Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Hartmann-Ibach-Straße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Verbesserungen beim Spielplatz untere Günthersburgallee

14.08.2020 · Aktualisiert: 09.03.2021

Antrag vom 14.08.2020, OF 922/3 Betreff: Verbesserungen beim Spielplatz untere Günthersburgallee Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Spielplatzes untere Günthersburgallee ("Günthersburg-Ei") vorzunehmen: - Der durch den Spielplatz vom südlichen Tor zum Bolzplatz verlaufende zentrale Weg und die umgebenden Sandkastenbereiche werden in einer solchen Weise baulich eingefasst und voneinander abgegrenzt, dass beide Bereiche nicht übergangslos ineinander übergehen, mit der Folge, dass auf dem Weg ständig von Kindern wie in einem Sandkasten gegraben wird und sich der Weg im Laufe der Zeit so mit Sand auffüllt, dass er bei nassem Wetter zu einer Schlammstrecke wird. In diesem Zustand ist der Weg kaum mit Kinderwagen oder Bollerwagen zu befahren. - Wenn möglich, erhält der Spielplatz noch zwei weitere Schaukeln zusätzlich zu den zwei schon vorhandenen dazu, da diese bei Weitem nicht ausreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 922/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 922/3 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern auf dem Spielplatz in der unteren Günthersburgallee stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückumzug der Merianschule

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 857/3 vom 14.05.2020 Betreff: Rückumzug der Merianschule Der Magistrat wird aufgefordert, unbedingt weiterhin alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Rückumzug der Merianschule an den alten Standort in den Sommerferien zu ermöglichen und dass die Schule den Betrieb nach den Ferien wieder im regulären Gebäude aufnehmen kann. Im alten Schulhof stehen derzeit noch ungenutzte Container und der Belag des Hofes muss nach den Baumaßnahmen sicher erneuert werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Maßnahmen möglichst schon parallel zu den Restarbeiten im Schulgebäude anzugehen, um nicht weitere Verzögerungen entstehen zu lassen. Der Schulhof der Merianschule ist nicht besonders groß. Zur Einhaltung von Abstandsregelungen soll geprüft werden, ob während der Schulzeit der Abschnitt der Burgstraße für den Verkehr gesperrt werden kann und der Straßenabschnitt als erweiterter Schulhof genutzt werden kann. Begründung: Der Rückumzug der Merianschule ist längst überfällig und es ist höchste Zeit für die Schüler, die langen Schulwege zu beenden. Die Merianschule will endlich am alten Standort ihr Schulkonzept umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1657 Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße

25.06.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 10.06.2020 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 592/20 Der Magistrat wird gebeten, die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teilstück zu verschieben, wie es bereits mit der Vorlage OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bez. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibenden Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1831 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

10.06.2020 · Aktualisiert: 09.09.2020

Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring

28.05.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 868/3 vom 02.05.2020 Betreff: Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring Der Magistrat wird gebeten, in den drei U-Turns auf der Rothschildallee Höhe Günthersburgallee und Rotlintstraße Pkw-Parkplätze farblich und mit Beschilderung zu markieren. Begründung: Die Parkplatzsituation im Nordend ist besonders angespannt. Diese Maßnahme führt dazu, die Nebenstraßen zu entlasten und sorgt für Klarheit, dass hier geparkt werden kann. In den U-Turns wird teilweise geparkt, es ist ausreichend Platz vorhanden und es gehen keine Fußwege und Fahrradabstellmöglichkeiten verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Leerstand Burgstraße 56

03.03.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

Antrag vom 03.03.2020, OF 844/3 Betreff: Leerstand Burgstraße 56 Die unendliche Geschichte des Hauses Burgstraße 56 begann im Jahre 2014 mit der Vertreibung der alteingesessenen Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen und ihrem Stadtteil, führte des Weiteren zu aufwendigen Sanierungsmaßnahmen, einem Baustopp, der sich über mindestens drei Jahre hinzog, einer erneuten Bauaufnahme bis hin zur Fertigstellung des (wahrscheinlich) luxussanierten Hauses, mit dem Ergebnis, dass es nunmehr seit rund einem Jahr leersteht, und als solches ein erhebliches öffentliches Ärgernis darstellt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten: Ist dem Magistrat der Leerstand des Hauses Burgstraße 56 bekannt, und wenn ja, mit welchen Mitteln (ggf. auch rechtliche Schritte wegen möglicher Geldwäsche) kann und will er diesen Missstand beheben? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1654 2020 Die Vorlage OF 844/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE
Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfrage zur OM 4693

