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Meine Nachbarschaft: Ginnheimer Waldgasse

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)

09.11.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 356/9 vom 26.10.2017 Betreff: Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation) Seit geraumer Zeit wird von Ginnheimern, die in der Nähe der oben genannten Endhaltestelle wohnen und die Straßenbahnlinie 16 oder die U-Bahn-Linien U 1 oder U 9 nutzen, bemängelt, dass zum einen die Anzeigetafeln mit unterschiedlicher Methodik bei der Fahrgastinformation (beispielsweise "16 Offenbach Gleis 1 2", darunter "U 1 Willy-Brandt-Platz 16:57") (vgl. Foto 1) arbeiten, wobei die Uhrzeitangaben in der Realität nicht nachvollzogen werden könnten. Darüber hinaus sei auch seit mehr als einem Jahr die große Uhr vorne am Beginn der Station auf Höhe der Ginnheimer Landstraße, direkt neben der straßenseitigen Anzeigetafel, abmontiert. Sie befindet sich jetzt ganz hinten, am Ende des Gleises 5 in Richtung Römerstadt, wo man sie praktisch nicht zur Orientierung nutzen könne (vgl. Foto 2). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die mehreren vorhandenen Fahrgastinformationstafeln für die Verkehrsteilnehmer verständliche Hinweise über die Abfahrtszeiten geben und insbesondere bei den dynamischen Angaben eine einheitliche Methode verwenden; 2. die große runde Uhr von dem Platz im rückwärtigen Bereich der Station wieder nach vorne, zur Ginnheimer Landstraße hin, möglichst an ihren alten Platz neben der dortigen Informationstafel, versetzt wird. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen

09.11.2017 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2406 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 09.11.2017 Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräckerstraße und Endhaltestelle "Ginnheim" der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Verunstaltung des Straßen- und Ortsbildes dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk 9 wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Ortsbeirat 9 könnte sich ein Nachbarschaftscafé ohne Alkoholausschank an dieser Stelle gut vorstellen. Ein kommunikativer Treffpunkt für die Begleitpersonen der auf dem Spielplatz spielenden Kinder mit Cafécharakter - ohne Alkoholausschank - mit Sichtkontakt zum Spielplatz wäre wünschenswert. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende Gebäude in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt und die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. dem Ortsbeirat 9 zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (zum Beispiel gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind; 3. mit Interessenten für den Betrieb eines (Stadtteil-) Cafés, darunter mit der Initiative "Klimawerkstatt Ginnheim", in V erhandlungen einzutreten mit dem Ziel, baldmöglichst dort einen kommunikativen Treffpunkt/ein Stadtteilcafé einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 595 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA

02.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

02.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Vorgang: B 267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knöterichweg: Wege im Dunkel

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee

17.10.2017 · Aktualisiert: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 211/8 Betreff: Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Kreuzung Graf-von-Stauffenberg-Allee/Rosa-Luxemburg-Straße wurde stadteinwärts ein asphaltierter Weg mit dem Zeichen Nr. 241 - Geh- und Radweg - versehen. Dieser Weg endet allerdings nach ca. 150 m unvermittelt an einem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist ein Weiterbau vorgesehen? 2. Wenn ja, wo endet dieser Weg? 3. Wann ist mit der Befahr-, bzw. Begehbarkeit zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2017 Die Vorlage OF 211/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

21.09.2017 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 14.08.2017 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 zu beseitigen. Begründung: An dieser Stelle hat einmal ein Baum gestanden, von dem nunmehr nur noch der Stumpf übrig geblieben ist. Die Verengung ist hüfthoch und wird leider immer öfter als Mülleimer fehlgedeutet. Hier kann der Durchgang für Anwohner und Kunden erheblich erleichtert werden, indem der Fußweg einfach verbreitert wird. Es handelt sich um eine kleine Maßnahme, die die Lebensqualität der Anwohner erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2479 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209

21.09.2017 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 313/9 vom 14.08.2017 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße auf der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und bietet ausreichend Platz für eine weitere Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004

21.09.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2204 entstanden aus Vorlage: OF 312/9 vom 14.08.2017 Betreff: Zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004 Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004, schräg unter der Rosa-Luxemburg-Straße, auf den Grünflächen der zahlreichen sich dort befindlichen Verkehrsinseln zu pflanzen. Begründung: Hier sind die Flächen vor allem mit niedrig geschnittenen Hecken und einem Baum bepflanzt. Für weitere Bäume ist genügend Platz. Sie könnten das Straßenbild verschönern und die Umgebung etwas kühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2503 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1504 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff

18.09.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 31.08.2017 Betreff: "Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff Vorgang: M 146/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Ersatzflächen dem seit circa 15 Jahren bestehenden offenen Fußballtreff auf dem ehemaligen Buga-Gelände, nach Wegfall von Ascheplatz und Wiese durch notwendige Auslagerungsarbeiten, weiterhin Raum gewährt werden kann. Im Rahmen der Prüfung möglicher Ersatzflächen ist unter anderem 1. in Gesprächen mit dem VfR Bockenheim zu klären, unter welchen Bedingungen ein Teil der Bezirkssportanlage West auch nicht organisierten Kickern (einmal wöchentlich circa 25 Spieler) zur Verfügung gestellt werden kann; 2. im Kontakt mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu erörtern, ob die Fläche an der Ginnheimer Landstraße, für die laut dem Vortrag des Magistrats M 146 ein Tausch beabsichtigt ist, temporär für eine Nutzung als Bolzplatz bereitgestellt werden kann; 3. in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Teil der Fläche, der auch nach der Bebauung mit einem Studierendenwohnheim für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, längerfristig für unorganisierten Sport genutzt werden kann, für den es in Frankfurt zwar Bedarf, aber zu wenig Flächen gibt. Begründung: Die Präsentation des Auslagerungsvorhabens Franckeschule am 21.08.2017 im Ortsbeirat 2 hat gezeigt, dass sowohl der große Ascheplatz als auch die daneben liegende Wiese in die Maßnahmen der Auslagerung einbezogen werden. In dem beschriebenen Bereich hat sich seit circa 15 Jahren ein offener sonntäglicher Fußballtreff etabliert. Die Mannschaft mit insgesamt bis zu 40 Interessenten aus allen Altersklassen und vielen Nationen würde das gemeinsame sonntägliche Spielen bei Wind und Wetter gerne fortsetzen und sucht nun, bislang vergeblich, einen Ersatzplatz. Die große öffentliche Wiese im weiteren Verlauf des ehemaligen Buga-Geländes wird unter anderem vom Cricketverein genutzt, der Bolzplatz am Schönhof ist für diesen Zweck zu klein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2336

OF (Antrag Ortsbeirat)

Diesterwegschule - Keine Auslagerung an die Straße Auf der Schloßhecke

06.09.2017 · Aktualisiert: 26.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2017, OF 349/9 Betreff: Diesterwegschule - Keine Auslagerung an die Straße Auf der Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die derzeit in den Planungen diskutierte, temporäre Auslagerung der Diesterwegschule auf eine Liegenschaft an der Straße "Auf der Schloßhecke" nicht umzusetzen. Eine solche Auslagerung ist aus mehreren Gründen nicht wünschenswert: - notwendige Erschließung der Straße "Auf der Schloßhecke" - Fällung von zahlreichen alten Bäumen und damit - erhebliche Eingriffe in eine gewachsene Gartenstruktur, welche diesen Teil der Straße "Auf der Schloßhecke" ausmacht - Lange Fußwege für die Kinder, um die Turnhalle des TSV 1878 e.V. für den Sportunterricht zu erreichen (mitunter über stärker befahrene Straßen des Ginnheimer Ortskerns) - von den Anwohnern befürchtete Bebauung des nach der Auslagerung brachliegenden Grundstückes entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes NW62c Nr. 1 Begründung: Es ist zwar sehr wichtig, schnell eine geeignete Liegenschaft für die notwendige Auslagerung der Diesterwegschule zu finden, doch das Grundstück auf der Schloßhecke ist im Vergleich zu anderen Alternativen aus den oben genannten Gründen für diese Maßnahme ungeeignet. Als Alternativen stehen sowohl eine Auslagerung in eine Containeranlage auf dem Schulgelände selbst (siehe OA 1614 vom 18.05.2017), als auch die Auslagerung auf die städtische Liegenschaft in den "Bleichwiesen" (siehe OM 1615 vom 18.05.2017) zur Auswahl. Beide Lösungen bedeuten weitaus geringere Wege für die Schulkinder, größere Nähe zur Turnhalle des TSV 1878 e.V. und vor allen Dingen geringere Eingriffe in alten Baumbestand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 07.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 349/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 409/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium

29.08.2017 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kostenübernahme für Straßenschäden in der Ginnheimer Waldgasse und Am Wiesenrain

14.08.2017 · Aktualisiert: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 315/9 Betreff: Kostenübernahme für Straßenschäden in der Ginnheimer Waldgasse und Am Wiesenrain Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wer kommt für die Beseitigung für Straßenschäden auf, die bei Bauarbeiten am Ende der Straße Am Wiesenrain entstanden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Wiesenrain haben sich finanziell am Ausbau ihrer Straße beteiligt. Sie berichten über Straßenschäden im Zusammenhang der Bauarbeiten am Ende der Straße Am Wiesenrain und sind in Sorge darüber, dass die Schäden nicht beseitigt werden oder sie die Kosten zu tragen haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 315/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 315/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden

19.07.2017 · Aktualisiert: 25.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2017, OF 185/8 Betreff: Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren. Begründung: Seit mehreren Wochen wird zunehmend der Fuß-, Rad- oder Feldweg, der von der Straße Kreuzerhohl stadtauswärts hinter der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße links (nordwärts) abbiegt, von Kfz-Fahrer*innen benutzt. Bedauerlicherweise werden dabei auch Kinder, die dort zB Rad fahren, oder Erwachsene behindert oder sogar gefährdet. Gleichfalls werden die Fuß-, Rad- oder Feldwege in dem sich daran ausdehnenden Bereich der Felder von Kfz-Fahrer*innen mit unterschiedlichen Kennzeichen befahren. Offensichtlich wird diese Strecke als Abkürzung ("Schleichweg") genutzt, um den vorgesehenen Weg (Umweg) zu vermeiden. Hier besteht wichtiger und notwendiger Handlungsbedarf, dieser gefährlichen Situation zu begegnen. Eine Sofortmaßnahme ist, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren (siehe auch beigefügte Photographien). . . . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda

13.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1761 entstanden aus Vorlage: OF 171/8 vom 24.05.2017 Betreff: Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda (nördlicher Uferbereich) im Böschungsbereich die Abdeckung mit Betonsteinen wieder vervollständigt wird un d dabei auch eine kleine Unterhöhlung beseitigt und abgedeckt wird. Begründung: Unter der oben genannten Brücke in Richtung Römerstadt fehlen einige Betonsteine. In diesem Bereich hat sich auch eine kleine Unterhöhlung der Böschung gebildet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1899 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 274/9 vom 18.05.2017 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Dauer der Sperrungen im Bauabschnitt 14 die Fahrtrichtung in der Landgraf-Wilhelm-Straße umzukehren; 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz in Richtung Haeberlinstraße); 3. zu prüfen und berichten, ob die Dillenburger Straße (ab Rosa-Luxemburg-Straße) und die Eschersheimer Landstraße zwischen Weißem Stein und Hügelstraße für Lkw gesperrt werden können ("Anlieger frei"). Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat 9 eine bessere und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 entstanden aus Vorlage: OF 259/9 vom 05.05.2017 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang: OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17 Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und Marktbesucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang des REWE-Marktes angewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der Marktstände zu gehen. Grund ist die sockelartige Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Marktgelände, die außerhalb der Marktzeit zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem Wochenmarktbereich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1393 Aktenzeichen: 90 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim

12.04.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 240/9 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem Ginnheimer Gewerbering e. V. einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Ginnheim. Begründung: Der Ginnheimer Gewerbering e.V. möchte für die untere Raimundstraße, die Ginnheimer Hohl, den Ginnheimer Kirchplatz und die Ginnheimer Landstraße Weihnachtsbeleuchtung anschaffen. Die Gesamtkosten werden schätzungsweise 36.000,00 Euro betragen. Die Beleuchtung soll jährlich wieder verwendet werden. Diese Beleuchtung würde gerade in der Vorweihnachtszeit den Stadtteil deutlich attraktiver machen und zu einer Aufwertung des Straßenbildes in der dunklen Jahreszeit beitragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 240/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 126 2017 Die Vorlage OF 240/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird und der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 9 gewährt dem Geschäftsring Dornbusch e. V. und dem Ginnheimer Gewerbering e. V. jeweils 4.000 € für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenverlängerung Am Wiesenrain

12.04.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 252/9 Betreff: Straßenverlängerung Am Wiesenrain Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, worin bei der Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" ein öffentliches Interesse liegt. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die beteiligten Ämter dazu anzuhalten, die betroffenen Anlieger entsprechend Ihrer nachbarlichen Informationsrechte auf Anfrage über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten. Begründung: Auf den städtischen Grundstücken bestanden bis zum letzten Jahr Pachtverträge. Den Pächtern wurde mit der Begründung des öffentlichen Interesses für die Verlängerung der Straße "Am Wiesenrain" gekündigt. Diese Grundstücke wurden nach Ende der Pachtverträge mittlerweile an die Stadt zurückgegeben. Zwei von der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt geschützte Bäume wurden mit entsprechender Genehmigung bislang auf den städtischen Flurstücken gefällt - die Fällung oder wenigstens die Gefährdung weiterer geschützter Bäume (auch auf benachbarten Grundstücken) wäre im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen unvermeidbar. Die Verlängerung der Straße würde zwar größtenteils auf städtischem Gelände erfolgen, aber sowohl von einem privaten Investor finanziert und umgesetzt werden, als auch nur dem Zweck dienen, die dort geplanten Gebäude desselben Investors zu erschließen. Von der Stadtverwaltung wurden den unmittelbar betroffenen Anliegern hauptsächlich Informationsfragmente als Auskunft gegeben, so dass es für die Nachbarn schwer möglich ist einzuschätzen, ob die nachbarlichen Interessen im Rahmen der Planungen gewahrt bleiben. Schriftliche Anfragen, die bereits seit mehreren Jahren an die Ämter der Stadt gestellt wurden, werden von diesen teilweise mit dem Zusatz "Wir bitten Sie von weitern Nachfragen abzusehen" beantwortet. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 252/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Parteien: FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb

16.03.2017 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 198/9 vom 02.03.2017 Betreff: Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb Vorgang: OM 910/16 OBR 11; ST 194/17 Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Peter Feldmann sollen ab Ende 2018 die U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt zumindest auf ausgewählten Strecken rund um die Uhr verkehren. Nach Pressemeldungen von Anfang Februar 2017 ist geplant, auf nachgefragten Strecken in der Nacht einen durchgehenden Halbstundentakt anzubieten. Im Gespräch ist auch die durch Ginnheim führende Straßenbahnlinie 16. Nach Auskunft eines VGF-Vertreters gegenüber Anwohnern der Ginnheimer Landstraße soll allerdings die Gleisanlage des dortigen Gleisbetts erst im Jahre 2019 erneuert werden. Derzeit macht sich der schlechte Zustand des Gleisbetts durch verstärkt festzustellende Erschütterungen in den angrenzenden Häusern bemerkbar. Durch den möglichen nächtlichen Straßenbahnverkehr käme für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelastung mit Störung der Nachtruhe hinzu. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Erneuerungstermin der Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 16 im Bereich der Ginnheimer Landstraße vor die Inbetriebnahme des Nachtverkehrs vorgezogen wird; 2. dass geprüft und dem Ortsbeirat 9 berichtet wird, welche Möglichkeiten es gibt, die Straßenbahnfahrzeuge auf einen emissionsärmeren Betrieb umzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 910 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem ReweGetränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184)

02.03.2017 · Aktualisiert: 22.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 209/9 Betreff: Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem Rewe-Getränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Gelände vor dem Rewe-Markt und den anderen sich dort befindenden Geschäften mit Fahrradbügeln auszustatten. Vor dem Getränkemarkt soll die zweckfreie Gehwegverengung beseitigt werden. Langfristig wünscht sich der Ortsbeirat eine Gesamtplanung des Geländes, bei der sich die Parkplätze nicht platzraubend auf dem Gelände sondern direkt an der Ginnheimer-Landstraße befinden. So könnte hier ein ganz neuer ansehnlicher Platz mit Sitzgelegenheiten entstehen. Begründung: Auf dem Gelände gibt es keine ordentlichen Fahrradbügel, keine Sitzgelegenheiten und die Grünanlagen sind unansehnlich und vermüllt. Der Fußweg direkt an der Straße wird kaum genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim

02.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 203/9 Betreff: Kreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim Seit Jahrzehnten versuchen die städtischen Ämter die Verkehrsführung des Platzes im Schnittpunkt zwischen Hügelstraße und Raimundstraße zu optimieren. Es werden Fahrspuren mit Betonabweisern gesperrt, um den Verkehr sicherer zu machen, Abmarkierungen sollten dafür sorgen, den Verkehr zu verlangsamen und ein Blitzer wurde errichtet, um Rotfahrer zu verhindern. Alle diese kleinen, wenig kreativen Maßnahmen konnten die unübersichtliche Situation nicht verbessern. In der letzten Zeit erhielt der Ortsbeirat wieder Beschwerden, dass Autofahrer wegen der knapp geschalteten Phasen von zwei aufeinander folgenden Ampelanlagen in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße den Kreuzungsbereich mit hoher Geschwindigkeit überqueren. Städtebaulich ist der Kreuzungsbereich mißlungen und ein einziger Schandfleck. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Platz durch die Errichtung eines Kreisverkehrs, eventuell auch während der Hauptverkehrszeiten ampelgestützt, umgebaut werden kann, um die Verkehrsströme übersichtlicher zu leiten, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu drosseln und vor allem den Platz städtebaulich aufzuwerten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 386 2017 Die Vorlage OF 203/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße

01.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2017, OF 205/9 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Alternativen es zur derzeitigen Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Hügelstraße - Kurhessenstraße - Raimundstraße - Ginnheimer Hohl gibt. Begründung: In den Morgenstunden von 8 - 10 Uhr kommt es auf der Hügelstraße vor der Ampel zur Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Rosa-Luxemburg-Straße zu sehr langen Staus, bei dem die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten müssen. In den Abendstunden ist dann die Ampelschaltung an dieser gleichen Ampel so eingestellt, dass nachdem die Ampel auf "Grün" umschaltet, nur wenig Zeit für Fahrzeuge bleibt, loszufahren und die Folgeampel an der Ginnheimer Hohl noch zu überfahren, ehe diese auf "Rot" umschaltet. Dies führt auf dem kurzen Weg zwischen beiden Ampeln zu starken und Geräuschintensiven Beschleunigungsmanövern. Gleichzeitig wird dabei eventuell nicht nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten, sondern es entsteht auch eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänge in diesem Bereich. Eine Änderung der Schaltung könnte bewirken, dass ein Durchfahren der Ampel vor der Ginnheimer Hohl ohne besondere Beschleunigungsvorgänge möglich wäre. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Schaltung auf dieser Kreuzung sehr komplex gestaltet ist und eine Änderung an einer Ampel der Kreuzung zahlreiche weitere Modifikationen in den Ampelschaltungen erfordern würde. Trotzdem ist eine Änderung an dieser Stelle sehr sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 205/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen

23.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 244/2 Betreff: Haushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Lückenschluss der U-Bahn zwischen Bockenheim und Ginnheim Planungsmittel für die Trasse Europaturm bereitzustellen. Begründung: Im Ergebnisbericht der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden die Varianten " Ginnheimer Kurve" und die Variante Europaturm bevorzugt. Die Variante " Ginnheimer Kurve" beinhaltet eine Untertunnelung des Grüneburgparks. Diese Lösung ist im Hinblick auf den Klimaschutz wegen der durch die Untertunnelung vorhandenen Gefahr für den Baumbestand abzulehnen. Die Variante Europaturm beinhaltet die oberirdische Führung der U-Bahn von Ginnheim bis Bockenheim zur Haltestelle Botanischer Garten mit einer ebenerdigen Führung der Rosa-Luxemburg-Straße. Da diese Variante auch einen Rückbau des Miquel-Knotens und den Bau eines Miquel-Kreisels beinhaltet, was zu einer Vergrößerung des Grünanteils im Areal führt, ist sie zu bevorzugen. Außerdem beinhaltet diese Variante den kürzesten Tunnel und ist auch deshalb zu bevorzugen. Die ehemals in der Planfeststellung befindliche Variante durch die Franz-Rücker-Allee hätte umfangreiche Untertunnelungsmaßnahmen zur Folge. Weiterhin befindet sich diese Variante auf einem sehr labilen Untergrund. So hat sich nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 27.01.2017 über die Sanierung der Frauenfriedens-Kirche der Boden unter der Kirche seit ihrem Bau in den 20er Jahren um 5 cm gesenkt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 244/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückbau des Miquelknotens

26.01.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer am Riedberg

20.01.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1162 entstanden aus Vorlage: OF 120/12 vom 05.01.2017 Betreff: Altglascontainer am Riedberg Vorgang: OM 161/16 OBR 12 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Anregung vom 03.06.2016, OM 161, auszuführen und dazu die Altglascontainer im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet an der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und der Carl-Hermann-Rudloff-Allee zu entfernen. Auch der dort illegal aufgestellte Container für gebrauchte Bekleidung ist endlich zu beseitigen. Um die Zugangsfläche zu der wasserbautechnischen Anlage zukünftig vor weiterer Zweckentfremdung zu schützen, ist die Fläche durch Poller abzugrenzen. Zunächst sind die zu versetzenden Altglascontainer unter Inanspruchnahme eines Stellplatzes an der nordwestlichen Seite der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen der Bushaltestelle "Ernst-Balser-Straße" und der südlich davon liegenden Mittelinsel zwischen den Lichtmasten 59 und 61 aufzustellen. Um eine endgültige Entscheidung über die langfristige Aufstellung von Altglascontainern zu treffen, die möglichst in unterirdischer Anordnung ausgeführt werden sollte, ist in Abstimmung mit dem Umweltamt und der FES zu prüfen, wie hoch die Auslastung der beiden bestehenden unterirdischen Altglascontainer ist und welche ergänzenden Standorte mit Abschluss der Besiedlung für erforderlich gehalten werden. Begründung: Am vorgeschlagenen Standort besteht eine verdichtete Bebauung im Geschosswohnungsbau. Für die zahlreichen Haushalte wäre somit eine fußläufige Entsorgungsmöglichkeit gegeben. Auch kann man beim Verlassen des Gebiets mit dem Pkw kurz anhalten, um Flaschen zu entsorgen. Da der Standort im Sichtfeld vieler Wohnungen liegt, ist eine soziale Kontrolle gegeben, um die illegale Entsorgung anderer Müllarten in Grenzen zu halten. Die vorgeschlagene Aufstellung auf der nordwestlichen Straßenseite zur A 5 hin sichert einen Abstand zu den Wohnungen. Durch diese Anordnung wird eine eventuelle Geräuschbelastung weitgehend vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 161 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

