Meine Nachbarschaft: Kasernenstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Grundstücksspekulationen im Grüngürtel?
Antrag vom 22.04.2014, OF 386/7 Betreff: Grundstücksspekulationen im Grüngürtel? Im Grünbereich südlich der Japanischen Schule, zwischen Hohem Weg, Knöterichweg und Breitenbachstraße/ Am Industriehof, sind zahlreiche Kleingärten und das Gut Hausen mit seinen Einrichtungen für behinderte Menschen angesiedelt. Das Areal gehört fast komplett zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Es gibt Gerüchte über Grundstückankäufe durch die ABG-Holding. Diese Gerüchte geben zu der Sorge Anlass, dass in diesem Bereich die Aufhebung des Grüngürtelstatus geplant ist und eine Bebauung des Areals vorgesehen ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die AGB Holding in diesem Bereich Grundstücke erworben ? Befinden sich diese im geschützten Bereich des Grüngürtels ? Sind dem Magistrat weitere Grundstückverkäufe in diesem Areal bekannt ? Ist die Aufhebung des geschützten Grüngürtelstatus für das Gebiet geplant und wo würden ggf. die nötigen Ausgleichsflächen entstehen ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1020 2014 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 23.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00
Bewohnerparken Hersfelder Straße/Schönhofstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2014, OM 2862 entstanden aus Vorlage: OF 453/2 vom 24.01.2014 Betreff: Bewohnerparken Hersfelder Straße/Schönhofstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Hersfelder Straße/Schönhofstraße Bewohnerparken eingerichtet wird. Begründung: Die Nähe zum Westbahnhof sowie zum Jobcenter führt zu hohem Parkdruck. Bewohner haben um die Einrichtung von Bewohnerparken gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 735 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungspläne Nr. 834 und Nr. 904
Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2849 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 14.01.2014 Betreff: Bebauungspläne Nr. 834 und Nr. 904 Vorgang: M 250/13 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834, M 250) sowie die Planungen für den Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - unverzüglich im Ortsbeirat öffentlich vorzustellen. Begründung: Beide Vorhaben haben sicherlich Auswirkungen auf die Infrastruktur des Ortsbezirks. Deshalb ist eine rechtzeitige Information für die örtliche Bevölkerung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 570
Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter
Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 364/7 vom 28.01.2014 Betreff: Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter Vorgang: OA 395/13 OBR 7; Beschl. d. Stv.-V., § 3647/13 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ende Februar auslaufenden befristeten Pachtverträge für die Pächter im geplanten Neubaubereich für die Kita an der Rödelheimer Landstraße zunächst bis zum 31. Oktober 2014 zu verlängern. Begründung: Der Ortsbeirat sieht den geplanten Neubau an dieser Stelle kritisch und hat im vergangenen Jahr die Anregung OA 395 eingebracht, um ausstehende Fragen zum geplanten Neubau und der verkehrlichen Erschließung zu klären. Aus der Anregung OA 395 ist zwar mittlerweile der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 3647, hervorgegangen aber einen Magistratsbericht dazu gibt es nicht. Derzeit deutet nichts auf eine baldige Bau- und Finanzierungsanfrage und einen Baubeginn hin. Um den verbliebenen Pächtern Planungssicherheit für die bevorstehende Vegetationsperiode zu geben, sollten die Pachtverträge zunächst bis zum 31. Oktober 2014 verlängert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 614 Aktenzeichen: 40 4
Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße
Anregung vom 18.06.2013, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 298/7 vom 04.06.2013 Betreff: Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Punkte bei einer möglichen Fortführung der Planung des Kita-Projektes Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße realisiert werden könnten: 1. Umgestaltung der Breitenbachstraße ab Rödelheimer Landstraße in Richtung Industriehof analog zur Verkehrsführung in der Schloßstraße (stadteinwärts = halbes Parken auf dem Bürgersteig und abmarkierter Fahrradstreifen auf der Fahrbahn), um Parkraum zu schaffen; 2. Vorhalten von zwei Parkbuchten auf der gegenüberliegenden Seite der Breitenbachstraße an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie während der vorrangigen Abholzeiten nachmittags für Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen bzw. von dort abholen; 3. Schaffung eines direkten Zugangs von diesen Parkplätzen (die Böschung hinab) zur Kita; 4. Vorhalten von einigen der unter der Breitenbachbrücke vorhandenen und ca. 400 Meter vom geplanten Kita-Standort entfernten Parkplätzen an Werktagen zu den unter 2. genannten Zeiten für Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen bzw. von dort abholen; 5. Verlegung der Bushaltestelle von der Ecke Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße weiter in Richtung Rödelheim, damit sich keine Staus mehr hinter haltenden Bussen in die Kurve hinein ergeben und Pkws mit weniger Risiko an wartenden Bussen vorbeifahren können; 6. Einrichtung einer Schutzzone auf der Freifläche des Kita-Geländes für die schützenswerten Orchideen und Entwicklung eines didaktisches Konzepts durch die Kita, wie die Kita-Kinder anhand dieser Schutzzone an Naturschutz herangeführt werden können. Sollten Kleingartenpächter Interesse daran haben, sich an diesen Aktivitäten zu beteiligen - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde -, sind sie von der Kita in geeigneter Form einzubeziehen; 7. finanzielles Entgegenkommen für die Kleingärtner für die Neuanschaffung und Neueinrichtung auf Ersatzgelände gegenüber den Kleingärten. Die Kleingärtner sind bei der Suche von Ersatzgelände zu unterstützen. Begründung: Allen ist bewusst, dass die Stadt Frankfurt Kitas bauen und auch betreiben muss. Der Standort der geplanten Einrichtung ist nicht ideal, vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an wohnortnahen Kinderbetreuungseinrichtungen und der Gesetzeslage, die Eltern von Kindern unter drei Jahren ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz einräumt, müssen jedoch Kompromisse gemacht werden. Leider wurden bei dem in Rede stehenden Projekt erhebliche Kommunikationsfehler begangen, die die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Recht sehr verärgert haben. Mit den im Antrag genannten Vorschlägen könnte - der nachbarschaftliche Frieden am Kita-Standort wiederhergestellt werden, - die zu erwartenden Verkehrsprobleme abgemildert werden, - mit der Schutzzone für die Orchideen der Naturschutz gefördert und den Kleingartenpächtern Gelegenheit gegeben werden, ihre diesbezüglichen Kompetenzen und ihr Wissen über Arten- und Naturschutz einzubringen, sofern sie dies wünschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120 Anregung vom 13.05.2014, OA 511 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.06.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.09.2013, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 395 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 395 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 395 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage OA 395 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage OA 395 wird zugestimmt. 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 395 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3647, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 § 4102, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 40 4
