Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM
4056 entstanden aus Vorlage:
OF 554/9 vom
15.11.2018 Betreff: Kreuzung Eschersheimer
Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten
Der Magistrat wird
gebeten, den neu angelegten Fahrradschutzstreifen in der Eschersheimer
Landstraße stadteinwärts durchgehend bis zur Kreuzung mit der Hügelstraße zu
markieren. Es soll dort eine vorgezogene Haltelinie für Radfahrerinnen und
Radfahrer markiert werden, die einen Schutz vor abbiegenden Fahrzeugen
bietet. Begründung: Der Umbau der Eschersheimer Landstraße wird gut
angenommen. Jedoch berichten viele Radfahrerinnen und Radfahrer, dass sie
stadteinwärts in Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Hügelstraße" durch Fahrzeuge, die
vor ihnen auf die rechte Spur kreuzen, um geradeaus zu fahren oder rechts
abzubiegen, gefährdet werden. An dieser Stelle hört die Markierung des
Schutzstreifens auf. Es gibt auch keine vorgezogene Haltelinie, die
Radfahrenden ermöglicht, bei Rot an der Kreuzung vor abbiegenden Fahrzeugen zu
halten. Erst kürzlich ereignete sich ein Unfall an dieser Kreuzung, bei dem ein
Rad fahrendes Kind von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde. Es ist bekannt,
dass unsicher gestaltete Kreuzungen zu den größten Gefahren für Radfahrende
zählen. Aus diesem Grund soll der Schutzstreifen bis zur Haltelinie an der
Kreuzung fortgeführt werden und eine getrennte Haltelinie für Fahrräder
markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 772
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9
am 28.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1