Meine Nachbarschaft: Hahnenkammstraße
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Großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 228/16 Betreff: Großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen Der Magistrat möge prüfen und berichten, der Magistrat wird gebeten, wie die großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen verhindert werden kann. Begründung: Da Grundstücksbesitzer immer mehr dazu übergehen, bei Neubauten oder Sanierungen einen Großteil des Grundstückes in großen Teilen zu versiegeln, sollte hier schnellstens geprüft werden, wie man das Vorgehen einschränken kann. Nach dem nächsten Starkregen stehen dann die Grundstückseigentümer im OBR und beschweren sich das sie vollgelaufene Keller hatten. Mit der Vorgartensatzung ist diess klar geregelt und kann sogar mit einer Geldstrafe belegt werden. Als Beispiel zeigt das beil Bild ein fast komplett versiegeltes Grundstück in der Barbarossastraße Nr 11. Grundstück Barbarossastraße 11 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 228/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 228/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung WBE und LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenErneuerung der Fahrbahndecke an der Bushaltestelle Rangenbergstraße/Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 227/16 Betreff: Erneuerung der Fahrbahndecke an der Bushaltestelle Rangenbergstraße/Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahndecke an der Bushaltestelle Rangenbergstraße/Leuchte erneuern zu lassen. Begründung: An der Haltestelle sind sehr starke Fahrbahnrillen durch den Bus entstanden. Diese wurden zwar schon einige Male ausgebessert, was dazu geführt hat, das in der Mitte der Fahrbahn starke Verformungen (siehe Bild) des Asphalts entstanden sind. Diese stellen für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer eine Gefahr da. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 227/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 227/16 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenTempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenStraßenlaternen in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 13.12.2018 Betreff: Straßenlaternen in Seckbach Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Punkte (siehe Anlage) umzusetzen. Begründung: Nach einer Ortsbegehung am 11.12.2018 mit Vertretern des ASE und Anwohnern der Hintergasse konnte festgestellt werden, dass es technisch möglich ist, Nachbauten der ursprünglich installierten Laternen (Abb.1) als LED-Variante anzufertigen und zum Beispiel in der Hintergasse zu installieren. Ein Prototyp wurde durch das ASE vorgeführt. Die Kosten wären sogar identisch zu den momentan neu installierten uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast, die nicht zu der städtebaulichen Eigenart Seckbachs passen, diese sogar optisch stören und abwerten. Im Vortrag des Magistrates, M 69, heißt es, dass alte Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden sollen. Dies ist mit den uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast nicht der Fall. Durch die technisch mögliche und kostenmäßig identische Anfertigung und Installation der LED-Aufsatzleuchten mit doppelt geknicktem Mast (siehe Abb. 3 der Anlage), wäre die Beschlusslage der Magistratsvorlage aus Sicht der Vertreter des ASE, des Ortsbeirates und der Anwohner wieder eingehalten. Die Beleuchtungsstärke der LED-Leuchten, im Vergleich zu den alten Gasleuchten, ist zwar wesentlich höher, hier kann aber laut ASE Abhilfe durch nächtliches Dimmen und individuelle Sichtblenden geschaffen werden. Der Ortsbeirat unterstützt dies zum Schutz der Anwohner. Abb. 1 Abb. 2 Anlage 1 (ca. 1,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1082 Antrag vom 11.01.2020, OF 703/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 520 Antrag vom 21.02.2020, OF 716/11 Antrag vom 30.05.2020, OF 729/11 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91 5
Beleuchtung von Skatanlage und Fußballplatz unter der Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2019, OF 823/1 Betreff: Beleuchtung von Skatanlage und Fußballplatz unter der Friedensbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Finanzierung einer Beleuchtung unter der Friedensbrücke aus eigenen Mitteln mit 10.000 Euro. Bedingung hierfür ist, dass die Beleuchtung eine LED Beleuchtung ist und nicht nur die neue Skateanlage beleuchtet wird, sondern ebenso der Fußballplatz daneben mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet wird. Es ist darauf zu achten, dass die Beleuchtung flächendecken ist, d.h. sie darf nicht aus wenigen Spots bestehen, sondern aus vielen kleinen Leuchten. Ansonsten würde das Licht zu viele Schatten werfen, was beim Skaten zu Irritationen und in der Folge zu Unfällen führen kann. Gleiches gilt für den Fußball/Basketballplatz unter der Brücke. Begründung: Der neue Skatepark unter der Friedensbrücke ist nun fertig geplant und soll zum nächsten Sommer gebaut werden. Dies ist äußerst erfreulich und wird ein wichtiger Sport- und Freizeitort. Damit die Skateanlage auch in den dunklen Monaten genutzt werden kann bedarf es einer guten, ausreichenden Beleuchtung. Zwischen den benachbarten Brückenpfeilern befindet sich ein Fußballplatz, einer der wenigen überdachten