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Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 1249/2 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Auswärtigen Amt erneut nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das Ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt, Zeppelinallee gibt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorstellungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner ST 1463/2022 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenSchulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7141 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 27.05.2025 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg der Franckeschule und der Johanna-Tesch-Schule besser zu schützen und dafür folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umwidmung des letzten Parkplatzes vor der Kreuzung Franz-Rücker-Allee und Bernusstraße und Zurückversetzung des Schildes "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)" um diesen Parkplatz, damit die Schüler*innen freie Sicht auf die Kreuzung haben; 2. Schraffierung des Fünf-Meter-Bereichs an der Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee, um illegales Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: Das letzte Fahrzeug am Ende des Parkraums an der Franz-Rücker-Allee unterbricht den Schulweg (siehe Fotos). Schüler und Schülerinnen müssen an dieser Stelle um den Baum herumlaufen. Dadurch können sie abbiegende Fahrzeuge in die Bernusstraße nur sehr spät erkennen, da keine Sichtbeziehung besteht. Schulweg Franckeschule/Johanna-Tesch-Schule (Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen) Dieser Parkplatz sollte entwidmet und die Beschilderung um eine Parkplatzlänge nach hinten versetzt werden. Schild: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende). Fünf-Meter-Bereich an der Ecke Bernusstraße sollte kenntlich gemacht und illegales Parken dort verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1710
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 1164/2 vom 27.05.2025 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Vorgang: OM 1498/17 OBR 2; ST 480/18; OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: - Begrünung der Bürgersteige zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) und/oder - wenn möglich, Festlegung und entsprechende Pflanzung von Baumstandorten auf dem Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende, dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte, Prüfungsergebnis zu erinnern und - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Es wird auf die Anregung OM 1616 hingewiesen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674
Großbaustelle Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7148 entstanden aus Vorlage: OF 1167/2 vom 06.06.2025 Betreff: Großbaustelle Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat in einer Sitzung vor Ort die geplanten Maßnahmen zur Verlegung von Strom- und Fernwärmeleitungen zu präsentieren. Vertreter von Mainova AG und der Netzdienste Rhein-Main GmbH sollen dabei eingebunden werden. Auf folgende Fragen soll in der Vorstellung der Maßnahmen eingegangen werden: 1. Wie sieht die Bedarfsabschätzung für Fernwärme in der durch die Maßnahmen angeschlossenen Gebiete aus? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Wirkung der im Berufsverkehr zu erwartenden Staus abzumildern? 3. Welche Auswirkungen sind auf den Verkehr in den an die Bockenheimer Landstraße angrenzenden Nebenstraßen zu erwarten? 4. Welche Einschränkungen werden für den Fußverkehr, insbesondere an der nördlichen Seite zwischen Alte Oper und Niedenau sowie Palmengartenstraße und Zeppelinallee, bestehen? Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Über die Baumaßnahme wurde am 30.05.2025 in der Frankfurter Neuen Presse berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1887 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse:
Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7144 entstanden aus Vorlage: OF 1160/2 vom 29.05.2025 Betreff: Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196 Vorgang: V 979/24 OBR 2; ST 2196/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie und ob sich die Situation an der Station "Bockenheimer Warte" nach Ansicht/Eindruck der VGF verbessert hat; 2. welche Maßnahmen an der Universitätsbibliothek (Freimannplatz) bis hin zum Bockenheimer Depot bzw. Richtung Dondorf-Druckerei ergriffen wurden, um Matratzenlagern und Vermüllung vorzubeugen und dafür Sorge zu tragen, dass Toiletten auch genutzt werden bzw. die Freiflächen, etwa hinter den Litfaßsäulen an der Zeppelinallee/Gebüsch ebendort nicht dazu zweckentfremdet werden. Der Ortsbeirat bittet aufgrund der zunehmend prekären Lage rund um den Freimannplatz und auch rund um den alten Campus Bockenheim, die Menschen gezielt anzusprechen und dazu zu bewegen die nach der Stellungnahme ST 2196 noch nicht vollends ausgelasteten Schlafplätze zu nutzen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen nicht aufgrund von Vermüllung zunehmend auch ein Rattenproblem bekommen. Ratten wurden schon mehrfach am Freimannplatz gesichtet. Es dient zur Kenntnis, dass dieses Anliegen unabhängig der Diskussion um den erforderlichen Wohnraum zu verstehen ist, dies wurde in der Stellungnahme ST 2196 vorgetragen. Zunächst geht es hier um die kurzfristig zu leistende Hilfe für Bedürftige und um das Sicherheitsgefühl der Anlieger. Der Ortsbeirat steht gerne zum Dialog bereit. Begründung: Leider besteht weiterhin der Eindruck, dass rund um die Bockenheimer Warte Handlungsbedarf besteht. Es werden Menschen beobachtet, die ihre Notdurft am Straßenrand verrichten, die in der U-Bahn-Station nächtigen und Müll/Matratzenlager etc. hinterlassen. Auch wird wild campiert. Schließlich wurden Ratten beobachtet und Anlieger berichten immer wieder von einem subjektiven Gefühl der Unsicherheit. Dies ist kein zu akzeptierender Dauerzustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2024, V 979 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2196 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1719
Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1122/2 vom 08.04.2025 Betreff: Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die Rollschuhbahn an der Zeppelinallee/Franz-Rücker-Allee in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen; 2. mittelfristig eine Generalsanierung/Neubau der Anlage zu planen und die dafür notwendigen Mittel vorzusehen; 3. eine öffentliche Toilettenanlage zu installieren. Begründung: Das ehemalige Wasserbecken wird seit vielen Jahren von immer mehr Menschen zum Rollschuhfahren genutzt. Ohne Zugehörigkeit zu einem Verein und ohne Öffnungszeiten können Menschen sehr niedrigschwellig ihrem Hobby nachgehen. Die immer stärkere Nutzung der Anlage hat entsprechende Spuren hinterlassen. Der Bodenbelag ist inzwischen marode und das Befahren gefährlich, insbesondere die Lücken zwischen den Platten stellen eine Stolperfalle dar. Daher wird um eine schnellstmögliche Behebung dieser gefährlichen Schäden gebeten. Um eine grundlegende Sanierung bzw. Neubau der Anlage wird man dennoch nicht herumkommen. Hierfür sollen die Planungen nun beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1361
Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1137/2 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Für die Gestaltung und das Anbringen einer Plakette an das ehemalige Wohnhaus der Familie Kahl in der Blanchardstraße 22 stellt der Ortsbeirat 2 einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Siehe dazu OM vom 6376 vom 20.10.2025 und ST 642 vom 14.04.2025. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 402 2025 Die Vorlage OF 1137/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenDamit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 1100/2 vom 28.02.2025 Betreff: Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen Vorgang: OM 6042/24 OBR 2; ST 192/25 Der Magistrat wird gebeten, die Batterien für die Magnetventile der Wasserpumpen auf den Spielplätzen Zeppelinallee und Grüneburgpark zweimal in der warmen Jahreszeit zu wechseln (zu Beginn der Wassersaison und im Juli), um einen durchgehenden Wasserspielbetrieb zu ermöglichen, ohne dass erst eine Störung durch eine leere Batterie gemeldet werden muss. Begründung: Letztes Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im vorletzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Aus der Stellungnahme ST 192 geht schlüssig hervor, dass ein Batteriebetrieb sinnvoller ist als ein Anschluss an das Stromnetz. Daher sollten die Batterien aber vorsorglich etwa in der Mitte der warmen Saison ausgetauscht werden. Das erspart Eltern und Kindern, plötzlich auf dem Trockenen zu sitzen und den Mangel erst melden zu müssen - sofern sie überhaupt wissen, dass sie das machen müssen und können, und wohin Sie sich wenden müssen. Zudem ist ein geplanter Austausch für die Mitarbeiter*innen des Grünflächenamtes planbar und vermeidet außerplanmäßige Extrafahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1060
Fernwärmeausbau in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744 entstanden aus Vorlage: OF 1105/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße oder auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist; 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Ziffer 2. genannten Abschnitte der Falkstraße gibt; 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. und 4. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 7. sofern aus der Prüfung von Ziffer 5. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z. B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6376 entstanden aus Vorlage: OF 1050/2 vom 05.01.2025 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zu den Eigentümern des Hauses in der Blanchardstraße 22 in Frankfurt Bockenheim aufzunehmen, um dem Engagement des Ehepaars Kahl zu Zeiten des Nationalsozialismus ein Andenken zu setzen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Gestaltung der Plakette einbezogen zu werden. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Vorhaben seitens des Magistrats unterstützt würde. Der Ortsbeirat ist bereit, das Vorhaben mit einem Zuschuss i. H. v. 1.000 Euro zu unterstützen. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Das Ehepaar Kahl bildete gemeinsam mit Herrn Pfarrer Welke das sogenannte Bockenheimer Netzwerk. Sie setzten sich für verfolgte Juden ein, versteckten diese, beschafften Ausweise und Lebensmittelkarten und vermittelten auch Kontakte in die Schweiz. Dorthin gelang auch Robert Eisenstädt 1943 gemeinsam mit seiner Verlobten Eva Müller die Flucht. Robert Eisenstädt war 1942 die Flucht aus dem Lager Majdanek gelungen. Ihn im eigenen Haus in der Blanchardstraße 22, in dem das Ehepaar Kahl mit vier Kindern lebte, zu verstecken, bedeutete ein hohes Risiko auch für die Retter. Die Soziologin und Forscherin zum Rettungswiderstand, Frau Petra Bonavita, hat in ihrer Ausstellung (siehe dazu: https://rettungs-widerstand-frankfurt.de/widerstand-als-rettungs-widerstand-das- bockenheimer-netzwerk/) Informationen zur Geschichte dieses Netzwerks und deren Arbeit zusammengetragen. Bereits im Jahr 2021/2022 waren Teile davon, auch die Geschichte der Familie Kahl, in der Ausstellung "Frankfurt und der NS" im Historischen Museum zu sehen. Der Studienkreis Deutscher Widerstand 1933 - 1945 e. V. in der Rossertstraße 9 (www.widerstand-1933-1945.de) hat diese Ausstellung im Verleih und für das Archiv "Rettungswiderstand" von Petra Bonavita, mit der Unterstützung des Ortsbeirats 2, Räumlichkeiten zur Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei beantragt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat Kontakt zu der heute in Berlin lebenden 96-jährigen Schwiegertochter des Ehepaars Kahl aufgenommen. Familie Kahl würde sich sehr freuen, wenn ihre Vorfahren in dieser Form geehrt würden. Inzwischen hat das Ortsbeiratsmitglied, nicht zuletzt wegen eigener familiärer Verbindungen, einige Kontakte zu Nachfahren von Weggefährten und Unterstützern, aber auch zu Historikern aufgenommen, weshalb die Abstimmung zur Form und Gestaltung der Plakette sowie des Tafeltexts im engen Austausch erfolgen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 642 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.04.2025, OIB 402 Aktenzeichen: 41
Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6223 entstanden aus Vorlage: OF 1007/2 vom 19.10.2024 Betreff: Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei der Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei durch die Schirn neben Kunstprojekten auch Projekte zur Geschichte der Dondorf- Druckerei, zur Geschichte des Ortsbezirks 2 sowie zur Geschichte des Widerstands gegen die NS-Diktatur im Bockenheimer Stadtteil berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn namentlich die Freunde Bockenheims e. V., der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte jeweils Räumlichkeiten als Archiv bzw. Lagerraum sowie für öffentliche Ausstellungen für die Zeit der Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei zur Verfügung gestellt bekommen. Begründung: Fraglos haben sich viele Menschen im Ortsbezirk 2 sowie Vereine und Initiativen, auch aufgrund der wechselhaften Geschichte der Dondorf-Druckerei, so vehement für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt. Daher sollten bei der Zwischennutzung auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei sowie der Stadtteile Bockenheim und Westend Berücksichtigung finden. Neben den Freunden Bockenheims e. V. für die Geschichte Bockenheims und der Dondorf-Druckerei (siehe zu den einzelnen Vereinen jeweils unten), sollte zur weiteren Zeitgeschichte der Frankfurter Stadtteile Westend und Bockenheim auch das Frankfurter Archiv der Revolte Berücksichtigung finden. Ein weiterer historischer Schwerpunkt sollte zum Widerstand gegen die NS-Diktatur in den Stadtteilen Bockenheim und Westend durch den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 gesetzt werden. Zumal der Union-Druckerei, der seinerzeitigen Eigentümerin die Dondorf-Druckerei, und Inventar (druckte ebenda die 1933 verbotene SPD-Zeitung "Volksstimme") nach der sogenannten Machtergreifung 1933 von den Nazis geklaut und sodann für Nazi-Propagandazwecke missbraucht wurde. Die Freunde Bockenheims e. V. entstanden 1979/1980 nach einem Volkshochschulkurs mit dem Thema "Näher betrachtet: Bockenheim - erlebte Geschichte". Die Erfahrung, jüngere und jüngste Geschichte selbst zu erleben, hielt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen. Man sammelte Objekte, Fotos, Dokumente, Zeitungsausschnitte. Bereits 1980 erschien das erste Buch "Bockenheim zwischen gestern und morgen" (Auflage: 2.300 Exemplare). Es folgten viele weitere Publikationen mit Bockenheim-Bezug, u. a. auch zur Dondorf-Druckerei. Die Freunde Bockenheims organisieren neben Stadtteilführungen und Ausstellungen regelmäßig Veranstaltungen. Die Freunde Bockenheims e. V. beschäftigen sich seit 20 Jahren mit der Geschichte der Dondorf-Druckerei. Im Jahr 2009 konnte daher in der Ausstellungshalle der Dondorf-Druckerei die Ausstellung "Die wechselvolle Geschichte eines Industriedenkmals - Alte Druckerei Dondorf" stattfinden, dokumentiert in einer Publikation (3. Auflage 2023). Im Gebäude der Dondorf-Druckerei wäre für die Freunde Bockenheims e. V. naheliegend der Ort für Ausstellungen zur Stadtteilgeschichte, für das Archiv mit Arbeitsmöglichkeiten auch für die Nutzer des Archivs bei Forschungen (u. a. Schulklassen, Studierende). Der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 wurde 1967 von ehemaligen Verfolgten, Widerstandskämpfern und Kämpferinnen gegen den Nationalsozialismus und Wissenschaftler:innen in Frankfurt im Westend gegründet. Die Aufgabe, die sich der Studienkreis macht, ist die Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Mit seinem "Dokumentationsarchiv des deutschen Widerstandes" und der dazugehörigen Präsenzbibliothek im Stadtteil Westend ist der Studienkreis eine wichtige Wissensquelle für die Themen Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit. In einer mehrmals im Jahr veröffentlichten Zeitschrift stellt der Studienkreis wissenschaftliche Forschungsbeiträge zu seinem Aufgabenfeld vor. Ausstellungen des Studienkreises Widerstand zur NS-Geschichte werden im ganzen Bundesgebiet ausgeliehen und mit Veranstaltungen begleitet - zuletzt "Früher Widerstand gegen den Nationalsozialismus" im Juli 2024 in der Paulskirche. Der Studienkreis möchte das Projekt "Rettungswiderstand" um den Bockenheimer Kreis in der Dondorf-Fabrik platzieren und mit Veranstaltungen für den Stadtteil Angebote machen. Der Bockenheimer Kreis bezeichnet u. a. den Arzt Dr. Fritz Kahl in der Blanchardstraße, seine Frau Margarete Kahl sowie Pfarrer Welke, die in der NS-Zeit Verfolgte unterstützt und gerettet haben. Das Frankfurter Archiv der Revolte entstand seit 2017 aus einer Zusammenarbeit zu Sicherung und Dokumentation von Dokumenten zu den Revoltejahren vor und nach 1968. Aufgaben des Archivs: Sammlung, Wahrung und Vermittlung zeitgeschichtlichen Erbes, das sich mit dem sogenannten langen roten Jahrzehnt verbindet. Seit Frühjahr 2020 verfügt der Verein über einen Archivraum in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 und kann dort Fotos und Dokumente aufbewahren und ausbereiten. Im Jahr 2020 fand die erste große Ausstellung des Frankfurter Archivs der Revolte, gemeinsam mit Partnern (u. a. Offenes Haus der Kulturen, Institut für Selbstorganisation e. V.) und mit einem umfangreichen Begleitprogramm (mit vielen Partnern) mit dem Titel "Dieses Haus ist besetzt! Frankfurter Häuserkampf 1970-1974" statt (über 1.000 Besucher:innen). Das Archiv sucht nach Ausstellungsflächen, um die Themen aus dem Archivbestand sowohl in einer (kleineren) Dauerausstellung präsentieren als auch abwechselnd Themenfelder zeigen zu können, die allesamt Bezug zu den Stadtteilen des Ortsbeirats sowie zu der universitären Geschichte der Dondorf-Druckerei aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10
Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 Aktenzeichen: 67-0
Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in LotharZenettiPlatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 999/2 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in Lothar-Zenetti-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der bisher unbenannte Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) soll den Namen "Lothar-Zenetti-Platz" tragen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiographie montiert werden. Begründung: Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 06. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sog. Stacheldrahtseminar des Abbé Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm hier auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Die Antragsteller stehen in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bieten an, die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 77 2024 Die Vorlage OF 999/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und BFF bei Abwesenheit 1 CDU Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 entstanden aus Vorlage: OF 967/2 vom 10.06.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 1. Der Magistrat wird gebeten, a) im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten; b) im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren; c) vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens vier Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat, diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen. Begründung: In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschildern angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. In Ziffer 1. b) können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 Metern hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. In Ziffer 1. c) ist nicht ein Bereich, sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 737
Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 964/2 vom 10.06.2024 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit ihnen, den Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für die soziale und öffentliche Nutzung im Stadtteil (z. B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z. B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf eine denkmalgerechte Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg wurden alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände mit dem Ziel aufgefordert, Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teilsakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai 2024 erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1715
Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5684 entstanden aus Vorlage: OF 961/2 vom 07.06.2024 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße Am Leonhardsbrunn Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Der Ortsbeirat hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Er begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Dem Ortsbeirat ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstraße bzw. aus Richtung der Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiterfahren soll. Zugleich ist dem Ortsbeirat unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50 Meter ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen des Ortsbeirats an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß hinaus beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstraße/Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße Am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ab. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke
Weiter lesenFußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 2.000 Euro, Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenWegweiser zum WC in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5280 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 20.02.2024 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlagen auf der B-Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF, B-Ebene Ost Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1087 Aktenzeichen: 92-10
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule -
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule - Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenGedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer „Diplomatenviertels“ - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5135 entstanden aus Vorlage: OF 824/2 vom 06.01.2024 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1317, wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße (siehe Foto) einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sogenannten Bockenheimer "Diplomatenviertels" einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße und Ludolfusstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 827/2 Betreff: Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der Dondorf-Druckerei Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Durchführunmg des Runden Tisches zur Erhaltung der Dondorf Druckerei in der Sophienstraße 1 neben den Beteiligten - Land Hessen, Goethe Universität, Max-Planck-Intitut und der Stadt Frankfurt - zumindest VertreterInnen des stadtteilhistorichen Vereins "Freunde Bockenheims" einladen, dieser ist schon seit mehr als 15 Jahren mit der Geschichte der Dondorf Druckerei und deren Erhalt beschäftigt, sowie VertreterInnen des Ortsbeirats 2 einbeziehen Begründung: Nach den Einsprüchen von Initiativen und dem Ortsbeirat 2 gegen den Abriss des Gebäudes den und den Vorschlägen der weiteren Nutzung, sowie nach der 2-maligen Besetzung der Dondorf Druckerei hat der Planungsdezernent der Stadt Frankfurt zu einem Runden Tisch eingeladen mit dem Ziel, über die Zukunft des Gebäudes zu verhandeln. An diesem Runden Tisch sollen nach dem Vorschlag des Dezernenten ausschließlich die Goethe Universität, Vertreter des Landes Hessen, Vertreter des Max-Planck Gesellschaft und das Planungsdezernat teilnehmen. Dies ist kein demokratisches Verfahrenn wenn die Verhandlungen ohne Einbeziehung und Infor-mation der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen geführt werden Zu einem demokratisch geführten Runden Tisch müssen zumindest die Initiativen eingeladen werden, die sich seit mehr als 15 Jahren für die Erhaltung der Dondorf Druckerei einsetzen, wie die Initiative Dondorf, sowie der stadtteilhistorische Verein Freunde Bockenheims, die bereits vor mehreren Jahren durch eine Ausstellung zum Erhalt der Druckerei aufmeksam gemacht haben. Ausserdem gehören zu einem demokratischen Runden Tisch auch Vertreter der Ortsbeirats 2. Wie will das Planungsdezernat für ein transparentes Verfahren werben, wenn die wichtigsten Initiativen die sich seit über 15 Jahren für den Erhalt der Dondorf Druckerei einsetzen und der Ortsbeirat 2 vom Runden Tisch ausgeschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenTischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4504 entstanden aus Vorlage: OF 709/2 vom 31.08.2023 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle in der Grünanlage Zeppelinallee eine neue, öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Begründung: Der Wunsch nach einer Tischtennisplatte in der Grünanlage wurde von Bürgerinnen und Bürgern angeregt. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z. B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und im Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Angebot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität, vor allem auch für Jugendliche, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2359
Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4335 entstanden aus Vorlage: OF 656/2 vom 14.04.2023 Betreff: Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. die polizeilichen Kontrollen rund um die Zeppelinallee, insbesondere an der Zeppelinallee, Cretzschmarstraße, Ditmarstraße und Lilienthalallee, zur Feststellung von Parkverstößen durch Wohnmobile, Kleintransporter und Lkws zu verstärken und diese zu ahnden und 2. an der Zeppelinallee ab der Hausnummer 38, rund um die Rollschuhbahn sowie weiteren Straßen mit Parkverstößen das Verkehrszeichen 314 i. V. m. Zusatzzeichen 1010-58 aufzustellen und die aktuelle Beschilderung zum Parken mit ihnen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, siehe insbesondere Parkschilderskizze. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnern aus dem Wohngebiet an der Zeppelinallee sowie um das Anwaltschreiben der Rechtsanwälte Goretzki & Kaul an den Ortsbeirat 2 vom 26. Januar 2023. Bezug nehmend auf den Ortsbeiratsantrag vom 15. Mai 2022, OF 388/2, kommt es in dem Wohngebiet rund um die Zeppelinallee seit mindestens knapp zwei Jahren zu erheblichen Störungen durch nicht straßenverkehrsrechtlich korrektes Parken. Dies führt laut den Anwohnern zur Gefährdung von Kindern (Spielplatz) und Jugendlichen (Rollschuhbahn) in den Kreuzungsbereichen aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes, insbesondere durch illegal abgestellte Wohnmobile mit teilweise mehr als 7,5 Tonnen Gewicht und Lkws mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, siehe Fotos. Außerdem werden ausweislich der Anwohner und des o. g. Anwaltsschreibens dort Wohnwagen ohne Ankoppelung dauerhaft für mehr als zwei Wochen abgestellt, obwohl das Parken der vorgenannten Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur mit einer Sondererlaubnis von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gar nicht gestattet ist. Ebenso kommt es laut Anwohnern in Messezeiten zu vielfachen Übernachtungen als günstige Hotelalternative, was ebenso nicht erlaubt ist. Insbesondere gewerblich genutzte Kleintransporter und Lkws gehören nicht ins Wohngebiet. Außerdem stören sie Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe, wenn bei den gewerblich genutzten Kleintransportern in den frühen Morgenstunden lautstark der Motor angelassen wird. Auch beeinträchtigen diese aus optischen Gründen die Aufenthaltsqualität von Familien und Kindern an der Rollschuhbahn und erholungssuchenden Spaziergängern. Das Verkehrszeichen 314 weist Parkplätze aus, in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1010-58 wird das Parken explizit auf das Abstellen von Pkw beschränkt. Dieses Schild ist im Viertel vom Straßenverkehrsamt häufig aufgestellt, allerdings mit vielfachen Lücken und zu wenig Kontrollen. Insofern bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung anzupassen und zu ergänzen, siehe hierfür die Parkschilderskizze. Fotos vom 2. April 2023 von einem Ortsbeiratsmitglied (siehe auch weitere Fotos in dem o. g. Anwaltsschreiben und Fotos in der Vorlage OF 388/2 vom 15. Mai 2022) Parkschilderskizze Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2264 Beratung im Ortsbeirat: 2
Gestaltung Freimannplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 entstanden aus Vorlage: OF 688/2 vom 26.05.2023 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Vorgang: OI 18/23 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus der Initiative OI 18. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 12.06.2023, OI 18 Antrag vom 04.09.2023, OF 711/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.09.2023, OIB 253 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 646/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2023 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Foto 1 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Foto 2 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2023 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen, s.u. Fotos in Anlage 2. Gerade nach der Pandemie und zur erhöhten Lebensqualität und positiven Freizeitgestaltung sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute. Dies leistet einen zusätzlichen Beitrag, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt. - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor-Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Verlauf des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Markierter Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kn%C3%B6terichweg,+60487+Frankfurt+am+Main,+All emagne/@50.1326606,8.6332513,15.37z/data=!4m6!3m5!1s0x47bd096c8ffdd7b5:0x8664f87 e2dc8dbc6!8m2!3d50.1298225!4d8.6365123!16s%2Fg%2F1td5_vjz mit ergänzter Markierung des Wegs Anlage 2: Fotos zum Aufforstungsbedarf und Teich der Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 186 2023 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenWasserspielplätzen nicht das Wasser abdrehen, sondern zur Baumbewässerung nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3716 entstanden