Meine Nachbarschaft: Kasernenstraße
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Vorlagen
Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel)
Antrag vom 18.01.2021, OF 561/7 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert folgende Straßenbenennungen vorzunehmen: 1. Die bisher nicht ausgebaute aber Birkenweg genannte Straße zwischen Rödelheimer Landstraße und der noch zu bauenden Kreuzung mit der Kreuznacher Straße soll "Valentina-Archipowa-Straße" heißen 2. Die noch zu bauende Straße die in südlicher Richtung von der Rödelheimer Landstraße abzweigt und später auf die Kasernenstraße trifft soll "Goldina-Hirschberg-Straße" heißen. 3. Die noch zu bauende Verbindungsstraße zwischen den og. Straßen soll "Karoline-Veith-Straße" heißen. 4. Die bisherige Kasernenstraße wird vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt umbenannt. 5. Die neu entstehenden Grünanlagen und der Quartiersplatz werden vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern benannt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich dafür entschieden alle Straßen im Quartier nach Frauen zu benennen. Die genannten Straßen werden nach Frauen benannt, die Opfer des Nazi-Regimes waren und in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgeführt sind. Die Kasernenstraße soll nach einer Frau benannt werden, die Opfer der DDR-Diktatur war. Zunächst wird der Ortsbeirat daher die Aufnahme eines oder mehrer Namen in die Vorschlagsliste beantragen, die diesem Kriterium entsprechen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über Ziffer drei der Vorlage OF 561/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 34 2021 Die Vorlage OF 561/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und Herr Leitzbach gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme
Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 07.11.2020 Betreff: Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 4788/15 OBR 7; ST 1225/16 Seit geraumer Zeit ist die Benutzungspflicht des Radweges in der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Kasernenstraße entfallen. Leider hat sich dieses Wissen noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durchgesetzt, weshalb es immer wieder zu unschönen Begegnungen kommt, wenn Autofahrer meinen, die Radfahrenden auf ihre vermeintliche Pflicht zur Nutzung des Fahrradwegs hinweisen zu müssen. Weiterhin kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch Auto- und Lkw-Fahrer, die die zahlreichen Aus- und Einfahrten nutzen, ohne auf den Radverkehr auch nur irgendeine Rücksicht zu nehmen. Spitzenreiter bei diesem Verhalten sind die Fahrer der Lkw des Abschleppdienstes in der Rödelheimer Landstraße 53. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fahrbahn der Rödelheimer Landstraße im Bereich Ludwig-Landmann-Straße bis Kasernenstraße mit Radfahrpiktogrammen zu versehen, um die Verkehrssicherheit der dort verkehrenden Radfahrenden zu erhöhen; 2. die Anlieger durch geeignete Maßnahmen auf ihre Pflicht zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtsregeln, hinzuweisen; 3. die in der Stellungnahme ST 1225 zugesicherten Maßnahmen an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße zeitnah umzusetzen; 4. durch geeignete Maßnahmen an den Querparkplätzen zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge in den kombinierten Fuß- und Radweg einparken und ihn damit unpassierbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 686 Aktenzeichen: 32 1
Die Stadt vom Grün her denken
Antrag vom 12.10.2020, OF 525/7 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 4. und 7. bis 12. getrennt vom Rest der Vorlage OF 525/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1810 2020 Die Vorlage OF 525/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3., 5. und 6.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Ziffern 7. bis 12.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer (= Enthaltung)
Anbindung des geplanten Baugebiets „Industriehof/Siemensareal“ an den Bahnhof Frankfurt-West
Antrag vom 07.09.2020, OF 1180/2 Betreff: Anbindung des geplanten Baugebiets "Industriehof/Siemensareal" an den Bahnhof Frankfurt-West Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der derzeit nur für Mitarbeiter der Bahn zugängliche Weg von der Kasernenstraße (Privatweg) zum Hochbahnsteig des Bahnhofs Frankfurt-West für eine zukünftige Nutzung als Fußweg vom und zum Neubaugebiet "Industriehof / Siemensareal" genutzt oder ausgebaut werden kann. Der Ortsbeirat 2 bietet dem Magistrat an, den Weg gemeinsam zu begehen. Die Terminabsprache und Koordination kann über den Ortsvorsteher erfolgen. Begründung: Sicherstellung der Anbindung des neuen Quartiers an den ÖPNV. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1774 2020 Die Vorlage OF 1180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel
Antrag vom 17.08.2020, OF 1171/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel Vorgang: M 199/19; Beschl. d. Stv.-V., § 5019/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Begründung: Informations- und Klärungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 3., 7., 9. und 11. getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1773 2020 Die Vorlage OF 1171/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2., 4. bis 6., 8., 10. und 12.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffern 3., 7., 9. und 11.: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und Piraten gegen 1 SPD, 1 FDP und LINKE. (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Straßenbreite und Fahrradweg Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 02.08.2020, OF 499/7 Betreff: Straßenbreite und Fahrradweg Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße Im Jahr 2014 wurde dem Ortsbeirat die Planung des Neubaus der Brücke über die Nidda vorgestellt, zusammen mit einer Planung für die Reichsburgstraße und der Straße "Auf der Insel". Schon damals gab es Kritik an der Verengung der Straße (wie auf der Brücke schon geschehen) und dem nicht Einbeziehen des vorhandenen Radwegs in die Straßenfläche für Rad- und Autoverkehr. Vor allem der rege Fahrradverkehr bis zum Niddaabzweig und die Buslinien benötigen eine breite und sichere Verkehrsspur. Aktuell können zwei Busse nicht gleichzeitig die Brücke überqueren und müssen zusätzlich auf Fahrradfahrer Rücksicht nehmen, mit denen sie sich die Fahrspur teilen müssen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Wann ist mit der weiteren Erneuerung und Sanierung der Straßen Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße zu rechnen? 2. Warum wurde bei den Planungen 2014 nicht der bestehende Fahrradweg mit einbezogen, um für Fahrradfahrer und Busfahrer eine sichere Straßenbreite zu erreichen? 3. Wäre eine Überarbeitung und Verbreiterung der Verkehrsspur vor einer hoffentlich baldigen Ausführung nicht sinnvoll? 4. Wäre es ggf. wegen der vorhandenen Baumwurzeln sinnvoll, die Fahrbahn insgesamt anzuheben? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1714 2020 Die Vorlage OF 499/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FARBECHTE
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser
Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.
Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße)
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6111 entstanden aus Vorlage: OF 472/7 vom 05.04.2020 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) Der Magistrat wird gebeten, im neu entstehenden Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) eine Möglichkeit für die unkomplizierte und preisgünstige Anmietung von Räumlichkeiten für Vereine, Institutionen, Initiativen sowie alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Aus Kostengründen ist dabei ausdrücklich nicht an einen eigenständigen Bürgertreff (Saalbau) gedacht. Diese Räumlichkeiten könnten z. B. in der neuen Schule entstehen. In diesem Fall müssen die Zugänge so geregelt sein, dass Zugang und Vermietung nicht aus schulischen Gründen versagt werden können. Selbstverständlich können die Räumlichkeiten tagsüber für schulische Zwecke genutzt werden. Begründung: Die Zahl der Räume, die von Vereinen, Institutionen und Initiativen problemlos und kostengünstig angemietet werden kann, ist sehr begrenzt. Dies trifft auch auf die Ortsbezirke 2 und 7 zu. Mit dem Abriss des Bürgertreffs Bockenheim in der Schwälmer Straße wird sich dieses Angebot weiter verringern. Ein eigenständiger neuer Bürgertreff ist aus Kostengründen nicht realistisch. Es sollte aber möglich sein, die Zugänglichkeit für vorhandene Räume, z. B. in der neuen Schule im Schönhof-Viertel, so zu gestalten, dass eine öffentliche Nutzung in den Abendstunden regelhaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1659 Aktenzeichen: 00 33 0
Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße)
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6070 entstanden aus Vorlage: OF 1060/2 vom 04.05.2020 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) Der Magistrat wird gebeten, im neu entstehenden Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) eine Möglichkeit für die unkomplizierte und preisgünstige Anmietung von Räumlichkeiten für Vereine, Institutionen, Initiativen sowie alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Aus Kostengrünen ist dabei ausdrücklich nicht an einen eigenständigen Bürgertreff (Saalbau) gedacht. Diese Räumlichkeiten könnten z. B. in der neu zu bauenden Schule entstehen. In diesem Fall müssen die Zugänge so geregelt sein, dass Zugang und Vermietung nicht aus schulischen Gründen versagt werden kann. Selbstverständlich könne n die Räumlichkeiten tagsüber für schulische Zwecke genutzt werden. Auch eine abendliche Nutzung z. B. muss möglich sein. Begründung: Die Zahl der Räume, die von Vereinen, Institutionen und Initiativen problemlos und kostengünstig angemietet werden können, sind sehr begrenzt. Dies trifft auch auf die Ortsbezirke 2 und 7 zu. Mit dem Abriss des Bürgertreffs Bockenheim in der Schwälmer Straße wird sich dieses Angebot weiter verringern. Ein eigenständiger neuer Bürgertreff ist aus Kostengründen nicht realistisch. Es sollte aber möglich sein, die Zugänglichkeit für vorhandene Räume z. B. in der neuen Schule im Schönhof-Viertel so zu gestalten, dass eine öffentliche Nutzung in den Abendstunden regelhaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1641 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0
Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim
Antrag vom 02.01.2020, OF 1009/2 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: E 27/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die 2019 beschlossene Erhöhung der Regelfinanzierung für die Personal- und Sachkosten des Nachbarschaftsheims Bockenheim wird für den gesamten Planungszeitraum bis 2023 festgeschrieben (E 27/19). Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim gehört zum Kreis der sog. unabhängigen Träger, die über Festbeiträge gefördert werden, aus denen sämtliche Kosten bestritten werden müssen. Über mehrere Jahre hinweg wurden in dieser Förder-summe die gestiegenen Kosten aus Tariferhöhungen und Sachkosten nicht berücksichtigt. Das Nachbarschaftsheim war nach dem erzwungenen Umzug aus dem Sozialrathaus am Rohmerplatz in die Salvador-Allende-Straße von erheblichen Mietsteigerungen betroffen. Der Jugendhilfeausschuss hatte den Etat-Antrag 27 der Stvv in seiner Sitzung am 11.02.2019 abgelehnt, dieser Beschluss wurde erst in der nachfolgenden Sitzung der Stvv korrigiert. Da die im vorliegenden HH-Entwurf eingestellten Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit für das Jahr 2020 das IST-Ergebnis für 2018 deutlich unterschreiten und für den Zeitraum von 2021-2023 keine Erhöhung mehr vorgesehen ist - was die Verteilungskämpfe verschärfen dürfte-, muss die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung durch eine entsprechende Festschreibung gesichert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 27 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 104 2020 Die Vorlage OF 1009/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-LandmannStraße 405
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5441 entstanden aus Vorlage: OF 419/7 vom 08.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbereich vor der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung, sicherer zu machen. Begründung: In der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 ist eine Flüchtlingsunterkunft untergebracht und es leben dort sehr viele Kinder. Aufgrund der räumlich sehr begrenzten Außenflächen spielen die Kinder öfters auch vor dem Haus in der Nähe der stark befahrenen Ludwig-Landmann-Straße. Vor dem Haus befindet sich zwar eine Ampelanlage und es wurden inzwischen auch "Vorsicht Kinder"-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Allerdings verhindert dies nicht, dass viele Autofahrer trotzdem zu schnell fahren und gelegentlich auch die rote Ampel missachtet wird. Um diese Gefahrenquellen zu minimieren, erscheint es sinnvoll, die Einrichtung eines partiellen Tempolimits, ähnlich wie in der Rödelheimer Landstraße in Höhe eines Kindergartens, oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
Entwurf Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: ÖPNV
Antrag vom 08.11.2019, OF 420/7 Betreff: Entwurf Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: ÖPNV Vorgang: M 163/19 Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Entwurf zum Bebauungsplan. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 wird unter Punkt 6.3 der ÖPNV erwähnt. Der ÖPNV in Frankfurt erreicht schon heute bekanntermaßen bezüglich des Berufsverkehrs seine Kapazitätsgrenze. Die erwähnten S-Bahnlinien sind schon voll besetzt, wenn sie den angesprochenen Westbahnhof erreichen. Zudem sollen sie in das Umland verlängert werden. Die erwähnte Stadtbahnlinie U7 ist schon voll besetzt, wenn sie die angebotene Station "Kirchplatz" erreicht. Auch die angesprochenen Buslinien 34 und 72 sind im Berufsverkehr oft überfüllt. Alle genannten Linien zeichnen sich im Berufsverkehr durch Unpünktlichkeit, manchmal sogar durch Ausfälle, aus. Der RMV bemüht sich mit noch stärker subventionierten Fahrkarten noch mehr Fahrgäste für den überlasteten ÖPNV zu gewinnen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, wie beabsichtigt er nachhaltig das ÖPNV-Angebot zu verbessern, damit auch die künftigen Bewohner des Neubaugebietes Platz in den Wagen des ÖPNV finden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 420/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 420/7 wurde zurückgezogen.
SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 898/2 vom 29.08.2019 Betreff: SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, am Fuße der Fußgänger- und Radwegbrücke zwischen SAALBAU Schönhof und Sozialrathaus Bockenheim einen Zebrastreifen sowie Warnschilder für Autofahrerinnen und Autofahrer bezüglich kr euzender Radfahrerinnen und Radfahrer beziehungsweise Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten. Begründung: Durch den Bau des Wohngebäudes zwischen Rödelheimer Straße, Schönhofstraße und Hersfelder Straße hat der Autoverkehr in diesem Bereich stark zugenommen. Auch die Nutzung der Brücke hat insbesondere durch den Radverkehr deutlich zugenommen. Um diesem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, sind an dieser Stelle ein Zebrastreifen und Warnschilder sinnvoll. Zusätzlich liegt der Bereich, in dem Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße kreuzen beziehungsweise Radfahrerinnen und Radfahrer von der Brücke auf die Straße fahren, im Kurvenausgang der Fahrbahn, die unter der Breitenbachbrücke verläuft, wodurch wegen der schwierigen Einsehbarkeit an dieser Stelle zusätzlich Gefahrenpotenzial besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2284 Aktenzeichen: 91 8
Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße
Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schönhof-Viertel - Neues Stadtquartier südlich der Rödelheimer Landstraße
Anregung vom 19.03.2019, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 342/7 vom 04.03.2019 Betreff: Schönhof-Viertel - Neues Stadtquartier südlich der Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die Nassauische Heimstätte auf ihren Grundstücken 40 Prozent geförderte Wohnungen errichtet und dass die Firma Instone auf ihren Grundstücken 30 Prozent geförderte Wohnungen errichtet. Dabei ist eine ausgewogene Verteilung zwischen Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs anzustreben. Die Wohnungen sind auch tatsächlich im Gebiet nachzuweisen; 2. die Erschließung des Gebiets mit dem öffentlichen Personenverkehr rechtzeitig zu planen. Dabei sollte auch eine Busverbindung zur Straßenbahnlinie 17 geprüft werden; 3. eine direkte Fußwegverbindung zum Westbahnhof sicherzustellen; 4. sicherzustellen, dass im Gebiet ausreichend Plätze für Carsharing und Ladestationen für Elektrofahrzeuge erstellt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt es ausdrücklich, dass auf dem Areal nun endlich Wohnungen errichtet werden. Die bisher vorgestellten Planungen finden grundsätzlich die Zustimmung des Ortsbeirats. Da die Gesellschafter der Nassauischen Heimstätte das Unternehmen Ende 2018 beauftragt haben, den Anteil geförderter Wohnungen in Frankfurt auf 40 Prozent zu steigern, sollte dieser Wert auf den Grundstücken der NH auch nachgewiesen werden. Für die Firma Instone gilt der Wert von 30 Prozent gefördertem Wohnraum. Die bereits existierende Buslinie vom Industriehof zum Rödelheimer Bahnhof stellt eine Grunderschließung des Gebiets zwar sicher, dürfte angesichts der zu erwartenden 6.000 neuen Einwohnerinnen und Einwohner aber nicht ausreichen. Neben einer Taktverdichtung und einer geänderten Wegführung über den zentralen Quartiersplatz hält der Ortsbeirat auch eine Anbindung durch die zu schaffende Unterführung an die Straßenbahnlinie 17 für sinnvoll. Der Verkehrsknotenpunkt Westbahnhof sollte zumindest für die Bewohnerinnen und Bewohner des östlichen Arealbereichs direkt zu Fuß erreichbar sein. Die Brücke zum Schönhof und die alte "Siemens-Privatverbindung" erfüllen diese Aufgabe nicht. Präferiert wird eine neue öffentlich zugängliche barrierefreie Fußgängerbrücke zum Westbahnhof. Immer mehr Menschen verzichten in der Großstadt auf ein eigenes Auto, sofern die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr gut ist und im Wohngebiet ausreichend Carsharing-Angebote vorhanden sind. Dafür ist bereits bei der Planung Sorge zu tragen. Möglicherweise kann dadurch auch die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze moderat reduziert werden, um Baukosten z. B. für ein zweites Tiefgaragengeschoss zu vermeiden. Dies reduziert auch die späteren Mietkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2019, B 284 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3977, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 61 0
Parksituation am Brentanobad
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7
Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße
Antrag vom 08.05.2018, OF 561/2 Betreff: Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. des Bauvorhabens der ABG an der Salvador-Allende-Straße um Auskunft gebeten: 1. Wie viele Miet- und Eigentumswohnungen wurden gebaut? 2. Wie viele Wohnungen wurden dabei im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus errichtet? 3. Welche Größen haben die Wohnungen? 4. Wie hoch sind die Mieten für die verschiedenen Wohnungsgrößen? 5. Wie hoch ist der Vermietungsstand der Mietwohnungen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 871 2018 Die Vorlage OF 561/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung
Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 Betreff: Aktualisierung des Bebauungsplans südlich Rödelheimer Landstraße und dessen zeitnahe Umsetzung Unter den geänderten Bedingungen- geplanter Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont - wird der Magistrat aufgefordert, den Bebauungsplan für das Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße zu aktualisieren und bei dieser Änderung von vorn herein alle - für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendigen - Einrichtungen zu berücksichtigen: - beginnend bei den Betreuungseinrichtungen für Klein- und Vorschulkinder, - über ein ausreichendes schulisches und außerschulisches Angebot für Kinder und Jugendliche, - bis zu altersübergreifenden Begegnungsstätten und seniorengerechtem Wohnen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.
Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Betreff: Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße Vorgang: ST 1212/17; ST 1963/17 Aus den Zeitungsartikeln vom 08.02.2018 wurde der Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont angekündigt. Das Stadtplanungsamt möchte den Bebauungsplan zügig anpassen und offen legen. Dies begrüßt der Ortsbeirat. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: Im Bezug auf ST 1212 und ST 1963 fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Bebauungsgebiet südlich der Rödelheimer Landstraße eine Grundschule sowie ausreichend Kitaplätze vorzusehen und den erneuerten Bebauungsplan schnellstmöglich vorzustellen. Begründung: Die Kerschensteinerschule, die aktuell von 328 Kindern besucht wird, wird in Zukunft eine weitere Anzahl von Schülern durch die Nachverdichtung in Hausen aufnehmen müssen. Damit wird die Kapazität der Grundschule belastet sein. Die Michael-Ende-Schule in Rödelheim ist mit ihrer Schüleranzahl von 380 Schülerinnen und Schülern (Quelle Internet) bereits ausgeschöpft und kann keine weiteren Kinder aufnehmen. Die Victoria-Luise-Schule im Rebstock wird durch die zukünftige Bebauung im Rebstock ebenso ausgelastet sein. Aus diesen Gründen würde die Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße nicht nur den Kindern aus dem Neubaugebiet und dem Industriehof dienen, sondern ggf. auch den Kindern aus dem östlichen Teil von Rödelheim, dem Rebstock und dem Biegwald, die auf diese Grundschule ausweichen könnten. Des Weiteren müssen in dem Gebiet ausreichend Kitaplätze geschaffen werden. Die Verlagerung der vom Ortsbeirat abgelehnten Kita an der Breitenbachbrücke sollte in der Planung mitberücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.
Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße
Anregung vom 04.12.2017, OA 212 entstanden aus Vorlage: OF 429/2 vom 12.11.2017 Betreff: Sicherung sozialer Infrastruktur im Baugebiet Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" eine Fläche für den Bau eines Jugendhauses auszuweisen; 2. zusätzliche Flächen auf ihre Eignung für die Nutzung als Einrichtung der offenen Jugendarbeit zu prüfen, zum Beispiel das Gebäude hinter der Rödelheimer Straße 14 oder den Saalbau Schönhof. Begründung: In Bockenheim fehlt es an Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Das an der Salvador- Allende-Straße liegende Nachbarschaftsheim Bockenheim mit Mädchen- und Jungen-Treff ist bereits jetzt ausgelastet. Zukünftig kommen in unmittelbarer Nachbarschaft im Baugebiet Rödelheimer Landstraße 1.200 Wohnungen hinzu. Laut Entwicklungsplan sind im Baugebiet zwar zwei Kindertagesstätten, aber kein Jugendhaus vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 894 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7, 2 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 212 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 43. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 212 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 2170, 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.01.2018 Aktenzeichen: 51
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1992 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 03.08.2017 Betreff: Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen Vorgang: V 1550/16 OBR 2; ST 803/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit in der Salvador-Allende-Straße über die Einrichtung der Gehwegnase vor den Einrichtungen des Nachbarschaftsheimes hinaus weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen angelegt werden können bzw. 2. ob alternativ die Straße als Einbahnstraße (Hersfelder Straße Richtung Rödelheimer Straße) eingerichtet werden kann, um den Durchgangsverkehr zu steuern; 3. ob und an welchen Stellen weitere Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Zwar ist der Magistrat im Jahr 2016 der Anregung des Ortsbeirates gefolgt und hat den Gehweg vor dem Nachbarschaftsheim e. V. (Mädchenbüro und Jungentreff) erweitert. Die Verengung der Straße sollte den Verkehr verlangsamen und damit zur Entlastung der Straße beitragen. Dennoch berichten Anwohner, dass die Straße vermehrt als Umgehung der Ampelkreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße genutzt sowie vielfach zu schnell befahren und stark beschleunigt wird. Es ist daher an weitere verkehrsberuhigende und - entlastende Maßnahmen zu denken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2016, V 1550 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2431
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0
Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim
Antrag vom 19.02.2017, OF 118/7 Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplan NW 24d Nr 1 Ä liegen. Dieser Bebauungsplan trat am 2.07.2013 in Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend dieses Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u.a. ST 221 vom 20.01.2017). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der Lorscher Straße und in der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung? 2. Wenn ja: Warum wurde diese erteilt? 3. Wenn nein: Wann werden die Wettbüros geschlossen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 364 2017 Die Vorlage OF 118/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 06.09.2016, OF 65/7 Betreff: Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße Seit über 10 Jahren wird das o.g. Gebiet bebaungsrechtlich "beplant". Ein letzter Bebauungsplan wurde am 25.03.2014 dem Ortsbeirat vorgestellt. Die Problematiken durch die Emissionen der Gewerbebetriebe H. & C. Fermont GmbH & Co. KG, Schleifmittelwerk Burka-Kosmos GmbH sowie der kleineren Gewerbebetriebe im westlichen Teil führten zu einer Zerstückelung des Gebietes in Gewerbenutzung sowie Misch- und Wohnbebauung. Zwischenzeitlich gibt es Signale, dass die Schleifmittelfabrik ihren Standort aufgeben möchte. Der Wohnungsdruck hat sich in Frankfurt noch einmal verstärkt und wird auch durch den Brexit weiter stark zunehmen. Wie schon oft beschrieben, braucht Frankfurt dringend mehr Wohnraum. Gerade das Gebiet südlich Rödelheimer Landstraße eignet sich hervorragend für die Schaffung von mehr Wohnraum. Dies vorweg geschickt fragen wir den Magistrat: Welche Veränderungen haben sich durch Verlagerungen der Betriebe ergeben und welche Betriebe stehen einer stärkeren Misch- bzw Wohnbebauung entgegen? Ist es nicht möglich, den vorhandenen Gewerbebetrieben