Auffahrt Breitenbachstraße - Missachtung von Gesprächsergebnissen
Antrag vom 03.06.2013, OF 299/7 Betreff: Auffahrt Breitenbachstraße - Missachtung von Gesprächsergebnissen Vorgang: ST 621/13 Der Ortsbeirat 7 ist stets bemüht im Rahmen von Ortsterminen gemeinsam mit den zuständigen Ämtern einvernehmliche Lösungen bzw. Kompromisse für anstehende Probleme zu finden. In den meisten Fällen gelingt dies. Auch für die "Auffahrt Breitenbachstraße" fand ein Ortstermin statt, bei dem u.a. im Beisein des Radverkehrsbeauftragten der Stadt Frankfurt kontrovers über die Sperrung der Einfädelspur zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße diskutiert wurde. Es bleibt festzustellen, dass der Vertreter aus dem Bereich Unfallforschung des Straßenverkehrsamts als einziger Anwesender ganz offensichtlich nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert war. Dennoch wurde am Ende des Gesprächs die Prüfung eines Kompromissvorschlags zugesagt, der einerseits den berechtigten Sicherheitsbedürfnissen der Radfahrer Rechnung getragen hätte, als auch die ärgerliche Sperrung der Einfädelspur aufgehoben hätte. Die ST 621 lässt nur einen Schluss zu: Der diskutierte Vorschlag wurde weder geprüft noch ernsthaft in Erwägung gezogen. Unter diesen Umständen machen Ortstermine mit Vertretern der Ämter keinen Sinn, für die die Ortsbeiräte ihre Arbeitszeit bzw. Freizeit einsetzen müssen. Im konkreten Fall fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die besprochenen Vorschläge ernsthaft zu prüfen und testweise umzusetzen. Der Ortsbeirat ist ggf. zu einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt bereit, allerdings nur, wenn neben dem für Unfallforschung zuständigen Mitarbeiter auch der Amtsleiter an dem Termin teilnimmt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 621 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 299/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 27.08.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 299/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 299/7 wurde zurückgezogen.
Verkehrskonzept für die Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße - Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besser schützen
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2186 entstanden aus Vorlage: OF 286/7 vom 28.04.2013 Betreff: Verkehrskonzept für die Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße - Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besser schützen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie man die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern im oben genannten Bereich sicherstellen und durch bauliche Änderungen die auch für Kraftfahrzeuge gefährliche Verkehrssituation entschärfen kann. Dabei sollte auch eine völlige Umgestaltung des Bereichs, z. B. durch die Errichtung eines Kreisels, in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zeitnah zu prüfen: - Einführung eines Tempolimits von 30 km/h auf der Breitenbachstraße in Richtung Rödelheimer Landstraße im Bereich vor der Einbiegung zur Rödelheimer Landstraße und umgekehrt auf der Rödelheimer Landstraße in Richtung Breitenbachstraße; - konstante Überwachung der Einhaltung des Tempolimits; - Installation von zwei Warnsignalen vor dem Kurvenbereich, die bei Überschreitung des Tempolimits aufleuchten; - regelmäßige Überwachung der Einhaltung des Parkverbotes auf den Radwegen an der Rödelheimer Landstraße; - Anbringen eines Mittelstreifenüberfahrschutzes im Bereich der 90-Grad-Kurve; - Prüfung, ob dieser Bereich für bestimmte Verkehrsteilnehmer eingeschränkt werden kann (z. B. nur für Anlieger). Begründung: Die Strecke entlang der Rödelheimer Landstraße, die die Breitenbachstraße und die darauf folgende Bahnüberführung quert, ist für viele Radfahrerinnen und Radfahrer, aber auch für zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger eine Hauptverbindung zwischen den westlich gelegenen Stadtteilen und Bockenheim - und umgekehrt. Die Kreuzung/Ecke Breitenbachstraße und Rödelheimer Landstraße sowie Kasernenstraße ist ein hochproblematischer Bereich, in dem es schon mehrfach zu Unfällen und zu zahlreichen brenzligen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer kam. Dies wird im Wesentlichen durch überhöhte Geschwindigkeit der Autofahrer, aber auch durch das Zusammentreffen bzw. Kreuzen von mehreren Verkehrslinien in einem sehr unübersichtlichen Kurvenbereich verursacht. Trotz der scharfen Kurve und der schwer einsehbaren Verkehrslage werden hier unangemessen hohe Geschwindigkeiten gefahren. Dies machen leider auch Radfahrer, die häufig die Rampe von der Bahnüberquerung in unangepasst hoher Geschwindigkeit herabkommen und damit Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Die Fußgängerinnen und Fußgänger, die von der Bahnüberquerung kommen oder dorthin wollen, sind außerdem gezwungen, auf einem Zebrastreifen, der mitten im Kurvenbereich liegt und von der Rödelheimer Landstraße aus kaum einsehbar ist, die Straße zu überqueren. Auch Lkws fahren diese Kurve regelmäßig zu schnell an und holen häufig bis weit in die Gegenfahrbahn hinein aus. Die Deformationen an dem niedrigen Eisengeländer, das die kleine Grünfläche neben der Rampe zur Bahnüberquerung schützt, sind ein Hinweis darauf, wie häufig an dieser Stelle jemand "aus der Kurve fliegt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1187 Aktenzeichen: 32 1
Glascontainer unterirdisch - Schutz der Anlieger vor Lärm
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2017 entstanden aus Vorlage: OF 273/7 vom 04.02.2013 Betreff: Glascontainer unterirdisch - Schutz der Anlieger vor Lärm Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, inwieweit es möglich ist, die derzeitig oberirdisch aufgestellten Glascontainer (Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim, Rebstöcker Weg /Rödelheimer Landstraße etc.) in unterirdische Glascontainer umzuwandeln. Begründung: Glascontainer nehmen Fußgängern, speziell solchen mit Rollatoren oder Kinderwagen, oft an Kreuzungen und engen Straßen den Platz weg. Auch für Kinder, die die Straße überqueren wollen, ist es wesentlich erleichternd, wenn der öffentliche Raum nicht zugestellt ist. Speziell in Wohngebieten sind Glascontainer oftmals Lärmquellen, ein unterirdischer Container würde die Lärmbelastung für die Anwohner mindern. Eine Finanzierung durch das Programm "Schöneres Frankfurt" wäre zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 817 Antrag vom 16.03.2017, OF 224/9 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1386 Aktenzeichen: 61 0
Ablehnung Kita-Neubau Breitenbachstraße
Antrag vom 27.02.2013, OF 281/7 Betreff: Ablehnung Kita-Neubau Breitenbachstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante Neubau einer KiTa in der Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße wird nach wie vor aus folgenden Gründen abgelehnt: - Eine Einrichtung an dieser Stelle wäre weit entfernt von einer wohnortnahen Versorgung. - Es muss davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil der Kinder mit PKWs gebracht werden muss. - Die Verkehrsanbindung ist weiterhin ungeklärt und birgt massive Unfallgefahren. - Die "Planungsänderung" dahingehend, dass von den Eltern Parkplätze im öffentlichen Raum gesucht werden müssten und eine Einfahrt auf das Gelände nicht mehr möglich ist, ist mehr als unbefriedigend. - Durch den Bau und die vorgesehene Außenanlage würden die Biotope in dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet zerstört. Bei allem nachvollziehbaren Druck für den Bau neuer Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren, dürfen schwerwiegende Bedenken nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb muss nach wie vor seitens des Stadtschulamtes nach alternativen, geeigneten Standorten gesucht und auf entsprechende Vorschläge, z. B. aus dem Ortsbeirat, eingegangen werden. Nur so können irreparable Schäden an der Natur verhindert werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 09.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 281/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme)
