Meine Nachbarschaft: Klauerstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 779/9 Betreff: Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbeiratssitzung am 20.02.2020 vorgestellte Variante 2b des Lückenschlusses vor einer endgültigen Entscheidung über den Streckenver-lauf um eine Variante 2c zu erweitern, die eine unterirdische Streckenführung bis einschließ-lich des U-Bahnhofs Ginnheim vorsieht, und diese Variante auf ihre Machbarkeit und die da-für zu erwartenden Kosten hin überprüfen zu lassen. Begründung: Die vorgestellten Varianten stellen einen erheblichen Eingriff in die Straßensituation Ginn-heims dar. Insbesondere die Querung der Ginnheimer Landstraße durch eine oberirdisch ver-laufende U-Bahn, die den Verkehr alle 2,5 Minuten zum Stopp zwingt, erscheint wenig wün-schenswert, da ein erheblicher Rückstau des immer noch vorhandenen Autoverkehrs zu er-warten wäre. Auch die Variante 2b, die mit einer Fahrzeit von 5:50 min zwischen den Bahn-höfen Ginnheim und Bockenheim bei gleichzeitiger Anbindung des Universitätscampus in dessen Zentrum und der fehlenden Beeinträchtigung der Bezirkssportanlage sehr attraktiv erscheint, hat den Nachteil, dass auf der Platenstraße ein Trogbauwerk vorgesehen ist. Die unerfreulichen städtebaulichen Wirkungen solcher Bauwerke sowie oberirdisch verlaufender U-Bahn-Linien können auf der Eschersheimer Landstraße besichtigt werden und sollten des-halb unbedingt vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMehr Licht am Lindenbaum!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5830 entstanden aus Vorlage: OF 759/9 vom 06.02.2020 Betreff: Mehr Licht am Lindenbaum! Der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Lindenbaum darauf zu achten, dass auch der Gehweg zwischen den Baumreihen zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Dehnhardtstraße ausgeleuchtet wird. Begründung: Seit mehreren Jahren steht die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Am Lindenbaum an. Die Maßnahme war ursprünglich mit dem Umbau der Eschersheimer Landstraße verknüpft, aber steht offenbar weiterhin aus. In der dunklen Jahreszeit ist die Benutzung des unbeleuchteten Gehwegs nicht ungefährlich, weil Fußgänger über Baumwurzeln und lockere Pflastersteine stolpern können und sich in der Dunkelheit unsicher fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 entstanden aus Vorlage: OF 829/3 vom 29.01.2020 Betreff: Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße, insbesondere an den Kreuzungen, die im Bereich ausgewiesener Schulwege liegen (Fichardstraße, Lersnerstraße, Wolfsgangstraße, Holzhausenstraße), die Taktzeiten der Fußgängerampeln und die Anforderzeiten, hauptsächlich in den Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie 12:00 Uhr und 14:00, Uhr zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Begründung: Den Ortsbeirat haben einige Beschwerden aus der Bürgerschaft erreicht, die sich über zu kurze Ampelphasen und zu lange Wartezeiten, insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden, beklagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Leerstehendes städtisches Haus Josephskirchstraße 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2020, OF 766/9 Betreff: Leerstehendes städtisches Haus Josephskirchstraße 11 Seit einigen Jahren steht das städtische Gebäude in der Josephskirchstraße in direkter Nachbarschaft zur Ziehenschule leer. Wie der Ortsbeirat 9 in einer Anfrage an den Magistrat erfahren hat, gehört dieses Gebäude dem Stadtschulamt bzw. wurde von diesem verwaltet. Der Ortsbeirat erfuhr ferner, dass das Gebäude sanierungsbedürftig sei und deshalb nicht bewohnt werde. Seit dieser Anfrage ist einige Zeit vergangen, ohne dass etwas passiert ist. Der Magistrat fragt deshalb den Magistrat, was sich in der Zwischenzeit ergeben hat. - Ob eine Sanierung bevorsteht, bzw. wann damit zu rechnen ist. - Welche Nutzung nach Beendigung der Arbeiten vorgesehen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1588 2020 Die Vorlage OF 766/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 743/9 vom 13.01.2020 Betreff: Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße Die mit dem Ortsbeirat eingeführte Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße sollte die Dauerparker, hauptsächlich Pendler aus dem Umland, abschrecken, was auch gelungen ist. Allerdings hat dies dazu geführt, dass die Pendler nun in die angrenzenden Straßen, die bereits unter dem hausgemachten Parkdruck leiden, ausweichen und hier die Parkplätze blockieren. Sinnvoll wäre es, über die Einführung von Bewohnerparken nachzudenken. Da die Umsetzung einer solchen Regelung in der nächsten Zeit mehr als unrealistisch ist, müsste zu einer anderen Lösung gegriffen werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Zeiten des Parkverbots so zu verändern, dass einerseits die Pendler abgeschreckt werden, die Anwohner aber die Möglichkeit erhalten, tagsüber ihr Fahrzeug legal abzustellen. Im Bereich der Parkautomaten ist bei diesen Überlegungen unter anderem die Einführung einer sogenannten Brötchentaste miteinzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Bewohnerparken im Gebiet nördlich des Alleenrings
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5651 entstanden aus Vorlage: OF 757/3 vom 21.11.2019 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet nördlich des Alleenrings Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend im Gebiet nördlich des Alleenrings zwischen Eschersheimer Landstraße und dem Hauptfriedhof das Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Andernfalls soll das Gebiet unbedingt bei zukünftigen Planungen zur Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt werden. Begründung: Anwohner klagen über die hohe Zahl von auswärtigen Fahrzeugen. Insbesondere werden dabei Fahrzeuge von Studenten der Frankfurt School of Finance & Management ausgemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 767 Aktenzeichen: 32 1
