Meine Nachbarschaft: Am Brückengarten
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Vorlagen
Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2012, OF 545/9 Betreff: Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er wann gegen weitere Abstürze des dortigen Nidda-Ufers beabsichtigt bzw. schon eingeleitet hat. Begründung: Weitere Abstürze gefährden den dortigen Nidda-Uferweg. Verursacht werden die Abstürze ziemlich wahrscheinlich durch das Strömungsverhalten des Flusses, dem die lehmartige Erde nur geringen Widerstand entgegensetzen kann. Der Fluss tendiert dazu, möglichst geradeaus zu fließen und "bekämpft" dabei den vorhandenen kleinen Geländebogen. Das wiederum zwingt zu Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 17.01.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2013 Die Vorlage OF 545/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenGleiszustand der Main-Weser-Bahnstrecke etwa bei Bahn-Kilometer 192,2 zwischen Eschersheim und Ginnheim, nördliches Außengleis
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1486 entstanden aus Vorlage: OF 417/9 vom 15.08.2012 Betreff: Gleiszustand der Main-Weser-Bahnstrecke etwa bei Bahn-Kilometer 192,2 zwischen Eschersheim und Ginnheim, nördliches Außengleis Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG wegen des Gleiszustands des im Betreff genannten Bereichs ins Benehmen zu setzen, um 1. Abhilfe gegen lautes Schlagen beim Überfahren durch Züge zu erreichen; 2. durch eine Prüfung und darauf aufbauende Maßnahmen einem möglichen Unfall vorzubeugen; 3. evtl. einen Gleisaustausch zu bewirken. Begründung: Zusätzlich zu dem Verkehrslärm durch Güterzüge werden Bewohner der Niedwiesenstraße in angegebener Höhe seit einiger Zeit durch das erwähnte Schlaggeräusch belastet. Das Schlaggeräusch weist auf ein technisches Problem, evtl. Materialermüdung oder Materialbruch, hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1830 Aktenzeichen: 69
Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 entstanden aus Vorlage: OF 416/9 vom 15.08.2012 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter installiert wird, das Nutzern, wie zum Beispiel Müttern mit Kinderwagen, den nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt, abzusteigen oder zumindest aber erheblich abzubremsen 2. oder andere wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderatem Fahren, besser zum Absteigen und Schieben, zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell, herunterfahren. Auch Mopedfahrer, man möchte es nicht glauben, wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotener Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829 Antrag vom 09.03.2013, OF 582/9 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Aktenzeichen: 66 2
Sanierung Sportanlage Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2012, OF 401/9 Betreff: Sanierung Sportanlage Niedwiesenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zeitpunkt mit den baulichen Maßnahmen zur Sanierung der Sportanlage in der Niedwiesenstraße begonnen wird. Begründung: Der Ortbeirat möchte wissen, was seit dem Bericht B312 vom 01.08.2011 in dieser Sache unternommen wurde. Nach dem Aufstieg der 1. Herrenmannschaft der TSG 51 in die Kreisoberliga, besteht verstärkter Handlungsbedarf. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 435 2012 Die Vorlage OF 401/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenFußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1223 entstanden aus Vorlage: OF 364/9 vom 09.05.2012 Betreff: Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niedwiesenstraße einen Fußgängerüberweg entweder gemäß Vorschlag a) oder b) der beigefügten Skizze aufzubringen. Begründung: Besonders im morgendlichen Berufsverkehr sind Schulkinder gefährdet. Dazu tragen die Unübersichtlichkeit der Niedwiesenstraße an der Abzweigung eines Straßenstumpfes und viele zu schnell verkehrende Autofahrer bei. Ein Fußgängerüberweg an einer der skizzierten Stellen zwingt zu langsamerem Fahren, erhöht die Orientierungsmöglichkeit und verbessert damit die Sicherheitslage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1245 Aktenzeichen: 32 1
Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße, Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2012, OF 371/9 Betreff: Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für die im Bau befindlichen 64 Wohneinheiten zwischen den Haus-Nr. 41 und 51 eine Tiefgarage vorgesehen ist; wenn nicht, aus welchem Grunde, bitte; wie der sich aus hinzukommenden 64 Wohneinheiten ergebend zusätzliche Parkplatzbedarf in welcher anderen Form gedeckt werden soll. Begründung: In der Niedwiesenstraße besteht jetzt schon Parkplatzdruck. Wenn die nicht geringe Zahl von 64 Wohneinheiten mit einer abzusehenden Zahl von Autos hinzukommt, wäre es nicht vertretbar, wenn nicht schon im Vorfeld des Bauens die Parkplatz-Situation geklärt worden wäre. Der freie Raum zwischen den neuen Wohneinheiten stellt sich zu gering dar, um für Abstellplätze herangezogen werden zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 392 2012 Die Vorlage OF 371/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenTreppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2012, OF 359/9 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, etwa in der Mitte des Rampenteils