20.01.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße

19.01.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 entstanden aus Vorlage: OF 94/8 vom 05.01.2017 Betreff: Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße Hell erleuchtet ist zu tiefster Nachtzeit diese Straße, obwohl sie zu dieser Zeit nur äußerst schwach genutzt wird. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, auf dem Teilstück der Dillenburger Straße zwischen der Kreuzung Heddernheimer Landstraße (in Höhe Müllheizkraftwerk) und der Rosa-Luxemburg-Straße die Straßenbeleuchtung in der verkehrsarmen Nachtzeit in ihrer Intensität einzuschränken. Begründung: Dieses Teilstück ist dafür besonders geeignet, da es dort keinen Fußgängerweg gibt und der Radverkehr untersagt ist. Außerdem ist auch auf der nahen Rosa-Luxemburg-Straße die Straßenbeleuchtung in der Nacht schon stark eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße

19.01.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1152 entstanden aus Vorlage: OF 91/8 vom 02.01.2017 Betreff: Instandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Piktogramm (Verkehrszeichen 103-20 "Kurve - rechts") in der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Marie-Curie-Straße erneuert wird. Begründung: Das Piktogramm auf dem Straßenbelag ist nicht mehr erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 814 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln

19.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag

19.01.2017 · Aktualisiert: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1141 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 05.01.2017 Betreff: Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag Aufgrund von Beschwerden von Eltern, die morgens ihre Kinder per Fahrrad/Laufrad auf dem Weg zum Kindergarten in Alt-Ginnheim begleiten, ist davon auszugehen, dass es dort morgens an der Einmündung der Straße Am Eisernen Schlag in den Ginnheimer Stadtweg häufig zu Verkehrsproblemen kommt. An den beiden gehwegabgesenkten Straßenecken ist nämlich regelmäßig der abgesenkte, gegenüberliegende Straßenbereich so zugeparkt, dass für Kinderwagen, Fahrradfahrer und Fußgänger eine Querung in Richtung Alt-Ginnheim/Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht gefahrlos möglich ist. Die kleinen Kinder sind häufig zwischen den parkenden Autos auch für Fahrradfahrer, die auf dem Ginnheimer Stadtweg fahren, nicht zu sehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beide bordsteinabgesenkten Stellen im Einmündungsbereich des Straßenbereichs so frei gehalten werden, dass dort Kinder und andere zu schützende Personen hindernisfrei die Straße überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 657 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

16.01.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 02.01.2017 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstandsbericht zu seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 679, gebeten. Begründung: In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen. Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der ‚Sportuni' und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären." "Die FES GmbH wird nun die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch ungewiss ist. Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Fast zwei Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer - hoffentlich positiven - Perspektive. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 630 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktionstag „Mobil ohne Auto“ auch in Ginnheim feiern; Rosa-Luxemburg-Straße für Fußgänger nutzen

05.01.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2017, OF 161/9 Betreff: Aktionstag "Mobil ohne Auto" auch in Ginnheim feiern; Rosa-Luxemburg-Straße für Fußgänger nutzen Der Magistrat wird gebeten, am 18. Juni 2017, dem Tag "Mobil ohne Auto" von 7.00Uhr-23.00Uhr die Teilstrecke der Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (evtl. bis zum Nordwestzentrum) für alle motorisierten Fahrzeuge zu sperren, und den nicht motorisierten Verkehr freizugeben. Begründung: Der bundesweit gefeierte Aktionstag Mobil ohne Auto bietet die Möglichkeit gerade viel genutzte Straßen symbolisch einer anderen Nutzung zu öffnen. In Ginnheim bietet sich insbesondere die Rosa-Luxemburg Straße, unter der viele Anwohner*innen leiden, dafür an. Sie sollte daher a einem Tag im Jahr, die o.g. Teilstrecke der Rosa-Luxemburg-Straße für alle Bürger/Innen geöffnet und für die motorisierten Fahrzeuge gesperrt werden. Vorteile davon sind: - Energieeinsparung - Luftverschmutzung reduzieren - Verringerung der Lärmbelastung für Mensch und Tier - Förderung der Mehr-Bewegung wie Spazierengehen, Fahrrad- und Inliner zu fahren (Bewegung macht Spaß!) - Feier auf der Rosa-Luxemburg-Straße - Schöner Panoramablick - Freiheit für alle Rosa-Luxemburg-Straße zu betreten - Begegnung und Förderung der Kommunikation zwischen den Bürger/Innen - Förderung der Sozialen- und Umweltkompetenzen - Schärfung des Bewusstseins, dass die fossile Energie begrenzt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgängig Tempo 60 auf der Rosa-Luxemburg-Straße

