Meine Nachbarschaft: Gerhart-Hauptmann-Ring
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Vorlagen
Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 629/8 Betreff: Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte. Tag und Nacht parken auch Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr besser zufahren kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: Um z.B. eine "Kiss and go"-Zone für die kath. Kindertagesstätte zu ermöglichen und die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen, sollen in einer Gesamtbetrachtung mit der Stichstraße in Höhe Praunheimer Weg 35 (Zufahrt zum Kleinen Zentrum) Lösungsmöglichkeiten geprüft und dem Ortsbeirat vorgeschlagen werden. Hauptziel möglicher Maßnahmen muss eine Verbesserung der Fußgängersicherheit in der Fußgängerzone sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 629/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone)
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenStraßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4
Lichtkonzept für das Kleine Zentrum Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6721 entstanden aus Vorlage: OF 593/8 vom 06.10.2020 Betreff: Lichtkonzept für das Kleine Zentrum Thomas-Mann-Straße Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, an welchen öffentlichen Durchgängen im Kleinen Zentrum Thomas-Mann-Straße 2-6 ein verbessertes Lichtkonzept umgesetzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung des Kleinen Zentrums am 16.10.2019, die vom 14. Polizeirevier, dem Präventionsrat und dem Quartiersmanagement begleitet wurde, ist u. a. über die Notwendigkeit einer verbesserten Beleuchtung der öffentlichen Durchgänge gesprochen worden, die zu mehr Sicherheit in den Abendstunden und nachts führen kann. Die Durchwege im Kleinen Zentrum werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile gemieden, weil sie speziell abends düster und unsicher wirken. Zumindest für die Wegeflächen, die der Stadt selbst gehören oder für die ein Geh- und Wegerecht besteht, sollte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung der Ausleuchtung erzielt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 206 Aktenzeichen: 91 52
Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 594/8 Betreff: Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem seit seiner Einweihung 1851 mehrfach erweiterten Friedhof Niederursel oberhalb des Weißkirchener Wegs ist noch die alte Umfassungsmauer erhalten, für die, wie zu lesen ist, Steine von der Hohen Mark verwendet wurden. Die Mauer ist in einem sehr schlechten Zustand. Putz ist abgefallen, tiefe Risse sind da. Die Nutzer der an der Mauer gelegenen Grabstätten sind von der Friedhofsverwaltung angeschrieben worden, die Mauer solle deswegen entfernt werden. Dem Ortsbeirat sind die Finanzierungsprobleme für die Stadtteilfriedhöfe etwa aufgrund weiter rückläufiger Zahlen an Erdbestattungen sehr bewusst. Allerdings ist er der Auffassung, dass diese Friedhofsmauer erhalten werden sollte, denn sie markiert nicht nur die historische Umfassung des alten Friedhofs, dessen Anlage auf einem Acker der Grafen zu Solms-Rödelheim zu einem heftigen Streit zwischen der Frankfurter und der Rödelheimer Dorfhälfte führte. Die Mauer bildet auch eine Führung zur Architektur der alten Friedhofskapelle. Entlang der Mauer befinden sich außerdem Gräber alter Niederurseler Familien. Die an der Mauer angebrachten Grabplatten können aufgrund ihrer Größe nicht in jedem Fall einfach auf die Gräber gelegt werden. Die alte Mauer und diese Familien-Grabstätten sind Teil der Friedhofskultur. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. ob und zu welchen Kosten eine Instandsetzung der alten Friedhofsmauer möglich ist; 2. ob es ggf. möglich ist, zur Entlastung des Etats der Friedhofsverwaltung eine Kostenbeteiligung über das Ortsbeiratsbudget zu regeln; 3. in welchem baulichen Zustand sich die alte Friedhofskapelle befindet, ob sie unter Denkmalschutz steht und in welcher Regelmäßigkeit sie zu welchen Kosten unterhalten wird; 4. ob die geplante Niederlegung der Mauer eine Einzelmaßnahme ist oder ob geplant ist, auf allen Stadtteilfriedhöfen bauliche Anlagen (Mauern, alte Brunnen etc.) zu entfernen, deren Unterhaltung nicht mehr finanzierbar erscheint. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1783 2020 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenIllegale Befahrung des Kleinen Zentrums Thomas-Mann-Straße 6 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6566 entstanden aus Vorlage: OF 584/8 vom 01.09.2020 Betreff: Illegale Befahrung des Kleinen Zentrums Thomas-Mann-Straße 6 verhindern Es ist seit dem Neubau des Netto-Gebäudes verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer, von der Thomas-Mann-Straße kommend, die Fläche des Kleinen Einkaufszentrums befahren. Diese Wege sind ausschließlich als Rettungswege gedacht. Die Befahrung birgt erhebliche Risiken, sowohl ältere Personen mit Rollstuhl oder Rollator, die die Apotheke aufsuchen, sind gefährdet als auch Kinder, die dort unbedarft spielen, insbesondere da direkt dort die Arche angesiedelt ist. Der Magistrat wird beauftragt, in einem möglichst angemessenen Zeitraum das Befahren des Kleinen Zentrums von der Seite Thomas-Mann-Straße zu verhindern, damit die Flächen ausschließlich für Rettungszwecke genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 280 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 5
Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenIllegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 22.07.2020 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Der Magistrat wird beauftragt, das Befahren der Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle und der anderen Wege zu verhindern. Dies könnte auf der Verlängerung des Weißkirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke zum Beispiel in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollen schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z. B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im Besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen Befahren (aus beiden Richtungen) ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2204 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 254 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6211 entstanden aus Vorlage: OF 551/8 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Magistrat wird gebeten, die E-Roller-Verleiher wie z. B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1838 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6206 entstanden aus Vorlage: OF 514/8 vom 07.01.2020 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Vorgang: OM 1217/12 OBR 8; ST 1509/12 Der Magistrat wird beauftragt, in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum Kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner zu realisieren: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord-Zugangs zum Kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des Kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel der FES, in den Stichweg in Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden. 4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden. Begründung: Zu Punkt 1.: Der nördliche Zugang zum Kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41, der unmittelbar an der Straße endet, über die Straße zum Kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord-Zugang des Zentrums führt, stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt oder durch Auffüllen geebnet wird, um Gehbehinderten mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen. Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum Kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Eine ähnliche Anregung wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OM 1217) und mit der Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1509, abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo-30-Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend, aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz-Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2.: Der unter Punkt 1. bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord-Zugang zum Kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239/Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdienste. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES-Fahrzeugen für die Biotonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen - wie bspw. der Feuerwehr, aber auch Rettungsdiensten - die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden, ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3.: Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken - halb Bürgersteig/halb Straße - erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4.: Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum Kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube - nach telefonischer Beschwerde - zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten - noch besser Gänge - durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegenzuwirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1509 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1775 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 806 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 29.02.2020 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: OM 847/16 OBR 8; ST 332/18 Der Magistrat wird beauftragt, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden anzusetzen. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 847 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1722 Aktenzeichen: 66 3
Schulzentrum der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 02.01.2020 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Vorgang: OM 4418/19 OBR 8; ST 1182/19 Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bau und Immobilien gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182, angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zulasten der Kinder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF frei gewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182 Bericht des Magistrats vom 26.06.2020, B 291 Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 688 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 240 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 440 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 526 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 526 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage OA 526 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ziffern 1. bis 4. sowie Ziffer 6. Annahme, Ziffer 5. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5508, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 40 33
Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 07.01.2020 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Vorgang: M 263/17 Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der ESF in der Ortsbeiratssitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für 100 Millionen Euro gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der Vorlage M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob zurzeit alle zur Verfügung stehenden Mittel vonseiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann . Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 Quadratmetern in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Millionen Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Millionen Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Millionen Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich ist. Die Chance auf eine zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurgiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die nahe U-Bahn-Station "Riedwiese" gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln, zumal mit der nahen Autobahn A 661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schülerinnen und Schüler im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1011 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020
Mülleimer an die Parkbank Paul-Kornfeld-Weg 25-27
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5536 entstanden aus Vorlage: OF 507/8 vom 20.10.2019 Betreff: Mülleimer an die Parkbank Paul-Kornfeld-Weg 25-27 Der Magistrat wird beauftragt, an der Parkbank Paul-Kornfeld-Weg gegenüber Hausnummer 25-27 einen Mülleimer aufzu stellen. Begründung: Diese Bank wir häufig genutzt, insbesondere von Jugendlichen und Hundeführern. Dort besteht keine Möglichkeit, den entstehenden Müll, Plastiktüten, Getränkedosen etc. zu entsorgen. Somit bleibt der Restmüll rund um die Parkbank liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 276 Aktenzeichen: 79 4
Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5537 entstanden aus Vorlage: OF 508/8 vom 27.10.2019 Betreff: Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren Der Magistrat wird aufgefordert, die präventive Verkehrsüberwachung im Bereich Praunheimer Weg, in Höhe der Bushaltestelle an der Europäischen Schule, zu intensivieren. Begründung: Einem Ortsbeiratsmitglied wurde von Anwohnern berichtet, dass im Bereich der Verkehrsinsel im morgendlichen dichten Schulverkehr häufig rechtswidrig die haltenden Busse überholt werden. Dabei wird die Verkehrsinsel umfahren, indem einfach auf die Fahrspur des Gegenverkehrs gewechselt wird. Teilweise ist der Gegenverkehr kaum einsehbar. Dieses Verhalten ist rücksichtslos und für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich. Um dieses Verhalten zu ändern, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, eine verstärkte Verkehrsüberwachung in den Zeiten rund um den Schulbeginn zu veranlassen. (Fotos: Uwe Hofacker) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 571 Aktenzeichen: 32 4
Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5535 entstanden aus Vorlage: OF 500/8 vom 20.10.2019 Betreff: Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg Der Magistrat wird beauftragt, auf der gesamten Niederurseler Landstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: 1. Viele Schüler der Heinrich-Kromer-Schule kommen mit dem Fahrrad. Zwischen Praunheimer Weg und Roßkopfstraße gibt es auf der gegenüberliegenden Seite der Schule keinen ausgewiesenen Fahrradweg. 2. Im verhältnismäßig kurzen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zwischen Roßkopfstraße und dem Praunheimer Weg wechseln mehrmals die Angaben zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 572 Aktenzeichen: 32 1
Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5211 entstanden aus Vorlage: OF 483/8 vom 01.10.2019 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Der Magistrat wird beauftragt, den vorhandene Fahrradweg im Gerhart-Hauptmann-Ring zu sanieren und entsprechend der gegebenen Möglichk eiten (z. B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so zu verbreitern, dass gegenläufiges Befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Ursprünglich wurde für den Gerhart-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer Tempo-30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in Tempo-30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im Gerhart-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Im Rahmen der zurzeit in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern, ist die Reaktivierung des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem Gerhart-Hauptmann-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße nicht vom Bus überholt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 214 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5071 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 27.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg Der Weißkirchener Weg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Es ist allerdings mittlerweile üblich, dass die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten bzw. mit deutlich erhöhtem Tempo gefahren wird. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weißkirchener Weg zwischen der Einfahrt zum REWE-Markt und dem Abzweig Schüttgrabenstraße sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Außerdem würde die Installation einer mobilen Messstation dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu verringern. Begründung: Ergibt sich aus dem Tenor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2050 Aktenzeichen: 32 4
Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 30.07.2019 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nachdem die Europäische Schule den jetzigen Standort am Praunheimer Weg verlassen hat, die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und zum Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im GerhartHauptmannRing verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4728 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 29.05.2019 Betreff: Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring verbessern Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zur Beseitigung der schlechten Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring mit den beteiligten Wohnungsgesellschaften zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Gerhart-Hauptmann-Ring leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Größe. Zu den Häusern gehören Flächen für Müllcontainer und zunehmend auch Flächen zum Sammeln von Sperrmüll. Diese Flächen sind oftmals leider mehr als überfüllt und quellen über. Auf Sperrmüllflächen wird zunehmend auch eine große Anzahl von Restmülltüten abgestellt. Einen Abtransport scheint es offensichtlich nicht in dem erforderlichen Maß zu geben. In jüngster Vergangenheit kam es auf einer Müllabstellfläche vor dem Haus Nr. 344 und auf einer Sperrmüllabstellfläche (die auch mit Restmülltüten belagert war) zwischen den Häusern Nr. 318 und 320 zu Bränden. Die Plätze sind nun nahezu komplett heruntergebrannt, allerdings hat die Beseitigung der verkohlten Überreste wiederum lange auf sich warten lassen. Die Stadt muss den Vermüllungszuständen (auch dem sog. "wilden Sperrmüll") entgegentreten, die Wohnungsgesellschaften mit in die Pflicht nehmen und wirksame Konzepte zur Müll- und Sperrmüllbeseitigung im Gerhart-Hauptmann-Ring entwickeln und umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1566 Aktenzeichen: 79 4
Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 443/8 vom 28.05.2019 Betreff: Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring Im Rahmenplan Niederursel vom 06.02.2012 ist als Handlungsfeld 5 der Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring ausgewiesen. Dort befand sich bis zur Errichtung eines Bücherschranks ein Altglascontainer, der bisher nicht ersetzt wurde. Es bietet sich daher an, bei der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel in diesem Kreuzungsbereich eine unterirdische Altglasentsorgung zu planen und zu bauen. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, im Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring den Altglascontainer, der sich bis zur Aufstellung eines Bücherschranks dort befand, durch eine unterirdische Altglasentsorgung zu ersetzen. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79 4
Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 448/8 vom 27.05.2019 Betreff: Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring entlang der Hauptstraße (Seite der ungeraden Hausnummern) an den Stellen, die komplett abgefahren sind, wieder instand gesetzt oder zweckdienlich umgestaltet werden kann, damit insbesondere das verbotswidrige Parken von Lkws auf diesen Grünstreifen unterbunden wird. Begründung: Das beigefügte Foto dokumentiert den ruinierten Zustand der Flächen, die Lkw-Fahrer zudem dazu weiter einladen, ihre Fahrzeuge dort zu parken. Über diesen Zustand beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings. Foto: Katja Klenner Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1848 Aktenzeichen: 66 0
Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenDie Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 445/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen). 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten 5 Jahre im Jahresmittelvermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht vergeben (inklusive geschlossener TGs). 3. ob angedacht ist einzelne TG für Elektromobilität zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben, sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. 4. aus welchen Gründen steht die Tiefgarage 25a im Gerhart-Hauptmann-Ring für eine Benutzung nicht zur Verfügung und welche Maßnahmen werden geplant, um diese Parkplätze für den ruhenden Verkehr in der Nordweststadt wieder verfügbar zu machen? 5. Was unternimmt der Magistrat gegen das illegale, dauerhafte Parken auf dem Fußweg neben der Tiefgaragenzufahrt 25a? Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011). Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereit gestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen lassen können, die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1305 2019 Die Vorlage OF 445/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4., Ziffer 5 und in der Begründung das Wort "folgerichtig" gestrichen werden. Abstimmung: zu Absatz 1 und 2: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) zu Absatz 3:: SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSauber Gassi gehen! - Zwei Hundekottütenspender für den Oberurseler Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 441/8 Betreff: Sauber Gassi gehen! - Zwei Hundekottütenspender für den Oberurseler Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 2.100 Euro. Begründung: Der recht lange Weg von der Krebsmühle Richtung Niederursel entlang des Oberurseler Weges ist ein beliebter Spazierweg, auch für Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten. Zwei Hundekottütenspender können hier sicher Abhilfe schaffen. Im Wohngebiet Paul-Kornfeld-Weg gibt es ebenfalls Bedarf. Für beide Gebiete stehen Paten zur Verfügung. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 295 2019 Die Vorlage OF 441/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des Oberurseler Weges zwei Hundekottütenspender anzubringen, und zwar den einen auf Höhe der Gaststätte "Zum Lahmen Esel" Ecke Oberurseler Weg/Spielgasse und den zweiten im Bereich des Wendehammers des Oberurseler Weges, der kurz vor der Autobahnbrücke in den Spazierweg Richtung Krebsmühle führt. 2. im Bereich "Paul-Kornfeld-Weg Nr. 23" an geeigneter Stelle einen Hundekottütenspender anzubringen. 3. im Martin-Luther-King-Park am großen Spielplatz 4. Aßlauer Straße 1 an der Wiese Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 3.500 Euro. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenBücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 440/8 Betreff: Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Konversionsgrundstücks-entwicklungsgesellschaft (KEG), dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Quartiersmanagement und dem Verein Vokus 398 e.V. einen Bücherschrank auf dem Grundstück des neuen Kultur- und Sozialzentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 8.000 Euro. Begründung: Die Bücherschränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Kernbereich der Nordweststadt gibt es einen solchen "Tauschturm" noch nicht. Als Standort bietet sich besonders das neue Kultur- und Sozialzentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 an, da dort nicht nur der große Saal für Konzerte, Theater, Kino, Gottesdienste oder Vereinstreffen geplant ist, sondern in den kleineren Räumen auch ein Café, ein Kindergarten sowie Beratungsangebote entstehen. Das Gebäude wird somit zu einem regen Stadtteiltreffpunkt und ist ideal als Standort für einen Bücherschrank geeignet, zum Beispiel auf der zum Wendehammer hin dem Gebäude vorgelagerten Grünfläche. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 296 2019 Die Vorlage OF 440/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenRückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4599 entstanden aus Vorlage: OF 434/8 vom 23.04.2019 Betreff: Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18 Der Magistrat wird beauftragt, sich mit der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) in Verbindung zu setzen und auf einen Rückbau der provisorischen Baustellenzufahrten rund um das Hochhaus Thomas-Mann-Straße 18 zu drängen und damit unter anderem auch das derzeitige "wilde Parken" auf den aktuell noch geschotterten Flächen zu unterbinden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, der NH als Eigentümerin vorzuschlagen, die Grünflächen rund um das Wohnhochhaus attraktiv zu gestalten. Bei den Gestaltungsmaßnahmen sollten bereits die zur Thomas-Mann-Straße 18 festgestellten Ergebnisse des s tädtebaulichen Ideenwettbewerbes "Neue Ideen für die Nordweststadt" Berücksichtigung finden ("Musterhof"). Begründung: Die Haustechnik in der Thomas-Mann-Straße 18 wurde über einen längeren Zeitraum saniert und ist mittlerweile nach Auskunft von Anwohnern bereits seit Längerem abgeschlossen. Die provisorischen Baustellenzufahrten wurden bislang nicht zurückgebaut und werden, für die Anwohner störend, als Pkw-Abstellplätze missbraucht. Des Weiteren kann schon eine attraktive Neugestaltung dieser Flächen zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße erheblich beitragen. In diesem Zusammenhang schlägt der Ortsbeirat vor, bei der Neugestaltung der Flächen rund um dieses höchste Haus der Nordweststadt, in dem sich vorwiegend Einzimmerapartments befinden, die Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu berücksichtigen, damit eine nachhaltige Aufwertung der Wohnlage erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1504 Aktenzeichen: 63 1
Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4598 entstanden aus Vorlage: OF 430/8 vom 23.04.2019 Betreff: Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der auf städtischem Grund stehende Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 ersatzlos entfernt wird. Begründung: Bei dem Altkleidercontainer handelt es sich um eine kommerzielle Sammelvorrichtung, die in der Nachbarschaft immer wieder Anlass zu Beschwerden gibt. Eine Leerung scheint nur unregelmäßig zu erfolgen, denn der Container ist immer voll und viele Altkleidersäcke werden dann einfach vor das Behältnis gestellt. Die Folge ist eine ständig wachsende Verwahrlosung im Bereich des Wendehammers. Auf dem Kleidercontainer ist keine Rufnummer angegeben, die für Hinweise an den Eigentümer dienlich sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1612 Aktenzeichen: 66 5
Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4418 entstanden aus Vorlage: OF 413/8 vom 04.03.2019 Betreff: Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort In einem Artikel der FAZ vom 13. Februar ist zu lesen, dass die Stadtverwaltung die Option prüft, die Europäische Schule auf dem bisherigen Standort in Niederursel zu erweitern. Zurzeit werden dort 1.600 Schüler unterrichtet, langfristig wird mit 2.500 Schülern kalkuliert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen, da die Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen in hohem Maß gefährdet wäre. Dazu kommt, dass auf dem Praunheimer Weg heute schon zu Schulbeginn ein Verkehrschaos herrscht, dass sich noch weiter vergrößern würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182 Aktenzeichen: 40 33
Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2019, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 05.03.2019 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias, Thomas-Mann-Straße 2-4, 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und karitativen Angeboten hegt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) - Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z. B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - beistpielsweise durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Großpfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von Neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen infrage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriss-, Verkaufs- und Neubauplänen und/oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3984, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 23 20
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBerichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
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