Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße
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Anregung vom 18.06.2019, OA 419 entstanden aus Vorlage: OF 972/1 vom 26.05.2019
Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung für den Autoverkehr dergestalt abändern zu lassen, dass den zu Fuß Gehenden ein gefahrloses Überqueren der Neuen Mainzer Straße entlang des nördlichen Gehweges der Kaiserstraße ermöglicht wird. Hierzu ist insbesondere in der sogenannten "Rushhour" die Einfahrt für den Autoverkehr in den Kreuzungsbereich rechtzeitig anzuhalten beziehungsweise die Räumphase zu verlängern. Begründung: Die Ampelschaltung für diesen Kreuzungsbereich ist - da sich zu viele Autofahrerinnen und Autofahrer nur unzureichend an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung halten - im Sinne der Sicherheit der zu Fuß Gehenden nachzujustieren. Dies dient auch den Autofahrenden aus der Kaiserstraße, die durch unvernünftige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in dem Kreuzungsbereich behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1