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Parkscheibenregelung Parkplatz vor Frankfurter Volksbank Triebstraße 44-48

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Volksbank Triebstraße 44-48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Kurzparker Schild mit Parkscheibe auf dem Parkplatz vor der Frankfurter Volksbank Triebstraße 44 - 48 aufzustellen. Begründung: Da dieser Parkplatz nicht nur als Kundenparkplatz der Frankfurter Volksbank .sondern auch von umliegenden Anwohnern als Dauerparkplatz genutzt wird und es nicht eindeutig geregelt ist wie lange der Parkplatz genutzt werden darf, kam es seitens der Ordnungsbehörden schon öfters zu Verwarnungen, Eine Parkscheibenreglung wie in der Triebstraße bereits angewandt, würde für jeden Fahrzeugführer eine eindeutige Regelung bedeuten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2012, OF 134/16 Betreff: Parkscheibenregelung Parkplatz vor Frankfurter Volksbank Triebstraße 44-48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Kurzparker Schild mit Parkscheibe auf dem Parkplatz vor der Frankfurter Volksbank Triebstraße 44 - 48 aufzustellen. Begründung: Da dieser Parkplatz nicht nur als Kundenparkplatz der Frankfurter Volksbank .sondern auch von umliegenden Anwohnern als Dauerparkplatz genutzt wird und es nicht eindeutig geregelt ist wie lange der Parkplatz genutzt werden darf, kam es seitens der Ordnungsbehörden schon öfters zu Verwarnungen, Eine Parkscheibenreglung wie in der Triebstraße bereits angewandt, würde für jeden Fahrzeugführer eine eindeutige Regelung bedeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 134/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 134/16 wurde zurückgezogen.