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Meine Nachbarschaft: Kollwitzstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung

25.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Parteien: GRÜNE SPD die_farbechten-LINKE. FDP FREIE_WÄHLER fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße

25.04.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3843 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 11.04.2023 Betreff: Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Autobahn GmbH für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmissionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB(A) festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB(A) angenommen, im vorliegenden Fall eine dauerhafte Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1623 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen

25.04.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 11.04.2023 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. d. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig-Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Am Hohen Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der Anregung OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.02.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1615 Aktenzeichen: 61-12

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Begrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7

11.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 11.04.2023, OF 289/7 Betreff: Begrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7 Vorgang: B 395/19 Im Bericht B 395/19 ist aufgeführt, dass auf einer Streckenlänge von insgesamt 2,3 km die Gleisabschnitte der U6 und U7 am Industriehof, auf der Ludwig-Landmann-Straße und am Hohen Weg im Zuge von Sanierungsarbeiten und innerhalb von fünf Jahren, also bis 2024, begrünt werden sollen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den aktuellen Sachstand der Maßnahme darzulegen und einen Umsetzungszeitpunkt zu benennen. Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima, da durch eine bessere Regenwasserrückhaltung und Verdunstung eine mögliche Überhitzung an heißen Tagen abgemildert werden kann. Auch wirken sich grüne Gleisbette positiv auf das Erscheinungsbild aus. Stadtweit kommen dafür laut VGF 14 Kilometer Straßenbahnstrecke und 10 km U-Bahn Strecke in Frage. Mit dieser Anfrage setzt sich der Ortsbeirat für die Umsetzung der angekündigten Maßnahme in unserem Ortsbezirk ein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2023 Die Vorlage OF 289/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei Worte des dem Tenor vorangestellten Satzes "begrünt werden sollen" durch die Worte "für eine Begrünung infrage kommen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7

14.03.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 269/7 vom 28.02.2023 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Vorgang: E 36/22; B 393/22 In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des Etatantrags vom 04.05.2022, E 36 vor: - Rödelheim: Biedenkopfer Weg; - Westhausen: Josef-Wirmer-Straße. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z. B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der Stellungnahme ST 403/22

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 entstanden aus Vorlage: OF 261/7 vom 28.02.2023 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der Stellungnahme ST 403/22 Vorgang: OM 3006/22 OBR 7; ST 403/23 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgeschlagene Lösung des Magistrats, den Kreuzungsbereich Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße für die Radfahrenden rot zu markieren und die Bordsteine entsprechend abzusenken. Der Magistrat wird daher gebeten, die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in der Anregung vom 01.11.2022, OM 3006, darum gebeten zu prüfen, wie die unübersichtliche Situation an der genannten Einmündung verbessert werden kann. Der Lösungsvorschlag des Magistrats sorgt für mehr Sicherheit und vor allem mehr Aufmerksamkeit für Radfahrende, die diese Stelle passieren. Die Maßnahme ist leicht umsetzbar, benötigt jedoch noch die Zustimmung des Ortsbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1413 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Unterführung U-Bahn-Station „Stephan-Heise-Straße“ ein Schildbürgerstreich

14.02.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3532 entstanden aus Vorlage: OF 249/7 vom 26.01.2023 Betreff: Unterführung U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" ein Schildbürgerstreich Die U-Bahn-Unterführung an der Stephan-Heise-Straße ähnelt sehr einem Schildbürgerstreich. Allerdings sehr zum Unmut der Nutzer, die mit Fahrrad, Kinderwagen oder anderen rollenden Geräten die Unterführung benutzen wollen. An den Auf- und Abgängen zu den Haltestellen endet der Versuch abrupt, da entweder gar keine oder nur stückhafte "Fahrradschienen" auf den Treppen angebracht sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, bei der VGF zu veranlassen, dass die fehlenden Fahrradschienen unverzüglich angebracht werden und damit eine reibungslose Nutzung der Treppen durch diese Personengruppen gewährleistet ist. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1182 Aktenzeichen: 92 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Kontrolle der „Rennstrecke“ Heerstraße

17.01.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3352 entstanden aus Vorlage: OF 238/7 vom 16.12.2022 Betreff: Kontrolle der "Rennstrecke" Heerstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Praunheim Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzgeräten durchgeführt werden. Begründung: Anwohner beklagen, dass der Straßenabschnitt als Rennstrecke benutzt wird. Besonders wenn die Ampel an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße auf Rot schaltet, beginnt nicht selten eine Vollgasfahrt, um noch schnell die Kreuzung zu überqueren. Die Tatsache, dass in diesem Teilabschnitt viele Kleinkinder wohnen, erhöht die Unfallgefahr, wenn Raser mit Vollgas nur noch die Ampel im Blick haben. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll das Bewusstsein für Rücksichtnahme verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße

17.01.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3351 entstanden aus Vorlage: OF 237/7 vom 27.12.2022 Betreff: Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 86/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße für eine höhere Leistungsfähigkeit verbessert werden kann. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" ist in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M 60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M 86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Grafik). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Das Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen verkehren. Die maximale Grünphase des parallel fahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstraße im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahn-Züge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf. Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat im November 2022 wurde den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. Wenn eine Änderung der Schaltung diese umfangreichen Probleme lösen kann, sollte man schon jetzt mit einer Optimierung der Ampelanlage für eine Minderung der Verkehrsstaus in Praunheim sorgen. Quelle: Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH, 2019 - Stadtplanungsamt ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++ Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1111 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Zuschuss Adventsfest Westhausen

