Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
Begründung
Hadrianstraße 20 In der ST 1876 vom 21.09.2018 wurde berichtet, dass der Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft und weiterer Maßnahmen mit einer "Einhausung" umbaut wird. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, ob und ggf. wann der Müllablagerungsplatz ("Nische") mit einer Einhausung versehen wird. Begründung: Der abgelagerte Abfall in der Nische wird nicht immer regelmäßig und vollständig, wie in der ST 1876 vom 21.09.2018 dargestellt, durch die FES beseitigt. Insbesondere bleiben Elektromüll und anderer Sondermüll zurück.
Inhalt
Antrag vom 01.10.2019, OF 485/8
Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 In der ST 1876 vom 21.09.2018 wurde berichtet, dass der Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft und weiterer Maßnahmen mit einer "Einhausung" umbaut wird. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, ob und ggf. wann der Müllablagerungsplatz ("Nische") mit einer Einhausung versehen wird. Begründung: Der abgelagerte Abfall in der Nische wird nicht immer regelmäßig und vollständig, wie in der ST 1876 vom 21.09.2018 dargestellt, durch die FES beseitigt. Insbesondere bleiben Elektromüll und anderer Sondermüll zurück.Beratung im Ortsbeirat: 8