Bushaltestellen südlich Rödelheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1875 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 03.01.2013 Betreff: Bushaltestellen südlich Rödelheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den provisorischen Charakter der Bushaltestellen "Birkenweg" und "Kasernenstraße" stadteinwärts als auch stadtauswärts zu beheben, indem ein wettergeschützter Unterstand mit Sitzgelegenheiten für die Fahrgäste errichtet und die Bordsteinkante dem Busausstieg angeglichen wird sowie für Sehbehinderte die notwendigen Orientierungsmerkmale installiert werden. Weiterhin ist die Notwendigkeit von Zebrastreifen nahe den Bushaltestellen zu prüfen. Begründung: Bei der Neuschaffung der Linienführung des Busses der Linie 72 durch die Rödelheimer Landstraße wurde der damalige provisorische Charakter der Haltestellen damit begründet, dass erprobt werden müsse, ob das Angebot überhaupt nachgefragt würde. Dies ist offensichtlich der Fall, denn seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2012 werden die Haltestellen nicht mehr alle 20 Minuten, sondern im 15-Minuten-Takt angefahren. Damit ist die damalige Begründung hinfällig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 773 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1586 Antrag vom 23.02.2015, OF 497/7 Auskunftsersuchen vom 10.03.2015, V 1282 Aktenzeichen: 92 13
Stellungnahme des Ortsbeirats 7 Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 537
Anregung vom 22.01.2013, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 252/7 vom 03.01.2013 Betreff: Stellungnahme des Ortsbeirats 7 Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 537 Laut Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 537, zeichnet sich ab, dass auf dem VGF-Gelände Rödelheimer Straße/Ecke Salvador-Allende-Straße im Rahmen eines Neubaus eine Kindertageseinrichtung integriert werden kann. Möglich sei - aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der geringen Außenfläche - eine drei- bis viergruppige Einrichtung für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Dies sei kein Ersatz für die geplante fünfgruppige Einrichtung in der Breitenbachstraße. Warum soll eine Einrichtung für 0- bis 6-Jährige entstehen, wenn dringender Bedarf für eine Einrichtung für unter 3-Jährige vorhanden ist, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen? Ist es nicht auch so, dass für ältere Kinder ein größeres Raumangebot und auch eine größere Außenfläche benötigt werden? Für eine altersgemischte Gruppe von 0 bis 6 Jahren sind 18 Kinder vorgesehen. Bei nur drei Gruppen wären dies 54 Kinder. Es spricht nichts dagegen, eine viergruppige Einrichtung für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Diese böte Platz für 44 Kinder und wäre damit ein nahezu vollwertiger Ersatz für den geplanten Bau in der Breitenbachstraße. Leitlinien für Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen 0 - 3 Jahre i. d. R. bis 11 Kinder 3 - 6 Jahre i. d. R. bis 21 Kinder 0 - 6 Jahre i. d. R. bis 18 Kinder Warum ist der Magistrat nicht dazu bereit, auf dem VGF-Gelände eine Einrichtung als Ersatz für die geplante Kita in der Breitenbachstraße zu schaffen? Der Gedanke, dass es sich hier um eine reine Machtfrage handelt, könnte naheliegen. Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Votum des Ortsbeirats 7 nachzukommen, vom geplanten Bau in der Breitenbachstraße abzusehen und die Tagesstätte für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in den geplanten Neubau der ABG Frankfurt Holding in der Rödelheimer Straße/Ecke Salvador-Allende-Straße zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 537 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 774 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 537 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung unter Hinweis auf OA 310 und EA 20); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 537 = Kenntnis, OA 310 = Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 537 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung unter Hinweis auf OA 310 und EA 20) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 537 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung unter Hinweis auf OA 310 und EA 20) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 537 = Kenntnis, OA 310 = Prüfung und Berichterstattung) REP (B 537 = Kenntnis, OA 310 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 537 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Zurückweisung unter Hinweis auf OA 310 und EA 20) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 310 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 2840, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Haushalt 2013 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergr. Kita-Aufgaben Tagespflege Einrichtung einer Kita in der Salvador-Allende-Straße - Planungsmittel bereitstellen
Antrag vom 18.12.2012, OF 288/2 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergr. Kita-Aufgaben Tagespflege Einrichtung einer Kita in der Salvador-Allende-Straße - Planungsmittel bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2013 Planungsmittel für den Neubau / die Einrichtung einer Kindertagesstätte im geplanten Wohngebiet an der Salvador-Allende-Straße bereitzustellen. Begründung: Die ursprünglich (für Bockenheim) geplante Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße wurde aufgrund des ungeeigneten Standortes sowohl vom Ortsbeirat 2 als auch vom Ortsbeirat 7 abgelehnt. An der Salvador-Allende-Straße befindet sich ein Grundstück der VGF, dessen Erwerb zum Zwecke des Wohnungsbaus durch eine städtische Gesellschaft in Diskussion ist. In diesem Wohngebäude ist eine Kindertageseinrichtung einzuplanen. Für diese Tageseinrichtung sind im Haushalt 2013 Planungsmittel bereitzustellen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 20 2013 Die Vorlage OF 288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Haushalt 2013 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergr. Kita-Aufgaben Tagespflege Bau- und Planungsmittel für den Neubau einer Kindertagesstätte im geplanten Wohngebäude an der Salvador-Allende-Straße bereitstellen
Antrag vom 18.12.2012, OF 287/2 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergr. Kita-Aufgaben Tagespflege Bau- und Planungsmittel für den Neubau einer Kindertagesstätte im geplanten Wohngebäude an der Salvador-Allende-Straße bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Haushalt 2013 werden im Produktbereich 20 Bildung, in der Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl., Planungsmittel für den Neubau einer Kindertagesstätte im geplanten Wohngebiet an der Salvador-Allende-Straße bereitgestellt. Begründung: Die Planung einer Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße für Bockenheim wurde aufgrund der massiven Schädigungen im Grüngürtel sowohl vom Ortsbeirat 2 und dem Ortsbeirat 7 abgelehnt. An der Salvador-Allende-Straße befindet sich ein Grundstück der VGF, das sofort mit Wohnungen bebaut werden kann. In diesem Wohngebäude ist eine Kindertageseinrichtung einzuplanen. Für diese Tageseinrichtung sind im Haushalt 2013 Planungsmittel bereitzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 287/2 wurde zurückgezogen.
