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Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019

Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 34
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 38
Angenommen
1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sitzung 37
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 57
Angenommen
1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL