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Meine Nachbarschaft: Geranienweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz am Nordpark Bonames

07.08.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3436 entstanden aus Vorlage: OF 554/10 vom 22.07.2018 Betreff: Parkplatz am Nordpark Bonames Der Magistrat wird gebeten, den durch Schlaglöcher und Stolperfallen geschädigten geschotterten Parkplatz für den Nordpark Bonames, insbesondere zur Auffahrt über den Bürgersteig zur Homburger Landstraße, sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2041 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschirme/Sonnensegel auf Spielplätzen anbringen

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3451 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 19.07.2018 Betreff: Sonnenschirme/Sonnensegel auf Spielplätzen anbringen Vorgang: V 704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Magistrat wird gebeten, noch in diesem Sommer an folgenden Spielplätzen Sonnenschirme bzw. Sonnensegel anzubringen: 1. Preungesheim a) Kinderspielplatz am Lausberg (2542) b) Kinderspielplatz An den drei Hohen (2518) 2. Eckenheim Kinderspielplatz Kirschwäldchen (2082) 3. Berkersheim Kinderspielplatz Edwards Sportfeld (2574) 4. Frankfurter Berg Kinderspielplatz am Jasminweg (2545) Die Auswahl der Spielplätze erfolgte unter Beteiligung der zuständigen Kinderbeauftragten und Eltern. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im November letzten Jahres eine Anfrage hierzu gestellt (Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704), in der für die Spielplätze im Ortsbezirk 10 Sonnenschutz gefordert wurde. Die Stellungnahme folgte im März dieses Jahres (Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585): "Es bestehe die Möglichkeit, Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln für ausgewählte Spielplätze zu fordern." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2085 Antrag vom 02.02.2019, OF 694/10 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4293 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6497 Antrag vom 15.05.2021, OF 48/10 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 187 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen

07.08.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3443 entstanden aus Vorlage: OF 567/10 vom 24.07.2018 Betreff: Unfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Unfallsituation im Bereich der Ausfahrt Augu st-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße im Vergleich vor den Baumaßnahmen der Bushaltestelle, des Radweges und des Zebrastreifens und danach entwickelt hat. Begründung: Vorliegende Informationen lassen den Schluss zu, dass sich in diesem Bereich ein Unfallschwerpunkt entwickelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1957 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pkw-Beschilderung auf der Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße

07.08.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3442 entstanden aus Vorlage: OF 563/10 vom 16.07.2018 Betreff: Pkw-Beschilderung auf der Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, das Hinweisschild für Pkw-Fahrer, sich links zu halten/einzuordnen, mit einer rot-weißen Warnbake optisch zu verstärken. Begründung: Für Pkw-Fahrer ist es erst spät erkennbar, wie die Verkehrsführung verläuft. Eine gut und rechtzeitig erkennbare Warnbake vor oder am Hinweisschild ist erforderlich; besonders in der dunklen Jahreszeit und für nicht ortskundige Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1956 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradüberwegmarkierungen in Preungesheim

05.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3281 entstanden aus Vorlage: OF 539/10 vom 13.05.2018 Betreff: Fahrradüberwegmarkierungen in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradüberwegmarkierungen in den teils sehr unübersichtlichen Kreuzungsbereichen der Homburger Landstraße in Preungesheim, insbesondere im Schulwegbereich der Theobald-Ziegler-Schule, deutlich - falls nötig farblich - zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1842 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Preungesheim bei Einmündung in die Homburger Landstraße

05.06.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3269 entstanden aus Vorlage: OF 544/10 vom 16.05.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Preungesheim bei Einmündung in die Homburger Landstraße Vorgang: OM 1291/17 OBR 10; ST 911/17 In der Anregung OM 1291 vom 07.03.2017 wurde auf die nicht vorhandene Verkehrssicherheit, besonders von Radfahrenden und Fußgängern hingewiesen. In der Stellungnahme ST 911 vom 12.05.2017 wurde festgestellt, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Es gibt Fahrbahnmarkierungen "Achtung Kinder" und "Parken ist nur in gekennzeichneten Abschnitten erlaubt". Sie werden nur nicht beachtet. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, das Parken an der Einmündung in die Homburger Landstraße durch Hindernisse wie z. B. Umlaufgitter, Poller oder Ähnlichem unmöglich zu machen. Begründung: Die Einmündung ist so eng, dass Radfahrende, Fußgänger und Pkws ohne Berührung und Gefährdung kaum aneinander vorbeikommen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1685 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Niddabrücke/Nordpark

08.05.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3155 entstanden aus Vorlage: OF 525/10 vom 24.04.2018 Betreff: Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Niddabrücke/Nordpark Der Magistrat wird gebeten , den Parkplatz am Gasverteiler Homburger Landstraße auf Höhe der Niddabrücke unverzüglich in einen akzeptablen befahrbaren Zustand zu versetzen. Begründung: Die Schönwetterperiode des Jahres 2018 steht vor der Tür und somit eine verstärkte Nutzung der umliegenden Freizeitanlagen und damit auch ein Bedarf an Parkflächen für die Besucher. Der derzeitige Zustand dieser Parkfläche ist weiterhin in einem desolaten Zustand. Auch wird der Randbereich dieser Fläche immer wieder als wilde Müllkippe benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3725 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 390 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 entstanden aus Vorlage: OF 507/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Vorgang: OM 2540/17 OBR 10; ST 431/18 Der Ortsbeirat teilt die Aussage der Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431, nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung im erforderlichen Rahmen nach Süden erweitert wird; diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. sodann der so erweiterte Tempo-30-Bereich gemäß Ziffer 1. im Rahmen des Messprogramms der Städtischen Verkehrspolizei - da es sich um einen Teil des offiziellen Schulwegs der Berkersheimer Schule handelt - überwacht wird; 3. geprüft wird, ob in dem Bereich bis zur Homburger Landstraße Radstreifen möglich sind. Begründung: Die Geschwindigkeit wird leider wegen bisher noch teils fehlender Tempo-Begrenzung im Bereich zu 1. beziehungsweise dort fehlender Kontrolle teils deutlich überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1935 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg

08.05.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.05.2018, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 505/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg Vorgang: OM 2531/17 OBR 10; ST 430/18 Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Beidseitig befindet sich der ausgewiesene Schulweg unter anderem zur Albert-Schweitzer-Schule. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Veröffentlichung des BMVI: "Änderung (StVO): Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit wird die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden." In der Zehnmorgenstraße, mit besserem, breiterem Zustand, wurde bereits vor Jahren Tempo 30 angeordnet und hat weiterhin bestand. Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme nicht, welche Voraussetzungen dort erfüllt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Berkersheimer Weg, von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg, dauerhaft Tempo 30 einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 430 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1407 Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1032 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 259 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2785, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 12.06.2018 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden

07.05.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3099 entstanden aus Vorlage: OF 135/14 vom 22.04.2018 Betreff: Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden Der Magistrat wird gebeten, wenn der beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof baustellenbedingt mehrere Stunden oder gar längerfristig geschlossen werden muss, von der DB Netz AG die nachstehenden Punkte einzufordern: a) Für Fahrgäste der S-Bahn mit Geheinschränkungen sowie Fahrgäste mit Kinderwagen oder Fahrrädern ist eine Möglichkeit zu schaffen, um auf die andere Seite der Schienen zu kommen. Das gilt insbesondere für Fahrgäste der S-Bahn, die aus Frankfurt kommen, auf ihrem Weg zum Bus 25 nach Harheim. b) Sofern diese Möglichkeit nicht geschaffen werden kann, sind die Fahrgäste der Linie S 6, die aus Frankfurt (Innenstadt) kommen, rechtzeitig über die Einschränkungen am Berkersheimer Bahnhof zu informieren und ist ihnen anzubieten, dass sie am Frankfurter Berg aussteigen und mit einem Shuttlebus nach Harheim gebracht werden können. c) Für Fahrradfahrer wird eine möglichst kurze und sicher befahrbare Umleitung eingerichtet und ausgeschildert. Begründung: Zwischen dem 15.04. und dem 19.04.2018 musste der beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof vermutlich baustellenbedingt geschlossen werden. Für die Durchfahrt mit dem Pkw - die ohnehin verboten ist - wurden große Hinweisschilder aufgestellt und auf die Umleitung über die Homburger Landstraße verwiesen. Nur an die Fußgänger und Radfahrer hatte niemand gedacht. Für die Radfahrer ist die Strecke zwischen Harheim und Berkersheim anstelle 1,3 Kilometer über die Umleitung nun 6,3 Kilometer lang. Die Fußgänger können die Gleise über eine steile Holztreppe überqueren, die aber für Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhl, Fahrrad oder Kinderwagen nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1547 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße

24.04.2018 · Aktualisiert: 17.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 517/10 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 564/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße so eingerichtet werden kann, dass im morgendlichen Berufsverkehr die Rückstaus bis nach Berkersheim hinein und Richtung Frankfurter Bogen reduziert werden, insbesondere welchen Sinn die Neu-Einrichtung einer kurzen Allein-Grünphase für die nördliche Fußgänger-Querung der Homburger-Landstraße macht, die den Abfluss des Verkehrs in nördlicher Richtung zur BAB 661 massiv behindert, ohne für die Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, weil gerade die in west-östlicher Richtung laufenden, um diese Zeit zahlreicheren Fußgänger sich dann doch im rechtsabbiegenden Autoverkehr wiederfinden, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist. Begründung: Entgegen der vom Magistrat in ST 564 vom 05.03.2018 getroffenen Aussage sind die verkehrlichen Auswirkungen des Schleichverkehrs durch Berkersheim im morgendlichen Berufsverkehr mittlerweile so erheblich, dass der Rückstau der Ampel Am Dachsberg/Homburger Landstraße teilweise bis weit in die Bebauung Am Dachsberg von Berkersheim kommend hineinreicht. Dies ist ein untragbarer Zustand, weil dadurch die dortigen Hofausfahrten kaum noch sinnvoll benutzbar sind und die Berkersheimer Bevölkerung nur diesen einzigen Weg zur Fahrt in die Innenstadt oder zur Autobahn hat. Der Rückstaus in Richtung Frankfurter Bogen sind so auch unvermeidbar, weil die dorther kommenden Fahrzeuge auf den vorfahrtberechtigten Dachsberg gar nicht mehr einbiegen können. Die Situation wird durch die beschriebene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße verschärft, so dass diese zu überprüfen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 564 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 517/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radwege in der Homburger Landstraße

23.04.2018 · Aktualisiert: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 523/10 Betreff: Radwege in der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Fahrradwege in der Homburger Landstraße zwischen der Ronneburgstraße und dem Marbachweg ausgewiesen sind. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sprechen uns wegen großer Verunsicherung bei der Wegeführung für Fahrräder in der Homburger Landstraße zwischen der Ronneburgstraße und dem Marbachweg an. Eine Beschilderung fehlt. An Straßeneinmündungen sind Wege eingezeichnet. Oftmals parken Kfz auf einstmals abmarkierten Fahrradwegen. In nördlicher Fahrtrichtung gibt es keine Radwege. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 523/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 523/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 523/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1004 2018 Die Vorlage OF 523/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg

17.04.2018 · Aktualisiert: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3045 entstanden aus Vorlage: OF 496/10 vom 31.03.2018 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg im Bereich zwischen der St. Bonifatius-Kirche und der Homburger Landstraße einrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1934 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)

13.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2863 entstanden aus Vorlage: OF 462/10 vom 06.02.2018 Betreff: Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung der Buslinie 39 in Richtung Berkersheim über den Haltepunkt der Straßenbahnlinie 18 (Gravensteiner-Platz) verlegt werden kann, um von dort über die Huswertstraße die Endhaltestelle der U 5 und da s Endziel Berkersheim-Mitte zu erreichen. Begründung: Die Durchfahrt der Buslinie 39 durch den angegebenen Teil der Homburger Landstraße dient lediglich dem Erreichen der Endhaltestelle der U 5. Eine Haltestelle ist in diesem Teilstück wegen der engen Straßenführung nicht möglich. Für die Bewohner in diesem Teil der Homburger Landstraße bedeutet die 10-minütige Durchfahrt der Busse in beiden Richtungen eine enorme Belastung. Die Verlegung der Streckenführung würde zu folgenden Verbesserungen führen: - Eine Verkehrsberuhigung für die betroffenen Bürger durch die fünfzigprozentige Reduzierung des Busverkehrs. - Die direkte Erreichbarkeit der Carlo-Mierendorff-Schule für die Schüler und Lehrer. - Die direkte Erreichbarkeit des Preungesheimer Marktes für die Bürger aus Eckenheim. - Die geschlossene Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage. - Eine verbesserte Anbindung an den OPNV für die Bürger im Frankfurter Bogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1039 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten

16.01.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 444/10 vom 01.01.2018 Betreff: Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten Die Anhörung des Ortsbeirates 10 in Sachen Verkehr im Mai 2017 hat etliche Defizite dargelegt, die bisher jedoch keiner Regelung zugeführt wurden. Neben den vielen, teils mehrfach wiederholt geforderten Punkten sind auch wichtige weitere Aspekte dazugekommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten zu entwickeln und im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Dabei sind mindestens die folgenden Punkte für den Ortsbezirk 10 zukunftsorientiert zu klären: I. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, beispielsweise 1. Realisierung der vorgesehenen Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" spätestens zeitgleich mit der weiteren Bebauung des Hilgenfelds; 2. Verbindung vorhandener Buslinien mit anderen ÖPNV-Linien, beispielsweise a) Verlängerung der Buslinie 60 von Eschersheim am Neubaugebiet Hilgenfeld vorbei (wenn nötig auch unter Berücksichtigung von Schutzgebieten durch das Neubaugebiet) zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg", b) Verbindung der Buslinien 25 und 39 über die S-Bahn-Station "Berkersheim", c) Heranführung von Schnellbuslinien aus dem Umland zur Vernetzung an vorhandene und neue ÖPNV-Linien respektive Park-and-ride-Plätze; II. Förderung von Schnellladestationen, möglichst an gesuchten Plätzen wie zum Beispiel auch auf privaten Grundstücken, in Tiefgaragen oder an Park-and-ride-Plätzen; III. Ausbau des Radwegnetzes insbesondere in Bonames sowie auch stadtteilübergreifend, beispielsweise mit Eschersheim über die Bonameser Straße zum Neubaugebiet Hilgenfeld und zur Homburger Landstraße; IV. Entlastung der fünf Stadtteile vom Durchgangsverkehr, unter anderem 1. unter Berücksichtigung der vielen künftigen Neubaugebiete inner- und außerhalb des Ortsbezirks 10, 2. durch das Halten des Durchgangsverkehrs auf den Hauptstraßen (unter anderem der Bundesstraße 521, der Friedberger Landstraße sowie der künftigen Ortsrandstraße um Bonames); V. Schaffung neuer Park-and-ride-Plätze; VI. Optimierung künftiger Baustellen aufgrund schlechter Erfahrungen, unter anderem mit der Großbaustelle Gießener Straße sowie dem Ausbau der Main-Weser-Bahn seitens der Deutschen Bahn AG im Berkersheimer Niddatal, insbesondere durch 1. bessere Ankündigungen von Baustellen und Straßensperrungen, insbesondere durch E-Mails an das Büro der Stadtverordnetenversammlung, 2. Benennung von Ansprechpartnern und Bauleitern inklusive Angabe von Kontaktdaten und der Angabe der zuständigen bauaufsichtlichen Zuständigkeiten, 3. besserer Schutz von Kindergartenkindern, Grundschülern, ÖPNV-Fahrgästen und Senioren, insbesondere durch ausreichende Baustellenampeln, 4. verstärkte bauaufsichtliche Überprüfungen von Bauverkehr, insbesondere bezüglich nächtlichen Baulärms sowie ungenutzter Baustellen und störender Baustelleneinrichtungen, jeweils zum Schutz insbesondere der Anwohner und Gewerbetreibenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 698 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzung und Restaurierung der Ortseingangstafelhütten „Willkommen in NiederEschbach“ für Veranstaltungshinweise

02.01.2018 · Aktualisiert: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 142/15 Betreff: Instandsetzung und Restaurierung der Ortseingangstafelhütten "Willkommen in Nieder-Eschbach" für Veranstaltungshinweise Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 werden Mittel bis maximal 800,00 Euro zur Reparatur, Instandsetzung und Aufhübschung aller Ortseingangs-Tafelhütten "Willkommen in Nieder-Eschbach" bereitgestellt. Die Mittel sind an den seit Jahren zuständigen Verwalter der Tafel-Hütten, dem Verein "Eschbäjer Zuckerreube" vorab als Vorschuss auszuzahlen und nach Durchführung der notwendigen Maßnahmen und Ermittlung der Gesamtkosten mit dem beauftragten Verein endgültig abzurechnen. Begründung: Die vor einigen Jahren speziell angefertigten Tafelhütten im Bereich der Ortseingänge, die die Besucher unseres schönen Nieder-Eschbach begrüßen und auch temporär auf besondere Veranstaltungen seitens der örtlichen Vereine hinweisen, sind zum Teil in die Jahre bekommen, beschädigt und müssen hinsichtlich der Wiederaufstellung repariert und instandgesetzt werden. Vor einiger Zeit wurde die gut sichtbare und vielen bekannte Tafelhütte im Feld neben der Homburger Landstraße unweit der Kreuzung Heinrich-Berbalk-Straße am Stellgerüst derart beschädigt, die nun eine umfassende Reparatur und Neuaufbau erforderlich macht. Für die Erneuerung und Aufhübschung der Tafeln-Hütten, die durch den Verwalter der Tafeln dann in Auftrag gegeben wird, fallen geschätzte Kosten für Material und Sonderanfertigung in Höhe von 700-800 Euro an. Damit sich unser Stadtteil an den Ortseingängen wieder mit schönen bzw. runderneuerten Tafeln bestens präsentieren kann, sind hierzu die Mittel wegen des hohen öffentlichen Interesses bereit zu stellen. Die Möglichkeit der Unterstützung seitens des Ortsbeirats wurde bereits im Vorfeld geprüft und seitens der Verwaltung als zulässig bejaht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2018 Die Vorlage OF 142/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. in der Überschrift und im ersten Satz des Tenors das Wort "Ortseingangstafelhütten" durch das Wort "Tafelhütten" ersetzt wird; 2. im zweiten Satz des Tenors die Worte "vorab als Zuschuss auszuzahlen und" gestrichen werden; 3. im letzten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "die durch den Verwalter der Tafeln dann in Auftrag gegeben wird," gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

05.12.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 409/10 vom 21.11.2017 Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am ampelgesteuerten Fußgängerübergang an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über di e Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren. Begründung: Der Übergang über die Homburger Landstraße ist mit einer solchen Warnblinkleuchte ausgestattet. Der nur sehr begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 176 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg

05.12.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2531 entstanden aus Vorlage: OF 394/10 vom 23.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Berkersheimer Weg, von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg, dauerhaft Tempo 30 einzurichten. Aufgrund der Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung sollte diese Maßnahme mittlerweile einfacher umzusetzen sein. Begründung: Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Wie in der Zehnmorgenstraße kann so die Verkehrssicherheit erhöht werden. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 430 Antrag vom 23.04.2018, OF 505/10 Anregung vom 08.05.2018, OA 259 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo30Zone

05.12.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 20.11.2017 Betreff: Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo-30-Zone Vorgang: OM 2009/17 OBR 10; ST 2178/17 Der Magistrat hat mit Antwort vom 10.11.2017, ST 2178, auf eine Anregung des Ortsbeirates vom 22.08.2017, OM 2009, zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen am Frankfurter Berg darauf hingewiesen, dass die Straße An der Lindenallee als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Straße An der Lindenallee, einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße bis zur Verkehrsinsel am südlichen Anfang der Omega-Brücke, als Tempo-30-Zone auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2178 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 183 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg oberer Marbachweg

19.11.2017 · Aktualisiert: 17.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 410/10 Betreff: Radweg oberer Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter/Stellen anzuweisen, den Radfahrweg im oberen Marbachweg von der Gartenanlage Wolfsweide bis Homburger Landstraße auszubessern. Der Radfahrweg ist durch Wölbungen des Belages so holprig und rissig geworden, dass es zu Gefährdungen der Radfahrer kommt. Besonders in der dunklen Jahreszeit sind diese Stellen schlecht und zu spät zu erkennen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 410/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 410/10 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 23.10.2017 Betreff: Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Weinstraße von der Homburger Landstraße zur Gießener Straße als Einbahnstraße ausgewiesen und in beide Richtungen für Fahrradfahrer freigegeben wird sowie dass entsprechende Beschilderungen angebracht werden. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsregelung wird den Verkehr von der Homburger Landstraße auf die Gießener Straße verlagern und die verkehrsberuhigte Homburger Landstraße in den anliegenden Bereichen entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 428 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße

07.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2376 entstanden aus Vorlage: OF 384/10 vom 24.10.2017 Betreff: Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass schnellstmöglich in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 erläutert wird, wann und wie sichergestellt werden kann, dass baldmöglichst die Gießener Straße wieder für den Verkehr verfügbar ist und die Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg in einen Zustand versetzt wird, durch den das an dieser Stelle anfallende Verkehrsaufkommen auch nur ansatzweise bewältigen werden kann. 2. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu bestätigen, dass die dem Ortsbeirat 10 seinerzeit gemachten Zusagen, dass die zweispurige Verkehrsführung an dieser Kreuzung erhalten bleibt, noch Bestand haben. Begründung: Die weitgehende Sperrung der Gießener Straße und der Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg haben zwischenzeitlich zu so großen ökonomischen und ökologischen Schäden durch den produzierten Stau geführt, dass es dringend erforderlich ist, dass der Magistrat erläutert, warum die durchgeführten Maßnahmen dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen und warum die Maßnahmen nicht so geplant werden können, dass die Verkehrseingriffe minimiert werden. Das gilt insbesondere für die seit Kurzem bestehende, nicht nachvollziehbare Reduzierung des Marbachweges in Richtung Osten auf eine Spur. Wenn hier wenigstens eine Rechtsabbiegespur erhalten geblieben wäre, wäre der gegenwärtige Dauerzustand des Verkehrszusammenbruchs in diesem Bereich, sobald das Verkehrsaufkommen steigt, doch mutmaßlich deutlich zu reduzieren gewesen. Das Schlimmste ist, dass dadurch zusätzlich Verkehr in eng mit Wohnbebauung versehene Gebiete an der Homburger Landstraße umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10

07.11.2017 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 399/10 vom 24.10.2017 Betreff: Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10 Im Bereich Am Dorfgarten - Homburger Landstraße - Ecke Weilbrunnstraße/Oberwiesenstraße ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, hier wird laut Beschwerden zu allen Tageszeiten zu schnell gefahren, auch dort, wo sich viele Fußgänger bewegen, beispielsweise im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße. Die Sigmund-Freud-Straße wird besonders nachts von einigen sehr schnell durchfahren. 1. Besonders in Hinblick auf die Sicherheit von Anwohnern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein ViaCount-Gerät pro Stadtteil im Ortsbezirk 10 zur kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt und an wechselnden Standorten für mindestens ein Kalenderjahr genutzt wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat 10 nach Ermittlung vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen, damit Mitteilungen von Bürgern über die Mitglieder des Ortsbeirats 10 in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 276 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verblichene Schilder am Ortseingang Bonames erneuern

07.11.2017 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 395/10 vom 23.10.2017 Betreff: Verblichene Schilder am Ortseingang Bonames erneuern Die beiden Hinweisschilder mit Informationen zu den evangelischen und katholischen Gottesdiensten an der Homburger Landstraße am Ortseingang Bonames sind durch die Witterung ausgeblichen, das untere Schild ist davon sichtlich betroffen, wie auf dem Foto zu erkennen ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schilder durch die zuständigen Stellen entsprechend erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 274 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden

02.11.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2312 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 19.10.2017 Betreff: Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden (Bad Vilbel) 1. durch eine Optimierung der Ampelschaltung 2. oder gegebenenfalls durch eine weitere Linksabbiegerspur in die Dortelweiler Straße geändert werden kann. Begründung: Gegenwärtig ist fast ganztägig ein Dauerstau aus Richtung Norden in die Dortelweiler Straße festzustellen. Dies ist ein Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer, da dieser Stau häufig bis zur Homburger Landstraße zurückreicht, die dadurch auch blockiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 236 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch

26.10.2017 · Aktualisiert: 22.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Absägen von sieben Speierling-Bäumen beiderseits der Bonameser Straße zwischen dem Wohngebiet Bonameser Straße und Homburger Landstraße in Höhe von circa 90 Zentimetern ab Bodenniveau

19.10.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 375/9 Betreff: Absägen von sieben Speierling-Bäumen beiderseits der Bonameser Straße zwischen dem Wohngebiet Bonameser Straße und Homburger Landstraße in Höhe von circa 90 Zentimetern ab Bodenniveau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum diese Bäume abgesägt wurden und ob ggf. wann eine Ersatzpflanzung vorgesehen ist. Begründung: Der größere Teil der abgesägten Bäume fällt in den Ortsbezirk 10. An diesem Straßenteil befinden sich keine Häuser. Frequentiert wird dieser Straßenteil jedoch insbesondere aus dem bebauten Teil von Eschersheim, Ortsbezirk 9. Die festgestellte Schnitthöhe von 90 cm mag im Einzelfall geringfügig differieren. Möglicherweise wurden die abgesägten Bäume bei einem Sturm beschädigt. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Sturm und dem Absägen ist jedoch nicht erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 675 2017 Die Vorlage OF 375/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten

12.09.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 29.08.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Homburger Landstraße, im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße, verstärkt die Geschwindigkeit von Tempo 30 per Blitzer in den Abendstund en kontrolliert oder, wenn dies nicht möglich ist, mit ViaCount-Geräten die Lage geklärt wird. Begründung: In den letzten Monaten ist in dem Abschnitt der Homburger Landstraße von der Weilbrunnstraße in Richtung Ronneburgstraße trotz der Tempo-30-Regelung ein verstärktes Fahren von PS-starken Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit festzustellen. Dieses gilt es abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2312 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten

12.09.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2101 entstanden aus Vorlage: OF 375/10 vom 29.08.2017 Betreff: Tempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Homburger Landstraße im Abschnitt ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, auf Höhe des Malvenweges, verstärkt die Geschwindigkeit von Tempo 50 per Blitzer in den Abendstunden kontrolliert oder, wenn dies nicht möglich ist, die Lage mit ViaCount-Geräten überwacht wird. Begründung: In den letzten Monaten ist in dem Abschnitt der Homburger Landstraße, ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, trotz der Tempo-50-Regelung ein verstärktes Fahren von PS-starken Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit festzustellen. Dieses gilt es abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2442 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule sicherer gestalten hier: Zebrastreifen am Hagebuttenweg einrichten

12.09.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2100 entstanden aus Vorlage: OF 373/10 vom 26.08.2017 Betreff: Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule sicherer gestalten hier: Zebrastreifen am Hagebuttenweg einrichten Für die am Frankfurter Berg östlich der Homburger Landstraße wohnenden Grundschulkinder ist die Albert-Schweitzer-Schule zurzeit die zuständige Grundschule. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Homburger Landstraße überqueren, um zum Unterricht zu gelangen. Auf dem weiteren Weg müssen die Kinder den Hagebuttenweg queren, wo es keinerlei Sicherheitsmaßnahmen gibt. Dies stellt für die Kinder eine Gefahrenquelle dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob im Rahmen des Schulwegs ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zwischen dem Hagebuttenweg 7 und 14 eingerichtet werden kann, damit die Schülerinnen und Schüler den Weg zu Schule sicher begehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2534 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?