ein Drängelgitter zu installieren, das Nutzern, wie z. B. Müttern mit Kinderwagen, den erforderlichen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt abzusteigen, zumindest aber erheblich abzubremsen; oder andere wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer (von widerrechtlich fahrenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderaterem Fahren - besser Absteigen und Schieben - zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat leider auch nicht wenige rücksichtslose Radfahrer angezogen, die die Rampe der Treppenanlage herunter rasen. Auch Mopedfahrer - man möchte es nicht glauben - wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotenen Zurückhaltung der Verwendung des Begriffes "zu Tode erschrocken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Ausdruck nicht weit von der Realität entfernt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2012, OF 339/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 339/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 359/9 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenTreppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2012, OF 339/9 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, am oberen und unteren Treppen-Anfang bzw. -Ende je ein Schild Nr. 254 "Verbot für Fahrradfahren" oder je ein Zusatzschild Nr. 1012-32 "Radfahrer absteigen" anbringen zu lassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbessert und auch verbreitert. Dies hat aber - leider - auch nicht wenige rüpelhafte Radfahrer angezogen, die den Rampenteil der Treppe herunterrasen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Schildermasten sind bereits vorhanden und jeweils mit dem Schild Nr. 239 "Gehweg" versehen. "Gehweg" alleine verdeutlicht die Situation ohne parallele Verbotsschilder offensichtlich nicht genug. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.05.2012, OF 359/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 339/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 339/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 359/9 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 169/8 vom 16.03.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle folgende Punkte zu beachten: 1. Vor Beginn der Baumaßnahmen wird schnellstmöglich ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt. 2. Der Fußweg am Urselbach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt. 3. Für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant. 4. Die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" ist zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte. 5. In die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet. Begründung: Zu 1. Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das Neubaugebiet und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßennetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebiets soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, welche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle wird dies vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßenverkehrsführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßenregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnr. 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu 2. Der durchgängige Fußweg am Urselbach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urselbachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Ferner würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. Im Bericht vom 25.11.2002, B 1308, wird zwar der Fußweg befürwortet, die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten jedoch auch noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahrzeugverkehr reduziert werden. Zu 3. Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen müssen auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu 5. Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf - zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser - den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den ohnehin geringen Parkraum angrenzender Wohngebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und REP (M 49 und OA 173 = Annahme) NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.04.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 49 und OA 173 = Annahme) Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) REP (M 49 und OA 173 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; LINKE. und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 167/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle In der Ortsbeiratssitzung am wurde die Änderung des Bebauungsplan Nr. 889 vorgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Bebauung der Brachfläche mit Wohnbebauung (sowohl Einfamilienhäuser als auch sozialer Wohnungsbau in Mehrgeschossbauten). Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass bei der Veränderung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle - folgende Punkte beachtet werden: 1. der Fußweg am Urselbach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt. 2. für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant. 3. der Durchgangsverkehr in der Straße "An der Sandelmühle" für Pkw und Lkw wird unterbunden. 