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Meine Nachbarschaft: Günthersburgpark

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mauer im Günthersburgpark sanieren

10.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

Antrag vom 10.11.2021, OF 148/3 Betreff: Mauer im Günthersburgpark sanieren Die Sandsteinmauer im Günthersburgpark zwischen altem und neuem Teil weist viele Löcher auf wo Steine herausgebrochen sind. Insbesondere im Bereich wo die Parkbänke stehen. Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Mauer denkmalgeschützt sei. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Ist die Sandsteinmauer im Günthersburgpark denkmalgeschützt? b) Wann wird die Mauer ertüchtigt um weitere Schäden und gegebenenfalls auch statische Probleme zu verhindern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 264 2021 Die Vorlage OF 148/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vertraglicher Rückbau der Erweiterungsfläche im Holzhausenpark

04.11.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1030 entstanden aus Vorlage: OF 55/3 vom 24.06.2021 Betreff: Vertraglicher Rückbau der Erweiterungsfläche im Holzhausenpark Der Magistrat wird aufgefordert nachzuweisen, welche Aktivitäten seit dem 31.12.2019 unternommen wurden (mit Datum), um die Schulcontainer aus dem Holzhausenpark wieder zu entfernen und den Holzhausenpark wiederherzustellen. Begründung: Dem Stadtschulamt wurde für die Auslagerung der Elisabethenschule vom Ortsbeirat die Möglichkeit eingeräumt, die Parkfläche zur Aufstellung der Schulcontainer zu nutzen. Darüber wurde ein Vertrag geschlossen mit einer befristeten zeitlichen Nutzung und den Regelungen zum Rückbau der Parkflächen und des als Radroute und zum Rollern und Skaten genutzten befestigten Weges. Die Sanierungsmaßnahmen in der Elisabethenschule konnten nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Seit dem Rückzug in das Schulgebäude sind die Schulcontainer weiterhin ungenutzt im Holzhausenpark verblieben. Vom Stadtschulamt wurde im Frühjahr 2021 berichtet, die Schulcontainer seien verkauft worden, aber vom Käufer noch nicht abgeholt worden. Der Gestattungsvertrag endete am 31.12.2019. Ein ähnliches Entgegenkommen zeigte der Ortsbeirat bei der Auslagerung der Merianschule und stellte auch hier Grünflächen zur Verfügung (Erweiterungsfläche Günthersburgpark). Auch hier wurden Zeitplanungen nicht eingehalten. Dem Ortsbeirat sind die Zwänge bei Bau- und Sanierungsvorhaben von Schulen bewusst, allerdings sind im hochverdichteten Stadtteil Grün- und Spielflächen ebenso wichtig. Zur Bewertung möglicher zukünftiger Kooperationen zwischen dem Stadtschulamt und dem Ortsbeirat sind dem Ortsbeirat die gewünschten Informationen wichtig, um verlässliche Regelungen und vertraglich wirklich abgesicherte Absprachen zu treffen. Unter Umständen müssen Ausweichstandorte nicht in Grünflächen, sondern im Straßenraum gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 280 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation eines inklusiven Karussells

04.11.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1043 entstanden aus Vorlage: OF 132/3 vom 25.10.2021 Betreff: Installation eines inklusiven Karussells Der Magistrat wird gebeten, ein Karussell, das für Kinder mit und ohne Rollstuhl zu nutzen ist, auf dem Spielplatz im unteren Günthersburgpark aufzustellen. Dieses Karussell wird von Kian e. V. finanziert. Begründung: Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Der gemeinnützige Verein Kian e. V. hat eine Finanzierung bereits zugesagt und ermöglicht so die Installation eines solchen inklusiven Karussells im Bereich des Ortsbeirats 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 201 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mitfinanzierung eines neuen Klettergerüstes im Günthersburgpark

19.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 19.10.2021, OF 115/3 Betreff: Mitfinanzierung eines neuen Klettergerüstes im Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat stellt 10.000 € als Beteiligung an einem neuen Klettergerüst mit Sonnensegel zur Verfügung. Begründung: Vor einigen Jahren wurde ein Klettergerüst im Günthersburgpark aufgrund seines technischen Zustandes abgebaut und fehlt seitdem auf dem überaus beliebten Spielplatz. Die Gesamtkosten betragen laut Auskunft des Grünflächenamtes um die 30.000 €. Neben dem Ortsbeirat 3 möchte sich auch der Orstsbeirat 4 sowie die FES mit jeweils einem Drittel der Kosten beteiligen. Die Zusage der FES an das Grünflächenamt ist bereits erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 53 2021 Die Vorlage OF 115/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Klettergerüst für Kleinkinder im Günthersburgpark

12.10.2021 · Aktualisiert: 04.11.2021

Antrag vom 12.10.2021, OF 84/4 Betreff: Klettergerüst für Kleinkinder im Günthersburgpark Der Ortsbeirat stellt für die Beschaffung eines Klettergerüsts für Kleinkinder im Günthersburgpark 10.000 Euro aus seinem Budget bereit. Begründung: Der im benachbarten Ortsbezirk 3 unmittelbar jenseits der Bezirksgrenze gelegene Günthersburgpark und die dortigen Spielmöglichkeiten werden zu - vermutlich - gleichen Teilen auch von Kindern aus dem Ortsbezirk 4 genutzt. Vor Jahren war ein Klettergerüst für Kleinkinder abgängig und wird seither vermisst. Für Neubeschaffung (ca. 30.000 Euro) und Montage (ca. 20.000 Euro) sind gemeinsame finanzielle Anstrengungen mehrerer Akteure nötig. Der Ortsbeirat 4 ist bereit, einen Anteil zu tragen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 46 2021 Die Vorlage OF 84/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe!

