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Meine Nachbarschaft: Günthersburgallee

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Strassenzuordnung nur automatisch
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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

Antrag vom 09.09.2020, OF 954/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße Der Einmündungsbereich Bornheimer Landstraße / Feststraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Feststraße queren wollen, als auch aus westlicher oder südlicher Richtung kommende Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündung durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

Antrag vom 09.09.2020, OF 949/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße Der Einmündungsbereich Gabelsbergerstraße / Erlenbacher Straße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Oft ist die Situation sogar so schlimm, dass Menschen mit Rollator gar nicht mehr passieren können. An der westlichen Ecke der Einmündung scheint die Parkraummarkierung in den 5-Meter-Bereich hineinzuragen, was deshalb zu scheinbar regelkonformem Parken im 5-Meter-Bereich führt. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Gefahrenquelle Vogelsbergstraße

12.08.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

Antrag vom 12.08.2020, OF 929/3 Betreff: Gefahrenquelle Vogelsbergstraße In der Vogelsbergstraße, Einbahnstraße vom Martin-Luther-Platz zum Mathias-Beltz-Platz, sind Parkbuchten auf der rechten Seite, auf der linken Seite ist schräges Parken erlaubt. Beim Ausparken entsteht eine Gefahrensituation, wenn Fahrradfahrende in Richtung Martin-Luther-Platz fahren und ihnen ein PKW entgegenkommt. Der Autofahrer, die Autofahrerin hat beim Ausparken nur eingeschränkte Sicht auf die Straße, der Fahrradfahrer, die Fahrradfahrerin hat bei Gegenverkehr keine Möglichkeit, genügenden Abstand vom ausfahrenden PKW einzuhalten und diesem notfalls auszuweichen. Der Ortsbeirat wird gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob die Gefahrensituation durch das Längsparken in Fahrtrichtung entschärft werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14

25.06.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 903/3 vom 11.06.2020 Betreff: Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14 Der Magistrat wird gebeten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Mietverhältnisse für alle Mieterinnen und Mieter in der Bornheimer Landstraße 14 mit erträglichen Mieten zu erhalten. Dazu wird der Magistrat gebeten, 1. wenn nötig, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen; 2. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen; 3 die Bewohnerinnen und Bewohner vor Schikanen bei der Renovierung und Sanierung zu schützen; 4. regelmäßige Begehungen durch die verantwortlichen Ämter vorzunehmen. Begründung: Nach dem Verkauf des Hauses an die Firma WPS hat diese versucht, durch massive Einschüchterungen und völlig überzogene Mietankündigungen die Mieterinnen und Mieter des Hauses zu vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist der Magistrat aufgefordert, die Betroffenen nach besten Kräften zu unterstützen und sie vor Entmietung und Schikanen zu bewahren. Da die Bornheimer Landstraße 14 in einem Milieuschutzgebiet liegt, gibt es dazu inzwischen die entsprechenden gesetzlichen Instrumente und Verfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 1 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße

25.06.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 10.06.2020 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 592/20 Der Magistrat wird gebeten, die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teilstück zu verschieben, wie es bereits mit der Vorlage OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bez. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibenden Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1831 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

10.06.2020 · Aktualisiert: 09.09.2020

Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring

28.05.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 868/3 vom 02.05.2020 Betreff: Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring Der Magistrat wird gebeten, in den drei U-Turns auf der Rothschildallee Höhe Günthersburgallee und Rotlintstraße Pkw-Parkplätze farblich und mit Beschilderung zu markieren. Begründung: Die Parkplatzsituation im Nordend ist besonders angespannt. Diese Maßnahme führt dazu, die Nebenstraßen zu entlasten und sorgt für Klarheit, dass hier geparkt werden kann. In den U-Turns wird teilweise geparkt, es ist ausreichend Platz vorhanden und es gehen keine Fußwege und Fahrradabstellmöglichkeiten verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung vom 20.02.2020, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 29.01.2020 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude, die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nachdem das Gebäude Alleenring/Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der Ortsbeirat 3 erneut den Versuch unternehmen, die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen lässt: Baumweg 12; Julius-Heyman-Straße 12; Musikantenweg 15; b) ob die Möglichkeit besteht, die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen; c) ob es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend gibt. Wenn ja, welche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1368 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage OA 539 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5520, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfrage zur OM 4693