aus Vorlage: OF 621/2 vom 20.02.2023 Betreff: Wasserspielplätzen nicht das Wasser abdrehen, sondern zur Baumbewässerung nutzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, warum auf dem Wasserspielplatz Zeppelinallee im vergangenen August das Wasser abgedreht wurde; 2. zu prüfen und berichten, ob dies weitere Wasserspielplätze, insbesondere im Ortsbezirk 2, betraf und welche (eventuell von Ziffer 1. abweichende) Gründe hier jeweils vorlagen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserspielplätze im kommenden Sommer durchgehend und insbesondere an den besonders heißen Tagen nutzbar sind; 4. zu prüfen und berichten, ob an den Frankfurter Wasserspielplätzen - insbesondere am Wasserspielplatz Zeppelinallee - in der Nähe der Bereiche, wo das Wasser in den Grund/Sandkasten fließt, Baumpflanzungen möglich sind, die die Kinder durch ihr Spiel "nebenbei" auch in besonders heißen und trockenen Phasen bewässern. Begründung: Mitten in der heißesten Phase des vergangenen Jahres waren plötzlich einige Wasserspielplätze im Stadtgebiet nicht mehr nutzbar, weil offenkundig das Wasser abgedreht wurde. Dies konterkariert den Nutzen, den diese Spielplätze insbesondere für die Kinder haben sollen, nämlich an heißen Tagen eine Abkühlung zu bieten. Sofern die Begründung für das Abstellen des Wassers im Wassersparen besteht, muss diese zurückgewiesen werden. Kindern muss die Stadt eine Abkühlung an heißen Sommertagen bieten. Dagegen sollte lieber erwogen werden, wie dieses Wasser nach dem Spiel noch nutzbar gemacht werden kann. Hier bietet es sich an, dieses im Wurzelbereich von Bäumen versickern zu lassen. Somit würden Kinder im Sommer sich nicht nur am Wasserspielplatz abkühlen, sondern auch noch dem Grünflächenamt die Bewässerungsarbeit von Bäumen abnehmen. Am Wasserspielplatz Zeppelinallee wurzelt der im eingezäunten Bereich stehende Baum deutlich über seinen Traufbereich hinaus in Richtung einer der beiden Stellen, wo das Wasser des Wasserspielplatzes im Sandkasten versickert. Dieser Baum macht sich also das Wasserspiel schon zunutze. Ein weiterer Baum in der Nähe der zweiten Stelle, an der das Wasser im Sandkasten versickert, könnte hierdurch ebenfalls bewässert werden und langfristig auch noch für zusätzliche Verschattung des gerade am Nachmittag sehr sonnenexponierten Spielplatzes sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1395 Aktenzeichen: 67-2
Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3723 entstanden aus Vorlage: OF 615/2 vom 21.02.2023 Betreff: Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. deutliche Markierungen auf dem Asphalt, Beschilderung etc.) zu ergreifen, um im Bereich der (Doppel-) Kreuzung der Franz-Rücker-Allee mit der Bernusstraße und der Georg-Speyer-Straße die bestehenden Vorfahrtsregelungen zu verdeutlichen und den gesamten (Doppel-) Kreuzungsbereich dadurch sicherer zu gestalten. Begründung: Mehrere, zum Teil schwere Verkehrsunfälle in diesem Bereich lassen darauf schließen, dass die Vorfahrtsregelung nicht deutlich genug erkennbar scheint. Daher ist es wichtig, an den beiden Kreuzungen genau aufzuzeigen, dass dort die vorherige "Rechts-vor-links-Regel" eben keine Gültigkeit mehr hat, sondern dass die Franz-Rücker-Allee eine Vorfahrtsstraße ist. Die Bilder zeigen drei verschiedene Unfälle zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1486) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenSammelbehälter für Sandspielzeug
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 26.01.2023 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Magistrat wird gebeten, Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz - Landgrafenstraße - Von-Bernus-Park - Kaufunfger Straße Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Bürgerinnen und Bürgern. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1031 Aktenzeichen: 67-2
Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer “Diplomatenviertels”
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 570/2 vom 01.01.2023 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse zu berichten und die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Die Einrichtung eines öffentlichen Platzes der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sog. Bockenheimer Diplomatenviertels, zwischen Sophienstraße und Frauenlobstraße. Der Platz sollte im Viertel liegen, möglichst klimafreundlich und barrierefrei gestaltet werden. Es sollten Informationstafeln sowie Sitzmöglichkeiten installiert werden. 2. Die Einrichtung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Diplomatenviertels am Institut für Stadtgeschichte. 3. Die Erstellung eines umfassenden Beitrags zur jüdischen Geschichte des Viertels in der Frankfurter History App. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit wäre aus seinem Budget einen Finanzierungsbeitrag zur Einrichtung des Gedenkplatzes zu leisten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat. Im sog. Diplomatenviertel in Bockenheim erinnert heute nur wenig an die Geschichte dieses Quartiers bis 1945. Einer Historikerin, selbst Bewohnerin des Viertels, ist es gelungen Kontakt zu ehemaligen jüdischen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Besitzerinnen und Besitzern der Immobilien aufzunehmen. Diese haben ein großes Interesse an der Sichtbarmachung der jüdischen Geschichte des Quartiers. Ein Gedenkplatz würde die jüdische Geschichte im Diplomatenviertel öffentlich vermitteln, sichtbar machen und ein würdiges Erinnern ermöglichen. Die Schaffung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Viertels könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten Informationen über ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner/Besitzerinnen und Besitzer der Häuser im Quartier zu recherchieren und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Über einen Beitrag in der neu entwickelten Frankfurter History App kann die Erinnerungsarbeit in den digitalen Raum erweitert und zusätzlichen Zielgruppen zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Antrag vom 06.01.2024, OF 824/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1317) vorgelegt hat.
