Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM
106 entstanden aus
Vorlage: OF 18/16 vom
31.05.2011 Betreff: Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige
in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und
Stettiner Straße Der
Magistrat wird beauftragt, bei der Erneuerung von Straßen und Neuerstellung von
Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die
Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, das heißt,
ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern,
Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen
werden können.
Für die Bornweidstraße
zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der
Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte "Spielstraße") mit
Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der
Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und
nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht
nachgebessert werden. Begründung: In Frankfurt und auch in Bergen-Enkheim
werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen, wonach ältere
und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil
Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch
verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange
berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte
Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am
Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur
Fließwasseranbindung vom Riedsee zum Voltensee für die Baumaßnahme genutzt
werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1005
Aktenzeichen: 66 2