreter des Ortsbeirats, betroffene Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Auf Basis der Gespräche und eines am 08.02.2016 vorgestellten Verkehrsgutachtens bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Maßnahmen möglichst bis zur Aufnahme des Schulbetriebs umzusetzen: 1. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. 2. Entlang der Muckermannstraße und - in geringer Zahl - im vorderen Teil der Schinkelstraße werden Streifen für Kurzzeitparker (Kiss and Go) eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. Die Buslinie 60 wird zeitweise bis zur Muckermannstraße geführt, um die ÖPNV-Anbindung zu optimieren. Sollten dadurch die unter Nummer 1. und 2. genannten Forderungen tangiert werden, so ist dies entsprechend zu berücksichtigen. 4. Entlang der Muckermannstraße entstehen direkte Zugänge zum Schulgelände. 5. Über die Schinkelstraße erfolgt ausschließlich eine Feuerwehrzufahrt, die im Regelfall geschlossen ist. 6. Auf dem bisherigen Friedhofsparkplatz werden circa 40 Parkplätze für Beschäftigte der Schule eingerichtet, die nach Schulschluss auch für Sporthallenbenutzer und/oder bei Elternabenden genutzt werden können. Der vordere Teil des Friedhofsparkplatzes (circa 40 Plätze) bleibt - vorbehaltlich einer angedachten kompletten Parkplatzverlagerung - als öffentlich zugänglicher Parkplatz erhalten. Mit dem Ortsbeirat ist zeitnah die zukünftige Bewirtschaftung der Parkplätze im Detail zu besprechen, um den verschiedenen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können (z. B. Überlaufparkplatz bei Veranstaltungen der Liebigschule etc.). 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Der Schulbeginn sollte auf 08:15 Uhr festgelegt werden. An den Forderungen des Ortsbeirats, die Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah zu beginnen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten, wird festgehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Anregung vom 30.08.2016, OA 51 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen

19.01.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4928 entstanden aus Vorlage: OF 613/7 vom 04.01.2016 Betreff: Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen Der Bürgertreff Westhausen ist vor vielen Jahren geschlossen worden. Als Treffmöglichkeit für Vereine und Initiativen kann derzeit noch eingeschränkt das Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen an der Kollwitzstraße genutzt werden. Übergangsweise wird die Kirchengemeinde im kommenden Jahr in diesem Gebäude ihren Hauptsitz haben. Danach ist die Zukunft des Gebäudes völlig offen, wenngleich der bestehende Bebauungsplan eine Vermarktung des Geländes, z. B. als Wohnstandort, erschwert. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt über die Übernahme des Gebäudes als Bürgertreff - nach Beendigung der kirchlichen Nutzung - zu führen. Sollten diese Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, wird auf dem Gelände des sogenannten "Schulprovisoriums" Platz für einen Bürgertreff eingeplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 612 Antrag vom 15.11.2016, OF 100/7 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 981 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1778 Aktenzeichen: 23 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verkehrsanbindung für das sogenannten „Schulprovisorium“ Westhausen