durch Bestandschutz ihre jetzige Nutzung und eine betriebliche Erweiterung zu garantieren und bei Wegzug auf eine Misch- bzw Wohnbebauung zu bestehen? Wäre das MU-Gebiet (urbanes Mischgebiet) nicht eine Möglichkeit, Wohnbebauung und Gewerbe in diesem Gebiet anzusiedeln? Kann unter dem verstärkten Druck auf den Wohnungsmarkt die Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans beschleunigt werden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2016 Die Vorlage OF 65/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei der zweiten Frage die Worte "durch Bestandschutz" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 339 entstanden aus Vorlage: OF 25/7 vom 20.06.2016 Betreff: Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter Vorgang: OA 511/14 OBR 7; OA 559/14 OBR 7; OA 698/15 OBR 7; ST 702/16; ST 704/16; ST 797/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wieder normale Pachtverträge mit den Gartenpächtern im Bereich des derzeit nicht mehr weiterverfolgten Kita -Neubaus an der Rödelheimer Landstraße abzuschließen und eine Neuverpachtung der bereits geräumten Flächen vorzunehmen. Begründung: Die Stellungnahmen ST 702, ST 704 und ST 797 lassen den Schluss zu, dass der Magistrat - unter Missachtung des eindeutigen Votums des Ortbeirats - den Standort zwar weiterverfolgt, aber derzeit nicht mit einem baldigen Baubeginn zu rechnen ist. Es wäre daher fair, den verbliebenen Pächtern - wie bereits mehrfach gefordert - endlich wieder normale Pachtverträge mit der üblichen Kündigungsfrist anzubieten und die nicht genutzten Flächen wieder für eine Nutzung freizugeben. Die Maßnahme würde der Stadt auch Kosten, z. B. für den Rückschnitt im Bereich der Zuwegung, ersparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2014, OA 511 Anregung vom 07.10.2014, OA 559 Anregung vom 01.12.2015, OA 698 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 702 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 704 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1877 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 7
Bebauungsplan südlich Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 04.01.2016, OF 606/7 Betreff: Bebauungsplan südlich Rödelheimer Landstraße Der Bebauungsplan wurde am 25.03.2014 dem Ortsbeirat vorgestellt. Die Problematik der Emissionen durch die Gewerbebetriebe H. & C. Fermont GmbH & Co. KG und Schleifmittelwerk Burka-Kosmos GmbH haben zu einer Zerstückelung des Gebietes in Gewerbenutzung sowie Misch und Wohnbebauung geführt. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche Gewerbetriebe können trotz der genannten Beschränkung angesiedelt werden oder führen die Emissionsgrenzen zwangsläufig zur ausschließlichen Ansiedlung von Einzelhandel oder Büroräumen? Laut des Masterplans "Industrie" werden vor allem Industrieflächen benötigt. Ist vor diesem Hintergrund die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe im Gewerbegebiet südlich der Rödelheimer Landstraße möglich? Aus welchen Gründen spricht sich der Magistrat trotz der guten angebundenen Fläche gegen eine reine Misch- und Wohnbebauungsnutzung aus? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die Fragen 1 bis 3 getrennt von der Frage 4 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1559 2016 1. Die Fragen 1 bis 3 der Vorlage OF 606/7 werden abgelehnt. 2. Der Frage 4 der Vorlage OF 606/7 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme
Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1
Bau einer neuen Kindertagesstätte Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120
Anregung vom 01.12.2015, OA 698 entstanden aus Vorlage: OF 600/7 vom 01.12.2015 Betreff: Bau einer neuen Kindertagesstätte Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120 Zügiger Baubeginn im neuen Wohnviertel "Südlich Rödelheimer Landstraße" und Verzicht auf den Standort an der Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut zu einem Verzicht auf den Standort an der Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße aufgefordert. Stattdessen sollen die geplanten Kita-Plätze im Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" vorrangig realisiert werden. Zudem soll mit den Grundstücksbesitzern über eine deutliche Erhöhung der Kita-Kapazitäten verhandelt werden (mehr Standorte und/oder mehr Plätze in den geplanten Standorten). Zumindest in den Verhandlungen mit dem Teileigentümer Nassauische Heimstätte (NH) sollte der Magistrat die Gesellschafterrolle der Stadt Frankfurt an der NH für diese Gespräche nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Kita-Standort Ecke Rödelheimer Landstraße/Breitenbachstraße bereits mehrfach mit Mehrheit abgelehnt. Die vom Magistrat vorgestellten verkehrlichen Maßnahmen würden die Gefahrensituation bei der Einfahrt in das Gelände zwar abmildern, dennoch spricht ausschließlich die Tatsache, dass es sich um ein städtisches Grundstück handelt, für diesen Standort: Die Platzsituation bleibt beengt, der Versorgungsverkehr zum Gelände ist nur mit Schwierigkeiten abzuwickeln und Teile der Kita würden in einem Landschaftsschutzgebiet entstehen. Nach Aussage der Zeitschrift "planen + bauen" von November 2015 sollen im neuen Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" bereits 2017 die ersten Häuser errichtet werden. Hier könnte vorrangig ein Teil der Kita-Kapazitäten erstellt werden und so den Bau am geplanten und nicht geeigneten Standort ersetzen. Im Zuge des weiteren Baufortschritts sollten im Gebiet weitere Kita-Standorte entstehen, deren Kapazität signifikant über dem geschätzten neuen Bedarf im Wohngebiet liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 797 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 339 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1546 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1587 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1857 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 02.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 559 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AGP gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 120 = Zurückweisung, OA 511, OA 559 und OA 698 = Prüfung und Berichterstattung) REP (B 120 = Zurückweisung, OA 511, OA 559 und OA 698 = Annahme) Stv. Ochs (B 120 = Kenntnis, OA 511 = Annahme, OA 559 und OA 698 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 120 = Kenntnis, OA 511 und OA 559 = Annahme) Stv. Krebs (B 120, OA 511, OA 559 und OA 698 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 559 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, AGP und Stv. Ochs gegen LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Zurückweisung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, AGP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP und AGP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP und AGP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (B 120 = Kenntnis, OA 511 und OA 559 = Annahme) 32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OA 698 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 6653, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 40-1
Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4592 entstanden aus Vorlage: OF 578/7 vom 06.10.2015 Betreff: Kita-Neubau Rödelheimer Landstraße - Planungssicherheit für Kleingartenpächter Vorgang: OA 559/14 OBR 7 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ende Oktober 2015 auslaufenden befristeten Pachtverträge für die Pächter im geplanten Neubaubereich für die Kita an der Rödelheimer Landstraße zunächst bis zum 31.10.2016 zu verlängern. Begründung: Der Ortsbeirat sieht den geplanten Neubau an dieser Stelle weiterhin kritisch und hat sich im vergangenen Jahr mit der Vorlage OA 559 gegen den Neubau ausgesprochen. Um den verbliebenen Pächtern Planungssicherheit bis zum Ende der nächsten Vegetationsperiode zu geben, sollten die Pachtverträge zunächst bis zum 31. Oktober 2016 verlängert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.10.2014, OA 559 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1776 Aktenzeichen: 40 4
Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße
Antrag vom 16.09.2015, OF 574/7 Betreff: Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße aus der Rödelheimer Landstraße kommend in Fahrtrichtung Rödelheim, ergibt sich für Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrer gezwungen auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Deshalb bittet der OBR den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelschaltung an besagter Kreuzung dahingehend überprüft und optimiert wird, dass ein Überqueren der Ludwig-Landmann-Straße ohne Unterbrechung für Radfahrer zu jeder Tageszeit ermöglicht wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 574/7 wurde zurückgezogen.
Verkehrsführung aus dem ehemaligen Siemensgelände
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4272 entstanden aus Vorlage: OF 698/2 vom 24.05.2015 Betreff: Verkehrsführung aus dem ehemaligen Siemensgelände Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat 2 über den geplanten Bebauungsplan für das ehemalige Siemensgeländes zu informieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie sich die Neubebauung des ehemaligen Siemensareals in der Rödelheimer Landstraße auf die Verkehrsflüsse, bedingt auch durch den Lückenschluss der Straße in die City-West, auswirken wird . Begründung: Die Anwohner der City-West befürchten, dass es durch den Lückenschluss der Straßen in das bebaute Areal zu einer noch höheren Belastung der Straßen in der City-West und im Bereich des Katharinenkreisels kommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1423 Aktenzeichen: 61 1
Kita Breitenbachbrücke - Ist der Bau wirklich alternativlos?
Antrag vom 22.06.2015, OF 550/7 Betreff: Kita Breitenbachbrücke - Ist der Bau wirklich alternativlos? Der Ortsbeirat hat den Bau einer KITA im Bereich Breitenbachbrücke / Rödelheimer Landstraße bereits zweimal mit Mehrheit abgelehnt. Entgegen der Aussage dieses Votum zu respektieren, wurde über den entsprechenden Antrag des Ortsbeirats viele Monate nicht entschieden. Im Mai hat der Magistrat dann zunächst ausschließlich Vertretern der CDU und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie der Presse neue Planungen zur verkehrlichen Situation vorgestellt. Eine Unterrichtung aller Fraktionen erfolgte erst kurzfristig nach massiver Intervention von Ortsbeiratsmitgliedern. Grund für die Ablehnung des Standorts durch den Ortsbeirat war aber keinesfalls nur die Verkehrssituation. So gibt es weiterhin, bestätigt auch durch das ökologische Kurzgutachten aus dem Jahr 2013, aus ökologischer Sicht Bedenken gegen den Standort. Zudem lässt sich nach Auffassung des Ortsbeirats ein zusätzlicher Bedarf auch im neu zu erschließenden Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" darstellen. Dies vorausgeschickt sieht der Ortsbeirat derzeit keine Möglichkeit seine ablehnende Entscheidung zu revidieren. Der Ortsbeirat bittet allerdings um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist der Bedarf für eine U3-Kita im geplanten Einzugsbereich wirklich so hoch, wenn gleichzeitig eine KITA im Industriehof per Zeitungsbericht nach Kindern sucht und weitere KITAS in Rödelheim freie Plätze vermelden? Warum wird der geplante KITA-Neubau am Bockenheimer Rohmerplatz nicht mit Nachdruck vorangetrieben (vgl. B 122), wenn der Bedarf gerade in Bockenheim so besonders hoch sein soll? Warum kann der vermeintliche zusätzliche Bedarf nicht im neuen Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" abgebildet werden? Antragsteller: SPD die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1408 2015 Die Vorlage OF 550/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Standort für eine Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße ermöglichen
Antrag vom 16.06.2015, OF 545/7 Betreff: Standort für eine Kindertagesstätte an der Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 7 stimmt einer Nutzung des Geländes Breitenbachstraße / Rödelheimer Landstraße als Standort für eine Kindertagesstätte zu, wenn bei der Umsetzung dieses Vorhabens folgende verkehrliche Maßnahmen umgesetzt werden (s. Plan S. 2): Die Bushaltestelle "Kasernenstraße" wird in Richtung Breitenbachbrücke auf die Fahrbahn vor der Kurve Breitenbacher Straße / Rödelheimer Landstraße in Höhe der ersten Parkbucht verlegt. Es werden folgende zusätzliche Parkplätze geschaffen: zwei Längsparkplätze auf der Fläche der heutigen Bushaltestelle "Kasernenstraße". Die Parkplätze werden Mo. - Fr. 7 - 17 Uhr als Ladezone ausgewiesen, außerhalb dieser Zeiten sind sie uneingeschränkt zum Parken nutzbar. vier Längsparkplätze in dem äußeren nördlichen Kreisbogen der von der Kurve Breitenbachstraße / Rödelheimer Landstraße abgehenden Einmündung. Diese Parkplätze werden Mo. - Fr. 7 - 17 Uhr als Ladezone ausgewiesen, außerhalb dieser