Sitzgelegenheit für Bushaltestelle
Antrag vom 11.12.2012, OF 253/7 Betreff: Sitzgelegenheit für Bushaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß an der Bushaltestelle der Linie 72 Birkenweg in der Rödelheimer Landstraße beidseitig eine Sitzgelegenheit mit 2 Plätzen installiert wird. In Richtung Nordwestzentrum sollte auch ein Wetterschutz angebracht werden. Begründung: Diese Bushaltestelle wirkt schwach frequentiert und fast unauffällig, aber sie wird gerade auch von Bewohnern des Industriehofs häufig benutzt. Der Weg bis zur Haltestelle ist schon eine gewisse Strecke und dort ist z.Zt. keinerlei Sitzmöglichkeit für ältere oder behinderte Menschen. Wenn man in Richtung Rödelheimer Bahnhof noch Unterschlupf an der Häuserzeile finden kann, gibt es bei nasser Witterung in der anderen Richtung keinerlei Möglichkeit sich zu schützen. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 253/7 wurde zurückgezogen.
Weitere Planung Salvador-Allende-Straße Einrichtung eines temporär verkehrsberuhigten Bereichs
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2012, OM 1611 entstanden aus Vorlage: OF 247/2 vom 14.10.2012 Betreff: Weitere Planung Salvador-Allende-Straße Einrichtung eines temporär verkehrsberuhigten Bereichs Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Umgestaltung/dem Ausbau der Salvador-Allende-Straße bei der weiteren Planung zu berücksichtigen, dass der Straßenabschnitt auf Höhe des heutigen Sozialrathauses bzw. des Standortes des Nachbarschaftsheims Bockenheim e. V. als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) berücksichtigt wird. Begründung: Der zukünftige Fahrbahnbereich der Salvador-Allende-Straße dient aktuell den Einrichtungen des Nachbarschaftsheims Bockenheim e. V. (Mädchenbüro und Jungentreff) als Freifläche. Dies soll auch zukünftig gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1472 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 539 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 617 Antrag vom 28.12.2015, OF 832/2 Auskunftsersuchen vom 18.01.2016, V 1550 Aktenzeichen: 66 0
Beschilderung Tempo 30 verbessern im Bereich Reichsburgstraße, Auf der Insel, Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 14.10.2012, OF 210/7 Betreff: Beschilderung Tempo 30 verbessern im Bereich Reichsburgstraße, Auf der Insel, Rödelheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich Reichsburgstraße, Auf der Insel und Rödelheimer Landstraße kritisch zu überprüfen und deren Sichtbarkeit / Bemerkbarkeit zu verbessern. Eventuell sollten auch bauliche Änderungen oder eine Markierung auf der Fahrbahn in Betracht gezogen werden. Begründung: Hauptsächlich in Fahrtrichtung Ludwig-Landmann-Straße kann immer wieder beobachtet werden, dass insbesondere im Bereich .Auf der Insel' deutlich zu schnell gefahren wird. In vielen Fällen sind sich die Autofahrer allerdings gar nicht bewusst, dass sie sich im Bereich eines Tempolimits auf 30 km/h befinden. Es befinden sich zwar einige Schilder in diesem Bereich, diese sind aber offensichtlich nicht so angebracht, dass sie von jedermann leicht wahrgenommen werden. Dadurch werden häufig riskante Überholmanöver ausgelöst, zu denen sich von korrekt fahrenden Verkehrsteilnehmern provoziert fühlende Autofahrer verleiten lassen. Ein extremer Gefahrenpunkt ist hier die scharfe Linkskurve, vor der nicht selten noch mit hoher Geschwindigkeit überholt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 30.10.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 210/7 wurde zurückgezogen.
Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße
Antrag vom 11.09.2012, OF 190/7 Betreff: Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße Die B 268 wird abgelehnt, auch wenn es sich um einen Zwischenbericht handelt, - weil die unter d) und e) enthaltenen Aussagen sachlich falsch sind und die Gefahr besteht, dass die verantwortlichen Stellen im Magistrat im weiteren Verfahren von falschen Voraussetzungen ausgehen; - weil die unter Punkt 3 formulierte Schuldzuweisung an den Ortsbeirat nicht hingenommen werden kann, da eine frühzeitigere Einbindung des Ortsbeirats manche Missverständnisse verhindert hätte. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 268 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 191/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FARBECHTE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung FDP
Kindertagesstätte südlich der Rödelheimer Landstraße bauen
Antrag vom 11.09.2012, OF 191/7 Betreff: Kindertagesstätte südlich der Rödelheimer Landstraße bauen Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände südlich der Rödelheimer Landstraße im Bereich des Bebauungsplans 834 eine Kindertagesstätte zu errichten. Begründung: Der Magistrat betont in seinem Zwischenbericht die dringende Notwendigkeit, Einrichtungen für die Kinderbetreuung zu schaffen. Die bisherige Planung sah den Bau einer Kindertagesstätte auf dem völlig ungeeigneten Gelände an der Breitenbachstraße vor. Dabei gibt es wenige hundert Meter weiter eine Brachfläche, auf der problemlos eine Kindertagesstätte errichtet werden könnte. Der Entwurf des Bebauungsplans 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" sieht den Bau von zwei Kindereinrichtungen vor. Diese könnten sofort gebaut werden: Im Baugesetzbuch heißt es: § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist, 2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und 4. die Erschließung gesichert ist. Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung fand vom 29.7. bis zum 11.9.2009 statt. Dies bedeutet, dass seit drei Jahren Baurecht besteht. Die Annahme im Magistrats-Bericht B 268, dass das Inkrafttreten des Bebauungsplans abgewartet werden müsse, ist somit falsch. Mit dem Bau einer Kindertagesstätte auf der Brachfläche hätte schon längst begonnen werden können. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 268 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 191/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FARBECHTE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung FDP
Aussetzung der Kündigung der Pachtverträge und weitere Duldung der Nutzung der Grundstücke Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 240
