Meine Nachbarschaft: Hadrianstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5533 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 12.11.2019 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegengekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 573 Aktenzeichen: 32 1
Bunker in Heddernheim
Antrag vom 12.11.2019, OF 498/8 Betreff: Bunker in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Die Anfrage des Ortsbeirats mit V 652 vom 07.03.2013 bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der ST 790 vom 10.06.2013 wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird."Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der ST 790 vom 10.06.2013 wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der ST 689 vom 11.05.2012 wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2019 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5213 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 01.10.2019 Betreff: Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau Der Magistrat wird gebeten, 1. bei allen Straßen, Geh- und Fahrradwegen im Ortsbezirk, die zur grundhaften Erneuerung anstehen (z. B. die Straße In der Römerstadt in Höhe der U-Bahn-Station), sowie bei geplanten Neubaugebieten (z. B. An der Sandelmühle) nur noch hellen Asphalt als Belag einzusetzen; 2. zu prüfen, inwieweit heller Belag bei bereits bestehenden Straßenbelägen eingesetzt werden kann; 3. mitzuteilen, wie sich heller Belag bei Regen verhält (Aquaplaning). Begründung: Durch hellen Asphalt kommt es zu weniger Hitzespeicherung in heißen Sommern. Dadurch können Straßen nachts etwas schneller abkühlen, da sie nicht so viel Speicherwärme abgeben. In Zeiten des Klimawandels muss jede Möglichkeit zur Temperaturabkühlung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 213 Aktenzeichen: 66 5
Teilsanierung der Straße „In der Römerstadt“
Antrag vom 01.10.2019, OF 492/8 Betreff: Teilsanierung der Straße "In der Römerstadt" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in dem Haushalt 2020/21 auskömmliche Mittel für die grundhafte Sanierung der Straße "In der Römerstadt" im Bereich der Kreuzung Konstantinstraße bis zum Übergang in die Heddernheimer Kirchstraße einzustellen. Begründung: Die Straße besteht in diesem Abschnitt (rd. 400 Meter) im Wesentlichen nur noch aus über die Jahre angesammelte Teerflicken und Ausbesserungsarbeiten. Der Straßenbelag ist über Gebühr uneben und wellig, an den Bushaltestellen wirft sich der Teer seitlich auf. Der insgesamt schlechte Allgemeinzustand birgt vermeidbare Gefahren insbesondere für Zweiradfahrer und erhöht unnötig die Geräuschemission, in der von Wohnhäusern geprägten Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 113 2020 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
Antrag vom 01.10.2019, OF 485/8 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 In der ST 1876 vom 21.09.2018 wurde berichtet, dass der Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft und weiterer Maßnahmen mit einer "Einhausung" umbaut wird. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, ob und ggf. wann der Müllablagerungsplatz ("Nische") mit einer Einhausung versehen wird. Begründung: Der abgelagerte Abfall in der Nische wird nicht immer regelmäßig und vollständig, wie in der ST 1876 vom 21.09.2018 dargestellt, durch die FES beseitigt. Insbesondere bleiben Elektromüll und anderer Sondermüll zurück. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1441 2019 Die Vorlage OF 485/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5073 entstanden aus Vorlage: OF 469/8 vom 28.05.2019 Betreff: Erneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt Vorgang: OM 4496/15 OBR 8; ST 118/16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt (von Praunheim in Richtung Heddernheim) zwischen den Hausnummern 85 und 117 (Ecke Ausfahrt Am Forum) erneuert wird. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118, wurde zugesagt, dass die Radwegflächen im 3. oder 4. Quartal 2016 erneuert werden sollten. Die Erneuerung der Radwegfläche ist jedoch bisher nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4496 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2410 Aktenzeichen: 66 2
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00
Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0
Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117
Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52
Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Erweiterung der Abstellanlage Römerstadt
Antrag vom 30.07.2019, OF 457/8 Betreff: Erweiterung der Abstellanlage Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: - Wann wird mit den Bauarbeiten voraussichtlich begonnen und wann sollen die Arbeiten beendet sein? - Werden die Bauarbeiten auch in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr ausgeführt? - In welchem Umfang werden die Bewohner der Hadrianstraße (insbesondere Hadrianstraße 20 bis 44) durch Rangierfahrten in den Abend- und Morgenstunden mit Lärmemissionen beeinträchtigt? - Um wie viel Prozent werden die Rangierfahrten im Abstellbereich zunehmen und ist beabsichtigt, die neuen Abstellgleise vorrangig zu nutzen? Begründung: Mit E-Mail vom 09.07.2019 wurden die Mitglieder des Ortsbeirats 8 davon unterrichtet, dass von Seiten der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft beabsichtigt wird, die Abstellanlage im Bereich der Römerstadt (Ortsteil Heddernheim und nicht Ginnheim) zu erweitern. Von bisher zwei Abstellgleisen wird die Anlage um weitere drei Gleise erweitert. Es entsteht eine deutlich höhere Belastung. Außerdem liegen die neuen Abstellgleise näher an den Wohngebäuden Hadrianstraße 20 und folgende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1367 2019 Die Vorlage OF 457/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gestaltung der Grünfläche Höhe An der Ringmauer 63 in der Römerstadtsiedlung