Zeiten sind sie uneingeschränkt zum Parken nutzbar. zwei Längsparkplätze in dem äußeren südlichen Kreisbogen der von der Kurve Breitenbachstraße / Rödelheimer Landstraße abgehenden Einmündung. Die OA 511/14 wird zurückgezogen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die unter Ziff. 1 aufgeführten Maßnahmen bei der Planung für eine Kindertagesstätte in der Breitenbachstraße / Rödelheimer Landstraße umzusetzen, an den weiteren Planungen den Ortsbeirat und die Nachbarschaft der künftigen Kindertagesstätte zu beteiligen, zu prüfen, ob der Träger der künftigen Kindertagesstätte zusammen mit den Nachbarn zur Pflege des besseren Miteinanders ein gemeinsames Projekt, z.B. einen Garten oder ähnliches, betreiben kann. Begründung: Es gibt in Frankfurt nach wie vor eine große Nachfrage nach zusätzlichen Kindertagesstättenplätzen, so auch in Rödelheim. Es ist daher im Interesse der Eltern und Kinder notwendig, weitere Kindertagesstätten zu bauen. Das Gelände Breitenbachstraße / Rödelheimer Landstraße ist dafür grundsätzlich gut geeignet und auch notwendig, zumal auch der Bau weiterer Kindertagestätten auf dem ehemaligen Siemensareal die bestehende Nachfrage nicht alleine decken kann. Bislang gab es im Ortsbeirat gegen diesen Standort Bedenken hinsichtlich der Verkehrserschließung. Mit den oben beschriebenen Maßnahmen, deren Umsetzbarkeit mit dem Magistrat positiv abgeklärt werden konnte, können diese Bedenken weitgehend ausgeräumt werden. Die Verlegung der Bushaltestelle und die zusätzlich ausgewiesenen Parkplätze, von denen die meisten von Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kindertagesstätte bringen, als Haltezone benutzt werden können, werden die Verkehrssituation wesentlich entspannen. Unter diesen Voraussetzungen kann diesem Standort für eine Kindertagesstätte zugestimmt werden. An den weiteren Planungen für eine Kindertagesstätte an diesem Standort sollen der Ortsbeirat und die Nachbarschaft beteiligt werden, um Anliegen frühzeitig aufgreifen und berücksichtigen zu können. Für das Gelingen dieses Projektes ist ein gutes Miteinander aller Beteiligten wichtig. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 545/7 wurde zurückgezogen.
Baumaßnahmen zur Verkehrssicherheit Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße sofort verwirklichen
Antrag vom 05.06.2015, OF 544/7 Betreff: Baumaßnahmen zur Verkehrssicherheit Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße sofort verwirklichen Aufgrund der gefährlichen Verkehrssituation an der Kurve Breitenbachstraße / Rödelheimer Landstraße besteht hier sofortiger Handlungsbedarf. Eine Verzögerung wäre fahrlässig. Das vorgestellte Konzept, die Bushaltestelle von der Rödelheimer Landstrasse in die Breitenbachstraße zu verlegen und den Bereich der Bushaltestelle so zu gestalten, dass ein Überholen von haltenden Bussen unmöglich gemacht wird, entspricht den, in einem früheren Antrag des OBR 7 geforderten Maßnahmen. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, diese Umbaumaßnahmen sofort umzusetzen. Eine Einrichtung von weiteren Parkplätzen wird ausdrücklich abgelehnt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung FARBECHTE
Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4190 entstanden aus Vorlage: OF 528/7 vom 04.05.2015 Betreff: Sicherheit für die Radfahrer in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke erhöhen Das Magistrat wird gebeten, in der Rödelheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Solmspark und der Sternbrücke Piktogramme der Radfahrer in beide Richtungen zu markieren. Begründung: Da es in diesem Abschnitt keine Fahrradmarkierung gibt und die Straße sehr eng ist, sind hier Radfahrer stark gefährdet. Um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die Radfahrer zu erregen, wird in beide Richtungen die Markierung der Straße mit Fahrrad-Piktogrammen vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1118 Aktenzeichen: 32 1
Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen
Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3330 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 30.06.2014 Betreff: Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Grünfläche (ca. 25 Prozent), die sich hinter der Kita Sternenbrücke (Rödelheimer Landstraße 126) befindet, in die zeitweis e Obhut der Kita bzw. deren Träger zu übergeben und die Errichtung eines niedrigen Zaunes zur Absicherung des Geländes zu gestatten. Begründung: Die Grünfläche schließt direkt an das Gelände der Kita an und trennt die Häuserreihe entlang der Rödelheimer Landstraße von den Kleingartenanlagen. Die Grünfläche liegt etwas versteckt und wird daher selten genutzt. Mangels einer eigenen Freifläche wird das Gelände aber von der Kita intensiv genutzt. Durch die mangelnde Abgrenzung des Geländes ist die Aufsicht über die spielenden Kinder aber nur schwer zu gewährleisten. Ein niedriger Zaun in nordsüdlicher Richtung könnte dieses Problem aber beseitigen. Die Kita wäre bereit, den Zaun zu errichten und die abgetrennte Grünfläche in Eigenregie zu pflegen. Da das Gelände im Grüngürtel liegt, ist die Errichtung eines Zaunes eigentlich nicht zulässig. Aufgrund der geschilderten Situation sieht der Ortsbeirat in einem solchen Zaun, sofern er eine Höhe von 1 Meter bis 1,20 Meter nicht überschreitet, keinen Eingriff, der den Intentionen der Grüngürtelsatzung entgegensteht. Selbstverständlich muss der Zaun wieder entfernt werden, sobald das Gelände nicht mehr von der Kita genutzt wird. Auf dem Gelände sollen Bauwerke wie Hütten oder fest installierte Spielgeräte nicht zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1373 Aktenzeichen: 67 0
Salvador-Allende-Straße endlich sanieren: Der Magistrat soll sich bei der Deutschen Bahn dafür einsetzen, dass mehr als 25 Jahre nach der Eröffnung des Ökohauses an der ehemaligen Ladestraße (Kasseler Straße 1A) und rund zehn Jahre nach der Eröffnung des