13.08.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

Antrag vom 13.08.2021, OF 66/4 Betreff: Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor nicht durchzuführen und dem Wunsch der Elternschaft nach einem kindergerechten Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe zum KiZ 126 nachzukommen. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in einer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird. Daneben werden weitere Alternativstandorte benannt, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden können, sollte sich die von der Elternschaft bevorzugte Variante aufgrund der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks nicht darstellen lassen. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2021, OF 72/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 66/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen

08.07.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 582 entstanden aus Vorlage: OF 80/3 vom 08.07.2021 Betreff: Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen 1. Der Magistrat wird gebeten, dem guten Beispiel des R unden Tisches zum Friedberger Platz (2011) folgend, ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und Wildpinkelei durch Partygäste auf dem Friedberger Platz, dem Luisenplatz, dem Merianplatz und dem Matthias-Beltz-Platz vorzulegen. Der Martin-Luther-Platz soll prophylaktisch einbezogen werden. 2. Der Ortsbeirat arbeitet an einem Konzept, im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen im Nordend einen Plan zur Beruhigung der Belastungen durch nächtliche Feiern im Günthersburgpark zu finden, und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie er die Zusammenarbeit des Ortsbeirates mit den Schulen zu diesem Thema unterstützen kann. 3. Der Magistrat wird gebeten, im innenstadtnahen Bereich Flächen zu identifizieren und so attraktiv zu gestalten, dass sie der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Solche Orte müssen außerhalb von Wohngebieten liegen und fußläufig oder in Kombination mit dem ÖPNV gut erreichbar sein. 4. Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch (RT 2021) vorzubereiten, der sich im Herbst konstituiert. Dieser soll sich auf Ziele und Maßnahmen verständigen, um wirksam der Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner, der Vermüllung und Wildpinkelei entgegenzutreten. Dabei soll auch auf Lösungsansätze anderer Städte zurückgegriffen werden. 5. In der laufenden Saison soll sich der Magistrat mit dem Ortsbeirat auf wirksame Sofortmaßnahmen verständigen, dabei sind die bisher verfügbaren Handlungsmöglichkeiten (ausreichende Infrastruktur wie Mülltonnen, Dixi-Klos und Urinale, Einsatz von Kehrmaschinen ab 22 Uhr, die Ansagen und Aufforderungen der Polizei und Stadtpolizei) besser abgestimmt zum Einsatz zu bringen. Alle vorhandenen und neu entstehenden Hotspots im Nordend sollen dabei gleichermaßen im Blick behalten werden. Begründung: Die bisherigen Bemühungen, auf den Plätzen im dicht besiedelten Nordend eine verträgliche Lösung zur Begrenzung von Lärm und Müll zu finden, sind an ihre Grenzen gestoßen. Der Preis für die Verbesserungen auf und um den Friedberger Platz war und ist die Verlagerung des Problems auf benachbarte Plätze. Die Belastbarkeit der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere am Luisenplatz, an der Bornheimer Landstraße (zwischen Friedberger Landstraße und Luisenplatz) und am Matthias-Beltz-Platz, ist ausgereizt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1935 Antrag vom 18.11.2021, OF 142/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1283 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Durchsetzung des Verbotes zum Konsum und Verkauf von Alkohol gemäß der aktuellen Coronaverordnung

18.04.2021 · Aktualisiert: 17.05.2021

Antrag vom 18.04.2021, OF 2/3 Betreff: Durchsetzung des Verbotes zum Konsum und Verkauf von Alkohol gemäß der aktuellen Coronaverordnung Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung des im Rahmen der Coronaverordnung erlassene ganztägige Verbot zum Konsum von Alkohol im Nordend an folgenden Orten: Luisenplatz Matthias-Beltz-Platz Friedberger Platz und im Günthersburgpark zu überwachen und in geeigneter Weise auch durchzusetzen. Gleiches gilt für das bestehende Alkoholverkaufsverbot ab 23:00 Uhr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 2/3 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); 5 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dixi-Klos in den Günthersburgpark

21.01.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7153 entstanden aus Vorlage: OF 974/3 vom 14.10.2020 Betreff: Dixi-Klos in den Günthersburgpark Vorgang: EA 129/20 OBR 3; ST 1169/20 Dem Magistrat folgend (vgl. ST 1169) wird "im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzepts zu öffentlichen Toilettenanlagen, das derzeit vom ABI erarbeitet wird", auch der Günthersburgpark Berücksichtigung finden, was sehr zu begrüßen ist, zumal sich in diesem zweifelsohne "stark frequentiertem" Park zurzeit nur eine einzige Toilettenanlage befindet. Da jedoch davon auszugehen ist, dass die Erarbeitung des besagten Konzepts nicht von heute auf morgen geschehen wird, wird der Magistrat gebeten, in der Zwischenzeit dortselbst Dixi-Toiletten (nebst Waschgelegenheiten) und/oder Toilettencontainer zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2020, EA 129 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1820 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark

21.01.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7150 entstanden aus Vorlage: OF 910/3 vom 12.08.2020 Betreff: Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark Vorgang: EA 129/20 OBR 3; ST 1169/20 Am 23.03.2020 regte der Ortsbeirat an, in den Haushalt 2020/2021 ausreichende Mittel einzustellen, um die bestehende Toilettenanlage im Günthersburgpark durch eine zusätzliche Toilette zu erweitern. In seiner Stellungnahme vom 19.06.2020, ST 1169, wies der Magistrat u. a. darauf hin, dass die bestehende Toilettenanlage "im denkmalgeschützten Teil der Parkanlage" liege, eine mögliche Erweiterung "einer denkmalschutzrechtlichen Freigabe" bedürfe und "eine umfangreiche Prüfung und Planung notwendig" sei. Schön, dass der Magistrat "die Erweiterung der öffentlichen Toilettenkapazitäten [...] grundsätzlich für sinnvoll" erachtet, "dies aber im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes zu öffentlichen Toilettenanlagen, das derzeit vom ABI erarbeitet wird", geschehen solle. Abgesehen einmal davon, dass nicht jeder weiß, wer oder was mit "ABI" gemeint ist, steht zu befürchten, dass es auf die beschriebene Art und Weise zu einer zusätzlichen Toilette im - wie vom Magistrat richtig erkannt - "stark frequentierten Günthersburgpark" frühestens am Sankt Nimmerleinstag kommen wird. Darüber hinaus ist in der oben erwähnten Etatanregung des Ortsbeirats nicht die Rede davon, dass besagte zusätzliche Toilettenanlage unbedingt im "denkmalgeschützten Teil der Parkanlage" stehen sollte. Ganz im Gegenteil, der Park ist so groß, dass mühelos drei bis vier zusätzliche Toilettenanlagen gebaut werden könnten. Da aus der Stellungnahme des Magistrats leider nicht hervorgeht, wann genau "der Beschluss zum gesamtstädtischen Toilettenkonzept" vorliegen wird, das für die Parkbesucherinnen und Parkbesucher aber unzumutbar lange dauern könnte, wird der Magistrat aufgefordert, aus hygienischen Gründen (insbesondere in Zeiten der Pandemie) dort selbst zumindest für den Übergang zeitnah und proaktiv mobile Toiletten mit Handwaschanlagen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2020, EA 129 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1819 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7161 entstanden aus Vorlage: OF 1014/3 vom 11.11.2020 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: 1. In der Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer - hier sind bereits einige Bereiche ausgewiesen, die Regelung soll jetzt auf die gesamte Länge ausgedehnt werden; 2. in der Wetteraustraße im Abschnitt von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark. Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum den Autos vorbehalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 788 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

19.01.2021 · Aktualisiert: 27.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz

28.10.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

Antrag vom 28.10.2020, OF 986/3 Betreff: Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat zu beauftragen: Die Vorträge des Magistrats zum Ernst-May-Viertel - vom 22.04.2016, M 83, Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") und - vom 22.04.2016, M 82, Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB, zurückzuziehen. Das Innovationsquartier bzw. die Günthershöfe werden nicht gebaut, die Grüne Lunge am Günthersburgpark, die Klein- bzw. Freizeitgärten bleiben erhalten. Begründung: Die Klima- und Coronakrise unterstreichen noch einmal, wie wichtig Freiräume in der Stadt sind. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 986/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: ÖkoLinX-ARL
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grün bei der Trambahn

27.10.2020 · Aktualisiert: 17.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 506/4 vom 13.10.2020 Betreff: Grün bei der Trambahn Der Magistrat wird gebeten, bei der seit Jahren gelegentlich angekündigten Planung für einen barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Bornheim Mitte" in der Saalburgstraße auch eine Begrünung einzuplanen. Begründung: In diesem Abschnitt der Saalburgstraße fehlt jegliches Grün. Seit der Wirt einer dortigen Pizzeria im letzten Jahr veranlasst wurde, auch noch die dort als Eingrenzung verwendeten Blumenkübel abzuräumen, ist die Bilanz wirklich Null. Die Fahrgäste, die auf Bus oder Bahn in Richtung Neebstraße oder Günthersburgpark warten, werden derzeit an Sommernachmittagen geröstet. Die heißen Nachmittage werden in der Tendenz mehr. Man sollte daher die Umplanung als Chance nutzen, um Kleinklima und Verschattung zu verbessern. Für begrünte Haltestellen gibt es Beispiele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1072 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark - Zusage vom 03.06.2019 umsetzen

24.09.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670 entstanden aus Vorlage: OF 939/3 vom 10.09.2020 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark - Zusage vom 03.06.2019 umsetzen Vorgang: OM 4346/19 OBR 3; ST 1093/19 Der Magistrat wird nunmehr umgehend aufgefordert, die in der Vorlage ST 1093 zugesagte Errichtung von zwei Drängelgittern am Ende des Radweges umzusetzen. In bezeichneter Stellungnahme heißt es: "Um Radfahrerinnen und Radfahrern zukünftig an der illegalen und vor allem zu schnellen und damit rücksichtslosen Querung der Fläche zu hindern, werden am Ende des Radweges - auf der Hundewiese - zwei Drängelgitter eingebaut. Auch dem Wunsch nach einer weiteren Bank wird entsprochen." Leider warten die Bürger im Nordend nun schon länger als ein Jahr auf die zugesagte Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 12 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettensituation im Günthersburgpark

24.09.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6665 entstanden aus Vorlage: OF 871/3 vom 02.05.2020 Betreff: Toilettensituation im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, die Erweiterung der Toilettenanlagen im Günthersburgpark zu beschließen und zu gewährleisten, dass die bereits vorhandenen Toilettenanlagen tagsüber während der Öffnungszeiten des Cafés, auch in besonderen Zeiten wie der Covid- 19-Pandemie, geöffnet sind. Begründung: Der Günthersburgpark zieht bei gutem Wetter zahlreiche Menschen an und dient als Naherholungsmöglichkeit für viele Menschen im Nordend. Besonders bei gutem Wetter befinden sich viele Menschen, jung wie alt, im Park. Deshalb ist es besonders wichtig, für ausreichend Toilettenanlagen im Park zu sorgen, da u. a. aufgrund der Größe des Parks der Bedarf absolut gegeben ist. Diese müssen tagsüber zugänglich sein, um dafür zu sorgen, dass die Erleichterung nicht in den Hecken und Büschen vollzogen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 80 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Restaurierung des Gärtnerhäuschens im Günthersburgpark

23.09.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

Antrag vom 23.09.2020, OF 956/3 Betreff: Restaurierung des Gärtnerhäuschens im Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt mit 2.200 € die Restaurierung des durch Graffiti verunstalteten Gärtnerhäuschens im Günthersburgpark durch die beiden Künstlerinnen. Zusätzlich zur Restaurierung werden vom Ortsbeirat auch die Kosten für einen wirksamen Schutzanstrich durch die Künstlerinnen in Höhe von 1.200 - 1.500 € (also insgesamt 3.400 - 3.700 €) übernommen. Der Magistrat wird gebeten, das Notwendige zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.08.2020, OF 921/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 956/3 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 449 2020 1. Die Vorlage OF 921/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 956/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 956/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und 1 LINKE. gegen 1 LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Der Pétanque-Verein Bornheim Boules e. V. zieht an den Bornheimer Hang?

04.09.2020 · Aktualisiert: 10.11.2020

Antrag vom 04.09.2020, OF 503/4 Betreff: Der Pétanque-Verein Bornheim Boules e. V. zieht an den Bornheimer Hang? Vorgang: F 2779/20 FRANKFURTER Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) die Pläne für die künftige Boules-Anlage der "Bornheim Boules e. V." auf das Gelände der Bezirkssportanlage am Bornheimer Hang (FSV-Gelände) vorzustellen. Begründung: In der 43. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020 stellte der Stadtverordnete Bernhard E. Ochs die Frage Nr.: 2779 bezüglich des Umzugs der "Bornheim Boules" vom nördlichen Günthersburgpark auf das Gelände der Bezirkssportanlage am Bornheimer Hang (FSV-Gelände). Der Umzug ist bedingt durch die Erweiterung des nördlichen Günthersburgparks und der künftigen Bebauung der sogenannten "Günthersburghöfe". Sportdezernent Stadtrat Markus Frank antwortete diesbezüglich, dass "bis Ende des Jahres 2020 eine abgestimmte Planung vorliegt". Zurzeit finden noch Gespräche zwischen dem Sportamt, dem Grünflächenamt, dem Vorstand der Bornheim Boules und anderen Institutionen statt Antragsteller: FRANKFURTER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 27.08.2020, F 2779 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1818 2020 Die Vorlage OF 503/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Auskunft über die aktuelle Planung zur künftigen Boules Anlage des Pétanque-Vereins Bornheim Boules e. V. auf dem Gelände der Bezirkssportanlage am Bornheimer Hang (FSV-Gelände) zu geben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: FRANKFURTER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Restaurierung des Gärtnerhäuschens im Günthersburgpark

14.08.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

Antrag vom 14.08.2020, OF 921/3 Betreff: Restaurierung des Gärtnerhäuschens im Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt mit 2.200 € die Restaurierung des durch Graffiti verunstalteten Gärtnerhäuschens im Günthersburgpark durch die beiden Künstlerinnen. Vor der Durchführung der Restaurierung sollen die Kosten für einen wirksamen Schutzanstrich durch die Künstlerinnen ermittelt und dem Ortsbeirat mitgeteilt werden. Der Magistrat wird daran anschließend gebeten, das Notwendige zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.09.2020, OF 956/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 921/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 956/3 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 449 2020 1. Die Vorlage OF 921/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 956/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 956/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und 1 LINKE. gegen 1 LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

10.06.2020 · Aktualisiert: 09.09.2020

Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Reinigung der Stierskulptur im Günthersburgpark

14.05.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

Antrag vom 14.05.2020, OF 872/3 Betreff: Reinigung der Stierskulptur im Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat beteiligt sich mit einem Betrag von 1.400,- aus seinem Budget an der Entfernung von Graffiti von der Skulptur ‚Schreitender Stier' von Fritz Boehle im Günthersburgpark. Dieser Betrag wird auch dafür eingesetzt, dass eine Beschichtung auf der Bronzeskulptur aufgebracht wird, die de ermöglicht, den Stier zukünftig leichter zu reinigen. Das Kultur-amt ist über den Vorschlag informiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 53 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 417 2020 Die Vorlage OF 872/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Unterstützung für die GemüseheldInnen aus dem Ortsbeiratsbudget

04.03.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

Antrag vom 04.03.2020, OF 837/3 Betreff: Unterstützung für die GemüseheldInnen aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen, die GemüseheldInnen mit einem Betrag von 400 Euro aus dem Ortsbeirats-Budget zu unterstützen. Damit sollen eine Gerätehütte ausgebessert und ggf. Arbeitsgeräte angeschafft werden Begründung: Bei ihrer Vorstellung in der Ortsbeiratssitzung am 20.02.2020 erwähnten die Initiatorinnen den großen Zulauf (100 Personen innerhalb eines Jahres) beim Urban-Gardening-Projekt oberhalb des Günthersburgparks. Das Projekt hat bereits viele Partner gefunden, u.a. das Umweltamt, den Ernährungsrat Frankfurt und die FES. Eine monetäre Unterstützung für Arbeitsmittel und Ausbesserungsarbeiten ist für die Weiterführung des Projekts allerdings ebenfalls unerlässlich wofür der Ortsbeirat einen Obulus leisten sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 419 2020 Die Vorlage OF 837/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher Günthersburgpark

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5841 entstanden aus Vorlage: OF 777/3 vom 08.01.2020 Betreff: Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für das geplante neue Wohngebiet Nördlicher Günthersburgpark (ehem. Gärtnerei Friedrich) die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes möglich und sinnvoll ist. Begründung: Bei Neubaugebieten, auch innerstädtisch, sollten alle Energieversorgungsmöglichkeiten geprüft werden. Im Rahmen der Präsentation der Pläne für das neue Wohngebiet wurden Solaranlagen auf den Dächern zur möglichen Energiegewinnung lediglich als zusätzliche Möglichkeit erwähnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1288 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171

23.01.2020 · Aktualisiert: 22.04.2020

Anregung vom 23.01.2020, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 09.01.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Die Vorlage M 171 (Bebauungsplan Nr. 858) wird abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls abzulehnen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbleib der Schwarzburgschule während der Bauarbeiten am Glauburgbunker

23.01.2020 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 774/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verbleib der Schwarzburgschule während der Bauarbeiten am Glauburgbunker Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie der Schulbetrieb in der Schwarzburgschule während des Abbruchs des Glauburgbunkers und der folgenden Baumaßnahmen gesichert werden kann. Falls an eine Auslagerung gedacht wird, soll dafür eine Kalkulation vorgelegt werden und es soll geklärt werden, wer dafür aufkommt. Dies soll nicht die Stadt Frankfurt sein und die mögliche Auslagerung soll nicht auf der Erweiterungsfläche des Günthersburgparks sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2020/2021 Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark

09.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 09.01.2020, OF 763/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt, um die bestehende Toilettenanlage im Günthersburgpark durch eine zusätzliche Toilette zu erweitern. Begründung: Der Günthersburgpark erfreut sich einer großen Beliebtheit bei Erwachsenen und Kindern. Diese erfreuliche Tatsache führt aber auch dazu, dass die bestehende Toilettenanlage über die gesamte Sommersaison überlastet ist. Da schon eine Anlage besteht, bietet sich die Erweiterung an gleicher Stelle an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 129 2020 Die Vorlage OF 763/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße

02.11.2019 · Aktualisiert: 13.12.2019

Antrag vom 02.11.2019, OF 403/4 Betreff: Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die in den Neunzigerjahren unter dem Planungsdezernenten Wentz diskutierte Verlagerung der FES-Hauptverwaltung aus dem gegenwärtigen reinen Wohngebiet an einen verkehrsgünstigeren Standort, wie z.B. dem Riederwald, möglich ist und ob die damals vorgeschlagene Blockrandbebauung am Standort Weidenbornstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Die FES-Hauptverwaltung liegt in einem reinen Wohngebiet direkt am Günthersburgpark. Der Schwerlastverkehr der FES und damit die Umweltbelastung ist erheblich. Gerade in Zeiten knappen Wohnraums wäre es daher sinnvoll, die Pläne der Neunzigerjahre nochmals zu diskutieren, um ggf. ein attraktives, städtisches Wohnquartier an diesem Standort zu entwickeln. Ein Wohngebiet dort würde auch langfristig die Gestaltung der Verkehrsberuhigung und des sicheren Zugangs zur KITA Drachenhöhle ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 403/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasserspiele im Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüsten

31.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5371 entstanden aus Vorlage: OF 740/3 vom 18.09.2019 Betreff: Wasserspiele im Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüsten Vorgang: V 1292/19 OBR 3; ST 1576/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit bei der für das Jahr 2020 anstehenden Sanierung der Wasserspiele im Günthersburgpa rk (vergleiche ST 1576) Vorkehrungen getroffen werden können, damit biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen, um vor allem die die Wasserspiele nutzenden Kinder vor Gesundheitsgefahren durch chemische Desinfektionsmittel (Chlor u. a) zu schützen. Begründung: Die Wasserspiele im Günthersburgpark sollen im Jahr 2020 saniert werden. Die Notwendigkeit ist offenkundig, nachdem die Anlage über 30 Jahre alt ist und im Jahr 2019 die Wasserspiele wegen Hygienemängeln haben zeitweise eingestellt werden müssen. Das Grünflächenamt hat die Wasserspiele nachmals wieder in Betrieb genommen und versucht, die Hygienemängel durch massiv erhöhte Chlorzugabe in den Griff zu bekommen. Chlor ist ein hochreaktives Gas. Bereits das Einatmen von kleinen Mengen an Chlor über eine kurze Zeit beeinflusst die Atemwege nachteilig. Die Symptome reichen von Husten und Schmerzen im Brustkorb bis zur Wasseransammlung in der Lunge. Chlor reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Die vom Chlor ausgehenden Gefahren erhöhen sich mit der zunehmenden Konzentration. Der Ortsbeirat setzt sich für den Einsatz von Desinfektionsmitteln ein, die aus einer Wasser-Salz-Lösung bestehen, daher keine Gesundheitsschäden und Geruchsbelästigungen nach sich ziehen und für Kinder und Kleinkinder ungefährlich sind. Das Grünflächenamt wird aufgefordert, diese nachhaltigen und biologisch abbaubaren Desinfektionsmittel bei dem Sanierungskonzept zu berücksichtigen und diese Desinfektionsmittel nach der Sanierung der Wasserspiele v. a. zum Schutz der diese nutzenden Kinder einzusetzen. Ein Beispiel für ein solches Desinfektionsmittel wäre das Präparat Solvid von der Firma ecabiotec aus Mörfelden-Walldorf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1292 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 252 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen

19.03.2019 · Aktualisiert: 03.09.2019

Anregung vom 19.03.2019, OA 374 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 05.03.2019 Betreff: Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den laufenden Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Einhausung der A 661 in der Variante L 2 eingestellt. Begründung: Die Expertenanhörung im Planungsamt am 11.02.2019 hat ergeben, dass die Planungen von Hessen Mobil zur Planfeststellung unter Anbringung von kilometerlangen Lärmschutzwänden und einer neuen Einfädelspur von der Friedberger Landstraße aus nunmehr so weit gediehen sind, dass sie auf eine Planfeststellung zulaufen. Bringt die Stadt nicht in diesem Jahr ihre eigenen Vorstellungen in diesen Plan ein, so wurde in der Anhörung deutlich, würde der Zeitpunkt für eine Einhausung verpasst werden. Auch wurde in der Expertenanhörung deutlich, dass von den bislang diskutierten Varianten L 1, L 2, L3 und L 4 die Variante L 2 offenbar diejenige ist, welche das beste Verhältnis von den aufzubringenden Kosten und dem stadtplanerischen Nutzen beinhaltet. Mit der Variante L 2 wird es möglich, am Katharinen-Campus, an der Festeburgsiedlung und im südlichen Seckbach die größtmögliche Zahl von Wohnungen zu errichten, die dann auch nicht als Lärmschutzwände fungieren müssen. Auch wird so ein neuer Grünzug möglich, der den Günthersburgpark und Wasserpark mit dem Huthpark und über neue Wegeverbindungen (siehe M 21/19) mit dem Lohrberg verknüpft. Die städtebauliche Trennung, die in den 80er-Jahren entstand, würde damit aufgehoben und neues Bauland gewonnen. Wenn man bedenkt, dass die Nachfrage nach Wohnflächen und nach Grünflächen mit weiter steigender Bevölkerungszahl zunehmen wird, ist ein Landgewinn hochwillkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1672 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 374 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 81 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 374 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 762) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3981, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigen

13.03.2019 · Aktualisiert: 24.05.2019

Antrag vom 13.03.2019, OF 641/3 Betreff: Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigen Vorgang: EA 104/18 OBR 3; ST 1403/18 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Was ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Erneuerung der Wasserspielanlage im Günthersburgpark? Gibt es schon einen beauftragten Planer und wann wird die Umsetzung erfolgen? In der Stellungnahme vom 06.08.2018, ST 1403 äußerte sich der Magistrat zu den Unzulänglichkeiten der Wasserspielanlage im Günthersburgpark. Aufgrund der überalteten Filtertechnik und der damit einhergehenden nicht einhaltbaren Wassergrenzwerte kann ein gesicherter Betrieb derzeit nicht garantiert werden. Die beabsichtigte Erneuerung der gesamten Anlage sowie die Suche nach geeigneten Planern wurde für den Spätsommer 2018 angesetzt. Bisher liegen dem Ortsbeirat jedoch keine Informationen hinsichtlich der Umsetzung vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.01.2018, EA 104 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1403 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 641/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1292 2019 Die Vorlage OF 641/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend

21.02.2019 · Aktualisiert: 30.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 587/3 vom 15.11.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend Hundebesitzer haben es im Frankfurter Nordend schwer. Es gibt nur eine kleine Auslauffläche im nördlichen Günthersburgpark, die von Joggern und Radfahrern genutzt wird. Nötig ist eine weitere zentral gelegene Fläche, auf der Hunde frei laufen und spielen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, eine weitere Hundeauslauffläche zu schaffen und die Grünanlage inmitten der Nibelungenallee (im Wenderondell zwischen der Händelstraße und der Eckenheimer Landstraße, nördlich ist der Hauptfriedhof) als Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit Bänken zu versehen. Diese Maßnahme ist nach Abschluss der Verlegung der Fernwärmeleitung der Mainova einzuplanen und umzusetzen, da die Gartenanlage in mitten der Nibelungenallee, mit Ausnahme der während der Baumaßnahmen geschützten und erhaltenen Bäume, danach in jedem Falle neu angelegt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1090 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2169 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 883 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend

21.02.2019 · Aktualisiert: 30.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 587/3 vom 15.11.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend Hundebesitzer haben es im Frankfurter Nordend schwer. Es gibt nur eine kleine Auslauffläche im nördlichen Günthersburgpark, die von Joggern und Radfahrern genutzt wird. Nötig ist eine weitere zentral gelegene Fläche, auf der Hunde frei laufen und spielen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, eine weitere Hundeauslauffläche zu schaffen und die Grünanlage inmitten der Nibelungenallee (im Wenderondell zwischen der Händelstraße und der Eckenheimer Landstraße, nördlich ist der Hauptfriedhof) als Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit Bänken zu versehen. Diese Maßnahme ist nach Abschluss der Verlegung der Fernwärmeleitung der Mainova einzuplanen und umzusetzen, da die Gartenanlage in mitten der Nibelungenallee, mit Ausnahme der während der Baumaßnahmen geschützten und erhaltenen Bäume, danach in jedem Falle neu angelegt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1090 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2169 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 883 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark

21.02.2019 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 07.02.2019 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen. 1. Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. 2. Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. 3. Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. 4. Die Südseite bleibt, gegebenenfalls bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. 5. Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und gegebenenfalls mit einer weiteren Bank versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Antrag vom 10.09.2020, OF 939/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Volleinhausung der A 661 bei Seckbach

18.02.2019 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung vom 18.02.2019, OA 355 entstanden aus Vorlage: OF 522/11 vom 12.02.2019 Betreff: Volleinhausung der A 661 bei Seckbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Einhausung der A 661 in der Variante L1 aus. Mit der Realisierung dieser 1.300 Meter langen Überbauung wird erreicht, dass 1. für die Frankfurter Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; 2. weitestgehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ermöglicht werden; 3. der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; 4. die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; 5. weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; 6. die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; 7. die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert werden. Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah Einwendungen gegen die aktuellen Planungen zu erheben und mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung zu erarbeiten. Die Einwendungsfristen sind zu beachten. Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A 661 und der A 66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 661 fertiggestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu zehn Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung) 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.03.2019, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 762) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 760 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 762 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 768 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 7. Der Vorlage OA 278 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 zugestimmt. 8. a) Die Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 9. a) Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 10. a) Die Vorlage OA 364 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 760) zu 8. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 9. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Begründung abgelehnt wird) Beschlussausfertigung(en): § 3864, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße

24.01.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4199 entstanden aus Vorlage: OF 546/3 vom 07.10.2018 Betreff: Radverkehr im Günthersburgpark: Lückenschluss Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, im Günthersburgpark den Lückenschluss zwischen Weidenbornstraße und Hallgartenstraße mit Hilfe einer langfristig haltbaren wasserdurchlässigen Decke herzustellen. Begründung: Die Wegeverbindung zwischen Hallgartenstraße und Weidenbornstraße ist eine der wichtigsten Radwegeverbindungen zwischen Nordend und Bornheim. Gleichzeitig ist der Weg aktuell in einem beklagenswerten, im Bereich des Gefälles auf der Westseite des Parks sogar in einem gefährlichen Zustand. Eine wasserdurchlässige Decke würde hier effizient Abhilfe schaffen. Das Radfahrbüro könnte eine Befestigung des Weges aus dem Programm "Lückenschluss Radverkehr" komplett finanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 697 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenhotels im Stadtteil

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3657 entstanden aus Vorlage: OF 531/3 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenhotels im Stadtteil Vorgang: OM 3060/18 OBR 3; ST 1240/18 Bedauerlicherweise genügt die Stellungnahme des Magistrats ST 1240 bezüglich der Anregung des Ortsbeirates OM 3060 zu Insektenhotels im Stadtteil Nordend nach Auffassung des Ortsbeirates nicht. Diese zwar sehr ausführliche Stellungnahme bezieht sich zum Bedauern des Ortsbeirates nicht auf den besagten Stadtteil, sondern auf das allgemeine Stadtgebiet und das Umland. Da sich das Insektensterben auch im Stadtteil Nordend bemerkbar macht, wird der Magistrat aufgefordert, unter anderem auf folgenden Plätzen Insektenhotels zu installieren: - Günthersburgpark; - Bethmannpark; - Holzhausenpark; - Huthpark; - auf Teilen des Alleenrings und des Anlagenrings sowie - bei Kitas und Schulen mit Außengeländen. Hierbei würde einem wichtigen Bildungsauftrag nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3060 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2272 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserbrunnen im Stadtteil

16.08.2018 · Aktualisiert: 26.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3571 entstanden aus Vorlage: OF 514/3 vom 01.08.2018 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Stadtteil Der Magistrat wird aufgefordert, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserbrunnen einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt u. a. den Friedberger Platz, den Merianplatz, den Luisenplatz, die südwestliche Ecke an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, die südliche Seite des Platzes am Eiscafé im Oeder Weg und den Platz vor dem Haupteingang des Günthersburgparks vor. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserbrunnen auch im Nordend dringend gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2224 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 91 90

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark

02.08.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3 Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern. 2. Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Erweiterung Günthersburgpark und Planung Freiflächen im Rahmen des geplanten „Innovationsquartiers“

30.07.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

Antrag vom 30.07.2018, OF 493/3 Betreff: Erweiterung Günthersburgpark und Planung Freiflächen im Rahmen des geplanten "Innovationsquartiers" Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu erläutern, wie konkret die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Planungen für die Erweiterung des Günthersburgparks und der öffentlichen Freiflächen im Rahmen des geplanten Innovationsquartiers erfolgen wird. Begründung: Gem. Hessischer Gemeindeordnung ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, bei sie betreffenden Belangen vorgesehen. Dies muss gerade in einem kinderreichen Stadtteil wie dem Nordend Priorität haben. Hierzu sollte der Magistrat kurzfristig ein entsprechendes Konzept vorlegen, die Planungen haben bei beiden Maßnahmen schon begonnen. Im Übrigen fordert dies auch die UN Kinderrechtskonvention in Art. 12. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 974 2018 Die Vorlage OF 493/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Bedarfsgerechte Hundeauslaufflächen bereitstellen

