Fahrradparken in der Eckenheimer Landstraße für Fahrräder mit Anhänger
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM
4781 entstanden aus Vorlage:
OF 902/10 vom
15.11.2015 Betreff: Fahrradparken in der Eckenheimer Landstraße
für Fahrräder mit Anhänger Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass von den in der Eckenheimer Landstraße in Höhe des Hauses Nr. 310 für
Kraftfahrzeuge abmarkierten Stellflächen, eine oder mehrere als Fahrradstellflächen, auch mit Parkmöglichkeit für einen
Lastenanhänger (Fahrradanhänger), eingerichtet werden. Sollte der Magistrat
eine andere Stellfläche in der unmittelbaren Umgebung - auch auf der
anderen Straßenseite - für geeigneter halten, ist dies ebenfalls zu
befürworten. Eine Schrägmarkierung wäre vermutlich sinnvoll. Begründung: Fahrradstellflächen gewinnen in Frankfurt am Main
zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufgrund
mangelnder Abstellfläche für einen oder mehrere Pkws lieber auf das Fahrrad
umsteigen und auf das Auto ganz verzichten. Zudem nutzen auch hier immer mehr
junge Familien Fahrräder mit Transportanhänger für Kinder oder den Transport
des Einkaufs und anderer Gegenstände. Dem Umdenken und somit gestiegenen Bedarf
ist Rechnung zu tragen. Auf einem Autoparkplatz könnten grundsätzlich acht bis
zehn Fahrräder bzw. vier Lastenfahrräder parken. Fahrräder können aufgrund der
Enge der Bürgersteige auf beiden Seiten der Eckenheimer Landstraße ab dem
Bereich der Tempo-30-Zone nicht einfach so abgestellt bzw. geparkt werden, ohne
Fußgängerinnen und Fußgänger mit oder ohne Gehhilfen, Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen zu blockieren. In unmittelbarer Nähe des
vorgeschlagenen Straßenbereichs befinden sich unter anderem ein Laden, eine
Arztpraxis sowie eine Tanzschule, die von Fahrradfahrenden aufgesucht werden.
Auch Anwohnerinnen und Anwohner haben nicht immer die Möglichkeit, aufgrund
fehlender Stellplätze im Hof ihres Wohnhauses ihr Rad zu parken. In der
Eckenheimer Landstraße gibt es weit und breit ab Dörpfeldstraße,
Gummersbergstraße oder Feldscheidenstraße bis über die Kreuzung
Engelthaler Straße/Hügelstraße keine Fahrradständer auf öffentlichen Grund
und Boden. Das Frankfurt-Green-City-Programm
(http://www.frankfurt-greencity.de/) zum Klimaschutz der Stadt sieht
Fortbewegung mit umweltbewussten Verkehrsmitteln als förderungswürdig an.
Anlage Anlage 1 (ca.
121 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 325
Antrag vom
31.08.2016, OF
138/10 Aktenzeichen: 32 1