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Meine Nachbarschaft: Günthersburgallee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der oberen Günthersburgallee

21.01.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 21.01.2022 Betreff: Instandsetzung der oberen Günthersburgallee Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen: 1. Sanierung der Rasenflächen (z. B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal); 2. Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-) Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung; 3. Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage; 4. Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2268 Antrag vom 09.03.2023, OF 485/3 Antrag vom 09.03.2023, OF 486/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt

03.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 176/3 Betreff: Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt Der Denkmalsschutz ist in der Hess. Verfassung in Artikel 62 verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümer obliegt die Verpflichtung ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit 8 Mio EUR den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wurden in den letzten Jahren Anträge für Mittel aus dem Etat des Landes Hessen für den Erhalt und die Wiederherstellung der Kulturdenkmäler obere Günthersburgallee und Günthersburgpark gestellt? b) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c) Wurde mit der unteren Denkmalbehörde in Frankfurt bereits Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob Mittel für die Wiederherstellung des denkmalsgeschützten Ensembles der Grünfläche in der oberen Günthersburgallee beantragt werden können? Wurde hierbei auch der früher vorhandene Brunnen angesprochen von dem noch das Steinbecken vorhanden ist und das derzeit mit Rosen bepflanzt ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann erfolgt die Anfrage? Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 293 2022 Die Vorlage OF 176/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

02.12.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin

18.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern

11.11.2021 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 146/3 Betreff: Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern Das verbotswidrige Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes beschäftigt den Ortsbeirat 3 in der Vergangenheit schon häufiger. Leider hat sich an der Situation nach wie vor nichts geändert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die das Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes im Bereich des dortigen Spielplatzes wirksam unterbinden. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: - Verstärkte Kontrollen - Fahrradständer anstatt Poller (mit Ausnahme der nötigen Einfahrt für die Wochenmarktbeschicker) im Bereich zw. Spielplatz und Bornheimer Landstraße - im Bereich des U-Turns wird entlang des Zauns zum Spielplatz ein schmaler Pflanzstreifen mit Büschen angelegt, der das Parken verhindert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität auf dem Spielplatz verbessert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße

04.11.2021 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 83/3 vom 02.08.2021 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Parkplätze auf der südlichen Seite des Straßenabschnitts werden von Quer- bzw. Schrägparkplätzen zu Längsparkplätzen umgewandelt. Eine entsprechende Markierung der Stellflächen soll dies den Parkenden verdeutlichen. 2. Vor den Hausnummern 6, 16 und 22 auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden drei Randparkplätze in Fahrradparkplätze umgewandelt und mit Fahrradbügeln ausgestattet. 3. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden durch weiße Linien auf dem Gehweg die Parkplätze so begrenzt, dass Autos nicht zu weit auf dem Gehweg parken und den Fußgängerinnen und Fußgängern wieder eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung steht. 4. Auf der nördlichen Seite wird geprüft, ob die Parkfläche für eine Ladezone für Paketdienste umgewandelt werden kann. 5. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts wird geprüft, ob auf ausgewählten Parkplätzen Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zulasten des Fuß- und Radverkehrs. Am drängendsten ist das Problem der zu geringen Restgehwegbreite auf beiden Seiten des Straßenabschnitts. Eine Orientierung für Parksuchende, z. B. durch entsprechende Markierungen, fehlt aktuell. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Radverkehr durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum und Stadtgrün. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Die Verwaltung hat in ihrer Antwort u. a. statt Schrägparken Längsparken auf der südlichen Seite vorgeschlagen (erster Punkt der Anregung), was von vielen Anwohnern begrüßt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Antrag vom 09.03.2022, OF 241/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend?