Sportplätze und der einzige im Gutleutviertel. Dieser wird sehr gut genutzt. In den Abendstunden ist dieser Platz im Winter kaum nutzbar, da die Beleuchtung mehr als schlecht ist. Wenn nun die Skateanlage eine neue Beleuchtung bekommt, sollte im gleichen Zuge auch der benachbarte Sportplatz eine Beleuchtung bekommen, damit Kinder und Jugendliche den Platz auch im Herbst und Winter nutzen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 269 2019 Die Vorlage OF 823/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. dem Antragstenor folgender Satz vorangestellt wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, in den nachfolgend genannten Bereichen eine ausreichende Beleuchtung anzubringen."; 2. im Antragstenor das Wort "mit" durch die Worte "bis zu einem Maximum von" ersetzt wird und nach den Worten "dass die Beleuchtung eine LED-Beleuchtung ist," die Worte "die bedarfsgerecht und nach 24.00 Uhr dimmbar ist," eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
Weiter lesenUmrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2018, OF 504/11 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der B 344 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, sich an den Grundsatzbeschluss M 69 vom 28.03.2014 und an die Beschlussausfertigung § 4832 vom 24.07.2014 zu halten. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, umgehend die neuinstallierten Laternen in der Hintergasse in Seckbach gegen die vorherigen dem städtischen Charakter Seckbachs entsprechenden Laternen zurückzutauschen und diese dann mit LED-Leuchten zu versehen und in der Ausleuchtung auf moderates und nicht zu grelles Licht zu achten. Begründung: Ursprünglich waren in der Hintergasse Aufsatzleuchten mit abgewinkeltem Arm (Abb. 1) installiert. Abb. 1 Abb. 2 Durch das ASE wurden diese Laternen dann in uniforme Langfeldleuchten (siehe Abb. 2) in LED getauscht. In der M 69 heißt es dazu, dass die alten Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Dies ist nicht der Fall gewesen. Der Magistrat handelte gegen die Beschlusslage der M 69 und verursachte obendrein noch Mehrkosten, da der Tausch der Gasleuchten in LED-Leuchten vermutlich günstiger gewesen wäre, als der Abbau der alten und der Bau von neuen Laternen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage B 344 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 504/11 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme; bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssituation auf der Nordumgehung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 03.10.2018 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von folgenden zwei Verkehrskreiseln verbessert werden kann: a) Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen; b) Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße. Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumgehung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach), für Bergen-Enkheim blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 405 Aktenzeichen: 61 1
Einführung einer Parkverbotsregelung auf der Barbarossastraße zwischen Rangenbergstraße und Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 213/16 Betreff: Einführung einer Parkverbotsregelung auf der Barbarossastraße zwischen Rangenbergstraße und Leuchte Der Ortsbeirat 16 - Bergen-Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten auf der nördlichen Straßenseite der Barbarossastraße im Abschnitt zwischen Rangenbergstraße und Leuchte eine durchgehende Parkverbotszone einzurichten. Da in diesem Abschnitt nicht zwei sich entgegenkommende PKW gleichzeitig an einem parkenden Auto vorbeifahren können, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zudem gebeten zu prüfen, ob auf der südlichen Straßenseite PKW zu Hälfte auf dem Seitenstreifen/ Bürgersteig parken können. Sollte dies nicht möglich sein, müssten entsprechend auch auf der südlichen Seite etwa 3 Stellen mit Halteverbot eingerichtet werden, so dass entgegenkommende PKW ausweichen können. Begründung: Dadurch, dass das Parken auf beiden Straßenseiten erlaubt ist, parken - gerade bei Veranstaltungen der katholischen Kirche und der Schule am Ried - häufig PKW im Wechsle auf der rechten und linken Straßenseite. Hierbei wird dann oft in so kurzen Abständen geparkt, dass vorbeifahrende Autos Schwierigkeiten haben im Slalom an den parkenden Autos vorbei zu kommen, gerade dann, wenn auch Verkehr entgegen kommt und evtl. auch noch Fußgänger (z.B. Schüler) auf der Straße sind. Die führt dann dazu, dass der Verkehr nicht flüssig diesen Bereich durchfahren kann und es kann auch zu gefährlichen Situationen kommen, weil zum Ausweichen oft auch der Bürgersteig verwendet wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenAuslagerung der Schule am Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 214/16 Betreff: Auslagerung der Schule am Hang Der Ortsbeirat 16 - Bergen-Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob eine Auslagerung der Schule am Hang auf das Gelände zwischen Rangenbergstraße, Bornweidstraße, Leuchte und An den Pappeln möglich ist. In die Prüfung soll die südlichen Hälfte des derzeit ungenutzten Sportplatzes Rangenbergstraße einbezogen werden. Evtl. könnte auch der Parkplatz auf der westlichen Straßenseite der Leuchte und auch der zur Schule am Ried gehörende "rote" Sportplatz mitbenutzt