04.01.2016 · Aktualisiert: 23.02.2016

Antrag vom 04.01.2016, OF 612/7 Betreff: Verkehrsanbindung für das sogenannten "Schulprovisorium" Westhausen Um die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch die neue Schule möglichst gering zu halten, wird der Magistrat gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und möglichst bis zur Inbetriebnahme der Schule baulich umzusetzen: 1. Es wird geprüft ob die Regelanbindung der Schule über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/ Schinkelstraße oder einen Kreisverkehrs Muckermannstraße/ Schinkelstraße erfolgt. Die verkehrstechnisch beste Möglichkeit wird zeitnah umgesetzt. 2. Die Zufahrt über den Friedhofsparkplatz dient nicht der Andienung für die Schule und darf allenfalls als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Übergangsweise darf die Zufahrt in der ersten Bauphase genutzt werden. 3. Der Friedhofsparkplatz ist als Parkplatz für Friedhofsbesucher zu erhalten und bleibt auch während der Bauphasen durchgehend nutzbar. Parkplätze für die Beschäftigten der Schule sind auf dem Schulgelände nachzuweisen. 4. Entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite wird ein Streifen für Kurzzeitparker eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 5. Die Einfahrt in die Schinkelstraße ist wirkungsvoll zu verhindern. 6. Es wird geprüft ob schon auf der Ludwig- Landmann-Straße ein "Kiss + Go"-Streifen eingerichtet wird und dafür der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird. 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Zudem wird der Magistrat aufgefordert die Sanierung der Kollwitzstraße vorzuziehen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten. Begründung: Der Ortsbeirat hält den Standort für das sog. "Schulprovisorium" weiterhin für nicht geeignet, geht aber davon aus, dass das Gelände dauerhaft als Schuldstandort genutzt wird. Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße muss daher verhindert werden. Zudem müssen die Anwohner der Schinkelstraße vor dem Verkehr geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort „Schulprovisorium“ Westhausen

01.12.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 571/7 vom 21.09.2015 Betreff: Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schulprovisorium" Westhausen Vorgang: V 984/14 OBR 7; ST 870/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen im oben genannten Gebiet zugänglich zu machen. Begründung: In der Stellungnahme ST 870 vom 04.07.2014 erläutert der Magistrat, dass in dem Baugebiet keine nennenswerten Bodenbelastungen erwartet werden, aber Zweifel an einer für eine Bebauung erforderliche Bodendichte bestehen. Mittlerweile sollen auf dem Areal keine Wohnungen, sondern ein sogenanntes "Schulprovisorium" errichtet werden. Der Ortsbeirat möchte in Erfahrung bringen, ob Schadstoffbelastung und Bodendichte die Errichtung einer Schule möglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.03.2014, V 984 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 296 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1100 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße

01.12.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Spielplatz am Westring aufwerten

03.11.2015 · Aktualisiert: 15.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 584/7 vom 18.10.2015 Betreff: Den Spielplatz am Westring aufwerten Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit der Vonovia den Spielplatz am Westring (hinter dem leer stehenden ehemaligen Kiosk) mit attraktiven Spielgeräten und Sitzgelegenheiten auszustatten. Begründung: Die trostlose Situation am Westring in Westhausen wird untermauert durch einen vernachlässigten Spielplatz, der nicht dazu einlädt, dass sich Kinder und Eltern dort aufhalten. Er ist dunkel und hat außer einem Sandkasten mit verdrecktem Sand und einer Bank nichts zu bieten. Bewohnerinnen und Bewohner des Westrings zeigten bei einer Begehung die armselige Situation des Spielplatzes, die es Familien kaum sinnvoll erscheinen lässt, diesen zu nutzen. Dabei erscheint diese Fläche für Kinder durchaus geeignet, weil sie nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt und damit keine Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 81 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Liegenschaft Westring 6

18.10.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

Antrag vom 18.10.2015, OF 583/7 Betreff: Liegenschaft Westring 6 Wem gehört die Liegenschaft Westring 6? Begründung: Angesichts eines fehlenden öffentlichen Raums in Westhausen stellt sich für die Anwohner_innen die Frage, warum die Räumlichkeiten des ehemaligen, nun seit Monaten leerstehenden, Kiosks keine weitere Nutzung erfahren; dabei könnten sie als Treffpunkt und für ehrenamtliche Aktivitäten eine Verwendung finden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 583/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1537 2015 Die Vorlage OF 583/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE und BFF

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße

16.09.2015 · Aktualisiert: 05.02.2016

Antrag vom 16.09.2015, OF 574/7 Betreff: Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße aus der Rödelheimer Landstraße kommend in Fahrtrichtung Rödelheim, ergibt sich für Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrer gezwungen auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Deshalb bittet der OBR den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelschaltung an besagter Kreuzung dahingehend überprüft und optimiert wird, dass ein Überqueren der Ludwig-Landmann-Straße ohne Unterbrechung für Radfahrer zu jeder Tageszeit ermöglicht wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 574/7 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Kollwitzstraße vorziehen