29.08.2017 · Aktualisiert: 15.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 364/10 Betreff: Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich zwischen August-Schanz-Straße und Homburger Landstraße ein außergewöhnliches Aufkommen von Ratten zu beobachten ist. Begründung: Im Bereich zischen Homburger Landstraße und August-Schanz-Straße sind nach Aussagen von Bürgern vermehrt Ratten gesichtet worden. Auf Grund der vielen Lebensmittel-Supermärkte in diesem Bereich wäre hier ein erhöhtes Aufkommen von Ratten besonders problematisch. Insofern ist Prüfung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2017 Die Vorlage OF 364/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10

28.08.2017 · Aktualisiert: 15.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 377/10 Betreff: Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10 Aufgrund der nicht nachlassenden Bürgerbeschwerden über zum Teil viel zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen aller Art, gerade auch in 30-Zonen, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zur kommunalen Verkehrsüberwachung ein Hilfsmittel anzuschaffen, welches mittels Hochtechnologiekomponenten anonyme Geschwindigkeit-Messungen durchführt und Messergebnisse nach Fahrzeugtyp gegliedert an ein Rechenzentrum sendet. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Es wird von der Firma RTB GmbH in Bad Lippspringe hergestellt. Der Ortsbeirat regt an, mindestens zwei dieser Koffer im Ortsbezirk 10 an regelmäßig wechselnden Standorten einzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse nach Bedarf Radarkontrollen durchzuführen. Hintergründe und weitere Fakten zum "Blitzerkoffer" können von der Herstellerfirma angefordert werden. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Begründung: Alleine die Homburger Landstraße bietet Rasern viele Gelegenheiten, die maximal zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, aber auch die Sigmund-Freud-Straße wird zu bestimmten Uhrzeiten oft mit zum Teil viel zu hohen Geschwindigkeiten befahren. Natürlich ist auch in untergeordneten Straßen ein möglicherweise interessanter Einblick in das Fahrverhalten möglich, wenn die "Blitzerkoffer" flächendeckend im Ortsbezirk eingesetzt werden - besonders in Bereichen, in denen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch Raser gefährdet werden könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 377/10 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien

22.08.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2008 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 02.08.2017 Betreff: Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Teil des von vielen Fußgängern genutzten Malvenwegs zwischen Sonnentaustraße und Homburger Landstraße durch entsprechende Maßnahmen vom Park- und Rangierverkehr zu befreien. Begründung: Der westliche Malvenweg ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger. Die viel zu schmale Sackgasse wird trotz vorhandener kostenloser Tiefgarage des Supermarkts als Parkmöglichkeit genutzt. Gefährliche Fahrmanöver und Blechschäden sind die Folge, insbesondere jedoch gefährliche Situationen für die vielen Kinder und Fußgänger. Leider wird nach Anwohneraussagen die Straße von jüngeren Verkehrsteilnehmern auch zu später Stunde zur Zurschaustellung angefahren; Abhilfe ist hier angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2177 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für die Kinder der Kita „Winnie Puuh“ am Frankfurter Berg

22.08.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2006 entstanden aus Vorlage: OF 331/10 vom 01.08.2017 Betreff: Sicherheit für die Kinder der Kita "Winnie Puuh" am Frankfurter Berg Die Kita "Winnie Puuh" ist aufgrund ihrer Konzeption eine Kita mit einem großen Einzugsbereich. Unter anderem beteiligt sie sich an der bilingualen Sprachförderung im Rahmen des Bundesprogramms "Sprach-Kita", was dazu führt, dass ein Großteil der Kinder aus anderen Stadtteilen kommt. Der Elternbeirat hat nunmehr festgestellt, dass es besondere Gefährdungslagen für die Kinder gibt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nachfolgenden Vorschlägen des Ortsbeirates 10 nachzugehen und diese jetzt umzusetzen: 1. Aufbringen von Piktogrammen auf der Homburger Landstraße in Höhe der Kita; 2. Anbringen von Hinweisschildern (Piktogramm) "Achtung Kinder" am Fahrradweg; 3. Ausweisen von zwei Kurzzeitparkplätzen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Bereich Car Wash Park/Kita, da viele Kinder aus anderen Stadtteilen mit dem Pkw gebracht und abgeholt werden müssen; 4. regelmäßiger Schnitt der Hecke zwischen dem Fußgänger- und dem Radweg im Bereich der Kita sowie im Bereich der Fußgängerampel auf Schulterhöhe der Kinder, damit sich die Verkehrsteilnehmer frühzeitig sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2261 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames

22.08.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2007 entstanden aus Vorlage: OF 332/10 vom 05.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames 1. Der Magistrat wird gebeten, wiederholte und kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen auf der Homburger Landstraße durchzuführen. 2. Sollte dieses ad hoc aus personellen bzw. logistischen Gründen nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, wenigstens durch den Einsatz von ViaCount-Geräten reale Lageerkenntnisse zu gewinnen, diese dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und geg ebenenfalls von sich aus bereits direkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Den Ortsbeirat 10 erreichen wieder einmal vermehrte Hinweise, insbesondere von Anwohnern aus dem Hilgenfeld, dass eine übermäßige Anzahl von Verkehrsteilnehmern den Abschnitt zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames vermutlich auch mit massivst überhöhten Geschwindigkeiten, also demzufolge auch im Bußgeldbereich befindlich und mit vermutlich durchaus mehrmonatigen Fahrverboten verbunden, befahren. Entsprechende Überprüfungen bzw. Kontrollen sind somit auch im Hinblick der Verkehrssicherheit zwingend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2176 Antrag vom 26.02.2018, OF 464/10 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2870 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich am Frankfurter Berg