Mehr U-Bahnfahrtendichte dank Digitalisierung
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2020, OF 747/9 Betreff: Mehr U-Bahnfahrtendichte dank Digitalisierung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Mit der Digitalisierung ihrer Zugsicherung kann die VGF bis zu 25 % mehr Züge auf die Strecke bringen heißt es in einem Artikel der FNP. Wie die VGF mitteilte, werde ein digitales Sicherungssystem mit dem Namen "Communication Based Train Control CBTC erworben, die Ausschreibung soll im März 2020 erfolgen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt, a) trifft es zu dass als erstes die Linie 5 im Europaviertel mit diesem System ausgerüstet wird? b) warum man nicht zuerst an die völlig überlastete Stammstrecke auf der Eschersheimer Landstraße gedacht hat. c) wann sinnvollerweise die A-Linie mit diesem System ausgerüstet wird Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1550 2020 Die Vorlage OF 747/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSituation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenNichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5546 entstanden aus Vorlage: OF 725/9 vom 21.11.2019 Betreff: Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße Bürgerbeschwerden weisen darauf hin, dass auf der oberirdischen Strecke der U-Bahn-Linien U 1, U 2 und U 3 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen den Haltestellen "Dornbusch" und "Lindenbaum" häufig das Haltesignal vor den Streckenübergängen durch die Fahrer missachtet wird. Das soll insbesondere die U-Bahn-Linie 2 betreffen. Dabei soll es zu gefährlichen Situationen für querende Schüler der in der Nähe gelegenen Schulen (Wöhlerschule, Ludwig-Richter-Schule) gekommen sein, wofür Zeugen benannt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation auf der Strecke, insbesondere die Schaltung der Signalanlagen, zu überprüfen und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und dem Ortsbeirat zeitnah über das Veranlasste zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10
Parkverbot in Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5545 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den aufgeführten Kreuzungen in der Ganghoferstraße die Fünf-Meter-Zonen, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren: 1. Einmündung Eschersheimer Landstraße; 2. Klaus-Groth-Straße/Raabestraße; 3. Grillparzerstraße; 4. Wildenbruchstraße. Begründung: Die Fünf-Meter-Zonen, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 648 Aktenzeichen: 32 1
Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 721/9 Betreff: Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap die Pflastersteine in der Einfassung der Bäume entfernt und durch ein anderes Material ersetzt werden können. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die kleinen Pflastersteine lösen sich immer wieder aus dem Boden, so dass die Steine herumliegen und ein ungepflegtes Stadtbild entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 721/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 721/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVersetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5376 entstanden aus Vorlage: OF 697/9 vom 17.10.2019 Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle "Dornbusch" kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten zwei Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Punktuelle Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5377 entstanden aus Vorlage: OF 698/9 vom 13.10.2019 Betreff: Punktuelle Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Marbachweg Bürger haben sich über die Lärmentwicklung durch das Kopfsteinpflaster im Schienenbereich des Marbachwegs beschwert. Bis kurz hinter der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße, also im Bereich der Weichen, wurde der Schienenzwischenraum asphaltiert, was die Geräuschentwicklung durch den Individualverkehr natürlich deutlich verringert. Der Magistrat wird deshalb gebeten, sich mit der VGF mit dem Ziel ins Benehmen zu setzen, auch das Teilstück bis ungefähr zur Landvogtstraße ebenfalls mit einem Lärm mindernden Straßenbelag zu versehen. An der am nördlichen Straßenrand liegenden Bushaltestelle "Kaiser-Sigmund-Straße" der Buslinie 34 haben sich so tiefe Spurrillen gebildet, dass Sturzgefahr für Zweiradfahrer besteht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, diese Stelle auszubessern und einen widerstandsfähigeren Straßenbelag aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 350 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 5
Querung Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5379 entstanden aus Vorlage: OF 701/9 vom 17.10.2019 Betreff: Querung Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie umgehend eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer über die Eschersheimer Landstraße zwischen Roseggerstraße und Fritz-Tarnow-Straße geschaffen werden kann, um ein sicheres und zügiges Queren für Radfahrer zu gewährleisten und zeitgleich den bisherigen Fußgängerüberweg zu entlasten. Dies soll - soweit möglich - durch eine eigene Spurführung für Radfahrer inklusive Ampelanlage über den aktuellen U-Turn-Bereich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 400 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Anlage von Rasengleisen bei Straßen- und Stadtbahnen vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 672/9 vom 12.08.2019 Betreff: Anlage von Rasengleisen bei Straßen- und Stadtbahnen vorantreiben Vorgang: NR 902/19 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4263/19 In dem gemeinsamen Antrag der Römerfraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN wird der Magistrat gebeten, eine Übersicht über die Gleisanlagen von Straßen- und Stadtbahnen in Frankfurt am Main zu erstellen. Der Ortsbeirat 9 begrüßt diesen Antrag ausdrücklich, da diese Maßnahme der zunehmenden Überhitzung der Stadt entgegenwirkt und auch ein wirksames Mittel zur Lärmbekämpfung darstellt. Trotz der bereits erfolgten Sanierung der Stadtbahngleise auf der Eschersheimer Landstraße wird der Magistrat gebeten, auf die VGF einzuwirken, die Eschersheimer Landstraße in diese Untersuchung mit einzubeziehen. Zusätzlich zu den Rasengleisen soll auch eine Bepflanzung der Schutzgitter entlang der Gleise geprüft werden. Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse de r Untersuchung zeitnah im Ortsbeirat 9 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2019, NR 902 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 244 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
