Sicherheit für Kinder durch Tempo 30 (Sportanlage Riedberg, Gymnasium Riedberg, IGS KalbachRiedberg)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM
2482 entstanden aus
Vorlage: OF 240/12 vom
16.11.2017 Betreff: Sicherheit für Kinder durch Tempo 30
(Sportanlage Riedberg, Gymnasium Riedberg, IGS Kalbach-Riedberg)
Vorgang: OM 4605/15
OBR 12; ST 132/17 Der Magistrat wird gebeten,
1. den mit der Stellungnahme
ST 132 vom 13.01.2017 angekündigten Tempo-30-Abschnitt über 100 Meter im
Bereich der Nordeinfahrt der Sportanlage Riedberg einzurichten sowie 2. den im Bereich des Gymnasiums
Riedberg einseitig eingerichteten Tempo-30-Abschnitt um weitere 100 Meter auf
200 Meter in nördliche Richtung zu verlängern sowie diesen in der
entgegengesetzten Fahrtrichtung ebenfalls über 200 Meter einzurichten und
3. im Bereich der IGS
Kalbach-Riedberg ebenfalls einen Tempo-30-Abschnitt in beide Fahrtrichtungen
auszuschildern. Begründung: Da bisher noch keine Umsetzung der Stellungnahme
ST 132 vom 13.01.2017 im Bereich der Sportanlage erfolgte, ist diese
nunmehr zu veranlassen. Im Bereich des Gymnasiums Riedberg befindet sich in
der Altenhöferallee in Höhe Hausnummer 86 das Verkehrszeichen 136
- Spielende Kinder, das Zeichen 274 mit der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit dem Zusatzzeichen zur Erläuterung über
100 Meter.
Auf der entgegengesetzten
Fahrtrichtung fehlen diese Zeichen. Aus der Stellungnahme ST 132 ergibt sich, dass
vor der Marie-Curie-Schule über 200 Meter ebenfalls Tempo 30 eingerichtet
wurde. Dies soll künftig auch in beide
Richtungen für das Gymnasium Riedberg zur Schulwegsicherheit für die rund 1.500
Schülerinnen und Schüler gelten. Die IGS Kalbach-Riedberg ist nun seit Beginn des
Schuljahres 2017/2018 in Betrieb. Hier fehlt völlig ein Tempolimit, sodass
dieses zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler aufzustellen ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 132
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 432
Aktenzeichen: 32 1