22.08.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009 entstanden aus Vorlage: OF 335/10 vom 02.08.2017 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten , den Bereich der Straße An der Lindenallee einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße bis zum Kurvenbereich am südlichen Anfang der Omega-Brücke künftig als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Da es sich hier um reine Wohnstraßen ohne Durchgangsverkehr handelt, sollte es möglich sein, den Bereich als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2178 Antrag vom 20.11.2017, OF 412/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2539 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße

22.08.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 04.08.2017 Betreff: Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kompliziert gestaltete Fahrbahnmarkierung auf der Gießener Straße an der Einmündung in die Homburger Landstraße dahin gehend überprüft wird, ob diese neu und unkomplizierter gestaltet werden kann, sodass es nicht zu überflüssigen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern, besonders für Radfahrer, kommt. Begründung: Der Sinn dieser Markierung ist für Fahrzeugführer nicht sofort erkennbar, sodass es im fließenden Verkehr oft zu gefährlichen Situationen kommt. Radfahrer sind hier besonders gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2180 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehrskonzept Gießener Straße

22.08.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 354/10 vom 08.08.2017 Betreff: Radverkehrskonzept Gießener Straße 1. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1.1. warum der Ausbau der Gießener Straße zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße mit erheblichen Gefahren für die Radfahrer so lange dauert; 1.2. inwieweit die sehr aufwendige Neugestaltung des Radweges an der Einmündung Homburger Landstraße/Gießener Straße eine Verbesserung für die Sicherheit der Radfahrer darstellt. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Radfahrbüro in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 das Konzept für die Radwege auf der Gießener Str aße vorstellt und erläutert, inwieweit dieses die Sicherheit der Radfahrer erhöht. Begründung: Zu 1.1.: Auf dem Stück zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße stocken die Bauarbeiten augenscheinlich. Die gegenwärtige Situation ist aber sehr gefährlich für Radfahrer, weil die Fahrspuren sehr schmal sind und stadtauswärts der Rand, der steil abfällt, nur durch Warnbarken gesichert ist, die nicht fest platziert sind, sodass Radfahrer nicht unmittelbar am rechten Rand fahren sollten. So werden Radfahrer dort von Autofahrern massiv bedrängt. Zu 1.2.: Die bereits fertiggestellte Markierung des Radweges an der Einmündung der Homburger Landstraße in die Gießener Straße ist so kompliziert, dass sie von den Autofahrern nicht rechtzeitig erfasst werden kann. Zudem sind die Fahrradfahrspuren teilweise so breit, dass die Autofahrer sie für Autofahrspuren halten. Dadurch fahren sie auf den Fahrradfahrspuren und gefährden so massiv die Radfahrer. Im Vergleich zur vorherigen, gut überschaubaren Situation hat sich deshalb die Situation der Radfahrer an dieser Stelle nicht verbessert. Das wird sich noch verschärfen, wenn die Gießener Straße auch wieder für den Verkehr voll geöffnet ist. Zu 2.: In Anbetracht der erheblichen Mittel aus der Stellplatzablöse, die in dieses Projekt fließen, ist dies nur zu rechtfertigen, wenn Radfahren dadurch attraktiver wird und somit weniger Parkplätze benötigt werden. Was bisher realisiert worden ist, weckt hieran jedoch deutliche Zweifel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unfallschwerpunkt nordöstlich der Friedberger Warte

02.08.2017 · Aktualisiert: 24.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 340/10 Betreff: Unfallschwerpunkt nordöstlich der Friedberger Warte Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. Welche Kosten bei ganzheitlicher Betrachtung bisher am Unfallschwerpunkt Friedberger Warte (nordöstlich, am Fußgängerüberweg vom neuen Marktplatzbereich über die Trasse der Straßenbahnlinie 18 zur östlichen Ecke der Homburger Landstraße) entstanden sind, 2. welche neuen Erkenntnisse aus den wiederholten Unfällen und eventuell drohenden Regressforderungen zu 1. gezogen werden, 3. welche planerischen Verbesserungen zur Vermeidung von weiteren Unfällen im Bereich der Fahrstreifen stadtauswärts und für die Schulwegsicherung nunmehr vorgesehen sind. Begründung: Auf die wiederholten Anregungen des Ortsbeirates 10 wird verwiesen. Der Bereich der Straße um die Friedberger Warte ist unverändert eng und unübersichtlich. Die Verkehrsteilnehmer werden hier tatsächlich überrascht, da es gerade in dem unübersichtlichen Teil die Straße sehr eng wird. Weitere Unfälle drohen; die Angst vor solchen bleibt bestehen. Anwohner - insbesondere Eltern von Schülern - sowie der Ortsbeirat 10 sind in sehr enttäuscht, dass bisher außer Ersatzmaßnahmen (beispielsweise neue Drängelgittern) keine vorbeugenden Maßnahmen zur Unfallvermeidung eingerichtet wurden; dies gilt umso mehr, als weiterführende Maßnahmen nicht teuer sein müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 543 2017 Die Vorlage OF 340/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten

20.07.2017 · Aktualisiert: 15.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 342/10 Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg vom LKW-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der LKW-Verkehr über 7,5 t hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z.B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann. Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen LKWs, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der 1970er Jahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 342/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 570 2017 Die Vorlage OF 342/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung die Worte "Weilbrunnstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet „Im Hilgenfeld“ am Frankfurter Berg

