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Vorlagen
Erläuterung des Fahrradkonzepts für die Gießener Straße durch das Radfahrbüro
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 437/10 vom 02.01.2017 Betreff: Erläuterung des Fahrradkonzepts für die Gießener Straße durch das Radfahrbüro Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Radfahrbüro zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 10 erscheint, um das von ihm propagierte Fahrradkonzept für die Gießener Straße zu erläutern. Begründung: Was nach dem langwierigen Umbau der Gießener Straße an neu geschaffenen Fahrradbereichen auf der Gießener Straße erkennbar wird, erscheint aus Sicht von Fahrradfahrern erläuterungsbedürftig, insbesondere wenn man die gewaltigen Kosten berücksichtigt, die hierfür verbaut wurden. Da es zudem von den vor längerer Zeit vorgestellten ursprünglichen Planungen offensichtlich abweicht, ist dringend Erläuterung geboten, damit hier ggf. noch Abhilfe im Interesse der Fahrradfahrer geschaffen werden kann, um diese im Verkehr besser abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 697 Aktenzeichen: 32 1
Möglichkeiten für Quartiersgaragen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 446/10 Betreff: Möglichkeiten für Quartiersgaragen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wo im Ortsbezirk 10 sinnvoll und zu vertretbaren Kosten öffentliche Quartiersgaragen errichtet werden können, um den Parkdruck so in den Griff zu bekommen, dass ein sinnvolles Anfahren von öffentlichen Einrichtungen wieder möglich ist und sinnvoll Ladestationen für E-Fahrzeuge geschaffen werden können. Begründung: Durch Nachverdichtung und Rückbau von Parkplätzen, etwa an der Gießener Straße, ist der Parkdruck durch den ruhenden Anwohnerparkverkehr mittlerweile so groß, dass man weite Teile des Ortsbezirks nur noch schwer anfahren kann, um etwa einzukaufen oder öffentliche Veranstaltungen in den Saalbau-Begegnungsstätten zu besuchen. Gerade für ältere Mitbürger, die nicht mehr so beweglich sind, entstehen so massive Probleme bei der Teilnahme am öffentlichen Leben, weil gerade in den Außenbereichen der öffentliche Nahverkehr keine attraktive Alternative bietet. Zudem sind die im Ortsbezirk teilweise sehr engen Straßen in den Kernorten großteils so eng und unerlaubt zugeparkt, dass sich gerade ältere Autofahrer in diese Gebiete gar nicht mehr mit ihren Fahrzeugen hinein trauen. Auch für Rettungskräfte ist vielerorts kaum noch ein Durchkommen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr vertretbar, dass etwa die Mittel aus der Stellplatzablöse nicht zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum genutzt werden. Der Magistrat sollte deshalb im Bereich des Ortsbezirks geeignete Standorte aufzeigen, wo in Quartiersgaragen wirklich zusätzlicher öffentlicher Parkraum für Anwohner geschaffen werden kann. Gerade wenn diese den öffentlichen Nahverkehr nutzen, müssen dann ihre Autos sinnvoll zu Hause untergebracht werden können. Zudem könnte nur an festen Plätzen in solchen Garagen sinnvoll nutzbarer Raum für Ladestationen geschaffen werden, um so E-Mobilität attraktiver zu machen. Gerade wenn ein signifikanter Anteil von PKW auf E-Antrieb umgestellt werden soll, ist im gegenwärtigen Umfeld keine Schaffung von Ladestationen in ausreichender Zahl möglich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 723 2018 Die Vorlage OF 446/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenHinweisschild auf A 661 in der Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2559 entstanden aus Vorlage: OF 356/3 vom 20.11.2017 Betreff: Hinweisschild auf A 661 in der Gießener Straße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild auf die A 661 am U-Turn in der Gießener Straße aufzustellen. Begründung: Nach wie vor befindet sich ein Autobahnschild auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts in Höhe des Seniorenpflegezentrums Curanum. Die Autofahrer allerdings, die dann dort in die Gießener Straße einbiegen, werden nicht mehr darauf hingewiesen, dass sie, um wieder auf die A 661 zu kommen, den U-Turn nehmen müssen. Das nächste Autobahnschild (Richtung Preungesheim) befindet sich kurz vor der Kreuzung Marbachweg mit einem Geradeauspfeil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 444
Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2532 entstanden aus Vorlage: OF 401/10 vom 20.11.2017 Betreff: Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße Nach der sicher notwendigen Maßnahme einer grundlegenden Sanierung der Sigmund-Freud-Straße häufen sich die Beschwerden von Bürgern, die zu schnelles Fahren und rüdes Fahrverhalten beklagen. Die Sigmund-Freud-Straße führt durch ein reines Wohngebiet und wurde seinerzeit zu Recht in eine Tempo-30-Zone umgewandelt. Es sei für ältere Menschen schwierig, insbesondere in dem langen Bogen zwischen den beiden Einmündungen der Niederbornstraße, die Fahrbahn zu überqueren. Radfahrer weichen oft auf die Bürgersteige aus und geben Druck an die am meisten gefährdete Fußgängergruppe weiter. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Sigmund-Freud-Straße Verkehrszählgeräte angebracht werden, die permanent Geschwindigkeiten und Verkehrsaufkommen messen. Danach sollten an den auffälligsten Zeiten und Zonen Radarmessungen durchgeführt werden. Der Ortsbeirat 10 empfiehlt die Installation eines dieser Geräte in Höhe der Hausnummern 40 - 44 und die Einrichtung eines zusätzlichen Zebrastreifens in Höhe der Häuser 28 oder 34. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Hügelstraße anzubringen und das Schild an der Einfahrt von der Gießener Straße her näher an die Gießene r Straße und besser sichtbar anzubringen. Derzeit beginnt die Tempo-30-Zone circa 100 Meter nach der Kreuzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 518 Antrag vom 23.04.2018, OF 524/10 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3263 Aktenzeichen: 32 1
Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 404/10 Betreff: Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig in der Gießener-Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die so entstehenden Kosten trägt. Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig, entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamt-Abrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2017 Die Vorlage OF 404/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBücherschrank in der Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 400/10 Betreff: Bücherschrank in der Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten einen Bücherschrank, an einer geeigneten Stelle im Nahbereich des Kinder- und Familienzentrums Eckenheim (Sigmund-Freud-Straße 78) aufzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Budget des Ortsbeirats 10, bis zu einer Höhe von maximal 8.000 Euro (inkl. aller Kosten und Folgekosten) unterstützt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 157 2017 Die Vorlage OF 400/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