03.10.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 118/3 Betreff: Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend? In letzter Zeit häufen sich Meldungen über abgebaute Spielgeräte auf Spielplätzen auch im Nordend. Letztes Beispiel war der Günthersburgspielplatz. Offensichtlich fehlt im Grünflächenamt das Geld für solche notwendigen Erneuerungsmaßnahmen. Der Ruf nach der Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget wird zur Regel. Das ist allerdings nicht der Sinn des Budgets und dafür natürlich auch nicht ausreichend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Auf welchen Spielplätzen im Nordend fehlen Spielgeräte oder müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden? b) Wann werden die seit Jahren geplanten Erneuerungsmaßnahmen auf dem Merianspielplatz und die Anfang des Jahres besprochenen Erneuerungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee und im Bereich der oberen Günthersburgallee umgesetzt? c) Wie wird die Unterhaltung der Spielplätze im Grünflächenamt geplant? Werden in die laufenden Unterhaltungskosten auch Rückstellungen für erforderliche Ersatzbeschaffungen im Rahmen der normalen Nutzungsdauer von Spielgeräten und für unvorhersehbare Schäden gebildet? Werden Grundsanierungen für alle Spielplätze eingeplant? d) Wie erfolgt die Reinigung der Spielplätze? Wer überwacht die Ausführung der Reinigung? e) Was wurde bzgl. der bekannt gewordenen nicht ausgeführten Reinigung auf dem Merianspielplatz und der oberen Günthersburgallee unternommen? f) Wann werden endlich auf allen Spielplätzen und Grünflächen krähensichere Mülleimer aufgestellt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 118/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2021 Die Vorlage OF 118/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen

09.09.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.08.2021 Betreff: Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Günthersburgalle auf Höhe der Rothschildallee so zu versetzen, dass sie nicht mehr auf dem Zebrastreifen stehen. Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten in diesem Bereich wurden die Glascontainer auf den Zebrastreifen versetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie wieder auf den vorherigen Standort versetzt werden, da momentan der Zebrastreifen nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Die Überquerung von Personen mit Kinderwagen als auch mit dem Rollstuhl wird durch die beengten Verhältnisse sehr schwierig (siehe Foto). Der Magistrat möge auf die FES einwirken, um diesen Missstand zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee

25.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3 Betreff: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Ortstermin zur neugestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Begründung: Die neu gestaltet Haltestelle wirft bzgl. Wegbeziehungen und Aufstellflächen für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer an dieser stark frequentierten Querung einige Fragen auf, die kurzfristig geklärt werden sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 98/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., FDP und Volt

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße

08.07.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen

08.07.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 582 entstanden aus Vorlage: OF 80/3 vom 08.07.2021 Betreff: Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen 1. Der Magistrat wird gebeten, dem guten Beispiel des R unden Tisches zum Friedberger Platz (2011) folgend, ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und Wildpinkelei durch Partygäste auf dem Friedberger Platz, dem Luisenplatz, dem Merianplatz und dem Matthias-Beltz-Platz vorzulegen. Der Martin-Luther-Platz soll prophylaktisch einbezogen werden. 2. Der Ortsbeirat arbeitet an einem Konzept, im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen im Nordend einen Plan zur Beruhigung der Belastungen durch nächtliche Feiern im Günthersburgpark zu finden, und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie er die Zusammenarbeit des Ortsbeirates mit den Schulen zu diesem Thema unterstützen kann. 3. Der Magistrat wird gebeten, im innenstadtnahen Bereich Flächen zu identifizieren und so attraktiv zu gestalten, dass sie der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Solche Orte müssen außerhalb von Wohngebieten liegen und fußläufig oder in Kombination mit dem ÖPNV gut erreichbar sein. 4. Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch (RT 2021) vorzubereiten, der sich im Herbst konstituiert. Dieser soll sich auf Ziele und Maßnahmen verständigen, um wirksam der Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner, der Vermüllung und Wildpinkelei entgegenzutreten. Dabei soll auch auf Lösungsansätze anderer Städte zurückgegriffen werden. 5. In der laufenden Saison soll sich der Magistrat mit dem Ortsbeirat auf wirksame Sofortmaßnahmen verständigen, dabei sind die bisher verfügbaren Handlungsmöglichkeiten (ausreichende Infrastruktur wie Mülltonnen, Dixi-Klos und Urinale, Einsatz von Kehrmaschinen ab 22 Uhr, die Ansagen und Aufforderungen der Polizei und Stadtpolizei) besser abgestimmt zum Einsatz zu bringen. Alle vorhandenen und neu entstehenden Hotspots im Nordend sollen dabei gleichermaßen im Blick behalten werden. Begründung: Die bisherigen Bemühungen, auf den Plätzen im dicht besiedelten Nordend eine verträgliche Lösung zur Begrenzung von Lärm und Müll zu finden, sind an ihre Grenzen gestoßen. Der Preis für die Verbesserungen auf und um den Friedberger Platz war und ist die Verlagerung des Problems auf benachbarte Plätze. Die Belastbarkeit der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere am Luisenplatz, an der Bornheimer Landstraße (zwischen Friedberger Landstraße und Luisenplatz) und am Matthias-Beltz-Platz, ist ausgereizt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1935 Antrag vom 18.11.2021, OF 142/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1283 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße

27.05.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 43/3 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Raumaufteilung der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße so umgestaltet werden kann, dass die Platzaufteilung zwischen KFZ-, Rad- und Fußverkehr gerechter erfolgen kann. Am drängendsten ist das Problem der Restgehwegbreiten durch das Quer- und Schrägparken. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum, Stadtgrün sowie Parkfläche für Lieferverkehr und Handwerksbetriebe. Anwohner*innen wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Vom Magistrat wurde eine Beauftragung zur Prüfung der Möglichkeiten durch den Ortsbeirat angeregt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2021, OF 83/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 43/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 43/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 83/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 83/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin Bornheimer Landstraße

24.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 42/3 Betreff: Ortstermin Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten gemeinsam mit dem ASE einen Ortstermin an der Bornheimer Landstraße zu vereinbaren. Themen sollen sein: schnell umsetzbare, wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualtiät, mehr Fahrradständer und sichere Querungsmöglichkeiten. Begründung: Die Bornheimer Landstraße ist eine wichtige West-Ost-Verbindung für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Standort für Einzelhandel und Gastronomie. Die Situation dort hat den Ortsbeirat in Teilaspekten bereits in der Vergangenheit häufiger beschäftigt. Jetzt soll der Ortstermin den Blick auf die Gesamtsituation lenken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 42/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umrüstung von Gasleuchten in der Günthersburgallee

22.04.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 14/3 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten in der Günthersburgallee Vorgang: B 311/20 Im letzten Bericht zur Umrüstung der Gasleuchten (B 311 aus Juli 2020) wird für die Günthersburgallee der Abschluss der Planung festgestellt. Leider ist bislang noch keine Umrüstung erfolgt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: a) Wann erfolgt die Umrüstung der Gasleuchten in der Günthersburgallee? b) Wann und wie erfolgt die Umrüstung von Straßen im Ortsbezirk 3, die in der o.g.Tabelle nicht erwähnt werden, z.B. die Thomasiusstraße? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 311 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 14/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 53 2021 Die Vorlage OF 14/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1011/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) entweder das Haltverbotsschild am östlichen Fahrbahnrand der Martin-Luther-Straße im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring endlich wieder aufgestellt und diese Regelung dann auch kontrolliert werden kann oder b) die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert werden kann, sodass künftig die Martin-Luther-Straße zur Einbahnstraße und die Zufahrt vom Alleenring gesperrt wird. Die Zufahrt ins Quartier wäre dann nach wie vor über die Burgstraße möglich. Begründung: Das Parken am östlichen Fahrbahnrand führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen allen Beteiligten. Durch die Wiedereinführung des Halteverbots, das bis zur Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes bestanden hatte, wird die Situation wieder entschärft. Wenn die bisherige Reglung aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Straße zur Einbahnstraße werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 789 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7169 entstanden aus Vorlage: OF 1035/3 vom 07.01.2021 Betreff: Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, an dem Übergang von der Güntherburgallee in die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20 in Fahrtrichtung Rohrbachstraße) vor dem Fußgängerüberweg beidseitig Fahrradständer zu installieren, damit der vorgegebene Mindestabstand zum Fußgängerüberweg nicht durch parkende Autos versperrt wird. Begründung: Die Günthersburgallee stößt als Einbahnstraße auf die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20). Dort ist ein langer Fußgängerüberweg. Aufgrund der Parkplatzsituation und der ungewöhnlichen Länge des Fußgängerüberwegs parken dort regelmäßig Autos in Fahrtrichtung direkt vor dem Fußgängerüberweg. Um Klarheit in die unübersichtliche Situation zu bringen und die Fußgänger und Fahrradfahrer zu schützen, soll an dieser Stelle der geforderte Mindestabstand ausgewiesen und gleichzeitig der Bedarf an Fahrradständer gedeckt werden. Aufgrund des sowieso einzuhaltenden Mindestabstandes gehen auch keine Parkplätze verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1116 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7159 entstanden aus Vorlage: OF 1010/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee Der Magistrat wird geben, auf der Straßenfläche Parkplätze einzuzeichnen (Parkstreifen), um so die Martin-Luther-Straße und die Günthersburgallee zu verlängern, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Begründung: Die Fläche wird zurzeit intensiv von Autos zum Parken benutzt. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn einzelne Autos wegfahren und dadurch ein Auto mitten auf der Fläche steht. Durch die Einzeichnung eines Parkstreifens wird Klarheit geschaffen, wo geparkt werden darf, das Fahren in die Einbahnstraße unterbunden und die Verkehrsführung klar geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 790 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Martin-Luther-Straße: Bürgersteig zwischen Alleenring und Rohrbachstraße teilweise entsiegeln und begrünen

