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Meine Nachbarschaft: Hans-Sachs-Straße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 364/2 vom 30.08.2017 Betreff: Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Bernusstraße/Ecke Sophienstraße einen Verkehrsspiegel aufzuhängen, um die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs für den aus der Bernusstraße in die Sophienstraße abbiegenden Verkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 233 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 479 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 350/2 vom 22.08.2017 Betreff: Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Franz-Rücker-Allee 33 (vor der Haltestelle "Frauenfriedenkirche") in Fahrtrichtung Sophienstraße eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Dau er der Aufstellung sollte mindestens zwei Monate betragen. Begründung: Wie von Anwohnern berichtet wurde, scheinen sich an dieser Stelle nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften zu halten. Sie sollen mit der Geschwindigkeitsanzeige daran erinnert werden, zumal an dieser Stelle auch ein Schulweg die Straße kreuzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2433

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fahrradbügel statt Sperrflächen

18.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung vom 18.09.2017, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 349/2 vom 31.08.2017 Betreff: Fahrradbügel statt Sperrflächen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der ab Herbst 2017 geplanten sukzessiven Erneuerung der Fahrbahndecke der Sophienstraße auf das Aufbringen von Sperrflächen in Kreuzungsbereichen zu verzichten. Wo es möglich und sinnvoll ist, sollen stattdessen auf diese Flächen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Sperrflächen sind nicht mehr zeitgemäß und sollten, wo möglich, durch Gehwegnasen ersetzt werden. Bei der Planung der Deckenerneuerung der Sophienstraße wurden unverständlicherweise keine Gehwegnasen eingeplant. Durch Fahrradbügel werden die Sperrflächen wenigstens vernünftig genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1998, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136

01.09.2017 · Aktualisiert: 20.09.2017

Antrag vom 01.09.2017, OF 354/2 Betreff: Nur ein Baum. . Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der geplanten Baumaßnahme 1. dem Bauträger auferlegt werden kann, sich ins Benehmen mit dem Anrainer Hedwig-Dransfeld-Straße 3 zu setzen und gegebenenfalls die Zuwegung gemeinsam zu nutzen, 2. die Planung auch tatsächlich den Erhalt der dem Augenschein nach gemäß Baumschutzsatzung erhaltungswürdigen Bäume des Grundstücks sicherstellt, 3. die Mieter*innen der Wohnanlage die geplanten 18 Stellplätze schließlich auch nutzen werden (kürzlich erfolgte Renovierung, Balkonanbau und energetische Sanierung mündete derzeit schon zu einer deutlichen Erhöhung des Mietzinses), 4. nicht davon abgesehen werden kann, Allgemeinplätze wie "Im Nahbereich zum nördlichen Gründerzeitviertel von Bockenheim ist es für Anwohner mit PKW zunehmend schwieriger, einen Parkplatz zu finden" als quasi-amtliche Begründung aufzuführen (hierzu wird auf die moderne Verkehrsforschung verwiesen), 5. vom Bauträger der Nachweis der Vermarktung der geplanten privaten Stellplätze erbracht werden kann, 6. gleichwohl Berücksichtigung findet, dass aufgrund der Zuwegung dann im öffentlichen Raum mindestens zwei Stellplätze entfallen, 7. Konformität mit der novellierten Stellplatzsatzung besteht (Zone I im vom Bebauungsplan NW 22a Nr. 1 (Frauenfriedenskirche) betroffenen Bereich), 8. es zumutbar ist, dass die Ein- und Ausbiegevorgänge auch bei Baumerhalt stattfinden (zumal hier sowohl Ein- als auch Ausfahrt fahrtechnisch komplex über eine relativ lange Strecke einspurig erfolgt), 9. berücksichtigt wurde, dass eine den Baum beeinträchtigende Bordsteinabsenkung schon deshalb entbehrlich erscheint, weil diese hier (bis auf einen austauschbaren Stein, welcher zu einem Kanaldeckel abgrenzt) schon vorhanden ist und als ehemalige Ausfahrt [sic!] länger besteht als der betreffende Baum, 10. das Überschneiden der Schleppkurve über den Wurzelbereich der Platane tatsächlich eine Begründung darstellt, wenn Fahrzeuge schon derzeit derart dicht am Baum abgestellt werden können. Sollte die Maßnahme des Bauträgers umgesetzt werden, ist als Ausgleich für den ökologischen Wert der betroffenen Platanus × hispanica neben dem das Straßenbild erhaltenen Behelf standortnah eine weitere Ersatzpflanzung eines adäquaten Baums festzusetzen. Begründung: Dem Bauträger ist eine sich in das Stadtbild einfügende Modernisierung gelungen. Dieser scheint allerdings gut beraten, den Interessen der Mieter*innen zu folgen, die offenbar dem Erhalt der grundstückseigenen Grünfläche gegenüber einem Parkplatz den größeren Nutzwert einräumen. So jedenfalls Mieterinnen, die sich gegenüber der Baumerkundung interessiert zeigten. Hierbei war von einer geplanten Unterschriftenaktion gegen die Stellplätze die Rede. Spontan hinzutretende Vertreter von Ingenieurbüro und Bauträger erläuterten das Modernisierungsvorhaben. Insgesamt ergibt sich bislang ein Urteil, dass eher für den Baumerhalt spricht. Dem soll hiermit nachgegangen werden. Bei einer Baumfällung wird allerdings eine zusätzliche standortnahe Baumpflanzung als unumgänglich angesehen. Nur ein Baum... Abbildung 1: Blick in die geplante Zuwegung. Komplexe Ein- und Ausfahrt auch ohne Platane, Entfall von öffentlichen Stellplätzen. Abbildung 2: Situation Abstand Fahrzeug/Platane, abgesenkter Bordstein, Kanaldeckel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2017, M 141 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 141 wird unter Hinweis auf eine Information von der VONOVIA vom 08.09.2017 abgelehnt, wonach dort eine Begegnungsstätte, eine gepflasterte Fläche angelegt und der geplante Parkplatz nicht erstellt werden soll. 2. Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 3 SPD und FDP