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 446/8 vom 27.05.2019 Betreff: Gestaltung der Grünfläche Höhe An der Ringmauer 63 in der Römerstadtsiedlung Der Magistrat wird beauftragt, in der Siedlung Römerstadt die Grünfläche auf der sogenannten "Bastion" in Höhe An der Ringmauer 63 ansprechend zu gestalten. Begründung: Die "Bastion" könnte schöner gestaltet werden, zum Beispiel durch Bepflanzungen, Beete etc. Lediglich eine unansehnliche Rasenfläche lädt hier eher weniger zum Verweilen ein. Die "Bastion" ist ein schöner Aussichtspunkt ins Niddatal. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1693 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 274 Aktenzeichen: 67 0
Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten
Antrag vom 31.05.2019, OF 442/8 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich "Hadriansstraße"/Ecke "In der Römerstadt" einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Ein Standort etwa in Höhe der Fahrradgeschäftes "Radwerk" stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger der Römerstadt dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passanten und Schülern frequentiert. Der Standort ist gut einzusehen und erreichbar. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 313 2019 Die Vorlage OF 442/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "In der Römerstadt" die Worte "in der Nähe des Gebäudes In der Römerstadt 133" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Paletten am Bunker Hadrianstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4596 entstanden aus Vorlage: OF 426/8 vom 23.04.2019 Betreff: Paletten am Bunker Hadrianstraße Der Magistrat wird beauftragt, - zu klären, ob die drei am Bunker in der Hadrianstraße (östliche Seite) befindlichen Paletten, auf denen jeweils ein etwa 1.000 Liter fassenden Behältnis montiert ist, vom Grundstückeigentümer abgestellt wurden; - die Paletten zu beseitigen. Begründung: Die drei Paletten mit den Plastikbehältnissen stehen schon einige Zeit auf dem Gelände, das vermutlich zum Bunker gehört. Es ist nicht erkennbar, ob der Grundstückseigentümer die Paletten abgestellt hat oder ob es sich um eine illegale Abfallentsorgung handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1475 Aktenzeichen: 79 4
Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4595 entstanden aus Vorlage: OF 425/8 vom 23.04.2019 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: B 98/14; B 215/18; OM 3354/18 OBR 8; ST 1839/18 Der Magistrat wird beauftragt, die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwestzentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen zu ersetzen. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in dem Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße/Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums entfallen. Im Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98, wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung im Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354, hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839, wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren/sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße/Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindern. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreulich, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354 Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1443 Aktenzeichen: 66 0
Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - ErnstKahnStraße besser markieren
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4601 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 03.04.2019 Betreff: Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - Ernst-Kahn-Straße besser markieren Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweg geführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad-Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotenzial zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt
Antrag vom 23.04.2019, OF 431/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gemäß Magistratsbericht B 315 v. 22.09.2017 führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Um welche Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich? Befindet sich diese Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher oder privater Hand? 2. Welchen Fortgang haben die Verhandlungen zwischen BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft zwischenzeitlich genommen? 3. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes der Kulturdenkmäler sind vom Magistrat/Denkmalamt mit der Wohnungsbaugesellschaft getroffen worden? 4. Welches Bauprojekt soll hier konkret realisiert werden und in welchem Umfang ist sozial geförderter Wohnungsbau geplant (1. und 2. Förderweg)? 5. Was stellt sich der Magistrat unter der gemäß B 315 beabsichtigten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" vor, wenn er im selben Bericht davon ausgeht, dass die beiden Ziele "Wohnraum" und "Schutz von Kulturdenkmälern" miteinander vereinbar sind? 6.Ist geplant, durch Schutzhäuser, Repliken, Lehrpfade oder vergleichbare Anlagen eine Grünzone für die neuen Häuser zu schaffen, die im Schwerpunkt als Archäologischer Park konzipiert ist? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1258 2019 Die Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“ errichten
Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 420/8 vom 21.03.2019 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U 1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten; - die Taktung der Linie U 9 zu erhöhen; - eine noch höhere Taktung der Straßenbahnlinie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof - einzurichten; - alle Fahrten der Buslinie 60 bis nach Eschersheim zur S-Bahn-Linie S 6 zu verlängern; - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten, in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen, entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahn-Linie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 für einen Zeitraum von ca. sechs Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet, den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern bzw. besser zu verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1334 Aktenzeichen: 92 10
Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 entstanden aus Vorlage: OF 423/8 vom 18.03.2019 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: V 989/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage vom 13.09.2018, V 989. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 989 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 Aktenzeichen: 66 6
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4326 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 04.02.2019 Betreff: Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 Der Magistrat wird gebeten zu genehmigen, dass gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 von Nutzern der Tiefgarage Blumenkübel aufgestellt werden. Begründung: Bei dem Ortstermin mit Vertretern der Stadt Frankfurt am Main am 17.01.2019 im Bereich der Straße In der Römerstadt (unter anderem auch bei den Hausnummern 3 und 5) wurde festgestellt, dass durch parkende Fahrzeuge gegenüber der Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage die Nutzung dieser Zufahrt erheblich erschwert wird. Bei dem Ortstermin wurde auch festgestellt, dass mit Blumenkübeln gegenüber der Zufahrt der Tiefgarage die Behinderung der Nutzung verhindert werden kann. Diese Erkenntnis wird dadurch bestärkt, dass in der Vergangenheit bereits Blumenkübel an der genannten Stelle aufgestellt waren. Die Anwohner haben sich bereit erklärt, die Blumenkübel aufzustellen und die Pflege (inklusive des Bewuchses) zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030 Aktenzeichen: 66 5
Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.02.2019, OIB 276 entstanden aus Vorlage: OF 397/8 vom 05.02.2019 Betreff: Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße Vorgang: OM 3456/18 OBR 8; ST 2038/18 Der Ortsbeirat stellt aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000 Euro für die Beschaffung und Installation einer Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße zur Verfügung. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Anregung für einen besseren Sonnenschutz ist vom Magistrat positiv aufgenommen worden und soll durch eine entsprechende Beschattung umgesetzt werden, wenn der Ortsbeirat die entsprechenden Mittel dazu bereitstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3456 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2038 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 679
S-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4227 entstanden aus Vorlage: OF 605/9 vom 14.02.2019 Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Vorgang: M 140/11 Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen. Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige Hundert Meter von der Stadtbahnendhaltestelle "Ginnheim" entfernt ist, zu benutzen. Die Magistratsvorlage vom 01.08.2011, M 140, sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof "Ginnheim" vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahn-Station auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 69 1
Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße
Antrag vom 05.02.2019, OF 397/8 Betreff: Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße Vorgang: ST 2038/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000,- EUR für ein Sonnensegel über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße zur Verfügung. Begründung: Die Anregung für einen besseren Sonnenschutz ist vom Magistrat positiv aufgenommen worden und soll durch ein Sonnensegel umgesetzt werden, wenn der Ortsbeirat die entsprechenden Mittel dazu bereitstellt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 276 2019 Die Vorlage OF 397/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat stellt aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000 Euro für die Beschaffung und Installation einer Beschattung über dem Sandkasten des Spielplatzes Hadrianstraße zur Verfügung. Der Magistrat wird beauftragt, dass Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sonnensegel Spielplatz Hadrianstraße