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1016/3 vom 30.11.2020 Betreff: Martin-Luther-Straße: Bürgersteig zwischen Alleenring und Rohrbachstraße teilweise entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, in der Martin-Luther-Straße einen Teilbereich des breiten Gehweges zwischen den Autoparkplätzen und den Hauswänden vor den Bäumen zu entsiegeln und in einen Grünstreifen umzuwandeln. In den Grünstreifen sollten Fahrradabstellmöglichkeiten integriert werden. Die Anwohnerschaft sollte bezüglich der Übernahme von Patenschaften (Urban Gardening) mit eingebunden werden. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 3 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen . Begründung: Die Bemühungen, weitere grüne Flächen auch in den Wohnquartieren zu schaffen, müssen weiter verstärkt werden. Hier sind kreative Lösungen wichtig. Der Bereich für Gehweg und Parkplätze im genannten Bereich in der Martin-Luther-Straße beträgt nahezu elf Meter in der Breite. Da die Markierungen für die Parkplätze nicht eingezeichnet bzw. nicht mehr sichtbar sind, parken die Autos ziemlich chaotisch. In Teilflächen ist die Pflasterung durch Baumwurzeln teilweise stark beschädigt. Eine Neuordnung und die Wiederherstellung des Gesamtbereiches sind dringend erforderlich. Dies sollte für eine Neuaufteilung der Flächen und die Schaffung von zusätzlichen grünen Freiflächen genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 619 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Spielplatz Günthersburgallee mit benachbartem Fußballplatz