„Grüne Welle“ für Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5065 entstanden aus Vorlage: OF 375/4 vom 27.08.2019 Betreff: "Grüne Welle" für Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine "Grüne Welle" wenigstens auf den Magistralen der Stadt Frankfurt eingerichtet werden kann (Nord/Süd, Ost/West). Begründung: Eine "Grüne Welle" ermöglicht das Befahren einer längeren Hauptverkehrsstraße in einer Richtung ohne Unterbrechung. So war es in den 1980er-Jahren möglich, die Eschersheimer Landstraße ohne Halt von Heddernheim bis in die Innenstadt zu durchfahren. Durch den heutigen Stop-and-go-Verkehr werden unnötig Abgase produziert, die bei einem ungebremsten Durchfahren, mit der zulässigen innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit, nicht entstehen würden. Dies ist sowohl ein Vorteil für ein zügiges Fortkommen im Verkehr als auch ein Beitrag zur Abgasreduktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 83 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenLückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 30.04.2019 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4674/19 OBR 9 Der Ortsbeirat freut sich über das Verhandlungsergebnis zwischen den Vertreterinnen und Vertretern des Radentscheids, des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Frankfurt und begrüßt den beschlossenen Kompromiss. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Bedauerlicherweise ist die Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts der Eschersheimer Landstraße nicht im Maßnahmenpaket enthalten. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z. B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein Rad fahrendes Kind schwer verunglückt ist. Niemand soll gezwungen werden, diese Radroute zu wählen. Parallel geführte Strecken, die der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 mittels Anregung an den Magistrat, OM 4674, gefordert hat, sind eine sinnvolle und wichtige Variante. Radfahrende sollen selbst entscheiden, ob sie den direkten Weg oder denjenigen abseits der Hauptstrecke entlang führenden auswählen wollen. Ziel muss es sein, überall sichere Radwege anzubieten. Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die bereits beschlossenen Maßnahmen zumindest eine Umgestaltung analog zu prüfen und zu planen, indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o. Ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahn-Linie abgeschlossen sind. Die im letzten Beschluss des Ortsbeirats genannten Strecken werden ebenso ausgebaut und forciert, siehe Magistratsanregung vom 16.05.2019, OM 4674. Der Radweg R7 wird ebenfalls ausgebaut. Dabei wird geprüft, ob dafür Fördermittel des Bundes oder des Landes genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2322 Antrag vom 06.02.2020, OF 757/9 Aktenzeichen: 32 1
Begrünung Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 866/2 Betreff: Begrünung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der asphaltierte Mittelstreifen der Eschersheimer Landstr. im Abschnitt zwischen Bremer Straße und Miquel- / Adickesallee begrünt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1394 2019 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKita Stralsunder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4776 entstanden aus Vorlage: OF 821/2 vom 30.05.2019 Betreff: Kita Stralsunder Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. wieder einen sicheren direkten Zugang zur Kita in der Stralsunder Straße von der Eschersheimer Landstraße (z. B. über das Grundstück der neuen Akademie der Arbeit) oder von der Miquelallee kommend einzurichten und 2. zu berichten, bis wann mit der Umsetzung gerechnet werden kann. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf, da die Kinder derzeit teilweise einen großen Umweg gehen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1874 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 501 Aktenzeichen: 40 4
Radverkehrsführung Duisbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4773 entstanden aus Vorlage: OF 849/2 vom 06.06.2019 Betreff: Radverkehrsführung Duisbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Duisbergstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden kann. Bei einem positiven Ergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Die Duisbergstraße im Westend-Nord ist Einbahnstraße und wird täglich von Fahrradfahrern, die vom Edingerweg kommen und zur Miquelallee wollen, entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren. Seit in der Henry-Budge-Straße das Fahrradfahren in beide Richtungen erlaubt ist, ist die Strecke Grillparzerstraße - Henry-Budge-Straße - Edingerweg - Duisbergstraße hin zur Miquelallee eine beliebte Strecke abseits der Escherheimer Landstraße. Die Duisbergstraße ist 30er-Zone, breiter als die Henry-Budge-Straße und ein Ausweichen problemlos möglich. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wäre eine Freigabe des Radverkehrs in beide Richtungen wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1812 Aktenzeichen: 32 1
