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Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 159/8 Betreff: Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße Vorgang: ST 644/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was versteht der Magistrat darunter, dass das Projekt "Vitalisierung des Kleinen Zentrums" im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt im Sinne des 2011/12 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" nur als private Baumaßnahme verwirklicht werden kann? Bedeutet dies, dass die Stadt einen etwaigen Abriss und einen Neubau an dieser Stelle nicht aktiv begleiten wird? 2. Derzeit sind laut Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 v. 26.06.1965 nur ein- bis zweigeschossige Gebäude möglich, auf den Discount-Markt sollen aber drei Geschosse plus Staffelgeschoss aufgesetzt werden: Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage wäre ein Neubebauung des gesamten Zentrumsareals mit einer Mischnutzung Wohnen/Einzelhandel/Gemeindebedarf überhaupt möglich? 3. Ist der Magistrat zur Steuerung des Projekts auch bereit, die im Amtsgericht Frankfurt am Main im Wege der Zwangsvollstreckung zur Versteigerung am 27.06.2017 anstehenden Grundstücke Flur 15 Flurstücke 19/1, 20/1, 21/1, 40/218 und 40/220 (Gebäude-, Verkehrs- und Freifläche Thomas-Mann-Straße 6 a- c) durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG zu erwerben und anschließend - nach Beschlussfassung einer neuen städtebaulichen Leitlinie - entweder zu veräußern oder selbst zu entwickeln? Begründung: Auf die Begründung zur Vorlage OM 1155 v. 19.01.2017 wird verwiesen. Die in der ST 644 v. 27.03.2017 gemachten Ausführungen des Magistrats, er stehe zu der entstandenen Zielplanung einer neuen Wohnbebauung mit integriertem Einzelhandel und Sozialräumen sowie der Öffnung des Kleinen Zentrums zur Thomas-Mann-Straße, wird vom Ortsbeirat begrüßt, denn eine städtebauliche Neuordnung dieser Grundstücke ist dringend geboten, um einen völligen Funktionsverlust dieses ursprünglich für die Nahversorgung geplanten Standortes abzuwenden. Die Neuplanung mit Wohnräumen sollte Angebote der Nahversorgung und soziale Nutzungen vorsehen. Die angekündigte Zwangsversteigerung des Objekts bringt erneut die Frage ins Spiel, ob die Stadt beziehungsweise die ABG nicht bereit wäre, die Grundstücke nebst Gebäuden zunächst zu erwerben, um sie nach Fertigstellung einer konkreten Neuplanung des Areals mit Änderung des Bebauungsplanes NW 103 c Nr. 1 selbst zu entwickeln oder an einen privaten Investor wieder zu veräußern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 644 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 456 2017 Die Vorlage OF 159/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1432 entstanden aus Vorlage: OF 147/8 vom 05.04.2017 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Magistrat wird beauftragt, 1. am Beginn des Fußgängerüberwegs zu den Häusern Thomas-Mann-Straße 12-18 sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 jeweils eine Feuerwehrschranke mit kombinierter Schließanlage anzubringen. Die aktuell angebrachte Schranke am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 ist zu ersetzen; 2. zum Schutz der Grünanlagen im Umfeld der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a zusätzliche Findlinge auszulegen; 3. die Treppenanlage an der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 10 zu renovieren (z. B. Beläge erneuern, Schienen entfernen und Handläufe versetzen) und die Grünfläche rund um die Brückenanlage zu lichten und besser sauber zu halten; 4. die Rampe zwischen dem Kindergarten und dem Kleinen Einkaufszentrum umzugestalten und besser barrierefrei zu machen (z. B. durch einen geschwungen angelegten Weg). Begründung: Ergibt sich aus dem Verlauf sowie den festgestellten Ergebnissen des Ortstermins des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1197 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 783 Aktenzeichen: 66 0
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Barrierefreier Zugang zur Grünfläche Steinbachtal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 entstanden aus Vorlage: OF 149/7 vom 23.03.