Antrag vom 04.02.2019, OF 396/8 Betreff: Sonnensegel Spielplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge interfraktionell beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget ein Sonnensegel für den Spielplatz Hadrianstraße zu beschaffen und installieren zu lassen. Dafür sollen etwa 6.000 Euro bereit gestellt werden. Begründung: Teile des Spielplatzes in der Hadrianstraße sind durch den Baumbewuchs nicht beschattet und mit dem Sonnensegel soll dieser Mangel behoben werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 396/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4187 entstanden aus Vorlage: OF 390/8 vom 09.01.2019 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann, um den Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen zu ermöglichen. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Oranienstraße/Habelstraße, die nach links in die Kastellstraße abbiegen, nehmen die Kurve aufgrund der dort herrschenden straßenräumlichen Situation in der Regel sehr scharf und können Radfahrer aus Richtung In der Römerstadt/Kastellstraße, die sich vorschriftsmäßig rechts halten und sich der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße nähern, nicht rechtzeitig wahrnehmen. Zwar gilt dort für Radfahrer "Rechts vor Links", das ändert jedoch nichts daran, dass Pkw und Lkw häufig zu schnell links in die Kastellstraße Richtung "Römerstadt" abbiegen. Durch einen Verkehrsspiegel können bessere Sichtverhältnisse geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 895 Aktenzeichen: 66 7
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8
Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 entstanden aus Vorlage: OF 368/8 vom 12.11.2018 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Vorgang: OM 2472/17 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen kommen zum Beispiel in Betracht: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkws bis an den gegenüberliegenden Bürgersteig nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkws im K urvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe; b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich. 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße. Hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkws (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkws die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46). Bei der Auffahrt der Lkws von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüberliegenden Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkws diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden können, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 547 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Sauberkeit verbessern - Einsatz von Parkwächtern im Niddagebiet des Ortsbezirks 8
Antrag vom 06.11.2018, OF 364/8 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Sauberkeit verbessern - Einsatz von Parkwächtern im Niddagebiet des Ortsbezirks 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Aufwendungen für die Stabsstelle Sauberes Frankfurt werden 2019 um 50.000 Euro erhöht, damit die Stabstelle den vom Magistrat versprochenen Parkwächter-Einsatz im Niddagebiet des Ortsbezirks 8 und schwerpunktmäßig am Grillplatz Hadrianstraße ausschreiben und umsetzen kann. Solange der Grillplatz an diesem Standort besteht, ist der Betrag in den kommenden Haushaltsjahren in dieser Höhe fortzuschreiben. Begründung: Zuletzt mit ST 1611 v. 17.08.2018 ist unter Verweis auf die Haushaltslage der dem Ortsbeirat zugesagte Parkwächter-Einsatz am Grillplatz Hadrianstraße vom Magistrat zurückgenommen worden. Im Ortsbezirk 8 gibt es großen Bedarf, die Sauberkeit auf den öffentlichen Wegen und in den Grünflächen zu erhalten. Die Niddaauen sind ein wichtiges Naherholungsgebiet, das speziell im Hochsommer auch als Liegefläche und an der Hadrianstraße als Grillplatz genutzt wird. Die Sauberkeit am Grillplatz sollte mit dem Einsatz von Parkwächtern besser kontrolliert und im Interesse der Umwelt durchgesetzt werden. Regelmäßige "Streifen" können aber auch insgesamt dem Niddagebiet zu Gute kommen. Zusätzliche Haushaltsmittel für den Parkwächter-Einsatz sind aus Sicht des Ortsbeirates deshalb erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 257 2018 Die Vorlage OF 364/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Stabsstelle" das Wort "auch" eingefügt und der letzte Satz gestrichen wird. Abstimmung: SPD, CDU, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER. gegen LINKE. (= Ablehnung) Bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF
Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 347/8 vom 09.10.2018 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage könnte eine Gefahrenquelle ausgehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob die oben genannte Mauer noch standfest ist und keine Gefahr von ihr ausgeht. Begründung: Am Eck der Ummauerung ist ein großer Spalt sichtbar. Ferner ist die Mauer (vom Eck in Richtung Straße In der Römerstadt aus gesehen) an zwei Stellen beschädigt. An der Innenseite der Mauer stehen zwei große Bäume. Siehe hierzu die beiden beigefügten Fotos. Es erscheint so, dass durch die beiden Bäume die Mauer im Eckbereich immer mehr in Richtung Weg gedrückt wird. Unmittelbar am Eck führt der Weg von der Nidda durch den Fritz-Lennig-Park zur Straße In der Römerstadt vorbei. Es besteht die Gefahr, dass irgendwann die Mauer auf den Weg kippt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 314 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3879 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 15.10.2018 Betreff: Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln Der Magistrat wird gebeten, eine sichere Radwegführung von der Ginnheimer Landstraße in Höhe der Abzweigung zur Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein umzusetzen und zu prüfen, ob ein Fahrradstreifen entlang der Ginnheimer Landstraße, ab der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim"/Ecke Rosa-Luxemburg-Straße, beidseitig bis zur Höhe Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein markiert werden könnte. Begründung: Von der Ginnheimer Landstraße kommende Radfahrerinnen und Radfahrer, welche in Höhe der Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hineinfahren wollen, stehen vor einer unklaren Straßensituation. Um verkehrswidriges Verhalten zu verhindern, ist eine Klärung der Situation nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 204 Aktenzeichen: 32 1
Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station „Römerstadt“
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3645 entstanden aus Vorlage: OF 331/8 vom 28.08.2018 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs frei gehalten und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus sind Büsche und Bäume gewachsen und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahn-Station "Römerstadt") ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurückgeschnitten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der U-Bahn
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3648 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 28.08.2018 Betreff: Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der U-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Winterdienst auf dem städtischen Fußweg zwischen der Einmündung Im Heidenfeld und der U-Bahn-Station "Römerstadt", das ist der Fußweg, der entlang der Fahrbahn verläuft, zukünftig ausgeführt wird. Begründung: Anwohner machen darauf aufmerksam, dass zwar der parallel verlaufende Fußweg, der zum Besitz der ABG Frankfurt Holding gehört und durch einen Grünstreifen von dem Hauptweg getrennt ist, Winterdienst erhält, der an der Straße entlang führende Fußweg allerdings nicht, was zu einer erhöhten Unfall- und Verletzungsgefahr in den Wintermonaten führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2140 Aktenzeichen: 79 4
Handläufe für Treppendurchgänge in der Siedlung Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3647 entstanden aus Vorlage: OF 334/8 vom 28.08.2018 Betreff: Handläufe für Treppendurchgänge in der Siedlung Römerstadt Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, an den Steintreppen, die sich an d en Verbindungsfußwegen zwischen den einzelnen Straßenzügen der Römerstadtsiedlung befinden, hauptsächlich also zwischen den Straßen An der Ringmauer und Im Heidenfeld, Handläufe auf beiden Seiten der jeweiligen Treppenanlage anzubringen, und zwar jeweils dort, wo sie noch fehlen. Begründung: Die vorhandenen Treppen sollten beidseitig dem neuesten Standard entsprechen, damit die Unfall- und Verletzungsgefahr für Passanten, insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, verringert wird. Wer bspw. Rechtshänder ist, wird ein Treppengeländer zur linken Hand, das zudem entlang der Fahrradrampe führt, nicht benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 39 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3646 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 20.08.2018 Betreff: Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Ampel an der Einmündung Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße eine zusätzliche Gleisquerung geschaffen werden kann, um ein gefahrloses Passieren von der Seite der Krebsmühle auf den Rad- und Fußweg (auf der gegenüberliegenden Seite und umgekehrt) zu gewährleisten. An der vorhandenen Gleisquerung oberhalb der Ampel befindet sich ein Wegweiser (Richtung Krebsmühle, Eschborn usw.). Da dort keine ampelgeregelte und somit gefahrlose Überquerung der Straße gegeben ist, soll dieser Wegweiser an den neuen Übergang versetzt werden. Begründung: An der oben genannten Einmündung befindet sich eine Ampel (auch für Fußgänger und Radfahrer). Vom Bereich der Krebsmühle kommend steht man nach Überquerung auf einem schmalen "Bürgersteig" vor den Schienen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf den dahinter liegenden Rad- und Fußweg zu gelangen. Da der Bürgersteig nach einigen Metern abrupt endet, die nächste Querung aber etliche Meter in nördlicher Richtung liegt, ist es erforderlich, im Bereich der Ampel einen Überweg zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7174 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 14
Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30-Piktogramme für die Siedlung Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3457 entstanden aus Vorlage: OF 318/8 vom 09.07.2018 Betreff: Tempo 30-Piktogramme für die Siedlung Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb der Tempo-30-Zone "Siedlung Römerstadt" auf der Fahrbahn der Straßen An der Ringmauer, Im Heidenfeld, Am Forum, Hadrianstraße, Mithrasstraße und Im Burgfeld in regelmäßigen Abständen Tempo-30-Piktogramme anzubringen. Begründung: Bewohner der Römerstadt-Siedlung beklagen häufiges Zuschnellfahren von Kraftfahrzeugen. In den engen Straßen führt das zu mitunter gefahrvollen Situationen und zu Lärmbelastungen. Die geltenden Tempo-30-Regelungen werden den Autofahrern besser vermittelt, wenn sie auch nach dem erneuten Losfahren aus der Parkposition in einer der Siedlungsstraßen auf der Fahrbahn deutlich aufgebrachte Tempo-30-Piktogramme sehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2127 Aktenzeichen: 32 1
Probleme mit der Sperrmüllabfuhr
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST 1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der Römerstadtschule, b) Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und g) Gerhart-Hauptmann-Ring 314. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 461 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068 Aktenzeichen: 91 2
Ideen
Keine Ideen gefunden.