werden. Begründung: Das oben genannte Gebiet (siehe auch Kartenausschnitt) nördlich der Schule am Ried ist wahrscheinlich ohnehin als schulische Erweiterungsfläche gedacht und reserviert. Unter Einbeziehung des halben Sportplatzes müsste die Fläche für ein Containerdorf ausreichend groß sein, um die Hangschule übergangsweise zu beherbergen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBahnunterführung Oppenheimer Landstraße instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 04.09.2018 Betreff: Bahnunterführung Oppenheimer Landstraße instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnunterführung an der Oppenheimer Landstraße von Taubendreck und künstlerisch nicht relevanten Spray-Tags zu reinigen und die defekten Leuchten auszutauschen. Um die künstlerisch wenig relevanten Spray-Tags durch interessantere Arbeiten zu ersetzen, wird der Magistrat außerdem gebeten, Kostenvoranschläge von in Wandgestaltung arbeitenden Künstlern oder Ateliers einzuholen. Begründung: Sachsenhäuser Bürgerinnen und Bürger beklagen den Zustand der Unterführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beleuchtung Durchgang Gutleutkaserne
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 732/1 vom 02.09.2018 Betreff: Beleuchtung Durchgang Gutleutkaserne Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Durchgang in der Gutleutkaserne mit einer modernen Beleuchtung ausgestattet wird, die auch in den Nachtstunden durchgängig an ist und so für ein sicheres Durchqueren des Durchgangs sorgt. Der Durchgang sollte mit stromsparenden LED-Leuchten versehen werden. Begründung: In der Mitte der Gutleutkaserne befindet sich ein Durchgang (gegenüber Hausnummer 139), der von sehr vielen Menschen täglich benutzt wird, um vom Gutleut und vom Westhafen zu den Finanzämtern, den Gerichten, dem Park und dem Hauptbahnhof zu gelangen. Dabei wird der Durchgang zu allen Tages- und Nachtzeiten genutzt, weshalb das Tor auch immer geöffnet ist. In den Nachtstunden ist der Durchgang jedoch nicht ausreichend beleuchtet, dies führt dazu, dass dieser dunkle, schlecht einsehbare Bereich genutzt wird, um dort zu nächtigen oder dort seine "Geschäfte" zu verrichten. Dementsprechend unangenehm ist es gerade auch nachts, diesen sonst sehr hilfreichen Weg nutzen zu können. Durch eine ausreichende Beleuchtung kann erreicht werden, dass man sich beim Durchqueren wieder sicherer fühlt und dass dieser "Rückzugsbereich" weniger als öffentliche Toilette genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 114 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91 52
Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 412/11 vom 03.09.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch ein Schild in der Heinz-Herbert-Karry-Straße, Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den Lkw-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, sowie die unzähligen Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2297
Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 206/16 vom 26.08.2018 Betreff: Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, das Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg zu ermöglichen. Eventuell wäre ein Kreisverkehrsplatz als Lösung zu erwägen. Begründung: Um in das Neubaugebiet zwischen Klingenweg und Kirchgasse zu gelangen, können Anwohner lediglich von Bad Vilbel kommend ungehindert in den Klingenweg und in die Kirchgasse einfahren. Alle Kraftfahrzeuglenker aus Richtung Süden kommend müssen gezwungenermaßen Umwege durch Bergen in Kauf nehmen, was zusätzlich Umwelt und Gebiet belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2350 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbeleuchtung im Bahnhofsviertel auf energieeffiziente und umweltschonende LED-Beleuchtung umstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3537 entstanden aus Vorlage: OF 667/1 vom 28.07.2018 Betreff: Straßenbeleuchtung im Bahnhofsviertel auf energieeffiziente und umweltschonende LED-Beleuchtung umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Bahnhofsviertel auf LED-Beleuchtung umzustellen. Begründung: Die UN-Generalversammlung hat die Bekämpfung des Klimawandels bereits im Jahre 1992 und zuletzt im Klimavertrag von Paris im Dezember 2015 zur "gemeinsamen Sorge der Menschheit" erklärt. LED-Beleuchtung gilt als eine der Schlüsseltechnologien für eine energieeffiziente, umweltschonende Zukunft und damit auch als wichtiger "bottom-up"-Baustein für einen kommunalen Beitrag zum globalen Klimaschutz. Zu ihren Vorteilen zählen neben der Lichtqualität ihre hohe Energieeffizienz, ihre lange Lebensdauer und ihre Umweltfreundlichkeit. Im Einzelnen: Erstens: LEDs bieten für jeden Arbeitsbereich das passende Licht. Moderne Lichttechnik ermöglicht es, die Lichtfarbe und Helligkeit dynamisch zu steuern und an den Tagesverlauf und Biorhythmus des Menschen anzupassen. Sie fördern damit das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter durch bedarfsgerechtes Licht. Zweitens: LEDs verbrauchen weniger Strom als andere Leuchtmittel. Um bis zu 80 Prozent können Unternehmen ihre Energiekosten für die Beleuchtung reduzieren, wenn sie auf moderne LED-Lichttechnik setzen. Der Wechsel zu einer nachhaltigen Beleuchtung mit LED rechnet sich dabei schnell. Als Faustregel gilt: Die Investition amortisiert sich nach einem Drittel der Lebensdauer einer LED. Das entlastet das Unternehmensbudget und die Umwelt, denn der geringere Stromverbrauch von LEDs sorgt dafür, dass weniger CO2-Emissionen in die Luft gelangen. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom reduziert den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid um circa 590 Gramm. Drittens: LEDs punkten zudem mit einer langen Lebensdauer von bis zu 50.000 Stunden. Das spart Wartungskosten, und es fallen weniger Leuchtmittel zur Entsorgung an. Viertens: LED-Beleuchtung ist umweltfreundlich. Wie umweltfreundlich ein Leuchtmittel wirklich ist, entscheidet sich an seiner gesamten Ökobilanz. Dazu gehören neben seiner Energiebilanz während des Betriebs auch die Faktoren Material, Herstellung, Transport und Entsorgung. Umweltschonende Entsorgung: Im Gegensatz zu Energiesparlampen sind LEDs quecksilberfrei. Sie müssen deshalb auch nicht als Sondermüll entsorgt werden, sondern bieten am Ende ihrer Lebenszeit viele Möglichkeiten für ein umweltgerechtes Recycling. Mit modernen Verfahren werden die Bestandteile der Leuchte sauber getrennt: Wertvolle Metalle wie Indium oder Cadmium werden aus den elektronischen Bauteilen der Leuchtdiode herausgelöst und können wiederverwendet werden. Sauberes Glas wird zur Produktion neuer Lampen eingesetzt, Mischglas wird dem Glasrecycing zugeführt. Keine UV- und Infrarotlichtstrahlung: LED-Licht ist dank der nicht vorhandenen UV-Strahlung insektenfreundlich. Das zeigt eine Studie zur Insektenverträglichkeit von LEDs im Vergleich zu herkömmlichen Lichtquellen aus dem Jahr 2011. Des Weiteren entstehen wiederum weniger Wartungskosten: Durch das schmale Spektrum des abgestrahlten Lichts, welches weder Infrarot- noch UV-Anteile beinhaltet, werden keine Insekten angezogen. Die regelmäßige kostenintensive Reinigung verschmutzter Lampen entfällt. Rohstoffe: Mit einem Anteil von einem Prozent am gesamten Energieverbrauch fällt die Rohstoffgewinnung in der Ökobilanz eines Leuchtmittels kaum ins Gewicht. Für LEDs werden allerdings neben Aluminium auch seltene Erden benötigt, von denen es weltweit nur wenige Lagerstätten gibt. Fachgerechtes Recycling ist deshalb wichtig, um diese natürlichen Ressourcen wieder dem Produktionsprozess zuzuführen. Produktion: Verschiedene Studien belegen, dass die Produktion an der Gesamtökobilanz von LEDs etwa ein Anteil von zwei bis sieben Prozent hat. Dies zeigt zum Beispiel eine Studie von Osram aus dem Jahr 2009, die alle Material- und Energieströme von der Herstellung bis zum Ende der Nutzungsdauer einer LED untersuchte. Über 98 Prozent der aufgewendeten Energie werden der Untersuchung zufolge im Einsatz, also bei der Erzeugung von Licht, verbraucht. Unter zwei Prozent der aufgewendeten Energie entfallen auf die Produktion. So liegt der Primärenergieverbrauch zur Herstellung von Glühlampen bei etwa 3300 kWh, für LED-Lampen werden weniger als 700 kWh aufgewendet. Die Studie widerlegt damit die Befürchtung, dass insbesondere die Herstellung von LEDs sehr energieintensiv sein könnte. Transport: Der Transport spielt mit einem Anteil von ca. einem Prozent ebenfalls keine entscheidende Rolle für die gesamte Öko-Bilanz einer LED. Die Entsorgung von LED ist nachhaltig: Durch das Recycling können viele wertvolle Rohstoffe wie Glas und Metalle aus den LED gelöst und wiederverwendet werden. LED sind im Gegensatz zu Energiesparlampen frei von Schadstoffen (Quecksilber) und deshalb kein Sondermüll. Sie können so ohne großen Aufwand umweltgerecht recycelt werden. Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit führt daher kein Weg an LED-Leuchten vorbei: Schließlich gibt es keinen geeigneteren Ort als das Frankfurter Bahnhofsviertel als "Fortschrittmacher", um bei der Umstellung auf LED-Beleuchtung beherzt voranzugehen. Eine Umstellung im Bahnhofsviertel würde zudem Frankfurt medial in einem "guten Licht erscheinen lassen". Das Bahnhofsviertel eignet sich aufgrund seiner kleinen Fläche von 0,52 Quadratkilometer und seiner Prominenz hervorragend, um neue Technologien zu bewerben, neben der finanziellen Einsparung könnte ein nicht zu unterschätzender Imagegewinn für die Stadt Frankfurt erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 196/16 vom 16.07.2018 Betreff: Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg weitere begrünte Mittelstreifen angelegt werden können, wie sie im südlichen Verlauf bereits vor einiger Zeit geschaffen wurden. Im genannten 300 Meter langen Teilstück könnten so fünf Grünstreifen (Inseln) von mindestens circa acht Metern Länge im Abstand von circa 40 Metern angelegt werden, die sich mittig auf der Fahrbahn befinden würden. In diesem Teilstück müsste die Verkehrsführung dann einspurig erfolgen, wobei der bestehende Radweg, der derzeit an der Einmündung Taschnerstraße endet, beidseitig bis zur Einmündung Florianweg fortgesetzt werden müsste. Jeder Grünstreifen (Insel) soll mit zwei Bäumen bepflanzt werden, analog zu den bereits bestehenden Grünstreifen. Begründung: Auch Verkehrsräume sollten - wenn dies der Zweck zulässt - attraktiv gestaltet werden. Dies steigert die Lebensqualität im betroffenen Bereich. Die Schaffung der Grünstreifen würde hier einen sehr positiven Beitrag leisten. Durch den derzeitigen vierspurigen Ausbau der Vilbeler Landstraße im betroffenen Abschnitt hat sie momentan den Charakter einer