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zur Grünfläche Steinbachtal Zwischen den Anwesen Praunheimer Weg 160 und 162 befindet sich eine Treppe, die zur Grünfläche am Steinbach führt. Diese Treppe - siehe die angehängten Fotos - kann von Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator oder mit Kinderwagen sowie Radfahrerinnen und Radfahrern nicht genutzt werden, auch weil die Rampe auf der Treppe sehr steil ist. Gegenüber befindet sich ein Altenwohnheim. Es wäre sinnvoll, die Treppe zu einer Rampe umzubauen, die sowohl von Radfahrerinnen und Radfahrern als auch von Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator oder Kinderwagen genutzt werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Treppe zwischen Praunheimer Weg 160 und 162 ins Steinbachtal durch eine Rampe zu ersetzen, die sowohl von Radfahrerinnen und Radfahrern wie auch von Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator oder Kinderwagen genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Antrag vom 11.10.2020, OF 531/7 Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1812 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Boulebahn - Klettergerüst - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder - Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens mit Wasserzuleitung (z.B. für Burgenbau) - Kleines Labyrinth In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Das nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 143/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.03.2017, OA 131 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 18.02.2017 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie 1. Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z. B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV, soweit noch nicht vorhanden, ermöglicht werden kann; 2. mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen, angeboten und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten verbessert werden können; 3. durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern (Fundbüro, Werkstatt Frankfurt) vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge verbessert werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk ist für die dort lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1352, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 112/8 vom 20.02.2017 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Vorgang: OM 4090/15 OBR 8; ST 1000/15 Mit der Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090, hat der Ortsbeirat 2015 um die Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gebeten. Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000, zugesagt. Eine Umsetzung der mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Maßnahme erfolgte bisher leider nicht. Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1000 zugesagte Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Da keine Änderungen an den vorliegenden Umständen eingetreten sind, wird die Begründung zur OM 4090 zitiert: "Aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger wird der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine ehemalige Fahrspur als Parkzone genutzt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1060
Städtebaulicher Ideenwettbewerb Nordweststadt - wie geht es weiter?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1155 entstanden aus Vorlage: OF 96/8 vom 16.01.2017 Betreff: Städtebaulicher Ideenwettbewerb Nordweststadt - wie geht es weiter? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen im ersten Quartal 2017 Auskunft zu erteilen, welchen aktuellen Sachstand der Weiterbearbeitung des 2011/12 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" er berichten kann. Auskünfte sollen insbesondere zu folgenden Planungszielen gegeben werden: - Bebauungsplan Nr. 906 "Westlich der Nordweststadt", - Gestaltung eines Musterwohnhofes rund um die Thomas-Mann-Straße 18, - Vitalisierung des Kleinen Zentrum s Thomas-Mann-Straße mit Erneuerung des Discount-Marktes. Begründung: Mit dem Ideenwettbewerb sollte eine Modernisierung einzelner städtebaulicher Elemente der Nordweststadt erzielt werden. Ideen dazu wurden mit großer Bürgerbeteiligung in verschiedenen Arbeitsgruppen diskutiert und die Ergebnisse am 14. Dezember 2012 der interessierten Öffentlichkeit präsentiert. Abgesehen von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 906 im Jahr 2014 hat sich seitdem nach Wahrnehmung des Ortsbeirates wenig getan. Einzelne Maßnahmen erscheinen dem Ortsbeirat jedoch dringlich. Dazu gehört vor allem einen Klärung, welche Zukunft das sehr in die Jahre gekommene "Kleine Einkaufszentrum" haben wird. Nach Informationen des Ortsbeirates steht eine Erneuerung des Netto-Lebensmittelmarktes unmittelbar bevor. Sofern es auch zu den anderen Vorhaben des Wettbewerbes konkrete Planungsfortschritte gibt, sollten diese dem Ortsbeirat rechtzeitig vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 644 Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 456 Aktenzeichen: 61 0
Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52
Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 entstanden aus Vorlage: OF 81/8 vom 15.11.2016 Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Vorgang: V 1376/05 OBR 8; ST 580/05; V 45/06 OBR 8; ST 905/06; V 873/13 OBR 8; ST 206/14; V 116/14 OBR 8; ST 278/15; OM 4806/15 OBR 8; ST 433/16 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche gewerbeaufsichtliche, bauaufsichtliche und umweltrechtliche Verfahren gegen den Eigentümer der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 seit 2005 geführt wurden, zu welchen Ergebnissen diese Verfahren geführt haben und welche Maßnahmen aktuell gegen den Betreiber des Altgerätehandels unternommen werden. Begründung: Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 580, ST 905, ST 206, ST 278 und ST 433. Trotz einiger erfolgter Maßnahmen ist der dort herrschende Zustand unverändert! Wie auf den beigefügten aktuellen Bildern (vom 12.11.2016) zu sehen ist, werden die Altgeräte auch auf dem Bürgersteig gelagert. Zeitweise wurde in den letzten Wochen auch der Straßenbereich einbezogen. Neben der seit Jahren bestehenden optischen Beeinträchtigung für die Nachbarn können gefährliche Situationen für Fußgänger entstehen, da in den verbliebenen schmalen Bereich Zubehörteile ragen. Da die Geräte außerdem nicht gesichert sind, kann damit Unfug (auch durch Kinder) betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.02.2005, V 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580 Auskunftsersuchen vom 08.06.2006, V 45 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905 Auskunftsersuchen vom 31.10.2013, V 873 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4
Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 16.11.2016 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben Probleme, diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist, zu begehen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 491 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2016, OF 86/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Seit Eröffnung des neuen Kindergartengebäudes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Thomas-Mann-Straße 10, hat sich ein für die Anwohner mittlerweile unzumutbarer Hol- und Bringverkehr entwickelt. Eltern aus dem Stadtteil, die ihre Jüngsten nicht zu Fuß, sondern mit Pkw zum Kindergarten fahren und so auch wieder abholen, nutzen die Fußwege zu den Adressen Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) 79-81 a, um die Kindertagesstätte vom rückwärtigen Gebäudeteil aus direkt zu erreichen. Dabei wird auf den Wiesen, den Randbeeten und vor Hauseingängen geparkt und gewendet - zusätzlich zur Lärmbelästigung für die Anwohner auch eine nicht ungefährliche Lage, denn es sind eindeutig Fußwege, die hier entgegen der Straßenverkehrsordnung befahren werden. Besonders spielende Kinder und gehbehinderte Senioren sind betroffen. Hinzu kommen ihrerseits einige wenige Anwohner, die ihre Pkw vor das Haus GHR 79-81a fahren und dort auch länger parken. Die Anwohner, die auf die Einhaltung der Regeln achten wollen, haben mit Hilfe des Grünflächenamtes, im Falls des Hauses 79-81a sogar auf eigene Rechnung, versucht, die Lage mit dem Auslegen von Felsgestein am Wiesenrand zu verbessern - ohne nennenswerten Erfolg. Die Schranke im Wendehammer GHR 71ff ist hilfreich, jedoch fehlt das Schloss bereits seit dem Sommer diesen Jahres. Insgesamt ist das auf den Fußwegen festzustellende Pkw-Aufkommen zu den Hol- und Bringzeiten der Kita für die Anwohner nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. einen Ortstermin der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat und der verantwortlichen Leitung der Kindertagesstätte anzuberaumen, um Möglichkeiten einer Besserung der lage zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Dabei ist der Eigentümerbeirat des der Kindertagesstätte gegenüberliegenden Hauses GHR 79-81 a zuzuladen 2. bei diesem Ortstermin folgende Vorschläge zu prüfen: a) Einrichtung einer Kurzparkzone an der Thomas-Mann-Straße vor Haus Nr. 10, dem offiziellen Weg und kürzesten Weg von der Straße zur Kindertagesstätte; b) Anbringen einer Schranke am Beginn des Fußgängerweges (gesiegelte Feuerwehrzufahrt) vor dem Haus Thomas-Mann-Straße 18; c) Wiederanbringung des Schlosses an der Schranke vor dem Haus GHR 79; d) weitere Maßnahmen zur Sicherung der Wiese hinter der Kindertagesstätte (Steine, Baumstämme usw.); e) Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung mit dem Ziel, die Information der Eltern zu intensivieren, um die Zahl der "Eltern-Taxis" merklich zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