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen

21.08.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1986 entstanden aus Vorlage: OF 328/2 vom 07.08.2017 Betreff: Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Gestaltung der Sophienstraße im Abschnitt etwa zwischen Hausnummer 56 und Jüdischem Friedhof aktuell optimal gestaltet ist. In die Prüfung einzubeziehen ist der anhängende Vorschlag des Ortsbeirates. Bei diesem teilen sich Straßenbahn und Kraftverkehr einen kleinen Abschnitt der Straße. Hierdurch wird es möglich, die Parkplätze aus der Grünfläche herauszuholen und ausschließlich auf asphaltierter Fläche unterzubringen. Dies ermöglicht ebenfalls eine klare Markierung der Parkplätze und somit eine optimale Ausnutzung der Pkw-Stellplätze. Das zuständige Amt ist natürlich herzlich eingeladen, eigene Vorschläge zur optimalen Nutzung des vorbezeichneten Bereichs zu unterbreiten, wobei keine weiteren Parkplätze entfallen dürfen. Begründung: Im derzeitigen Zustand parken die Kraftfahrzeuge zum größten Teil wild und unstrukturiert innerhalb einer Grünfläche. Eine bereits erfolgte Veränderung sollte eigentlich die Vergrößerung und Aufwertung der Grünfläche beinhalten, hat aber im Bereich der Parkplätze zum Gegenteil geführt. Laut Auskunft des Grünflächenamts ist jeder Quadratmeter neue Grünfläche dringend nötig. Anlage Anlage 1 (ca. 114 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 920 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Juliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten

21.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1990 entstanden aus Vorlage: OF 331/2 vom 07.08.2017 Betreff: Juliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig Juliusstraße in Richtung Sophienstraße (gegenüber Hausnummern 37 - 39) so abzusichern, dass Autofahrer nicht mehr auf dem auch als Schulweg genutzten Bürgersteig parken können, sondern sich auf di e dafür vorgesehenen Stellplätze beschränken. Begründung: Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass hier immer wieder der Bürgersteig durch geparkte Autos verengt wird. Dadurch ist auch die Barrierefreiheit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2164 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1692 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 04.05.2017 Betreff: Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Vertretern der Franckeschule, der Kinderbeauftragten sowie des Ortsbeirates 2 eine Ortsbegehung an der Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße durchzuführen, um Möglichkeiten zur Entschleunigung des Verkehrs zu besprechen. Begründung: Die Ampelschaltung ist eine Bedarfsschaltung, ansonsten haben die Autofahrer Vorfahrt. Eltern von Schulkindern der Franckeschule haben sich über die schnellen Autofahrer beschwert. Da nicht ganz klar ist, ob der Sachverhalt unter das Thema Schulwegsicherung fällt, wird auf diesem Weg um einen Termin gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1701 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Sophienstraße