4. die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" dann zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte. Begründung: Zu 1. Der durchgängige Fußweg am Urselbach von der Olof-Plame-Straße bis zur Mündung des Urselbachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Ferner würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. In der B 1308 vom 25.11.2002 wird zwar vom Magistrat der Fußweg befürwortet. Die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" vom Durchgangsverkehr für Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) befreit werden und für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden. Zu 2. Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen muss auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 3. Im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) ist die Straße für die Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen könnte - wie bereits in der Vergangenheit - im Bereich der Hausnummer 34 durch Poller erfolgen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossene Anregung OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 167/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
Weiter lesenSchnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 745 entstanden aus Vorlage: OF 235/9 vom 18.11.2011 Betreff: Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er in diesem konkreten Einzelfall bereit ist, von seiner Verpflichtung als Anlieger abzusehen und den Dienst der FES beziehungsweise der FFR zu übertragen. Begründung: Die Treppe als stark frequentierter Verbindungsweg besitzt vor Ort nicht geringe Bedeutung. Die vielen Stufen schnee- und eisfrei zu halten, verlangt dem einzigen privaten Anlieger weitaus mehr ab, als üblicherweise von einem Privatmann gefordert ist. Schwierigkeit und öffentliches Interesse lassen es geboten erscheinen, den Schnee- und Räumdienst durch die Stadt zu übernehmen. Hinzu kommt, dass der alte Grenzzaun auf städtischem Grund stand und der neue auch dort wieder angesiedelt werden soll. Das bedeutet - genau genommen - auch städtische Zuständigkeit! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 424 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 847 Aktenzeichen: 79 4
Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 583 entstanden aus Vorlage: OF 194/9 vom 21.10.2011 Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke Zur ergänzenden Ortsangabe: Das Gartengrundstück befindet sich neben der nördlichen von zwei Bahnunterführungen von und zur Niedwiesenstraße an der östlichen Seite des Bahndamms und zieht sich von dort in südlicher Richtung hin. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass 1. das seit Jahren brach liegende Grundstück entmüllt und 2. der dort entstandene Urwald gelichtet wird; 3. die in den unmittelbar davor verlaufenden Weg ragenden Äste und Zweige zurückgeschnitten werden; 4. der an mehreren Stellen niedergerissene beziehungsweise niedergetretene Maschendrahtzaun wieder aufgerichtet wird. Begründung: Grundstückseigentümer kann aufgrund der räumlichen Lage nur die DB AG sein. Der beschriebene Zustand hält schon seit Jahren mit einer Tendenz zur weiteren Verschlechterung an. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Dieser dürfte entweder das Grundstück verkommen lassen haben oder es besteht kein Pachtvertrag mehr und ein früherer Pächter hat das Grundstück vermüllt zurückgelassen. An einem weiteren Vermüllen dürften skrupellose Zeitgenossen beteiligt gewesen sein, die sahen, dass der Garten ungenutzt ist. Das ändert aber nichts an der Verantwortung der DB AG. Um ein positives Beispiel öffentlicher Ordnung handelt es sich wohl nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 460 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Footballspiele bei Blau Gelb/Minderung des Lautstärkepegels der Beschallungsanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2011, OF 93/9 Betreff: Footballspiele bei Blau Gelb/Minderung des Lautstärkepegels der Beschallungsanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den Veranstaltern der Footballspiele der AFC Universe in Kontakt zu treten, die im 14-tägigem Abstand auf den Sportplätzen des PSV Blau Gelb am Ginnheimer Wäldchen stattfinden. Dabei soll der Veranstalter gebeten werden, den Lautstärkepegel - insbesondere den der Veranstaltungen an Sonntagen - zu senken. Begründung: nIm Rahmen der dort stattfindenden American-Football-Spiele wird laute Musik gespielt. Auch die Ansagen des Spielkommentators sind recht laut. In den umliegenden Gärten westlich und östlich der Sportstätte sowie in dem Wohnungebiet zwischen August-Scheidel-Straße und Ginnheimer Landstraße führt dies dazu, dass der Sonntag nicht mehr als Ruhetag empfunden wird. Die Lautsprecheranlage hat genug Leistung um den Schall bis in ein Gebiet zu tragen, welches sich vom Bockenheimer Friedhof bis hinauf zur Niedwiesenstraße erstreckt. Auch in der Umgebung des alten Ortskerns von Ginnheim sind Musik und Ansagen noch deutlich vernehmbar. Generell ist es zu begrüßen, dass diese Veranstaltungen hier stattfinden, nur sollte dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgend ein entsprechender maximaler Lärmpegel gerade an Sonntagen durch die Veranstalter nicht überschritten werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 93/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenVerkehrsberuhigten Bereich der Niedwiesenstraße beschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 