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Meine Nachbarschaft: Hochstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Größere Abfallbehälter und Glascontainer für den Opernplatz

16.06.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6131 entstanden aus Vorlage: OF 1313/1 vom 27.05.2020 Betreff: Größere Abfallbehälter und Glascontainer für den Opernplatz Der Magistrat wird gebeten, gegen Vermüllung auf dem Opernplatz konsequent vorzugehen, zum Beispiel durch größere Abfallbehälter und mobile Glascontainer. Dies ist notwendig, da der Opernplatz seit Ausbruch des Coronavirus besonders in den Abendstunden eine höhere Beliebtheit erfährt. Begründung: Der Opernplatz entwickelt sich seit Ausbruch des Coronavirus zu einem beliebten Treffpunkt am Abend. Insbesondere junge Menschen versammeln sich hier, um gesellig ihre Zeit zu verbringen, aber auch gleichzeitig möglichst die vorgeschriebenen Abstandsregeln einzuhalten. Aufgrund der Größe des Platzes ist dies auch möglich, anders als z. B. auf dem Friedberger Platz im Nordend. Mit der zu begrüßenden Belebung des Opernplatzes entsteht aber auch mehr Abfall. Dieser wachsenden Menge an Abfall soll der Magistrat mit größeren Abfallbehältern und Glascontainern begegnen. Quelle: https://twitter.com/frau_eckstein/status/1263477932519022593?s=21 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1496 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

17.02.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 08.09.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung vom 14.01.2020, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 978/1 vom 31.05.2019 Betreff: Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Mittelinsel der nördlichen Alten Gasse sowie im Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße 17 - ebenfalls in der Alten Gasse - jeweils einen Baum pflanzen und pflegen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich leben und arbeiten sehr viele Menschen. Bäume steigern die Aufenthaltsqualität deutlich, da Bäume im Sommer der städtischen Erwärmung entgegenwirken, die Luftqualität verbessern, Staub filtern und Lärm von den stark befahrenen Straßen (hier Bleichstraße) abfangen. Weil als Folge des begonnenen Klimawandels zu beobachten ist, dass die sommerlichen Temperaturen in Frankfurt immer weiter ansteigen, muss frühzeitig mit der ausreichenden Pflanzung von Bäumen begonnen werden. Der Standort bietet sich an, da es sich um zwei (noch) wenig genutzte Freiflächen handelt und keine Verkehrsflächen betroffen sind. Der Standort wurde von Anliegern vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5332, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt

14.01.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5576 entstanden aus Vorlage: OF 1161/1 vom 10.12.2019 Betreff: Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt Immer wieder kommt es zu den Haupteinkaufszeiten vor, dass übermotorisierte Fahrzeuge an Ampeln in der Innenstadt - beispielsweise an den Fußgängerampeln auf der Neuen Mainzer Straße/Hochstraße, auf Höhe des Opernplatzes/der Fressgass oder an den Fußgängerampeln am Goetheplatz/Rathenauplatz - übermäßig stark beschleunigen und nach außenstehender Beurteilung die objektiv zulässige Geschwindigkeit in der belebten Innenstadt stark überschreiten und rücksichtslos erheblichen Lärm verursachen. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Hessische Landespolizei um Kontrollen zu unnötigem Cruisen und Rasen auch in den Haupteinkaufszeiten zu bitten und dazu die Kontrolleinheit Auto-Poser, Raser und Tuner (KART) einsetzen zu lassen. Begründung: An den Fußgängerampeln halten sich bei Rot zu den Haupteinkaufszeiten regelmäßig sehr viele Passanten auf. Umso mehr müssen Autofahrerinnen und Autofahrer Rücksicht nehmen, sich an die Verkehrsregeln halten und ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. "Kavalierstarts" und lautstarkes Beschleunigen in der Nähe von umstehenden Passanten sind nicht nur eine Belästigung, sondern eine unverantwortliche Gefährdung, und müssen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 723 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel Hochstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5581 entstanden aus Vorlage: OF 1169/1 vom 08.12.2019 Betreff: Radbügel Hochstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Sperrflächen - Hochstraße 43 und 45 sowie - Hochstraße 39 und 35-37 Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist nur ungenügend mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern versorgt. Auf den genannten Sperrflächen wird sichtbehindernd - und damit gefährdend - illegal geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 747 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Neue Mainzer Straße