24.04.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 222/2 vom 31.01.2017 Betreff: Fahrradweg Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Nach dem bereits erfolgten Wegfall der Benutzungspflicht werden die Fahrradwege in der Sophienstraße zukünftig ausschließlich auf der Straße geführt. 2. Hierzu werden beidseitig entsprechende Markierungen (wo noch nicht erfolgt) auf die Fahrbahn aufgebracht. 3. Die Markierungen auf den Gehwegen, die noch aus den Zeiten der Doppelnutzung (Rad/Fußgänger) herrühren, werden entfernt. 4. Der Straßenbereich vor dem Jüdischen Friedhof/Max-Beckmann-Schule bildet die einzige Engstelle im gesamten Straßenverlauf, daher soll hier der Radweg nur gestrichelt markiert werden, um die Mehrfachnutzung des Straßenabschnitts zu verdeutlichen. Der Ortsbeirat zeigt sich hierbei aber auch offen für kreative Lösungsansätze seitens der zuständigen Fachämter. 5. Im Bereich der (sehr) breiten Gehwege zwischen Ginnheimer Straße und Juliusstraße erfolgt eine möglichst lückenlose und durchgängige Begrünung mit Bäumen, Sträuchern und dergleichen, wie dies in ähnlicher Form auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits seit Jahrzehnten verwirklicht ist. Dabei sollen keine Parkplätze wegfallen. Begründung: Die Sophienstraße gehört zu den breitesten Straßen im Ortsbezirk, wenn nicht in ganz Frankfurt. Daher können Spuren für den Fahrradverkehr bestens auf der Fahrbahn geführt werden. Dadurch gehören die Gehsteige wieder den Fußgängerinnen und Fußgängern alleine, was Konfliktsituationen verhindert. Nicht nur eine Verbesserung des Mikroklimas und der Klimawandel ermahnen zu einer Begrünung der teilweise sehr breiten Bürgersteige, sondern auch eine deutliche optische Aufwertung der Straße wird dadurch erzielt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1704 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee

22.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße

27.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

Antrag vom 27.01.2017, OF 207/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Radweg auf der Sophienstraße stadteinwärts durchgehend eingerichtet. Begründung: Der Radweg wird ist hier nicht durchgängig eingerichtet, diese Radstrecke wird aber trotzdem von vielen genutzt. Besonders problematisch ist es auf der Höhe der Einbiegung Wildunger Straße (Verlängerung "Privatstraße"), wo in dem Bereich, wo man einen Radweg vermutet, (legal) geparkt wird und eine Litfaßsäule steht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 207/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee

25.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

Antrag vom 25.01.2017, OF 217/2 Betreff: Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Anlieger der Zeppelinallee auf dem Abschnitt Ecke Sophienstraße bis Ecke Ludolfusstraße in die Reinigungsklasse V der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eingestuft wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2017 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Umgestaltung Leipziger Straße zwischen den Straßen „Am Weingarten“ und „Markgrafenstraße“

06.11.2016 · Aktualisiert: 26.01.2017

Antrag vom 06.11.2016, OF 171/2 Betreff: Umgestaltung Leipziger Straße zwischen den Straßen "Am Weingarten" und "Markgrafenstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen in einem Konzept für eine teilweise Umgestaltung der Leipziger Straße umsetzbar sind: - Der Bereich zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße wird zunächst probeweise für den Kraft- und Autoverkehr gesperrt. - Für den Fall der dauerhaften Sperrung des Bereichs zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße soll eine planerische Neugestaltung des Platzes konzipiert werden, in der der Bereich als modernes und attraktives Zentrum der Leipziger Straße wahrgenommen wird, das aufgrund seiner Gestalt und Gewerbeangebote zum Verweilen einlädt. - Der Kraftverkehr der Leipziger Straße wird durch die Straße Am Weingarten auf die Sophienstraße aus dem Quartier heraus geführt. Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung in der Wurmbachstraße umgekehrt, so dass diese Straße nicht mehr von der Straße Am Weingarten befahrbar ist. - In der Rohmerstraße wird die Einbahnstraßenregelung umgekehrt, so dass sie als Sackgasse an der Leipziger Straße endet. Falls weitere bzw. alternative verkehrstechnische Maßnahmen vom Dezernat als erforderlich angesehen werden, wird der Magistrat gebeten, diese in seinem Bericht aufzuführen. Begründung: Eine moderne Gestaltung des benannten Bereiches soll die Attraktivität der Leipziger Straße als Einkaufsstraße, aber auch für die Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 171/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 171/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