31.05.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

Antrag vom 31.05.2018, OF 484/3 Betreff: Bedarfsgerechte Hundeauslaufflächen bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Nordend sind Auslaufflächen für Hunde knapp. Es fehlen insbesondere Flächen, in denen die Hunde ohne Leine frei laufen können. Lediglich am oberen Bereich des Günthersburgparks befindet sich eine kleine "Hundewiese", zu der Hundehalter nach Befragung teilweise mehrere Kilometer durch die Stadt laufen oder sogar mit dem eigenen PKW anreisen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit der Bereitstellung von Hundeauslaufflächen ein bedarfsorientiertes Konzept zu Grunde liegt. Falls es ein Konzept nicht gibt, wird hiermit angeregt, dass aufgrund der gemeldeten Hunde bezogen auf die Anzahl und den Standort ein solches erstellt und nach Flächen für den Hundeauslauf gesucht wird. Hundebesitzer wären auch über eingezäunte Flächen erfreut. Dem Ortsbeirat sind die Ergebnisse der Untersuchung und die erstellte Planung vor einer Entscheidungsfindung zur Kenntnis zu geben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 484/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 SPD, 1 LINKE. und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhaltung von Wegen im Günthersburgpark

17.05.2018 · Aktualisiert: 17.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 03.05.2018 Betreff: Erhaltung von Wegen im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Erhaltungsaufwendungen im laufenden Jahr für die Wege im Günthersburgpark geplant sind und gegebenenfalls noch veranlasst werden. Es ist erkennbar, dass sich nicht nur die Verbindung von der Hallgartenstraße zur Weidenbornstraße in einem höchst beklagenswerten Zustand befindet, sondern auch weitere Wege im Park in der Nutzung eingeschränkt sind; 2. mit welcher Zeitspanne der Magistrat rechnet, bis nach einer Sanierung eines Weges erneute Maßnahmen erforderlich werden; 3. welche möglicherweise höherwertigen Materialien für den Weg von der Hallgartenstraße zur Weidenbornstraße verwendet werden können, damit nicht nicht nach wenigen Jahren der Zustand erneut desolat ist. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die maroden Wege im Günthersburgpark umgehend zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1625 Antrag vom 11.10.2018, OF 564/3 Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1029 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Bücherschrank für Jugendliteratur im Bereich der IGS Nordend

03.05.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

Antrag vom 03.05.2018, OF 467/3 Betreff: Bücherschrank für Jugendliteratur im Bereich der IGS Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, im Bereich der IGS Nordend einen Bücherschrank nur für Kinder- und Jugendliteratur aufstellen zu lassen. Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 19. April äußerten SchülervertreterInnen nicht nur den Wunsch nach mehr Bücherschränken sondern auch nach einem nur für Schülerliteratur bestimmten Bücherschrank. Begründung: Im Nordend gibt es in unmittelbarer Nähe zur IGS keinen Bücherschrank. Auf der großen Freifläche vor dem westlichen Eingang zum Günthersburgpark wäre genügend Platz für einen solchen vorhanden. Evtl. wäre mit der Schulleitung zu eruieren, ob sich auch eine Stelle im Schulhof finden ließe. Eine Bestückung nur mit Literatur für Schüler wäre in jedem Fall zu begrüßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: '/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27N_3_22_17-05-2018%27' >22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme '/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27N_3_23_14-06-2018%27' >23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße

19.04.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3058 entstanden aus Vorlage: OF 353/3 vom 23.11.2017 Betreff: Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Saalburgstraße in Richtung Günthersburgpark eine farblich markierte Fahrradspur mit Verbindung zur Fahrradspur in der Burgstraße Richtung Alleenring einzurichten. Außerdem soll eine Führungsmarkierung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Richtung Hartmann-Ibach-Straße (IGS) eingerichtet werden. Begründung: Die Linksabbiegesituation aus der Saalburgstraße ist für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht ganz ungefährlich und unübersichtlich. Auch die Autofahrer haben oft nicht den rechten Überblick, wenn sie Richtung Hartmann-Ibach-Straße weiterfahren wollen. Eine deutlich farblich abgesetzte Markierung einer Fahrradspur, wie sie in der Burgstraße schon existiert, kann hier sehr hilfreich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1273 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Beleuchtung und Fitnessgeräte im erweiterten Teil des Günthersburgparks

05.04.2018 · Aktualisiert: 28.01.2021

Antrag vom 05.04.2018, OF 461/3 Betreff: Beleuchtung und Fitnessgeräte im erweiterten Teil des Günthersburgparks Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Umgestaltungen im Zuge der Erweiterung des oberen Teils des Günthersburgparks berücksichtigt werden können: 1. Beleuchtung der äußeren Wege (mindestens) im oberen Teil des Günthersburgparks bis ca. 22 Uhr 2. Installation einer Fitnessanlage mit Fitnessgeräten für Jedermann Begründung: 1. In den Abend- und Nachtstunden ist der Günthersburgpark zur Zeit kaum beleuchtet. Viele Bewohner der umliegenden Stadtteile nutzen den Park insbesondere auch zum Joggen. Vor allem bei Dunkelheit ist dies im Günthersburgpark jedoch schlecht möglich, da die Trittsicherheit auf den nicht durchgehend ebenen Wegen bei zunehmender Dunkelheit abnimmt und dadurch auch die Verletzungsgefahr steigt. Mit einer Beleuchtung würde man vielen Joggern das Laufen auch am Abend ermöglichen. Auch Fußgänger könnten von einer Beleuchtung profitieren und dadurch den Park auch abends eher nutzen bzw. beleben. Flora und Fauna könnten ausreichend berücksichtigt werden, indem nur in den Abendstunden (und nicht die ganze Nacht) die Beleuchtung an ist. Aufgrund der sowieso notwendigen Bauarbeiten würden zudem keine erheblichen Kosten entstehen. 2. Die Neugestaltung des oberen Teils des Günthersburgparks sollte dazu dienen, den Bürgern Erholungs- und Bewegungsfläche an der frischen Luft zu bieten. Die Installation einer Fitnessanlage stellt eine ideale Möglichkeit zur freien Bewegung als Alternative zum Fitnessstudio dar. Schon die Fitnessanlagen im Huthpark sowie im Volkspark Niddatal erfreuen sich großer Beliebtheit. Gerade im Günthersburgpark könnte so eine Gelegenheit zu sportlicher Aktivität für jedermann geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und 1 SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE und 3 SPD

