Parkscheibenregelung Parkplatz vor Frankfurter Volksbank Triebstraße 44-48
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Volksbank Triebstraße 44-48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Kurzparker Schild mit Parkscheibe auf dem Parkplatz vor der Frankfurter Volksbank Triebstraße 44 - 48 aufzustellen. Begründung: Da dieser Parkplatz nicht nur als Kundenparkplatz der Frankfurter Volksbank .sondern auch von umliegenden Anwohnern als Dauerparkplatz genutzt wird und es nicht eindeutig geregelt ist wie lange der Parkplatz genutzt werden darf, kam es seitens der Ordnungsbehörden schon öfters zu Verwarnungen, Eine Parkscheibenreglung wie in der Triebstraße bereits angewandt, würde für jeden Fahrzeugführer eine eindeutige Regelung bedeuten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.09.2012,
OF 134/16 Betreff: Parkscheibenregelung Parkplatz vor Frankfurter
Volksbank Triebstraße 44-48 Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
ein Kurzparker Schild mit Parkscheibe auf dem Parkplatz vor der Frankfurter
Volksbank Triebstraße 44 - 48 aufzustellen. Begründung: Da dieser Parkplatz nicht
nur als Kundenparkplatz der Frankfurter Volksbank .sondern auch von umliegenden
Anwohnern als Dauerparkplatz genutzt wird und es nicht eindeutig geregelt ist
wie lange der Parkplatz genutzt werden darf, kam es seitens der
Ordnungsbehörden schon öfters zu Verwarnungen, Eine Parkscheibenreglung
wie in der Triebstraße bereits angewandt, würde für jeden Fahrzeugführer eine
eindeutige Regelung bedeuten. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR
16 am 25.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF
134/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2.
Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Eigentumsverhältnisse zu klären.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
16 am 30.10.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
134/16 wurde zurückgezogen.