08.09.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 555/7 vom 12.08.2015 Betreff: Sanierung Kollwitzstraße vorziehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass wegen der aktuellen Vorkommnisse die Sanierung der Kollwitzstraße so bald als möglich durchgeführt wird. Begründung: Nachdem sich nun zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres in der Kollwitzstraße ein Hohlraum aufgetan hat, sodass die Straßendecke eingebrochen ist, hat die Sanierung dieser Straße oberste Priorität. Es ist zu befürchten, dass es weitere Einbrüche geben wird und die Vollsanierung sinnvoller ist, als ständig Teilstücke auszubessern und zu riskieren, dass Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 36 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger- und Radfahrerquerung entschärfen

08.09.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 557/7 vom 04.08.2015 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerquerung entschärfen Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, dass die Verkehrssituation zwischen Fußgängern und Radfahrern an dem Überweg an der Haltestelle "Stephan-Heise-Straße" entschärft wird. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle "Stephan-Heise-Straße" queren Fußgänger an der Ampelanlage stadteinwärts den Fahrradweg. Durch die zwischen Bürgersteig und Parkstreifen verlaufende Hecke wird der Blick zwischen Radfahrern und Fußgängern verdeckt. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da weder die Radfahrer noch die Fußgänger den anderen rechtzeitig sehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1653 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93

30.06.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit für die Pächter der Kleingartenanlage Fuchstanz

21.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4053 entstanden aus Vorlage: OF 518/7 vom 06.04.2015 Betreff: Verkehrssicherheit für die Pächter der Kleingartenanlage Fuchstanz Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Kleingartenvereins Fuchstanz klagten die Pächter, die ihre Parzellen über den Eingang in der Gontardstraße erreichen, dass dies zu bestimmten Tageszeiten kaum gefahrlos möglich ist. Hierbei handelt es sich um die frühen Vormittags- und die Nachmittagsstunden, wenn die Schülerinnen und Schüler der französischen Schule (Lycée Victor Hugo) mit dem Auto zu Schule gebracht bzw. abgeholt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird, wenn eine schnellere Fahrt möglich ist, in der Regel nicht eingehalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu veranlassen, um den Pächtern ein gefahrloses Betreten oder Verlassen der Kleingartenanlage zu ermöglichen. Denkbar wäre eine deutliche Abmarkierung des Eingangsbereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1017 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen

30.03.2015 · Aktualisiert: 04.05.2015

Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446

20.01.2015 · Aktualisiert: 29.08.2023

Anregung vom 20.01.2015, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 490/7 vom 02.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende wieder einführen Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der Autobahn 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende eingerichtet wird. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Autobahn 66 führt durch die Wohngebiete von Rödelheim (besonders betroffen die Fuchstanzstraße) und Westhausen (Westring). Die Anwohner klagen zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim und Hausen, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.02.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 446 = Kenntnis, OA 598 = vereinfachtes Verfahren) Piraten (B 446 = Kenntnis, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (B 446 = Zurückweisung, OA 598 = Annahme ohne Zusatz) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 598 wird im Rahmen der Vorlage NR 390/12 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5675, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gontardstraße in den Schulwegeplan aufnehmen

20.01.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3789 entstanden aus Vorlage: OF 483/7 vom 06.01.2015 Betreff: Gontardstraße in den Schulwegeplan aufnehmen Der Magistrat wird gebeten , die Gontardstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen. Begründung: Die Gontardstraße ist eine wichtige Zufahrtsstraße zur Französischen Schule und zur Liebigschule. Ein Großteil der Schüler erreichen ihre Schulen über diese Route. Deshalb ist es wichtig, die Straße in den Schulwegeplan mit aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ein Weg vom Niddasteg zur Willy-Brundert-Siedlung