Anregung vom 21.08.2012, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 177/7 vom 07.08.2012 Betreff: Aussetzung der Kündigung der Pachtverträge und weitere Duldung der Nutzung der Grundstücke Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 240 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bis zur endgültigen Klärung über den Bau der Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße die Kündigung der noch verbliebenen drei Pachtverträge rechtzeitig vor dem 31.10.2012 auszusetzen und die weitere Nutzung der Gartenanlagen über den Kündigungszeitraum hinaus zu dulden. Sollte die Errichtung der Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße endgültig aus der Planung fallen, sind die Kündigungen an die verbliebenen Pächter zurückzunehmen und die Verträge in den Ursprungszustand zu versetzen. Begründung: Der Ortsbeirat 7 nimmt den Zwischenbericht B 240 zur Kenntnis und begrüßt die Bemühungen um die Grundstücksverhandlungen mit der VGF (Rödelheimer Landstraße 37/Salvador-Allende-Straße) sowie die aktive Suche nach weiteren Standorten. Da die ausgesprochenen Kündigungen an die drei vorhandenen Pächter für die Gartenanlagen Breitenbachstraße noch weiter im Raum stehen, sind diese bis zur endgültigen Klärung des Standortes auszusetzen und die Benutzung der Gartenanlage über den Kündigungszeitraum hinaus zu dulden. Im Fall der Errichtung der Kindertagesstätte auf einem anderen geeigneten Grundstück sind die schriftlichen Kündigungen der Pachtverträge der drei Pächter zurückzunehmen und in den Ursprungszustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 240 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 537 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 27.08.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 240 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (B 240 = Kenntnis, OA 233 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 240 = Kenntnis, OA 233 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 240 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Ochs (B 240 = Kenntnis) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 240 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 208 Beschluss: Der Vorlage OA 233 wird zugestimmt. 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 233 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 2055, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 40 4
Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2012, OM 1373 entstanden aus Vorlage: OS 32/2 vom 15.08.2012 Betreff: Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße Vorgang: B 240/12; B 268/12 Der Ortsbeirat 2 hat die Magistratsberichte B 240 und B 268 zur Kenntnis genommen. Bezüglich des o. g. Neubauprojekts erwähnen beide Magistratsberichte, dass die Planungen gestoppt wurden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 2 den Magistrat, die Pächter der Kleingärten, deren Pachtverträge zur Umsetzung des o. g. Vorhabens zum 31.10.2012 seitens des Magistrats gekündigt wurden, zeitnah über das weitere Vorgehen zu informieren. Der Ortsbeirat 2 geht diesbezüglich davon aus, dass die Kleingärten bestehen bleiben und von ihren derzeitigen Pächtern weiterhin genutzt werden können. Begründung: Die Pächter wissen derzeit nicht, ob sie ihre Kleingärten auch über den 31.10.2012 hinaus nutzen können oder ggf. doch räumen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 240 Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 268 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1788 Aktenzeichen: 40 4
Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer gewährleisten - Auffahrt Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2012, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 02.06.2012 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer gewährleisten - Auffahrt Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Lösung im Bereich der Auffahrt Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen umzusetzen, die geeignet ist, den Sicherheitsinteressen von Radfahrern und Autofahrern zu entsprechen. Die Blockade der Einfädelungsspur zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße ist unverzüglich zu entfernen. Begründung: Im o. g. Bereich ist es immer wieder zu Unfällen mit Radfahrern gekommen. Diese wurden von Autofahrern übersehen, die in die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße einfahren wollten. Um diesem Problem zu begegnen, wurde ein Stoppschild installiert und die ungehinderte Einfahrt in die Einfädelungsspur durch eine Blockade behindert. Nach einem kurzfristigen Ortstermin wurde zudem die Fahrspur für Radfahrer ummarkiert. Die jetzige Lösung ist aber weiterhin unbefriedigend und trägt nicht zur Sicherheit bei. Die Autofahrer müssen jetzt vor der Querung des Radwegs stoppen. Das ist eine richtige Maßnahme, die zeitnah durch eine Aufpflasterung ergänzt werden sollte. Nach Querung des Radwegs müssen sie aber auch nochmals vor der Einfahrt in die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße stoppen, da die sichere Einfahrt in die Einfädelungsspur nicht möglich ist. Die Pkws blockieren dabei den Radweg. Zudem ist die Einfahrt ohne Einfädelungsspur sehr gefährlich geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 621 Antrag vom 17.09.2016, OF 67/7 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 179 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Neubau einer KITA/Krippe in der Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße
Antrag vom 04.04.2012, OF 130/7 Betreff: Neubau einer KITA/Krippe in der Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße Vorgang: ST 272/12 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung einer Bau- und Finanzierungsvorlage für das og. Bauprojekt nicht zuzustimmen und den Magistrat aufzufordern die OM 660 korrekt und vollständig zu beantworten. Begründung: Die og. Stellungnahme geht auf die Fragen des Ortsbeirats nur ungenügend ein, insbesondere die Nennung von geprüften Alternativstandorten erfolgt nicht. Auf Basis dieser Stellungnahme ist keine sachgerechte Entscheidung des Ortsbeirats möglich. Folgerichtig kann der Ortsbeirat einer Bau- und Finanzierungsvorlage für dieses Projekt nicht zustimmen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 24.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 130/7 wurde zurückgezogen.
