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Vorlagen
Realisierung einer Packstation auf dem Riedberg
Antrag vom 06.05.2018, OF 301/12 Betreff: Realisierung einer Packstation auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann endlich die mit ST 1202 / 2015 in Aussicht gestellte Packstation auf dem Block 113 südöstlich des Knotenpunktes Riedbergallee / Altenhöferallee realisiert wird. Neben der Prüfung dieses Standortes sollte auch ein Standort an der U-Bahn-Station Riedberg am Nelly-Sachs-Platz geprüft werden, der gut an den ÖPNV angebunden ist und zentral gelegen wäre. Begründung: Bereits seit vielen Jahren wird seitens des Ortsbeirates der Bau einer Packstation im Stadtteil Riedberg gefordert. Bereits in 2013 war ein zusammen mit der Post abgestimmter Standort in einem Universitätsbau an der Ruth-Moufang Strasse verworfen worden. In 2015 war dann vom Magistrat ein neuer Standort am Knotenpunkt Riedbergallee / Altenhöferallee geprüft worden. Das Ergebnis liegt dem Ortsbeirat immer noch nicht vor und es nichts passiert. Mittlerweile wohnen im Stadtteil Riedberg über 14.000 Einwohner und der Stadtteil erfährt ein großes Bevölkerungswachstum. Viele Bewohner sind berufstätig und haben keine Möglichkeit, ihre Pakete tagsüber persönlich in Empfang zu nehmen und müssen sie dann im Mertonviertel oder Kalbach abholen. Mit der Realisierung einer Packstation an einem zentralen Standfort könnte den Bürgern ein nützlicher Service angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2018 Die Vorlage OF 301/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim
Antrag vom 27.03.2018, OF 296/12 Betreff: Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Weg nördlich von der Straße Am Weißkirchener Berg ab der Kreuzung Altenhöferallee bis zur Autobahnüberführung in Richtung Bommersheim zu asphaltieren. Begründung: Der an die Ampel anschließende Gehweg kann nur teilweise begangen und befahren werden, bei Regen gar nicht. (s. Abb.1 auf Folgeseite). Durch die Asphaltierung des Weges (Ampel àAutobahnüberführung) könnte man die Strecke begehbar und befahrbar machen. Die restliche Strecke Richtung Kalbach und Bommersheim ist schon asphaltiert und stellt somit kein Hindernis für Fahrradfahrer und Fußgänger da. Abb. 1 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme)
Kanalabdeckungen des Straßenablaufs austauschen
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2936 entstanden aus Vorlage: OF 268/12 vom 27.02.2018 Betreff: Kanalabdeckungen des Straßenablaufs austauschen Der Magistrat wird gebeten, die beiden Kanalabdeckungen auf dem Fußgängerüberweg über die Altenhöferallee (Höhe Riedbergplatz 1 bzw. Altenhöferallee 70) durch rollstuhlgerechte Abdeckungen auszutauschen. Begründung: Im abgesenkten und damit für Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren befahrbaren Bereich des westlich gelegenen Fußgängerüberwegs am Verkehrskreisel zwischen Altenhöferallee und Riedbergallee befindet sich an beiden Fahrbahnseiten jeweils eine Kanalabdeckung mit Längsstegen in Laufrichtung. Schmale Reifen können hier eintauchen und stecken bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1044 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2942 entstanden aus Vorlage: OF 277/12 vom 05.03.2018 Betreff: Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg nördlich der Straße Am Weißkirchner Berg von der Kreuzung Altenhöferallee für circa 100 Meter in Richtung Kalbach zu befestigen. Begründung: Obwohl die Kreuzung Am Weißkirchner Berg/Altenhöferallee bereits eine Fußgänger-/ Fahrradampel hat, fängt der Fahrradweg leider erst 100 Meter später an. Dadurch wird die Straße erst an dieser Stelle überquert. Da an dieser Stelle 70 km/h erlaubt sind, ist eine sichere Überquerung nicht möglich. Durch die Befestigung des Fahrradwegs wird die sichere Überquerung an der Ampel möglich. Quelle: Googlemaps 1. Zu befestigende Strecke (im Moment ist dieser Weg zugewachsen). 2. Ampel mit Fußgänger-Funktion. 3. Der momentan verwendete Übergang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1043 Aktenzeichen: 66 2
Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich Zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg -
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2939 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 02.03.2018 Betreff: Begrünung eines Stromhäuschens im Grünzug Topographischer Weg - Bereich Zum Taubenzehnten/Johann-Beyer-Weg - Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Versorgungsunternehmen aufzufordern, die vor zwei Jahren angekündigte Begrünung des Stromhäuschens nun vorzunehmen oder zeitnah für eine Begrünung durch den BUND-Ortsverein Frankfurt-Nord freizugeben. Begründung: Da das Versorgungsunternehmen seine Zusage zur Begrünung des Stromhäuschens nicht erfüllt und die von engagierten Personen in Eigenhilfe vorgenommene Begrünung wieder entfernt hat, sollte das Versorgungsunternehmen veranlasst werden, mit einer Begrünung der Versorgungsstation dem Standort in einem Grünzug gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1162
Zebrastreifen über die Altenhöferallee in Höhe Ernst-Abbe-Straße
Antrag vom 05.03.2018, OF 269/12 Betreff: Zebrastreifen über die Altenhöferallee in Höhe Ernst-Abbe-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Zebrastreifen über die Altenhöferallee in Höhe Ernst-Abbe-Straße einzurichten, um die Verkehrssicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Bereits am 25.05.2012 hat der Ortsbeirat 12 die OM 1232 beschlossen. Der Magistrat hat mit ST 755 vom 03.06.2013 die Errichtung des Fußgängerweges abgelehnt, " da an dieser Stelle weder die vorgeschriebenen Aufstellflächen für Fußgänger noch die erforderlichen Sichtverhältnisse vorhanden sind". Inzwischen dürfte nach 6 Jahren diese Sachlage überholt sein, denn u. a. viele ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich. Der Umweg zu den Zebrastreifen an der Riedbergerallee oder an der Friedrich-Dessauer-Strasse sehr weit ist. Auch befinden sich viele Geschäfte beidseits der Altenhöferallee, die von einer besseren ungefährlichen Erreichbarkeit profitieren würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 269/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Sicherheit für Kinder durch Tempo 30 (Sportanlage Riedberg, Gymnasium Riedberg, IGS KalbachRiedberg)