14.01.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5582 entstanden aus Vorlage: OF 1171/1 vom 10.12.2019 Betreff: Radweg Neue Mainzer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, den in nördliche Richtung führenden Radweg in der Neuen Mainzer Straße rot einfärben zu lassen. Begründung: Auf dem Radweg werden immer wieder Radfahrerinnen und Radfahrer durch spurwechselnde Fahrzeuge gefährdet. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 748 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 12.12.2019 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Bleichstraße/Alte Gasse/Petersstraße idealerweise auf der Verkehrsinsel an der Einmündung Bleichstraße/Alte Gasse einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Begründung: Bei der Schulwegsbegehung für die Liebfrauenschule am 6. Dezember 2019 fiel diese Kreuzung als gefährlicher Punkt auf. Viele Autos fahren nicht nur zu schnell, sondern fahren auch regelmäßig über Rot und gefährden damit Schülerinnen und Schüler auf deren Schulweg. Daher war der Wunsch aller Teilnehmer, an dieser Stelle mindestens einen Rotblitzer, besser aber einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 619 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern

17.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen

14.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg

28.10.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5334 entstanden aus Vorlage: OF 933/2 vom 25.09.2019 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstraße mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf illegale Autorennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule

19.09.2019 · Aktualisiert: 04.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren

18.06.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 992/1 vom 18.06.2019 Betreff: Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren Der Magistrat wird gebeten, in der Bleichstraße die Abbiegespur in die Petersstraße für den Zeitraum von einem halben Jahr zu sperren. Die links abbiegenden Autos müssen dann die Geradeausspur benutzen. Dies sollte auch auf der Straße so aufgemalt werden. Nach diesem Testzeitraum soll evaluiert werden, ob die Maßnahme für mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger sorgt. Ist dies der Fall, soll die Spur dauerhaft gesperrt werden. Andernfalls sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit erhöhen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist eine Gefahr für die Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün queren wollen, denn diese werden oft übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1942 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 26.11.2020

Anregung vom 18.06.2019, OA 419 entstanden aus Vorlage: OF 972/1 vom 26.05.2019 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung für den Autoverkehr dergestalt abändern zu lassen, dass den zu Fuß Gehenden ein gefahrloses Überqueren der Neuen Mainzer Straße entlang des nördlichen Gehweges der Kaiserstraße ermöglicht wird. Hierzu ist insbesondere in der sogenannten "Rushhour" die Einfahrt für den Autoverkehr in den Kreuzungsbereich rechtzeitig anzuhalten beziehungsweise die Räumphase zu verlängern. Begründung: Die Ampelschaltung für diesen Kreuzungsbereich ist - da sich zu viele Autofahrerinnen und Autofahrer nur unzureichend an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung halten - im Sinne der Sicherheit der zu Fuß Gehenden nachzujustieren. Dies dient auch den Autofahrenden aus der Kaiserstraße, die durch unvernünftige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in dem Kreuzungsbereich behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2112 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 419 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AFD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4344, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradbügel Im Trutz Frankfurt

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 30.05.2019, OF 836/2 Betreff: Fahrradbügel Im Trutz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die bereits schraffierte Fahrbahnfläche auf Höhe der Immobilie Im Trutz 48 durch das Aufstellen von Fahrradbügeln wirksamer gegen Zuparken gesichert werden kann. Begründung: Bitte von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1321 2019 Die Vorlage OF 836/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Stephanstraße/Hans-Flesch-Platz

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 26.05.2019, OF 970/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Stephanstraße/Hans-Flesch-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber Stephanstraße 1416 Fahrtrichtung Eschenheimer Tor hinter der Einmündung Brönnerstraße mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Ort: Stephanstraße 14/ Hans-Flesch-Platz/ Brönnerstraße Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie Flächen Anstatt Betonpoller! Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 970/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 970/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Eschenheimer Tor

25.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 25.05.2019, OF 962/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Eschenheimer Tor Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich des Tegut-Supermarktes am Eschenheimer Tor ausreichend Bügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern fehlen in diesem Bereich vollständig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 962/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 962/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD und BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Bauvorhaben Opernplatz 2