„Kfz-Barriere“ in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 846 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 17.10.2016 Betreff: "Kfz-Barriere" in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen Damit an der Bushaltestelle "Thomas-Mann-Straße" im Gerhart-Hauptmann-Ring der städtische Linienbus wieder von Kraftfahrzeugen und insbesondere von Rettungswagen und Taxis überholt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die übergroße Fußgängerfläche gegenüber der Haltestelle umzubauen. Begründung: Die vor circa zwei Jahren ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat gebaute überdimensionierte Fußgängerfläche verhindert für alle nachfolgenden Kfz ein Überholen des an der Haltestelle wartenden Busses. Steigen sehr viele Fahrgäste zu, halten zwei Busse der Linien 71, 72 oder 73 hintereinander, werden mehrere Fahrscheine im Bus gelöst oder kommt es zu anderen Verzögerungen bei der Weiterfahrt, bildet sich nicht selten ein Rückstau hinter den Omnibussen, der zu großen Zeitverlusten führt, da zum Beispiel jeder zweite Pkw in der Zwischenzeit bereits in die Thomas-Mann-Straße hätte abbiegen können. Ein Durchkommen für Rettungswagen ist an dieser Stelle, ist es erst einmal zum Rückstau gekommen, ebenfalls nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 261
Unerlaubtes Parken im Paul-Kornfeld-Weg unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 843 entstanden aus Vorlage: OF 66/8 vom 18.10.2016 Betreff: Unerlaubtes Parken im Paul-Kornfeld-Weg unterbinden Von Anwohnern des Paul-Kornfeld-Wegs wird bemängelt, dass die gegenüberliegende Seite der Straße bei den Hausnummern 7 bis 11 trotz des absoluten Halteverbots häufig so zugeparkt ist, dass Einsatzfahrzeuge und die Müllabfuhr Probleme bei der Durchfahrt haben und der Gehweg für Fußgänger nicht mehr nutzbar ist, wie auf den Bildern unten zu sehen ist. Dies ist insbesondere für Menschen mit Mobilitätsproblemen und Fußgänger mit Kinderwagen sehr problematisch. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass das Parken auf dem Bürgersteig im Paul-Kornfeld-Weg gegenüber den Hausnummern 7 bis 11 in geeigneter Weise, z. B. durch Poller, verhindert wird. (Fotos von Werner Hau) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 357 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1760
Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 entstanden aus Vorlage: OF 71/8 vom 17.10.2016 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Im Geschäftszentrum von Alt-Niederursel sind Parkplätze Mangelware. Insbesondere wären Kurzparkzonen hilfreich, um schnelle Erledigungen zu ermöglichen, etwa die Inanspruchnahme von Post- oder Sparkassendienstleistungen. Immerhin konnte vor gut einem Jahr auf Initiative des Ortsbeirates ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zur besseren Beordnung im Sinne des Einzelhandels ein Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum Alt-Niederursel/ Ecke Niederurseler Landstraße zu entwickeln. Eine Kurzparkzone vor dem Haus Praunheimer Weg 2 ist dabei mit zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 480 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Betreff: Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. In den Einfamilienhäusern der Nordweststadt wurden die neuen Messgeräte ab 2013 eingebaut und haben dazu geführt, dass in vielen Fällen es zu mehr als einem doppelten Mehrverbrauch von Wärme, in einigen Fällen sogar ein zehnfacher Mehrverbrauch gekommen ist. Die Mainova hat diesen erheblichen Mehrverbrauch gegenüber den Betroffenen bisher nicht plausibel erklären können. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der Mainova auf folgendes hinzuwirken bzw. beantworten zu lassen: 1. Wann wird die Mainova die betroffenen Mieter wie zugesagt in einer Veranstaltung informieren? 2. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 3. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 4. Wieviele Einsprüche hat es seit Einführung der neuen Messtechnik zu den Abrechnungen gegeben? 5. Seit wann war es absehbar, dass die neue Messtechnik eine erhebliche Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge haben würde? 6. Könnte die Mainova vor dem Hintergrund der erheblichen Diskrepanzen im Wärmeverbrauch den Kunden gegenüber 6.1 zunächst nur eine 20% Steigerung gegenüber dem Durchschnitt des Wärmeverbrauchs der letzten fünf Jahre in Rechnung stellen, bis die Ursachen für die bisher nicht plausiblen Steigerungen im Wärmeverbrauch geklärt sind, 6.2 die Nachzahlungen auf mehrere Jahre verteilen? 6.3 Wie sieht die von der Mainova angebotene Kulanzregelung für Mieter bzw. Eigentümer aus? 7. In welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