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-Halle

12.03.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung vom 12.03.2018, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 14.02.2018 Betreff: Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-Halle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im geplanten Quartier "Nördlich der Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Zwei-Felder-Halle mit Vereinszentrum für den Frankfurter Osten einzuplanen. Die Halle soll für Sport- und auch gesellschaftliche Veranstaltungen nutzbar sein. Begründung: Neben vielen anderen Sportvereinen im Frankfurter Osten ist auch der Turnverein Seckbach 1875 e. V. (TVS) von dem zu geringen Angebot an multifunktionalen Hallen in diesem Gebiet betroffen und in seiner Weiterentwicklung behindert. Der TVS zum Beispiel verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportlichen Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen der Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 222 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen des Beschlusses vom 23.02.2017, § 1053, überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen des Beschlusses vom 23.02.2017, § 1053, überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 222) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2548, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.04.2018 Aktenzeichen: 51 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Standort für die Bornheim Boules bei den Planungen des Innovationsquartiers prüfen

01.03.2018 · Aktualisiert: 20.10.2022

Antrag vom 01.03.2018, OF 430/3 Betreff: Standort für die Bornheim Boules bei den Planungen des Innovationsquartiers prüfen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie im Rahmen der Planungen des Innovationsquartiers ein neuer Standort für den Bornheim Boules e.V. z.B. in der Nähe des Abenteuerspielplatzes am Günthersburgpark gefunden werden kann Begründung: Den Bornheim Boules wurde nach der Schließung der Werkstatt des Grünflächenamts eine temporäre Nutzung auf einem Teil des Werkstattgeländes gestattet. Daher benötigen die Bornheim Boules im Rahmen der ab 2019/2020 geplanten nördlichen Erweiterung des Günthersburgparks einen neuen Standort. Nach Beschlussfassung des Ortsbeirats Nordend vom Sommer 2017 - nach Diskussionen mit dem Grünflächenamt - soll die nördliche Erweiterung des Günthersburgparks ausschließlich parkmäßig mit der Schaffung naturnaher Spielmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen erfolgen. Bauliche Maßnahmen, d.h. 'Betonlösungen' werden ausdrücklich ausgeschlossen, um eine Übernutzung der nur ca. 2ha großen Erweiterungsfläche zu vermeiden. Ein Standort für die Bornheim Boules, z.B. in der Nähe des Abenteuerspielplatzes am Günthersburgpark, böte u.a. die Möglichkeit einer pädagogischen Kooperation mit entsprechenden Vorteilen für die Bornheim Boules und dem Träger des Abenteuerspielplatzes . Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 430/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 430/3 wird zurückgestellt; bis der runde Tisch stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 430/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 430/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Innovationsviertel und benachbarte Grünanlage

22.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung vom 16.02.2018, OA 224 entstanden aus Vorlage: OF 742/5 vom 30.01.2018 Betreff: Innovationsviertel und benachbarte Grünanlage Der Magistrat wird gebeten, alle Planungen zum Innovationsquartier, die die Grünanlagen betreffen, unbedingt direkt mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Dem Ortsbeirat obliegt die Hoheit, über die Gestaltung von Grünanlagen zu befinden. Begründung: In der Präsentation der Planungen zum Innovationsquartier in der Dezembersitzung des Ortsbeirates Nordend wurden Vorstellungen skizziert, die als eine Freifläche eine Terrasse im Günthersburgpark vorsahen. Diese Fläche liegt im Erweiterungsbereich des Günthersburgparks, auf dem aufgegebenen Werkstatthof des Grünflächenamtes. Der Park liegt außerhalb des Planungsbereichs des Innovationsviertels und der Ortsbeirat hat schon Vorstellungen, wie der Erweiterungsbereich des Günthersburgparks entwickelt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1056 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigen

24.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

Antrag vom 24.01.2018, OF 400/3 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o. g. Haushaltsstelle Mittel für die Erneuerung der Wasserpumpe am Wasserspielplatz Günthersburgpark einzustellen. Nach der Erneuerung der Pumpe sollte es auch möglich sein die Benutzungszeit auszuweiten (morgens früherer Beginn). Begründung: Die Kinder der Bildungsbande der IGS Nordend und der Merianschule haben einen Kinderrechte-Check im Nordend durchgeführt. Sie stellten nach Auskunft der Kinderbeauftragten fest, dass der nahegelegene Wasserspielbereich während der Schulzeit nicht genutzt werden kann, weil entweder die Pumpe defekt ist oder das Wasser nicht eingeschaltet ist. Die vorhandene Infrastruktur für Kinder sollte benutzbar und auf die Bedürfnisse der Kinder im Nordend ausgerichtet sein. In den heißen Sommermonaten stellt der Wasserspielbereich eine wichtige Abkühlung im Alltag der Kinder dar. Hierzu erreichten den Ortsbeirat 3 im letzten Jahr auch zahlreiche Bürgerbeschwerden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Etatanregung EA 104 2018 Die Vorlage OF 400/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2018 Sonderzuschuss für das Stoffel Festival 2018

10.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

Antrag vom 10.01.2018, OF 382/3 Betreff: Haushalt 2018 Sonderzuschuss für das Stoffel Festival 2018 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, das Stalburgtheater für die Durchführung des Stoffel Festivals im Günthersburgpark in 2018 mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von Euro 10.000 zu fördern. Begründung: Der Stoffel ist eine weit über das Nordend hinaus beliebte Sommerattraktivität im Günthersburgpark. Einschränkungen durch Nachbarschaftseinwendungen und das schlechte Wetter im Sommer 2017 haben zu deutlichen finanziellen Einbußen geführt. Da aber ein starkes Interesse an der Fortführung dieses Festivals besteht, ist eine finanzielle Absicherung dringend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Etatanregung EA 100 2018 Die Vorlage OF 382/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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