30.11.2020 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6977 entstanden aus Vorlage: OF 1018/3 vom 30.11.2020 Betreff: Sanierung Spielplatz Günthersburgallee mit benachbartem Fußballplatz Der Magistrat wird gebeten, ausgehend vom Ortstermin am 25.11.2020 ein zeitgemäßes Konzept für die Erneuerung und verbesserte Ausgestaltung des Spielplatzes vorzulegen. Das Konzept sollte Überlegungen zu Gestaltungsmaßnahmen, zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, zur Bepflanzung, zu den Kosten sowie zu Priorisierungen und der Zeitschiene enthalten. Des Weiteren ergäbe sich die Möglichkeit, auf dem Platz Urban Gardening-Projekte zu entwickeln. Insbesondere muss die Trennung von Weg- und Sandbereich auf dem Platz und die Befahrbarkeit des Weges mit Kinderwagen etc. wiederhergestellt werden. Im Vorgriff sollte geprüft werden, ob analog zu dem Spielplatz in der Luxemburgerallee eine saisonale einfache Toilettenstellung (Dixi, ToiToi) möglich wäre. Des Weiteren besteht der Wunsch nach dem Aufbau einiger Tische. Zusätzlich soll das Fußballfeld baldmöglichst mit einer geeigneten Decke/einem geeigneten Belag versehen werden. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, dem Ortsbeirat diesbezüglich geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Begründung: Seit der letzten Sanierung des Spielplatzes in der Günthersburgallee sind nunmehr 20 Jahre vergangen. Das Spielangebot ist vorhanden, die Gesamtfläche bietet jedoch einen trostlosen Anblick. Durch fehlende oder defekte Einfassungen der Sandspiel- und Fallschutzflächen, die nunmehr übergangslos ineinander übergehen, sind die Wege und befestigten Flächen nicht mehr von den Spielflächen zu unterscheiden. Der gesamte Spielplatz ist eine einzige Sandfläche, durchsetzt mit Erde und Laub, welche im Sommer stark staubt und in den Wintermonaten zu einer Schlammstrecke wird. In diesem Zustand ist der "Weg" kaum mit Kinderwagen oder Bollerwagen zu befahren. Diese Mängelbeschreibung eines häufig staubigen oder schlammigen Bodens gilt auch für das Fußballfeld, das daher ebenfalls dringend zu erneuern ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 534 Antrag vom 02.04.2023, OF 500/3 Antrag vom 18.04.2023, OF 501/3 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 117 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Teilweise Entsiegelung im Abschnitt Martin-Luther-Straße zwischen Alleenring und Rohrbachstraße

16.11.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 995/3 Betreff: Teilweise Entsiegelung im Abschnitt Martin-Luther-Straße zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine teilweise Entsiegelung und Grünpflanzung sowie damit einhergehend die Neuordnung der Parkplätze im östlichen Bereich der Martin-Luther-Straße im Abschnitt zwischen Alleenring und Rohrbachstraße zu prüfen. Ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern ist wünschenswert. Weiterhin möge der Magistrat berichten, ob es in diesem gründerzeitlich geprägten Straßenabschnitt ursprünglich Vorgärten gab und, falls ja, wann und warum diese wegfielen. Begründung: Die versiegelte Fläche für Gehweg und Parkplätze beträgt im genannten Bereich nahezu 11 Meter in der Breite. Da die Markierungen für die Parkplätze nicht eingezeichnet bzw. nicht mehr sichtbar sind, ist das ganze Erscheinungsbild chaotisch und sehr blechlastig. Zu dem wilden Parken trägt die durch Baumwurzeln teilweise stark beschädigte Pflasterung bei. Diese Situation geht vor allem auf Kosten der Freifläche, die sehr gut anders zu nutzen wäre. Der Vorschlag geht auf einen Anwohner zurück, der an den Wänden seiner Wohnung ausgeprägte Risse feststellt. Nach Prüfung durch eine Statikerin gehen diese auf einen stark gesenkten Grundwasserspiegel zurück. Entsiegelung und Begrünung stehen diesem Problem zumindest nicht entgegen und sind zudem für das Klima und einen gemeinsam genutzten Stadtraum förderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 995/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1016/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee

24.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 05.03.2020 Betreff: Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee An der Ecke Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee befindet sich vor dem Restaurant Niewo eine freie dreieckige Straßenfläche, die keinerlei Markierungen besitzt. Von der Rohrbachstraße kommende Fahrzeuge biegen in die Günthersburgallee ab, von der Hartmann-Ibach-Straße kommende Fahrzeuge queren die Rohrbachstraße. Neuerdings parken auf der Fläche Fahrzeuge, insbesondere nachts, sodass der Verkehr behindert wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort Markierungen aufzubringen, die das Parken regeln oder verbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 954/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße Der Einmündungsbereich Bornheimer Landstraße / Feststraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Feststraße queren wollen, als auch aus westlicher oder südlicher Richtung kommende Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündung durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 951/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße Der Einmündungsbereich Eichwaldstraße / Gabelsbergerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos nebeneinander (!) im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen die hässlichen "Stellvertreter" zu entfernen und den freiwerdenden Platz durch Radbügel vor Falschparkern zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VI) Günthersburgallee/Erlenbacher Straße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 950/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VI) Günthersburgallee/Erlenbacher Straße Der Einmündungsbereich Günthersburgallee / Erlenbacher Straße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen und auf der bereits markierten Freifläche durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 949/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße Der Einmündungsbereich Gabelsbergerstraße / Erlenbacher Straße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Oft ist die Situation sogar so schlimm, dass Menschen mit Rollator gar nicht mehr passieren können. An der westlichen Ecke der Einmündung scheint die Parkraummarkierung in den 5-Meter-Bereich hineinzuragen, was deshalb zu scheinbar regelkonformem Parken im 5-Meter-Bereich führt. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserungen beim Spielplatz untere Günthersburgallee