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2482 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 16.11.2017 Betreff: Sicherheit für Kinder durch Tempo 30 (Sportanlage Riedberg, Gymnasium Riedberg, IGS Kalbach-Riedberg) Vorgang: OM 4605/15 OBR 12; ST 132/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. den mit der Stellungnahme ST 132 vom 13.01.2017 angekündigten Tempo-30-Abschnitt über 100 Meter im Bereich der Nordeinfahrt der Sportanlage Riedberg einzurichten sowie 2. den im Bereich des Gymnasiums Riedberg einseitig eingerichteten Tempo-30-Abschnitt um weitere 100 Meter auf 200 Meter in nördliche Richtung zu verlängern sowie diesen in der entgegengesetzten Fahrtrichtung ebenfalls über 200 Meter einzurichten und 3. im Bereich der IGS Kalbach-Riedberg ebenfalls einen Tempo-30-Abschnitt in beide Fahrtrichtungen auszuschildern. Begründung: Da bisher noch keine Umsetzung der Stellungnahme ST 132 vom 13.01.2017 im Bereich der Sportanlage erfolgte, ist diese nunmehr zu veranlassen. Im Bereich des Gymnasiums Riedberg befindet sich in der Altenhöferallee in Höhe Hausnummer 86 das Verkehrszeichen 136 - Spielende Kinder, das Zeichen 274 mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit dem Zusatzzeichen zur Erläuterung über 100 Meter. Auf der entgegengesetzten Fahrtrichtung fehlen diese Zeichen. Aus der Stellungnahme ST 132 ergibt sich, dass vor der Marie-Curie-Schule über 200 Meter ebenfalls Tempo 30 eingerichtet wurde. Dies soll künftig auch in beide Richtungen für das Gymnasium Riedberg zur Schulwegsicherheit für die rund 1.500 Schülerinnen und Schüler gelten. Die IGS Kalbach-Riedberg ist nun seit Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Betrieb. Hier fehlt völlig ein Tempolimit, sodass dieses zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler aufzustellen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 132 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 432 Aktenzeichen: 32 1
Lichtsignalanlage an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 entstanden aus Vorlage: OF 246/12 vom 23.11.2017 Betreff: Lichtsignalanlage an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; OM 5079/16 OBR 12; OM 2127/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, eine Lichtsignalanlage für den Kreuzungsbereich Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zu errichten (siehe dazu auch die Vorlagen OF 369/12 aus 2014 - Brief der Ortsvorsteherin an das Stadtschulamt, OM 4604 aus 2015, OM 5079 aus 2016 und OM 2127 aus 2017). Begründung: Am 17.11.2017 wollte ein 16-jähriger Leichtkraftradfahrer von der Altenhöferallee in die Graf-von-Stauffenberg-Allee einbiegen und wurde dabei von einem Busfahrer übersehen. Der Jugendliche hat schwere Verletzungen und Knochenbrüche davongetragen. Jeden Tag kann man an der Kreuzung beobachten, wie sich die Autofahrer von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend an die schlecht einsehbare Kreuzung herantasten. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen und Beinahezusammenstößen. Oft werden auch beim Einfahren in die Kreuzung Verkehrsteilnehmer auf den Radfahrstreifen nicht beachtet. Bereits 2015 wurde die schlecht einzusehende Kreuzung bei einer Probefahrt über die neue Strecke des Linienbusses 29 durch den Westflügel vom Ortsbeirat scharf kritisiert und eine Ampelanlage gefordert. Der reguläre Fahrbetrieb des Busses über die neue Strecke musste im Dezember 2015 bereits nach einem Tag eingestellt werden, weil die Linienbusse nicht um die Kurve fahren konnten. Erst nachdem die Mittelinsel auf der Altenhöferallee verkleinert wurde, konnte der Fahrbetrieb erneut aufgenommen werden. Durch die verkleinerte Mittelinsel ist die Gefahr für die Fußgänger ebenfalls gestiegen. Davon betroffen sind auch die jüngsten Verkehrsteilnehmer, da die Querung der Altenhöferallee Teil des Schulweges zur Marie-Curie-Grundschule ist. Der Ortsbeirat hat seit 2014 immer wieder Anregungen beschlossen, um eine Lichtsignalanlage zu errichten, damit Schulkinder sowie Fußgänger die stark befahrene Altenhöferallee gefahrlos queren können. Dies sollte nun nach langer Zeit geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 279 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3391 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3669 Aktenzeichen: 32 1
Altkleidercontainer Riedberg und Am Martinszehnten
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2302 entstanden aus Vorlage: OF 225/12 vom 21.10.2017 Betreff: Altkleidercontainer Riedberg und Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung der Altkleidercontainer an den Standorten Altenhöferallee/Ecke Adam-Schmelzer-Weg und Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße genehmigt ist. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wird der Magistrat gebeten, für die Beseitigung Sorge zu tragen. Begründung: Die Aufstellung eines Altkleider- und Schuhcontainers auf der zweiten Sportfläche Riedberg/Altenhöferallee, einer städtischen Fläche, zieht inzwischen gelegentlich Berge von Müllsäcken an. Dies gilt ebenfalls für den Container Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße. All diese Container hinlassen ein unschönes und verwildertes Erscheinungsbild. Daher ist eine Beseitigung gegebenenfalls zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 708 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 entstanden aus Vorlage: OF 211/12 vom 28.08.2017 Betreff: Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze) Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM 710/16 OBR 12; ST 131/17 Der Magistrat wird gebeten, an der verkehrsreichen Einmündung der Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Altenhöferallee einen Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel über die Graf-von-Stauffenberg-Allee einzurichten, um dem Fußgängerverkehr entlang der Altenhöferallee eine sichere Querung ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs zu ermöglichen. Des Weiteren wird der Magistrat daran erinnert, die Anfang des Jahres (ST 131) zugesagte Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee zur Verkehrssicherung an der Bushaltestelle und der Einfahrt des Sportplatzes (bzw. künftig der Sportplätze) umzusetzen. Begründung: Für den gesamten Bereich nordwestlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee gibt es keine Unterstützung zur Überquerung der als Hauptstraße eingerichteten und verkehrsreichen Graf-von-Stauffenberg-Allee. Die Einrichtung von Fußgängerampeln wurde durch den Magistrat mit Stellungnahme ST 1745 vom 11.12.2015 abgelehnt, doch für einen Fußgängerüberweg kann von ausreichenden Fußgänger- und Fahrzeugzahlen ausgegangen werden. Da die Buslinie 29 dort abbiegt, ist der Bau einer Mittelinsel an dieser Stelle nicht möglich. Die Einführung von Tempo 30 auf der Höhe der Sportplatzeinfahrten bis zur Einmündung Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße wurde zur zeitnahen Umsetzung zugesagt, bislang aber nicht ausgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 131 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2453 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1042 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2126 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 23.08.2017 Betreff: Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung des baustellenbedingten Fußgängerüberwegs über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in Höhe der Cäsar-von-Hofacker-Straße einen dauerhaften Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummern 16 bis 20 der Graf-von-Stauffenberg-Allee anzulegen. Begründung: Die als Hauptverkehrserschließungsstraße dienende Graf-von-Stauffenberg-Allee ist im Abschnitt zwischen Römischer Straße und Altenhöferallee (50 km/h) geradlinig und aufgrund der beidseitigen Fahrradschutzstreifen sehr breit. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs mit Fahrbahneinengung in Höhe der Hausnummern 16 bis 20 und somit in der Mitte dieses Straßenabschnitts dient aus Sicht des Ortsbeirates der sicheren Querung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers und trägt zur Verkehrsberuhigung der Graf-von-Stauffenberg-Allee bei. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Kindertagesstätte Martin Niemöller sowie ein Apartmenthaus der Lebenshilfe-Stiftung Frankfurt für Menschen mit und ohne Behinderung. Dieser Bereich stellt zudem die fußläufige Verbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte mit dem Riedbergzentrum und diversen sozialen Einrichtungen über den Kätcheslachpark-West parallel zur Altenhöferallee dar. All diese Aspekte rechtfertigen aus Sicht des Ortsbeirats einen Fußgängerüberweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2450 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1046 Aktenzeichen: 32 1
Aussagen der Schulentwicklungsplanung zum Ortsbezirk KalbachRiedberg Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125
Anregung vom 18.08.2017, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 190/12 vom 04.08.2017 Betreff: Aussagen der Schulentwicklungsplanung zum Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.11.2017 Der vom Magistrat vorgelegte Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2016 - 2020, sieht insgesamt stadtweit deutlich steigende Schülerzahlen vor. Für den Planungsbezirk 11 sind, obwohl die Besiedlung des Baugebiets Riedberg keineswegs abgeschlossen ist, keine weiteren Wohnungsbaupotenziale erfasst. Es bleibt daher nicht nachvollziehbar, ob trotz der derzeit schon fehlenden Kindergartenplätze die Nichtberücksichtigung der geplanten Wohnungsbauvorhaben zu der Aussage geführt haben, dass für die Grundschule Riedberg zukünftig erheblich sinkende Schülerzahlen zu erwarten sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag M 125 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgende Punkte hinzugefügt werden: 1. In den Schulentwicklungsplan sind die Auswirkungen der noch nicht fertiggestellten oder noch nicht begonnenen Baumaßnahmen am Riedberg im Bereich Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße (ABG 128 Wohneinheiten, Berghöfe 240 Wohneinheiten) auf die Prognose der Schülerzahlen für die Grundschule Riedberg zu berücksichtigen. 2. Im Bereich des Westflügels sind die zukünftigen Wohnungsbaupotenziale zu erfassen und die Auswirkungen auf die schon jetzt über der Kapazitätsgrenze liegenden Schülerzahlen der Marie-Curie-Grundschule darzustellen. Für die notwendige temporäre Erweiterung der Schule sind Angaben über Standort, Größe und Baufertigstellung in den Schulentwicklungsplan aufzunehmen. 3. Für das Gymnasium Riedberg, für das extrem steigende Schülerzahlen prognostiziert werden (Anstieg der 6-Zügigkeit auf 8,7 Züge), ist nachzuweisen, wie der kurzfristige Bedarf an Gymnasialplätzen erfüllt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 73 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.08.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.08.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 125 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 180); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 125 = Ablehnung, OA 180 = Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hubert Schmitt und Ross sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 180); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 180 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1666, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2217, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.01.2018 Aktenzeichen: 40 1
Akustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 30.07.2017 Betreff: Akustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Riedbergallee/Ecke Robert-Koch-Allee zu deren Querung eine akustische Warnanlage an der dortigen Lichtsignalanlage zu installieren. Begründung: Viele Fußgängerampeln sind inzwischen bereits mit akustischen Freigabesignalen ausgestattet, die gerade sehbehinderten Menschen eine sichere Querung von Straßen ermöglicht. An der Lichtsignalanlage über die Riedbergallee zur U-Bahn-Station ist sie vorhanden und in dem oben genannten Bereich nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2188 Aktenzeichen: 32 1
Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 199/12 vom 04.08.2017 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Vorgang: B 108/14 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 793 Aktenzeichen: 66 7
Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 201/12 vom 04.08.2017 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: B 172/12 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Begründung: Auch wenn der Stadtteilverbindungsweg, welcher mit der Vorlage B 172 vom 20.04.2012 initiiert wurde, seit einiger Zeit beleuchtet ist, besteht immer noch ein Bedarf an einer Beleuchtung des oben genannten Weges. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg vollkommen dunkel und ohne zusätzliche Beleuchtung wie Taschenlampen oder Ähnliches kaum nutzbar. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen, hier gilt es für die Sicherheit der Schulkinder schon rechtzeitig vorzusorgen. Da es sich jedoch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, gilt es zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten einen Kompromiss zu finden. Hier könnte man z. B. mit kleinen LED-Leuchten in Bodennähe und geringerer Leuchtstärke arbeiten oder ähnlichen minimal-invasiven Technologien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2190 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 Aktenzeichen: 91 52
Haus des Jugendrechts ausschildern
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1857 entstanden aus Vorlage: OF 188/12 vom 12.06.2017 Betreff: Haus des Jugendrechts ausschildern Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 gebeten, das im Mertonviertel befindliche Haus des Jugendrechts - Frankfurt Nord beispielsweise durch Anbringung entsprechender Hinweisschilder an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Lurgiallee bzw. Altenhöferallee besser auszuschildern. Begründung: Seit März 2015 befindet sich im Mertonviertel das zweite Haus des Jugendrechts in Frankfurt. Es fehlt allerdings an einer hinreichenden Ausschilderung. Daher wird der Magistrat um eine entsprechende Verbesserung der Beschilderung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1831 Aktenzeichen: 66 7
Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1853 entstanden aus Vorlage: OF 183/12 vom 05.06.2017 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Vorgang: OM 711/16 OBR 12; ST 126/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Planungsstand sowie das durchgeführte Vergabeverfahren vorzustellen, welches für Mitte 2017 angekündigt wurde, sowie 2. das Konzept, welches die bestmögliche Nutzung der neuen Sport- und Freizeitfläche sicherstellen soll, zu präsentieren. Begründung: Nachdem die Gespräche mit den Vereinen, Schulen und Kindertagesstätten sowie dem Ortsbeirat bereits im Jahr 2015 erfolgten, eine Planskizze erstellt wurde und die ersten vorbereiteten Aufgaben evtl. vergeben werden konnten, ist nun ein aktueller Sachstand für den Ortsbeirat interessant. Hierzu wird ausdrücklich auf die Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 126, verwiesen. Die Frage nach dem Konzept ist insbesondere vor dem Hintergrund der soeben neu eröffneten Sportanlage in Preungesheim interessant. Zumal die Sportanlage mit ihrem vielfältigen Angebot nicht ausschließlich den Bedarf von Riedberg und Kalbach decken wird, sondern auch den der angrenzenden Stadtteile. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 126 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2079 Antrag vom 23.08.2018, OF 349/12 Auskunftsersuchen vom 14.09.2018, V 999 Aktenzeichen: 52 0
Baufenster - südlich Konrad-Zuse-Straße ab ABG-Bebauung bis Im Kreuzegut
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 184/12 vom 06.06.2017 Betreff: Baufenster - südlich Konrad-Zuse-Straße ab ABG-Bebauung bis Im Kreuzegut Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Planungs- und Entwicklungsstand des Baufeldes "Berghöfe" südlich der Konrad-Zuse-Straße zu berichten. Begründung: Am 13. März 2015 wurde letztmalig durch Vertreter des Stadtplanungsamtes und der Hessen Agentur in der Ortsbeiratssitzung das Wettbewerbsergebnis vorgestellt. Damals wurde signalisiert, dass einer zeitnahen Realisierung nichts im Wege steht. Nun sind mehr als zwei Jahre vergangen. Das Baufeld wurde im Sommer 2016 gerodet und geräumt. Ein provisorischer Verkaufs- und/oder Informationspavillon wurde errichtet. Doch seit dieser Zeit ist kein weiterer Fortschritt zur Entwicklung dieses Baugebietes erkennbar. Daher sind dem Ortsbeirat sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern des Riedbergs entsprechende Auskünfte zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1981 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1982 Auskunftsersuchen vom 10.05.2019, V 1268 Aktenzeichen: 92 40
Spielecke Eltern-Kind-Treff
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1668 entstanden aus Vorlage: OF 158/12 vom 05.05.2017 Betreff: Spielecke Eltern-Kind-Treff Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich auf der öffentlichen Grünfläche direkt westlich des Eltern-Kind-Treffs des Kinderschutzbundes in der Riedbergallee 15 ein kleiner Spielplatz für Kleinkinder einrichten lässt, z. B. mit Sandkiste, Rutsche und Babyschaukel. Begründung: Der Eltern-Kind-Treff bietet seit dem Frühjahr 2017 ein Unterstützungsangebot für Kinder von null bis drei Jahren und ihre Eltern. Ein direkt angrenzender kleiner Spielplatz würde die Attraktivität dieses niederschwelligen Hilfsangebots gerade in den Sommermonaten weiter steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 51
Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil KalbachRiedberg
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1665 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 16.05.2017 Betreff: Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Kalbach-Riedberg Vorgang: M 56/16 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. darüber zu berichten, wie sich die Situation im Bereich der Kindertagesstätten im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg aktuell darstellt, insbesondere, wie viele Plätze derzeit fehlen, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun; 2. zeitnah eine Lösung aufzuzeigen, wie die fehlenden Betreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren auf der Grundlage des gesetzlichen Rechtsanspruchs im Falle einer Unterversorgung in den Kindertagesstätten im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg sichergestellt werden können. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 12 übersteigt der Bedarf an Kindergartenplätzen das Angebot, sodass trotz frühzeitiger Anmeldung Familien, die einen Kindergartenplatz für ihre Kinder wünschen, ein solcher nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Laut Presse gibt es einen Zuwachs von ca. 100 Kindergartenkindern allein am Riedberg, welche die Prognosen des zuständigen Amtes weit übertroffen haben. Im März 2016 teilte der Magistrat mit der Vorlage M 56 mit, dass die 13. Kindertagesstätte am Riedberg mangels Bedarf in absehbarer Zeit noch nicht gebaut werden muss, doch nun stellt sich heraus, dass zahlreiche Plätze fehlen. Unerklärlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Provisorium der Kita Königsblick östlich der Altenhöferallee erst vor wenigen Wochen zurückgebaut wurde. Um nun offizielle Zahlen zu erhalten sowie zeitnah Abhilfe zu schaffen, ist dieser Anregung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1838 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4
Ergebnisse der veränderten Linienführungen der Buslinien 28 und 29 vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 entstanden aus Vorlage: OF 168/12 vom 05.05.2017 Betreff: Ergebnisse der veränderten Linienführungen der Buslinien 28 und 29 vorstellen Vorgang: OM 4377/15 OBR 12; ST 1540/15; OM 157/16 OBR 12; ST 1084/16; OM 552/16 OBR 12; OM 715/16 OBR 12; OM 716/16 OBR 12; ST 1712/16; ST 1713/16 Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Erhebungen und Beobachtungen zu den mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 vorgenommenen veränderten Linienführungen der Buslinien 28 und 29, wie mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1540, zugesagt, dem Ortsbeirat vorzustellen und über die Erkenntnisse und Konsequenzen, ggfs. mit Wirkungen auf den im Dezember 2017 anstehenden Fahrplanwechsel, zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßte in 2015 die notwendige ÖPNV-Anbindung des Westflügels am Riedberg, sah aber auch Nachteile für die Nutzer durch die Änderungen der Linienführungen. So verlängerte sich die ohnehin lange Streckenführung der Buslinie 29 nochmals deutlich und die bis dahin ganztägige Andienung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" am Gymnasium Riedberg wurde auf drei Schülerfahrten vor Schulbeginn und drei Fahrten nach Schulschluss der Buslinie 28 begrenzt. So gut wie eingestellt wurden die Parallelfahrten der Buslinien 28 und 29 in Kalbach. In der Folge ergingen mehrere Anregungen des Ortsbeirats an den Magistrat, die sich mit den Buslinien befassten (OM 157 vom 03.06.2016, OM 552 vom 09.09.2016, OM 715 vom 07.10.2016, OM 716 vom 07.10.2016) und die mit Stellungnahmen des Magistrats mit konkretem Bezug auf die jeweiligen Inhalte der Anregungen beantwortet wurden. Eine vollumfängliche Bewertung und Vorstellung des geänderten Angebotskonzepts, wie sie mit der Stellungnahme ST 1540 dem Ortsbeirat zugesagt wurde, steht indes noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4377 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1540 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1084 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 715 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 187 Aktenzeichen: 92 11
Die Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee verkehrssicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 entstanden aus Vorlage: OF 150/12 vom 07.04.2017 Betreff: Die Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee verkehrssicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee die Sicherheit insbesondere für Kinder und Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit zu verbessern. Dazu sind Leitstreifen im Pflaster neben dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzubringen und der letzte Stellplatz auf der nördlichen Straßenseite zugunsten einer niedrigen Bepflanzung oder von Fahrradständern aufzuheben. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist durch das nahe gelegene Gymnasium Riedberg und das angrenzende Riedbergzentrum äußerst stark frequentiert. Anders als an anderen Übergängen zum Riedbergzentrum fehlen an diesem Überweg die Leitstreifen im Pflaster. Aus Kindersicht gibt es ein weiteres Problem. Durch die mittlerweile dauerhaft als Einbahnstraße eingerichtete Ernst-Abbe-Straße nähern sich Fahrzeuge dem Fußgängerüberweg auch auf der linken Fahrbahnseite. Kinder, die von Norden kommend die Straße queren wollen, können diese Autos durch den direkt vor dem Fußgängerüberweg angelegten Stellplatz nicht rechtzeitig sehen und werden ihrerseits auch von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern nicht rechtzeitig erkannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1277 Antrag vom 19.02.2021, OF 730/12 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 Aktenzeichen: 66 0
Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee
Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1166 entstanden aus Vorlage: OF 125/12 vom 06.01.2017 Betreff: Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen Vorgang: OM 166/16 OBR 12; ST 1285/16 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Anregung vom 03.06.2016, OM 166, auszuführen und am Gymnasium Riedberg die Steingabionenmauer und die hohen Betonwände an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark zu begrünen, um Staub von der Fahrbahn zu binden und sommerliche Aufheizungen der Stein- und Betonwände zu minimieren. Begründung: Entgegen der Aussage des Magistrats in der Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1285, sind weder die Rankkäfige an der Altenhöferallee (Steingabionenmauer) noch die hohe Betonmauer an der Grundstücksecke zum Kätcheslachpark mit Kletterpflanzen begrünt. Die Länge der Rankkäfige und der Betonmauer beträgt ca. 90 Meter. Weitere ca. 100 Meter Steingabionen verlaufen entlang der Grundstücksgrenze zum Kätcheslachpark. Bedingt durch die Länge und Höhe handelt es sich um eine bedeutende Fläche. Eine Begrünung kann somit durchaus positive Auswirkungen auf das Kleinklima bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 166 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1285 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 760 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2130 Aktenzeichen: 40 34
Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1161 entstanden aus Vorlage: OF 118/12 vom 06.01.2017 Betreff: Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, die natürliche Entwicklung der tiefer liegenden Entwässerungsmulde im Kätcheslachpark, unmittelbar westlich der Altenhöferallee, zu unterstützen, indem die zweimalige jährliche Mahd auf dieser Fläche eingestellt und eine Nachpflanzung mit Schilf, Seggen, Rohrkolben und Feuchtwiesengräsern vorgenommen wird. Begründung: Der westliche Teil des Kätcheslachparks wurde im Sommer 2016 offiziell eröffnet und für die Anwohner freigegeben. Die Grünflächenmulde wirkt durch die aufwendige Treppenanlage an der Nord- und Südseite und durch die Lage neben der Altenhöferallee als Eingangsbereich zum Kätcheslachpark. Da die Grünfläche auch die Funktion einer Regenwasser-Versickerungsfläche erfüllt, ist sie fast dauerhaft zu großen Teilen mit Wasser, Matsch oder Schlamm bedeckt. Da die Mulde nur mit einer Rasensaat begrünt wurde und eine zweimalige jährliche Mahd unter Einsatz ferngesteuerter Mähmaschinen erfolgt, kann sich nur schwer eine binsenreiche Nasswiese entwickeln. Anstatt Jahre abzuwarten, ob sich von allein eine Feuchtbiotop-Bepflanzung entwickelt, ist durch geeignete Nachpflanzungen ein zügiger artenreicher Bewuchs zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 758 Antrag vom 22.05.2017, OF 186/12 Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 507 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 entstanden aus Vorlage: OF 121/12 vom 02.01.2017 Betreff: Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West Der Magistrat wird gebeten, eine durchgängig beleuchtete Wegeverbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte westlich der Altenhöferallee einzurichten. Die Wegeverbindung zwischen dem Jugendhaus Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes böte sich hierfür an. Falls sich andere sinnvolle, beleuchtete Verbindungen ergeben, sind diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Quelle: Google-Maps Begründung: Der Weg durch den Kätcheslachpark wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern des Riedbergs oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Um eine potenzielle Lichtverschmutzung zu vermeiden, wären kleine Masten in Bodennähe denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Antrag vom 16.11.2018, OF 377/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7049 Aktenzeichen: 67 0
Bessere Müllentsorgung im Bereich Altenhöferallee - AnnetteKolbWeg - FriedrichDessauerStraße
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 898 entstanden aus Vorlage: OF 98/12 vom 23.10.2016 Betreff: Bessere Müllentsorgung im Bereich Altenhöferallee - Annette-Kolb-Weg - Friedrich-Dessauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES und der VGF dafür zu sorgen, dass im oben genannten Bereich mehr und größere Abfallbehälter aufgestellt und diese auch häufiger als bisher geleert werden. Begründung: Im Bereich Altenhöferallee - Annette-Kolb-Weg - Friedrich-Dessauer-Straße haben sich - auch vor dem Hintergrund wachsender Bevölkerung auf dem Riedberg - in den letzten Monaten weitere Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (Take-away, "to go") angesiedelt. Oft werden die Speisen und Getränke schon in unmittelbarer Nähe der Anbieter verzehrt. Konsequenz hieraus ist ein erhöhtes Müllaufkommen in diesem Bereich. Die vorhandenen Abfallbehälter - vor allem auch im Bereich der Haltestellen - quellen über und der Müll verteilt sich wegen des oft starken Windes in der Umgebung. Hinzu kommt die Angewohnheit mancher Mitmenschen, dann, wenn keine Abfallbehälter in unmittelbarer Nähe oder diese (oft nur scheinbar) voll sind, den Abfall einfach wegzuwerfen. Eine gewisse Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass an geeigneten Stellen - z. B. an den Haltestellen, vor dem Gymnasium Riedberg und insbesondere in der Altenhöferallee südlich des Annette-Kolb-Weges - mehr und größere Abfallbehälter aufgestellt und die Behälter auch häufiger als bisher durch die FES geleert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.12.2016, V 294 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 236 Aktenzeichen: 79 4
Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 entstanden aus Vorlage: OF 86/12 vom 07.10.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II Vorgang: OM 552/16 OBR 12 Ergänzend zu der Anregung OM 552 vom 09.09.2016 wird der Magistrat gebeten, bei der Prüfung einer geänderten Streckenführung für die Buslinie 29 unter Beibehaltung einer Teilung der Streckenführung auch die Option einer Fortführung der Busl inie 29 über den Riedberg hinaus auf direktem Weg über die Altenhöferallee und Marie-Curie-Straße ins Nordwestzentrum einzubeziehen. Begründung: Gerade ältere Menschen nutzen die Buslinie 29 als Direktverbindung ins Nordwestzentrum. Trotz kürzerer Fahrzeiten bei einer kombinierten Fahrt mit der Buslinie 29 und der U 9, wird das Umsteigen auf die U 9 zum Teil als beschwerlich empfunden und deshalb oft vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 entstanden aus Vorlage: OF 72/12 vom 23.09.2016 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee Vorgang: OM 4605/15 OBR 12; ST 982/16 1. Der Magistrat wird gebeten, den beim Ortstermin am 11.07.2016 von Vertretern des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung unterbreiteten Vorschlag zur Einrichtung eines Abschnitts mit Tempo 30 auf der Altenhöferallee auszuführen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger, ist zwischen der Einmündung der Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße bis zur Einfahrt zum Parkplatz der Kita Königsblick/Nordeinfahrt Parkplatz SC Riedberg e. V. durch eine Beschilderung Tempo 30 anzuordnen. Auf einem gemeinsamen großen Schild soll zusätzlich das Verkehrszeichen "Achtung Kinder!" (Zeichen Nr. 136) angebracht werden. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation für ein- und aussteigende Personen an der Bushaltestelle "Paul-Apel-Straße" verbessert werden kann, indem südlich der Haltestelle (in der Nähe der Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg) eine zusätzliche Straßenquerung durch einen Zebrastreifen, ggf. mit Mittelinsel, eingerichtet wird . Begründung: Nachdem die Ortsbeiratsanregung zu Tempo 30 am gesamten Riedberg (OM 4605 vom 09.10.2015) nach neun Monaten zu keinem Ergebnis führte - ein ergebnisloser Zwischenbericht erfolgte am 25.07.2016 mit der Vorlage ST 982 -, hat sich der Ortsbeirat erneut bemüht, durch einen gemeinsamen Ortstermin mit den Fachämtern die Situation auf der Altenhöferallee zu bewerten. Der Bedarf für eine Verbesserung entsteht aus dem Verkehrsaufkommen (hoch, oft auch mit überhöhter Geschwindigkeit) einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis vor der Kita Königsblick, dem Sportplatz des SC Riedberg e. V. und an der Bushaltestelle andererseits. Neben diversen anderen, weniger sinnvollen Alternativen haben sich die beiden oben aufgeführten Maßnahmen als die sinnvollsten herausgestellt, wobei die Umsetzbarkeit des Zebrastreifens an dieser Stelle noch zu prüfen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 982 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 131 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 Aktenzeichen: 32 1
Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 73/12 vom 23.09.2016 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Vorgang: OM 4726/15 OBR 12; ST 396/16; OA 3/16 OBR 12; OA 4/16 OBR 12; ST 1160/16; ST 1241/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah einen detaillierten Zeitplan ausgehend von den nächsten Schritten bis zur Fertigstellung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufzustellen; 2. diesen dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. sicherzustellen, dass die neue Sportfläche von vielen Vereinen, Schulen und Initiativen genutzt werden kann und nicht ausschließlich dem betreuenden Verein zur Verfügung steht, unter Einbeziehung des Ortsbeirates bereits in der Planungsphase über die Vergabe der Betreuung der Anlage zu befinden, damit der Ortsbeirat und der Träger frühzeitig in die konkrete Ausgestaltung der Anlage einbezogen werden können. Begründung: Da dem Ortsbeirat keine näheren Informationen zum weiteren Planungsverlauf vorliegen und um langfristig den ehrenamtlichen Vereinen vor Ort, die Bereitschaft für die Übernahme dieses neuen Platzes auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages mit dem Sportamt der Stadt Frankfurt am Main signalisieren, Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, sind genauere Informationen erforderlich und eine frühzeitige Festlegung auf einen betreuenden Verein geboten. Mit den zwei Gesprächsrunden zur Sportanlage wurde unter Beteiligung aller Schulen und Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine sowie des Ortsbeirates die grundsätzliche Ausgestaltung der Sportanlage erörtert. Zur Klärung offener naturschutzrechtlicher Belange wurden weitere Schritte zur Umsetzung der Planung zunächst zurückgestellt, doch nunmehr ist die Entwicklung für alle Sporttreibenden des Riedbergs und in Kalbach vorrangig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 396 Anregung vom 29.04.2016, OA 3 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 126 Antrag vom 05.06.2017, OF 183/12 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1853 Aktenzeichen: 52 2
Beleuchtung zum Kautenhof
Antrag vom 24.09.2016, OF 77/12 Betreff: Beleuchtung zum Kautenhof Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie zwischen Hessenagentur und Ortsbeirat am 27.02.2014 einvernehmlich besprochen, die nordöstliche Verlängerung der Riedbergallee bis zur Zufahrt zur Reitsportanlage Kautenhof zu beleuchten. Begründung: Die Riedbergallee ist bis zum nordöstlichen Ende der Wohnbebauung beleuchtet. Die Fortsetzung der Riedbergallee bis zur Reitsportanlage Kautenhof mit dem dort ansässigen, gut frequentierten Gastronomiebetrieb mit einer Öffnungszeit bis 23:00 Uhr ist allerdings unbeleuchtet. Dies stellt für die Besucher, die vielfach fußläufig den Kautenhof mit Gastwirtschaft ansteuern, eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar, denn Hindernisse jeglicher Art sind nur schlecht oder gar nicht zu sehen. Eine Weiterführung der Beleuchtung in diesem Wegabschnitt würde die Sicherheit der Passanten erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wurde zurückgezogen.
Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg
Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 entstanden aus Vorlage: OF 56/12 vom 26.08.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29: - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße - Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt (Zeichnung siehe letzte Seite - Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U 9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station "Kalbach" weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach - Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg", an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U 8 abgestimmt werden, u. a. mit einem glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U 9 am Uni Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle "Uni Campus Riedberg" als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Asphaltierung der verlängerten Straße An der Bergstraße in Richtung Zum Taubenzehnten
Antrag vom 28.08.2016, OF 52/12 Betreff: Asphaltierung der verlängerten Straße An der Bergstraße in Richtung Zum Taubenzehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dass der durch Betonplatten versiegelte, beleuchtete Wirtschaftsweg zwischen der Straße "An der Bergstraße" und dem Spielplatz vor dem "Johann-Beyer-Weg" eine neue Asphaltdecke erhält. Begründung: Inzwischen sind die dort vorhandenen Betonplatten beschädigt und teilweise auch gebrochen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Asphaltierung. Dies ist umso wichtiger, da dieser Weg der einzig beleuchtete Verbindungsweg von Kalbach zum Riedberg ist und noch als Schulweg genutzt wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 52/12 wurde zurückgezogen.
Sport- und Freizeitfläche nördlich der Altenhöferallee
Antrag vom 20.08.2016, OF 58/12 Betreff: Sport- und Freizeitfläche nördlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat 1. den Rasenplatz der Sportfläche des SC Riedbergs in einen Kunstrasenplatz mit zwei getrennt zu nutzenden Kleinfeldern umwandelt, um eine höhere Nutzung für die Vereinsmitglieder zu erreichen und 2. diesen neuen Kunstrasenplatz mit einer Flutlichtanlage ausstattet, um auch in der dunklen Jahreszeit bespielbar zu sein. Begründung: Augenscheinlich wird der Rasenplatz nicht häufig genutzt. Dies ergibt sich aus der Pflasterung im Bereich des Rasenplatzes, die einen starken Vegetationswuchs aufweist und daraus, dass sämtliche Mannschaften auch an den Wochenenden den Kunstrasenplatz alleinig nutzen. Da der betreuende Sportverein mitgliedsstarke Jugendmannschaften hat sowie 26 gemeldete Mannschaften für den laufenden Spielbetrieb, die aus sportlichen Gründen den Kunstrasen nutzen, sollte die ungenutzte Sportfläche auf dem Rasen durch Umwandlung in eine Kunstrasenfläche der Nutzung zugeführt werden. Da das Training in der Regel in den Abendstunden stattfindet, ist die Dunkelheit ein limitierender Faktor die Rasenfläche vollumfänglich zu nutzen. Festzustellen ist ebenfalls, dass der Riedberg als Einzugsgebiet bisher noch nicht voll entwickelt und mit weiteren aktiven Mitgliedern zu rechnen ist. Die Finnenbahn weist an vielen Stellen einen starken Grasbewuchs auf, der nicht allein durch Übermähen beseitigt werden kann und professionelle Pflege benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 10 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 58/12 dahin gehend ab, dass im Betreff das Wort "nördlich" durch das Wort "westlich" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 58/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)
Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 40/12 vom 18.06.2016 Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen. Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 Metern, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1420 Aktenzeichen: 32 1
Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 160 entstanden aus Vorlage: OF 26/12 vom 20.05.2016 Betreff: Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in der im Herbst 2016 erneut stattfindenden Zählung des Verkehrsaufkommens an den Stadträndern neben den schon ermittelten Daten für die Straßen am Riedberg auch erstmals Daten für die Graf-von-Stauffenberg-Allee zu ermitteln. Dabei ist möglichst eine Einschätzung zu treffen, in welchem Umfang der Quell- und Zielverkehr der Anwohner durch Besucher- und Lieferverkehr verstärkt wird. Ebenso ist eine Beurteilung zu treffen, welche Auswirkungen die Belastung der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) mit der Straße Am Weißkirchener Berg (L 3019) auf die Graf-von-Stauffenberg-Allee verursacht, die evtl. von Fremdverkehr zur Umfahrung der Kreuzung benutzt wird. Begründung: Die erhebliche Verkehrsbelastung der Straße Zur Kalbacher Höhe mit 6.700 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2012) wird durch die Anordnung einer Tempo-30-Zone für die Anwohner erträglicher gestaltet. Auf der Altenhöferallee und der Graf-von-Stauffenberg-Allee sind weiterhin 50 km/h zulässig, mit Ausnahme eines Teilabschnitts mit Tempo 30 vor der Marie- Curie-Grundschule. Nicht nur für Anwohner ist diese unterschiedliche Regelung auf den Grundnetzstraßen des Riedbergs nicht nachvollziehbar. Von Bewohnerseite besteht die Erwartung, Fremdverkehr, der nicht das Ziel Riedberg hat, sondern ihn lediglich zur Umfahrung problematischer Situationen im Landesstraßennetz durchquert, weitgehend fernzuhalten und zumindest durch geeignete Maßnahmen zu beschränken, wozu u. a. weitere Tempo-30-Zonen einzurichten wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 438 Aktenzeichen: 61 10
Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 166 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 20.05.2016 Betreff: Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, am Gymnasium Riedberg an den mit Rankgittern versehenen hohen Betonwänden an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark Kletterpflanzen zur Begrünung zu setzen, um die unschöne architektonische Eckausführung aufzuwerten. Begründung: Obwohl der Schulneubau schon vor einigen Jahren fertiggestellt wurde, verblieb die Grundstücksecke zum Kätcheslachpark unfertig oder gewollt hässlich zurück. Da bereits Rankgitter an den hohen Betonwänden bestehen, sollte es möglich sein, mit geringem Aufwand die Betonwände mit Kletterpflanzen zu begrünen. Neben der Optik hätte dies auch positive Effekte im Hinblick auf die Bindung von Straßenstaub. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1166 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2130 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 33
Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark
Antrag vom 23.05.2016, OF 30/12 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark im Bereich der abgesenkten Bürgersteige Fahrbahnmarkierungen aufzubringen, z. B. ein Schachbrettmusters oder ein flächige besondere Farbgebung, um die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Der Bonifatiuspark wird durchtrennt von der Straße zur Kalbacher Höhe. Eine Verbindung für Fußgänger, die den östlichen in den westlichen Parkbereich verbindet, erscheint da nur selbstverständlich. Auch für den Schulweg vieler Kinder ist eine weitere sichere Überquerungsmöglichkeit der stark befahrenen Straße von Vorteil. Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist insbesondere im Bereich zwischen Prozessionsweg und Riedbergallee aufgrund ihrer baulichen Gestaltung nach den bisherigen Erfahrungen anfällig für die Überschreitung der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen im Bereich Bonifatiuspark erscheint geeignet, die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen und damit auch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu motivieren, ohne dass weitere kostenträchtigere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird im Sinne der Vorlage OF 30/12 gebeten, einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56
Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56
Anregung vom 29.04.2016, OA 3 entstanden aus Vorlage: OF 6/12 vom 16.04.2016 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedelung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren. Begründung: Mit der zweiten Veranstaltung zur Sportanlage am 15.10.2015 wurde auf Einladung der HA Stadteinwicklungsgesellschaft mbH unter Beteiligung u. a. aller Schulen und Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine und des Ortsbeirates die konkrete Ausgestaltung der Sportanlage entwickelt. Bereits hier wurde von dem Feldhamster gesprochen. Nach dem Protokoll, welches die Ortsbeiratsfraktionen am 06.04.2016 erhalten haben, erscheint es so, als würde nun die Kartierung erst für 2016 in Auftrag gegeben. Da es sich aber abzeichnet, dass der Bedarf an Sportflächen schon heute mit der bestehenden Sportanlage westlich der Altenhöferallee nicht zu decken ist, muss nun auch die Möglichkeit der Umsiedelung der Feldhamsterfamilien in die Überlegungen einbezogen werden. Hierzu soll selbstverständlich der Tierschutz für dieses Tier des Jahres 2016 an erster Stelle stehen, aber da die Möglichkeit der Umsiedelung in dem Protokoll nicht erwähnt wurde, ist diese nun zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 79 2
Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee
Antrag vom 17.04.2016, OF 3/12 Betreff: Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine permanente Verkehrsüberwachungsanlage auf der Straße "Zur Kalbacher Höhe" zwischen der Straße "Zum Stulen" und der Riedbergallee in beide Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: Seit Monaten ist eine verstärkte Überschreitung der Geschwindigkeit - besonders in den Nachtstunden - festzustellen, dies insbesondere auch, da die Ampelanlage an der Grundschule ausgeschaltet ist. Diese stört die Anwohner in erheblichem Maße und beeinflusst die Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Trotz baulicher Veränderung der Straße "Zur Kalbacher Höhe" konnte keine Abhilfe geschaffen werden. Auch Kontakte mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt und der Abteilung für Verkehrsüberwachung brachten keine Ergebnisse. Daher sind nun längerfristige Maßnahmen zu treffen. Die Kosten für die Installation der Radaranlage werden durch die Einnahmen aus den Bußgeldern gedeckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 entstanden aus Vorlage: OF 536/12 vom 19.02.2016 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM 4605/15 OBR 12; ST 140/16 Der Magistrat wird gebeten, die nach der Schulwegsicherheitsbegehung vom 20.03.2015 ausgeführten positiven Veränderungen im Verkehrsraum vor der Marie-Curie-Schule um die nachfolgenden Anregungen des Ortsbeirats 12 zu ergänzen: 1. Die im Bereich der Grundschule bestehenden beiden Überwege über die Graf-von-Stauffenberg-Allee sind mit einer Bedarfslichtzeichenanlage auszustatten (analog der Grundschule Kalbach und der Grundschule Riedberg I). 2. Im Kreuzungsbereich der Altenhöferallee mit der Graf-von-Stauffenberg-Allee ist der bestehende Überweg über die Altenhöferallee sowie ein noch zu errichtender Überweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee unmittelbar vor der Einmündung in die Altenhöferallee mit einer Bedarfslichtzeichenanlage zu versehen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats vom 09.10.2015, OM 4604, wird verwiesen. 3. Der gesamte Straßenbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee, von der Altenhöferallee bis zum Kreisel an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee, ist als Tempo-30-Zone auszuweisen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats 12 vom 09.10.2015, OM 4605, wird verwiesen. 4. Die Durchfahrt der Graf-von-Stauffenberg-Allee vor der Schule wird für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt und mit dem Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) kenntlich gemacht. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das der Anregung beigefügte Schreiben des Elternbeirats der Marie-Curie-Schule vom 17.02.2016 zur Ke nntnis zu nehmen und die darin gemachten Vorschläge zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen. Begründung: Am 20.03.2015 hat an der Marie-Curie-Schule eine Schulwegsicherheitsbegehung stattgefunden. Dort wurde festgestellt, dass mit der Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee sowie der weiteren Bebauung eine Gefährdung der Schulkinder erfolgen könnte. Die danach vorgenommenen Verbesserungen werden sowohl vom Ortsbeirat wie auch der Elternvertretung als nicht ausreichend bewertet. Am 15. Februar 2016 wurde nun ein Kind am Zebrastreifen angefahren und in ein Krankenhaus gebracht. Der Ortsbeirat 12 teilt die in dem beigefügten Schreiben des Elternbeirats getroffenen Zweifel an einer ausreichenden Sicherheit auf dem Schulweg zur Marie-Curie-Schule. Es wird deshalb gebeten, weitere Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schulkinder vorzunehmen. Anlage Anlage 1 (ca. 180 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 865 Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1710 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13
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