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Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4639 entstanden aus Vorlage: OF 546/11 vom 24.04.2019 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Schlettweinstraße mit einer anderen Aufteilung des Straßenraumes für die notwendige Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu sorgen. Dies betrifft insbesondere die Parkmarkierungen, deren Verlegung vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen ist. An den Straßeneinmündungen und vor Ausfahrten sind Poller zu installieren. Zudem sind häufigere Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs notwendig. Begründung: Auf der Schlettweinstraße gibt es keinen sichereren Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger. Da die Straße komplett zugeparkt ist, selbst an Straßenecken und vor Grundstücks- und Feuerwehreinfahrten, teilen sich Autos und der Fußverkehr den Straßenraum. Zwar ist ein Fußgängerbereich markiert, aber zum einen ist die Markierung kaum noch zu erkennen und zum anderen ist ein Ausweichen aufgrund der Parkregelung schlicht nicht möglich. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Straßenseite wechseln und sich zwischen die parkenden Autos stellen oder sie versuchen zwischen den Hecken einen Platz zu finden, bis sie weitergehen können. Die Straße wird zudem immer stärker als Ausweichstrecke genutzt, um den Stau auf dem Erlenbruch zu umfahren. Geschwindigkeitsübertretungen kommen regelmäßig vor. Es wohnen hier viele Familien mit kleinen Kindern, für die diese Situation eine Gefahr darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1453 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 24.04.2019 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B. Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4268, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Auftragen eines Piktogramms „Eingeschränktes Haltverbot“ vor der Schäfflestraße 29
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4453 entstanden aus Vorlage: OF 532/11 vom 09.03.2019 Betreff: Auftragen eines Piktogramms "Eingeschränktes Haltverbot" vor der Schäfflestraße 29 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" (Zeichen 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/Schäfflestraße. Dieser neu gestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald in niemandes Interesse liegen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1241 Aktenzeichen: 32 1
Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde)
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2019, OF 524/11 Betreff: Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die oben benannten Plätze zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen: Den Platz in der Schäfflestraße (vor dem KIFAZ): Marie Juchacz Platz Den Platz Schäfflestraße / Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde): Cäcilie Breckheimer Platz Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Schäfflestraße wurde durch bauliche Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität auf den genannten Plätzen geschaffen. Der neu gestaltete Platz vor der Philippuskirche eignet als zentraler Treffpunkt, der Platz vor dem KIFAZ soll als Veranstaltungsort für diverse Stadtteilfeste dienen. Beide Plätze sollten daher benannt werden. Im Jahr des 100 jährigen Wahlrechts für Frauen sollen die Plätze nach Frauen benannt werden: Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, die dieses Jahr ebenfalls ihr 100 jähriges Bestehen feiern wird und Cäcilie Breckheimer die mit ihrer Familie im Riederwald lebte und als im Widerstand politisch aktive Frau und Jüdin ihr Leben in Ausschwitz lassen musste. Ein Stolperstein in der Raiffeisenstraße erinnert an sie. Marie Juchacz: geboren am 15. März 1879 in Landsberg, gestorben am 28. Januar 1956 in Düsseldorf war eine deutsche Politikerin und Sozialreformerin.Sie hatte eine bedeutende Rolle für die Frauenbewegung und die Gleichberechtigung der Frau. Sie arbeitete als Zimmermädchen, Fabrikarbeiterin, Krankenpflegerin und Schneiderin und bekam zwei Kinder. 1908 trat sie in die SPD ein. Nach Einführung des Frauenwahlrechts war sie eine von 37 Frauen die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Als gute Versammlungsrednerin hatte sie sich da schon einen Namen gemacht und so war sie die erste Frau die in einem deutschen Parlament das Rednerpult betrat. Ein besonderes Anliegen war ihr die Sozialpolitik, das Lindern von Not und die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Dezember 1919 rief sie den "Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt" ins Leben und übernahm den Vorsitz. Die Hilfsorganisation Arbeiterwohlfahrt organisierte mit vielen ehrenamtlichen Helfern Mittagstische, Nähstuben, Werkstätten zur Selbsthilfe, Ausbildungs-möglichkeiten und Beratungsstellen. Unter ihrer Leitung engagierten sich bis zu 135.000 Ehrenamtliche für Kinder, Jugendliche, Behinderte, Alte und Erwerbslose. 1933 musste Marie Juchacz vor den Nazis fliehen. Auch im Exil, zunächst in Frankreich, dann in New York blieb sie nicht untätig, sie organisierte Mittagstische für MigrantInnen und baute die "Arbeiterwohlfahrt USA" auf, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmerte. 