Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel an der Überquerung B.521 in Höhe der Verlängerung des Frohngrundweges Richtung Norden.
Begründung
Fußgängerbedarfsampel an der Überquerung B 521 in Höhe der Verlängerung des Frohngrundweges Richtung Norden. Der Ortsbeirat möge beschließen; der Magistrat wir gebeten, sich im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden, für die Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel an der bezeichneten Stelle einzusetzen, vergleichbar derjenigen, die in der Vilbeler Landstraße zwischen der Autobahnbrücke A66 / Mainkur - Fechenheim eingerichtet worden ist . Begründung: Die attraktiven Ziele nördlich der B 521 (z.B. Hohe Straße, Rabenwäldchen, Berger Nord-hang, jüdischer Friedhof) können von älteren Fußgängern, Eltern in Begleitung kleinerer Kin-der -und letztere oft auf Fahrrädchen-, nur unter gefährlichen Bedingungen erreicht werden. Gerade von älteren Bergener Bürgern ist manchmal zu hören, dass sie, obwohl sie benach-bart wohnen, die Querung der Bundesstraße scheuen. Eine Fußgängerbedarfsampel, wie sie sich seit einiger Zeit an verschiedenen Stellen bewähren, könnte hier Abhilfe schaffen.