Schnellstraße, was auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Der Schnellstraßencharakter lädt quasi zum Rasen beziehungsweise zum unnötigen Überholen ein. Gerade solche Überholvorgänge in Fahrtrichtung Bergen (also auf ansteigender Straße) sind laut und tragen zur Lärmbelastung im Stadtteil signifikant bei. Sie sind gleichzeitig unsinnig, weil durch die anschließende Verengung auf wieder nur eine Fahrspur und die folgenden Ampelanlagen der Zeitgewinn praktisch gleich Null ist. Gerade auch für Radfahrer würde eine Weiterführung der Radwege eine Entlastung bedeutet, denn durch die starke Steigung fahren diese oft langsam, werden aber von Kraftfahrzeugen häufig sehr eng überholt. Hier wäre zu prüfen, ob mittelfristig die Vilbeler Landstraße möglichst durchgehend mit Radwegen ausgestattet werden könnte. Die mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen würden also einen positiven Beitrag zum lokalen Stadtklima erbringen, sie würden unnötiges Rasen vermindern und somit einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Die Bäume würden der Verkehrssicherheit dienen, die Lärmbelastung reduzieren und die Vilbeler Landstraße optisch aufwerten. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2178
Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/PhillipPuthStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 30.06.2018 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Phillip-Puth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die defekten Fahrbahnen an allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/ Phillip-Puth-Straße zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den täglich hohen Durchgangsverkehr haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährliche Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellen diese Löcher eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2177
Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3418 entstanden aus Vorlage: OF 199/16 vom 23.07.2018 Betreff: Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen und Verhandlungen mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG zu prüfen, ob der in Enkheim am Rande des Enkheimer Waldes stillgelegte Brunnen nicht wieder in Betrieb genommen beziehungsweise instand gesetzt oder wieder aufgebaut werden kann. Bejahendenfalls wird der Magistrat gebeten, die mögliche Maßnahme kurzfristig auszuführen und das Wasser aus dem Enkheimer Wald wieder dem Frankfurter Wasserhaushalt zuzuführen. Begründung: Wie der Frankfurter Neue Presse vor wenigen Tagen zu entnehmen war, könnte angesichts des sommerlichen Wetters unter Umständen mit Engpässen in der Wasserversorgung in Frankfurt am Main zu rechnen sein. Auch einige Gemeinden im Vogelsberg, aus dessen Region die Stadt Frankfurt am Main einen Großteil ihrer Wasserversorgung sicherstellt, seien bereits von Wasserknappheit betroffen. In dem Zeitungsbericht wurde ausführlich bemängelt, dass die Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren zu wenig unternommen und Vorsorge getroffen hat, die Wasserversorgung in der Stadt zumindest teilweise auf eigene Füße zu stellen und unabhängiger von anderen Wasserversorgern zu werden. Im Gegenteil, das Wasserwerk in Enkheim wurde erst vor wenigen Jahren außer Betrieb gesetzt und vom Netz genommen, obwohl in dem Einzugsgebiet dieses Brunnens noch ausreichend Wasser zur Nutzung als Trinkwasser vorhanden ist. Die erneute Inbetriebnahme dieses Brunnens beziehungsweise Wasserwerkes erscheint deshalb vor dem Hintergrund der Absicherung der eigenen Versorgung in der Stadt Frankfurt am Main nicht nur sinnvoll, sondern alternativlos. Versorgungssicherheit geht hier vor Wirtschaftlichkeit! Eine entsprechende Bewirtschaftung durch die Wiederaufnahme des Brunnenbetriebes würde zudem dazu führen, dass der Grundwasserspiegel in Enkheim auf einen vernünftigen Stand reguliert werden kann, ohne dass erhebliche Schäden an Gebäuden im Neubaugebiet Leuchte und im übrigen Bereich von Enkheim zu befürchten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2079 Aktenzeichen: 91 50
Gasbeleuchtung im Dichterviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3375 entstanden aus Vorlage: OF 486/9 vom 01.06.2018 Betreff: Gasbeleuchtung im Dichterviertel Seit einer Woche werden die alten Gaslaternen in der Fritz-Reuter-Straße durch äußerlich ähnliche Leuchten ersetzt, die aber mit gleißend hellen LEDs betrieben werden. Die Einwohner des Dichterviertels haben sich lange gegen den Austausch der Gaslaternen zur Wehr gesetzt. Nun werden in dieser Straße ohne vorherige Information des Ortsbeirats bzw. der Anwohner offensichtlich Tatsachen geschaffen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. warum der Ortsbeirat nicht im Vorfeld über diese Maßnahme informiert wurde. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dies in der Zukunft zu tun; 2. welche weiteren Austauschmaßnahmen vorgesehen sind; 3. ob es möglich ist, die Helligkeit der LEDs zu drosseln, um das von den neuen Laternen emittierte Licht in Bezug auf Lichtstärke und -farbe stärker an Gaslicht anzunähern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1929 Antrag vom 15.11.2018, OF 565/9 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1097 Aktenzeichen: 91 52
Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle „Riedschule“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 183/16 vom 16.05.2018 Betreff: Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle "Riedschule" Der Magistr at wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße, in Höhe der beiden Bushaltestellen "Riedschule" einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: An der Bushaltestelle sollte ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, damit dort ankommende Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried die Straße möglichst gefahrlos überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1744 Aktenzeichen: 66 2
Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2018, OF 382/11 Betreff: Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bedarfsampel für Fußgänger auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe der Hausnummer 174 einzurichten. Begründung: Alternativ ist der Ortsbeirat auch mit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einverstanden. Die Vilbeler Landstraße hat in dem Abschnitt Abfahrt nach Seckbach bis zur Abfahrt nach Bergen weder Ampel noch Fußgängerüberweg. Dennoch befindet sich mittig in diesem genannten Abschnitt die beidseitige Bushaltestelle Vilbeler Landstraße der Linie 43. Um es den Anwohnern und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs sicherer zu ermöglichen, die jeweilige Bushaltestelle zu erreichen, muss eine Bedarfsampel, bzw. ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 382/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenWaldspielplatz mit Spielgeräten ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 178/16 vom 11.04.2018 Betreff: Waldspielplatz mit Spielgeräten ausstatten Der Magistrat wird gebeten, den Waldspielplatz an der Westseite der Leuchte zwischen der Justizsiedlung und dem Neubaugebiet Leuchte mit einigen Spielgeräten für Kinder auszustatten, da die Spielmöglichkeiten für Kinder sehr begrenzt sind. Da dieser Park sich auch dafür eignen würde, einige Fitnessgeräte für Senioren aufzustellen, die hier im Umfeld vieler Geschosswohnungsbauten ihre Übungen vor und nach dem Joggen ausüben könnten, wird der Magistrat gebeten, den beantragten, aber bisher nicht installierten Seniorenfitnessplatz eventuell verbunden mit einem ausgeschilderten Fitnessparcours im Enkheimer Wald einzurichten. Dieser Platz hätte den Vorteil der Wohnungsnähe und auch eine gewisse soziale Kontrolle durch regen Gebrauch des Waldspielplatzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1540 Aktenzeichen: 67 2
Verlängerung der U 4 oder U 7 nach Bergen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 367/11 Betreff: Verlängerung der U 4 oder U 7 nach Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben auf welchem aktuellen Stand der Prüfauftrag bzgl. der optionalen Streckenverlängerung zur Leuchte bzw. nach Bergen ist. Quelle: Gesamtverkehrswegeplan / Maßnahmeplan Schiene / Beschluss- und Realisierungsstand 12/2014 Begründung: Der hohe Pendlerdruck ist der Stvv und dem Magistrat bekannt und die Notwendigkeit den ÖPNV auszubauen wird erkannt. Oberirdische Lösungen wären relativ einfach zu realisieren. Die Menschen im Frankfurter Osten möchten wissen ob und wann sie konkrete Maßnahmen erwarten können, um die Situation zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2018 Die Vorlage OF 367/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAustausch der Straßenbeleuchtung von Gaslaternen zu LEDBeleuchtungskörpern im Schleusenweg und in der Frauenhofstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2914 entstanden aus Vorlage: OF 741/5 vom 02.02.2018 Betreff: Austausch der Straßenbeleuchtung von Gaslaternen zu LED-Beleuchtungskörpern im Schleusenweg und in der Frauenhofstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Schleusenweg und in der Frauenhofstraße in Niederrad baldmöglichst auf LED-Beleuchtungskörper zu ändern. Das betrifft sieben Leuchten im Schleusenweg und sechs in der Frauenhofstraße (zwischen Bruchfeldstraße und Kelsterbacher Straße). Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die bestehenden Gaslaternen in derart schlechter Qualität sind, dass alle Glühkörper mindestens sechsmal jährlich erneuert werden müssen, um ausreichende Leuchtqualität in beiden Straßen zu erzielen. Die Leuchten werden allerdings nur ausgetauscht, wenn jedes Mal bei der zuständigen Stelle der Mainova Bescheid gesagt wird. Aktuell werden Gaslaternen aus Umweltschutzgründen ohne den Bestandteil Torium verwendet, was zur Verminderung der Leuchtqualität geführt hat. Gerade im Schleusenweg ist diese Situation schwierig für die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenresidenz. Viele gehen aus Sicherheitsgründen in der Dunkelheit nicht mehr gerne auf die Straße, z. B. zum Supermarkt in der Bruchfeldstraße, da der Weg über die Frauenhofstraße schlecht einschätzbar ist. Auch der Haupteingang der Frauenhofschule führt über den Schleusenweg. Für die Schülerinnen und Schüler dort sollte eine gut beleuchtete Straße selbstverständlich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1128 Aktenzeichen: 91 52
Spundwände zur Entwässerung des Neubaugebietes Leuchte am Waldrand hinter der Kleingartenanlage „Möllers Wäldchen“