Weiter lesenMaßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 23.10.2017 Betreff: Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Weinstraße von der Homburger Landstraße zur Gießener Straße als Einbahnstraße ausgewiesen und in beide Richtungen für Fahrradfahrer freigegeben wird sowie dass entsprechende Beschilderungen angebracht werden. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsregelung wird den Verkehr von der Homburger Landstraße auf die Gießener Straße verlagern und die verkehrsberuhigte Homburger Landstraße in den anliegenden Bereichen entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 428 Aktenzeichen: 32 1
Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 399/10 vom 24.10.2017 Betreff: Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10 Im Bereich Am Dorfgarten - Homburger Landstraße - Ecke Weilbrunnstraße/Oberwiesenstraße ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, hier wird laut Beschwerden zu allen Tageszeiten zu schnell gefahren, auch dort, wo sich viele Fußgänger bewegen, beispielsweise im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße. Die Sigmund-Freud-Straße wird besonders nachts von einigen sehr schnell durchfahren. 1. Besonders in Hinblick auf die Sicherheit von Anwohnern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein ViaCount-Gerät pro Stadtteil im Ortsbezirk 10 zur kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt und an wechselnden Standorten für mindestens ein Kalenderjahr genutzt wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat 10 nach Ermittlung vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen, damit Mitteilungen von Bürgern über die Mitglieder des Ortsbeirats 10 in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 276 Aktenzeichen: 32 4
Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2376 entstanden aus Vorlage: OF 384/10 vom 24.10.2017 Betreff: Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass schnellstmöglich in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 erläutert wird, wann und wie sichergestellt werden kann, dass baldmöglichst die Gießener Straße wieder für den Verkehr verfügbar ist und die Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg in einen Zustand versetzt wird, durch den das an dieser Stelle anfallende Verkehrsaufkommen auch nur ansatzweise bewältigen werden kann. 2. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu bestätigen, dass die dem Ortsbeirat 10 seinerzeit gemachten Zusagen, dass die zweispurige Verkehrsführung an dieser Kreuzung erhalten bleibt, noch Bestand haben. Begründung: Die weitgehende Sperrung der Gießener Straße und der Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg haben zwischenzeitlich zu so großen ökonomischen und ökologischen Schäden durch den produzierten Stau geführt, dass es dringend erforderlich ist, dass der Magistrat erläutert, warum die durchgeführten Maßnahmen dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen und warum die Maßnahmen nicht so geplant werden können, dass die Verkehrseingriffe minimiert werden. Das gilt insbesondere für die seit Kurzem bestehende, nicht nachvollziehbare Reduzierung des Marbachweges in Richtung Osten auf eine Spur. Wenn hier wenigstens eine Rechtsabbiegespur erhalten geblieben wäre, wäre der gegenwärtige Dauerzustand des Verkehrszusammenbruchs in diesem Bereich, sobald das Verkehrsaufkommen steigt, doch mutmaßlich deutlich zu reduzieren gewesen. Das Schlimmste ist, dass dadurch zusätzlich Verkehr in eng mit Wohnbebauung versehene Gebiete an der Homburger Landstraße umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Geradeausverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 389/10 Betreff: Geradeausverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Verkehrsfluss an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg verbessert werden kann, indem die linke Fahrspur in Richtung Innenstadt auch für den Geradeaus-Verkehr in Richtung Dornbusch/Eschersheim freigegeben wird. Begründung: Die beiden Fahrspuren im Marbachweg zwischen Gießener Straße und Eckenheimer Landstraße wurden, zumindest optisch, durch die Anbringung von Fahrradschutzstreifen verengt. Die rechte Fahrspur ist dem Verkehr in Richtung Eckenheim und dem Geradeaus-Verkehr vorbehalten. Nur ein Rechtsabbieger pro Ampelphase genügt, um den Geradeaus-Verkehr zu behindern. Die linke Fahrspur steht ausschließlich dem Verkehr in Richtung Innenstadt zur Verfügung. Insbesondere im Berufsverkehr und wenn Busse die rechte Fahrbahn befahren, bildet sich an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg ein langer Rückstau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 661 2017 Die Vorlage OF 389/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2101 entstanden aus Vorlage: OF 375/10 vom 29.08.2017 Betreff: Tempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Homburger Landstraße im Abschnitt ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, auf Höhe des Malvenweges, verstärkt die Geschwindigkeit von Tempo 50 per Blitzer in den Abendstunden kontrolliert oder, wenn dies nicht möglich ist, die Lage mit ViaCount-Geräten überwacht wird. Begründung: In den letzten Monaten ist in dem Abschnitt der Homburger Landstraße, ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, trotz der Tempo-50-Regelung ein verstärktes Fahren von PS-starken Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit festzustellen. Dieses gilt es abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2442 Aktenzeichen: 32 1
Fläche vor der Endhaltestelle der UBahnLinie U 5 im Ortsbezirk 10 als „Homburger Platz“ benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 366/10 Betreff: Fläche vor der Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 im Ortsbezirk 10 als "Homburger Platz" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen, den freien Platz vor der Endhaltestelle der U5 im Ortsbezirk 10 nach Abschluss der Baumaßnahmen an der Gießener Straße als "Homburger Platz" zu benennen und ihn durch eine ökologisch wertvolle Bepflanzung aufzuwerten. Begründung: Nach Abschluss der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der U5 und der Gießener Straße wird die zentrale Bedeutung dieses Platzes immer deutlicher. Diese wird verstärkt durch die parkähnliche Gestaltung, die durch eine ökologisch wertvolle Bepflanzung noch deutlich aufgewertet werden kann. Dieser Platz hat es verdient, einen eigenen Namen zu tragen, getreu dem Muster anderer Stadtteile, wie zum Beispiel des Friedberger Platzes auf der Friedberger Landstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 366/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenErmittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 377/10 Betreff: Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10 Aufgrund der nicht nachlassenden Bürgerbeschwerden über zum Teil viel zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen aller Art, gerade auch in 30-Zonen, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zur kommunalen Verkehrsüberwachung ein Hilfsmittel anzuschaffen, welches mittels Hochtechnologiekomponenten anonyme Geschwindigkeit-Messungen durchführt und Messergebnisse nach Fahrzeugtyp gegliedert an ein Rechenzentrum sendet. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Es wird von der Firma RTB GmbH in Bad Lippspringe hergestellt. Der Ortsbeirat regt an, mindestens zwei dieser Koffer im Ortsbezirk 10 an regelmäßig wechselnden Standorten einzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse nach Bedarf Radarkontrollen durchzuführen. Hintergründe und weitere Fakten zum "Blitzerkoffer" können von der Herstellerfirma angefordert werden. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Begründung: Alleine die Homburger Landstraße bietet Rasern viele Gelegenheiten, die maximal zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, aber auch die Sigmund-Freud-Straße wird zu bestimmten Uhrzeiten oft mit zum Teil viel zu hohen Geschwindigkeiten befahren. Natürlich ist auch in untergeordneten Straßen ein möglicherweise interessanter Einblick in das Fahrverhalten möglich, wenn die "Blitzerkoffer" flächendeckend im Ortsbezirk eingesetzt werden - besonders in Bereichen, in denen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch Raser gefährdet werden könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 377/10 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenRadverkehrskonzept Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 354/10 vom 08.08.2017 Betreff: Radverkehrskonzept Gießener Straße 1. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1.1. warum der Ausbau der Gießener Straße zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße mit erheblichen Gefahren für die Radfahrer so lange dauert; 1.2. inwieweit die sehr aufwendige Neugestaltung des Radweges an der Einmündung Homburger Landstraße/Gießener Straße eine Verbesserung für die Sicherheit der Radfahrer darstellt. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Radfahrbüro in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 das Konzept für die Radwege auf der Gießener Str aße vorstellt und erläutert, inwieweit dieses die Sicherheit der Radfahrer erhöht. Begründung: Zu 1.1.: Auf dem Stück zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße stocken die Bauarbeiten augenscheinlich. Die gegenwärtige Situation ist aber sehr gefährlich für Radfahrer, weil die Fahrspuren sehr schmal sind und stadtauswärts der Rand, der steil abfällt, nur durch Warnbarken gesichert ist, die nicht fest platziert sind, sodass Radfahrer nicht unmittelbar am rechten Rand fahren sollten. So werden Radfahrer dort von Autofahrern massiv bedrängt. Zu 1.2.: Die bereits fertiggestellte Markierung des Radweges an der Einmündung der Homburger Landstraße in die Gießener Straße ist so kompliziert, dass sie von den Autofahrern nicht rechtzeitig erfasst werden kann. Zudem sind die Fahrradfahrspuren teilweise so breit, dass die Autofahrer sie für Autofahrspuren halten. Dadurch fahren sie auf den Fahrradfahrspuren und gefährden so massiv die Radfahrer. Im Vergleich zur vorherigen, gut überschaubaren Situation hat sich deshalb die Situation der Radfahrer an dieser Stelle nicht verbessert. Das wird sich noch verschärfen, wenn die Gießener Straße auch wieder für den Verkehr voll geöffnet ist. Zu 2.: In Anbetracht der erheblichen Mittel aus der Stellplatzablöse, die in dieses Projekt fließen, ist dies nur zu rechtfertigen, wenn Radfahren dadurch attraktiver wird und somit weniger Parkplätze benötigt werden. Was bisher realisiert worden ist, weckt hieran jedoch deutliche Zweifel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.08.2017, OA 182 entstanden aus Vorlage: OF 356/10 vom 21.08.2017 Betreff: Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Der dringend gebotenen Erschließung neuer Siedlungsgebiete stehen vielerorts der Naturverbrauch sowie die bereits jetzt überforderte Infrastruktur der angrenzenden Siedlungsräume entgegen. Eine nachhaltige Stadtentwicklung muss daher die Gebiete identifizieren, bei deren Bebauung es gelingt, den Natureingriff zu minimieren und gleichzeitig das Wohnraumpotenzial zu maximieren. Die in dem Magistratsvortrag M 146 beschriebene Maßnahme zeigt, wie dies durch Flächentausch gelingen kann, ohne dass der Grüngürtel qualitativ oder quantitativ beschnitten wird. Auch zeigt sich hier, dass eine enge und zeiteffiziente Kooperation mit den zu beteiligenden Gremien möglich ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag M 146 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Prozess einer planmäßigen Identifikation vorrangig geeigneter Siedlungsflächen insbesondere für den Ortsbezirk 10 als Siedlungsschwerpunkt der Stadt Frankfurt forciert wird und dass analog zu dem im Magistratsvortrag M 146 beschriebenen Flächentausch Überlegungen für einen möglichen weiteren Flächentausch einbezogen werden. Hierbei sind die bestehenden Vorschläge "An der Wolfsweide/Gebiet nördlich der Sigmund-Freud-Straße (A 661)" sowie "Berkersheim-Süd" statt "Berkersheim-Ost" zu prüfen. Hier ist ein mit der in dem Magistratsvortrag M 146 dargestellten Maßnahme vergleichbarer Flächentausch möglich, sodass das für eine mögliche Bebauung vorgesehene Gebiet "Berkersheim-Ost" neu in den Grüngürtel aufgenommen und stattdessen im Gebiet "Berkersheim-Süd" Wohnungsbau betrieben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2061 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 146 und OA 182 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1710, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 79 1
Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 04.08.2017 Betreff: Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kompliziert gestaltete Fahrbahnmarkierung auf der Gießener Straße an der Einmündung in die Homburger Landstraße dahin gehend überprüft wird, ob diese neu und unkomplizierter gestaltet werden kann, sodass es nicht zu überflüssigen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern, besonders für Radfahrer, kommt. Begründung: Der Sinn dieser Markierung ist für Fahrzeugführer nicht sofort erkennbar, sodass es im fließenden Verkehr oft zu gefährlichen Situationen kommt. Radfahrer sind hier besonders gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2180 Aktenzeichen: 32 1