25.12.2016 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2016, OF 95/8 Betreff: Durchgängig Tempo 60 auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Besteht rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit, auf der gesamten Länge der Rosa-Luxemburg-Straße, die Geschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen? Begründung: Auf der Rosa-Luxemburg-Straße darf auf weiten Strecken 80 km/h gefahren werden. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vieler Verkehrsteilnehmer ist dort, trotz der gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen, sogar um einiges höher. Die Straße führt in unmittelbarer Nähe an der Wohnbebauung und an den Fenstern der Geschwister Scholl Schule vorbei. Aber auch die Bereiche in denen die Straße die Nidda und den BUGA Park überquert, müssen entlastet werden. Auch Fuchs und Hase haben Anrecht auf eine ungestörte Nachtruhe! Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit ist die billigste Möglichkeit des Lärmschutzes und schont die ohnehin bereits angegriffene Bausubstanz der Brückenbauwerke. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 19.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen

01.12.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 154/9 vom 17.11.2016 Betreff: Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen Vorgang: OM 282/11 OBR 9; OM 3626/14 OBR 9; OM 4002/15 OBR 9; ST 784/15; ST 967/15 In seiner Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 967, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er aufgrund der positiven Haltung der Hafen- und Marktbetriebe nach Abschluss der laufenden Standortprüfung den Ginnheimer Wochenmarkt an dem auf einer gemeinsamen Ortsbesichtigung Ende Februar 2015 von allen Beteiligten befürworteten Platz vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße im Frühjahr 2016 einrichten möchte. Bis nunmehr Ende des Jahres 2016 ist nichts geschehen und sind dem Ortsbeirat auch keinen negativen Stellungnahmen bekannt geworden. Den Ginnheimern, die diesen Wochenmarkt dringend wünschen und auf seine Einrichtung seit vielen Jahren warten, ist nicht mehr zu vermitteln, dass die Einrichtung eines einfachen Wochenmarktes nach Abschluss des Standortfindungsvorgangs mehr als anderthalb Jahre beansprucht, ohne dass ein Fortschritt zu erkennen ist. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Wochenmarkt, so wie im Jahre 2015 mit dem Ortsbeirat 9 abgestimmt, endlich etabliert wird oder andernfalls gegenüber dem Ortsbeirat 9 darzulegen, welche Hindernisse aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Antrag vom 05.05.2017, OF 259/9 Antrag vom 05.05.2017, OF 260/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1612 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belagreparatur der Brücke in der Straße In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße

01.12.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1036 entstanden aus Vorlage: OF 80/8 vom 15.11.2016 Betreff: Belagreparatur der Brücke in der Straße In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann mit einer Sanierung der Brücke zu rechnen ist. Sollte diese nicht 2017 erfolgen, wird der Magistrat beauftragt zu veranlassen, dass 1. der Bodenbelag des Bürgersteiges (insbesondere Richtung Heddernheim rechts) erneuert wird und 2. die Unebenheiten des Straßenbelags vor den beiden Bushaltestellen beseitigt werden. Begründung: Der Bodenbelag des Bürgersteiges ist beschädigt und in den Unebenheiten bilden sich Pfützen. Teilweise sind die im Bauwerk verarbeiteten Stahlarmierungen zu erkennen. Es besteht die Gefahr der nachhaltigen Beschädigung des Brückenbauwerks. Vor den beiden Bushaltestellen hat sich der Fahrbahnbelag verschoben und bildet erhebliche Unebenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 358 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9

03.11.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016 Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung: Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

31.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks

31.10.2016 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 22.09.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Weg parallel zur A 66 zwischen der Unterführung der S-Bahn-Linie und der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Franz-Rücker-Allee grundlegend saniert wird. Begründung: Es handelt sich um eine von Radfahrern viel befahrene Strecke. Der Weg wird viel auch von Müttern mit Kinderwagen und Rad fahrenden Kindern benutzt, um in den Volkspark Niddatal oder umgekehrt in den Grüneburgpark/Botanischen Garten zu kommen. Viele Jogger laufen auf diesem Weg, was auf die Nähe zu den Universitätssportanlagen zurückzuführen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 185 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1066 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße

01.09.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 22/8 vom 21.06.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Magistrat wird gebeten, am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße - ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1566 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße

01.09.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 19/9 vom 30.05.2016 Betreff: Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schranke in der Franz-Werfel-Straße (auf Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße) probeweise für sechs Monate geöffnet wird. Begründung: Die Feuerwehr Ginnheim hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schranke Einsätze der Feuerwehr behindert und ihre Öffnung im Brandfall zu einer Verzögerung führen kann, deren Folgen unabsehbar sind. Im Übrigen handelt es sich bei der Schranke um ein Überbleibsel aus alten Zeiten, dessen Sinn heute nicht mehr zu erkennen ist. Es besteht kein Grund mehr, die Franz-Werfel-Straße für den Verkehr zu sperren und den Zugang zu Teilen Ginnheims auf diese Weise künstlich zu erschweren. Während der mehrmonatigen Öffnung der Schranke im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Ginnheimer Landstraße hat sich gezeigt, dass eine Beseitigung der Schranke keine ungewollten Verkehrsströme durch die Franz-Werfel-Straße auslösen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2016, ST 1516 Antrag vom 03.05.2018, OF 469/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 890 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neuaufstellung eines Verkehrskonzeptes für die Wohn- und Gewerbegebiete Riedwiese/Mertonviertel/Sandelmühle

01.09.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.09.2016, OA 56 entstanden aus Vorlage: OF 42/8 vom 16.08.2016 Betreff: Neuaufstellung eines Verkehrskonzeptes für die Wohn- und Gewerbegebiete Riedwiese/Mertonviertel/Sandelmühle Mit dem Zuzug des Sozialrathauses Nord, dem großen Polizeirevier Nord im Frühjahr 2017, der Eröffnung einer studentischen Wohnanlage mit 273 Apartments (Bed & Brains) in der Olof-Palme-Straße 31 im Dezember 2016 sowie insbesondere der Entwicklung des Wohngebietes "An der Sandelmühle" wird sich das Gesicht dieser Viertel nachhaltig verändern. Doch die unzulängliche, verkehrliche Infrastruktur soll so unverändert bestehen bleiben (siehe Begründung zum Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -, Punkt 6.1 "Äußere und innere Erschließung"). Da aufgrund der beengten Verhältnisse kein zusätzlicher Verkehrsraum für den wahrscheinlich anwachsenden motorisierten Individualverkehr erschlossen werden kann, müssen Maßnahmen geprüft werden, die vorhandenen Flächen umzuwandeln und neu unter den verschiedenen Nutzungen aufzuteilen. Außerdem muss versucht werden, den überörtlichen Verkehr stärker auf die vorhandenen Hauptverkehrswege zu lenken (Dillenburger Straße, Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße), um den Durchgangsverkehr durch die Wohnviertel abzumildern. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nachfolgend dargestellte Lösungsmöglichkeiten umfassend zu prüfen, auch eigene Vorschläge zur Lösung der oben dargestellten Problematik zu entwickeln, und dann dem Ortsbeirat vorzustellen: 1. Mittels einer Reihe von regelmäßig angebrachten Hinweisschildern ab der Maybachbrücke wird der motorisierte Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, in Richtung Mertonviertel/Riedwiese/Autobahnzufahrt Heddernheim die vorhandenen großen und breiten Straßen (Dillenburger Straße/Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße) zu nutzen. 2. Es wird nochmals geprüft, inwieweit es möglich ist, die U-Bahn-Schranken am Knotenpunkt Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle zügiger zu schließen und zu öffnen. Zurzeit dauern diese Vorgänge recht lange. Neben den wartenden Verkehrsteilnehmern muss auch die U 2 oft langsam fahren und stoppen, bis die Schranken endlich unten sind. Mit der geplanten Verlängerung der U 2 bis Bad Homburg Bahnhof und einer kürzeren Taktung der Fahrten sind sonst noch mehr Schließungszeiten zu befürchten. 3. Die beiden öffentliche Einrichtungen Sozialrathaus Nord und Polizeirevier Nord erhalten dem Publikumsverkehr entsprechend ausreichend dimensionierte Abstellanlagen für Fahrräder. Begründung: Nur durch die Verlagerung und die Wegnahme von Verkehrsflächen für den individuellen Kfz-Verkehr kann es gelingen, dass diese Stadtteile auch in Zukunft lebenswert bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 1 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 56 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 569, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffitiflächen an den Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße freigeben

01.09.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 78/9 vom 18.08.2016 Betreff: Graffitiflächen an den Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße freigeben Vorgang: OIB 221/14 OBR 9; ST 866/14 Der Magistrat wird gebeten, die Flächen an den Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße (zum Niddapark hin) für Graffiti (z. B. in Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Ginnheim) freizugeben. Begründung: Das Rosa-Luxemburg-Graffiti an den vorderen Säulen neben dem REWE-Markt ist sehr gut gelungen. Gegenüber der Straße befinden sich weitere Säulen. Zum Teil sind diese schon mit Graffiti versehen. Vielleicht können die bestehenden Kontakte zum Jugendzentrum Ginnheim dahin gehend genutzt werden, unansehnliche Säulen durch Graffiti zu verschönen und damit das Gelände etwas aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2014, OIB 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 866 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1692 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 783 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

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