20.02.2020 · Aktualisiert: 20.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 03.01.2020 Betreff: Nachfrage zur OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort auf die Anregung OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstücks auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße gebeten. Mit der Stellungnahme ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem Ortsbeirat 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die Vorlage erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee

05.02.2020 · Aktualisiert: 09.09.2020

Antrag vom 05.02.2020, OF 824/3 Betreff: Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee Seit Jahren hat der Magistrat das Ziel, die artenarme Rasenfläche des Mittelstreifens zwischen den Fahrspuren der Rothschild- und Nibelungenallee mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Aufgrund der damals bevorstehenden Verlegung der Fernwärmetrasse wurden die Maßnahmen nicht weiter verfolgt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mehr als eineinhalb Jahre danach, ist der Mittelstreifen immer noch nicht bepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu berichten, ob die Bepflanzung im Frühjahr 2020 beginnt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1744 2020 Die Vorlage OF 824/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, wann die Bepflanzung beginnt und ob auf dem Mittelstreifen auch eine Blühwiese eingerichtet werden kann." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schmalere Einfahrt in die Burgstraße

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 760/3 vom 21.11.2019 Betreff: Schmalere Einfahrt in die Burgstraße Vorgang: OM 4044/18 OBR 3; ST 365/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Gefahrenpunkt an der Kreuzung Rothschildallee/Burgstraße Südseite mit Hilfe eines andere n Kurvenradius zu entschärfen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 365 mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht befürwortet wird. Ungeachtet dessen besteht das Problem einer Einfahrt in die Burgstraße vom Alleenring her kommend. Laut Aussagen aus der Anwohnerschaft wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit abgebogen und dabei der fußläufige Verkehr und der Radverkehr auf der Verbindung Innenstadt - Seckbach gefährdet. Abhilfe kann ein veränderter Kurvenradius schaffen, der eine erhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 831 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5660 entstanden aus Vorlage: OF 794/3 vom 08.01.2020 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen Auch im Nordend wird immer mehr Fahrrad gefahren, es gibt aber im Straßenraum insgesamt zu wenig sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat bemüht sich deshalb immer wieder, Stellen aufzuzeigen, an denen im Ortsbezirk Fahrräder abgestellt werden können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Straßen wie der Martin-Luther-Straße oder der Egenolffstraße Fahrradbügel aufzustellen, und zwar in den freien Räumen hinter den Bäumen zwischen den senkrecht parkenden Autos. Auch andere Straßen im Nordend mit vergleichbarer Baumanordnung könnten so mit Fahrradbügeln ausgestattet werden. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass auf diese Art Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auch im Nordend entstehen können wie es sie anderswo ähnlich schon gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 827 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2020/2021 Baum auf dem Martin-Luther-Platz

09.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 09.01.2020, OF 770/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Baum auf dem Martin-Luther-Platz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt, um im nördlichen Teil des Martin-Luther-Platzes einen weiteren Baum zu pflanzen - vis-à-vis zur Einmündung Martin-Luther-Straße neben der Rampe. Begründung: Der Martin-Luther-Platz ist leider komplett versiegelt, sodass er sich im Sommer extrem aufheizt. Ein weiterer Baum im nördlichen Bereich kann hier ein wenig Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 135 2020 Die Vorlage OF 770/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturdenkmal „Günthersburgallee“ erhalten und pflegen