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 353/10 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Gebiet um die Wolfsweide zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären, 2. im Gegenzug den Landschaftsschutzstatus des Gebietes nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe OF 827/10) in weiten Teilen, maßvoll, aufzuheben, 3. anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 erneut zu prüfen, ob an dieser Stelle - unter ausdrücklicher Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim - neues Bauland geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der OF 827/10 auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 353/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 353/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 381/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHomburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 342/10 Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg vom LKW-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der LKW-Verkehr über 7,5 t hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z.B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann. Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen LKWs, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der 1970er Jahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 342/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 570 2017 Die Vorlage OF 342/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung die Worte "Weilbrunnstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrskonzept Friedberger Landstraße unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels vorlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1281 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.10.2016 Betreff: Verkehrskonzept Friedberger Landstraße unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels vorlegen Der Magistrat wird aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für die obere Friedberger Landstraße, unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels, vorzulegen. Begründung: Die Verkehrssituation auf der Friedberger Landstraße zwischen Gießener Straße, Dortelweiler Straße und Friedberger Warte ist derzeit völlig unbefriedigend. Unter anderem ist die Abbiegespur von der Friedberger Warte in die Dortelweiler Straße ständig durch Rückstaus blockiert. Die Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt wird durch den Bau des Innovationsviertels gerade im geplanten Erschließungsbereich des Innovationsviertels über die Kreuzung Friedberger Landstraße/Gießener Straße bis zur Dortelweiler Straße erheblich zunehmen. Als Voraussetzung für jede weitere Planung von Bebauung und Nutzung des Innovationsviertels ist daher ein schlüssiges Verkehrskonzept erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 960 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2017, OA 127 entstanden aus Vorlage: OF 149/3 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße durchzuführen. Hierbei sollten die Zählungen in den Einmündungsbereichen der Gießener Straße, der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße erfolgen. Begründung: Die derzeitigen Pläne für die Bebauung des Innovationsviertels sehen die komplette Erschließung des neuen Quartiers über die Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung der Gießener Straße vor. Die im Internet veröffentlichten Studien über die Belastbarkeit der Friedberger Landstraße basieren auf Verkehrszählungen vor Eröffnung der Verlängerung der Straßenbahn auf der Friedberger Landstraße und sind deshalb wenig aussagekräftig. Deshalb ist eine aktuelle Verkehrszählung für die Bewertung der Belastungsfähigkeit der Friedberger Landstraße dringend erforderlich und zeitnah durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 404 Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 927 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 127 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1143, 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.03.2017 Aktenzeichen: 32 4
Innovationsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1284 entstanden aus Vorlage: OF 153/3 vom 30.01.2017 Betreff: Innovationsviertel Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung der Bebauung des Gebietes zwischen Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße/Wetterau Straße/Hungen er Straße (aktueller Arbeitstitel "Innovationsviertel") folgende Maßgaben zu beachten: 1. Vor Festlegung der Baufenster (Anzahl, Höhe und Lage der Gebäude) ist eine Umweltstudie zu den Auswirkungen der Bebauung auf Kalt- und Frischluftschneisen und sonstige klimatische Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnquartiere einzuholen. 2. Bei der erforderlichen Flora- und Faunauntersuchung sind auch die möglichen Auswirkungen auf den Baumbestand (Eichenbestand) im angrenzenden Wasserpark zu berücksichtigen. 3. Vor Festlegung der verkehrlichen Erschließung des Wohnquartiers ist eine Belastbarkeitsstudie der angrenzenden Straßen einzuholen. Hierbei sollte vorrangig die Friedberger Landstraße, hier insbesondere die Knotenpunkte mit der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße, aber auch die angrenzenden sonstigen Straßen (Rat-Beil-Straße/Dortelweiler Straße/ Homburger Landstraße/Friedberger Landstraße) im weiteren Verlauf zur Innenstadt mit einbezogen werden. 4. Zusätzlich sollte vor Verabschiedung der Bebauung die aktuell freie Kapazität des ÖPNV auf der Friedberger Landstraße (Bus und Straßenbahn) geprüft werden (Fahrgastzahlen insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten). Alle Gutachten sollten dem Ortsbeirat 3 und der Öffentlichkeit (Internet) zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 961 Antrag vom 01.02.2018, OF 404/3 Auskunftsersuchen vom 15.03.2018, V 791 Aktenzeichen: 61 0
Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 212/10 vom 30.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Überquerung der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 252 fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Die Überquerung der Eckenheimer Landstraße nördlich des Marbachwegs (jeweils gegenüber befindet sich ein Friseurladen) ist oftmals kaum möglich. Begründung: Häufig fahren fünf bis sechs Autos, die von der Innenstadt/Nordend/Alleenring kommend auf der Eckenheimer Landstraße in Richtung Norden, z. B. zur Jean-Monnet-Straße, fahren wollen, bei der kurz gehaltenen Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger durch, da sie sonst die Kreuzung blockieren würden. Dies kommt deshalb zustande, da die zwei Geradeausspuren der Eckenheimer Landstraße in den Norden in Höhe Postbank/Blumenladen direkt hinter der Überquerung des Marbachwegs zu einer Spur werden (die dritte Spur ist die Rechtsabbiegerspur) und dort zudem - in Höhe Marbachweg bis Porthstraße (bei den Häusern des "roten Blocks") und auf der Eckenheimer Landstraße im Bereich der Verengung - direkt auf der Straße geparkt wird. Die Rechtsabbieger-Pkws, die ebenfalls Richtung Jean-Monnet-Straße fahren wollen, vom Osten des Marbachwegs kommend - etwa von der Homburger Landstraße, Gießener Straße, Feuerwehrzentrum - haben ebenfalls, zeitgleich mit den Fußgängerinnen und Fußgängern, die die nördliche Seite der Eckenheimer Landstraße überqueren wollen, um zu den U-Bahn-Haltestellen der U 5 zu gelangen bzw. von der U 5 kommend zur Bushaltestelle der Buslinie 34 zu gelangen, Grün. Seitdem die Haltestelle "Eckenheimer Landstraße/Marbachweg" weggefallen ist, wird die Fußgängerquerung zu den U 5-Haltestellen "Marbachweg-Sozialzentrum" wesentlich häufiger frequentiert. Es entstehen für die Fußgängerinnen und Fußgänger - gerade auf dem Weg von oder zur U 5 - häufig