Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM
583 entstanden aus Vorlage:
OF 194/9 vom
21.10.2011 Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms
der Main-Weser-Strecke Zur ergänzenden Ortsangabe: Das
Gartengrundstück befindet sich neben der nördlichen von zwei Bahnunterführungen
von und zur Niedwiesenstraße an der östlichen Seite des Bahndamms und zieht
sich von dort in südlicher Richtung hin. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der
Deutschen Bahn AG (DB AG) ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass 1. das seit Jahren brach liegende Grundstück entmüllt
und 2. der dort entstandene
Urwald gelichtet wird; 3. die
in den unmittelbar davor verlaufenden Weg ragenden Äste und Zweige
zurückgeschnitten werden; 4.
der an mehreren Stellen niedergerissene beziehungsweise niedergetretene
Maschendrahtzaun wieder aufgerichtet wird. Begründung: Grundstückseigentümer kann aufgrund der räumlichen
Lage nur die DB AG sein. Der beschriebene Zustand hält schon seit Jahren mit
einer Tendenz zur weiteren Verschlechterung an. Es ist davon auszugehen, dass
das Grundstück von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Dieser dürfte entweder
das Grundstück verkommen lassen haben oder es besteht kein Pachtvertrag mehr
und ein früherer Pächter hat das Grundstück vermüllt zurückgelassen. An einem
weiteren Vermüllen dürften skrupellose Zeitgenossen beteiligt gewesen sein, die
sahen, dass der Garten ungenutzt ist. Das ändert aber nichts an der
Verantwortung der DB AG. Um ein positives Beispiel öffentlicher Ordnung handelt
es sich wohl nicht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.03.2012, ST 460
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9
am 22.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69