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenAmpeltaster Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3438 entstanden aus Vorlage: OF 561/2 vom 10.11.2022 Betreff: Ampeltaster Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee Der Magistrat wird gebeten, den Ampeltaster am Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee (Schulweg), auf der östlichen Seite der Miquelallee, so anzubringen, dass zu Fuß Gehende und Schülerinnen bzw. Schüler sowie Radfahrende problemlos an den Taster gelangen können. Begründung: Der Anforderungstaster an der oben genannten Ampel liegt so ungünstig, dass vor allem Radfahrende, insbesondere mit Lastenrädern, kaum an den Taster herankommen. Da dieser Überweg auch von Schulkindern, die mit dem Rad unterwegs sind, und Eltern mit Lastenrädern genutzt wird, ist der Anforderungstaster möglichst vor oder neben dem Schaltkasten zu platzieren. Anlage: (Zeppelinallee/Ecke Miquelallee - unzugänglicher Anforderungstaster an der Ampel) (Schulwegeplan Johanna-Tesch-Schule, Lila und Rot = Fußweg, Grün = Ampelüberweg für Fahrräder) Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2441 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0
Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3428 entstanden aus Vorlage: OF 560/2 vom 07.01.2023 Betreff: Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Straße Am Leonhardsbrunn durch den Park (südlich des Parks Zeppelinallee) zur Zeppelinallee (siehe Foto 1), zu beleuchten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnern an der Zeppelinallee und im Diplomatenviertel. Der Park/Platz zwischen den Straßen Am Leonhardsbrunn und der Zeppelinallee ist nachts stockdunkel, da es dort keine Beleuchtung gibt (siehe Foto 2). Personen, die sich dort z. B. auf den dortigen Sitzbänken aufhalten, sind nicht erkennbar. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern, die nachts durch den Park gehen. Der Magistrat wird gebeten, den Park wie andere Parks/Grünflächen im Ortsbezirk, z. B. die Grünflächen an der Zeppelinallee oder die Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, insektenfreundlich und adaptiv zu beleuchten, z. B. mit einer oder zwei Straßenlaterne(n). Foto 1: Standort für die vorgeschlagene(n) Straßenlaterne(n) Quelle: Google Maps (https://www.google.com/maps/@50.1257783,8.6485916,16.73z) Fußweg Vorgeschlagener Standort für die Straßenlaternen Foto 2: Bild vom unbeleuchteten Park/Platz am Abend des 07.01.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 943 Aktenzeichen: 66-2
Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2936 entstanden aus Vorlage: OF 471/2 vom 20.09.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17 bis 19 in Frankfurt- Bockenheim sind; 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist; 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, um den Leerstand zu beenden; 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen; 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Mitglieder des Ortsbeirates, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Mitglieder des Ortsbeirates Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei "Dondorf" am nördlichen Campus Bockenheim, die wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17 bis 19 Schäden am Gebäude Sicherung am Balkon Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 617 Antrag vom 21.05.2023, OF 682/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Fahrradstellplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2939 entstanden aus Vorlage: OF 476/2 vom 23.09.2022 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen Fahrradständer zu installieren: - Sophienstraße in Höhe der Hausnummer 117; - Große Seestraße in Höhe der Hausnummer 14. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Anwohnende klagen über fehlende Möglichkeiten, ihre eigenen Fahrräder sowie die von Besucherinnen und Besuchern abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 329 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Ideen
Verkürzung Wartezeit Fußgängerampel Zeppelinallee Miquelallee B8
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Parksituation Georg-Speyer-Straße (Westseite), Blanchardstr.-Franz-Rücker-Allee
Guten Tag! Seit der erfreulichen Grunderneuerung der Georg-Speyer-Straße parken auf der westlichen Seite, von der Blanchardstraße bis zur Franz-Rücker-Allee, durch die großzügige Pflasterungsvorgabe auf dem Bügersteig, die eine komplette Platzierung auf dem Bürgersteig suggeriert, die Fahrzeuge entgegen der Beschilderung (vgl. Bild) vollständig auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird an vielen Stellen - gerade bei Begegnung zweier Kinderwagen - sehr eng. (vgl.Bild1) Der nun sehr breite Straßen-Fahrweg (vgl.Bild2) (ver-)führt täglich mehrfach zum Befahren mit KFZ entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Für die Radfahrer - ich fahre selbst - ist diese überbreite Fahrtstrecke entgegen der KFZ-Fahrtstrecke sehr angenehm und luxuriös, aber vielleicht doch überdimensioniert. Meine Anregung: Könnte man, analog zur bereits früher renovierten ersten Strecke der Georg-Speyer-Straße von der Ludolfusstraße zur Blanchardstraße die weitere Teilstrecke von der Blanchardstraße zur Franz-Rücker-Allee mit einem weißen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn ersehen und so zur vorgesehenen Parkweise "ermuntern". Damit wäre vielen geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Parksituation Georg-Speyer-Straße (Westseite), Blanchardstr.-Franz-Rücker-Allee
