Meine Nachbarschaft: Hartmann-Ibach-Straße
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Vorlagen
Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradpiktogramme Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 115/4 vom 03.01.2022 Betreff: Fahrradpiktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 5734/20 OBR 4; ST 1075/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenstraße von der Berger Straße bis zur Heidestraße auf der rechten Fahrbahnseite Fahrradpiktogramme aufzubringen. Begründung: In der Wiesenstraße wird auf dem genannten Teilstück - hauptsächlich zu Wochenmarktzeiten - der Bürgersteig mehr oder minder zugeparkt. Der Fußverkehr wird auf die Fahrbahn abgedrängt, wo er dem Fahrrad- und Autoverkehr in die Quere kommt. Das Phänomen hält seit vielen Jahren an. Ebenso lange versucht der Ortsbeirat, den Magistrat von der Notwendigkeit von Maßnahmen zu überzeugen. Alle Vorschläge wurden bisher abgelehnt und mit dem freundlichen Hinweis ergänzt, dort sei ja Haltverbot (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075). Der Hinweis geht indes ins Leere, da namentlich samstags keine Kräfte zur Verfügung stehen, um die Regelung auch durchzusetzen. Mit Fahrradpiktogrammen könnte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass an dieser Stelle das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gewollt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Antrag vom 21.06.2023, OF 320/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236
Wege im Günthersburgpark besser befestigen
Antrag vom 06.01.2022, OF 178/3 Betreff: Wege im Günthersburgpark besser befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, besser zu befestigen und sie so ganzjährig nutzbar zu machen. Begründung: Die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, verwandeln sich in den Herbst- und Wintermonaten, aber auch bei länger anhaltender feuchter Witterung in Schlammpisten. Sie sind so für zu Fuß Gehende stellenweise praktisch kaum mehr nutzbar und können für Radfahrende wegen der teils tiefen Furchen und des rutschigen Untergrunds eine Gefahrenquelle darstellen. Die Wege werden zudem von den Kindern genutzt, deren Einrichtungen in die Wetteraustraße 10 (ehemaliges Gelände des Grünflächenamts) ausgelagert wurden. Um diesen sowie Parkbesucherinnen und -besuchern einen sicheren und sauberen Aufenthalt zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, die Wege besser zu befestigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Annahme); 1 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt
Antrag vom 03.01.2022, OF 176/3 Betreff: Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt Der Denkmalsschutz ist in der Hess. Verfassung in Artikel 62 verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümer obliegt die Verpflichtung ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit 8 Mio EUR den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wurden in den letzten Jahren Anträge für Mittel aus dem Etat des Landes Hessen für den Erhalt und die Wiederherstellung der Kulturdenkmäler obere Günthersburgallee und Günthersburgpark gestellt? b) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c) Wurde mit der unteren Denkmalbehörde in Frankfurt bereits Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob Mittel für die Wiederherstellung des denkmalsgeschützten Ensembles der Grünfläche in der oberen Günthersburgallee beantragt werden können? Wurde hierbei auch der früher vorhandene Brunnen angesprochen von dem noch das Steinbecken vorhanden ist und das derzeit mit Rosen bepflanzt ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann erfolgt die Anfrage? Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 293 2022 Die Vorlage OF 176/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin
Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern
Antrag vom 11.11.2021, OF 146/3 Betreff: Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern Das verbotswidrige Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes beschäftigt den Ortsbeirat 3 in der Vergangenheit schon häufiger. Leider hat sich an der Situation nach wie vor nichts geändert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die das Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes im Bereich des dortigen Spielplatzes wirksam unterbinden. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: - Verstärkte Kontrollen - Fahrradständer anstatt Poller (mit Ausnahme der nötigen Einfahrt für die Wochenmarktbeschicker) im Bereich zw. Spielplatz und Bornheimer Landstraße - im Bereich des U-Turns wird entlang des Zauns zum Spielplatz ein schmaler Pflanzstreifen mit Büschen angelegt, der das Parken verhindert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität auf dem Spielplatz verbessert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wurde zurückgezogen.
Ausweichquartier für das KiZ 126
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend?