VGF-Gelände in der Rödelheimer Straße/Schönhofstraße - Möglicher Standort für Kita-Neubau
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 957 entstanden aus Vorlage: OF 155/2 vom 06.03.2012 Betreff: VGF-Gelände in der Rödelheimer Straße/Schönhofstraße - Möglicher Standort für Kita-Neubau Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche planungsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, um auf dem im Eigentum der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) stehenden Grundstück (ggf. auf Teilflächen) in der Rödelheimer Straße/Schönhofstraße eine Kita zu realisieren; 2. unverzüglich mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) und der VGF diesbezüglich Gespräche aufzunehmen und zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Konditionen auf dem o. g. Grundstück (ggf. auf Teilflächen), ggf. in Kooperation von Stadt und SWFH, eine Kita (ggf. inkl. SWFH-Betriebskindergarten) errichtet werden kann. Begründung: Der vorliegende Antrag ist das Ergebnis von Ortsbegehungen der Ortsbeiräte 7 und 2 im Zusammenhang mit den Planungen zur Realisierung eines Kita-Neubaus am Standort Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße, welcher als Kita-Standort zum einen logistisch ungeeignet ist und zugleich eine dort befindliche Kleingartenanlage zerstören würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1299 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 1
Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2
Antrag vom 05.03.2012, OF 115/7 Betreff: Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 696 wird eingestellt. 2. Für die Trasse der Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße ist weder sinnvoll noch notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet wird erhebliche Probleme und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen: Die Verkehrserschließung nördlich der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20). "Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem Motto: wer in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen zumuten! Der größte Teil des zukünftigen Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S. 37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt. Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BnatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan sieht entlang der Wohnhäuser am Steinbacher Hohl eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vor. Dies bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60 dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt. Es ist zynisch, nur um den ersten Bauabschnitt der von uns abgelehnten Ortsumfahrung Praunheim zu bekommen, einem Gewerbegebiet zuzustimmen, das niemand braucht und das erhebliche negative Auswirkungen für die benachbarten Wohngebiete und für die Allgemeinheit bringen wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird bis zur Sitzung am 22.05.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 26.06.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE und 1 GRÜNE (= Annahme)
Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße
Anregung vom 14.02.2012, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 110/7 vom 14.02.2012 Betreff: Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße Der Ortsbeirat sieht sich in Bezug auf das von der Stadt geplante Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße in einem schwierigen Abwägungsprozess: Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen der generellen Befürwortung der Verbesserung der Betreuungssituation, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Ortsbezirk schwerwiegende Bedenken hinsichtlich des geplanten Standorts gegenüber. Am 17.01.2012 wurde dem Ortsbeirat 7 seitens des Stadtschulamts und des Hochbauamts das geplante Projekt eines Neubaus einer Kinderkrippe in der Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße vorgestellt. Die Krippe ist für 50 Kinder unter drei Jahren geplant. Nach Darstellung des Stadtschulamts sind verschiedene Grundstücke für den Neubau geprüft worden, wobei alle Alternativen seitens der Stadt als untauglich eingestuft wurden. Anhand der Präsentation waren allerdings vielfältige Probleme des vom Stadtschulamt ausgewählten Standorts ersichtlich, die nach Ansicht des Ortsbeirats nicht zufriedenstellend gelöst sind. Darüber hinaus blieben Fragen offen. Zum einen soll die Freifläche der Krippe in einem Landschaftsschutzgebiet entstehen, in dem offensichtlich seltene Tier- und Pflanzenarten leben (als Beispiele seien Orchideen und Bergkammmolche genannt). Nach Aussage des Stadtschulamts wird die Untere Naturschutzbehörde dies im Laufe des Frühjahres prüfen und bei Bedarf die betroffenen Tiere und Pflanzen auf entsprechende Ausgleichsflächen umsiedeln. Darüber hinaus sind drei Pächter der Grundstücke betroffen, die in dem Gebiet seit bis zu 30 Jahren wohl gepflegte Gärten unterhalten. Diesen ist seitens der Stadt bereits gekündigt worden, ohne die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirats abzuwarten. Zum anderen geht der Ortsbeirat aufgrund der vorgestellten Planung von massiven Verkehrsproblemen aus, die sich zu den üblichen Zeiten des Hinbringens und des Abholens der Kinder ergeben werden. Aufgrund der Lage ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Kinder per Auto zu der Einrichtung gebracht und wieder abgeholt werden. Nach Darstellung der Planung sollen die Kinder mittels des sogenannten "Kiss und Go"-Prinzips die Krippe erreichen. Dazu sieht die Planung einen kleinen Kreisel vor der Einrichtung vor. Das "Kiss und Go"-Prinzip geht davon aus, das die Eltern kurz vor der Krippe mit dem Auto halten, die Kinder aussteigen lassen und dann weiterfahren. Davon ist allerdings bei einer Einrichtung für unter Dreijährige nicht auszugehen. Realistisch ist, dass Eltern ihre Kinder in die Einrichtung hineinbringen werden. Ob der dafür nötige Parkraum im Umkreis der Einrichtung vorhanden ist, erschloss sich aus der Planung nicht. Aufgrund der Lage der Einrichtung in einer stark befahrenen, schlecht einsehbaren Kurve ist davon auszugehen, dass es durch Parken in der zweiten Reihe zu erheblichen Verkehrsproblemen kommen wird. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. folgende Fragen zu beantworten: a) Aus welchen Stadtteilen werden die Kinder zur Einrichtung kommen (Einzugsgebiet)? b) Welche alternativen Standorte wurden im entsprechenden Gebiet für den Neubau der Kinderkrippe für 50 Kinder geprüft, und warum kamen diese nicht in Frage? c) Wann genau ist mit der Prüfung des Teils, der im Landschaftsschutzgebiet liegt, durch die Untere Naturschutzbehörde zu rechnen, und wohin soll die vorhandene schützenswerte Flora und Fauna umgesiedelt werden? d) Um welche Ausgleichsflächen für die drei Gärten im Landschaftsschutzgebiet handelt es sich? e) Welche Grundstücke wurden den drei Pächtern angeboten? f) In welcher Form werden die Pächter für das auf dem Pachtgrundstück befindliche Inventar entschädigt? 2. die Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der vorangestellten Problematik zu überarbeiten und dem Ortsbeirat zügig vorzustellen; 3. das Bauprojekt der Krippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße so lange ruhen zu lassen, bis die Fragen beantwortet und die offensichtlichen Probleme an der Planung zufriedenstellend behoben sind; 4. das Bauprojekt an anderer Stelle zu realisieren, wenn die offensichtlichen Probleme der Planung - insbesondere die Verkehrsproblematik - nicht zufriedenstellend behoben werden können oder das Neubauprojekt an anderer Stelle realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 268 Bericht des Magistrats vom 23.11.2012, B 498 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung der KAV am 12.03.2012, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 150 wird zugestimmt. 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.03.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP 37 Der Tagesordnungspunkt 37. wird gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 12. beraten. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 150 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1485, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 40 2