07.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 07.05.2019, OF 960/1 Betreff: Bauvorhaben Opernplatz 2 Der Mgistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den Sachstand des Bauvorhabens Opernplatz 2 ("Allianz-Areal") zu informieren. Insbesondere wird gebeten mitzuteilen, 1. ob die Bauherrin bereits einen Bauantrag eingereicht hat; 2. ob bereits eine Baugenehmigung erteilt worden ist; 3. warum sich das Bauvorhaben offenbar im Zeitverzug befindet. Erforderlichenfalls ist zur Beantwortung der Frage 3 Kontakt mit der Bauherrin aufzunehmen. Begründung: Das Areal stellt leider derzeit einen Schandfleck in bester Innenstadtlage dar. Gemäß den ursprünglich verlautbarten Planungen der Bauherrin sollte im Jahr 2017 der Bauantrag eingereicht und 2018 mit den Abbrucharbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung des Bauvorhabens war für das Frühjahr 2021 in Aussicht gestellt worden. Nun scheint jedoch auf der Baustelle nichts zu passieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1346 2019 Die Vorlage OF 960/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße umwandeln

29.03.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

Antrag vom 29.03.2019, OF 921/1 Betreff: Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße umwandeln Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen Bauarbeiten eingerichtete Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße auf der Höhe der Kreuzung Neue Rothofstraße auf eine Fußgängersignalanlage mit einer Anforderung zur Signalschaltung umzustellen. Begründung: Wegen Bauarbeiten wurde an der oben genannten Stelle eine Lichtsignalanlage eingerichtet, die nur der Straßenquerung für Fußgänger dient. Diese Anlage schaltet automatisch in kurzen Zeitintervallen. Es kommt zu erheblichem Rückstau im gesamten Bereich der Neuen Mainzer Straße, der Junghofstaße und der Neuen Rothofstraße. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr verursacht es Verkehrschaos, da einige Autos mitten auf der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Junghofstraße stehen bleiben müssen. Durch die Umstellung der besagten Lichtsignalanlage auf eine "Bedarfsampel" können unnötige Emissionen vermieden und der Verkehrsfluss wiederhergestellt werden. Da diese Stelle recht wenig von Fußgängern frequentiert wird, reicht eine Signalanlage mit Anforderung vollkommen aus. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend

20.03.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle neben der Alten Oper

27.11.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3999 entstanden aus Vorlage: OF 776/1 vom 11.11.2018 Betreff: Baustelle neben der Alten Oper Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum die Baustelle im Gebäude Opernplatz 14 seit vielen Monaten stillsteht und wann diese fertiggestellt wird. Der Magistrat sollte beim Bauherrn darauf hinwirken, dass die Bauarbeiten zügig beendet werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die fehlenden Bäume auf dem Opernplatz vor dem Gebäude nachpflanzen zu lassen. Begründung: Bereits vor zwei Jahren wurde das neu gebaute Hotel Sofitel fertiggestellt und eröffnet. Im selben Gebäude, nur in einem anderen Bauabschnitt, direkt gegenüber der Alten Oper, befindet sich jedoch noch immer eine Baustelle mit Gerüst und Bauzaun. Seit vielen Monaten passiert auf dieser Baustelle nichts mehr. Nun stellt sich die Frage, wie lange diese unschöne Baustelle an der wunderschönen Alten Oper noch verbleibt. Das sollte geklärt und die Bauarbeiten möglichst schnell beendet werden. Zudem sind die im Zuge der Baumaßnahmen entfernten Bäume wieder anzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 609 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung am Metropolis

25.10.2018 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3937 entstanden aus Vorlage: OF 505/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Vorgang: OM 3812/18 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2018, OM 3812, durch die Vorlage OM 3937 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise gestaltet werden kann: a) Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet; b) In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen; c) Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße. Die Radspur wird hier rot eingefärbt; d) Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden; e) Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, sodass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können; f) Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d. h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3812 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1823 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung am Metropolis

25.10.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3812 entstanden aus Vorlage: OF 505/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3812 durch die Vorlage OM 3937 ersetzt wurde. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise gestaltet werden kann: 1. Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet; 2. In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen; 3. Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße; 4. Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden; 5. Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, sodass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können; 6. Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d. h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3937 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen

09.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 entstanden aus Vorlage: OF 634/2 vom 23.08.2018 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung; 2. Herstellung eines verkehrssicheren Übergangs insbesondere für Radfahrer durch eine stationäre Rotlichtüberwachung der Ampel für die Autofahrer von der Bockenheimer Landstraße kommend ("Blitzer") oder den persönlichen Einsatz der Verkehrspolizei zu verkehrstechnischen Stoßzeiten an der benannten Stelle der Kreuzung. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Verbesserungsmaßnahmen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern. Leider hatten die in der Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 vorgestellten Maßnahmen keinen nachhaltigen Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße

28.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser für Fahrradspuren

14.06.2018 · Aktualisiert: 31.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3355 entstanden aus Vorlage: OF 448/3 vom 15.03.2018 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an unübersichtlichen Kreuzungen wie z. B. jene am Eschernheimer Tor oder an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Bleichstraße/Seilerstraße zusätzliche Wegweiser zu weiterführenden Fahrradspuren installiert werden können. Sie sollen den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern die vorgesehene Wegführung anzeigen und hierdurch eine Hilfestellung geben, um die richtige und vorgesehene Wegführung wählen zu können . Diese ist oft situativ nicht erfassbar. Begründung: Fahrspuren für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verloren auf der Kreuzung stehen, weil es ihnen kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage

05.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3238 entstanden aus Vorlage: OF 622/1 vom 21.05.2018 Betreff: Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegeverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper oder zur Bockenheimer Landstraße zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegeverbindung - welche die Attraktivität der Strecke erhöhen würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1896 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Spielplatzinitiative „Roter Platz“ mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen

14.05.2018 · Aktualisiert: 14.06.2018

Antrag vom 14.05.2018, OF 619/1 Betreff: Spielplatzinitiative "Roter Platz" mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Des Ortsbeirats unterstützt aus seinem Budget die Spielplatzinitiative "Roter Platz" bei der Anschaffung eines dringend benötigten Containers. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren; der Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzinitiative "Roter Platz" besteht aus Kinder- & Familienzentrum Innenstadt (Diakonisches Werk Frankfurt e.V.), Kinderzentrum Bleichstraße (Kita Frankfurt), Kita Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.) und ESB Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.). Diese Initiative möchte einen Container in der Eschenheimer Anlage aufstellen, um Familien das Ausleihen von Spielgeräten und Biertischgarnituren, sowie allen Einrichtungen das Lagern von Gerätschaften für die Gartenarbeit zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten ist die Initiative im Stadtteil engagiert und belebt die Eschenheimer Anlage mit den vielfältigsten Aktionen und Festen für alle, auch dafür ist ein Container vor Ort hilfreich. Der Gestattungsvertrag vom Grünflächenamt wird von der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes für Frankfurt gegengezeichnet. Die Kosten für den Container belaufen sich auf ca. 1500,00 €. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2018 Die Vorlage OF 619/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3130 entstanden aus Vorlage: OF 602/1 vom 22.04.2018 Betreff: Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, auf der gesamten Länge der Bleichstraße Tempo 30 auszuweisen und den Autoverkehr an der signalgesteuerten Querungshilfe für zu Fuß Gehende in Höhe der Peterskirche dauerhaft technisch zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, gut ausgebaute Radwege in beiden Richtungen anzulegen und auf beiden Straßenseiten die Gehwege auf mindestens zwei Meter zu verbreitern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und wo Bäume angepflanzt werden können. Begründung: Seit Jahrzehnten fordern Anwohner, Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Bildungseinrichtungen, aber auch Gewerbetreibende aus der Umgebung, das Tempo in der stark bewohnten Bleichstraße nachhaltig zu reduzieren. Geschehen ist bislang nichts, dabei ist es täglich das gleiche Drama: Missachtung der roten Ampel und Gefährdung von zu Fuß Gehenden, kollektive Raserei und aufheulende Motoren, um wenige Meter voranzukommen. Rücksichtsvolle, mit angepasster Geschwindigkeit fahrende Autofahrerinnen und Autofahrer werden angehupt und bedrängt. Die Straße mit ihren teilweise vier Fahrspuren scheint eines der letzten Relikte der falschen Verkehrspolitik der 70er-Jahre zu sein und verleitet außerordentlich einladend zum Rasen, obwohl sich in dem Bereich zahllose Wohnungen befinden und Kinder dort zur Kita oder zur Grundschule gehen. Der Spielplatz Drachenburg in den Wallanalagen wird von vielen Kindern aus der Innenstadt besucht. Auch sie müssen die überflüssig gefährliche Straße queren. Da sich der Verkehr in den Folgestraßen ohnehin wieder staut, macht die Aufrechterhaltung mehrerer Fahrspuren in der Bleichstraße verkehrlich keinen Sinn, ein langsameres und gleichmäßigeres Fahren wegen der größeren Sicherheit und des geringeren Lärms aus Sicht der Anwohnerschaft aber umso mehr. Mit dem Anlegen von Radwegen wird dem stark gestiegenen Fahrradaufkommen Rechnung getragen und der Radverkehr weiter gestärkt. Durch die zurzeit sehr schlechten Gehwege wird der Fußverkehr stark behindert. Zusätzliche Bäume können der sommerlichen Erwärmung vorbeugen, das Kleinklima verbessern und Staub binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 36 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr reduzieren

