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Lückenschluss im Radwegenetz: Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 638/9 vom 16.05.2019 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz: Eschersheimer Landstraße Als der Magistrat seinerzeit die Pläne zur Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße der Öffentlichkeit vorstellte, begründete er die Auswahl des Abschnitts nördlich der Kreuzung Hügelstraße mit der deutlich geringeren Verkehrsbelastung der Eschersheimer Landstraße in diesem Teilabschnitt. Südlich der Kreuzung wird diese wichtige Einfallstraße wesentlich mehr frequentiert, da sie den Verkehr von und zur A 661 aufnehmen muss, weshalb die Zweispurigkeit der Eschersheimer Landstraße hier beibehalten wurde. Eine Weiterführung der Fahrradroute direkt auf der Straße ist deshalb nicht sinnvoll, da es durch den Wegfall einer Fahrspur zu Stauungen und dadurch zu zusätzlich hervorgerufenen Umweltbelastungen kommen würde. Bereits heute existieren zwei durchaus leistungsfähige Ausweichrouten für Fahrradfahrer, die jeweils im Zweirichtungsverkehr benutzt werden können und auch von vielen Radfahrern angenommen werden. Westlich der Eschersheimer Landstraße verläuft diese Verbindung durch das Dichterviertel und stößt an der Straße Am Dornbusch auf die extra neu eingerichtete ampelgesteuerte Querung in Höhe der Henry-Budge-Straße. Von hier aus erschließen sich sowohl die Fahrradwege entlang der Eschersheimer Landstraße und d er Hansaallee. Dieser Abschnitt kann von den Fahrradfahrern zügiger befahren werden, da keine Ampeln das Durchkommen abbremsen. Östlich der Eschersheimer Landstraße besteht bereits eine Fahrradroute durch den Grünzug zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Kaiser-Sigmund-Straße. Der Magistrat wird gebeten, beide Wege besser auszuschildern und beide Routen baulich für die Benutzer zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2019, OF 679/9 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4984 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1771 Aktenzeichen: 32 1