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3266 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 12.05.2014 Betreff: Salvador-Allende-Straße endlich sanieren: Der Magistrat soll sich bei der Deutschen Bahn dafür einsetzen, dass mehr als 25 Jahre nach der Eröffnung des Ökohauses an der ehemaligen Ladestraße (Kasseler Straße 1A) und rund zehn Jahre nach der Eröffnung des Jobcenters an der Salvador-Allende-Straße die ehemalige Ladestraße endlich saniert wird Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen, damit die dem Ortsbeirat 2 vor Jahren vorgestellte Sanierung der Salvador-Allende-Straße endlich durchgeführt werden kann; 2. sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, damit die ehemalige Ladestraße vor dem Ökohaus (Kasseler Straße 1A) endlich saniert und in einen für eine Straße normalen Zustand versetzt wird. Begründung: 1. Dem Ortsbeirat 2 wurde bereits vor Jahren die fertige Vorlage zum Ausbau der Salvador-Allende-Straße vorgestellt. Seitdem ist nichts geschehen. Obwohl an der Salvador-Allende-Straße sich seit ungefähr zehn Jahren das Jobcenter, seit Jahren das Bockenheimer Sozialrathaus sowie Wohnungen und andere Einrichtungen befinden und die Salvador-Allende-Straße ein wichtiger Fußweg vom Westbahnhof zu diesen Einrichtungen ist, wurde nichts getan. 2. Seit circa 25 Jahren befindet sich an der ehemaligen Ladestraße am Westbahnhof das Ökohaus (Kasseler Straße 1A). Im Ökohaus befinden sich mehrere Arztpraxen, ein Versammlungszentrum sowie mehrere Firmen mit viel Publikumsverkehr. Weiterhin wurden an der ehemaligen Ladestraße mehrere Wohnungen gebaut. Die ehemalige Ladestraße ist der einzige Zugang zum oben erwähnten Jobcenter und den Einrichtungen an der Salvador-Allende-Straße sowie dem Ökohaus und den Wohnungen zum Westbahnhof. Sie befindet sich in einem unhaltbaren und für Fußgänger bei schlechter Witterung gefährlichen Zustand. So befinden sich in der ehemaligen Ladestraße noch die Gleise aus den Zeiten, als sich auf dem Gelände des Ökohauses noch der Schrottplatz befand. Andererseits vermietet die Deutsche Bahn das Gelände der Ladestraße noch als Parkplätze. Es wäre sinnvoll, wenn die Deutsche Bahn die Erlöse der Vermietung der Parkplätze für die Sanierung der Straße einsetzt. Wie gefährlich der Zustand der Ladestraße für Fußgänger bei schlechter Witterung ist, zeigt der Fall eines Achtzigjährigen, der sich bei einem Sturz während der kalten Jahreszeit zu Beginn des letzten Jahres schwere Schürfwunden im Gesicht und an den Händen zuzog. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1285 Aktenzeichen: 66 5
Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120
Anregung vom 13.05.2014, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 393/7 vom 11.05.2014 Betreff: Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120 Vorgang: OA 395/13 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen für die Kita Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße einzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in der Vorlage OA 395 gebeten, Vorschläge zu dem umstrittenen Projekt zu prüfen. Nachdem in der Vorlage B 120 nahezu alle Anregungen als nicht realisierbar bzw. nicht sinnvoll verworfen wurden, kann der Ortsbeirat dem geplanten Bau nicht zustimmen. Das positive Votum des Ortsbeirats wurde mehrfach als Voraussetzung für den Bau der Kita genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.06.2013, OA 395 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 702 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 339 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 448 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2110 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 20 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 21.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage B 120 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 511 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.09.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen ELF Piraten (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 120 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 511 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis), LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme), ELF Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 120 und OA 511 = Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Beratung der Vorlage); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Beratung der Vorlage); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Beratung der Vorlage); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Beratung der Vorlage) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Beratung der Vorlage) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2015, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.10.2015, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 511 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 559 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 559 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AGP gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 120 = Zurückweisung, OA 511, OA 559 und OA 698 = Prüfung und Berichterstattung) REP (B 120 = Zurückweisung, OA 511, OA 559 und OA 698 = Annahme) Stv. Ochs (B 120 = Kenntnis, OA 511 = Annahme, OA 559 und OA 698 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 120 = Kenntnis, OA 511 und OA 559 = Annahme) Stv. Krebs (B 120, OA 511, OA 559 und OA 698 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 559 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 698 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, AGP und Stv. Ochs gegen LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Zurückweisung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, AGP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP und AGP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, REP und AGP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (B 120 = Kenntnis, OA 511 und OA 559 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5099, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 § 5198, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 § 5306, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 § 5410, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 § 5556, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 § 5674, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 § 5757, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5921, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 § 6044, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6171, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 § 6334, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015 § 6446, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 § 6539, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 § 6653, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015
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