Guten Tag! Seit der erfreulichen Grunderneuerung der Georg-Speyer-Straße parken auf der westlichen Seite, von der Blanchardstraße bis zur Franz-Rücker-Allee, durch die großzügige Pflasterungsvorgabe auf dem Bügersteig, die eine komplette Platzierung auf dem Bürgersteig suggeriert, die Fahrzeuge entgegen der Beschilderung (vgl. Bild) vollständig auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird an vielen Stellen - gerade bei Begegnung zweier Kinderwagen - sehr eng. (vgl.Bild1) Der nun sehr breite Straßen-Fahrweg (vgl.Bild2) (ver-)führt täglich mehrfach zum Befahren mit KFZ entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Für die Radfahrer - ich fahre selbst - ist diese überbreite Fahrtstrecke entgegen der KFZ-Fahrtstrecke sehr angenehm und luxuriös, aber vielleicht doch überdimensioniert. Meine Anregung: Könnte man, analog zur bereits früher renovierten ersten Strecke der Georg-Speyer-Straße von der Ludolfusstraße zur Blanchardstraße die weitere Teilstrecke von der Blanchardstraße zur Franz-Rücker-Allee mit einem weißen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn ersehen und so zur vorgesehenen Parkweise "ermuntern". Damit wäre vielen geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Blitzer in der Sophienstraße
Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.
Blitzer in der Sophienstraße
Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.
Verbesserung des Verkehrsflusses Miquelallee
Sehr geehrte Damen und Herren, jeden Tag zum Feierabend schaue ich mir das Trauerspiel auf der Miquelalle Richtung Norden an. Sehr viele Autofahrer, die in Richtung Norden zur Rosa-Luxemburg-Str. fahren; und das sind die Meisten; ordnen sich bereits auf der Zeppelinallee/Ecke Bockenheimer LS links ein, weil sie befürchten, dass sie kurz vor der A66 nicht auf die linke Spur gelassen werden. Das wiederum nutzen einige Verkehrsteilnehmer, um auf der rechten Spur an den sich stauenden Autos vorbei zu fahren, um dann kurz vor der A66 für Stockung zu sorgen. Dabei ist die Lösung so einfach: Wenn sich die Fahrspuren kurz vor der A66 NICHT teilen würden, sondern beide Fahrspuren geradeaus Richtung Norden führen würden, ließe sich das allabendliche Chaos vermeiden. Wer den Verlauf der Miquelallee Richtung Osten folgen möchte, kann rechts abbiegen, wie man es von jeder Ausfahrt kennt. Vielen Dank
Parkmarkierungen in der Sophienstraße
Die ständige und manchmal ewig dauernde Parkplatzsuche ist in ganz Frankfurt eine nervenaufreibende Angelegenheit. Manchmal liegt es einfach daran, dass es de facto für die vielen Autos einfach zu wenig Platz gibt. Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass man halt die Bahn nehmen soll, welche durchaus - sofern sie denn fährt - auch eine umweltfreundlichere und entspannte Alternative sein kann. Doch darum soll es hier nicht gehen. Manchmal lässt sich das Auto einfach nicht vermeiden und wenn man ein Auto besitzt, möchte man es doch vor allem in der Nähe seines Wohnsitzes abstellen können. Die Sophienstraße in Bockenheim ist eine vergleichsweise wenig befahrene Straße, welche hauptsächlich von Mehrparteienhäusern gesäumt ist. Auf beiden Seiten sind Parkmöglichkeiten, doch längst nicht genug. So gurkt man am Wochenende oder abends manchmal bis zu einer Stunde durch die Straßen, um endlich das Auto abstellen zu können. An Platz mangelt es dort aber nur bedingt. Da die Seitenstreifen keine Parkplatzmarkierungen aufweisen, ist es viel mehr so, dass zahlreiche Autos oft so weit auseinander, dass bereits auf zwei Autos ein ganzer Parkplatz verloren geht. DAS IST UNNÖTIG UND ÄUßERST ÄRGERLICH und dieser Umstand ist nicht nur auf mangelnde Einparkfähigkeiten zurück zu führen, sondern auch auf die Tatsache, dass durch die unterschiedlichen Stoßzeiten einfach Verschiebungen entstehen, die letztlich auf Kosten von Parkplätzen gehen. Insbesondere auf der linken Seite Richtung Nordosten fahrend, also auf der Seite, wo die Autos senkrecht zur Fahrtrichtung parken können, wäre es daher sinnvoll Parkstreifen zu setzen. Somit wäre durch ein paar Striche auf dem Boden gewährleistet, dass die Mindest- aber vor allem auch die Maximalabstände zwischen parkenden Autos eingehalten werden können, wirklich alle Parkmöglichkeiten erhalten bleiben und der zur Verfügung stehende Raum optimal genutzt wird.