10.04.2018 · Aktualisiert: 07.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2999 entstanden aus Vorlage: OF 576/1 vom 24.03.2018 Betreff: Flächen für Mikrodepots ausweisen und in neuen Wohnquartieren einplanen, Lieferverkehr reduzieren Das hohe Aufkommen an Lieferwagen/Paketzustellern verursacht in allen Stadtteilen enorme Probleme: Rad- und Gehwege, Feuerwehreinfahrten, Straßenkreuzungen sind zugestellt. Die meisten Lieferwagen fahren mit Dieselmotoren, was dazu noch die Luft mit Stickoxiden belastet. Alle Fachleute gehen davon aus, dass der Trend anhält und das Paketaufkommen auch weiter hohe Wachstumsraten aufweisen wird. Zur Lösung dieses Problems wurde auf einer Tagung zu Wirtschaftsverkehr im House of Logistics and Mobility, HOLM, im Jahr 2012 das Konzept der Mikrodepots entwickelt. 2016 starteten Pilotprojekte in Frankfurt. Inzwischen unterhalten DHL in Rödelheim und UPS in der Meisengasse in der Innenstadt ein solches Mikrodepot. Ein Lkw stellt morgens den Container mit Paketen auf dem dafür vorgesehenen Standort ab. Die Kuriere holen die Ladungen mit Sackkarren oder Lastenrädern ab und verteilen sie an die Endkunden. Wie der Presse zu entnehmen ist, ist derzeit nicht geplant, weitere Mikrodepots einzurichten, da der Platz dafür fehlt. Andere Städte wie Offenbach, Nürnberg, Hamburg sind hier deutlich weiter als Frankfurt. Hier ist der Magistrat gefordert, gerade im stark verkehrs- und damit auch schadstoffbelasteten Ortsbezirk 1 alle Möglichkeiten zu nutzen, vermeidbaren Verkehr zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie und wo in der Alt- und Innenstadt, dem Bahnhofsviertel, dem Gutleutviertel, dem Gallus und dem Europaviertel Flächen auszuweisen sind, auf denen sogenannte Mikrodepots eingerichtet werden können; 2. ob bei der Suche nach Flächen in dicht bebauten Stadtvierteln auch Kontakt mit Parkhäusern, Tiefgaragenbetreibern, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümern/ Verwaltern größerer Liegenschaften aufgenommen werden kann, wenn zu deren Objekten Freiflächen gehören, die sich für die Einrichtung von Mikrodepots eignen; 3. ob sich auf Flächen, auch Parkflächen, möglicherweise durch die Umwidmung von Parkplätzen in Sondernutzungsflächen eine Container-Aufstellfläche anlegen lässt; 4. ob es möglich ist, zukünftig bei der Genehmigung von größeren Bauvorhaben Bauträger/Investoren die Auflage zu erteilen, eine Aufstellfläche für Paketdepots einzuplanen; diese Auflage könnte ähnlich gestaltet sein wie Auflagen, die heute bereits für Bauträger in Hinblick auf Pkw- oder Fahrradstellplätze u. Ä. gelten; 5. ob neben DHL (Rödelheim) und UPS (Meisengasse/Innenstadt) auch die anderen in Frankfurt tätigen Lieferdienste in die Maßnahmen zur Reduzierung des Lieferverkehrs durch solche ortsnahen Container-/Lasträder-Lösungen einbezogen werden können, zumal diese bereits bei dem Start des Pilotprojekts in Frankfurt in 2016 Interesse geäußert haben. Begründung: Detaillierte Erläuterungen finden sich hier: http://www.posttip.de/pakete/artikel/mikro-depots-nachhaltige-paketzustellung/ https://www.eurotransport.de/news/mikrodepots-in-innenstaedten-ups-spart-25-tonn en-co2-pro-jahr-9972262.html. Laut Bundesverband Paket und Expresslogistik lag das Paketaufkommen 2016 bei 2,95 Mrd. und es wird mit einer Steigerung auf 3,8 Mrd. Pakete in 2020 gerechnet. Die Lieferwagen stoppen alle paar Meter, belegen oft eine Fahrspur oder Rad- und Fußwege; ihr laufender (Diesel-)Motor belastet das Stadtklima. Im März 2017 wurde in der Presse berichtet, dass DHL in Eigenregie in Rödelheim das erste Mikrodepot auf einem Parkplatz eröffnet hatte; die Stadt braucht Monate, um Standorte zu finden. Die Zusteller laden die Pakete in Boxen auf ihre Räder und verteilen sie u. a. auch in Teilen des Gallus. Die Umstellung des Lieferverkehrs auf Lastenräder ist auch für die Unternehmen günstiger, da die Anschaffungskosten für Lastenräder (auch E-Bikes) niedriger sind. UPS Deutschland erklärt dazu, dass das Modell der Mikrodepots funktioniert und dauerhaft Zustellfahrzeuge eingespart werden. Weiterhin betont UPS, dass man durch das Depot in der Innenstadt pro Tag auf drei Lieferfahrzeuge verzichten kann, womit der Tagesverbrauch um 32 Liter Diesel (rund 85 kg CO2 pro Tag) sinkt. Den schadstoffbelasteten Innenstädtern werden also pro Jahr 25,5 Tonnen CO2 erspart. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1274 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse

10.04.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 534/1 vom 25.02.2018 Betreff: Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse Der Magistrat wird gebeten, die Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse folgendermaßen umzugestalten: Beim Übergang zwischen den beiden Fahrspuren der Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse wird der abgesenkte Bordstein auf beiden Seiten entfernt, sodass eine durchgängige Asphaltdecke entsteht. Das blaue Verkehrsschild, Zeichen 222 (Blaues Schild mit Pfeil "rechts vorbei"), wird ersetzt durch ein Schild, das deutlich macht, dass geradeaus und links abgebogen werden kann. Insbesondere muss auf dem Schild dargestellt werden, dass Autos, die in Richtung Konrad-Adenauer-Straße/Sachsenhausen/Frankfurt-Süd fahren wollen, dort links abbiegen können und sollen, das heißt einen U-Turn machen können. Begründung: Die Belastung der Alten Gasse ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen zurzeit sehr stark. Dies liegt auch daran, dass viele Autofahrer, die aus dem Parkhaus "Konrad-Adenauer-Straße" fahren, nicht sehen, dass man unmittelbar nach dem Befahren der Vilbeler Straße links abbiegen kann, um auf die Konrad-Adenauer-Straße in südlicher Richtung zu gelangen. Viele Autofahrer nehmen dann den Umweg über die Alte Gasse und die Bleichstraße. Durch das Verkehrszeichen 222 und den abgesenkten Bordstein wird dem Autofahrer suggeriert, man könne nur geradeaus fahren. Hier müssen deshalb die Verkehrsschilder und die Asphaltdecke so umgestaltet werden, dass jedem Autofahrer klar wird, dass er durch einen U-Turn an besagter Stelle schneller auf die Konrad-Adenauer-Straße gelangt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1277 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 184 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße

13.03.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 536/1 vom 25.02.2018 Betreff: Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße Vorgang: OM 1709/17 OBR 1; ST 1761/17 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung dahin gehend überarbeiten zu lassen, dass die Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße erheblich erhöht wird. Es handelt sich hier um die Querung/Fußgängerübergang der Petersstraße von Ost nach West. Zu prüfen wäre, ob die vierte nach links abbiegende Fahrspur auf der Bleichstraße geschlossen werden sollte, um die Autofahrer dazu zu bringen, in einem größeren Radius nach links abzubiegen. Denkbar wäre auch eine Markierung auf der Fahrbahn, die den Autofahrern zeigt, in welchem Radius sie abbiegen müssen oder ein größerer Warnhinweis auf der Linkabbiegerspur: "Achtung Fußgänger". Weitere Alternativen sind zu prüfen. Begründung: Auf eine Anregung vom 23.05.2017 des Ortsbeirates 1 (OM 1709) antwortete der Magistrat in der Stellungnahme ST 1761, dass durch die gelben Blinklichter und den Zeitvorsprung von drei Sekunden, den die Fußgänger haben, die Sicherheit in diesem Bereich gewährleistet sei. Verkehrsteilnehmer seien "eindeutig erkennbar". Dies ist eindeutig nicht der Fall! Die Gefahr für Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün von Ost nach West überqueren wollen, ist immer noch extrem hoch. So berichten es Anwohner und Gewerbetreibende. Die Presse berichtete auch darüber. Die wartenden Fußgänger, zu denen oft auch Kinder der Kindertagesstätte in der Bleichstraße 25 und Schüler gehören, werden durch das Haus Bleichstraße 28 verdeckt, sodass diese von Autofahrern erst im letzten Moment gesehen werden. Die Autofahrer werden durch die Verkehrsführung auf der Linksabbiegerspur dazu veranlasst, in einem fast rechten Winkel links abzubiegen. Dadurch gefährden sie die Fußgänger und landen fast auf der zweispurigen Fahrbahn des Gegenverkehrs in der Petersstraße. Viele Autos kommen mit relativ hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren und biegen zügig links ab. Die Situation an besagter Stelle muss endlich verbessert werden, bevor etwas Schlimmeres passiert. (Bild 1: Quelle Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1761 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1062 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wegweiser für Fahrradspuren