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2018, OF 172/16 Betreff: Spundwände zur Entwässerung des Neubaugebietes Leuchte am Waldrand hinter der Kleingartenanlage "Möllers Wäldchen" Nachdem in der letzten OBR-Sitzung Herr Schwarz von einem Gespräch mit Herrn Brunner (Revierförster) beim Neujahrsempfang berichtete, in dem dieser erzählt habe, dass die Fällung eines breiten Waldstreifens am westlichen Waldrand in Enkheim nötig geworden sei, weil dort eine Spundwand gesetzt werden soll, die das aus dem Ried nachdrückende Wasser aus dem Neubaugebiet Leuchte während der Bauzeit zurückhalten solle, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, diese stark in das Ökosystem Enkheimer Ried eingreifende Maßnahme dem Ortsbeirat und interessierten Bürgern in der nächsten Ortsbeirats-Sitzung vorzustellen und, da das Wasser ja nicht weg, sondern nur woanders ist, dabei auch folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer hat festgestellt, dass Spundwände überhaupt gesetzt werden müssen? (Es könnte ja auch andere Lösungen geben) 2. Ist der Ortsbeirat 16 bewusst nicht informiert worden? 3. Warum weiß Herr Brunner Bescheid, aber nicht der OBR 16? 4. Wer hat die Spundwände beauftragt? 5. Welche Firma ist mit den Baumfällungen beauftragt? 6. Wohin soll das aufgestaute Wasser abfließen? 7. Welche Auswirkungen wird das Aufstauen auf den angrenzenden Wald und die Fahr- und Spazierwege haben? 8. Ist ein Ansteigen des sowieso schon hoch stehenden Grundwassers bei den nördlich des Riedsees befindlichen Gärten, den Hochstamm- und Schwimmbadwiesen und eine Vernässung der Fahrwege am gesamten Riedsee bei steigender Unwetterneigung zu befürchten? 9. Wird die direkt an die Spundwand angrenzende Kleingartenanlage "Möllers Wäldchen" dann im sandigen alten Mainbett während der Bauzeit der "Leuchte" trockenfallen? 10. Wie lang und tief soll die Spundwand werden und wie will die Bauaufsicht sicherstellen, dass das aufgestaute Wasser sich nicht unkontrolliert unterirdisch im sandigen Boden neue Wege sucht und woanders Schäden anrichtet? 11. Wie lange sollen die Spundwände im Boden bleiben? 12. Wer trägt die Kosten für diese aufwändige "Naturschutz maßnahme"? Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 172/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
Weiter lesenSanierung der Wanderwege im Enkheimer Ried
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 154/16 vom 05.01.2018 Betreff: Sanierung der Wanderwege im Enkheimer Ried Der Magistrat wird gebeten, die Wanderwege im Enkheimer Ried, insbesondere das Teilstück zwischen dem Parkplatz am Schwimmbad und dem Haupteingang des Fußballvereins Germania Enkheim bis hin zum Enkheimer Ried, so zu sanieren, dass diese auch bei oder nach Regenfällen zu begehen und von Radfahrern zu befahren sind. Begründung: Etliche Wege im Enkheimer Ried sind nach Regenfällen nicht mehr begehbar. Dies betrifft vorrangig die Verbindungswege zwischen dem Parkplatz an der Leuchte und dem Dammweg. Der Weg, der zwischen Schwimmbad und Sportgelände hindurch führt, befindet sich seit Jahren in einem schlechten Zustand und verwandelt sich bei Regenwetter regelmäßig in eine unpassierbare Schlammpiste. Über diesen Weg verläuft auch der große Rundwanderweg. Im Hinblick auf die auch von der Stadt gewünschte Nutzung von Naherholungsgebieten, ist eine Sanierung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 834
Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018 Die Vorlage OF 163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
Weiter lesenFußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43 installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 271/11 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 installieren Vorgang: ST 1716/17 Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 war der Baubeginn, der im Betreff genannten Fußgängerbedarfsampel, für Anfang Oktober 2017 geplant und die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage für das Ende des 4. Quartals 2017 vorgesehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wann ist mit dem Baubeginn der Ampelanlage zu rechnen 2. Für wann ist die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage geplant Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 728 2018 Die Vorlage OF 271/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEhemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2288 entstanden aus Vorlage: OF 141/16 vom 11.09.2017 Betreff: Ehemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbucht der ehemaligen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus zu einer normalen Parkbucht mit rechten Winkeln umzubauen, um zwei volle, mit zwei Stunden eingeschränkte Parkplätze dazu zu gewinnen und das verkehrswidrige Parken in den Straßenraum der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße am nördlichen Ende der früheren Buseinfahrt abzustellen. Begründung: Da rund um das Ärztehaus Parkplatzmangel herrscht, stellen sich immer wieder Parker in die kurvige Einfahrt dieser ehemaligen Bushaltestelle und der letzte ragt meistens mit dem Heck in die westliche Fahrspur der vielbefahrenen Abbiegespur der Vilbeler Landstraße, Richtung Hessen-Center. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn ordnungsgemäß fahrende Fahrzeuge auf der Vilbeler Landstraße abrupt bremsen müssen, weil sie wegen der Verkehrsdichte nicht auf die östliche Spur ausweichen können. Dies sollte umgehend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 94 Aktenzeichen: 66 2