20.02.2020 · Aktualisiert: 20.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 03.01.2020 Betreff: Nachfrage zur OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort auf die Anregung OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstücks auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße gebeten. Mit der Stellungnahme ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem Ortsbeirat 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die Vorlage erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Können Werbeschilder auch gefährlich sein?

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absperrbügel in der Wiesenstraße

11.02.2020 · Aktualisiert: 27.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 entstanden aus Vorlage: OF 424/4 vom 27.01.2020 Betreff: Absperrbügel in der Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, Absperrbügel (siehe Foto) entlang der nördlichen Seite der Wiesenstraße von der Ecke Berger Straße bis zur Heidestraße nach dem Vorbild Arnsburger Straße anzubringen. Diese sollten so nah wie möglich an den Bordstein gesetzt werden. Ausgenommen am Verteilerkasten. Begründung: In der Wiesenstraße wird regelmäßig auf dem Bürgersteig geparkt. Besonders zu Marktzeiten führt dies dazu, dass man auf der nördlichen Seite der Wiesenstraße nicht mehr auf dem Gehweg laufen kann und auch keine Lkws mehr durch die Wiesenstraße fahren können. Der Ortsbeirat ist regelmäßig mit den Problemen konfrontiert und bittet um die vorgeschlagene Lösung. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Antrag vom 03.01.2022, OF 115/4 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schmalere Einfahrt in die Burgstraße

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 760/3 vom 21.11.2019 Betreff: Schmalere Einfahrt in die Burgstraße Vorgang: OM 4044/18 OBR 3; ST 365/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Gefahrenpunkt an der Kreuzung Rothschildallee/Burgstraße Südseite mit Hilfe eines andere n Kurvenradius zu entschärfen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 365 mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht befürwortet wird. Ungeachtet dessen besteht das Problem einer Einfahrt in die Burgstraße vom Alleenring her kommend. Laut Aussagen aus der Anwohnerschaft wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit abgebogen und dabei der fußläufige Verkehr und der Radverkehr auf der Verbindung Innenstadt - Seckbach gefährdet. Abhilfe kann ein veränderter Kurvenradius schaffen, der eine erhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 831 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Höhenstraße/Ecke Burgstraße

05.12.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5542 entstanden aus Vorlage: OF 755/3 vom 21.11.2019 Betreff: Fahrradständer Höhenstraße/Ecke Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des breiten Gehwegs auf der nördlichen Seite der Höhenstraße, Einmündung der Burgstraße, Fahrradständer zu installieren. Begründung: In diesem Bereich ist ausreichend Platz und Bedarf vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 505 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen

31.10.2019 · Aktualisiert: 15.03.2023

Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturdenkmal „Günthersburgallee“ erhalten und pflegen

31.10.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5366 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.09.2019 Betreff: Kulturdenkmal "Günthersburgallee" erhalten und pflegen Die Günthersburgallee wird auf der Liste der Stadt Frankfurt der Kulturdenkmäler in Frankfurt geführt und sollte in diesem Sinne auch gepflegt und geschützt werden. Der aktuelle Zustand der oberen Günthersburgallee zwischen Friedberger Platz und Hartmann-Ibach-Straße wird diesem Anspruch in keinster Weise gerecht. Der gesamte Grünstreifen in der Mitte der Straße macht in weiten Teilen einen ungepflegten Eindruck. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie der Grünstreifen der Günthersburgallee neu gestaltet werden kann. Eventuell kann der bestehende Trampelpfad durch die Mitte zu einem richtigen Weg gemacht werden, von dem sich rechts und links Blumen, kleine Pflanzen und Bänke zum Verweilen abwechseln. Hierzu soll ein Ortstermin mit dem Grünflächenamt stattfinden, zu dem auch die historischen Pläne mitgebracht werden sollen. Begründung: Die Günthersburgallee bietet die Möglichkeit, eine wunderschöne Durchgangs- und Verweilatmosphäre zu schaffen. Zurzeit sieht die gesamte Anlage eher trist aus und auch die Blumenbeete in den Rondellen helfen da nicht unbedingt. Das Potenzial hier wäre gigantisch, wenn es nur richtig genutzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage

08.08.2019 · Aktualisiert: 02.09.2019

Antrag vom 08.08.2019, OF 704/3 Betreff: Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Anlage in der Martin-Luther-Straße der abgepollerte Straßenabschnitt Höhe Böttgerstraße entwidmet und der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Begründung: Mit der Entwidmung des Straßenstücks wäre ein jahrelanges Provisorium beendet und es ergäben sich verbesserte Nutzungsmöglichkeiten. Zwar muss der Abschnitt weiterhin der Querung der Anlage für Fußgänger und Radfahrer dienen, doch könnten an dieser Stelle neu zu schaffende Sitzmöglichkeiten die mangelnde Aufenthaltsqualität der Grünanlage verbessern. Im Zuge dessen sollte überhaupt über eine verbesserte Qualität des Grünstreifens nachgedacht werden, um vor allem dessen ökologisches Potenzial zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 704/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Standorte für Fahrradbügel

18.06.2019 · Aktualisiert: 17.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 355/4 vom 04.06.2019 Betreff: Standorte für Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können: 1. Arnsburger Straße 25, neben der Hofeinfahrt; 2. Bornheimer Landwehr 33, am Rande der überbreiten Hofeinfahrt; 3. Freiligrathstraße 28/Wittelsbacherallee 127 auf der überbreiten Gehwegnase; 4. Habsburgerallee 19 auf der ungenutzten Freifläche; 5. Heidestraße 108 auf der Gehwegnase; 6. Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße 105, Erneuerung der Fahrradständer; 7. Linnéstraße 14, 19, 23, 27, 28, 29, 31, 32, 33 - jeweils hinter den Bäumen auf dem Gehweg; 8. Mainkurstraße 42/Ringelstraße auf der Gehwegnase; 9. Ringelstraße 2 auf der Gehwegnase statt Poller; 10. Roßdorfer Straße 46 auf der mit sieben Pollern gesicherten Verkehrsfläche; 11. Saalburgallee 2 auf der Sperrfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1828

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen

13.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 21.01.2019 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Hallgartenstraße auf der Seite der geraden Hausnummern auf Höhe der Kreuzung Hallgartenstraße/Martin-Luther-Straße den bestehenden großen Betonpoller inmitten der Parkplatzreihe durch zwei kleine Stahlpoller rechts und links der Parkverbotszone zu ersetzen. Für die gegenüberliegende Straßenseite soll geprüft werden, ob die Überquerung der Straßenecke ausreichend ist oder auch hier eine Fußgängerfurt notwendig ist. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in beiden Fahrtrichtungen auf der Hallgartenstraße sowie für Linksabbieger auf der Martin-Luther-Straße das Verkehrszeichen 133 - Fußgänger aufgestellt werden kann. Begründung: Während die gesperrte Parkfläche auf der Hallgartenstraße zum Überqueren in Richtung Martin-Luther-Straße durchaus Sinn ergibt, verfehlt die derzeitige Umsetzung diesen Sinn komplett. Der eine große aufgestellte Poller blockiert zurzeit die gesamte Parkfläche, ohne dass eine anständige Nutzung des Überganges gewährleistet ist, da direkt rechts und links daneben wieder Autos stehen. Gerade für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagenschieber, die sich schwer zwischen Autos durchquetschen können und demnach in besonderem Maße von einem solchen Übergang profitieren würden, bietet er in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert. Durch den schnell umsetzbaren und kostengünstigen o. g. Vorschlag würde die Parkfläche weiterhin frei bleiben, ohne diese ausweiten zu müssen, gleichzeitig erhielten die Fußgänger zwischen den kleinen Pollern eine Überquerungsmöglichkeit. Das Aufstellen der Schilder würde als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch die Sensibilisierung der Autofahrer auf den möglicherweise querenden Verkehr dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße

13.06.2019 · Aktualisiert: 02.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 688/3 vom 28.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, beiderseits der Höhenstraße/Ecke Burgstraße Blitzgeräte zu errichten. Begründung: In den Sommermonaten steigt die Zahl geschwindigkeitsübertretender Auto- und Motorradfahrender ins schier Unermessliche. Um den lauten und noch dazu äußerst gefährlichen Rasereien ein Ende zu bereiten, sind Blitzgeräte angebracht; unterstützend sollte die endgültige Einführung von Tempo 30 zeitnah vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695 Antrag vom 09.01.2020, OF 779/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5655 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

13.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Stellungnahme des Magistrats zur Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637)

28.05.2019 · Aktualisiert: 02.09.2019

Antrag vom 28.05.2019, OF 685/3 Betreff: Stellungnahme des Magistrats zur Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637) Vorgang: ST 637/19 Wie der Stellungnahme des Magistrats (ST 637) zu entnehmen ist, wurden "auf der Straßenbahnlinie 12 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 nur marginale Veränderungen" vorgenommen, "die Taktung wurde jedoch nicht verändert." Den Verlautbarungen des Magistrats weiter folgend, "verkehrt die Linie 12 in den frühen Morgenstunden nach wie vor im 15-Minuten-Takt." Dies jedoch widerspricht den Beobachtungen eines Straßenbahnbenutzers, der den Ausfall der Straßenbahnlinie 12 (ab Burgstraße - Richtung Hugo-Juncker-Straße) um 5.20h beklagt. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Sachlage noch einmal zu überprüfen und ggf. zu veranlassen, dass die Linie 12 zum angegebenen Zeitpunkt wieder fahrbereit - und damit gewährleistet ist, dass die arbeitende Bevölkerung rechtzeitig zu ihrem Arbeitsplatz gelangt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 685/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1404 2019 Die Vorlage OF 685/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße

16.05.2019 · Aktualisiert: 29.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 entstanden aus Vorlage: OF 672/3 vom 29.04.2019 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit z. B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Magistrat um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o. g. Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit, eine nicht genutzte Fläche zu begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag, bis zur Umsetzung Bänke an der o. g. Stelle zu platzieren, ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die nebenan aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein, sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der Bordsteinkante sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Antrag vom 03.01.2020, OF 791/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4498 entstanden aus Vorlage: OF 648/3 vom 11.03.2019 Betreff: Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bodenschwelle auf der Martin-Luther-Straße an der Kreuzung zur Rohrbachstraße vor der Hans-Böckler-Schule zu erneuern. Begründung: Die Bodenschwelle weist gravierende Abnutzungsmerkmale auf. So sind einige Platten brüchig oder wackeln. Was für Autofahrer keine Probleme darstellt, kann für Fahrradfahrer gefährlich werden. Zusätzlich ist auch der optische Eindruck der Stelle mangelhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1230 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des „The Secret“ zur Rohrbachstraße hin

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 662/3 vom 25.03.2019 Betreff: Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin Der Magistrat wird gebeten, zur Verhinderung des ständigen Befahrens und Beparkens des Bürgersteigs folgende Maßnahmen an der Friedberger Landstraße/Ecke Rohrbachstraße vor der Seitenfront der Bar und Lounge "The Secret" zur Rohrbachstraße hin (neben der Rohrbachstraße 68) durchzuführen: 1. Abgrenzung der dortigen Parkplätze zum Bürgersteig hin durch Poller oder Gitter; 2. Anordnung dieser Parkplätze durch Verkehrszeichen oder Markierung als Schräg- oder Längsparkplätze; 3. Absichern der gesamten Ecke zur Friedberger Landstraße hin gegen Befahren des Bürgersteigs durch Poller; 4. Absichern des Bürgersteigs gegen Befahren über die Garageneinfahrt der Rohrbachstraße 68 durch Poller; 5. Aufstellung von Fahrradbügeln auf der freien Fläche hinter dem Stromkasten an der Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze vor der Burgstraße 27 bis 29