08.02.2018 · Aktualisiert: 23.03.2018

Antrag vom 08.02.2018, OF 415/3 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo zusätzliche Wegweiser für vorhandene Fahrradspuren an unübersichtlichen Kreuzungen eingerichtet werden können. Hierdurch soll Fahrradfahrern eine Hilfestellung gegeben werden, die richtige und vorgesehene Wegführung zu wählen. Eine solche Kreuzung ist z.B. jene am Eschersheimer Tor, auf der zwar viele Fahrspuren für Radfahrer markiert sind, es jedoch situativ nicht erfassbar ist, wie der Verkehrsteilnehmer z.B. von der Eschersheimer Anlage kommend in Richtung Hochstraße / Börsenstraße kommen soll. Begründung: Fahrspuren für Radfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn der Radfahrer verloren auf der Kreuzung steht, weil es ihm kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2018, OF 448/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 415/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 415/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 448/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse

23.01.2018 · Aktualisiert: 05.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665 entstanden aus Vorlage: OF 497/1 vom 21.01.2018 Betreff: Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Alte Gasse ähnlich wie die Große Friedberger Straße oder die Schäfergasse durch Begrünung und Neuaufteilung des Straßenraums sowie die folgenden Maßnahmen städtebaulich aufzuwerten: 1. Die Einrichtung von 30 Fahrradbügeln verteilt auf die Länge der Alten Gasse; 2. das Aufstellen von vier zusätzlichen Mülleimern, gleichmäßig verteilt auf beide Straßenseiten; 3. das Aufstellen und Betreuen von je einem großen Pflanzkübel auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71) und Alte Gasse/Ecke Rosenbergerstraße oder wenn möglich die Pflanzung von Bäumen. Bei der Bepflanzung wird der Magistrat gebeten, besonders effiziente Arten hinsichtlich der Luftfilterung auszuwählen; 4. in Absprache mit den ansässigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Vermieterinnen und Vermietern soll, sofern möglich, zudem eine Begrünung der Häuser veranlasst werden; 5. die Aufstellung einer Parkbank auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71); 6. Durchführung von Verkehrskontrollen, um die Einhaltung des geltenden Verkehrsrechts zu gewährleisten. 7. Errichtung von öffentlichen Toilettenanlagen, die 24 Stunden zu nutzen sind. Begründung: Mehrere Frankfurterinnen und Frankfurter sowie Geschäftstreibende haben mit einer Unterschriftensammlung mitgeteilt, dass die Alte Gasse deutlich hinter der Attraktivität und Aufenthaltsqualität anderer Geschäftsstraßen zurückfällt, obwohl sie sogar zur Innenstadt zählt. Pflanzen und Begrünung gibt es überhaupt nicht. So, wie die Straße derzeit gestaltet ist, wird sie ihrer Brückenfunktion von der Innenstadt ins Nordend nicht gerecht. Es gibt kaum Mülleimer, kaum Fahrradbügel, keine Begrünung und keine Bänke. Das Fehlen von Pflanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der starken Verkehrsauslastung bedenklich. Die Schadstoffe, die durch den Verkehr entstehen, werden vor Ort nicht gefiltert. Außerdem verbessert eine Begrünung die Aufenthaltsqualität. Viele Kunden der Geschäftsanlieger nutzen das Fahrrad, zum Abstellen dieser fehlen Fahrradbügel. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten zudem, dass häufig zu schnell gefahren wird. Das stellt neben einer Gefährdung auch eine Lärmbelastung dar. Die Maßnahmen scheinen auch im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule dringend erforderlich zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Antrag vom 26.02.2019, OF 893/1 Antrag vom 03.03.2019, OF 892/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Schadstoffbelastung Bleichstraße/Alte Gasse