Radentscheid-Projekte im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Lückenschluss im Radwegenetz: Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 638/9 vom 16.05.2019 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz: Eschersheimer Landstraße Als der Magistrat seinerzeit die Pläne zur Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße der Öffentlichkeit vorstellte, begründete er die Auswahl des Abschnitts nördlich der Kreuzung Hügelstraße mit der deutlich geringeren Verkehrsbelastung der Eschersheimer Landstraße in diesem Teilabschnitt. Südlich der Kreuzung wird diese wichtige Einfallstraße wesentlich mehr frequentiert, da sie den Verkehr von und zur A 661 aufnehmen muss, weshalb die Zweispurigkeit der Eschersheimer Landstraße hier beibehalten wurde. Eine Weiterführung der Fahrradroute direkt auf der Straße ist deshalb nicht sinnvoll, da es durch den Wegfall einer Fahrspur zu Stauungen und dadurch zu zusätzlich hervorgerufenen Umweltbelastungen kommen würde. Bereits heute existieren zwei durchaus leistungsfähige Ausweichrouten für Fahrradfahrer, die jeweils im Zweirichtungsverkehr benutzt werden können und auch von vielen Radfahrern angenommen werden. Westlich der Eschersheimer Landstraße verläuft diese Verbindung durch das Dichterviertel und stößt an der Straße Am Dornbusch auf die extra neu eingerichtete ampelgesteuerte Querung in Höhe der Henry-Budge-Straße. Von hier aus erschließen sich sowohl die Fahrradwege entlang der Eschersheimer Landstraße und d er Hansaallee. Dieser Abschnitt kann von den Fahrradfahrern zügiger befahren werden, da keine Ampeln das Durchkommen abbremsen. Östlich der Eschersheimer Landstraße besteht bereits eine Fahrradroute durch den Grünzug zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Kaiser-Sigmund-Straße. Der Magistrat wird gebeten, beide Wege besser auszuschildern und beide Routen baulich für die Benutzer zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2019, OF 679/9 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4984 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1771 Aktenzeichen: 32 1
Zukunft der Traditionsgaststätte „Drosselbart“ und seines historischen Gartens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4676 entstanden aus Vorlage: OF 641/9 vom 16.05.2019 Betreff: Zukunft der Traditionsgaststätte "Drosselbart" und seines historischen Gartens Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Traditionsgaststätte "Drosselbart" (Eschersheimer Landstraße 607) mit seinem historischen Garten erhalten wird. Begründung: Nach dem Verkauf des Anwesens "Apfelweingaststätte Drosselbart" (Eschersheimer Landstraße 607) wird befürchtet, dass die Gebäude und der Garten mit seinem alten Baumbestand (älter als 100 Jahre) vollständig abgerissen und bebaut werden. Der "Drosselbart" ist eine Traditionsgaststätte mit mehr als 100 Jahren Geschichte. Er hat einen einzigartigen Baumbestand, der älter als 100 Jahre und Nistplatz vieler einheimischer Vögel ist. Der "Drosselbart" ist einer der wenigen Treffpunkte der Bürger Eschersheims mit Erholungscharakter (wegen des Baumbestands) in einem bereits mit Bebauung sehr verdichteten Gebiet (im Umkreis von 350 Metern um den Drosselbart wurden alle Grundstücke und Hinterhofflächen bereits in den letzten fünf Jahren großzügig ausgenutzt und bebaut). Der einzige Großgarten in diesem Umfeld ist ein Kulturgut, das über die Grenzen Eschersheims bekannt ist. Der "Drosselbart" bietet vielen Angestellten aus Eschersheim darüber hinaus eine Arbeitsstelle und Verdienstmöglichkeiten, vor allem in der Gartensaison. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1682 Aktenzeichen: 63 0
Schulwegsicherheit Schulcampus Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 808/2 vom 08.05.2019 Betreff: Schulwegsicherheit Schulcampus Westend Der Magistrat wird mit Blick auf die Eröffnung des Schulcampus Westend gebeten, die nachfolgenden Punkte zeitnah zu prüfen und zu berichten und soweit realisierbar schnellstmöglich umzusetzen: 1. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Hansa-/Miquelallee: a) Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Kreuzung; b) Errichtung festinstallierter Ampelblitzanlangen, Geschwindigkeitsmess- und -blitzanlagen; c) Verlängerung der Ampelschaltphasen; d) Vergrößerung bzw. bessere Absicherung der "Mittelinsel"; e) Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 2. Bezüglich des Fuß- und Radwegs von der o. g. Kreuzung entlang der Miquelallee zum Schulcampus: a) Errichtung eines alternativen Fußwegs jenseits der Baumreihe auf dem Unigelände; b) Installation von "Drängelgittern" zwischen Radweg und Autofahrbahn; c) Verbesserung der Einsehbarkeit durch Entfernen/Umsetzen der Werbe- und Laternenmasten; d) Markierung des Schulwegs, besonders direkt vor der Schule, mit Piktogrammen (insbesondere als Hinweis an den Radverkehr). 3. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Bremer Straße/Hansaallee: a) Errichtung festinstallierter Ampelblitzanlagen, Geschwindigkeitsmess- und - blitzanlagen; b) Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 4. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Eschersheimer Landstraße/Holzhausenstraße: Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 5. Öffnung und Einrichtung des Campus Westend der Goethe-Uni als Schulweg. 6. Einrichtung von Schulbussen von den entfernteren Bereichen des derzeitigen Grundschulbezirks "Holzhausenschule" zum Schulcampus Westend und von dort zu den Horten (morgens und mittags). Begründung: Ergebnisse des Ortstermins zur Schulwegsicherung am 29.03.2019. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelschaltung Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch/Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4504 entstanden aus Vorlage: OF 610/9 vom 25.02.2019 Betreff: Ampelschaltung Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch/Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit es im abendlichen Berufsverkehr nicht mehr zu Rückstaus in die Kreuzung durch solche Fahrzeuge kommt, die trotz später Gelbphase in die Kreuzung eingefahren werden, diese wegen der Verkehrsverzögerung infolge der Verringerung der Fahrbahnen des Marbachwegs von zwei auf eine Spur aber nicht mehr überqueren können. In Betracht kommen 1. eine Verlängerung der Rotlichtphase auf der Straß e Am Dornbusch in Richtung Marbachweg; 2. die Installation eines Rotlichtüberwachungsanlage. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr steigt die Belastung der Kreuzung Am Dornbusch/Marbachweg deutlich an. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Rechtsabbieger von der Eschersheimer Landstraße in den Marbachweg. Die Verringerung der Fahrspuren auf dem Marbachweg von zwei auf nur noch eine Spur kurz hinter der Kreuzung bewirkt wiederum bereits für sich gesehen eine Verlangsamung des Verkehrs. Zu der genannten Tageszeit führt die deutlich erhöhte Frequenz dazu, dass Fahrzeuge aus der Straße Am Dornbusch, die bei Gelb noch in die Kreuzung einfahren, diese nicht mehr überqueren können und stattdessen die Fahrzeuge, für die auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts schon Grün angezeigt wird, blockieren. Es wurde auch schon beobachtet, dass die U-Bahnen die Kreuzung nicht passieren konnten. Im Sinne einer Verringerung der Belastung der Umwelt durch überflüssige Fahrzeugemissionen sollten hier geeignete Maßnahmen für einen besseren Verkehrsfluss ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1384 Aktenzeichen: 32 1
Schienenersatzverkehr auf der Eschersheimer Landstraße während der Sommerpause
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 624/9 vom 28.03.2019 Betreff: Schienenersatzverkehr auf der Eschersheimer Landstraße während der Sommerpause Auf der A-Strecke hat die VGF diverse Arbeiten gebündelt, um die mehrwöchige Sperrung ihres wichtigsten und von täglich 110.000 bis zu 120.000 Fahrgästen genutzten Abschnitts sinnvoll auszunutzen. Wie die VGF feststellt, wird ein Schienenersatzverkehr mit Gelenkbussen auf der Eschersheimer Landstraße eingerichtet. Die Fahrzeit beträgt Richtung Innenstadt etwa 33 Minuten, Richtung Heddernheim rund 35 Minuten, wobei die Busse auf der Eschersheimer Landstraße im normalen Verkehr fahren und leider nicht mit einer separaten Busspur oder durch entsprechende Ampelschaltungen bevorrechtigt werden können. Zudem ist im einspurigen Teil der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße mit zusätzlichen Behinderungen der Busse zu rechnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die zwischen "Ginnheim" und dem "Hauptbahnhof"/"Baseler Platz" verkehrende Buslinie 64 als Entlastung ebenfalls mit Gelenkbussen und verdichtetem Takt fahren zu lassen. Ab "Dornbusch" verkehrt diese Buslinie parallel zur Eschersheimer Landstraße über die Hansaallee zur Innenstadt. Auf dieser Strecke ist im Gegensatz zur Eschersheimer Landstraße nicht mit größeren Rückstaus zu rechnen, der Bus kommt zügiger durch. Die Fahrzeit zur S-Bahn-Station "Taunusanlage" beträgt ca. 15 bis 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1081 Aktenzeichen: 92 14
Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4499 entstanden aus Vorlage: OF 650/3 vom 14.03.2019 Betreff: Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen und aktuellen Zeitplan für die Sanierung der Straßendecken in der Querstraße und in der Händelstraße mitzuteilen. In der Querstraße ist wohl ein Termin in diesem Jahr nach den Sommerferien vorgesehen. In einer aktuellen Fragestunde wurde angemerkt, dass es besser wäre, die Maßnahme während der Ferienzeit durchzuführen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob es unter Umständen zu weiteren Verzögerungen kommt. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Querstraße zeitgleich mit der Erneuerung der Fahrbahn ein Radfahrstreifen markiert werden kann. Begründung: Die Erneuerung der Asphaltdecken in den beiden Straßen ist lange anhängig. Beide Maßnahmen wurden wegen größerer Baustellen zurückgestellt, waren aber auch schon für die Jahre 2015 und 2016 geplant. Die Situation für Fahrradfahrer im unteren Oeder Weg (stadteinwärts) ist nicht unproblematisch. Hier könnte eine Ableitung über die Querstraße mit Anbindung an die Fahrradwege in der Eschersheimer Landstraße von Vorteil sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1326 Aktenzeichen: 66 5
West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 07.03.2019 Betreff: West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die Fürstenbergerstraße in West-Ost-Richtung zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße für Radfahrende gegen die Einbahnstraße zu öffnen. Neben einer entsprechenden Beschilderung sollen Piktogramme auf der Fahrbahn die Kfz-Führenden darauf hinweisen, dass Radfahrende entgegenkommen können. Des Weiteren soll eine Ampel für Radfahrende eingerichtet werden, um die Eschersheimer Landstraße nach Durchqueren der Fürstenbergerstraße sicher überqueren zu können. Sollte die Fahrbahn für diese Maßnahme als zu schmal angesehen werden, so könnte z. B. durch entsprechende Markierungen und Beschilderungen den auf der Südseite parkenden Kfz die Möglichkeit gegeben werden, mit den Vorderrädern auf den Gehweg zu fahren und so etwa 1,50 Meter zusätzlichen Platz auf der Fahrbahn zu schaffen. Begründung: Die oben genannte Verkehrsbeziehung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um von Westen kommend über die Eschersheimer Landstraße in den schon für Radfahrende gegen die Einbahnstraße geöffneten Abschnitt der Fürstenbergerstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Hammanstraße und weiter durch den Holzhausenpark zu kommen. Die Fahrbahn ist mit etwa 4,20 Meter zwischen der südlichen Parkbucht und den an der nördlichen Seite geparkten Kfz breit genug für diese Maßnahme (zum Vergleich: In der ebenfalls für Radfahrende gegen die Einbahnstraße geöffneten Straße Auf der Körnerwiese ist zwischen den beidseitig parkenden Kfz nur etwa 3,80 Meter Platz). Die Parkbuchten auf der südlichen Seite sind mit etwa 5,50 Meter auch lang genug, sodass normale Pkw nicht nach hinten überstehen und so den Platz verengen könnten. Sollte die Fahrbahnbreite dennoch als zu gering angesehen werden, so könnte den parkenden Kfz in den Parkbuchten auf der Südseite etwas Platz auf dem mit über vier Meter sehr breiten Gehweg geschaffen werden, indem sie mit den Vorderrädern auf dem Gehweg abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1374 Aktenzeichen: 32 1
Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 420/8 vom 21.03.2019 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U 1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten; - die Taktung der Linie U 9 zu erhöhen; - eine noch höhere Taktung der Straßenbahnlinie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof - einzurichten; - alle Fahrten der Buslinie 60 bis nach Eschersheim zur S-Bahn-Linie S 6 zu verlängern; - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten, in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen, entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahn-Linie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 für einen Zeitraum von ca. sechs Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet, den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern bzw. besser zu verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1334 Aktenzeichen: 92 10
Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2019, OF 618/9 Betreff: Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit dem Straßenverkehrsamt einen Termin für einen Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum zu vereinbaren. Die Situation für den Radverkehr ist an dieser Kreuzung seit der Sanierung der Eschersheimer Landstraße teilweise unübersichtlich. Dies führt für die Radfahrer mitunter zu gefährlichen Situationen. Bei dem Ortstermin sollen neben Vertreten der Straßenverkehrsamtes und des Ortsbeirates auch die radfahrenden Anwohner zugegen sein, um gemeinsam eine ebenso praktikable wie sichere Lösung für die Radwegeführung in diesem Kreuzungsbereich zu besprechen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenSchließfächer für Obdachlose
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenParkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 586/9 vom 04.02.2019 Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche, den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z. B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam: 1. Seitens der Teilnehmer wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird die Stadt gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung, eingeschränktes Halteverbot, wieder einzuführen. 2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Verkehrszusatzzeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. 3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, REWE -Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzverkehrszeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 899 Aktenzeichen: 32 1
Vorstellung der Sanierungsmaßnahmen an der A-Linie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4229 entstanden aus Vorlage: OF 607/9 vom 14.02.2019 Betreff: Vorstellung der Sanierungsmaßnahmen an der A-Linie Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig 1. die Sanierungsmaßnahmen, die die VGF während der sechswöchigen Sperrung in den Sommerferien 2019 vornehmen möchte, im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei ist insbesondere zu erläutern, a) ob die verschiedenen Anregungen des Ortsbeirats aus den vergangenen Jahren zur Verminderung der von der Strecke ausgehenden Lärmemissionen Berücksichtigung finden; b) inwieweit davon abgesehen wurde und weshalb; 2. das Konzept für den Ersatzverkehr vorzustellen. Dabei soll er insbesondere zu den Fragen Stellung nehmen, a) wie viele Busse zu welchen Zeiten eingesetzt werden; b) ob, und wenn ja, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um ein Durchkommen von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass für Sanierungsarbeiten an der A-Linie diese für einen Zeitraum von sechs Wochen in den Sommerferien 2019 gesperrt werden soll. Die Maßnahme sollte genutzt werden, um sowohl die Ursachen für erhöhte Lärmemissionen zu beseitigen (z. B. enge Radien vor dem Platz Am Weißen Stein) als auch Vorkehrungen zu installieren, die diese in Zukunft verringern (z. B. Dämpfer an den Gleisen). Angesichts der nur noch einspurigen Verkehrsführung und daraus resultierender fehlender Ausweichmöglichkeiten auf der Eschersheimer Landstraße ergeben sich Fragen hinsichtlich der Passierbarkeit von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 12
Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 587/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Randbereich der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen entsprechend den Plänen der M 201 zu gestalten. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, war der südliche Abschnitt zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen als Grünfläche auszugestalten. Aktuell ist der Bereich gepflastert und mit großen Sandsteinen belegt. Abgesehen von den Einschnitten, die mutmaßlich der Entwässerung dienen und damit hinnehmbar sind, ist nicht erkennbar, welche Anforderung eben diese Ausgestaltung verlangt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 12 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage OF 587/9 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); LINKE. und 1 BFF (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsüberwachungsanlage Eschersheimer Landstraße Kreuzung Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 592/9 Betreff: Verkehrsüberwachungsanlage Eschersheimer Landstraße Kreuzung Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Art der Überwachung (betrifft Rotlicht und Geschwindigkeitsüberwachung) führt die stationäre Anlage aus? 2. Welche Richtungen des Verkehrsflusses werden überwacht? 