Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße an der Kreuzung mit der Hügelstraße
Begründung
Sigmund-Freud-Straße an der Kreuzung mit der Hügelstraße Vorgang: V 1155/14 OBR 10; ST 150/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 150/2015 zugesagten Maßnahmen zum Schutz von Fahrradfahrern in der Sigmund-Freud-Straße nun zu realisieren und dafür Sorge zu tragen, dass das Falschparken halb auf dem Bürgersteig im Aufstellbereich in der Sigmund-Freud-Straße vor der Kreuzung wirkungsvoll abgestellt wird. Begründung: Der Magistrat hatte in ST 150/2015 auf Auskunftsersuchen vom 04.11.2014, V 1155 zugesagt: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Sigmund-Freud-Straße ab der Sperrfläche bis zum Ende des Längsparkens eine Piktogrammspur (Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn) markiert wird. Daran anschließend (ab der Stichstraße Sigmund-Freud-Straße 10-16 bis zur Haltlinie) wird ein Vorbeifahrstreifen markiert. Bis heute ist allerdings nichts passiert. Gleichzeitig hat sich durch die vielen Baustellen in diesem Bereich die Situation drastisch verschärft, weil der Verkehr hier zugenommen hat, was zu langen Rückstaus führt, und Autos nun in den Morgenstunden sehr oft verkehrswidrig in dem Aufstellbereich vor der Ampel parken, so dass für Radfahrer überhaupt kein Platz mehr verbleibt. Da hier aber die Radroute für viele Schulkinder verläuft muss zum Anfang des neuen Schuljahrs dringend Abhilfe geschaffen werden.