Weiter lesenBessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenDie Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.09.2016, OA 55 entstanden aus Vorlage: OF 33/8 vom 18.08.2016 Betreff: Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. bei den anstehenden Vorplanungen zum Gesamtkonzept der Sanierung der ERS I und ERS II die Zielsetzung zu verfolgen, die Gebäude der ERS mit der Schwimmhalle und den Turnhallen zwischen Hammarskjöldring und Praunheimer Weg im Bestand zu sanieren, um den Campuscharakter und die schulorganisatorisch sowie pädagogisch sinnvolle Architektur zu erhalten; 2. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat noch 2016 einen ersten Bericht vorzulegen, für welche Zwecke die im Haushalt 2015/16 eingestellten Planungsmittel für das Gesamtkonzept der Sanierung der ERS I und ERS II sowie Abriss/Neubau von Schwimm- und Traglufthalle bislang genutzt und welche Zwischenergebnisse bei der Bewertung der Bausubstanz festgestellt wurden. Begründung: Die am zentralen Grünzug gelegene ERS war eine der ersten integrierten Gesamtschulen in Hessen und hatte daher auch pädagogisch Modellcharakter. Architekt der 1965 fertiggestellten Schulgebäude war Franz Schuster. Architekt und Stadtplaner Franz Schuster war damals für seine schulorganisatorisch und pädagogisch ausgerichtete Architektur europaweit bekannt. Neben den Schulgebäuden wurden auch eine Schwimmhalle und vier Turnhallen errichtet. Ziel der aufgelockerten Bebauung war es, die große Schule mit über 2.500 Schülern übersichtlicher zu gestalten. Dafür wurden für die Förderstufe, Klassen 7 bis 10, und Oberstufe sowie die Verwaltung getrennte Gebäude errichtet. Die Schule mit ihren Gebäuden hat eine wichtige Bedeutung in der Siedlungsentwicklung der Nordweststadt. Zudem gehören die Gebäude zu den architektonisch bedeutenden Bauten in diesem Stadtteil. Mit dem Bestandsschutz für die Gebäude der ERS soll erreicht werden, dass diese bei einer Sanierung mit ihrer schulorganisatorisch und pädagogisch sinnvollen Architektur erhalten bleiben. Da es sich bei der Sanierung der ERS mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 70 Millionen Euro um die teuerste Schulbausanierung in der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main handelt, ist eine frühzeitige parlamentarische Transparenz des Planungsvorgangs erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 8 Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 202 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 418 Bericht des Magistrats vom 03.09.2018, B 282 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 157 Bericht des Magistrats vom 21.02.2020, B 74 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 427 Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 130 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 55 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 55 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 568, 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 26.09.2016 Aktenzeichen: 40 34
Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Betreff: Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 2. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 3 welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 38/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung eines Kreisverkehrs
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 27/8 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie der Bau eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich von Praunheimer Weg, Am Stockborn, Haingrabenstraße und Alt Praunheim realisierbar ist. Begründung: Im oben beschriebenen Kreuzungsbereich sind durch den Abriss von alten bestehenden Gebäuden und die darauf folgende Neuerrichtung neuer Wohn- und Geschäftsgebäude umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Gleichzeitig ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle im Bereich des Altenwohnheimes geplant. Die verkehrstechnische Gestaltung des Kreuzungsbereiches stammt aus der Zeit der 60er Jahre. Die modernen Erfordernisse der heutigen Verkehrsnutzung erfüllt der Kreuzungsbereich nicht mehr in vollem Umfang. Nach dem erfolgreichen Umbau des Kreuzungsbereiches in Praunheim (Praunheimer Kreisel) sollte die Gelegenheit der umfangreichen Bauarbeiten genutzt werden, den beschriebenen Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehr umzubauen. Einige Ampelregelungen würden dadurch überflüssig. Der Verkehrsfluss würde deutlich ruhiger. Für den Radverkehr wäre endlich eine sichere Passage der Kreuzung (z.B. vom Praunheimer Weg kommend in Richtung Am Stockborn/NWZ möglich. Der Kreisel könnte analog des Praunheimer Kreisels unter Beteiligung der Bürger gestaltet werden und dadurch zu einem würdigen "Entree" zur Nordweststadt und Praunheim werden. Dieser Gedanke wird erfolgreich in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden umgesetzt. Es wird außerdem darum gebeten, den vom Antrag mitbetroffenen Ortsbeirat 7 zu beteiligen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: LINKE.