31.10.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5366 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.09.2019 Betreff: Kulturdenkmal "Günthersburgallee" erhalten und pflegen Die Günthersburgallee wird auf der Liste der Stadt Frankfurt der Kulturdenkmäler in Frankfurt geführt und sollte in diesem Sinne auch gepflegt und geschützt werden. Der aktuelle Zustand der oberen Günthersburgallee zwischen Friedberger Platz und Hartmann-Ibach-Straße wird diesem Anspruch in keinster Weise gerecht. Der gesamte Grünstreifen in der Mitte der Straße macht in weiten Teilen einen ungepflegten Eindruck. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie der Grünstreifen der Günthersburgallee neu gestaltet werden kann. Eventuell kann der bestehende Trampelpfad durch die Mitte zu einem richtigen Weg gemacht werden, von dem sich rechts und links Blumen, kleine Pflanzen und Bänke zum Verweilen abwechseln. Hierzu soll ein Ortstermin mit dem Grünflächenamt stattfinden, zu dem auch die historischen Pläne mitgebracht werden sollen. Begründung: Die Günthersburgallee bietet die Möglichkeit, eine wunderschöne Durchgangs- und Verweilatmosphäre zu schaffen. Zurzeit sieht die gesamte Anlage eher trist aus und auch die Blumenbeete in den Rondellen helfen da nicht unbedingt. Das Potenzial hier wäre gigantisch, wenn es nur richtig genutzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 41

OA (Anregung Ortsbeirat)

500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen

31.10.2019 · Aktualisiert: 15.03.2023

Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Hegelstraße/Kantstraße

19.09.2019 · Aktualisiert: 24.04.2023

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 entstanden aus Vorlage: OF 725/3 vom 29.08.2019 Betreff: Fahrradständer Hegelstraße/Kantstraße Vorgang: OM 1447/17 OBR 3; ST 441/18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten zusätzliche Fahrradständer zu installieren: 1. Kantstraße/Musikantenweg (waren bereits mit Stellungnahme ST 441 zugesagt); 2. Hegelstraße/Musikantenweg, nordwestliche und nordöstliche Gehwegnase; 3. Hegelstraße, kurz vor der Einmündung in den Sandweg, nördlicher Gehweg vor der Litfaßsäule; 4. Martin-Luther-Straße, vor den Baumscheiben am Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 441 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315

10.09.2019 · Aktualisiert: 07.04.2020

Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage

08.08.2019 · Aktualisiert: 02.09.2019

Antrag vom 08.08.2019, OF 704/3 Betreff: Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Anlage in der Martin-Luther-Straße der abgepollerte Straßenabschnitt Höhe Böttgerstraße entwidmet und der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Begründung: Mit der Entwidmung des Straßenstücks wäre ein jahrelanges Provisorium beendet und es ergäben sich verbesserte Nutzungsmöglichkeiten. Zwar muss der Abschnitt weiterhin der Querung der Anlage für Fußgänger und Radfahrer dienen, doch könnten an dieser Stelle neu zu schaffende Sitzmöglichkeiten die mangelnde Aufenthaltsqualität der Grünanlage verbessern. Im Zuge dessen sollte überhaupt über eine verbesserte Qualität des Grünstreifens nachgedacht werden, um vor allem dessen ökologisches Potenzial zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 704/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen

13.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 21.01.2019 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Hallgartenstraße auf der Seite der geraden Hausnummern auf Höhe der Kreuzung Hallgartenstraße/Martin-Luther-Straße den bestehenden großen Betonpoller inmitten der Parkplatzreihe durch zwei kleine Stahlpoller rechts und links der Parkverbotszone zu ersetzen. Für die gegenüberliegende Straßenseite soll geprüft werden, ob die Überquerung der Straßenecke ausreichend ist oder auch hier eine Fußgängerfurt notwendig ist. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in beiden Fahrtrichtungen auf der Hallgartenstraße sowie für Linksabbieger auf der Martin-Luther-Straße das Verkehrszeichen 133 - Fußgänger aufgestellt werden kann. Begründung: Während die gesperrte Parkfläche auf der Hallgartenstraße zum Überqueren in Richtung Martin-Luther-Straße durchaus Sinn ergibt, verfehlt die derzeitige Umsetzung diesen Sinn komplett. Der eine große aufgestellte Poller blockiert zurzeit die gesamte Parkfläche, ohne dass eine anständige Nutzung des Überganges gewährleistet ist, da direkt rechts und links daneben wieder Autos stehen. Gerade für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagenschieber, die sich schwer zwischen Autos durchquetschen können und demnach in besonderem Maße von einem solchen Übergang profitieren würden, bietet er in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert. Durch den schnell umsetzbaren und kostengünstigen o. g. Vorschlag würde die Parkfläche weiterhin frei bleiben, ohne diese ausweiten zu müssen, gleichzeitig erhielten die Fußgänger zwischen den kleinen Pollern eine Überquerungsmöglichkeit. Das Aufstellen der Schilder würde als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch die Sensibilisierung der Autofahrer auf den möglicherweise querenden Verkehr dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße

16.05.2019 · Aktualisiert: 29.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 entstanden aus Vorlage: OF 672/3 vom 29.04.2019 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit z. B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Magistrat um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o. g. Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit, eine nicht genutzte Fläche zu begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag, bis zur Umsetzung Bänke an der o. g. Stelle zu platzieren, ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die nebenan aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein, sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der Bordsteinkante sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Antrag vom 03.01.2020, OF 791/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des „The Secret“ zur Rohrbachstraße hin

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 662/3 vom 25.03.2019 Betreff: Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin Der Magistrat wird gebeten, zur Verhinderung des ständigen Befahrens und Beparkens des Bürgersteigs folgende Maßnahmen an der Friedberger Landstraße/Ecke Rohrbachstraße vor der Seitenfront der Bar und Lounge "The Secret" zur Rohrbachstraße hin (neben der Rohrbachstraße 68) durchzuführen: 1. Abgrenzung der dortigen Parkplätze zum Bürgersteig hin durch Poller oder Gitter; 2. Anordnung dieser Parkplätze durch Verkehrszeichen oder Markierung als Schräg- oder Längsparkplätze; 3. Absichern der gesamten Ecke zur Friedberger Landstraße hin gegen Befahren des Bürgersteigs durch Poller; 4. Absichern des Bürgersteigs gegen Befahren über die Garageneinfahrt der Rohrbachstraße 68 durch Poller; 5. Aufstellung von Fahrradbügeln auf der freien Fläche hinter dem Stromkasten an der Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4498 entstanden aus Vorlage: OF 648/3 vom 11.03.2019 Betreff: Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bodenschwelle auf der Martin-Luther-Straße an der Kreuzung zur Rohrbachstraße vor der Hans-Böckler-Schule zu erneuern. Begründung: Die Bodenschwelle weist gravierende Abnutzungsmerkmale auf. So sind einige Platten brüchig oder wackeln. Was für Autofahrer keine Probleme darstellt, kann für Fahrradfahrer gefährlich werden. Zusätzlich ist auch der optische Eindruck der Stelle mangelhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1230 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee

21.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 631/3 vom 07.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, zur Durchsetzung und Kontrolle des nächtlichen Tempolimits auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen mit dem neuen automatischen und mobilen "Enforcement Trailer" durchzuführen. Da die Einrichtung von Tempo 30 nachts auf diesem Alleenringabschnitt möglicherweise noch einige Zeit dauert, sollte das Gerät zum Schutze der Anwohner ab sofort schon im Vorfeld der Temporeduzierung das derzeitige Tempo 50 kontrollieren wie auch nach der Reduzierung die Einhaltung von Tempo 30. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen

24.01.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4203 entstanden aus Vorlage: OF 554/3 vom 11.10.2018 Betreff: Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen Der Magistrat wird aufgefordert, an den beiden Ampelanlagen Vogelsbergstraße/Wielandstraße über die Friedberger Landstraße und Glauburgplatz/Glauburgschule über die Glauburgstraße wegen häufiger Rotlichtverstöße konsequent öfter zu blitzen und solche Aktionen auch in das regelmäßige Blitzerprogramm aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff

24.01.2019 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 512/3 vom 02.08.2018 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff In der Hallgartenstraße zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße ist auf der Straßenseite der ungeraden Hausnummern (Süden) das Parken mit Verkehrszeichen Z 315 teilweise erlaubt, das heißt, die Fahrzeuge können mit dem halben Fahrzeug auf den Bürgersteig auffahren. Diese Handhabung des Parkens mit Auffahrt auf den Bürgersteig wird seit Jahren in dem gesamten Abschnitt so gehandhabt und wurde von behördlicher Seite nicht moniert. Nunmehr ist aufgefallen, dass die Beschilderung offensichtlich unvollständig oder unrichtig ist, da nur ein Teil des benannten Straßenstücks mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffahrt auf den Bürgersteig freigegeben ist. Für die nicht freigegeben Bereiche gibt es keine Veranlassung zur Versagung dieser Regelung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Freigabe mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffa hrt auf den Bürgersteig für den gesamten Abschnitt zu erlauben und die Beschilderung zu ändern. Weiterhin wird darum gebeten, aus Kulanzgründen die erhobenen Gebühren für das Falschparken in vorgenanntem Zusammenhang zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.01.2024

Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger

29.11.2018 · Aktualisiert: 31.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 594/3 vom 15.11.2018 Betreff: Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen an der südlichen Einfahrt von der Rothschildallee in die Burgstraße zu markieren. Begründung: Als einzige Einfahrt in eine Seitenstraße von der Rothschildallee ist diese breite Einfahrt in die südliche Burgstraße bisher nicht durch einen Fußgängerüberweg gesichert. Insbesondere Kinder auf dem Schulweg sind gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Antrag vom 21.11.2019, OF 760/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5653 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelregelung Friedberger Platz

29.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036 entstanden aus Vorlage: OF 517/3 vom 28.08.2018 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz Nach eigenem Bekunden ist die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Frankfurter Magistrat eine Priorität. Die Vorrangschaltung für Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet stellt eine Maßnahme dar. Am Beispiel Friedberger Platz ist zu beobachten, dass die Umsetzung dieser Absicht zu wünschen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachstehende Vorschläge zu prüfen und zu berichten: a) Stadteinwärts: Bei Einfahrt in die Haltestelle "Friedberger Platz" durch die Straßenbahn und den Bus erhält der Autoverkehr ein rotes Haltesignal. Dieses Signal sollte so lange bestehen bleiben, bis die Straßenbahn bzw. der Bus den Bereich der Haltestelle verlassen hat. Bislang ist das nicht der Fall. Durch eine zu installierende Kamera könnten Fahrzeuge, die bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren, geblitzt werden. Private Fahrzeuge, die nach links in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, halten an dem schon vorhandenen dicken Streifen. Durch ein noch zu montierendes Schild sollten diese darauf hingewiesen werden, dabei die Straßenbahnschienen während des Halts frei zu halten. Die Möglichkeit des Abbiegens in die Bornheimer Landstraße soll durch ein Lichtsignal angezeigt werden. Durch das Montieren der entsprechenden Anlagen kann sichergestellt werden, dass Straßenbahn bzw. Bus ungehindert die Kreuzung Merianstraße/Eiserne Hand queren können. Im weiteren Verlauf müssen die Signale an der Seilerstraße und der Vilbeler Straße und die Einfahrt in die Haltestelle "Konstablerwache" auf Grün geschaltet sein; ebenso wie die Ampeln an den Fußgängerüberwegen, damit die Straßenbahn ohne weiteren Halt die Konstablerwache erreicht. b) Stadtauswärts: Hier muss vorausgeschickt werden, dass die Straßenbahn, von der Konstablerwache kommend, regelmäßig an den Kreuzungen Seilerstraße bzw. Friedberger Anlage anhalten muss, weil Sekunden vorher die entsprechenden Signale auf Rot wechseln. Lediglich an Sonn- und Feiertagen erreicht die Straßenbahn ohne Halt die Haltestelle "Hessendenkmal". Grundsätzlich muss diese Regelung auch an den Werktagen funktionieren. Bei Erreichen der Haltestelle "Friedberger Platz" muss für die Autos ein rotes Haltesignal aufleuchten. Dies wechselt erst auf Grün, wenn die Straßenbahn die Haltestelle verlassen hat. Auch hier sollten Fahrzeuge durch eine zu installierende Kamera geblitzt werden, wenn sie bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße

25.10.2018 · Aktualisiert: 03.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 549/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße zusätzliche Fahrradbügel, eventuell auch auf den schraffierten Flächen, angebracht werden können. Das Gleiche gilt für die Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße, wo sich das viel frequentierte Café Odysee befindet. Auch hier könnte eine der schraffierten Flächen für Fahrradbügel genutzt werden. Begründung: An beiden genannten Stellen ist es für Radfahrer kaum möglich, einen geeigneten Abstellplatz für ihre Räder zu finden. Die Räder drängen sich auf den Bürgersteigen, wo sie für Fußgänger zum Hindernis werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 338 Antrag vom 19.11.2019, OF 756/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße

30.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

Antrag vom 30.08.2018, OF 529/3 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße ein Längsparkplatz durch Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Die wenigen Fahrradbügel an der Ecke reichen bei weitem nicht aus für die vielen Fahrräder, die dort täglich abgestellt werden. Mangels Möglichkeit werden die Räder an den Verkehrsschildern angekettet oder eng gedrängt auf dem Bürgersteig abgestellt, der ohnehin sehr schmal ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Miquelallee ist keine Rennstrecke

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3504 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 24.05.2018 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelallee wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt. 2. Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend, bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark, Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3. Die Maßnahme zu 2. wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4. Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2113 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße

19.04.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3058 entstanden aus Vorlage: OF 353/3 vom 23.11.2017 Betreff: Fahrradspur von der Saalburgstraße auf die Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Saalburgstraße in Richtung Günthersburgpark eine farblich markierte Fahrradspur mit Verbindung zur Fahrradspur in der Burgstraße Richtung Alleenring einzurichten. Außerdem soll eine Führungsmarkierung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Richtung Hartmann-Ibach-Straße (IGS) eingerichtet werden. Begründung: Die Linksabbiegesituation aus der Saalburgstraße ist für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht ganz ungefährlich und unübersichtlich. Auch die Autofahrer haben oft nicht den rechten Überblick, wenn sie Richtung Hartmann-Ibach-Straße weiterfahren wollen. Eine deutlich farblich abgesetzte Markierung einer Fahrradspur, wie sie in der Burgstraße schon existiert, kann hier sehr hilfreich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1273 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!

19.04.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung vom 19.04.2018, OA 250 entstanden aus Vorlage: OF 442/3 vom 14.03.2018 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Vorgang: B 317/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht aller von den Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk, entsprechend dem Beschluss § 4832 der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, zur Verfügung zu stellen, einschließlich der beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag NR 974 vom 18.07.2014 von CDU/GRÜNEN für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends". Die Übersicht sollte aufgegliedert sein nach folgenden Kategorien: 1. alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3, 2. Planung abgeschlossen, 3. in Umsetzung und 4. abgeschlossene Maßnahmen. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, mit den Gas-Umrüstungsmaßnahmen mit den großen dunklen Achsen im Nordend, wie zum Beispiel der Weberstraße, Neuhofstraße/Egenolffstraße, Nordendstraße und Martin-Luther-Straße zu beginnen. Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchtendesign, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, ist im Nordend endlich anzugehen. Die Umrüstung im Nordend ist zum Stillstand gekommen und ist nur in wenigen Straßen geplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 317 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1553 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2703, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße

15.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2907 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 22.11.2017 Betreff: Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine Möglichkeit für Fahrradfahrer umgesetzt werden kann, von der Günthersburgallee auf der rechten Straßenseite nach Norden in Richtung Hartmann-Ibach-Straße kommend, nach links in Richtung Rohrbachstraße abzubiegen, um die Fußgängerampel zur Überquerung zu nutzen. Begründung: Fahrradfahrer werden derzeit auf der nach Norden führenden Günthersburgallee (rechte Straßenseite) in Richtung Hartmann-Ibach-Straße in eine Fahrradspur geleitet, die nach rechts in die Hartmann-Ibach-Straße in Richtung IGS führt. Viele Radfahrer möchten aber z. B. in den Park oder zur ausgelagerten Merianschule am Park fahren, also nach links abbiegen. Hier besteht eine Gefahrensituation, da an der Kreuzung Autofahrer von der Rohrbachstraße kommend nach rechts in die rechte Günthersburgallee einbiegen. Für Radfahrer ist eine Überquerung der Straße aufgrund des hohen Verkehrs und der schlechten Einsehbarkeit des Verkehrs nur mit hohem Risiko möglich. Bisher ist es nur praktikabel, 30 Meter vorher mit dem Fahrrad auf die mittlere Grünanlage zu fahren, soweit man die Situation schon vorher kennt. Hier kann dann die Fußgängerampel genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1123 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untere Friedberger Landstraße: Bahn und Bus auf einer Spur!

22.02.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 351/3 vom 24.11.2017 Betreff: Untere Friedberger Landstraße: Bahn und Bus auf einer Spur! Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung zu erstellen und zeitnah umzusetzen, die auf der Friedberger Landstraße zwischen Anlagenring und Rohrbachstraße für die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie für die Buslinie 30 eine gemeinsame Spur jeweils in Nord- und Südrichtung in der Mitte der Straße vorsieht. Die beiden separaten Bushaltestellen am Hessendenkmal können damit entfallen und werden mit den Straßenbahnhaltestellen vereinigt. Der kurze Streifen nördlich der Straßenbahnhaltestelle "Hessendenkmal" wird auch für den Bus befahrbar hergerichtet. Parallel dazu wird die Haltestelle "Friedberger Platz" in beiden Richtungen analog der Haltestelle "Rohrbachstraße" umgebaut. Gegebenenfalls müssen die beiden Haltebereiche stadteinwärts und stadtauswärts etwas nach Norden beziehungsweise Süden verschoben werden. Begründung: Die Haltestelle "Konstablerwache" macht vor, wie auch die Haltestelle "Hessendenkmal" für alle Verkehrsteilnehmer organisiert werden könnte, die Haltestelle "Rohrbachstraße" ist analog Vorbild für die Haltestelle "Friedberger Platz". Durch Einsparen von Spurwechseln des Busses und zwischengeschalteten Ampelphasen werden Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.03.2018, OF 439/3 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2905 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1620 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend

24.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

Antrag vom 24.01.2018, OF 397/3 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird gebeten ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, damit im Nordend an folgenden Ampeln Rotlichtüberwachungskameras eingerichtet werden können: - Günthersburgallee/Hartmann-Ibach-Straße - Friedberger Ldstr./Merianstraße - Friedberger Ldstr./Vogelsbergstraße - Glauburgstraße/Lenaustraße Des Weiteren sollten ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen (auch nachts!) auf folgenden Straßen im Nordend bereitgestellt werden: - Alleenring (gesamter Bereich) - Friedberger Ldstr. zw. Hessendenkmal und Nibelungenplatz - Oederweg zw. Hermannstr. und Holzhausenstraße Begründung: Die Klagen über Rotlichtverstöße häufen sich seit geraumer Zeit. Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer ist an den genannten Ampeln massiv gefährdet. Raserei gerade auch in den Nachtstunden ist ebenfalls ein großes Problem. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 102 2018 Die Vorlage OF 397/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU
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