Projekt Neubau einer Kindertagesstätte/Kinderkrippe - mehr Transparenz durch das Stadtschulamt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 660 entstanden aus Vorlage: OF 96/7 vom 28.11.2011 Betreff: Projekt Neubau einer Kindertagesstätte/Kinderkrippe - mehr Transparenz durch das Stadtschulamt Für die Novembersitzung des Ortsbeirats waren Vertreter des Stadtschulamtes eingeladen, um über das geplante Projekt des Neubaus einer Kindertagesstätte im Kleingartengebiet an der Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße zu informieren. Kurzfristig wurde diese Vorstellung abgesagt, da noch Beratungsbedarf gesehen wird und Alternativgrundstücke geprüft werden. Parallel wurde nach Informationen von Gartenpächtern weitere Kündigungen für Gartengrundstücke ausgesprochen. Der Ortsbeirat kennt den dringenden Bedarf an Krippenplätzen und ist gerne bereit, bei der Suche nach geeigneten Grundstücken behilflich zu sein. Dafür ist aber eine offene und transparente Information unerlässlich. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Neubauten von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk sind geplant? 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Standortauswahl? 3. Inwieweit entspricht der geplante Neubau an der Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße diesen Kriterien? 4. Welche Alternativstandorte sind in der engeren Wahl? 5. Warum wurde der Ortsbeirat bislang nicht zeitnah über geplante Neubauten informiert? 6. Werden die Kündigungen der Pachtverträge rückgängig gemacht, sollte das Grundstück nicht zum Zuge kommen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 272 Aktenzeichen: 40 4
Südliche Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 14.11.2011, OF 80/7 Betreff: Südliche Rödelheimer Landstraße 1. Was plant der Magistrat auf der derzeitigen Gewerbefläche der südlichen Rödelheimer Landstraße und auf der von Siemens geräumten Fläche? 2. Was unternimmt der Magistrat, um die bereits zugesagte Wohnbebauung voranzutreiben? Wie hoch wird der Anteil an Sozialwohnungen, bzw. für Wohnungen nach dem "Frankfurter Programm" sein? 3. Gibt es bereits einen Investor, der beabsichtigt, einen Großmarkt im Bereich der Grundstücke von Elektro-Müller bis einschließlich der Liegenschaft der Rheinischen Versorgungskasse zu errichten? 4. Wann wird der OBR über diese - offensichtlich neuen - Planungen informiert. Begründung: Die Gewerbe Treibenden haben ein Anrecht auf Planungssicherheit. Dass in Frankfurt Wohnraum - besonders auch bezahlbarer Wohnraum für Familien - fehlt, muss eigentlich nicht besonders hervorgehoben werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 194 2011 Die Vorlage OF 80/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Punkt 5 die Frage "Wann ist mit dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zu rechnen?" und als Punkt 6 der letzte Absatz der OF 81/7 eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Frankfurt braucht Wohnraum - wann entstehen auf dem Areal der sog. Siemensstadt endlich Wohnungen?
Antrag vom 14.11.2011, OF 81/7 Betreff: Frankfurt braucht Wohnraum - wann entstehen auf dem Areal der sog. Siemensstadt endlich Wohnungen? Der Frankfurter Mietspiegel belegt eindrucksvoll, dass in Frankfurt zu wenige Wohnungen auf dem Markt angeboten werden. Wohnungsneubau in allen Preisklassen entlastet den Wohnungsmarkt und führt zu sinkenden Preises. Eine verantwortungs-volle Stadtregierung muss daher das Ziel haben, dass Freiflächen für die bereits die planerischen Voraussetzungen vorhanden bzw. bereits in Arbeit befindlich sind auch zeitnah bebaut werden. In einem großen Teil der sog. Siemensstadt entlang der Rödelheimer Landstraße ist dies bereits der Fall - weite Flächen sind leergeräumt und eine Gewerbenutzung existiert nicht mehr. Allerdings ist die planerische Grundlage immer noch nicht geschaffen. In einem anderen Teil des Areals sind weiterhin Gewerbebetriebe angesiedelt, die nach dem Willen des Ortsbeirats - und gegen den Willen der Römerkoalition aus CDU und Grünen - auch eine dauerhafte Zukunft haben sollen. Beide Bereiche des Gesamtareals werden durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan B 834 erfasst. Diese Verbindung erscheint aufgrund der sehr unterschiedlichen Struktur nicht sinnvoll und verzögert den Bau dringend benötigter Wohnungen. Auch eine Kinderkrippe könnte auf diesem Areal einen adäquaten Platz finden. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, das Bebauungsplanverfahren für den gewerblich genutzten Bereich von Verfahren des B 834 abzukoppeln und schnell Planungsrecht für den nicht mehr genutzten Bereich des Gesamtareals zu schaffen . Parallel bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob für den og. Teilbereich ohne bestehende Gewerbenutzung eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme entsprechend §§ 165ff. Baugesetzbuch durchgeführt werden kann, um eine zeitnahe Entwicklung zu gewährleisten und den Bau der öffentlichen Infrastruktur ( z.B. Kinderkrippe) sicher zu stellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 81/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme)
Zebrastreifen und Tempobremsen vor dem Sozialrathaus Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 476 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 17.10.2011 Betreff: Zebrastreifen und Tempobremsen vor dem Sozialrathaus Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. zwischen dem Sozialrathaus Bockenheim in der Rödelheimer Straße 45 und dem Abgang der Fuß- und Radwegbrücke über die Main-Weser Bahnstrecke einen Zebrastreifen aufzutragen, 2. zur Sicherung des Überwegs, jeweils 20 bis 40 Meter davor und dahinter, Asphaltschwellen bzw. Kölner Teller und eine entsprechende Beschilderung anzubringen. Begründung: Das Sozialrathaus Bockenheim, Mädchenbüro und Jungentreff sowie das nahe gelegene Jobcenter sind stark frequentierte Einrichtungen. Im Kurvenbereich vor dem Sozialrathaus und dem Zugang zur Salvador-Allende-Straße mit den anderen Einrichtungen herrscht daher viel Fußgängerverkehr. Allerdings ist die Überquerung der Straße, trotz Tempo-30-Zone, wegen zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge und dem uneinsehbaren Kurvenbereich sehr risikoreich. Mitarbeiter und Besucher berichten immer wieder von gefährlichen Situationen beim Überqueren der Straße. Da die Geschwindigkeiten vielfach überschritten werden, ist es unabdingbar, vor und hinter dem Zebrastreifen eine entsprechende Temporeduzierung durch Asphaltschwellen bzw. Kölner Teller zu erwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Zaun- und Gewächssicherung der Freiflächen von Mädchenbüro und Jungentreff (Nachbarschaftsheim Bockenheim)
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 475 entstanden aus Vorlage: OF 85/2 vom 24.10.2011 Betreff: Zaun- und Gewächssicherung der Freiflächen von Mädchenbüro und Jungentreff (Nachbarschaftsheim Bockenheim) Der Magistrat wird gebeten, den Freiflächenbereich hinter dem Mädchenbüro Bockenheim und dem Jungentreff auf der Liegenschaft Salvador-Allende-Straße 11 durch einen festen, höheren Zaun und eine Ergänzung des vorhandenen Bewuchses am Zugang zu den benachbarten Gleisanlagen zu sichern. Begründung: Die Freiflächen der beiden Jugendeinrichtungen befinden sich unmittelbar neben den Bahngleisen der Main-Weser-Bahnlinie/S-Bahn-Strecke auf einem Andienungsweg des Gebäudes. Die nicht gerade üppige Freifläche musste vom Aufsichtspersonal bereits aus Sicherheitsgründen für unbeaufsichtigte Jugendliche gesperrt werden, da ihnen z. B. beim Ballspielen häufig der Ball auf die Bahngleise rollte und sie zum Holen des Balls die Bahngleise betraten. Aus pädagogischen Gründen ist es ratsam, die Jugendlichen auch einmal unbeaufsichtigt auf den Freiflächen spielen zu lassen, man muss dabei aber auch gewährleisten, dass sie in ihrem Spieltrieb nicht auf die angrenzenden Bahngleise geraten. Die beantragte Maßnahme, Zaunsicherung und Ergänzung des vorhandenen Gewächses, trägt nach Einschätzung des Aufsichtspersonals erheblich zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Jugendlichen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 115 Aktenzeichen: 51
Frankfurt braucht Wohnraum - wann entstehen auf dem Areal der sog. Siemensstadt endlich Wohnungen?
