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Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4056 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 15.11.2018 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den neu angelegten Fahrradschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts durchgehend bis zur Kreuzung mit der Hügelstraße zu markieren. Es soll dort eine vorgezogene Haltelinie für Radfahrerinnen und Radfahrer markiert werden, die einen Schutz vor abbiegenden Fahrzeugen bietet. Begründung: Der Umbau der Eschersheimer Landstraße wird gut angenommen. Jedoch berichten viele Radfahrerinnen und Radfahrer, dass sie stadteinwärts in Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Hügelstraße" durch Fahrzeuge, die vor ihnen auf die rechte Spur kreuzen, um geradeaus zu fahren oder rechts abzubiegen, gefährdet werden. An dieser Stelle hört die Markierung des Schutzstreifens auf. Es gibt auch keine vorgezogene Haltelinie, die Radfahrenden ermöglicht, bei Rot an der Kreuzung vor abbiegenden Fahrzeugen zu halten. Erst kürzlich ereignete sich ein Unfall an dieser Kreuzung, bei dem ein Rad fahrendes Kind von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde. Es ist bekannt, dass unsicher gestaltete Kreuzungen zu den größten Gefahren für Radfahrende zählen. Aus diesem Grund soll der Schutzstreifen bis zur Haltelinie an der Kreuzung fortgeführt werden und eine getrennte Haltelinie für Fahrräder markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 772 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1