Antrag vom 03.10.2021, OF 118/3 Betreff: Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend? In letzter Zeit häufen sich Meldungen über abgebaute Spielgeräte auf Spielplätzen auch im Nordend. Letztes Beispiel war der Günthersburgspielplatz. Offensichtlich fehlt im Grünflächenamt das Geld für solche notwendigen Erneuerungsmaßnahmen. Der Ruf nach der Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget wird zur Regel. Das ist allerdings nicht der Sinn des Budgets und dafür natürlich auch nicht ausreichend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Auf welchen Spielplätzen im Nordend fehlen Spielgeräte oder müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden? b) Wann werden die seit Jahren geplanten Erneuerungsmaßnahmen auf dem Merianspielplatz und die Anfang des Jahres besprochenen Erneuerungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee und im Bereich der oberen Günthersburgallee umgesetzt? c) Wie wird die Unterhaltung der Spielplätze im Grünflächenamt geplant? Werden in die laufenden Unterhaltungskosten auch Rückstellungen für erforderliche Ersatzbeschaffungen im Rahmen der normalen Nutzungsdauer von Spielgeräten und für unvorhersehbare Schäden gebildet? Werden Grundsanierungen für alle Spielplätze eingeplant? d) Wie erfolgt die Reinigung der Spielplätze? Wer überwacht die Ausführung der Reinigung? e) Was wurde bzgl. der bekannt gewordenen nicht ausgeführten Reinigung auf dem Merianspielplatz und der oberen Günthersburgallee unternommen? f) Wann werden endlich auf allen Spielplätzen und Grünflächen krähensichere Mülleimer aufgestellt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 118/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2021 Die Vorlage OF 118/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 64/4 vom 30.08.2021 Betreff: Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Wiesenstraße 30 einen bisher dem Bewohnerparken (Regelungsbereich 29) nicht zugehörigen Parkplatz umzuwandeln in einen Fahrradabstellplatz mit mehreren Fahrradbügeln. Begründung: Die Anzahl der Kunden, die die Geschäfte der Häuserzeile 30 folgend Richtung Bornheim Mitte (Asia-Lebensmittelmarkt, Nagelstudio, Konditorei und Bäckerei Rausch) mit dem Fahrrad besuchen, ist erheblich. Viele Bürger lehnen dann das Rad an die Glasscheiben der Geschäfte, was ein Risiko birgt und zudem den Bürgersteig unangemessen verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 4
Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.08.2021 Betreff: Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Günthersburgalle auf Höhe der Rothschildallee so zu versetzen, dass sie nicht mehr auf dem Zebrastreifen stehen. Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten in diesem Bereich wurden die Glascontainer auf den Zebrastreifen versetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie wieder auf den vorherigen Standort versetzt werden, da momentan der Zebrastreifen nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Die Überquerung von Personen mit Kinderwagen als auch mit dem Rollstuhl wird durch die beengten Verhältnisse sehr schwierig (siehe Foto). Der Magistrat möge auf die FES einwirken, um diesen Missstand zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?
Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee
Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3 Betreff: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Ortstermin zur neugestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Begründung: Die neu gestaltet Haltestelle wirft bzgl. Wegbeziehungen und Aufstellflächen für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer an dieser stark frequentierten Querung einige Fragen auf, die kurzfristig geklärt werden sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 98/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., FDP und Volt
Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0
Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 4/4 vom 20.04.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße einige Fahrradbügel montieren zu lassen, beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wiedereröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Antrag vom 19.06.2023, OF 321/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 Beratung im Ortsbeirat: 4
Umrüstung von Gasleuchten in der Günthersburgallee
Antrag vom 22.04.2021, OF 14/3 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten in der Günthersburgallee Vorgang: B 311/20 Im letzten Bericht zur Umrüstung der Gasleuchten (B 311 aus Juli 2020) wird für die Günthersburgallee der Abschluss der Planung festgestellt. Leider ist bislang noch keine Umrüstung erfolgt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: a) Wann erfolgt die Umrüstung der Gasleuchten in der Günthersburgallee? b) Wann und wie erfolgt die Umrüstung von Straßen im Ortsbezirk 3, die in der o.g.Tabelle nicht erwähnt werden, z.B. die Thomasiusstraße? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 14/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 53 2021 Die Vorlage OF 14/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1011/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) entweder das Haltverbotsschild am östlichen Fahrbahnrand der Martin-Luther-Straße im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring endlich wieder aufgestellt und diese Regelung dann auch kontrolliert werden kann oder b) die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert werden kann, sodass künftig die Martin-Luther-Straße zur Einbahnstraße und die Zufahrt vom Alleenring gesperrt wird. Die Zufahrt ins Quartier wäre dann nach wie vor über die Burgstraße möglich. Begründung: Das Parken am östlichen Fahrbahnrand führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen allen Beteiligten. Durch die Wiedereinführung des Halteverbots, das bis zur Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes bestanden hatte, wird die Situation wieder entschärft. Wenn die bisherige Reglung aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Straße zur Einbahnstraße werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 789 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7169 entstanden aus Vorlage: OF 1035/3 vom 07.01.2021 Betreff: Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, an dem Übergang von der Güntherburgallee in die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20 in Fahrtrichtung Rohrbachstraße) vor dem Fußgängerüberweg beidseitig Fahrradständer zu installieren, damit der vorgegebene Mindestabstand zum Fußgängerüberweg nicht durch parkende Autos versperrt wird. Begründung: Die Günthersburgallee stößt als Einbahnstraße auf die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20). Dort ist ein langer Fußgängerüberweg. Aufgrund der Parkplatzsituation und der ungewöhnlichen Länge des Fußgängerüberwegs parken dort regelmäßig Autos in Fahrtrichtung direkt vor dem Fußgängerüberweg. Um Klarheit in die unübersichtliche Situation zu bringen und die Fußgänger und Fahrradfahrer zu schützen, soll an dieser Stelle der geforderte Mindestabstand ausgewiesen und gleichzeitig der Bedarf an Fahrradständer gedeckt werden. Aufgrund des sowieso einzuhaltenden Mindestabstandes gehen auch keine Parkplätze verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1116 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel in der Burgstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1034/3 vom 08.01.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burgstraße 61 (Ecke Eichwaldstraße) sowie in der Burgstraße 71 und 73 jeweils neben der Einfahrt zu dem Innenhof Radbügel anstelle der vorhandenen Stellvertreter aufzustellen. Begründung: Die jetzt am Straßenrand herumstehenden Stellvertreter haben im Grunde keine Funktion, sie können gut durch Radbügel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7159 entstanden aus Vorlage: OF 1010/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee Der Magistrat wird geben, auf der Straßenfläche Parkplätze einzuzeichnen (Parkstreifen), um so die Martin-Luther-Straße und die Günthersburgallee zu verlängern, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Begründung: Die Fläche wird zurzeit intensiv von Autos zum Parken benutzt. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn einzelne Autos wegfahren und dadurch ein Auto mitten auf der Fläche steht. Durch die Einzeichnung eines Parkstreifens wird Klarheit geschaffen, wo geparkt werden darf, das Fahren in die Einbahnstraße unterbunden und die Verkehrsführung klar geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 790 Aktenzeichen: 32 1
Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7161 entstanden aus Vorlage: OF 1014/3 vom 11.11.2020 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: 1. In der Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer - hier sind bereits einige Bereiche ausgewiesen, die Regelung soll jetzt auf die gesamte Länge ausgedehnt werden; 2. in der Wetteraustraße im Abschnitt von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark. Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum den Autos vorbehalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 788 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1
Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 532/4 vom 05.01.2021 Betreff: Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, per Beschilderung und Markierung auf der Fahrbahn deutlich zu machen, dass dieses Teilstück der Burgstraße eine Fahrradstraße ist, auf der Radverkehr Vorrang hat. Auch der Übergang von der gemischt genutzten Fahrbahn zu den Radstreifen, vor der Hausnummer 68, sollte deutlich markiert werden. Begründung: Seit mehr als 20 Jahren ist das angesprochene Teilstück der Burgstraße eine offizielle Fahrradstraße. Davon zeugt ein verblichenes Schild, sonst aber ist davon kaum etwas bemerkbar. Deutliche Markierungen auf der Fahrbahn und an der Einmündung der Höhenstraße können hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1076 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2207
Sanierung Spielplatz Günthersburgallee mit benachbartem Fußballplatz