13.06.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1752 entstanden aus Vorlage: OF 304/10 vom 29.05.2017 Betreff: Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat 10 die Verkehrsgutachten zur Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg vorgelegt werden. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche zusätzlichen Belastungen sich für die Homburger Landstraße nach einer Bebauung ausweisen und wie sich diese auf den Durchsatz auf der Homburger Landstraße im Durchschnitt und in Spitzenzeiten auswi rken werden? 3. Darüber hinaus wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit der Bauverkehr für das Baugebiet "Im Hilgenfeld" vom Straßennetz verkraftet werden kann, sollte mit dem Baugebiet begonnen werden, bevor der Ausbau der Main-Weser-Bahn abgeschlossen ist, insbesondere während der Zeit, wenn im Zuge dessen die Homburger Landstraße nur mit einer einspurigen Behelfsbrücke die Main-Weser-Bahn queren kann. Begründung: Schon gegenwärtig ist die Homburger Landstraße im Bereich Frankfurter Berg in Spitzenzeiten überlastet. Da die Erschließung des Baugebietes "Im Hilgenfeld" mit geplanten 850 Wohneinheiten für den Individualverkehr alleine über die überlastete Homburger Landstraße erfolgen kann, ist es dringend geboten, Klarheit hinsichtlich der zukünftigen Belastungssituation auf dieser Straße zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1888 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Mülleimer für den Ortsbezirk 10

13.06.2017 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1759 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 29.05.2017 Betreff: Mehr Mülleimer für den Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. detailliert über in den letzten Jahren im Ortsbezirk 10 abmontierte Mülleimer und entsprechend aufgegebene Standorte berichtet wird; 2. zunächst an ständigen Müllblickfängen im Ortsbezirk 10 (beispielsweise im Jasminweg und im Konrad-Hoenen-Weg) fehlende Mülleimer wieder aufgestellt und wenn nötig, zusätzliche Mülleimer aufgestellt w erden; 3. an häufig verschmutzten ÖPNV-Haltestellen die Leerungen im Ortsbezirk 10 besser kontrolliert und so weit nötig, häufigere Leerungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1130 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbelastung der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg während des Ausbaus der MainWeserBahn

13.06.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1751 entstanden aus Vorlage: OF 303/10 vom 29.05.2017 Betreff: Verkehrsbelastung der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg während des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Fahrzeuge benutzen gegenwärtig pro Stunde a) durchschnittlich; b) in den Spitzenzeiten die Brücke der Homburger Landstraße zwischen Frankfurter Berg und Bonames? 2. Wie hoch wird der Durchsatz der geplanten einspurigen Ersatzbrücke mit Ampelregelung a) für den reinen Fahrzeugverkehr; b) unter Berücksichtigung der Anlieferung der Baumaterialien für den Ausbau der Main-Weser-Bahn sein? 3. Ab wann genau ist diese einspurige Brücke und für welchen Zeitraum geplant? 4. Sollte sich eine Differenz zwischen den Zahlen nach den Ziffern 1. und 2. ergeben, wird der Magistrat um Beantwortung der Frage gebeten, was er plant, dass dieser Verkehr abfließen kann unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Ausweichquerungen der Main-Weser-Bahn in dieser Zeit durch deren Ausbau für den Individualverkehr auch nur eingeschränkt nutzbar sein werden? Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse in einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt werden. Begründung: Die Homburger Landstraße ist bereits jetzt in den Spitzenzeiten im Bereich Frankfurter Berg überbelastet mit dem Ergebnis, dass es zu langen Rückstaus kommt. Insofern ist es von ganz entscheidender Bedeutung, wie hoch das Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke ist und wie für die Zeit der geplanten einspurigen Verkehrsführung mit Ampelregelung der Verkehr dort abfließen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1907 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Autobahnanschluss für den Berkersheimer Weg auf die A 661

26.05.2017 · Aktualisiert: 21.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 302/10 Betreff: Autobahnanschluss für den Berkersheimer Weg auf die A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, einen Autobahnanschluss vom Berkersheimer Weg auf die BAB 661 herzustellen, um dem in den kommenden Jahren zu erwartenden, steigenden Verkehrsaufkommen zu begegnen, das insbesondere durch die in Planung befindlichen Neubaugebiete Nördlich der Anne-Frank-Siedlung und Homburger Landstraße/Hilgenfeld entstehen wird. Wegen der Neubaugebiete und weiterer kleinerer Bauprojekte wird die Einwohnerzahl in den Stadtteilen Eschersheim und Frankfurter Berg in den nächsten Jahren merklich steigen. Dies wird auch eine Zunahme des motorisierten Individualverkehrs mit sich bringen. Da die Eschersheimer Landstraße künftig vom Weißen Stein bis zur Hügelstraße nur noch auf einer Fahrspur befahren werden kann, muss über Alternativen für den Verkehr in Richtung Innenstadt nachgedacht werden. Ohne Alternativrouten werden lange Staus und damit einhergehend, hohe Luftverschmutzung die Folge sein. Ein Anschluss an die BAB 661 böte die Möglichkeit, Verkehrsströme aus dicht besiedeltem Gebiet herauszuhalten, was auch der Lärm- und Abgasbelastung der Wohngebiete zugunsten käme. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 302/10 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

16.05.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach

02.05.2017 · Aktualisiert: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg

25.04.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556 entstanden aus Vorlage: OF 269/10 vom 27.03.2017 Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden Lkw auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich gilt. Der Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. Das heißt, es müssten abschließbare Poller angebracht werden mit entsprechend vielen Schlüsseln. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abpollern hinter den Parkplatzzufahrten mit einer Schlüsselanlage wegen der Feuerwehrzufahrt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1300 Antrag vom 01.08.2017, OF 333/10 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30

21.04.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1458 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 21.04.2017 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 1. Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (zurzeit L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellstmöglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, bis zum 1. August 2017 a) den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) sowie b) den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und dem Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Firma Lesser), zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung, - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1396 Aktenzeichen: 32 1

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