sehr gefährliche Situationen, da die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel ein sehr kurzes Grün aufweist, dass es selbst Radfahrende kaum schaffen, bei Grün über die Eckenheimer Landstraße zu gelangen. Die bereits vorhandene Fußgängerinnen- und Fußgänger-Warnblinkanlage ist etwa in Höhe der Schienen (zum oder vom Depot) installiert und kann oder wird aufgrund der brisanten Verkehrsgegebenheiten von den Pkws oder auch Fahrradfahrenden, aus dem östlichen Bereich kommend, nicht wahrgenommen. Anlage Anlage 1_Karte (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Karte_mit_Zeichnung (ca. 1,6 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1062 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Videokamera am Fußgängerüberweg der Gießener Straße in Richtung Endhaltestelle der UBahnLinie U 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 228/10 Betreff: Videokamera am Fußgängerüberweg der Gießener Straße in Richtung Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen/Ämter anzuweisen, zu prüfen und zu berichten, warum hier eine Kamera den Fußgängerüberweg überwacht. Begründung: Die o.g. Kamera richtet sich scheinbar nur auf den Zebrastreifen zur Endhaltestelle U5. Was hat das für einen Sinn? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 228/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 228/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFreihalten der Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 951 entstanden aus Vorlage: OF 181/10 vom 15.11.2016 Betreff: Freihalten der Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt wird, dass die neu eingerichtete Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße an der Einmündung in die Hügelstraße von parkenden Autos frei gehalten wird. Begründung: Die neu eingerichtete Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße funktioniert, weil sie von den Autofahrern respektiert wird, sehr gut und schafft gerade für Schulkinder auf dem Schulweg im morgendlichen Berufsverkehr zusätzliche Sicherheit. Leider ist sie zu diesen Zeiten jedoch am Anfang meistens durch parkende Kraftfahrzeuge blockiert, was das Einfahren in diese Schutzzone für Fahrradfahrer massiv erschwert. Insofern sind zur Etablierung der Fahrradschutzzone zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erforderlich, um gegen dieses unerlaubte Parken, das erneut zur Gefährdung der Radfahrer führt, vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 567 Aktenzeichen: 32 1
Straßenlaternen mit modernster LED-Technik und angenehm „warmen Licht“ ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 955 entstanden aus Vorlage: OF 187/10 vom 07.11.2016 Betreff: Straßenlaternen mit modernster LED-Technik und angenehm "warmen Licht" ausstatten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob bei den anstehenden Modernisierungen der Straßenlaternen im Ortsbezirk 10 (statt wie derzeit noch vorgesehen konventionelle) modernste LED-Technik mit angenehm "warmen Licht" verwendet und die damit verbundenen zukünftigen Ersparnisse aufgezeigt werden können. Als Beispiel seien hier aktuell die Theobald-Ziegler-Straße, der Krälingweg, die Sterlepperstraße und die Engelthaler Straße genannt. Begründung: Die Straßen des Ortsbezirks 10 sollen auch künftig ausreichend mit "warmen Licht" und zudem auch umweltschonend beleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 612 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 133/10 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit ein verkehrsberuhigter Straßenbereich auf der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstrasse und Weinstrasse eingerichtet werden kann. Begründung: Es spricht einiges dafür, dass der größte Teil der Autofahrer diesen Teil der Homburger Landstraße aus alter Gewohnheit nutzt, um die Stadtteile und weitere Ziele nördlich der Gießener Straße zu erreichen. Diese Ziele wären alle über die Gießener Straße zu erreichen, die insofern als Umgehungsverbindung zur Verfügung steht. Eine Verkehrsberuhigung in der Homburger Landstraße wäre die infrastrukturelle Voraussetzung für eine Verbesserung der Wohnqualität der Anwohner, eine verbesserten Andienung und Erreichbarkeit der ansässigen Gewerbebetriebe, und sie eröffnete so die Möglichkeit diesen Bereich als Zentrum für diesen Teil Preungesheims zu gestalten, was die alte und durchaus interessante Bausubstanz in diesem Bereich wieder zur Geltung verhelfen würde, die gegenwärtig auf Grund der Enge der Straße und ihrer Belastung verkommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 158 2016 Die Vorlage OF 133/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenBepflanzung des Mittelstreifens auf der Gießener Straße zwischen Friedberger Landstraße und Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 416 entstanden aus Vorlage: OF 88/10 vom 15.08.2016 Betreff: Bepflanzung des Mittelstreifens auf der Gießener Straße zwischen Friedberger Landstraße und Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Mittelstreifen auf der Gießener Straße zwis chen Friedberger Landstraße und Marbachweg mit einer sommerlichen Blumenwiese, nach dem Beispiel der Stadt Andernach und Bad Homburg, gestaltet wird. Begründung: Die derzeitige Bepflanzung wirkt nach der kurzfristigen Blüte der Narzissen im Frühling das ganze Jahr über schlicht grün und unpersönlich. Die eher reduzierte Gestaltung der Flächen vor dem Gelände des amerikanischen Konsulats bekäme durch diese Bepflanzung eine Aufwertung und würde wie ein gut gestaltetes Entree wirken. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist eine solche sommerliche Blumenwiese auch eine wichtige Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Insekten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1847 Aktenzeichen: 67 0
Gesicherter Übergang im Bereich U 5-Haltestelle „Sigmund-Freud-Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 421 entstanden aus Vorlage: OF 95/10 vom 15.08.2016 Betreff: Gesicherter Übergang im Bereich U 5-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein gesicherter Übergang für die Fahrgäste der U 5 im Bereich der Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" eingerichtet wird. Es ist festzustellen, dass die Fahrgäste aus dem Siedlungsbereich Hoherodskopfstraße die Gießener Straße verstärkt queren und somit den Übergang mit den Füßen abgestimmt haben (Hinweis des ehemaligen Dezernenten Majer ). Begründung: Mit dem Neubau der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" hatte seinerzeit der Ortsbeirat 10 eine Querungshilfe für die Fahrgäste aus dem Bereich Hoherodskopfstraße eingefordert. Der damals amtierende Dezernent Majer hat diese Forderung mit den Worten "abzuwarten und eine eventuelle Abstimmung mit den Füßen zu beobachten" abgetan. Heute ist festzustellen, dass dieser Übergang verstärkt ohne eine Sicherung der Fußgänger genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1724 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße an der Kreuzung mit