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6977 entstanden aus Vorlage: OF 1018/3 vom 30.11.2020 Betreff: Sanierung Spielplatz Günthersburgallee mit benachbartem Fußballplatz Der Magistrat wird gebeten, ausgehend vom Ortstermin am 25.11.2020 ein zeitgemäßes Konzept für die Erneuerung und verbesserte Ausgestaltung des Spielplatzes vorzulegen. Das Konzept sollte Überlegungen zu Gestaltungsmaßnahmen, zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, zur Bepflanzung, zu den Kosten sowie zu Priorisierungen und der Zeitschiene enthalten. Des Weiteren ergäbe sich die Möglichkeit, auf dem Platz Urban Gardening-Projekte zu entwickeln. Insbesondere muss die Trennung von Weg- und Sandbereich auf dem Platz und die Befahrbarkeit des Weges mit Kinderwagen etc. wiederhergestellt werden. Im Vorgriff sollte geprüft werden, ob analog zu dem Spielplatz in der Luxemburgerallee eine saisonale einfache Toilettenstellung (Dixi, ToiToi) möglich wäre. Des Weiteren besteht der Wunsch nach dem Aufbau einiger Tische. Zusätzlich soll das Fußballfeld baldmöglichst mit einer geeigneten Decke/einem geeigneten Belag versehen werden. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, dem Ortsbeirat diesbezüglich geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Begründung: Seit der letzten Sanierung des Spielplatzes in der Günthersburgallee sind nunmehr 20 Jahre vergangen. Das Spielangebot ist vorhanden, die Gesamtfläche bietet jedoch einen trostlosen Anblick. Durch fehlende oder defekte Einfassungen der Sandspiel- und Fallschutzflächen, die nunmehr übergangslos ineinander übergehen, sind die Wege und befestigten Flächen nicht mehr von den Spielflächen zu unterscheiden. Der gesamte Spielplatz ist eine einzige Sandfläche, durchsetzt mit Erde und Laub, welche im Sommer stark staubt und in den Wintermonaten zu einer Schlammstrecke wird. In diesem Zustand ist der "Weg" kaum mit Kinderwagen oder Bollerwagen zu befahren. Diese Mängelbeschreibung eines häufig staubigen oder schlammigen Bodens gilt auch für das Fußballfeld, das daher ebenfalls dringend zu erneuern ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 534 Antrag vom 02.04.2023, OF 500/3 Antrag vom 18.04.2023, OF 501/3 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 117 Aktenzeichen: 67 2
Martin-Luther-Straße: Bürgersteig zwischen Alleenring und Rohrbachstraße teilweise entsiegeln und begrünen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1016/3 vom 30.11.2020 Betreff: Martin-Luther-Straße: Bürgersteig zwischen Alleenring und Rohrbachstraße teilweise entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, in der Martin-Luther-Straße einen Teilbereich des breiten Gehweges zwischen den Autoparkplätzen und den Hauswänden vor den Bäumen zu entsiegeln und in einen Grünstreifen umzuwandeln. In den Grünstreifen sollten Fahrradabstellmöglichkeiten integriert werden. Die Anwohnerschaft sollte bezüglich der Übernahme von Patenschaften (Urban Gardening) mit eingebunden werden. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 3 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen . Begründung: Die Bemühungen, weitere grüne Flächen auch in den Wohnquartieren zu schaffen, müssen weiter verstärkt werden. Hier sind kreative Lösungen wichtig. Der Bereich für Gehweg und Parkplätze im genannten Bereich in der Martin-Luther-Straße beträgt nahezu elf Meter in der Breite. Da die Markierungen für die Parkplätze nicht eingezeichnet bzw. nicht mehr sichtbar sind, parken die Autos ziemlich chaotisch. In Teilflächen ist die Pflasterung durch Baumwurzeln teilweise stark beschädigt. Eine Neuordnung und die Wiederherstellung des Gesamtbereiches sind dringend erforderlich. Dies sollte für eine Neuaufteilung der Flächen und die Schaffung von zusätzlichen grünen Freiflächen genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 619 Aktenzeichen: 66 2
Teilweise Entsiegelung im Abschnitt Martin-Luther-Straße zwischen Alleenring und Rohrbachstraße
Antrag vom 16.11.2020, OF 995/3 Betreff: Teilweise Entsiegelung im Abschnitt Martin-Luther-Straße zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine teilweise Entsiegelung und Grünpflanzung sowie damit einhergehend die Neuordnung der Parkplätze im östlichen Bereich der Martin-Luther-Straße im Abschnitt zwischen Alleenring und Rohrbachstraße zu prüfen. Ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern ist wünschenswert. Weiterhin möge der Magistrat berichten, ob es in diesem gründerzeitlich geprägten Straßenabschnitt ursprünglich Vorgärten gab und, falls ja, wann und warum diese wegfielen. Begründung: Die versiegelte Fläche für Gehweg und Parkplätze beträgt im genannten Bereich nahezu 11 Meter in der Breite. Da die Markierungen für die Parkplätze nicht eingezeichnet bzw. nicht mehr sichtbar sind, ist das ganze Erscheinungsbild chaotisch und sehr blechlastig. Zu dem wilden Parken trägt die durch Baumwurzeln teilweise stark beschädigte Pflasterung bei. Diese Situation geht vor allem auf Kosten der Freifläche, die sehr gut anders zu nutzen wäre. Der Vorschlag geht auf einen Anwohner zurück, der an den Wänden seiner Wohnung ausgeprägte Risse feststellt. Nach Prüfung durch eine Statikerin gehen diese auf einen stark gesenkten Grundwasserspiegel zurück. Entsiegelung und Begrünung stehen diesem Problem zumindest nicht entgegen und sind zudem für das Klima und einen gemeinsam genutzten Stadtraum förderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 995/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1016/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leerstandsmeldungen
