Parkscheibenregelung Parkplatz vor Frankfurter Volksbank Triebstraße 44-48
Begründung
Volksbank Triebstraße 44-48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Kurzparker Schild mit Parkscheibe auf dem Parkplatz vor der Frankfurter Volksbank Triebstraße 44 - 48 aufzustellen. Begründung: Da dieser Parkplatz nicht nur als Kundenparkplatz der Frankfurter Volksbank .sondern auch von umliegenden Anwohnern als Dauerparkplatz genutzt wird und es nicht eindeutig geregelt ist wie lange der Parkplatz genutzt werden darf, kam es seitens der Ordnungsbehörden schon öfters zu Verwarnungen, Eine Parkscheibenreglung wie in der Triebstraße bereits angewandt, würde für jeden Fahrzeugführer eine eindeutige Regelung bedeuten.
Inhalt
Antrag vom 07.09.2012, OF 134/16
Betreff: Parkscheibenregelung Parkplatz vor Frankfurter Volksbank Triebstraße 44-48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Kurzparker Schild mit Parkscheibe auf dem Parkplatz vor der Frankfurter Volksbank Triebstraße 44 - 48 aufzustellen. Begründung: Da dieser Parkplatz nicht nur als Kundenparkplatz der Frankfurter Volksbank .sondern auch von umliegenden Anwohnern als Dauerparkplatz genutzt wird und es nicht eindeutig geregelt ist wie lange der Parkplatz genutzt werden darf, kam es seitens der Ordnungsbehörden schon öfters zu Verwarnungen, Eine Parkscheibenreglung wie in der Triebstraße bereits angewandt, würde für jeden Fahrzeugführer eine eindeutige Regelung bedeuten.Beratung im Ortsbeirat: 16