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Sicherheit für Kinder durch Tempo 30 (Sportanlage Riedberg, Gymnasium Riedberg, IGS KalbachRiedberg)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2482 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 16.11.2017 Betreff: Sicherheit für Kinder durch Tempo 30 (Sportanlage Riedberg, Gymnasium Riedberg, IGS Kalbach-Riedberg) Vorgang: OM 4605/15 OBR 12; ST 132/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. den mit der Stellungnahme ST 132 vom 13.01.2017 angekündigten Tempo-30-Abschnitt über 100 Meter im Bereich der Nordeinfahrt der Sportanlage Riedberg einzurichten sowie 2. den im Bereich des Gymnasiums Riedberg einseitig eingerichteten Tempo-30-Abschnitt um weitere 100 Meter auf 200 Meter in nördliche Richtung zu verlängern sowie diesen in der entgegengesetzten Fahrtrichtung ebenfalls über 200 Meter einzurichten und 3. im Bereich der IGS Kalbach-Riedberg ebenfalls einen Tempo-30-Abschnitt in beide Fahrtrichtungen auszuschildern. Begründung: Da bisher noch keine Umsetzung der Stellungnahme ST 132 vom 13.01.2017 im Bereich der Sportanlage erfolgte, ist diese nunmehr zu veranlassen. Im Bereich des Gymnasiums Riedberg befindet sich in der Altenhöferallee in Höhe Hausnummer 86 das Verkehrszeichen 136 - Spielende Kinder, das Zeichen 274 mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit dem Zusatzzeichen zur Erläuterung über 100 Meter. Auf der entgegengesetzten Fahrtrichtung fehlen diese Zeichen. Aus der Stellungnahme ST 132 ergibt sich, dass vor der Marie-Curie-Schule über 200 Meter ebenfalls Tempo 30 eingerichtet wurde. Dies soll künftig auch in beide Richtungen für das Gymnasium Riedberg zur Schulwegsicherheit für die rund 1.500 Schülerinnen und Schüler gelten. Die IGS Kalbach-Riedberg ist nun seit Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Betrieb. Hier fehlt völlig ein Tempolimit, sodass dieses zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler aufzustellen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 132 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 432 Aktenzeichen: 32 1

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