Antrag vom 15.11.2020, OF 994/3 Betreff: Leerstandsmeldungen Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20 Wie der oben genannten Stellungnahme zu entnehmen ist, "geht der Magistrat Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden nach", was sehr zu begrüßen ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft darüber, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgegangen ist. Bezüglich des Leerstandes u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf besagten Leerstand aufmerksam gemacht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1878 2020 Die Vorlage OF 994/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 05.03.2020 Betreff: Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee An der Ecke Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee befindet sich vor dem Restaurant Niewo eine freie dreieckige Straßenfläche, die keinerlei Markierungen besitzt. Von der Rohrbachstraße kommende Fahrzeuge biegen in die Günthersburgallee ab, von der Hartmann-Ibach-Straße kommende Fahrzeuge queren die Rohrbachstraße. Neuerdings parken auf der Fläche Fahrzeuge, insbesondere nachts, sodass der Verkehr behindert wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort Markierungen aufzubringen, die das Parken regeln oder verbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff. - Zusage vom 13.05.2019 umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 947/3 vom 10.09.2020 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff. - Zusage vom 13.05.2019 umsetzen Vorgang: OM 4193/19 OBR 3; ST 869/19 Der Magistrat wird nunmehr umgehend aufgefordert, die in der Vorlage ST 869 zugesagte Änderung der Beschilderung umzusetzen. In bezeichneter Stellungnahme heißt es: "Der Anregung wird hinsichtlich der Beschilderung entsprochen." Leider scheint es nun auch beim Straßenverkehrsamt üblich zu werden, bei einfachen Maßnahmen ein bis drei Jahre abzuwarten, wohl in der Hoffnung, dass sich die Sache irgendwann verläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 154 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 951/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße Der Einmündungsbereich Eichwaldstraße / Gabelsbergerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos nebeneinander (!) im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen die hässlichen "Stellvertreter" zu entfernen und den freiwerdenden Platz durch Radbügel vor Falschparkern zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VI) Günthersburgallee/Erlenbacher Straße
Antrag vom 09.09.2020, OF 950/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VI) Günthersburgallee/Erlenbacher Straße Der Einmündungsbereich Günthersburgallee / Erlenbacher Straße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen und auf der bereits markierten Freifläche durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße
Antrag vom 09.09.2020, OF 949/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße Der Einmündungsbereich Gabelsbergerstraße / Erlenbacher Straße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Oft ist die Situation sogar so schlimm, dass Menschen mit Rollator gar nicht mehr passieren können. An der westlichen Ecke der Einmündung scheint die Parkraummarkierung in den 5-Meter-Bereich hineinzuragen, was deshalb zu scheinbar regelkonformem Parken im 5-Meter-Bereich führt. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 952/3 Betreff: Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße An der Ecke Schopenhauerstr/ Luisenstr. vor dem Cafe Würfel stehen tagsüber häufig und abends regelmäßig KFZ verbotswidrig im Fußgängerbereich. Das hat Sichtbehinderung und damit Verkehrsgefährdungen zur Folge, da Radfahrende und FußgängerInnen, welche aus der Luisenstraße kommen, von Autofahrenden, welche aus Richtung Burgstraße kommen, erst spät gesehen werden; insbesondere, da Letztere trotz verkehrsberuhigtem Bereich oft deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Auf Seite der Lutherkirche stehen insbesondere abends regelmäßig KFZ verbotswidrig direkt auf dem Fußgängerweg, oft sogar auf dem Blindenleitstreifen. Der Magistrat wird aufgefordert, die regelmäßig auftretenden Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen dadurch zu unterbinden, dass das Parken auf Fußgängerflächen an der Ecke Schopenhauerstr. / Luisenstr. vor dem Cafe Würfel und vor der Lutherkirche (gegenüber des Getränkemarkts) durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Poller verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 953/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße Der Einmündungsbereich Burgstraße/ Leibnizstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Leibnizstraße queren wollen, als auch Radfahrende im Allgemeinen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 474/4 vom 04.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Burgstraße, Höhe Hausnummer 120/122 (zwischen Radweg und Baum) sowie auf dem breiten Bürgersteig der Burgstraße schräg vor der Gaststätte im Haus Wiesenstraße 52 (abseits des Fußgängerüberweges) Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Der Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten in der Burgstraße rund um die Eisdiele und die Gaststätte Ecke Wiesenstraße ist deutlich erkennbar. Ebenso stehen Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Burgstraße so gut wie keine Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Fahrrad sicher abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2061
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