08.10.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 08.10.2014, OF 452/7 Betreff: Ein Weg vom Niddasteg zur Willy-Brundert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, an der Niddaquerung (Brücke) Praunheimer Hohl (ab Nov. 2014 Willi Petri Steg) einen Weg zu errichten. Begründung: Die Grüngürtelrasenfläche wird dort als Abkürzung zu und von der Brücke kommend genutzt. Hierdurch sind auf dem Rasengelände häßliche Trampelpfade entstanden. Eine Wegverbindung könnte beispielsweise durch einen Kiesweg gestaltet werden und würde hiermit die Grüngürtelfläche und das Landschaftsbild aufwerten. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 452/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 452/7 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah durchführen

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3478 entstanden aus Vorlage: OF 427/7 vom 13.08.2014 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah durchführen Vorgang: EA 67/12 OBR 7; V 565/12 OBR 7 Am 20.03.2012 hat der Ortsbeirat in der Vorlage EA 67 eine zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße auf der Basis der bereits existierenden Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung beschlossen. Am 25.03.2013 wurde dem Ortsbeirat nach einer nochmaligen Nachfrage vom 27.11.2012 (V 565) mitgeteilt, dass die Vorplanungen für die Umgestaltung und Grunderneuerung der Kollwitzstraße abgeschlossen und abgestimmt sind, sodass nunmehr die Ausführungsplanung erstellt werden kann. Allerdi ngs wurde mitgeteilt, dass noch kollidierende Arbeiten der Netzdienste Rhein-Main GmbH abgewartet werden sollen. Für diese Arbeiten wurde ein Zeithorizont von 15 Monaten angegeben. Diese 15 Monate sind seit Ende Juni verstrichen. Der Magistrat wird daher abermals gebeten, zügig mit der dringend notwendigen Sanierung der Straße zu beginnen und dem Ortsbeirat die sicher bereits fertiggestellte Ausführungsplanung zur Kenntnis zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.03.2012, EA 67 Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 565 Antrag vom 17.10.2014, OF 449/7 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1580 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Schleichwege für Radler in Westhausen

02.06.2014 · Aktualisiert: 09.07.2014

Antrag vom 02.06.2014, OF 406/7 Betreff: Schleichwege für Radler in Westhausen Der Magistrat möge prüfen mit welchen Maßnahmen der "Radschleichverkehr" durch die Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße in Höhe der Johanna-Kirchner-Straße gestoppt werden kann. Begründung: Insbesondere Schülerinnen und Schüler nutzen auf dem Weg zur Liebigschule/ Franz. Schule gerne die schmalen Fußwege zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Zillestraße als Abkürzung. Diese Nutzung geschieht leider oftmals ohne Rücksicht auf die Fußgänger/Anwohner in diesem Bereich. Daraus entstehen gefährliche Situationen. Möglicherweise lässt sich dieser Schleichweg durch einfache bauliche Maßnahmen (Drängelgitter o.ä.) unattraktiv machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2014 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP, REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250

25.03.2014 · Aktualisiert: 28.10.2020

Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 23.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Genehmigung einer Schranke im Bereich des Zufahrtsweges von der Gontardstraße zum Gelände des KGV Reifenberger e. V.

25.03.2014 · Aktualisiert: 07.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3025 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 07.03.2014 Betreff: Genehmigung einer Schranke im Bereich des Zufahrtsweges von der Gontardstraße zum Gelände des KGV Reifenberger e. V. Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass dem KGV Reifenberger e. V. die Genehmigung erteilt wird, auf eigene Kosten eine Schranke zu errichten. Begründung: Der Zufahrtsweg zum o. g. Gelände wird immer öfter zum Abladen von Privatmüll missbraucht. Hier stapeln sich Möbel, Altkleider und Elektroschrott. Dieser muss dann von den Kleingärtnern auf eigene Kosten entsorgt werden. Anlage 1 (ca. 28 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 809 Aktenzeichen: 23 20

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