Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM
1556 entstanden aus
Vorlage: OF 269/10 vom
27.03.2017 Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter
Berg Vorgang: OM
633/11 OBR 10; ST 219/12 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem
rückwärts ausfahrenden Lkw auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer
verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort
berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich gilt. Der
Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, darauf
hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der
Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine
Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten
Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. Das heißt, es müssten
abschließbare Poller angebracht werden mit entsprechend vielen Schlüsseln.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob das Abpollern hinter den Parkplatzzufahrten mit
einer Schlüsselanlage wegen der Feuerwehrzufahrt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2011, OM 633
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2012, ST 219
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1300
Antrag vom
01.08.2017, OF
333/10
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542
Aktenzeichen: 32 1