3. Können dem Ortsbeirat statistische Auswertungen von Überschreitungen und Rotlichtverstößen zur Verfügung gestellt werden? 4. Können in die Überwachung Falschfahrer miteinbezogen werden, welche auf der Kreuzung wenden, obwohl dieses Fehlverhalten bereits zu zahlreichen Unfällen mit der U-Bahn geführt hat? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1151 2019 Die Vorlage OF 592/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenNeugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation „Am Lindenbaum“ (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 594/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, auf welcher planungsrechtlichen Grundlage die Bushaltestellen in Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum erhöht ausgeführt wurden. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, ist für die Haltestellen auf Höhe der U-Bahn-Station Am Lindenbaum eine Markierung eingezeichnet, die an keiner Stelle der Pläne weiter erläutert wurde. Insbesondere enthält die Legende keinen Hinweis auf die Bedeutung dieser Markierung. Sofern also nicht an anderer Stelle auf die Bedeutung der Markierung hingewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass keine der zustimmungspflichtigen Institutionen ordnungsgemäß über dieses Detail der Pläne informiert wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1152 2019 Die Vorlage OF 594/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenDie West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 750/2 Betreff: Die West-Ost-Radwegbeziehung auf der Fürstenbergerstraße zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Fahrradwegebeziehung auf der Fürstenbergerstr. zwischen der Hansalllee und der Eschersheimer Landstraße in west-östlicher Richtung zu verbessern. Da die Straßenbreite durch parkende Fahrzeuge für einen Fahrradstreifen zu gering ist, den ursprünglichen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entsprechend farblich zu kennzeichnen und die Auffahrt dahin, von der Hansaallee kommend, für Fahrradfahrer optisch erkennbar zu machen und die Bürgersteigkante Fahrradgerecht abzusenken. Begründung: Die oben genannte Fahrradwegbeziehung ist eine wichtige und viel genutzte Verbindung zwischen Westend und Nordend. Allerdings ist diese Verbindung durch die beengten Verhältnisse durch den genutzten Parkraum in dieser Richtung, bei hohem Verkehrsaufkommen für Radfahrer höchst gefährlich, zumal hier keine Schilder vorhanden sind, um gegen die Einbahnstraße zu fahren. Abhilfe kann die angeregte verbesserte Kennzeichnung und Benutzung des ursprünglichen Fahrradweges bieten, auch wenn die Breite u.U. nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist sie allemal besser und sicherer als sich gegen die SUV's und andere entgegenkommenden Fahrzeuge durchzusetzen. . Situation "Fahrradweg" Hansaallee/Fürstenbergerstr. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 750/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg in Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 entstanden aus Vorlage: OF 368/8 vom 12.11.2018 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Vorgang: OM 2472/17 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen kommen zum Beispiel in Betracht: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkws bis an den gegenüberliegenden Bürgersteig nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkws im K urvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe; b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich. 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße. Hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkws (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkws die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46). Bei der Auffahrt der Lkws von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüberliegenden Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkws diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden können, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 547 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4059 entstanden aus Vorlage: OF 561/9 vom 14.11.2018 Betreff: Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten , die Ecke Lindenring/Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße so abzusperren, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf der Straße nicht mehr möglich ist. Begründung: In den zurückliegenden Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass die Straßenfläche neben dem neu gepflanzten Baum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (häufig sogar entgegen der Fahrtrichtung) benutzt wird. Dadurch wird der Straßenraum erheblich verengt und der Abbiegeverkehr vom Lindenring auf die Kurhessenstraße in südlicher Richtung, aber auch von der Kurhessenstraße in den Lindenring beeinträchtigt. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr kommt es unter anderem dadurch zu erheblichen Rückstaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 515 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4056 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 15.11.2018 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den neu angelegten Fahrradschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts durchgehend bis zur Kreuzung mit der Hügelstraße zu markieren. Es soll dort eine vorgezogene Haltelinie für Radfahrerinnen und Radfahrer markiert werden, die einen Schutz vor abbiegenden Fahrzeugen bietet. Begründung: Der Umbau der Eschersheimer Landstraße wird gut angenommen. Jedoch berichten viele Radfahrerinnen und Radfahrer, dass sie stadteinwärts in Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Hügelstraße" durch Fahrzeuge, die vor ihnen auf die rechte