der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 94/10 Betreff: Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße an der Kreuzung mit der Hügelstraße Vorgang: V 1155/14 OBR 10; ST 150/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 150/2015 zugesagten Maßnahmen zum Schutz von Fahrradfahrern in der Sigmund-Freud-Straße nun zu realisieren und dafür Sorge zu tragen, dass das Falschparken halb auf dem Bürgersteig im Aufstellbereich in der Sigmund-Freud-Straße vor der Kreuzung wirkungsvoll abgestellt wird. Begründung: Der Magistrat hatte in ST 150/2015 auf Auskunftsersuchen vom 04.11.2014, V 1155 zugesagt: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Sigmund-Freud-Straße ab der Sperrfläche bis zum Ende des Längsparkens eine Piktogrammspur (Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn) markiert wird. Daran anschließend (ab der Stichstraße Sigmund-Freud-Straße 10-16 bis zur Haltlinie) wird ein Vorbeifahrstreifen markiert. Bis heute ist allerdings nichts passiert. Gleichzeitig hat sich durch die vielen Baustellen in diesem Bereich die Situation drastisch verschärft, weil der Verkehr hier zugenommen hat, was zu langen Rückstaus führt, und Autos nun in den Morgenstunden sehr oft verkehrswidrig in dem Aufstellbereich vor der Ampel parken, so dass für Radfahrer überhaupt kein Platz mehr verbleibt. Da hier aber die Radroute für viele Schulkinder verläuft muss zum Anfang des neuen Schuljahrs dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2014, V 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 150 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 94/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 94/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFahrradwege im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2016, OF 87/10 Betreff: Fahrradwege im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Marbachweg aus Richtung Gießener Straße an der Kreuzung zur Eckenheimer Landstraße ca. 10 Meter vor der Kreuzung eine Haltelinie für Autos, danach einen für Autos nicht befahrbaren Fahrradweg, eine ' Rettungsinsel' unmittelbar vor der Ampel und eine separate Haltelinie für Radfahrende einzurichten . Dadurch könnten sich Radfahrende abseits von den Autos vor den Stau stellen. Kleinere Autos könnten die Straße weiterhin zweispurig nutzen. Begründung: Im Marbachweg wurden die Fahrradwege auf dem Bürgersteig abgeschafft und stattdessen Schutzstreifen angebracht. An der Kreuzung Marbachweg ( aus Richtung Gießener Straße) - Eckenheimer Landstraße führt das vor allem morgens im Berufsverkehr zu chaotischen Verkehrssituationen, weil es für Radfahrende überhaupt keinen Platz gibt. Der Schutzstreifen wird nicht freigehalten, da die Fahrbahn zweispurig von Autos befahren wird. Radfahrende haben am rechten Rand kaum Platz und müssen sich an den Autos vorbei quetschen oder dahinter stehen bleiben. Es gibt noch nicht einmal eine 'Rettungsinsel' vor der Ampel, auf der sich Radfahrende sammeln könnten, um den Abgasen wenigstens etwas zu entkommen. Ein ' Rückzug' auf den Bürgersteig ist hier auch nicht mehr möglich, weil zwischen Straße und Bürgersteig eine Rosenhecke steht. Für linksabbiegende Radfahrende gibt es an dieser Ecke überhaupt keine Regelung. Sie müssen sich gleich in den Stau der Autos einordnen und stehen in jedem Fall von allen Seiten von Autos eingequetscht hinter den Auspuffrohren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 87/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 87/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 87/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöheres Angebot an „Call a Bike“-Fahrrädern während der Bauarbeiten an der UBahnLinie U 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 98 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 27.05.2016 Betreff: Höheres Angebot an "Call a Bike"-Fahrrädern während der Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie U 5 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass während der Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie U 5 an den folgenden "Call a Bike"-Stationen mehr Fahrräder zur Ausleihe bereitstehen: - Marbachweg/ Eckenheimer Landstraße; - Gießener Straße/Marbachweg; - Gießener Straße/Ronneburgstraße; - Gießener Straße/Homburger Landstraße. Begründung: Aufgrund der Einschränkungen durch die Bauarbeiten (Schienenersatzverkehr/Umleitung/Umsteigen) weichen viele Fahrgäste auf "Call a Bike"-Fahrräder aus. Dieses Angebot wird vor allem in den warmen Sommertagen genutzt. Dadurch sind die wenigen Fahrräder in Eckenheim und Preungesheim schnell vergriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1164 Aktenzeichen: 92 14
Umbau von Bushaltestellen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 67 entstanden aus Vorlage: OF 14/10 vom 19.04.2016 Betreff: Umbau von Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 noch in nächster Zeit barrierefrei umgebaut werden sollen, und ob diese Umbauten als Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ausgestaltet sind, sodass der Ortsbeirat hierfür zustimmungspflichtig wäre. Begründung: Gegenwärtig werden im Ortsbezirk an verschiedenen Stellen Bushaltestellen offensichtlich barrierefrei umgebaut. Problematisch ist jedoch, dass sie dabei verlegt werden und dabei in erheblichem Umfange Parkplätze wegfallen. Dabei ist etwa der Umbau der Haltestelle "Niederbornstraße" so ausgefallen, dass ein haltender Bus den Individualverkehr in beiden Richtungen auf der Sigmund-Freud-Straße zum Erliegen bringen wird. Da die Haltestelle noch dazu erheblich von der Niederbornstraße wegrückt, macht eine solche Maßnahme nur dann Sinn, wenn sie ausdrücklich als Verkehrsberuhigungsmaßnahme gedacht wäre. Solche wären aber aus gutem Grunde zustimmungspflichtig für den Ortsbeirat. Auf jeden Fall machen solche Umlegungen ohne Vorstellung im Ortsbeirat, der für die Folgenabwägung wichtige Aspekte beisteuern kann, keinen Sinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 938 Aktenzeichen: 92 13
Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor den Blumengeschäften auf dem Marbachweg in Höhe Hausnummer 135
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5037 entstanden aus Vorlage: OF 945/10 vom 31.01.2016 Betreff: Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor den Blumengeschäften auf dem Marbachweg in Höhe Hausnummer 135 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor den Blumengeschäften auf dem Marbachweg in Höhe Hausnummer 135 Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Begründung: Die Blumengeschäfte am Eingang zum Hauptfriedhof/Ecke Gießener Straße/Marbachweg sind stark frequentiert. Parkplätze bestehen zwar in der Nähe (auf der Gießener Landstraße), jedoch nicht vor den Geschäften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 763