14.01.2023 · Aktualisiert: 26.01.2023

Antrag vom 14.01.2023, OF 247/7 Betreff: Zuschuss Adventsfest Westhausen Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung eines Betrages in Höhe von EUR 300,00 aus dem Ortsbeiratsbudget, um die Organisation des Adventsfests in Westhausen am 11.12.2022 nachträglich zu unterstützen. Der Betrag ist der Caritas (Quartiersmanagement Praunheim) als Hauptausrichter zu überweisen. Begründung: Ausgehend von der Bürger*inneninitiative, die sich um die Nutzung der Liegenschaft Kollwitzstraße 5-7 als Nachbarschaftszentrum bemüht, fand dort am dritten Advent des vergangenen Jahres ein Fest für die Menschen in Westhausen statt. Der große Zulauf hat erneut den großen Bedarf für einen sozialen Treffpunkt gezeigt. Sowohl das Quartiersmanagement Praunheim als auch das Sozialrathaus Bockenheim stehen hinter der Veranstaltung. Bei weihnachtlicher Stimmung wurden Speisen und Getränke kostenlos ausgegeben. Auch ein Nikolausbesuch wurde eingeplant, der besonders die Kinder in der Siedlung freute. Kosten sind ebenfalls durch die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld angefallen. Der Ortsbeirat möchte o.g. Zuschuss zur Kostendeckung gewähren, weist jedoch darauf hin, dass dies insbesondere hinsichtlich der Kurzfristigkeit, in der das Anliegen vorgebracht wurde und welches hauptsächlich im Nachhinein bearbeitet werden konnte, einen Ausnahmefall darstellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 189 2023 Die Vorlage OF 247/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 11.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 entstanden aus Vorlage: OF 212/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die z. B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen, von der Ludwig-Landmann-Straße kommend, an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrenden, die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aushängeschild Katharinenkreisel?

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße

04.10.2022 · Aktualisiert: 16.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2797 entstanden aus Vorlage: OF 203/7 vom 20.09.2022 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße Vorgang: OM 1414/17 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien (Flächeneigentümer der betroffenen Fläche) dafür Sorge zu tragen, dass die Lückenschlussmaßnahme L026 zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße im Radwegenetz zügig abgeschlossen wird. Der neu entstehende Radweg soll mindestens drei Meter breit sein und befestigt werden. Dabei soll heller Asphalt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des MIV den Weg nicht benutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzulegen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und welche ökologischen Eingriffe - aufgrund der Bäume und Büsche an besagter Stelle - notwendig sind. Begründung: Seit einigen Jahren fordert der Ortsbeirat einen Radweg parallel zum Friedhof Westhausen, zuletzt in der Vorlage vom 18.04.2017, OM 1414. Eine solche Anbindung wäre attraktiv für viele Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord, aber auch für alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die derzeitige Route durch den Friedhof könnte vermieden werden. Gleichzeitig würde dies zu weniger Kfz-Verkehr in der Siedlung führen. Nun war zu beobachten, dass im nördlichen Bereich zwischen Fritz-Schumacher-Weg und der Schinkelstraße die Radverkehrslücke geschlossen wurde. Letzteres erfolgte auf Anregung des Radfahrbüros durch das Grünflächenamt (Zaunversetzung) und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Wegebefestigung). Diese Entwicklung ist zu begrüßen und stärkt die Hoffnung, dass es nun tatsächlich bald zu einer Umsetzung des gesamten Lückenschlusses kommt. Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem Radfahrbüro wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass diese Lücke auch der Stadt als Lückenschluss für den Radverkehr L026 bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen

06.09.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 22.08.2022 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische Rampe (Abbildung 2); 2. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20 Meter) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße; 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt; 4. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20 Meter ) für Radfahrende in beide Richtungen. Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern führen, da hier z. B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße/Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße

23.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

Antrag vom 23.08.2022, OF 188/7 Betreff: Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße Für eine weitere Wohn- und Gewerbebebauung zwischen Heerstraße und Niederursel verlangt als Voraussetzung die "verkehrliche Machbarkeitsstudie" vom Oktober 2019 in Punkt 4.2.4 Leistungsfähigkeitsuntersuchung - MIV - (ab Seite 15) eine Mehrspurigkeit der Ludwig-Landmann-Straße und (im Kreuzungsbereich) der Heerstraße. Im Magistratsvortrag M86 vom 03.06.2022 Radschnellverbindung Frankfurt -Vordertaunus (FRM 5) äußert die Verwaltung die Absicht (Punkt F-011) baulich getrennte Radwege in der Ludwig-Landmann-Straße einzurichten, wodurch für den MIV nur noch je eine Fahrspur verbleibt; und somit die Bedingungen der "verkehrlichen Machbarkeitsstudie" nicht mehr erfüllt werden. Bislang wurde auch noch nicht überprüft, wie sich eine Verlängerung der U 7 auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung auswirkt. Eine verstärkte Nutzung der U-Bahn zu Lasten des MIV erfordert eine dichtere Taktung und längere U-Bahnzüge. Schon heutzutage kommt es mitunter vor, dass der Verkehr nicht ausreichend von der Kreuzung abfließen kann (entgegen von Berechnungen) und es zu Rückstauungen kommt. So kommt es auch zu Verspätungen im Busbetrieb (Linie M60), da er im MIV "mitschwimmt". So stellt auch folgerichtig der Magistrat in seinem Bericht B 209 vom 16.05.2022 fest: "...Die Liniengeschwindigkeiten sanken in den vergangenen Jahren stetig. Alle Metrobuslinien und Straßenbahnlinien (außer der Linie 17) weisen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen13 und 19 km/h eine niedrige bzw. sehr niedrige Liniengeschwindigkeit auf, auch im deutschlandweitem Vergleich..." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Bereich Heerstraße und Ludwig-Landmann-Straße die Verkehrsabwicklung neu zu planen, unter Berücksichtigung neuen U-Bahn-Verkehrs, des Radschnellweges sowie einer Kapazitätserweiterung für den MIV auch aufgrund von vorgesehenen maßvollem Siedlungsneubau, der sich durchdacht an bestehende Stadtteile anfügt. Die Planungen sollten frühzeitig dem OBR vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 188/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen

22.08.2022 · Aktualisiert: 24.08.2022

Antrag vom 22.08.2022, OF 193/7 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische "Rampe" (Abbildung 2) 2. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt 4. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgänger:innen führen, da hier z.B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße / Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2342 entstanden aus Vorlage: OF 180/7 vom 28.06.2022 Betreff: Alle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad Vorgang: OM 5878/20 OBR 7; ST 996/20 Die Parksituation am Brentanobad beschäftigt den Ortsbeirat kontinuierlich. An den heißen Juni-Tagen 2022, insbesondere an den verlängerten Wochenenden, haben erneut viele Menschen den Weg ins Schwimmbad gesucht. Trotz sehr guter ÖPNV-Anbindung ist leider zu beobachten gewesen, dass die Anzahl wild geparkter Autos am Brentanobad wieder drastisch zugenommen hat. Die auf Initiative des Ortsbeirats platzierten Steine schützen die Grünfläche nicht vollständig. Immer noch blockieren Autos den Gehweg ab der Niddabrücke der Ludwig-Landmann-Straße dermaßen, dass eine massive Verkehrsbehinderung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende entsteht. Im Februar 2020 hatte der Ortsbeirat in seiner Anregung OM 5878 gefordert: " Zusätzlich soll ab der Niddabrücke durch eine ausführliche Bepollerung oder Installation von Frankfurter Hüten das Parken auf den Rad- und Gehwegen verhindert werden. Insbesondere bei den Absenkungen des Bordsteins ist eine solche Absicherung von entscheidender Bedeutung, da diese als Auffahrmöglichkeit zu den Rad- und Gehwegen sowie zu den Grünstreifen fungieren. Dafür soll des Weiteren geprüft werden, ob die jeweiligen Absenkungen des Bordsteins aufgehoben werden können." Der Magistrat hatte damals mit der Stellungnahme ST 996 geantwortet: "Der Anregung wird entsprochen, indem das Auffahren und Parken auf den Geh- und Radwegen im Bereich der Zufahrten mittels Poller unterbunden wird. Diese Arbeiten werden im 3. Quartal 2020 ausgeführt." Allerdings wurde der Anregung noch nicht entsprochen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Parken auf der Brücke und auf dem Gehweg Richtung Brentanobad wirksam und konsequent, bspw. mittels Frankfurter Hüten und Pollern, zu verhindern, da ansonsten der Situation nicht beizukommen ist. In der Anregung OM 5878 hatte der Ortsbeirat weiterhin gefordert, dass an den warmen Sommertagen eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchgeführt wird. Laut Stellungnahme ST 996 sollte der Anregung entsprochen werden ("Der Anregung wird entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei wird im Rahmen der Dienstzeit und personell vorhandener Ressourcen Kontrollen durchführen") . Daher wird der Magistrat um Auskunft gebeten, in welchem Umfang die verstärkte Verkehrsüberwachung seit 01.07.2020 stattgefunden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2406 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße

11.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

Antrag vom 11.06.2022, OF 173/7 Betreff: Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann ist mit einem Baubeginn für die geplante katholische Schule zu rechnen? 2. Liegen dem Magistrat Kenntnisse über eine mögliche Verschiebung des Baus oder eine gänzliche Abkehr von den Bauplänen vor? 3. Wie wird sichergestellt, dass die zugesagten Fördergelder für den Bau der Schule nicht ausgezahlt werden, wenn kein Schulbau erfolgt? 4. Wie wird sichergestellt, dass das Gelände auch ohne einen möglichen Schulbau ausschließlich als Gemeinbedarfsfläche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann? 5. Wie wird sichergestellt, dass das an die Freyberg Stiftung verkaufte städtische Grundstück wieder an die Stadt zurückübertragen wird, wenn es nicht zu einem Schulbau kommen sollte? Begründung: Mit der M 41 vom Februar 2021 hat die Stadt Frankfurt der St. Raphael gGmbH einen Investitionskostenzuschuss von 16 Millionen Euro gewährt. Zu diesem enormen Investitionskostenzuschuss war die Stadt nicht verpflichtet. Der damalige Kämmerer Uwe Becker (CDU) hat sich in besonderem Maße für diesen Investitionskostenzuschuss eingesetzt. Nun gibt es Gerüchte, dass der Bau der Schule verschoben bzw. gänzlich aufgegeben wurde. In diesem Fall sollte sichergestellt werden, dass kein Investitionskostenzuschuss ausgezahlt wird, das Gelände nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann und das an die Freyberg Stiftung, die Grundstückseigentümerin der geplanten Schule, verkaufte städtische Gelände an die Stadt rückübertragen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2022 Die Vorlage OF 173/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad

22.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1874 entstanden aus Vorlage: OF 128/7 vom 06.03.2022 Betreff: Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem eingerichteten Parkstreifen, der sich auf der Ludwig-Landmann-Straße stadteinwärts zwischen dem Parkplatz des Brentanobades und dem Stadion am Brentanobad befindet, zu bewirtschaften. Begründung: Um das Parkproblem zu lösen, das vor der Pandemie rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad entstanden ist, hat der Ortsbeirat zahlreiche Maßnahmen in der vergangenen Wahlperiode getroffen, unter anderem auch den vormals rechten Fahrstreifen für das Parken freizugeben. Leider hat sich herausgestellt, dass dieser nun von Dauerparkerinnen und Dauerparkern genutzt wird, was nicht angedacht war. Da hoffentlich in naher Zukunft wieder vermehrt Gäste in das Schwimmbad und in das Stadion kommen werden, gilt es gegenzusteuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen

22.03.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1868 entstanden aus Vorlage: OF 143/7 vom 22.03.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: OM 612/21 OBR 7; V 24/21 OBR 7; ST 1361/21 In der Anregung OM 612 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5 bis 7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut Stellungnahme ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die Anregung OM 612 vom Magistrat nicht beantwortet. Ergänzend zu dieser Anregung, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann. Begründung: Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5 bis 7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag, auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessern. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und die Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag. Es verbindet (allgemein-) medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschaftscafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozialberatende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum anbieten. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Da sich die Angelegenheit inzwischen durch den Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 21, erledigt hat, verzichtet der Ortsbeirat auf weitere Erinnerung an den Magistrat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten

22.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1872 entstanden aus Vorlage: OF 126/7 vom 03.03.2022 Betreff: Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ampelschaltung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof (westliche Ampelanlage für Fuß- und Radverkehr) so zu verändern, dass deren Grünphase bei U- Bahn-Durchfahrten nicht übersprungen wird und es so nicht mehr zu überlangen Wartezeiten kommt; 2. das Umlaufgitter auf dem Radweg zu versetzen oder abzubauen, sodass auch Lastenrädern sowie Rädern mit Anhänger die Durchfahrt ermöglicht wird. Begründung: Der besagte Kreuzungsbereich wird von unterschiedlichen Verkehrsmitteln genutzt. Insbesondere wird U-Bahnen durch die Ampelschaltung Vorfahrt eingeräumt, was sehr zu begrüßen ist. Allerdings wird bei U-Bahn-Durchfahrten die Ampelschaltung so modifiziert, dass die Grünphase der westlichen Fuß- und Radfahrampel häufig ausgelassen wird. Dies führt zu überlangen Wartezeiten und gefährlichen Straßenüberquerungen, insbesondere wenn zwei U-Bahnen nacheinander durchfahren. Daneben existiert auf dem Radweg vor den U-Bahn-Gleisen einseitig ein Umlaufgitter. Dieses ist allerdings so eng gestaltet, dass es mit breiteren Rädern nicht zu passieren ist und Radfahrerinnen und Radfahrer generell stark behindert, sodass die meisten den Fußweg nutzen. Hier sollte beidseitig eine nutzbare und trotzdem sichere Lösung gefunden werden. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff

22.03.2022 · Aktualisiert: 05.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1873 entstanden aus Vorlage: OF 127/7 vom 07.03.2022 Betreff: Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG aufzufordern, am ehemaligen Elternhaus der Brüder Albert und Emil Mangelsdorff, Ludwig-Landmann-Straße 41, eine Gedenkplakette anzubringen vorausgesetzt, die Erben sind einverstanden. Begründung: Die Jazzmusiker Albert und Emil Mangelsdorff haben große Verdienste erworben, nicht nur in Bezug auf die Musikszene in Frankfurt, sondern auch darüber hinaus als Vorbild für das Eintreten für Demokratie und Menschenrechte, gegen Nationalsozialismus und Rechtstendenzen in der Gesellschaft. Dies zu würdigen und auf ihre Herkunft in Praunheim zu verweisen, einer Siedlung mit hohem demokratischen Bewusstsein, wie es sich auch in der Namensnennung der Straßen dokumentiert, ist Ziel einer Gedenkplakette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 550 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen

06.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 06.03.2022, OF 111/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen Vorgang: EA 245/18; ST 1007/19; V 78/21 OBR 7; ST 2121/21 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Die im Haushalt für 2023 vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von 140 Tsd. € werden bereits in 2022 eingestellt und die bereits begonnene Planung wird endlich abgeschlossen. Im Haushalt 2023 werden dann die entsprechenden Mittel für die Baumaßnahme eingestellt. Begründung: Die Kollwitzstraße muss dringend saniert werden. Mit der ST 1007 aus 2019 wurde dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und dass für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. In der ST 2121 vom 29.11.2021 wurde dem Ortsbeirat hingegen mitgeteilt, dass die "weiterführende Planung zur Sanierung der Kollwitzstraße wegen einer veränderten Priorisierung anderer Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden. Die begonnene Ausführungsplanung kann somit frühestens 2023 fortgesetzt werden." Diese veränderte Prioritätensetzung für eine seit vielen Jahren angekündigte und notwendige Maßnahme ist für die Ortsbeirat weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2018, EA 245 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1007 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 78 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 153 2022 Der Vorlage OF 111/7 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße

03.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 03.03.2022, OF 118/7 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße Eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern in Westhausen spricht sich für eine mögliche Nutzung des nunmehr leerstehenden evangelischen Gemeindehauses als medizinisch- sozialem Zentrum aus. Unklar ist, ob mit dem Erwerb des Gemeindehauses durch die Stadt eine Festlegung der zukünftigen Nutzung verbunden ist und ob der bauliche Zustand der Gebäude eine Nutzung z.B. als Bürgertreff zulässt. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Magistrat: 1. Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude zum derzeitigen Zeitpunkt? 2. Ist eine Instandsetzung prinzipiell möglich und welche Kosten sind damit verbunden? 3. Gibt es eine städtische Festlegung für die zukünftige Nutzung? 4. Wenn nein, ist - nach einer Instandsetzung - eine Nutzung durch einen öffentlichen Träger vorstellbar? Begründung: Mit dem Kauf des aufgegebenen Gemeindehauses in der Kollwitzstraße durch die Stadt könnte es eine Option geben, den Mangel an Begegnungsräumen in der Siedlung Westhausen zu beseitigen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 118/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Errichtung eines „sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums“

01.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 01.03.2022, OF 122/7 Betreff: Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich für die Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" in den Gebäuden der Kollwitzstraße 5-7 einzusetzen. Zudem soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen hierfür von städtischer Seite aus ergriffen werden können. Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung der erworbenen Gebäude aufdrängt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" ist hierauf eine ideale Antwort, da damit sowohl medizinischer als auch sozialer Bedarf vor Ort bestmöglich bedient werden kann. Begründung: Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens über den Zusammenhang von sozialem Status und sozialen Problemen einerseits sowie höhere Krankheitswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung andererseits. Dieser Umstand wird in den Sozialwissenschaften auch als sozialer Gradient bezeichnet. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots drängt sich verkehrstechnisch nicht auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 122/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen

18.01.2022 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 27.12.2021 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die BäderBetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierende technische Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 846 Aktenzeichen: 52 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Liste der Siedlungen „Neues Frankfurt“ für den Antrag zum Weltkulturerbe um Westhausen erweitern

16.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

Antrag vom 16.11.2021, OF 84/7 Betreff: Liste der Siedlungen "Neues Frankfurt" für den Antrag zum Weltkulturerbe um Westhausen erweitern Anfrage an den Magistrat: - Welche Kriterien liegen den ausgewählten und benannten Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung, diese als Weltkulturerbe zu beantragen, zugrunde? - Schätzt der Magistrat die Siedlung Westhausen als Teil der Ernst-May-Siedlungen zum "Neuen Frankfurt" gehörend ein? - Erwägt der Magistrat, die Liste der Siedlungen, die zum "Neuen Frankfurt" gehören und als Weltkulturerbe als erhaltenswürdig befunden werden, zu erweitern? - Wäre es für den Magistrat schlüssig, die Siedlung Westhausen als letztes Bauprojekt des Stadtplaners Ernst May in die Liste der Siedlungen für den Antrag "Weltkulturerbe" aufzunehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? Wenn nein: warum nicht? Begründung: In der örtlichen Presse war von einer Initiative der Stadt Frankfurt zu lesen, für die Siedlungen von Ernst May ("Neues Frankfurt"), eine Anerkennung als Weltkulturerbe zu beantragen. Irritierend ist, dass bei den ausgewählten Siedlungen Westhausen nicht genannt wird. Westhausen ist das letzte Projekt, das Ernst May Ende der 20er-Jahre als Stadtplaner realisiert hat. Die Siedlung zeichnet sich durch Geschlossenheit der Baukörper und eine interessante Gestaltung von Wohn- und Grünflächen und verkehrlicher Erschließung aus. Die Häuserzeilen sind in den Bereichen, die im Besitz der ABG sind, vorbildlich saniert. Sie vermitteln eindrucksvoll die Gestaltung als vom Bauhaus inspirierter Architektur. Gemeinschaftseinrichtungen wie die Waschküche oder die alte Bäckerei finden nach wie vor eine gemeinschaftliche Nutzung (als Tiertafel bzw. Jugendzentrum). Die Ladenzeile im Westring ist wieder belebt. Einige Familien leben bereits in der dritten Generation in der Siedlung. Durch eine Aufnahme in die Liste der Siedlungen des "Neuen Frankfurt" kommt die Siedlung Westhausen ebenso wie die anderen Siedlungen in das Förderprogramm der Bundesregierung. Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" wird die Modernisierung der Wohnungsbestände und des Wohnumfeldes nicht nur in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung, sondern auch in Westhausen mit rund fünf Millionen Euro unterstützt. Die Fördermittel, die an die NH und die ABG als Eigentümer der Siedlungshäuser weitergeleitet werden, könnten dafür sorgen, dass die Modernisierung im Sinne des Denkmalschutzes dem Erscheinungsbild und der verbesserten Wohnqualität der Häuser zugute kommt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2021 Die Vorlage OF 84/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

Antrag vom 04.11.2021, OF 85/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Planungen für die Sanierung der Kollwitzstraße fortgeschritten? 2. Werden die Planungen auch eine Ladestationen-Infrastruktur enthalten? 3. Wenn nein, werden die dringend benötigten Ladestationen für Elektrofahrzeuge noch in das Konzept aufgenommen. 4. Ist es, davon abgesehen möglich, mit dem Betreiber des Parkhauses Gespräche zu führen, dass auf dem Gelände eine Ladestation installiert werden kann? 5. Welche weiteren möglichen Standorte für Ladestationen sieht der Magistrat in der Westhausener Siedlung? 6. Wann wird es nun endlich zu der dringend erforderlichen Sanierung der Kollwitzstraße kommen? Begründung: Die dringend notwendige Sanierung der Kollwitztstraße wird den Anwohnern von Westhausen nun seit Jahrzehnten versprochen und immer wieder wird der Termin verschoben. Zwischenzeitlich steigt die Nachfrage nach E- Autos auch in der Siedlung. Leider haben die Bewohner keine Möglichkeiten die PWK vor ihren Häusern zu laden. Sie sind auf Ladestationen in der Siedlung angewiesen. Eine Ladestationen- Infrastruktur in die Sanierung einzuplanen ist mehr als sinnvoll. Anderenfalls würde über kurz oder lang die Straße wieder aufgerissen. Auch das Gelände des Parkhauses bietet sich als Standort an. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 242 2021 Die Vorlage OF 85/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nur" gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Unterführung Hausener Weg

07.09.2021 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 24.08.2021 Betreff: Umbau der Unterführung Hausener Weg Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" fußgängerinnen- und fußgängerfreundlicher umzugestalten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Unterführung unter Vermeidung von Angsträumen barrierefrei gestaltet werden kann. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" dauert eine oberirdische Querung der Ludwig-Landmann-Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ungünstigen Zeiten wegen der verschiedenen Ampelabschnitte mehrere Minuten. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist dies aufgrund fehlender Rampen in der Unterführung allerdings die einzige Möglichkeit. Die geringe Beleuchtung stellt zudem einen Angstraum, nicht nur bei Dunkelheit dar, Aus diesen Gründen wäre eine Instandsetzung der Unterführung eine deutliche Verbesserung der Verbindung zwischen Hausen und Rödelheim. Die extrem langen Wartezeiten haben in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen geführt, da (mobilitätseingeschränkte) Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße bei Rot überqueren und somit sich sowie andere, wie bspw. Menschen in Autos, gefährden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße inklusive der Abbiegespuren vom und in den Hausener Weg (Richtung Westen) sowie der durch den 34er Bus beeinflussten Ampelschaltung ist zu vermuten, dass eine für fußgängerinnen- und fußgängergerechtere Ampelschaltung oberirdisch schwer umzusetzen wäre, was eine Instandsetzung der Unterführung umso nötiger macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2243 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1537 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Nidda-Radweg soll sicherer werden

29.06.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 349 entstanden aus Vorlage: OF 41/7 vom 15.06.2021 Betreff: Der Nidda-Radweg soll sicherer werden Der Nidda-Radweg verläuft zwischen Praunheim und Rödelheim durch den Ortsbezirk 7. Zwischen Praunheim und Hausen ist er an beiden Ufern angelegt, sodass der Verkehr etwas entzerrt wird. Der Weg wird durchgehend vielfältig genutzt von sportlichen und gemütlichen Radfahrenden, Joggenden, Spaziergehenden, Kindern, Inline-Skaterinnen und -Skatern sowie zunehmend auch von E-Scooter-Fahrenden. Wegen der überwiegenden Umsicht und Rücksichtnahme eines Großteils der Nutzerinnen und Nutzer kommt es in der Regel nicht zu Problemen. Insbesondere in Kreuzungssituationen an Brücken, auf den Schulwegen und in der Nähe von Spielplätzen sind aber zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller nötig. Hier möchte der Ortsbeirat durch Appelle alle Nutzerinnen und Nutzer erreichen und zu verstärkter Rücksichtnahme aufrufen. Dies ist durch kleine Bodenpiktogramme in Spielplatznähe bereits erfolgt, allerdings sind diese nur klein, unscheinbar und weitgehend abgenutzt (Bild 1). Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. im Verlauf des asphaltierten Niddawegs großflächige Piktogramme ("Gemeinsam mit Rücksicht") anzubringen (Bild 2), z. B. an der Praunheimer Brücke, am Willi-Petri-Steg, am Vereinsringhaus Rödelheim, im Bereich der abgenutzten Pikt ogramme hinter der Ludwig-Landmann-Straße und am Spielplatz an der Kullmannswiese; 2. an den Brücken im Eingangsbereich zum Brentanopark "Haifischzähne" anzubringen (Bild 3). Bild 1, Quelle: Frau Schulte-Hahn Bild 2, Quelle: A. Kempner; https://www.Ivz.de/Region/Markkleeberg/Stadt-appelliert-an-Respekt-auf-Wegen-am- Cossi Bild 3, Quelle: https://1.bp.blogspot.com/-Sz0w6T3Byel/Xojn6biw4fl/AAAAAAAAFRc/ L6iwzE9I6cw41-kiUupMXv2and1BLIf1ACLcBGAsYHQ/s1600/haif ischzaehne-e1578342161184.png Anlage 1 (ca. 411 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten

29.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße

14.06.2021 · Aktualisiert: 02.06.2022

Antrag vom 14.06.2021, OF 27/7 Betreff: Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße Vorgang: EA 24/18; ST 1007/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:, 1. Wann wird die Entwurfs und Ausführungsplanung in ihrer Endfassung für die Kollwitzstraße vorgestellt? 2. Wann wird die Kollwitzstraße endlich saniert? 3. Sollte die Kollwitzstraße nicht saniert werden: welche Gründe sprechen gegen die Sanierung der Kollwitzstraße? Begründung: Mit der Etatanregung EA 245 (OF 316/7 vom 12.11.2018) und der daraus resultierenden ST1007 vom 27.5.2019 wird dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfs und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und das für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. Seit dieser Zeit sind keine weiteren Informationen vorhanden. Da der Ortsbeirat 7 seit Jahren den schlechten Zustand der Kollwitzstraße bemängelt, in vielen Gesprächen und Anträgen nur vertröstet wird, bittet der Ortsbeirat nunmehr um zeitnah Sanierung der Kollwitzstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 78 2021 Die Vorlage OF 27/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an die Ziffer zwei des Tenors die Frage "und welche Gründe haben zur Verzögerung geführt?" angehängt wird und Ziffer drei gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Einrichtung von „Kiss-and-Ride“-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen

14.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

Antrag vom 14.06.2021, OF 35/7 Betreff: Einrichtung von "Kiss-and-Ride"-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob einige Parkplätze im Seitenstreifen der Ludwig-Landmann-Straße in Höhe der Haltestellen der U7 als zeitlich begrenzte Kurzhalte-Parkplätze eingerichtet werden können, damit die sogenannten "Elterntaxis" nicht mehr in die Siedlung Westhausen hineinfahren müssen, wenn Eltern ihre Kinder mit den privaten PKW zur Schule bringen. Begründung: Die wichtigste Quelle von Beschwerden der Anwohner sind die Elterntaxis, die die Verkehrssituation in Westhausen besonders belasten. Ihnen könnte mit einer sogenannten "Kiss-and-Ride"-Zone an der Ludwig-Landmann-Straße eine Alternative geboten werden, die die Kinder gefahrlos aussteigen lässt und zugleich den Weg mit dem PKW in die Siedlung Westhausen überflüssig macht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 35/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich?

18.05.2021 · Aktualisiert: 09.06.2021

Antrag vom 18.05.2021, OF 15/7 Betreff: Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich? Vorgang: B101/21 Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Westring in Westhausen, eine Sackgasse mit einem Parkplatz am Ende, als ein verkehrsberuhigter Bereich mittels Verkehrszeichen (VZ 325 StVO) gekennzeichnet werden kann. Begründung: Mit der - vom Magistrat genehmigten - Nachverdichtung im Westring ist den Kindern und Jugendlichen eine Freifläche verbaut worden, die zuvor von ihnen als Spielfläche und Treffpunkt genutzt worden ist. Dies wurde von den Jugendlichen in einer OBR-Sitzung auch vorgetragen. Ein Ersatz für diese Fläche fehlt. Die Kinder und Jugendlichen leben in der Regel in beengten Wohnverhältnissen, sie brauchen deshalb ein Angebot draußen. Außerdem befindet sich im Westring 20 der Jugendtreff Sazrock "Alte Bäckerei", der mit seinem geringen Raum- und Platzangebot die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in diesem Teil Westhausens - in der Siedlung von Vonovia - nur teilweise abdecken kann, zumal er personell nur für vier Öffnungstage ausgestattet ist und zur Pandemie-Zeit nur begrenzt Kinder und Jugendlichen hineinlassen kann. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 101 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 25 2021 Die Vorlage OF 15/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen

18.04.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

Antrag vom 18.04.2021, OF 2/7 Betreff: Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher der nachfolgenden Möglichkeiten der Rödelheimer Parkweg und die Zugänge zum Brentanopark sicherer gemacht und der Schleich- und Suchverkehr gestoppt werden kann: 1. Die Durchfahrtmöglichkeit zur Ludwig-Landmann-Straße sperren (auf Höhe der Einmündung der Stichstraße zum Stadion) und den Parkweg zu einer Sackgasse umwidmen 2. Die drei Zugänge zum Brentanopark sicherer machen durch Piktogramme, zusätzliche Beschilderung und eventuell Poller, um die Sicht zu verbessern 3. Die Einrichtung einer Spielstraße im Rödelheimer Parkweg Begründung: Die Anwohner des Parkwegs beklagen die rücksichtslose und zu schnelle Fahrweise der Autofahrer im Parkweg trotz bestehender 30er Zone. Insbesondere wenn das Freibad geöffnet ist und an Spieltagen im Stadion wird die Straße als Schleichweg genutzt, und es findet ein Parkplatzsuchverkehr statt. Es wurde dazu bereits eine Petition auf "Frankfurt fragt mich" eingereicht. Der Park mit dem am Parkweg gelegenen Löwenspielplatz wird gerne und häufig von Kindern frequentiert, zwei Kindergärten liegen in unmittelbarer Nähe, die den Löwenspielplatz häufig nutzten. Die Zugänge zum Park sind nicht ausreichend gesichert, die Sicht wird durch parkende Autos erschwert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz

19.01.2021 · Aktualisiert: 02.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahme zu ergreifen: Die Verkehrsinsel der Kollwitzstraße (Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße) wird mit Pollern gegen falsch parkende Autos gesichert, um die benötigte Sicht für den Rad- und Fußverkehr zu garantieren. Diese müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, sodass sie für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger kein Hindernis darstellen. Begründung: Die Verkehrsinsel hat sich zu einem Dauerparkplatz entwickelt, was die Sicht des Rad- und Fußverkehrs dramatisch einschränkt. Poller können das Problem beheben und für eine erhöhte Sicherheit sorgen. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I

19.01.2021 · Aktualisiert: 02.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 547/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahmen zu ergreifen: Auf dem Gehwegrand der Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Innenstadt werden unter Berücksichtigung der abgesenkten Bordsteine zwischen der Straße Am Ebelfeld und der Aral-Tankstelle Frankfurter Hüte angebracht und die Ecke mit Pollern gesichert. Die gleichen Maßnahmen werden beiderseits zwischen Am Ebelfeld und der Heerstraße durchgeführt. Begründung: Es sind vermehrt falsch parkende Autos zu beobachten, die den Rad- und Fußverkehr behindern. Frankfurter Hüte haben sich auf der Ludwig-Landmann-Straße bereits als wirksames Mittel erwiesen. Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 976 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Stationen „Hausen“ und „Große Nelkenstraße“ nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln

19.01.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 04.01.2021 Betreff: Die Stationen "Hausen" und "Große Nelkenstraße" nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln Die Idee, die U-Bahn-Linie U 6 ab "Industriehof" bis zur jetzigen Endstation "Hausen" abzukoppeln und als U 7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstraße auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes Im Vogelsgesang in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahn-Linie zu kappen und sie durch Busse oder eine mögliche Straßenbahnlinie 13 zu ersetzen. Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen. Eine Verlängerung der U 6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum/Riedberg wäre zu begrüßen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Straßen und Stadtteile umzusetzen: 1. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 eine Verdoppelung der Taktung der U 7 aufnehmen kann; 2. zu überprüfen, ob die Streckenführung der U-Bahn-Linie U 7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann, und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 805 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof

19.01.2021 · Aktualisiert: 02.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 29.12.2020 Betreff: Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt an der Ampel vor der Einmündung der Straße Am Hohen Weg eine Geradeaus-Fahrradampel einzurichten, die nur R ot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Begründung: Zurzeit muss der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt warten, während der Kfz-Verkehr aus der Straße Am Hohen Weg links abbiegt. Mit diesem kann es allerdings keine Konflikte geben, da der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof auf einem eigenen Radweg erfolgt. Außerdem wird der links abbiegende Radverkehr vom Am Hohen Weg kommend in einer Zickzacklinie über die Ampeln für den Fußverkehr geführt, weshalb auch hier keine Konflikte entstehen können. Daher kann auf der Straße Am Industriehof eine Geradeaus-Fahrradampel eingerichtet werden, die nur Rot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Eine ähnliche Ampel gibt es auf der Ludwig-Landmann-Straße auf der Niddabrücke hinter dem Anglerheim, gegenüber des Hausener Schwimmbads. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 978 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüner Pfeil für den Radverkehr

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 29.12.2020 Betreff: Grüner Pfeil für den Radverkehr Vorgang: OM 6398/20 OBR 5; ST 2125/20 Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) zu installieren: 1. Heerstraße rechts abbiegend auf Ziegelei-Allee in Richtung Eugen-Hartmann-Straße; 2. Ziegelei-Allee rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Guerickestraße; 3. Heerstraße rechts abbiegend auf Ludwig-Landmann-Straße in Richtung U-Bahn-Station "Heerstraße"; 4. Ludwig-Landmann-Straße rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Eberstadtstraße. Die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2125, aufgeführte Sicht des Magistrats, dass der Grünpfeil nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h vertretbar erscheint, teilt der Ortsbeirat nicht. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125, war zu entnehmen, dass das seit Frühjahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Grünpfeilschild (Zeichen 721) "sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet" nachgerüstet werden soll. Der Pfeil erlaubt es dem Radverkehr, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, was einerseits die Fortbewegung für den Radverkehr erleichtert, andererseits die Gefahrensituation des gleichzeitigen Losfahrens von Rad- und Autoverkehr entschärft. Aufgrund der Kriterien für die Installation war einem FAZ-Artikel vom 20.11.2020 zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt auf der Suche nach geeigneten Standorten dafür ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6398 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße

24.11.2020 · Aktualisiert: 05.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 07.11.2020 Betreff: Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 4788/15 OBR 7; ST 1225/16 Seit geraumer Zeit ist die Benutzungspflicht des Radweges in der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Kasernenstraße entfallen. Leider hat sich dieses Wissen noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durchgesetzt, weshalb es immer wieder zu unschönen Begegnungen kommt, wenn Autofahrer meinen, die Radfahrenden auf ihre vermeintliche Pflicht zur Nutzung des Fahrradwegs hinweisen zu müssen. Weiterhin kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch Auto- und Lkw-Fahrer, die die zahlreichen Aus- und Einfahrten nutzen, ohne auf den Radverkehr auch nur irgendeine Rücksicht zu nehmen. Spitzenreiter bei diesem Verhalten sind die Fahrer der Lkw des Abschleppdienstes in der Rödelheimer Landstraße 53. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fahrbahn der Rödelheimer Landstraße im Bereich Ludwig-Landmann-Straße bis Kasernenstraße mit Radfahrpiktogrammen zu versehen, um die Verkehrssicherheit der dort verkehrenden Radfahrenden zu erhöhen; 2. die Anlieger durch geeignete Maßnahmen auf ihre Pflicht zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtsregeln, hinzuweisen; 3. die in der Stellungnahme ST 1225 zugesicherten Maßnahmen an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße zeitnah umzusetzen; 4. durch geeignete Maßnahmen an den Querparkplätzen zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge in den kombinierten Fuß- und Radweg einparken und ihn damit unpassierbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 686 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser

24.08.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Überquerung der Ab- und Auffahrten zur Autobahn entlang der Ludwig–Landmann-Straße in Westhausen

17.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 506/7 vom 02.08.2020 Betreff: Gefährliche Überquerung der Ab- und Auffahrten zur Autobahn entlang der Ludwig-Landmann-Straße in Westhausen Seit Jahren werden dem Ortsbeirat Unfälle und gefährliche Situationen an den Übergängen beschrieben. Die farbliche Markierung von Radwegen und die bessere Sichtbarmachung von Zebrastreifen wird in den inneren Stadtteilen großflächig vorangetrieben. Für den Ortsbezirk 7 wäre eine zügige Ausweitung dringend geboten. Anfangen sollte der Magistrat mit den Auf- und Abfahrten der Autobahn A 66. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. Fahrradwege und Fußgängerüberwege, die die Auf- und Abfahrten zur Autobahn A 66 überqueren, mit roter Fahrbahnfarbe zu markieren und durch eine Erneuerung der Vorwarnschilder besser sichtbar zu machen, damit die Autofahrer verstärkt auf die Fahrradfahrer und Fußgänger aufmerksam gemacht werden. 2. Des Weiteren sollten die Fahrradfahrer auf die gefährliche Überquerung der Auf- und Abfahrten durch Schilder und Bodenmarkierungen aufmerksam gemacht werden. 3. Bei der Planung der Erneuerung der Ludwig-Landmann-Straße inkl. Fahrradschnellweg sollte der Fahrradweg mit ausreichender Breite auf die Fahrbahn verlegt werden. Dies würde auch die gefährlichen Auf- und Abfahrten entschärfen und wäre sicherlich ein Gewinn für die Fahrradinfrastruktur entlang der Ludwig-Landmann-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2076 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweitung des Parkplatzes Brentanobad und Schaffung einer kleinen Park-and-ride- Anlage am Brentanobad

17.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 500/7 vom 02.08.2020 Betreff: Ausweitung des Parkplatzes Brentanobad und Schaffung einer kleinen Park-and-ride- Anlage am Brentanobad Vorgang: OM 6112/20 OBR 7 Frankfurts Innenstadt hat einen starken Pendlerdruck. Viele weichen auf den ÖPNV im Stadtgebiet aus. Daher hat Westhausen, der Industriehof und Hausen (z. B. der Parkplatz des Hausener Friedhofs) einen verstärkten Parkdruck von Pendlern, die mit der U-Bahn in die Stadt fahren. Dies zeigt, dass auch Park-and-ride-Plätze innerhalb Frankfurts dringend gebraucht werden. Gerade im Hochsommer, wenn zahlreiche Schwimmbadgäste mit dem Auto anreisen, Spiele von RW Frankfurt oder des FFC Frankfurt stattfinden, erhöht sich der Parkdruck rund um das Brentanobad enorm. Mit der Fertigstellung der Moschee, die sich an der Ecke zur Ludwig-Landmann-Straße/Am Fischstein befindet, wird sich die Parksituation an Freitagen zusätzlich zuspitzen. Die Parkplätze könnten abends und an Wochenenden für das Stadion, das Brentanobad, das Hausener Schwimmbad, die Moschee und die Kirche am Fischstein genutzt werden und tagsüber als Park-and-ride-Anlage für Pendler und Stadtbesucher. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz am Brentanobad ausgebaut werden kann (z. B. mehrstöckig); 2. eine Machbarkeitsstudie für eine kleine Park-and-ride-Anlage mit Anbindung an die U-Bahn- Linie 6 und die möglicherweise kommende neue U- bzw. Straßenbahn (siehe OM 6112) zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2031 Aktenzeichen: 32 1

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