Spur kreuzen, um geradeaus zu fahren oder rechts abzubiegen, gefährdet werden. An dieser Stelle hört die Markierung des Schutzstreifens auf. Es gibt auch keine vorgezogene Haltelinie, die Radfahrenden ermöglicht, bei Rot an der Kreuzung vor abbiegenden Fahrzeugen zu halten. Erst kürzlich ereignete sich ein Unfall an dieser Kreuzung, bei dem ein Rad fahrendes Kind von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde. Es ist bekannt, dass unsicher gestaltete Kreuzungen zu den größten Gefahren für Radfahrende zählen. Aus diesem Grund soll der Schutzstreifen bis zur Haltelinie an der Kreuzung fortgeführt werden und eine getrennte Haltelinie für Fahrräder markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 772 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz an der Stadtbahnstrecke an der Kreuzung Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4055 entstanden aus Vorlage: OF 552/9 vom 15.11.2018 Betreff: Lärmschutz an der Stadtbahnstrecke an der Kreuzung Dornbusch An verschiedenen Stellen der Eschersheimer Landstraße beklagen sich Anwohner über zunehmenden Lärm durch vorbeifahrende Stadtbahnzüge. Besonders im Kreuzungsbereich Am Dornbusch kommt es in der Höhe der Weichenanlage zu sehr lauten Stoß- und Quietschgeräuschen. Bei Veranstaltungen im Saalbau Dornbusch ist es ratsam, selbst in den späten Abendstunden die Fenster geschlossen zu halten, da sonst eine Kommunikation fast unmöglich wird. Grund für diese lauten Geräusche sind nach Auskunft von Insidern möglicherweise die veraltete Weichenanlage in Höhe des Hauses Dornbusch und zu lange Wartungs- und Erneuerungsintervalle bei den eingesetzten relativ modernen Stadtbahnwagen, z. B. bei den Radreifen der Räder. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Weichenanlage in Höhe des Hauses Dornbusch auf den neuesten Stand zu bringen oder sie gegebenenfalls durch eine baugleiche Anlage wie an der Hügelstraße zu ersetzen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welchem zeitlichen Abstand und nach welcher Streckenleistung die Achsen und die Radreifen der Räder der auf der Eschersheimer Landstraße eingesetzten Stadtbahnwagen überprüft und erneuert werden und, ob und wie sich diese Intervalle mit den Vorgaben des Herstellers unter Berücksichtigung der hoh en Nutzungsintensität decken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 577 Antrag vom 31.05.2019, OF 646/9 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4723 Aktenzeichen: 92 0
Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Verkehrsaufkommen in der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 566/9 Betreff: Verkehrsaufkommen in der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die neuesten Zahlen zum Verkehrsaufkommen im Teilstück der Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und Am Dornbusch zu berichten. Ferner wird zum Vergleich um die neusten Verkehrszahlen für die Friedberger Landstraße zwischen Nibelungenallee und Anlagenring sowie für die Kurt-Schumacher Straße gebeten. Begründung: Nach der Fertigstellung von Radschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße stellt sich die Frage, wie die Lücke in der Radverkehrsführung entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof geschlossen werden kann. Eine Möglichkeit ist die Anlage eines Radfahrstreifens in beiden Richtungen zu Lasten einer Fahrspur. Um die Sicherheit für Radfahrer/innen zu verbessern werden ähnliche Maßnahmen an anderen vielbefahrenen Straßen, die bislang ohne Radverkehrsführung sind, aktuelle geplant bzw. sind kürzlich realisiert worden. In der Vergangenheit wurde das hohe Verkehrsaufkommen im o.g. Teilstück der Eschersheimer Landstraße als Hinderungsgrund für die Herstellung von Radverkehrsanlagen genannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1098 2018 Die Vorlage OF 566/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenUndichte Gasleitung an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 562/9 Betreff: Undichte Gasleitung an der Eschersheimer Landstraße Die Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße stand unter keinem guten Stern. Zuerst musste die vorhandene Wasserleitung wegen mehrer Lekagen geflickt werden, eine komplette Erneuerung kam nicht infrage, da die Leitung noch nicht abgeschrieben war, dann platzte ein anderes Wasserrohr auf der Baustelle Am Dornbusch. Nachdem die stadtauswärts führende Fahrspur der Eschersheimer Landstraße nach der viel zu langen Bauphase wieder fertiggestellt war, musste sie nun am Lindenbaum wieder aufgerissen werden, um ein undichtes Gasrohr zu ersetzen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat, weshalb man erst nach Beendigung der Bauarbeiten die undichten Stellen festgestellt hat. Weiterhin ist zu klären, ob die Gasleitung eventuell bei den Bauarbeiten beschädigt wurde. Wenn letzteres der Fall sein sollte, ist die Frage, inwieweit die für die Arbeiten verantwortliche Baufirma in Regress genommen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1091 2018 Die Vorlage OF 562/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsführung am Metropolis
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3812 entstanden aus Vorlage: OF 505/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3812 durch die Vorlage OM 3937 ersetzt wurde. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise gestaltet werden kann: 1. Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet; 2. In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen; 3. Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße; 4. Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden; 5. Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, sodass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können; 6. Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d. h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3937 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.