27.12.2017 · Aktualisiert: 31.01.2018

Antrag vom 27.12.2017, OF 489/1 Betreff: Schadstoffbelastung Bleichstraße/Alte Gasse Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, den Magistrat um Beantwortung folgender fragen zu bitten: 1. Gibt es Messungen über Schadstoffwerte in den bewohnten Bereichen Bleichstraße und Alte Gasse? 2. Wenn ja, wann wurden diese erstellt und welche Werte wurden ermittelt? 3. Wenn nein, warum wurde in diesen Wohnstraßen bislang keine Werte ermittelt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 730 2018 Die Vorlage OF 489/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rohrleitungen in der Innenstadt

05.12.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2515 entstanden aus Vorlage: OF 430/1 vom 10.10.2017 Betreff: Rohrleitungen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit dem Abbau des oberirdisch angelegten Rohrsystems gerechnet werden kann, das offenbar der Ableitung von G rundwasser von der Baustelle Stiftstraße/Große Eschenheimer Straße ("Flare of Frankfurt") dient. Begründung: Das vorbezeichnete Rohrleitungssystem verschandelt seit über einem Jahr die Innenstadt, insbesondere den Opernplatz. Die Bauarbeiten dürften aber mittlerweile so weit fortgeschritten sein, dass eine Grundwasserableitung nicht mehr erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 159 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis

24.11.2017 · Aktualisiert: 19.06.2018

Antrag vom 24.11.2017, OF 348/3 Betreff: Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis Auf dem Anlagenring bilden sich vor der Kreuzung mit Oederweg und Eschersheimer Landstraße sehr häufig lange Schlangen auf der zur Zeit einzigen Rechtsabbiegespur, die den Verkehrsfluss massiv behindern und teilweise zu verkehrswidrigen und gefährlichen Manövern von Fahrzeugen, sogar vom Bus 36, beim Rechtsabbiegen in die beiden Straßen führen. Die folgenden Maßnahmen können die Situation entschärfen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von Osten kommend die Fahrspuren auf dem Anlagenring so zu ändern, dass sich die Spuren im Kreuzungsbereich am Metropolis mit entsprechender Markierung wie folgt verteilen: Die ganz rechte Spur dient zum Rechtsabbiegen in den Oederweg und führt weiter zum Rechtsabbiegen in die Eschersheimer Landstraße. Die nächste Spur führt nur zum Rechtsabbiegen in die Eschersheimer Landstraße. Die nächste Spur ist der schon heute vorhandene Radweg, der auf diese Weise nach links gerückt wird und weiterhin geradeaus auf dem Anlagenring führt. Die nächste Spur ist eine ausschließliche Geradeausspur auf dem Anlagenring. Die ganz linke Spur führt sowohl geradeaus auf dem Anlagenring als auch nach links zum Eschenheimer Tor. Zur Begutachtung der Situation und der aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten wird ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat und den betroffenen Ämtern vor dem Metropolis vereinbart. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2018, OF 395/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bezüglich der Verkehrsführung am Eschenheimer Turm einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 348/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 395/3 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Feste Blitzanlage an der Ampel Bleichstraße in Höhe Peterskirche

20.11.2017 · Aktualisiert: 10.09.2019

Antrag vom 20.11.2017, OF 392/3 Betreff: Feste Blitzanlage an der Ampel Bleichstraße in Höhe Peterskirche Der Ortsbeirat möge beschließen, dem OBR 1 zu empfehlen, den Magistrat aufzufordern, auf der Bleichstraße zwischen Eschenheimer Tor und Alte Gasse eine 30-Zone einzurichten sowie eine fest installierte Blitzanlage an der Fußgängerampel in Höhe der Peterkirche. Dabei handelt es sich um einen Schulweg, der vornehmlich von Kindern des Nordends genutzt wird. Begründung: Es handelt sich bei der Fußgängerampel an der Bleichstraße um einen Teil des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Liebfrauenschule sowie für Kinder, die die Kindertagesstätten an der Bleichstraße besuchen. Es ist in der letzten Zeit immer wieder zu Zwischenfällen gekommen, weil die Autos auf der Bleichstraße zu schnell fahren und die Ampel übersehen, dies vor allem auch zu den Hauptverkehrszeiten, in denen die Schülerinnen und Schüler zur Schule oder nach Hause gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 716/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 392/3 tätig zu werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD
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