31.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen

31.10.2016 · Aktualisiert: 10.12.2020

Anregung vom 31.10.2016, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 11.10.2016 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 86 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 869, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 13.10.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Querungsbereichen der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße die Barrierefreiheit mit nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verbessern oder neu einzurichten: 1. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang an der Ampel Juliusstraße. 2. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang Franz-Rücker-Allee (von der Max-Beckmann-Schule zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 gegenüber), hier insbesondere im Bereich der Verkehrsinsel. 3. Ebenfalls Absenkung der Bürgersteige beim Ampelübergang Sophienstraße am Eckhaus Juliusstraße zur gegenüberliegenden Seite. Begründung: Der Handlungsbedarf für diese Maßnahmen liegt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf der Straße". Besonders die Mittelinsel auf der Franz-Rücker-Allee können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur im gefahrvollen Einsatz umfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 105 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo30-Zone Hedwig-Dransfeld-Straße wieder kennzeichnen

31.10.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 831 entstanden aus Vorlage: OF 123/2 vom 13.10.2016 Betreff: Tempo-30-Zone Hedwig-Dransfeld-Straße wieder kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, am Beginn der Zufahrt in die Hedwig-Dransfeld-Straße von der Sophienstraße aus das Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone" wieder anzubringen. Begründung: Der Hinweis war bereits vorhanden, fehlt aber seit einiger Zeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 184 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden

10.10.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 96/2 vom 26.09.2016 Betreff: Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, das in der Regel permanente verbotswidrige Parken in der Basaltstraße, linksseitig im Bereich der Einmündung von der Sophienstraße bis zur "Gewegsnase" etwa vor dem Haus Basaltstraße 58, durch geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Auf der benannten "Gehwegnase" sollen Fahrradanlehnbügel installiert werden, die Querung der Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger aber möglich bleiben. Begründung: Durch verbotswidriges Parken wird die Basaltstraße im genannten Bereich so sehr zugestellt, dass ein Durchkommen des Rettungsdienstes nur sehr schwer und der Feuerwehr komplett unmöglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 110 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 618 Aktenzeichen: 32 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen

27.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 271 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird aufgefordert, an den Fußgängerüberwegen 1. vor der Kreuzung Leipziger Straße/Marburger Straße (Höhe Leipziger Straße 81) eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann; 2. an der Kreuzung Am Weingarten/Sophienstraße eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: zu 1.: Bei der Erneuerung der Fahrbahndecke der Leipziger Straße wurde die Bordsteinabsenkung versäumt und muss nun nachgeholt werden. zu. 2.: Altbestand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1174 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze

27.06.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 32/2 vom 08.06.2016 Betreff: Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze Der Magistrat wird beauftragt, den Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingartenvereins Marbachweg II und unter Berücksichtigung der geplanten Auslagerung der Franckeschule -, instand zu setzen. Im weiteren Verlauf des Weges sollen zumindest an den Bänken Abfallkörbe aufgestellt werden , um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie Personen mit Kinderwagen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1478 Antrag vom 03.04.2017, OF 264/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße

27.06.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 260 entstanden aus Vorlage: OF 43/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die sogenannten Gehwegnasen im Bereich der Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße mit geeigneten Maßnahmen gegen verbotswidriges Parken zu schützen. Hierbei setzt der Ortsbeirat auf die Kreativität des zuständigen Amtes jenseits von Stahlabweisern. An dieser Stelle können sehr gerne Sitzbank, Federwippe, Fahrradanlehnbügel, Pflanzkübel et cetera zum Einsatz kommen. Begründung: Bei der Sanierung der Georg-Speyer-Straße wurden an dieser Kreuzung Gehwegnasen angebracht, um besonders alten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kindern das Überqueren der Straßen barrierefrei und gut einsehbar zu ermöglichen. Das regelmäßige Zuparken der Gehwegnasen durch Kraftfahrzeuge verhindert dies leider allzu oft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1328 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee

27.06.2016 · Aktualisiert: 21.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 38/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann; 2. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann, ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, auf mehreren Hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissem Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße

02.11.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 189 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee

28.09.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 781/2 vom 11.09.2015 Betreff: Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Fahrradverkehr in der Zeppelinallee stadteinwärts auch nach der Ampelanlage in Höhe der Ditmarstraße weiter auf der linken Fahrbahn (d. h. auf der Seite des Palmengartens) geführt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Derzeit müssen die Fahrradfahrer laut Verkehrsbeschilderung die Straßenseite wechseln. Der Weg auf der rechten Straßenseite ist aber u. a. aufgrund von Ein- und Ausfahrten privater Grundstücke deutlich weniger gut einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem .Wichtelhaus. aufnehmen