14.08.2020 · Aktualisiert: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 922/3 Betreff: Verbesserungen beim Spielplatz untere Günthersburgallee Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Spielplatzes untere Günthersburgallee ("Günthersburg-Ei") vorzunehmen: - Der durch den Spielplatz vom südlichen Tor zum Bolzplatz verlaufende zentrale Weg und die umgebenden Sandkastenbereiche werden in einer solchen Weise baulich eingefasst und voneinander abgegrenzt, dass beide Bereiche nicht übergangslos ineinander übergehen, mit der Folge, dass auf dem Weg ständig von Kindern wie in einem Sandkasten gegraben wird und sich der Weg im Laufe der Zeit so mit Sand auffüllt, dass er bei nassem Wetter zu einer Schlammstrecke wird. In diesem Zustand ist der Weg kaum mit Kinderwagen oder Bollerwagen zu befahren. - Wenn möglich, erhält der Spielplatz noch zwei weitere Schaukeln zusätzlich zu den zwei schon vorhandenen dazu, da diese bei Weitem nicht ausreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 922/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 922/3 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern auf dem Spielplatz in der unteren Günthersburgallee stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahrenquelle Vogelsbergstraße

12.08.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 929/3 Betreff: Gefahrenquelle Vogelsbergstraße In der Vogelsbergstraße, Einbahnstraße vom Martin-Luther-Platz zum Mathias-Beltz-Platz, sind Parkbuchten auf der rechten Seite, auf der linken Seite ist schräges Parken erlaubt. Beim Ausparken entsteht eine Gefahrensituation, wenn Fahrradfahrende in Richtung Martin-Luther-Platz fahren und ihnen ein PKW entgegenkommt. Der Autofahrer, die Autofahrerin hat beim Ausparken nur eingeschränkte Sicht auf die Straße, der Fahrradfahrer, die Fahrradfahrerin hat bei Gegenverkehr keine Möglichkeit, genügenden Abstand vom ausfahrenden PKW einzuhalten und diesem notfalls auszuweichen. Der Ortsbeirat wird gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob die Gefahrensituation durch das Längsparken in Fahrtrichtung entschärft werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße

25.06.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 10.06.2020 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 592/20 Der Magistrat wird gebeten, die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teilstück zu verschieben, wie es bereits mit der Vorlage OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bez. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibenden Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1831 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14

25.06.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 903/3 vom 11.06.2020 Betreff: Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14 Der Magistrat wird gebeten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Mietverhältnisse für alle Mieterinnen und Mieter in der Bornheimer Landstraße 14 mit erträglichen Mieten zu erhalten. Dazu wird der Magistrat gebeten, 1. wenn nötig, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen; 2. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen; 3 die Bewohnerinnen und Bewohner vor Schikanen bei der Renovierung und Sanierung zu schützen; 4. regelmäßige Begehungen durch die verantwortlichen Ämter vorzunehmen. Begründung: Nach dem Verkauf des Hauses an die Firma WPS hat diese versucht, durch massive Einschüchterungen und völlig überzogene Mietankündigungen die Mieterinnen und Mieter des Hauses zu vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist der Magistrat aufgefordert, die Betroffenen nach besten Kräften zu unterstützen und sie vor Entmietung und Schikanen zu bewahren. Da die Bornheimer Landstraße 14 in einem Milieuschutzgebiet liegt, gibt es dazu inzwischen die entsprechenden gesetzlichen Instrumente und Verfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 1 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

10.06.2020 · Aktualisiert: 09.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

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