Antrag vom 08.10.2011, OF 74/7 Betreff: Frankfurt braucht Wohnraum - wann entstehen auf dem Areal der sog. Siemensstadt endlich Wohnungen? Der Frankfurter Mietspiegel belegt eindrucksvoll, dass in Frankfurt zu wenige Wohnungen auf dem Markt angeboten werden. Wohnungsneubau in allen Preisklassen entlastet den Wohnungsmarkt und führt zu sinkenden Preises. Eine verantwortungs-volle Stadtregierung muss daher das Ziel haben, dass Freiflächen für die bereits die planerischen Voraussetzungen vorhanden sind auch zeitnah bebaut werden. In einem großen Teil der sog. Siemensstadt entlang der Rödelheimer Landstraße ist dies bereits der Fall - weite Flächen sind leergeräumt und eine Gewerbenutzung existiert nicht mehr. Teile des Ortsbeirats haben sich in der Vergangenheit vergeblich bemüht, dass der Wohnanteil im Planungsbereich erhöht wird. Mit Rücksicht auf Investoreninteressen hat die Koalition aus CDU und Grünen diesem Wunsch nicht stattgegeben - dies war ein Fehler ! Umso unverständlicher ist es nun, dass nicht wenigstens in den unstrittigen Bereichen, in denen keine Gewerbenutzung mehr existiert, mit den geplanten Baumaßnahmen begonnen wird. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, zeitnah folgende Maßnahmen zur Durchsetzung einer baldigen Bebauung zur prüfen: Durchsetzung eines Baugebots gemäß § 176 Baugesetzbuch. Androhung einer Veränderung des Bebauungsplans mit einer deutlichen Erhöhung des Wohnanteils. Beschluss für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme entsprechend §§ 165ff. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 74/7 wurde zurückgezogen.
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim
Anregung vom 25.10.2010, OA 1214 entstanden aus Vorlage: OF 526/2 vom 13.09.2010 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung), - Gräfstraße, - Hamburger Allee, - Varrentrappstraße, - Hermann-Wendel-Straße, - Emser Straße, - Kasseler Straße, - Salvador-Allende-Straße, - An den Bangerten - Fritzlarer Straße (einschließlich der nördlichen Wohnbebauung) Begründung: Bockenheim ist ein sozial stark durchmischter Stadtteil. Insbesondere innerhalb des dargelegten Satzungsgebietes gibt es noch viele preisgünstige Wohnungen. Es ist aber davon auszugehen, dass der starke Veränderungsdruck, der auf innerstädtischen Stadtteilen wie beispielsweise dem Westend und dem Nordend lastet, in den nächsten Jahren auch in Bockenheim immer stärker zu spüren sein wird. Um einer möglichen Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus Bockenheim entgegenzuwirken, soll eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufgestellt werden. Gleichzeitig soll auch die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB geschützt werden, da in dem benannten Bereich von Bockenheim trotz der zahlreichen Abrissmaßnahmen im Zuge der Sanierungsprojekte in den Achtzigerjahren noch viel erhaltswerte historische Bausubstanz vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Anregung vom 11.06.2012, OA 216 Antrag vom 14.11.2014, OF 590/2 Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M 211 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 50 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage OA 1214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9203, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00
Busanbindung des Industriehofs prüfen
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 752/7 vom 30.08.2010 Betreff: Busanbindung des Industriehofs prüfen Der Magistrat hat dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass aus Gründen der Fahrplansynchronisation für den Busverkehr zwischen Haltestelle Industriehof und Rödelheimer Bahnhof ein Halte- und Wartepunkt entweder an der Haltestelle Industriehof oder am Rödelheimer Bahnhof benötigt wird. Andererseits beklagen viele Bürger, dass der Industriehof nur sehr schlecht an das Busnetz angeschlossen ist, obwohl der privat betriebene Busshuttle-Dienst der Deutschen Börse beweist, dass ein Busverkehr auch durch den Industriehof problemlos möglich wäre. Daher ist es interessant zu prüfen, ob man das ohnehin zur Verfügung stehende Zeitfenster nicht nutzen kann, die Busverbindung von der Haltestelle Industriehof über den Industriehof selbst zum Rödelheimer Bahnhof zu führen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehende Buslinie zwischen Haltestelle Industriehof und Rödelheimer Bahnhof nicht teilweise (z.B. jede zweite Fahrt) über eine Schleife durch den Industriehof geführt werden kann. Als mögliche Streckenführung ist der Weg von der Haltestelle Industriehof über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Industriehof links in die Tilsiter Straße zu prüfen. Von hier gibt es zwei alternative weitere Streckenführungen: a) Entweder weiter direkt über die Königsberger Straße oder den Weg Trakehner Straße - Elbinger Straße - Rossittener Straße zur Ludwig-Landmann-Straße, über den Fischsteinkreisel zurück auf die Gegenrichtung Ludwig-Landmann-Straße und anschließend entlang der Rödelheimer Landstraße / Sternbrücke zum Rödelheimer Bahnhof, oder b) über die Tilsiter Straße und Trakehner Straße zur Breitenbachstraße und von dort wie gehabt entlang der Rödelheimer Landstraße zum Rödelheimer Bahnhof, was den Vorteil hätte, dass die Busfrequenz im östlichen Teil der Rödelheimer Landstraße unverändert hoch bliebe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92 11
Ideen
Keine Ideen gefunden.