11.06.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

Antrag vom 11.06.2015, OF 703/2 Betreff: Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem "Wichtelhaus" aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit den Betreibern der privaten Kindertagesstätte "Wichtelhaus", Sophienstraße 45, die nachfolgenden Punkte zu klären. Die Gespräche sind unabhängig davon zu führen, ob eine Nutzung der Immobilie, die derzeit vom Stadtschulamt für eine ESB-Nutzung geprüft wird, zustande kommt oder nicht. Die in der Einrichtung vorhandenen freien Räumlichkeiten sind daraufhin zu überprüfen, ob sie ggfs. für eine Erweiterte Schulische Betreuung der Franckeschule genutzt werden können. Es sind in diesem Zusammenhang zwei mögliche Optionen zu prüfen: a) der jetzige Träger der ESB, die Kinderwerkstatt Bockenheim, kann im Rahmen eines Untermietvertrages die ca. 150 qm freie Fläche, die unter Umständen noch erweitert werden könnte, nutzen. b) die Betreiber des "Wichtelhauses" werden in ihrem Bestreben beraten, eine Betriebserlaubnis zu erhalten, die eine eigene ESB-Trägerschaft ermöglicht. Begründung: Hinweise auf die großzügigen Räumlichkeiten des "Wichtelhauses" und die Bereitschaft der Betreiber, sich für ein ESB-Angebot zu engagieren, kommen von der Bockenheimer Hortplatzmangelinitiative und der Bockenheimer Kinderbeauftragten. Demnach hat es bereits im vergangenen Jahr zwischen Stadtschulamt und der Einrichtung Kontakte gegeben, an die man jetzt anknüpfen könnte. Nach eigenen Angaben wäre der Betreiber aktuell bereit, die ca. 150 qm an den jetzigen ESB-Träger Kinderwerkstatt unterzuvermieten. Man kann sich aber auch vorstellen, nach sechs Jahren als Betreiber einer privaten Einrichtung selber anerkannter Träger zu werden. Die Räume erscheinen durchaus geeignet für die Aufnahme einer ESB. Die Einrichtung liegt nahe der Franckeschule. Dem Vernehmen nach könnte sich auch der Vermieter eine erweiterte Nutzung vorstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee

05.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

Antrag vom 05.06.2015, OF 716/2 Betreff: Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wie lautet das Gerichtsurteil zu dem Umfall im Umfeld der Rollschuhbahn Zeppelinallee, auf dessen Basis die Stadt Frankfurt die Nutzung der Anlage für Rollhockey sperren möchte? 2. Gibt es aus Sicht des Magistrats anderweitige Möglichkeiten in Bockenheim bzw. in Frankfurt, bestehende Sportanlagen für Rollhockey zu nutzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1381 2015 Die Vorlage OF 716/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Welche sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage kommen im Hinblick auf das Gerichtsurteil künftig in Betracht?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord

31.03.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen

19.01.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3773 entstanden aus Vorlage: OF 612/2 vom 28.12.2014 Betreff: Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen 1. Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße zu entfernen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob bei entsprechendem Bedarf ein neuer Standort für die Container infrage kommt, beispie lsweise der Platz um die nahestehende Litfaßsäule. Begründung: Die Container wirken direkt neben diesem Ort des Gedenkens befremdlich und unangemessen. In der Nähe befinden sich zudem weitere Glascontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 523 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord

19.01.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer

29.12.2014 · Aktualisiert: 20.01.2015

Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße

12.09.2014 · Aktualisiert: 08.10.2014

Antrag vom 12.09.2014, OF 559/2 Betreff: Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen aus der Juliusstraße in die Sophienstraße einzurichten. Es dient der Kenntnis: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt liegen seitens des Amtes keine Bedenken vor, vielmehr sind Ampel und Ampelschaltungen auf diese Linksabbiegemöglichkeit vorgerüstet - es bedarf des Entfernens einer Folie in der Ampel, sowie der Ergänzung der Bodenmarkierung. Begründung: schon seit vielen Jahren ist erkennbar, dass hier ein Fahrbedarf besteht. Derzeit belastet der Linksabbieger verkehr entweder die Bernus- und Georg-Speyer-Straße (in Folge der Fahrroute: Franz-Rücker-Allee/ Georg-Speyer-Str/zurück über die Bernus-Straße in die Sophien-Sraße. Hierbei werden Wohnstraßen unnötig belastet. Oder: der entsprechende Verkehr biegt - und das ist fast Regelfall - ordnungswidrig ab, da man erkannt hat, dass die Ampelschaltungen ein gefahrloses Abbiegen ermöglichen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 559/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1

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