Lückenschluss im Radwegenetz: Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM
4674 entstanden aus Vorlage:
OF 638/9 vom
16.05.2019 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz: Eschersheimer
Landstraße Als der Magistrat seinerzeit die Pläne zur
Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße der Öffentlichkeit vorstellte,
begründete er die Auswahl des Abschnitts nördlich der Kreuzung Hügelstraße mit
der deutlich geringeren Verkehrsbelastung der Eschersheimer Landstraße in
diesem Teilabschnitt. Südlich der Kreuzung wird diese wichtige Einfallstraße
wesentlich mehr frequentiert, da sie den Verkehr von und zur A 661
aufnehmen muss, weshalb die Zweispurigkeit der Eschersheimer Landstraße hier
beibehalten wurde. Eine Weiterführung der Fahrradroute direkt auf der Straße
ist deshalb nicht sinnvoll, da es durch den Wegfall einer Fahrspur zu Stauungen
und dadurch zu zusätzlich hervorgerufenen Umweltbelastungen kommen würde.
Bereits heute existieren zwei durchaus leistungsfähige Ausweichrouten für
Fahrradfahrer, die jeweils im Zweirichtungsverkehr benutzt werden können und
auch von vielen Radfahrern angenommen werden. Westlich der Eschersheimer
Landstraße verläuft diese Verbindung durch das Dichterviertel und stößt an der
Straße Am Dornbusch auf die extra neu eingerichtete ampelgesteuerte Querung in
Höhe der Henry-Budge-Straße. Von hier aus erschließen sich sowohl die
Fahrradwege entlang der Eschersheimer Landstraße und d er
Hansaallee. Dieser Abschnitt kann von den Fahrradfahrern zügiger befahren
werden, da keine Ampeln das Durchkommen abbremsen. Östlich der Eschersheimer
Landstraße besteht bereits eine Fahrradroute durch den Grünzug zwischen
Hügelstraße und Marbachweg/Kaiser-Sigmund-Straße. Der Magistrat wird gebeten, beide Wege besser
auszuschildern und beide Routen baulich für die Benutzer zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
30.04.2019, OF
679/9
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4984
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1771
Aktenzeichen: 32 1