Gebotsschild an der Anneliese-Hoevel-Straße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4837 entstanden aus Vorlage: OF 856/3 vom 02.09.2015 Betreff: Gebotsschild an der Anneliese-Hoevel-Straße aufheben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Wohngebiet Gießener Straße aus der Anneliese-Hoevel-Straße kommend das Rechtsfahr-Gebotsschild abmontiert werden kann, sodass auch ein Linksabbiegen in die Gießener Straße möglich wird. Begründung: Ein Linksabbiegen ist gefahrlos an der Stelle möglich und sollte zur Vermeidung von Lärm und Abgasen erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 383 Aktenzeichen: 32 1
Anbringen von Leitschildern zu den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 916/10 vom 16.11.2015 Betreff: Anbringen von Leitschildern zu den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Hinweisschilder mit einem Richtungshinweis zu den Stadtteilen an folgenden Stellen angebracht werden: 1. Auf der Friedberger Landstraße, vor der Gießener Straße, stadteinwärts und stadtauswärts, mit dem Verweis, dass man über die Gießener Straße in Richtung Preungesheim, Eckenheim, Dornbusch fahren kann; 2. auf der Friedberger Landstraße, vor der Homburger Landstraße, stadteinwärts und stadtauswärts, mit dem Verweis, dass man über die Homburger Landstraße nach Preungesheim kommt und weiter geradeaus, auf der Friedberger Landstraße, über die Gießener Straße in Richtung Eckenheim, Dornbusch, Preungesheim, Frankfurter Berg und Berkersheim fahren kann. Begründung: Die breit angelegte und weniger als Wohnstraße genutzte Gießener Straße eignet sich als Leitstraße für den Durchgangsverkehr zwischen den Stadtteilen besser als die Homburger Landstraße, die eine reine Wohnstraße mit Kindergarten ist. Ein entsprechender Hinweis, dass es über die Gießener Straße auch in Richtung Preungesheim, Eckenheim und Dornbusch geht, entlastet die Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 455 Aktenzeichen: 66 7
Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen „Sozialzentrum Eckenheim“ und „Gießener Straße“ Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2015, OA 697 entstanden aus Vorlage: OF 896/10 vom 16.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen "Sozialzentrum Eckenheim" und "Gießener Straße" Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei den künftigen Planungen für die Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs auch jeweils eine (Doppel-) Haltestelle "Sozialzentrum Eckenheim" sowie "Gießener Straße" vorgesehen wird. Hier soll das direkte Umsteigen zur U-Bahn-Linie U 5 ermöglicht werden. Begründung: Eine Niederflurstraßenbahn kann bekanntlich nicht an den Hochbahnsteigen der U-Bahn-Linie U 5 halten. Eine gemeinsame Haltestelle jeweils in der Nähe des Sozialzentrums sowie an der Gießener Straße ist jedoch analog der derzeitigen Haltestelle der Buslinie 34 zwingend erforderlich. Hierbei ist insbesondere das fahrgastfreundliche Umsteigen zur U-Bahn-Linie U 5 zu beachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.02.2016, B 67 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.12.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Annahme im Rahmen NR 1332, NR 1332 = Annahme, OA 688 und OA 697 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) und AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) sowie AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. und AGP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 381 = Zurückweisung, NR 1326, OA 688 und OA 697 = Annahme, NR 1332 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 4. Annahme) REP (B 391 = Kenntnis, NR 1326 = Ablehnung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Ochs (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Krebs (B 381 = Kenntnis, NR 1326, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 6. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 7. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 10. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. a) Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. zu a) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6613, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 92 13
Fahrradparken in der Eckenheimer Landstraße für Fahrräder mit Anhänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 902/10 vom 15.11.2015 Betreff: Fahrradparken in der Eckenheimer Landstraße für Fahrräder mit Anhänger Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass von den in der Eckenheimer Landstraße in Höhe des Hauses Nr. 310 für Kraftfahrzeuge abmarkierten Stellflächen, eine oder mehrere als Fahrradstellflächen, auch mit Parkmöglichkeit für einen Lastenanhänger (Fahrradanhänger), eingerichtet werden. Sollte der Magistrat eine andere Stellfläche in der unmittelbaren Umgebung - auch auf der anderen Straßenseite - für geeigneter halten, ist dies ebenfalls zu befürworten. Eine Schrägmarkierung wäre vermutlich sinnvoll. Begründung: Fahrradstellflächen gewinnen in Frankfurt am Main zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufgrund mangelnder Abstellfläche für einen oder mehrere Pkws lieber auf das Fahrrad umsteigen und auf das Auto ganz verzichten. Zudem nutzen auch hier immer mehr junge Familien Fahrräder mit Transportanhänger für Kinder oder den Transport des Einkaufs und anderer Gegenstände. Dem Umdenken und somit gestiegenen Bedarf ist Rechnung zu tragen. Auf einem Autoparkplatz könnten grundsätzlich acht bis zehn Fahrräder bzw. vier Lastenfahrräder parken. Fahrräder können aufgrund der Enge der Bürgersteige auf beiden Seiten der Eckenheimer Landstraße ab dem Bereich der Tempo-30-Zone nicht einfach so abgestellt bzw. geparkt werden, ohne Fußgängerinnen und Fußgänger mit oder ohne Gehhilfen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen zu blockieren. In unmittelbarer Nähe des vorgeschlagenen Straßenbereichs befinden sich unter anderem ein Laden, eine Arztpraxis sowie eine Tanzschule, die von Fahrradfahrenden aufgesucht werden. Auch Anwohnerinnen und Anwohner haben nicht immer die Möglichkeit, aufgrund fehlender Stellplätze im Hof ihres Wohnhauses ihr Rad zu parken. In der Eckenheimer Landstraße gibt es weit und breit ab Dörpfeldstraße, Gummersbergstraße oder Feldscheidenstraße bis über die Kreuzung Engelthaler Straße/Hügelstraße keine Fahrradständer auf öffentlichen Grund und Boden. Das Frankfurt-Green-City-Programm (http://www.frankfurt-greencity.de/) zum Klimaschutz der Stadt sieht Fortbewegung mit umweltbewussten Verkehrsmitteln als förderungswürdig an. Anlage Anlage 1 (ca. 121 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 325 Antrag vom 31.08.2016, OF 138/10 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle .Sigmund-Freud-Straße. in Richtung Innenstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 905/10 Betreff: Barrierefreie Rampe an der U-Bahn-Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" in Richtung Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum nun zur Herstellung der barrierefreien Rampe an der U-Bahn-Haltestelle Sigmund-Freud-Straße, Richtung Innenstadt, erhebliche Teile des bereits hergestellten Bahnsteigs wieder abgerissen wurden. Ferner möge der Magistrat offenlegen, wer diesen erneuten Umbau bezahlt und ob so der Bahnsteig insgesamt verkürzt wird, so dass es bei gegebenenfalls längeren Zügen nach Abschluss des vom Ortsbeirats befürworteten Ausbaus der U-Bahn bis zum Frankfurter Berg zu Problemen kommen kann. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle an der Sigmund-Freud-Straße wird nun endlich eine barrierefreie Rampe angelegt. Damit wird diese hoffentlich, wie vom Ortsbeirat angeregt, zur Wiedereröffnung der U-Bahn bis Preungesheim gleichzeitig zur Verfügung stehen. Verwirrend ist allerdings, dass sie nicht an der Stelle eingebaut wird, wo sie offensichtlich ursprünglich vorgesehen war (sogar Anschlusselemente waren bereits vorhanden), sondern der neu hergestellte Bahnsteig teilweise abgerissen wurde, so dass er nun insgesamt in eine Rampe zur Sigmund-Freud-Straße hin ausläuft. Sollte dies an den Wurzeln des angrenzenden Baumes liegen, der dort seiner Größe nach seit ca. vierzig Jahren steht, so handelte es sich um eine klassische Fehlplanung, so dass die Kostentragungsfrage für den erneuten Umbau sehr interessant wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum weiteren Ausbau der U-Bahn zum Frankfurter Berg keine ausreichenden Mittel zur Verfügung standen, so dass staatliche Zuschüsse zu diesem Projekt verfallen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1532 2015 Die Vorlage OF 905/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenWeinstraße als Einbahnstraße belassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2015, OF 900/10 Betreff: Weinstraße als Einbahnstraße belassen Vorgang: V 1114/14 OBR 10; ST 474/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Weinstraße dauerhaft als Einbahnstraße zu belassen, gleichzeitig das Linksabbiegen aus der Gießener Straße in die Weinstraße zu erlauben und die Tempo 30-Beschilderung dahin gehend zu erneuern, dass sie sichtbar wird. Durch die Baumaßnahmen an der Endhaltestelle der U-Bahn U5 (Preungesheim) wurde der Verkehr so geregelt, dass die Weinstraße nur in einer Richtung befahrbar war. Dies trug und trägt zu einer größeren Verkehrsberuhigung bei, insbesondere vor der Kindertagestätte. Begründung: In der Vergangenheit wurde die Weinstraße dauerhaft auf beiden Seiten zugeparkt. Zuletzt wurde in der OF 668/10 aus 2014 vom OBR 10 darum gebeten, die Weinstraße sicherer zu machen. Seit Mai 2015 war die Weinstraße nun Einbahnstraße. Die Eltern der Kita waren dadurch sehr erleichtert, dass die Autos nicht mehr vor der Kita rasen konnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.09.2014, V 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 900/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEngelthaler Straße vor dem Eingang der Gaststätte „Homburger Hof“ sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4662 entstanden aus Vorlage: OF 881/10 vom 19.10.2015 Betreff: Engelthaler Straße vor dem Eingang der Gaststätte "Homburger Hof" sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass durch möglichst einfache Maßnahmen aus laufenden Haushaltsmitteln der Bereich vor dem Eingang der Gaststätte "Homburger Hof" auf der Engelthaler Straße sicherer gestaltet wird. Begründung: Die Engelthaler Straße als Grundnetzstraße mit Buslinie, Lkw etc. führt praktisch direkt an Tür und Tor der Gaststätte "Homburger Hof" vorbei. Ein Bürgersteig ist fast nicht vorhanden. Die Verkehrssicherheit erscheint sehr fraglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 214 Aktenzeichen: 32 1
Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 879/10 Betreff: Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 973 vom 03.07.2015 bemerkt, dass LKWs und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Der Magistrat hatte angekündigt, - die rechtswidrige ganz oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und - das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zu sanktionieren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wieso weiterhin Fahrzeuge, die augenscheinlich eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 t besitzen, dort teils über mehrere Tage unbewegt abgestellt anzufinden sind. Ist das der Ausdruck dafür, dass die erteilten Sanktionen bei den Haltern bzw. Fahrzeugführern keine Wirkungen hinterlassen? Oder ist es dadurch begründet, dass der Magistrat, trotz eigenem Bekunden, bekanntgewordene Bereiche nicht im Rahmen der Streifentätigkeit überwacht? Mehrtägig unbewegte, somit regelmäßig, wie auch rechtswidrig parkende Fahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, dürften der Aufmerksamkeit Kontrollierender üblicherweise nicht entgehen. Durch die Aufgabenaufteilungen zwischen der Landespolizei und der städtischen Verkehrsüberwachung, kann die Landespolizei, insbesondere mit deren Einsatzlagen, diese Problemlage nicht für den Magistrat lösen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 879/10 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1489 2015 1. Der erste und zweite Absatz der Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der dritte und vierte Absatz der Vorlage OF 879/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenDauerparker Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4528 entstanden aus Vorlage: OF 862/3 vom 02.09.2015 Betreff: Dauerparker Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, vermehrt Dauerparker am Hauptfriedhof in Höhe des Wohngebietes Gießener Straße zu kontrollieren. Zudem soll geprüft und berichtet werden, ob ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Pkw reserviert werden kann. Begründung: Die Parkplätze am Friedhof werden immer wieder durch Dauerparker, Lkws und Anhänger belegt. Dies soll zumindest unmittelbar vor den Wohnhäusern der Gießener Straße vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1784 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4423 entstanden aus Vorlage: OF 858/10 vom 24.08.2015 Betreff: Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße Vorgang: OM 3780/15 OBR 10; ST 816/15 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die ständig auftretenden Verkehrsbehinderungen durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge im Umfeld der Hausnummern 50 bis 54 der Sigmund-Freud-Straße unterbunden werden. Dies sollte im Zuge des mit der Stellungnahme vom 29.05.2015, ST 816, zugesicherten Streifeneinsatzes problemlos möglich sein. Begründung: Bürgerinnen und Bürger vor Ort stellten immer wieder fest, dass in dem genannten Bereich trotz absoluten Halteverbots längerzeitig Kfz (oft auch Lkws) abgestellt werden. Die daraus resultierenden Verengungen führen oftmals zu massiven Behinderungen und Stauungen im Begegnungsverkehr. Auch die Streckenpünktlichkeit der Buslinie 39 darf durch dieses vermeidbare Fehlverhalten nicht zunehmen oder zu einer Attraktivitätsminderung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3780 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 816 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1630 Aktenzeichen: 32 1
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