Weiter lesenSperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 21/8 Betreff: Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Beim Gebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 kommt es immer wieder zu Sperrmüllablagerungen, die teileweise auch nicht von den Bewohnern stammen - siehe das Bild unten. Bei anderen Gebäuden in der Nordweststadt mit ähnlichen Problemen konnten durch Bau einer eingezäunten Abfallanlage Abhilfe geschaffen werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass die Stabstelle sauberes Frankfurt in Zusammenarbeit mit der FES den Hauseigentümer vom Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 veranlass t, eine eingezäunte Abfallanlage zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDenkmalschutz für die Ernst-Reuter-Schul-Gebäude
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2016, OF 672/8 Betreff: Denkmalschutz für die Ernst-Reuter-Schul-Gebäude Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu beauftragen sich dafür einzusetzen, dass die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen mit den Turnhallen zwischen Hammarskjöldring und Praunheimer Weg unter Denkmalschutz gestellt werden. Begründung: Die am zentralen Grünzug gelegene Ernst-Reuter-Schule war eine der ersten integrierten Gesamtschulen in Hessen und hatte daher auch pädagogisch Modellcharakter. Architekten der 1965 fertiggestellten Schulgebäude waren Franz Schuster und Günter Silz. Neben den Schulgebäuden wurden auch eine Schwimmhalle und 4 Turnhallen errichtet. Die Schule mit ihren Gebäuden hat eine wichtige Bedeutung in der Siedlungsentwicklung der Nordweststadt. Zudem gehören die Gebäude zu den architektonisch bedeutenden Bauten in diesem Stadtteil. Die Gebäude sollten daher den Gebäuden in der Nordweststadt gleichgestellt werden, die bereits bei früherer Gelegenheit unter Denkmalschutz gestellt wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 8 am 18.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 672/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941 entstanden aus Vorlage: OF 665/8 vom 04.01.2016 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg Vorgang: OM 4705/15 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu den Maßnahmen der Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705, in der Straße Weißkirchener Weg (Stichstraße zwischen den Häusern 1 und 47) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Quelle: amtliche Stadtkarten Frankfurt am Main Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die betreffende Straße von vielen Kindern auf dem Weg von und zur Schule überquert wird. In den betreffenden Schulwegplänen wurde die gegenüberliegende Straßenseite als Schulweg ausgewiesen. Ein Fußgängerüberweg, der den sicheren Wechsel der Straßenseite ermöglichen würde, existiert für die Kinder der ungeraden Hausnummern des Weißkirchener Wegs nicht. Da ein solcher auch nicht praxisnah ist, wird ein Fußgängerüberweg an der beschriebenen Stelle für geeignet und sinnvoll erachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 630 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Ein- und Ausfahrt bitte freihalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 664/8 vom 04.01.2016 Betreff: Ein- und Ausfahrt bitte freihalten Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1670/15 In seiner Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494, beauftragte der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu unterbreiten, welche geeignet sind, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgaragenanlage der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 vor regelmäßigem Beparken zu sichern. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670, wird die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgeschlagen. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die von ihm vorgeschlagene Maßnahme aus der Stellungnahme ST 1670, die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 angrenzen, durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 472 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 611/7 Betreff: Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, inwieweit die leerstehende Immobilie im Hausener Weg 120 (ehemaliges Max-Plank-Institut) und Am Stockborn Ecke Praunheimer Weg als mögliche Flüchtlingsunterkunft von der Stadt Frankfurt verwendet werden können. Sollte sich im Rahmen der Prüfung herauskristallisieren, dass die Immobilien für eine entsprechende Nutzung geeignet sind, wird der Magistrat aufgefordert, sich entsprechend mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren stehen die genannten Immobilien leer. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der zunehmenden Schwierigkeit geeignete Unterkünfte in Frankfurt zu finden, sollten die Immobilien auf eine entsprechende Nutzung geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 611/7 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 655/8 vom 18.11.2015 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Vorgang: V 1161/14 OBR 8; ST 278/15 Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-) Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u. a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen. Es ist eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 278, mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mitt elfristig verfügbar machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 433 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1037 Aktenzeichen: 63 0
Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 643/8 vom 21.10.2015 Betreff: Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung am Weißkirchener Weg 1 ab der Stichstraße Weißkirchener Weg 1-9 zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anzuordnen. Das Tempo 30-Schild ist zu klein und nach Möglichkeit in größerer Form zu erneuern. Es ist zu prüfen, ob der Kreuzungsbereich durch Markierungen besser als Beginn einer großen Tempo-30-Zone (Einfahrt in die Tempo-30-Zone Gerhart-Hauptmann-Ring) gekennzeichnet werden kann und zusätzliche Vorkehrungen, etwa eine Geschwindigkeitsanzeige, getroffen werden können, um die zunehmende Raserei in den Griff zu bekommen. Begründung: Durch den großzügigen "Schwung" der Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg und die kerzengerade Führung des Weißkirchener Weges fühlen sich nach Einschätzung des Ortsbeirates viele Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen zu schnellem Fahren animiert. Nach Auskunft von Anwohnern wird im Weißkirchener Weg sehr gerast. Eine mobiler Blitzer des Straßenverkehrsamtes ist zwar sehr häufig im Einsatz, allerdings sollten die Beschilderungen/straßenräumlichen Anordnungen am Beginn der Tempo-30-Zone verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4941 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 212 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 642/8 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Vorgang: V 1339/15 Die geschäftsordnungsmäßige Frist zur Beantwortung der o.a. Frage ist abgelaufen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist mit einer Beantwortung der Frage V 1339 zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1339 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2015 Die Vorlage OF 642/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPlan Nordweststadt mit Hausnummern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4497 entstanden aus Vorlage: OF 628/8 vom 25.08.2015 Betreff: Plan Nordweststadt mit Hausnummern Von Bewohnern der Nordweststadt wurde bemängelt, dass den Haushalten kein Plan der Nordweststadt mit Hausnummern vorliegt, damit man sich besser zurechtfinden kann. Es ist ja bekannt, dass die Nummerierung vor allem im Hammarskjöldring und Gerhart-Hauptmann-Ring unübersichtlich ist. Daher haben Bewohner der Nordweststadt den Ortsbeirat gebeten, dass die Stadt allen Haushalten einen Plan der Nordweststadt mit Hausnummern zur Verfügung stell. Falls es einen solchen Plan gibt oder ein solcher Plan erstellt wird, ist es sinnvoll, dass dieser Plan auch in den Dienststellen der Stadt ausliegt. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass alle Haushalte in der Nordweststadt einen Plan von der Nordweststadt mit den Hausnummern erh alten und Exemplare dieses Planes auch in den Dienststellen der Stadt ausgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1713 Aktenzeichen: 61 0
Kameras an Ampelanlage Praunheimer Weg/Stockborn
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 624/8 Betreff: Kameras an Ampelanlage Praunheimer Weg/Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten im Zusammenhang mit den drei Kameras an der Ampelanlage Praunheimer Weg / Stockborn zu folgenden Fragen berichten: 1. zu welchem Zweck wurden die drei Kameras an angebracht, 2. welcher Bereich werden durch die Kameras jeweils erfasst, 3. in welchen Zeitintervallen werden Bilder aufgenommen, 4. wer hat Zugang zu den Bildern, 5. wie lange und durch wen werden die Daten gespeichert und 6. an wen werden die Daten weitergegeben. Begründung: An der oben genannten Ampelanlage wurden im Frühjahr 2015 drei Kameras installiert. Dazu hätte der Ortsbeirat 8 gerne eine entsprechende Auskunft. Bisher war keine Ampelanlage des Ortsbezirks mit Kameras ausgestattet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1444 2015 Die Vorlage OF 624/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an allen Stellen das Wort "Kameras" durch die Worte "Kameras/Detektoren" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenNutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 16.06.2015 Betreff: Nutzung des Gebäudes der Europäischen Schule für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Es ist offenbar, dass die Europäische Schule an ihrem derzeitigen Standort Praunheimer Weg keine Entwicklungsmöglichkeiten hat und daher für die Europäische Schule an einem anderen Ort in Frankfurt ein entsprechend großes Areal gefunden werden muss. Auch die Ernst-Reuter-Schulen I und II benötigen Erweiterungsflächen und müssen generalsaniert werden. Ebenso fehlen den Schulen Sportflächen. Daher bietet es sich an, dass für die Ernst-Reuter-Schulen I und II die Räume und die Sporthalle der Europäischen Schule, falls diese verlagert werden sollte, zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Sporthalle erwartet der Ortsbeirat, dass diese auch wieder von den Sportvereinen genutzt werden kann. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass 1. das Gebäude, das die Europäische Schule derzeit nutzt, nach einem eventuellen Umzug den Ernst-Reuter-Schulen I und II zur Verfügung steht, 2. die derzeit von der Europäischen Schule genutzte Sporthalle den Ernst-Reuter-Schulen I und II für den Sportunterricht und den Vereinen zur Nutzung überlassen wird und 3. die dafür erforderlichen Mittel für den Umbau und die Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1386 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 441 Aktenzeichen: 40 31
Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 581/8 vom 30.03.2015 Betreff: Müllstandplätze Weißkirchener Weg 45 - 47 und Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198 Seit geraumer Zeit kann der Müll (Restmüll, Altpapier, Grüner Punkt und Bio) der Liegenschaften Weißkirchener Weg 45 - 47 nicht mehr regelmäßig abgefahren werden, weil sich Verkehrsteilnehmer nicht an das absolute Halteverbot vor dem Müllstandplatz halten. Das Halteverbot gilt werktags von 7 - 16 Uhr. So ist es schon des Öfteren vorgekommen, dass die Mülltonnen von der FES nicht geleert wurden, weil der Transport der Tonnen zum Müllfahrzeug für die FES nicht mehr möglich war, je nach Anzahl oder Stellung der Falschparker. Eine vergleichbare Problemlage besteht vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Benehmen mit der FES und dem Eigentümer der Liegenschaft am Weißkirchener Weg 45 - 47, der Nassauischen Heimstätte GmbH, durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise Abmarkierungen auf der Straßenfläche, Absenkung des Bordsteines und eine neue Einhausung für den Müllstandplatz eine nachhaltige Problemlösung herbeizuführen; 2. bezüglich der Liegenschaften Gerhart-Hauptmann-Ring 192 - 198, die sich im Eigemtum der Deutschen Annington GmbH befinden, ebenfalls geeignete Maßnahmen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1324 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 5
Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4090 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 08.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Am 12.06.2014 und am 06.02.2015 fanden Ortstermine u. a. vor der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) statt. Im Wesentlichen ging es dabei um die komplexe Problematik des Schulweges von und zur Erich-Kästner-Schule und den Ernst-Reuter-Schulen sowie der kritischen Bedingungen der Zufahrt zur ESF. An den Terminen beteiligten sich Vertreter der beiden Schulen, Lehrer, Elternbeiräte, Vertreter der städtischen Ämter sowie Mitglieder des Ortsbeirats. Insgesamt wurden in diesem Rahmen verschiedene gute Vorschläge erarbeitet, welche auch dem Ortsbeirat als geeignet erscheinen, die Schulwegebeziehungen rund um die ESF zu verbessern. Der Magistrat wird gebeten, eine Linksabbiegerspur auf dem Praunheimer Weg als Zufahrt auf den Parkplatz der Europäischen Schule Frankfurt einzurichten. Die Maßnahme soll bezwecken, den Rückstau des Individualverkehrs und die zeitliche Beeinträchtigung des ÖPNV abzubauen und die Verkehrssicherheit im Bereich des Schulweges zu erhöhen. Begründung: Im Rahmen der verschiedenen Ortstermine zur Thematik der vorgenannten Schulwege hat sich unter anderem aufgezeigt, dass aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt wird. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf dem Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger, möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zulasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1000 Antrag vom 20.02.2017, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1333 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Sozialwohnungen in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 583/8 Betreff: Sozialwohnungen in der Nordweststadt Vorgang: V 707/13; ST 1099/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme 1099 vom 22.07.2013 bezogen auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 um die Berichtsjahre 2013 und 2014 zu ergänzen. Ferner wird gebeten, die Fragen 1, 2 und 7 auch getrennt nach Wohnungsbaugesellschaften insbesondere mit Schwerpunkt auf ABG und Nassauische Heimstätte zu beantworten. 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften (z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2015 Die Vorlage OF 583/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 586/8 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Vorgang: V 988/14; ST 244/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Mit Bezug zu Ziffer 2 der ST 244 stellt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Nachfrage: Kann der Magistrat, wie von der V 988 intendiert, für die angegebenen Jahre eine vollständige Unfallstatistik mit absoluten Zahlen und Angaben zur Schwere der Unfälle (Personen-/Sachschäden) vorlegen? Begründung: Es wird aus der ST nicht deutlich, was der Magistrat unter "Unfallhäufung" versteht, wenn keine Grunddaten bzw. absoluten Zahlen der zitierten Statistik zur Begründung der getroffenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Vielmehr beschränkt sich der Magistrat auf wenig genaue Angaben wie "halbiert" oder "um ein Drittel reduziert". Da die beiden Straßen dem Ortsbeirat bisher nicht als Unfallschwerpunkte bekannt waren, wäre es sachdienlich, wenn der Magistrat zur Verstärkung seiner getroffenen Tempo-30-Anordnungen die genaue Statistik darlegen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 988 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 244 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1339 2015 Die Vorlage OF 586/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
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