162 entstanden aus Vorlage: OF 43/9 vom 25.05.2011 Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich der Niedwiesenstraße beschildern Vorgang: OM 4467/10 OBR 9; ST 1462/10 Der Magistrat hat auf Bitte des Ortsbeirates das Teilstück der Niedwiesenstraße 25b bis 27e zu einem verkehrsberuhigten Bereich gemacht. Dabei wurden am nördlichen Zugang darauf hinweisende Straßenschilder und am südlichen Zugang ein Pfosten aufgestellt, um Kraftfahrzeuge an der illegalen Durchfahrt zu hindern. Am südlichen Zugang wurde jedoch keine Beschilderung, die auf den verkehrsberuhigten Bereich verweisen würde, eingerichtet. Da diese Strecke jedoch von vielen Fahrradfahrern genutzt wird, ist ein solcher Hinweis erforderlich. Der Magistrat wird daher gebeten, am Ginnheimer Hang, südlich der Bahnunterführung, eine Beschilderung am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 950 Aktenzeichen: 66 7
Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.05.2011, OA 10 entstanden aus Vorlage: OF 27/9 vom 30.04.2011 Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 46, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Anlage 3 bei der Sportanlage Niedwiesenstraße die Maßnahme "Sanierung des Rasenplatzes mit Beregnung" durch die Maßnahme "Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz" ersetzt wird. Begründung: Der Rasenplatz auf der Sportanlage Niedwiesenstraße wurde bereits 1976 fertiggestellt und wird seit dieser Zeit im Rahmen von Renovierungsarbeiten bespielbar gemacht. Die Struktur dieses Platzes ist eine der ältesten aller Frankfurter Rasensportanlagen (die Bewässerung wird seit 1976 manuell mittels Verlegen von Schläuchen durchgeführt). Gleichwohl erscheint es - auch in den Augen des dort ansässigen Sportvereins T.S.G. 1951 - viel dringlicher, den Hartplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, als den Rasenplatz zu renovieren, denn der Rasenplatz kann ohnehin in den Herbst- und Wintermonaten kaum genutzt werden. Der Spiel- und Trainingsbetrieb für die Frauen- und Herrenmannschaften wird zu 70% auf dem Hartplatz abgewickelt. Am Rasenplatz kann keine Flutlichtanlage errichtet werden, da dieser Abschnitt bereits zum geschützten Niddaservitut gehört. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Hartplatz ganzjährig durch Kinder und Jugendliche aus der Umgebung außerhalb der Trainingszeiten genutzt wird. Ein ständiges Bewässern des Rasenplatzes in den Sommermonaten ist sehr aufwendig und kostenintensiv, zumal die Beregnungsanlage damit auch im erhöhten Maße Verschleiß hat. Hinzu kommt, dass es sich bei dem verwendeten Wasser um Trinkwasser handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.08.2011, B 312 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2011, TO II, TOP 11 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 31.05.2011, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 10 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 10 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 21 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD und REP (M 46, OA 10 und OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 10 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 21 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., NPD und REP (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 62, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2011 § 327, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 52 2
Treppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 1264/9 vom 02.08.2010 Betreff: Treppenauf- und -abgang von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die bereits für 2009 vorgesehene Erweiterung/Verbreiterung der Treppe von/zur Niedwiesenstraße - Willibrachtstraße nun erfolgt. Begründung: Wie bekannt ist, hatte sich der Magistrat im Zuge eines Rechtsverfahrens um die Zurverfügungstellung eines Grundstücks, eines Kleingartens aus städtischem Eigentum, beziehungsweise eines Teiles davon bemüht. Nachdem das Rechtsverfahren inzwischen abgeschlossen ist und der bisherige Pächter das Grundstück aufgegeben hat, dürfte der Treppenverbreiterung nichts mehr im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2010, ST 1383 Aktenzeichen: 66 2
Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 1239/9 vom 16.08.2010 Betreff: Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichten Das Teilstück der Niedwiesenstraße 25 b bis 27 e ist ab der Bahnunterführung für Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, trotzdem wird in Richtung Höllberg gefahren. Der Weg wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern stark genutzt. Das Straßenstück hat keine Gehwege und ist wegen der rechtwinkligen Kurve und parkender Autos unübersichtlich. Fast alle Anwohnerinnen und Anwohner haben Kinder, für die dieses Straßenstück gefährlich ist. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. in dem Teilstück der Niedwiesenstraße einen verkehrsberuhigten Bereich mit Schwellen und gekennzeichneten Parkflächen einzurichten; 2. am Ginnheimer Hang südlich der Bahnunterführung und nördlich der Höllbergstraße je einen verschließbaren Pfosten einzusetzen. Begründung: Erfahrungsgemäß reichen Schilder nicht aus, um Kraftfahrzeuge auf Schrittgewindigkeit zu mäßigen. Schwellen sind dafür geeignete Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1462 Aktenzeichen: 66 5
Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindet
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2010, OM 4052 entstanden aus Vorlage: OF 1150/9 vom 25.02.2010 Betreff: Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindet Der Magistrat wird erneut gebeten, sich um geordnete Verhältnisse auf diesem Grundstück zu bemühen und diese Bemühungen auch zu forcieren. Begründung: In der Sturmnacht vom 28.02. auf den 01.03.2010 ist ein großer Ast eines Weidenbaumes auf diesem Grundstück abgebrochen und auf die oben erwähnte Treppe gestürzt. Dabei wurde auch der Abgrenzungszaun beschädigt. Die Fußgänger auf dieser stark frequentierten Verbindung wurden bis zur Astbeseitigung erheblich behindert. Auf dem Grundstück selbst schreitet die Vermüllung voran. Wie bekannt ist, besteht zwischen dem bisherigen Grundstückspächter, dessen Pachtvertrag wohl gekündigt ist, und der Stadt eine rechtsanhängige Auseinandersetzung. Der Magistrat wird gebeten, dieses schon einige Zeit anhängige Verfahren im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten zu einem baldigen Abschluss zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 692 Aktenzeichen: 23 20
Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3563 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 15.08.2009 Betreff: Asphaltierter Weg östlich der Trasse der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Woog- und Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, sich schriftlich an den beziehungsweise die dort beheimateten Kleingartenvereine zu wenden, um darauf hinzuwirken, dass - die Vorfahrtsregelung gemäß § 8 Absatz 1 StVO (der von rechts Kommende ist vorfahrtsberechtigt) an der Unterführung für Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich unbedingt eingehalten wird; - die motorisierten Kleingärtner die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten. Begründung: An der erwähnten Unterführung ist es bereits mehrfach zu Fast-Zusammenstößen zwischen Rad- und Autofahrern gekommen. Darüber liegen Beschwerden vor. Dieser Bereich gilt als Landschaftsgebiet, in dem laut Angabe aus dem Straßenverkehrsamt keine (Hinweis-)Schilder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2009, ST 1491 Aktenzeichen: 66 5
Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2009, OM 3008 entstanden aus Vorlage: OF 849/9 vom 02.02.2009 Betreff: Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der Niedwiesenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort und dauerhaft den Winterdienst, die Beseitigung von Schnee und Eis, in diesem Bereich zu veranlassen. Begründung: Der obige Bereich bildet fußläufig die Hauptverbindung zwischen dem Wohngebiet Niedwiesenstraße und dem Kleinzentrum Weißer Stein. Der Verbindungsweg wird täglich von mehreren hundert Bürgern genutzt. Nach dem ergiebigen Schneefall am 04.01.2009 und dem kleineren am 14.01.2009 wurde weder Schnee geräumt noch wurde gestreut. Das Ergebnis: Der Weg mit Treppe war völlig verschneit und stellenweise vereist. Das Weg-Gefälle beziehungsweise umgekehrt die -Steigung erhöhen die Gefahr von Stürzen und Verletzungen. Dem Beschreiten des "kurzen Dienstweges" im Januar stand in diesem Falle die Frage der Zuständigkeit städtischer Ämter entgegen. Es könnten das Liegenschafts-, das Grünflächen- und das Umweltamt sowie die Privatfirma FES (mit städtischer Mehrheitsbeteiligung) involviert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 395 Aktenzeichen: 79 4
Treppenauf- und -abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2007, OM 1861 entstanden aus Vorlage: OF 555/9 vom 22.11.2007 Betreff: Treppenauf- und -abgang von der Willibrachtstraße zur Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, - die o. g. Treppe in Richtung Bahndamm zu verbreitern; - eine Rampe für Kinderwagen (und Fahrräder) im Zuge der Baumaßnahmen vorzusehen; - die Treppe im Rahmen der Baumaßnahme stabiler zu gestalten; - das verwilderte und vermüllte in Richtung Bahndamm angrenzende Grundstück, das sich im städtischen Besitz befindet und vom Liegenschaftsamt verwaltet wird, dauerhaft ordnungsgemäß zu gestalten; - von dem Eigentümer der Liegenschaft Willibrachtstraße 16 ca. 2 bis 3 m2 Grundstücksfläche zwecks Erweiterung der Treppe zu erwerben. Begründung: Die obige Treppe bildet einen Bestandteil des fußläufigen Hauptverbindungsstranges für ca. 900 - 1.000 Bewohner des Bereichs Niedwiesenstraße zu den wichtigsten sozialen Kontakten, wie den S- und U-Bahnen, den Bushaltestellen sowie den Geschäften am Weißen Stein und in der Eschersheimer Landstraße. Entsprechend stark ist dieser Verbindungsstrang frequentiert. Daten zur Treppe im Ist-Zustand: Schrittbreite für Fußgänger - unter 1,10 m; Breite des problematischen Bereichs mit zwei Laufschienen - 1,00 m. Dem stehen gegenüber: genormte Fußwegbreite - mindestens 1,40 m; Breite für eine Rampe: 1,00 m. Die vom Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung angedachten Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen, werden zu einer gewissen Situationsverbesserung führen, tangieren aber den Inhalt des obigen Antrags nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2008, ST 361 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2008, ST 1330 Aktenzeichen: 66 2
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