1949 kehrte sie nach Deutschland zurück und begleitete als Ehrenpräsidentin den Wiederaufbau der AWO. Cäcilie Breckheimer: Cäcilie Beckheimer wurde am 29.01.1895 in Litauen als Tochter einer jüdischen Familie geboren. Nach Frankfurt gekommen, heiratete sie Peter Breckheimer. Die Familie lebte im Riederwald. Sie bekamen einen Sohn. Cäcilie Beckheimer und ihre Familie waren sehr aktive Sozialdemokraten und Sozialisten. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 arbeiteten sie in konspirativen Treffen weiterhin politisch. Cäcilie war durch ihre Ehe mit einem "Arier" eine Zeit lang vor den Deportationen geschützt. Im Februar 1943 erhielt sie eine Vorladung ins Hauptquartier der Gestapo und kam ins Polizeigefängnis Klapperfeld. Ihr Sohn verbrachte viele Tage vor dem Frauentrakt um seine Mutter mit dem speziellen Familienpfiff zu kontaktieren. Die Familie Breckheimer kam nie wieder zusammen. Cäcilie Breckheimer wurde nach Ausschwitz verschleppt und ist am 26. Juli 1943 gestorben. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 23 2019 Die Vorlage OF 524/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
Weiter lesenSchleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 506/11 vom 01.01.2019 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autofahrerinnen und Autofahrer die Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau auf der Straße Am Erlenbruch versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gutzumachen, indem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke, im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12.2018 konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Dass der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand zur Freude der Anwohnerinnen und Anwohner über mehrere Monate, ohne dass Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1506 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 460/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel eingestellt, um die Lärmschutzwand Richtung Süden zu verlängern. Kostenbeteiligungen aus den entsprechenden Töpfen des Bundes und Landes sind einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 273 2018 Die Vorlage OF 460/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMaßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 04.10.2018 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen, insbesondere für Fußgänger, zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyerstraße und Harkortstraße. Es ist zu prüfen, ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern, die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert. Zudem ist deutlich feststellbar, dass sich die Vorfälle häufen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend, um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, dass Tempo-30-Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen. Oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel, dass Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 348 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberwachung Riederwald hier: Schäfflestraße und Raiffeisenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3846 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 09.10.2018 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald hier: Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen eine vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen ausweichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Verkehrszeichen Nr. 315 vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 206 Aktenzeichen: 32 4
Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3849 entstanden aus Vorlage: OF 436/11 vom 11.10.2018 Betreff: Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit für Fußgänger im Volgersbrunnenweg (bis zum Netto-Markt) verbessert wird. Der Lösungsvorschlag ist dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Im Volgersbrunnenweg befindet sich der einzige Supermarkt im Riederwald. Fußgänger und motorisierter Verkehr teilen sich dorthin die Fahrbahn, da es ab Ende der Iselinstraße keinen Bürgersteig gibt. Durch Raser werden die Fußgänger und vor allem auch Kinder sehr oft gefährdet. Entweder muss durch eine Bodenschwelle das Tempo für Fahrzeuge gedrosselt werden oder ein Fußweg markiert oder angelegt und durch Poller gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 347 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 11 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1281 Antrag vom 07.01.2021, OF 803/11 Auskunftsersuchen vom 25.01.2021, V 1930 Antrag vom 25.08.2021, OF 90/11 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 838 Aktenzeichen: 67 0
Bänke für die Hundeauslauffläche in der Harkortstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3676 entstanden aus Vorlage: OF 407/11 vom 30.08.2018 Betreff: Bänke für die Hundeauslauffläche in der Harkortstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf der Hundeauslauffläche in der Harkortstraße im Riederwald zwei Sitzbänke und zwei Mülleimer sowie ein Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Begründung: Viele ältere Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer nutzen die Hundefreilauffläche in der Harkortstraße, um ihren vierbeinigen Gefährten den erforderlichen Auslauf zu ermöglichen. Leider bestehen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in diesem Bereich keine Sitzmöglichkeiten. Zwei Bänke würden die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich sehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 24 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0
Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 293 entstanden aus Vorlage: OF 395/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor-Haubach-Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A 661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A 661 auf der Riederwälder Seite, nach dem Erlenbruch in Richtung Süden, ist zu kurz, um den Theodor-Haubach-Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes, knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert insbesondere im Theodor-Haubach-Weg die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum Riederwaldtunnel und dem Ausbau der A 661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 293 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3112, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018
Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt. Der Magistrat wird gebeten, darauf zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Auszug aus dem Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822 gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31
Kleinbus/Shuttlebus von RiederwaldMitte zur U-Bahn-Station „Schäfflestraße“ einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3159 entstanden aus Vorlage: OF 357/11 vom 23.04.2018 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald-Mitte zur U-Bahn-Station "Schäfflestraße" einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob zwischen Riederwald-Mitte und U-Bahn-Station "Schäfflestraße" ein Kleinbus/Shuttlebus eingesetzt werden kann, um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen, die Taktung von 7 Uhr bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße/Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße/Friedrich-List-Straße. Gegebenenfalls könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z. B. der Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle "Schäfflestraße" wird, sobald die Gleise verlegt wurden, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist, dass es nur einen Discounter im Riederwald, am Waldrand, gibt. Dieser ist z. B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der REWE-Markt im Hessen-Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert, wenn die Bürgerinnen und Bürger noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 11
Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahnden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2829 entstanden aus Vorlage: OF 331/11 vom 23.02.2018 Betreff: Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahnden Der Magistrat wird aufgefordert, Kontrollen durchzuführen und Maßnahmen gegen Falschparker zu ergreifen, die auf dem Gehweg in der Thünenstraße parken. Zudem wird auf der Ecke Friedrich-List-Straße/Thünenstraße zu nah an der Kreuzung geparkt. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob hier Sperrflächenmarkierungen im Kreuzungsbereich angezeigt sind. Begründung: In der Thünenstraße kommt es häufig zu Behinderungen, weil Autos auf dem Gehweg geparkt werden. Am Ende der Thünenstraße befinden sich zudem Garagen. Die Straße ist sehr eng und durch falsch geparkte Fahrzeuge werden die Mieter beim Befahren ihrer Garagen behindert. Zusätzlich werden Autos so dicht an der Kreuzung Friedrich-List-Straße/Thünenstraße geparkt, dass man nur schwer um die Kurve kommt. Da es sich mittlerweile um regelmäßig vorkommende Vergehen handelt, sind Kontrollen erforderlich und eine Markierung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 979 Aktenzeichen: 32 4
Parkkontrollen in der Harkortstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2631 entstanden aus Vorlage: OF 273/11 vom 26.12.2017 Betreff: Parkkontrollen in der Harkortstraße Vorgang: OM 1490/17 OBR 11; ST 1467/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung der vorgegebenen Beparkung durch entsprechende Kontrollen zu überprüfen und Verstöße zu ahnden. Begründung: Leider stellen Bürgerinnen und Bürger fest, dass sich die Situation, trotz der aufgestellten Schilder, noch nicht wesentlich verbessert hat. Weiterhin parken viele Kleinlaster und überlange Anhänger auf den für sie gesperrten Parkflächen, teils stehen sie auf den Grünflächen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind Kontrollen sporadisch notwendig. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1467, angekündigte und nunmehr aufgestellte Parkplatzbeschilderung für Pkw und Motorräder wird vom Ortsbeirat begrüßt. Es ist jetzt notwendig, entsprechende Kontrollen vorzunehmen und Verstöße zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1490 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1467 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 766 Aktenzeichen: 32 4
Sondernutzungserlaubnis für Container in der Harkortstraße, fehlender Parkraum und Vermüllung
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2017, OF 274/11 Betreff: Sondernutzungserlaubnis für Container in der Harkortstraße, fehlender Parkraum und Vermüllung Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten keine weiteren Sondernutzungserlaubnisse für Container in der Harkortstraße zu erteilen und bestehende Sondernutzungserlaubnisse auf die Möglichkeit von Rücknahme oder Widerruf zu überprüfen. Standorte für Container sollten im nahen Gewerbegebiet gefunden werden, der Grünstreifen im Wohngebiet ist dafür nicht geeignet. Begründung: Bereits in der einstimmig beschlossenen OF 191/11 vom 31.03.2017 hat der Ortsbeirat auf die Parkproblematik in der Harkortstraße hingewiesen. In ST 1467 wird gesagt das Genehmigungen für die Sondernutzung immer zeitlich begrenzt sind, das ist jedoch nicht relevant da immer wieder neue Genehmigungen erteilt werden und somit dauerhaft Container in der Harkortstraße stehen. BürgerInnen beschweren sich über fehlenden Parkraum, vor Allem aber wird die Vermüllung rund um die Container beklagt. Müll wird regelmäßig, teils von den Eigentümern selbst, teils von Privatpersonen, neben den verschlossenen Containern abgelagert (s. Bsp. Bild an Weihnachten) Der Grünstreifen wird somit insgesamt verschandelt und das Wohnambiente leidet. Um nicht noch mehr Personen anzulocken sind die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse zu prüfen und insbesondere bei Verstößen durch die Inhaber selbst aufzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 274/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 19.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 274/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParkplätze Harkortstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1490 entstanden aus Vorlage: OF 191/11 vom 31.03.2017 Betreff: Parkplätze Harkortstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Harkortstraße die Parkflächen für Pkws und Motorräder zu markieren und mit der entsprechenden Beschilderung auf das Parkverbot für Lkws und überlange Anhänger hinzuweisen. Die Sondergenehmigungen für die Baucontainer, die seit Langem auf dem Parkstreifen stehen, sollen begrenzt und Standorte im nahen Gewerbegebiet gefun den werden. Begründung: Auf der Harkortstraße gehen viele Parkplätze, die im Riederwald dringend benötigt werden, verloren. Eine Markierung der Parkflächen für Pkws und Motorräder würde effizienteres Parken ermöglichen. Zudem blockieren Lkws und überlange Anhänger regelmäßig Parkflächen. Auch mehrere Bauschuttcontainer, die für lange Zeiträume genehmigt wurden, rauben Parkflächen. Zudem wird hier immer wieder wild Müll abgelagert. Darunter leidet das Wohnambiente in der Harkortstraße. Andere Stellflächen im nahen Gewerbegebiet sind daher zu bevorzugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1467 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2631 Antrag vom 02.02.2018, OF 329/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2016, OA 69 entstanden aus Vorlage: OF 79/11 vom 10.10.2016 Betreff: Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Fällung der drei Bäume wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Kanalneubau des Südsammlers spätestens zum Juni 2017 erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 628, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 90 33
Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 74/11 Betreff: Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass insbesondere im Bereich der Straßen Lassallestraße, Friedrich-List-Straße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße die schlechte Beleuchtungssituation (häufig defekt und / oder unzureichende Leuchtstärke) umgehend verbessert wird und die Straßenlaternen modernisiert werden, damit eine ausreichende Beleuchtungssituation in diesen Straßenzügen hergestellt und dauerhaft gewährleistet ist (wie dies z. B. bereits in der Lahmeyer-, Harkort- und Schlettweinstraße der Fall ist). Im Zuge dieser Maßnahme soll die gesamte Straßenbeleuchtung im Stadtteil auf den Prüfstand gestellt und wo nötig ebenfalls optimiert werden. Begründung: Eine ausreichende Straßenbeleuchtung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, aber insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Des Weiteren stellt sie ein wichtiges Kriterium zur Erhöhung der sozialen Sicherheit dar, sogenannte Angsträume durch mangelhafte Beleuchtung werden somit vermieden. Darüber hinaus werden durch den Einsatz einer Straßenbeleuchtung auf dem aktuellen Stand der Technik (Leuchten mit verbesserter Lichtausbeute, energieeffiziente Leuchtmittel, integrierte Steuerungstechnik, verlängerte Wartungsintervalle) erhebliche Einsparpotentiale erschlossen. Damit stellt diese Maßnahme nicht nur einen Beitrag zur mittel- bis langfristigen Entlastung des städtischen Haushalts dar, sondern auch zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaschutzziele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenAuf Verlängerung der Hugo-JunkersStraße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 41/11 Betreff: Auf Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf die Verlängerung der Hugo-Junkers Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem Verlauf zu erneuern und anstelle dafür diese als ausgebaute vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr, ebenfalls für LKW, zum Autobahnanschluss A66 zu führen. Begründung: Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/ Borsigallee geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße mit Kreuzung wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Alle LKW müssen nachts abbiegen und über die Orber Straße und Schlitzer Straße fahren. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Eine enge Kreuzung wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von seitens des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden und ein Abbiegen eines Sattelschleppers sei am Tunnelausgang nach links technisch möglich. "Es sei nicht einfach, aber möglich !" so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Wie aus der Presse bekannt wurde, sucht Rewe-Brandenburg jetzt bis zum Ende des Jahres nach Möglichkeiten den Betrieb an einen anderen Ort zu verlagern. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg ist, wie auch alle anderen Betriebe im Industriegebiet auf gute und beschränkungsfreie Zu- und Abfahrten angewiesen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. Es im Interesse der Großmetzgerei und vieler dort ansässigen Betriebe die Straße aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. Die jetzt geplante Straße "Neue Hugo Junkers Straße" nördlich der Unterführung wird keinen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße ermöglichen. Von daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Von 22:00h-06:00h wird die geplante "Neue Hugo Junkers Straße" zur Sackgasse für LKW. Die neu geplante Straße ( Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße) wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in dem Bereich Wächtersbacher Straße, auf den die Straße führt, ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord Das Gebiet Fechenheim Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits schon jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnel hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Für dieses Gebiet liegen bereits Lärmkarten vor, da durch die Autobahn A 66 und den Riederwaldtunnel dieses Gebiet von Norden her durch Lärm stark beansprucht ist. Durch den Bau des Riederwaldtunnel werden viele Liegenschaften Anspruch auf Schadensersatz haben und einen Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen haben. Dazu käme nun der Lärm von LKW die auf die Wächtersbacher Straße geführt werden. Keine Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet" Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet muss eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur ein 10 Meter breiter Streifen, den die Wächtersbacher Straße in sich darstellt. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht nicht den Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die bereits angesie delten Firmen wie z.B. Harley Davidson und deren Motorenprüfstände. Sowie der Großanlage Klassikstadt in der an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Eine weitere Hauptverkehrsachse von der Autobahnabfahrt Borsigallee zur Hanauer Landstraße entlang der Wächterbacher Straße/ "Neue Hugo Junkers Straße" würde zu keiner akzeptablen Belastung für die Menschen im Stadtteil führen. Es sind alle Lärmquellen gemeinschaftlich zu betrachten, ein Lärmgutachten, das allen Umständen gerecht wird, fehlt. die Streckenführung wie geplant durchgeführt werden kann. Bessere Verkehrsführung mit positiven Effekten für Gewerbetreibende und erhebliches Einsparungspotential beim Straßenbau Sinnvoll wäre es, dass nach der Unterführung die neue Straße entlang der Orber Straße / Schlitzer Straße geführt wird um dann die Anschlussstelle Borsigallee zu erreichen. Diese Straße könnte vorfahrtsberechtigt durch das bereits bestehende Industriegebiet geführt werden. Dies würde zu einer weiteren Belebung des bereits bestehenden Industriegebiets führen. Das Gebiet zeigt seit geraumer Zeit nicht unerheblichen Leerstand auf. Durch die eben beschriebene Maßnahme könnte Abhilfe geschaffen werden. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat unsere Stadt Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe sehr gut erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem zahlreichen abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass Rückstauungen weit in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. Die alternativ aufgezeigte Möglichkeit wäre ein für große LKW komfortabler Anschluss an die Liegenschaften im Industriegebiet. Die Straße wäre 24 Stunden nutzbar, was wiederum zu einem großen Plus bei den Gewerbetreibenden führen würde. Zusätzlich zu dem bisherigen Sparpotential würde sich die Stadt den Bau einer aufwendigen und breiten Straße mit Fuß und Radwegen beidseitig und einer Länge von ca. 330 Metern komplett sparen. Bei der Planung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige Punkte wurden nicht im Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahr 2007/08 mit geprüft. Zusätzlich haben sich In den letzten 10 Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben, diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen. ( Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Flüchtlingsheime etc. ). Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker für die Kreuzung und Straße nördlich der Unterführung der S-Bahnstation Fechenheim muss dafür durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr dem Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung bzw. Minimierung der Landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen wäre in großen Teilen nicht notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker, bestehen bleiben kann. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnte weitgehend entfallen. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben in Bereichen noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für das Betreiben von Beherbungsbetrieben, zum Unterbringen von Flüchtlingen oder für osteuropäische Leiharbeiter, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren musste die Stadt Frankfurt am Main den größten Supermarkt der Stadt in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zu- und Abfahrten und ein neues nicht eingeplantes Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Dies ist bereits jetzt deutlich zu bemerken. Es fahren sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich bereits heute auf und von dem Gelände der Firma Kaufland. Sollte die bisherige Planung umgesetzt werden würde es alleine hier schon zu massiven Störungen für den Verkehr führen. Mindestens wäre an dieser Ausfahrt des Supermarkts eine weitere Ampelanlage notwendig, wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels wird wieder angefangen werden müssen nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu verteilen und zu entlasten. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Es ist unumgänglich eine neue sinnvolle Planung, die sämtlich Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenWohnbebauung im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2013, OA 420 entstanden aus Vorlage: OF 189/11 vom 19.08.2013 Betreff: Wohnbebauung im Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob eine Wohnbebauung, unter Beibehaltung der bestehenden Parkplätze östlich der Harkortstraße, möglich ist. Begründung: Bei dem erklärten Bedarf an Wohnflächen muss man auch an bestehende Flächen denken, die zurzeit noch minder genutzt sind. Die Fläche östlich der Harkortstraße, von der Raiffeisenstraße bis zur Iselinstraße, würde sich für eine Wohnbebauung eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 582 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3803, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 0
Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2013, OM 1934 entstanden aus Vorlage: OF 114/11 vom 20.04.2012 Betreff: Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Ströer Out-of-Home Media AG zu bitten, im Rahmen der Neu-/Umgestaltung der Schäfflestraße im Stadtteil Riederwald eine sogenannte Stadt-Uhr mit Werbung im Ortskern (Schäfflestraße/Raiffeisenstraße) aufzustellen. Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates werden häufig von der Riederwälder Bevölkerung angesprochen, die seit Jahren eine solche Uhr vermissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 930 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 2
Zusatzzeichen „Anlieger frei“ für den Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 439 entstanden aus Vorlage: OF 52/11 vom 05.10.2011 Betreff: Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Riederwald Der Magistrat wird aufgefordert, die drei Zufahrtsstraßen (Johanna-Tesch-Platz, Rümelinstraße und Schäfflestraße) in den Riederwald mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu versehen, um die Durchfahrtszahlen der "Schleichfahrerinnen und Schleichfahrer" im Feierabendverkehr zu minimieren und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz vor durchrasenden Autos zu schützen. Begründung: Im Feierabendverkehr wird die Zufahrtsstraße Johanna-Tesch-Platz über Raiffeisenstraße und Rümelinstraße von einigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerne als Abkürzung missbraucht, um dem stockenden Verkehr im Erlenbruch zu entgehen. Hierbei rasen viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die engen Straßen im Riederwald. Mit der beantragten Maßnahme sollen die Durchfahrtszahlen minimiert und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz in der Rümelinstraße vor durchrasenden Autos geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 237 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7
Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 26.05.2010 Betreff: Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Bauphasen 3 und 4 zum Riederwaldtunnel Pläne zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zu erläutern, wie die Erschließung der Siedlung Riederwald erfolgt und wie die Verkehrsbeziehung von West nach Ost und umgekehrt innerhalb der Siedlung geregelt wird; 2. durch entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass vor und während der Bauphasen 3 und 4 die Wohnsiedlung Riederwald nur für den Anlieger- und Anlieferverkehr befahrbar ist. Begründung: Bei der Bürgeranhörung am 6. Mai 2010 haben Vertreter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass während der Bauphasen 3 und 4 die Siedlung Riederwald nur noch über die Lahmeyerstraße und Rümelinstraße zu erreichen sei. Der Vertreter des Dezernates VI hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es noch keine Planungen hinsichtlich der inneren Erschließung der Siedlung gibt und man dies vom jeweiligen Baufortschritt abhängig machen wolle. Pläne für die innere Erschließung der Siedlung können und müssen jedoch unabhängig vom Baufortschritt erstellt werden, da in jedem Fall eine Sperrung der Schäfflestraße/Raiffeisenstraße während der Bauphasen 3 und 4 erfolgt. Dies ist insofern von Wichtigkeit, da sich in der Schäfflestraße, Max-Hirsch-Straße, Raiffeisenstraße und Rümelinstraße Geschäfte und soziale Einrichtungen befinden, die auch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1296 Aktenzeichen: 61 1
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