21.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4343 entstanden aus Vorlage: OF 561/3 vom 11.10.2018 Betreff: Parkplätze vor der Burgstraße 27 bis 29 Der Magistrat wird aufgefordert, die Zickzack-Markierungen rechts und links vor der Einfahrt in die Garage zwischen den Häusern Burgstraße 27 und 29 zu entfernen, da sie unnötigerweise mindestens zwei Parkplätze wegnehmen. Die Breite der seitlichen Sperrflächen vor der Garage ist für deren Nutzung völlig unnötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 988 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark

21.02.2019 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 07.02.2019 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen. 1. Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. 2. Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. 3. Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. 4. Die Südseite bleibt, gegebenenfalls bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. 5. Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und gegebenenfalls mit einer weiteren Bank versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Antrag vom 10.09.2020, OF 939/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze vor der Burgstraße 27 bis 29

21.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4343 entstanden aus Vorlage: OF 561/3 vom 11.10.2018 Betreff: Parkplätze vor der Burgstraße 27 bis 29 Der Magistrat wird aufgefordert, die Zickzack-Markierungen rechts und links vor der Einfahrt in die Garage zwischen den Häusern Burgstraße 27 und 29 zu entfernen, da sie unnötigerweise mindestens zwei Parkplätze wegnehmen. Die Breite der seitlichen Sperrflächen vor der Garage ist für deren Nutzung völlig unnötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 988 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße

24.01.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4199 entstanden aus Vorlage: OF 546/3 vom 07.10.2018 Betreff: Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, im Günthersburgpark den Lückenschluss zwischen Weidenbornstraße und Hallgartenstraße mit Hilfe einer langfristig haltbaren wasserdurchlässigen Decke herzustellen. Begründung: Die Wegeverbindung zwischen Hallgartenstraße und Weidenbornstraße ist eine der wichtigsten Radwegeverbindungen zwischen Nordend und Bornheim. Gleichzeitig ist der Weg aktuell in einem beklagenswerten, im Bereich des Gefälles auf der Westseite des Parks sogar in einem gefährlichen Zustand. Eine wasserdurchlässige Decke würde hier effizient Abhilfe schaffen. Das Radfahrbüro könnte eine Befestigung des Weges aus dem Programm "Lückenschluss Radverkehr" komplett finanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 697 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff

24.01.2019 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 512/3 vom 02.08.2018 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff In der Hallgartenstraße zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße ist auf der Straßenseite der ungeraden Hausnummern (Süden) das Parken mit Verkehrszeichen Z 315 teilweise erlaubt, das heißt, die Fahrzeuge können mit dem halben Fahrzeug auf den Bürgersteig auffahren. Diese Handhabung des Parkens mit Auffahrt auf den Bürgersteig wird seit Jahren in dem gesamten Abschnitt so gehandhabt und wurde von behördlicher Seite nicht moniert. Nunmehr ist aufgefallen, dass die Beschilderung offensichtlich unvollständig oder unrichtig ist, da nur ein Teil des benannten Straßenstücks mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffahrt auf den Bürgersteig freigegeben ist. Für die nicht freigegeben Bereiche gibt es keine Veranlassung zur Versagung dieser Regelung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Freigabe mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffa hrt auf den Bürgersteig für den gesamten Abschnitt zu erlauben und die Beschilderung zu ändern. Weiterhin wird darum gebeten, aus Kulanzgründen die erhobenen Gebühren für das Falschparken in vorgenanntem Zusammenhang zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.01.2024

Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzung in der Burgstraße

29.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 593/3 vom 15.11.2018 Betreff: Baumpflanzung in der Burgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der dreieckigen Grünfläche an der nördlichen Einmündung der Burgstraße/Ecke Höhenstraße einen großen Baum als Schatten- und Sauerstoffspender zu pflanzen. Begründung: Schon lange fehlt auf der dreieckigen Grünfläche an dieser stark vom Verkehr belasteten Ecke eine Bepflanzung. Ökologisch und gestalterisch bietet sich ein großer Baum an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 529 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 594/3 vom 15.11.2018 Betreff: Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen an der südlichen Einfahrt von der Rothschildallee in die Burgstraße zu markieren. Begründung: Als einzige Einfahrt in eine Seitenstraße von der Rothschildallee ist diese breite Einfahrt in die südliche Burgstraße bisher nicht durch einen Fußgängerüberweg gesichert. Insbesondere Kinder auf dem Schulweg sind gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Antrag vom 21.11.2019, OF 760/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5653 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße

25.10.2018 · Aktualisiert: 03.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 549/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße zusätzliche Fahrradbügel, eventuell auch auf den schraffierten Flächen, angebracht werden können. Das Gleiche gilt für die Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße, wo sich das viel frequentierte Café Odysee befindet. Auch hier könnte eine der schraffierten Flächen für Fahrradbügel genutzt werden. Begründung: An beiden genannten Stellen ist es für Radfahrer kaum möglich, einen geeigneten Abstellplatz für ihre Räder zu finden. Die Räder drängen sich auf den Bürgersteigen, wo sie für Fußgänger zum Hindernis werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 338 Antrag vom 19.11.2019, OF 756/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße

30.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

Antrag vom 30.08.2018, OF 529/3 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße ein Längsparkplatz durch Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Die wenigen Fahrradbügel an der Ecke reichen bei weitem nicht aus für die vielen Fahrräder, die dort täglich abgestellt werden. Mangels Möglichkeit werden die Räder an den Verkehrsschildern angekettet oder eng gedrängt auf dem Bürgersteig abgestellt, der ohnehin sehr schmal ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark

02.08.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3 Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern. 2. Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Baustopp in der Burgstraße 56

01.08.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

Antrag vom 01.08.2018, OF 509/3 Betreff: Baustopp in der Burgstraße 56 Vorgang: V 794/18 OBR 3; ST 1113/18 In der St 1113 vom 15.06.2018 stellte der Magistrat mit Bezug auf den neuen Bauleiter in Aussicht, dass die Bauarbeiten in der Burgstraße 56 "in Kürze" wieder aufgenommen würden! Diese Stellungnahme liegt nun über einen Monat zurück, ohne dass sich die Situation verändert hätte. Aufgrund dessen möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, die Zeitangabe "in Kürze" unter Absprache mit dem Bauleiter zu konkretisieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.03.2018, V 794 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1113 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 509/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Burgstraße Einmündung ehemalige Feuerwache

17.05.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3191 entstanden aus Vorlage: OF 475/3 vom 03.05.2018 Betreff: Burgstraße Einmündung ehemalige Feuerwache D er Magistrat wird gebeten, die Sackgasse von der Burgstraße hin zur ehemaligen Feuerwache mit einer Haltelinie zu versehen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Stelle zu unklaren Situationen bezüglich der Vorfahrtsregel, selbst wenn die Rechtslage klar ist. Die durchlaufende Burgstraße liegt in der Tempo-30-Zone. Die Sackgasse ist als verkehrsberuhigter Bereich gemäß Verkehrszeichen 325 beschildert. Daraus ergibt sich, dass an dieser Einmündung nicht die Vorfahrtregelung rechts vor links gilt, sondern die Burgstraße Vorfahrt hat. Auch wenn dies eindeutig ist, würde eine Haltelinie entlang der Einmündung die Situation verdeutlichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1439 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten

17.05.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3193 entstanden aus Vorlage: OF 479/3 vom 03.05.2018 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurücksetzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhaltung von Wegen im Günthersburgpark

17.05.2018 · Aktualisiert: 17.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 03.05.2018 Betreff: Erhaltung von Wegen im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Erhaltungsaufwendungen im laufenden Jahr für die Wege im Günthersburgpark geplant sind und gegebenenfalls noch veranlasst werden. Es ist erkennbar, dass sich nicht nur die Verbindung von der Hallgartenstraße zur Weidenbornstraße in einem höchst beklagenswerten Zustand befindet, sondern auch weitere Wege im Park in der Nutzung eingeschränkt sind; 2. mit welcher Zeitspanne der Magistrat rechnet, bis nach einer Sanierung eines Weges erneute Maßnahmen erforderlich werden; 3. welche möglicherweise höherwertigen Materialien für den Weg von der Hallgartenstraße zur Weidenbornstraße verwendet werden können, damit nicht nicht nach wenigen Jahren der Zustand erneut desolat ist. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die maroden Wege im Günthersburgpark umgehend zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1625 Antrag vom 11.10.2018, OF 564/3 Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1029 Aktenzeichen: 67 0

Ideen

Keine Ideen gefunden.