Verlegung der RMV Bushaltestelle „Berger Warte“ Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 140/16 vom 06.10.2017 Betreff: Verlegung der RMV Bushaltestelle "Berger Warte" Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551 Der Magistrat wird um Prüfung und Veranlassung gebeten: Die jetzige Haltestelle "Berger Warte" der Buslinie 551 auf der Vilbeler Landstraße ist fußläufig kaum zu erreichen, es sei denn man geht über unbefestigte Feldwege. Die Haltestelle ist in den Bereich des Parkplatzes am Ende des nördlichen Höhenweges zu verlegen, an dem sich auch der alte Berger Jüdische Friedhof befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Parkscheibenregelung in der Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2285 entstanden aus Vorlage: OF 137/16 vom 18.09.2017 Betreff: Parkscheibenregelung in der Leuchte Der Magistrat wird gebeten, die Parkbucht auf dem Mittelstreifen der Leuchte etwa in Höhe Hausnummer 4 bzw. 3, mit einer Parkscheibenregelung für zwei Stunden zwischen 07:00 Uhr - 19:00 Uhr zu deklarieren. Der dort bestehende Parkplatz für Behinderte soll jedoch bestehen bleiben. Begründung: Der Antrag soll folgenden Missstand entschärfen: Auch in der Straße Leuchte macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Bergen-Enkheims herrscht, bemerkbar. Vermehrt parken auch hier Autofahrer ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig und Fahrradweg. Verschärft wird die Situation an dieser Stelle noch durch zwei Lokale und ein Reinigungsunternehmen mit erheblichem Liefer- und Abholverkehr. Viele Kunden kommen mit dem Auto, um ihre Bestellungen abzuholen und stellen ihr Fahrzeug dann aus Platzmangel entgegen der Verkehrsregelung direkt vor den Geschäften auf Fahrradweg und Bürgersteig ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 8 Aktenzeichen: 32 1
LED-Leuchten in der Kleinen und der Großen Spillingsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2245 entstanden aus Vorlage: OF 171/4 vom 04.10.2017 Betreff: LED-Leuchten in der Kleinen und der Großen Spillingsgasse Vorgang: B 317/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Masten der neu installierten LED-Leuchten in den beiden Spillingsgassen passend zum Leuchtkörper grün zu streichen; 2. bei zukünftigem Ersatz von Gasleuchten durch LED-Leuchten (vgl. B 317) auf eine einheitliche grüne Farbgebung zu achten. Begründung: Der Magistrat hat einigen finanziellen Aufwand betrieben, um LED-Leuchten zu entwickeln, die die Form und die Farbtemperatur den herkömmlichen Gasleuchten aufnehmen. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu absurd, wenn, wie dieses Jahr in der Kleinen und der Großen Spillingsgasse geschehen, ein roher, feuerverzinkter Mast mit einem grünen Leuchtkörper zusammen gesetzt wird. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 317 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 115
NOXMAS Installation im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 290/3 vom 09.08.2017 Betreff: NOXMAS Installation im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ähnlich wie im vergangenen Dezember in Wiesbaden in der Höhenstraße und/oder der Friedberger Landstraße in der Winterzeit eine LED-Lichterkette installiert werden kann, die entsprechend der Stickoxid (NOx)-Belastung diese mittels grüner (keine Belastung) bis roter (starke Belastung) Leuchten anzeigt. Begründung: Die im letzten Dezember in Wiesbaden in der Nähe des Hauptbahnhofs an einem Baum angebrachte Lichterkette machte durch die entsprechenden Farben den Menschen auch visuell deutlich, wie stark die Belastung durch Stickoxide zu bestimmten Tageszeiten war. Dies hatte einen hohen aufklärerischen Wert, den sich Frankfurt auch an belasteten Straßen zunutze machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2421 Aktenzeichen: 79 2
Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 16.08.2017 Betreff: Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, die vorha ndenen Ampeln im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blindenampelanlage umrüsten zu lassen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Supermarkt ist die letzte Einkaufsmöglichkeit für Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger, welche oberhalb des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen. Gerade ältere und sehbehinderte Menschen, welche zu Fuß diesen Markt aufsuchen müssen, sind in diesem Kreuzungsbereich den alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs extrem ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16
Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf Radfahrer in der Barbarossastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2017, OF 136/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf Radfahrer in der Barbarossastraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf Radfahrer in der Barbarossastraße von und bis zur Schule am Ried vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke im östlichen Teil der Barbarossastraße fehlt die entsprechende Markierung für Radfahrer. Die "dunkle Jahreszeit erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 136/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenFragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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