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Vorlagen
Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 01.08.2019 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus dem Jahr 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage täglich arbeitsbedingt nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewiesen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der Kfz-Verkehr ist an dieser Stelle tagsüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll jedoch zeitnah in diesem Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-Gurion-Ring mit der Seniorenanlage BGR 20. Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus sowie die Einkaufmärkte ALDI und Lidl, eventuell weitere wichtige Anlaufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 Aktenzeichen: 32 1
Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4564 entstanden aus Vorlage: OF 744/10 vom 17.04.2019 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen insbesondere für den Sport (ungedeckt) in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende - auch gemeinsame - Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium soll die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, sodass sich im weiteren Umfeld das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40 2
Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 716/10 vom 04.03.2019 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah 1. die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; 2. die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3840 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 04.10.2018 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße Ben-Gurion-Ring ein neues, aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 - Ben-Gurion-Rings ist in das Verkehrskonzept einzubeziehen und mit zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er-Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden, um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30 Prozent öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mindestens 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von circa 25.000 Euro gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort einen Parkplatz leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und Abstellmöglichkeiten für deren Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing-Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 15
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 362/12 Betreff: Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ab welchen Schuljahren, mit wie vielen Zügen und ggf. mit welchem fachlichen Profil die folgenden avisierten weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen werden: - Gymnasium im Mertonviertel - Integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Begründung: Die genannten Schulprojekte sind bislang nicht genauer terminiert, stellen aber für Kinder und Jugendliche aus Kalbach-Riedberg und den anderen Stadtteilen der Bildungsregion Nord eine dringend benötigte Erweiterung des weiterführenden Schulangebots im Norden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2018 Die Vorlage OF 362/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 174/15 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht u.a.: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezenentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leerstehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geföffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrag wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: Wo genau sollt die Schule entstehen? Welche Größenordnung soll die Schule haben (zB Schülerzahl) Wo soll die Turnhalle errichtet werden? Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag laufen? Welche laufenden Kosten entstehen? Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle ect) entstehen. Welchen Einfluß wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen. Ist die Maßnahme mit dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" abgesprochen. (mit welchem Ergebnis?) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2018 Die Vorlage OF 174/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fragen 2. um das Wort Zügigkeit in der Klammer ergänzt wird, 4. das Wort "ist" durch das Wort "wird" ersetzt wird, 10. Die Frage "Ist die Maßnahme mit dem Beirat der Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring abgesprochen?" durch die Frage "Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?" ersetzt wird und dass der Antrag mit folgendem Wortlaut abgeschlossen wird: "Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates, die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 172/15 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der nächsten Verkehrsbegehung mit Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring prüfen und im Zustimmungsfalle durchführen zu lassen. Begründung: Als die Garagen geplant und gebaut wurden gab es keine Parkplätze auf der Fahrbahn an dieser Stelle auf beiden Seiten. Der Bereich war früher in einer Tempo 30 Zone eingebunden, insbesondere wegen der kurvenreichen Lage. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert. Das Tempolimit wurde vor einigen Jahren aufgehoben und die Fahrzeuge parken auf beiden Seiten, sodass bei einer Ausfahrt aus der Garagenausfahrt es erschwert wurde, die Verkehrssituation des fließendenden Verkehres in diesem Bereich zu erfassen,. Durch die Veränderung der Situation wäre aus Sicherheitsgründen eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle dringend nötig. Hinweis: Ggf. ist vorstellbar, dass der vorhandene Verkehrsspiegel im Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 62 auf der gegenüberliegenden Seite in Höhe des Gerüstbauerablageplatzes entfernt wird, der Spiegel wird nicht mehr benötigt, weil die ehemalige Ausfahrt der BfG Bank nicht mehr existiert und der Spiegel an dieser Stelle obsolet geworden ist. Hier könnten die Kosten für die Anschaffung eingespart werden. Lediglich die Veränderung bzw. die Verlegung wäre hier durch die öffentliche Hand zu tragen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 172/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenFehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 165/15 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum 01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig), 2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu weitere konkrete Fragen: Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual die gestaffelte höchste Abgabe? Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Wie hoch ist der Anteil an bestehenden Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnraum in Nieder-Eschbach? Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese durch neuen gefördertem Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt?. Außerdem wird gebeten mitzuteilen, ob und inwieweit diese Einnahmen und in welcher Höhe dann konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15 bisher wieder Verwendung gefunden haben bzw. in neuen Maßnahmen einfließen werden? Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie hier z.B. das Wohngebiet "Am Bügel / Ben-Gurion-Ring" wäre es aber auch wichtig zu wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich auch betroffen sind und ob diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung gefunden haben. Insbesondere im Wohngebiet "Am Bügel" leben laut Sozialbericht/Sozialraumanalyse viele Hartz IV- Empfänger/sozial Schwache, die keine Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung im Ben-Gurion-Ring sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe zusätzlich belastet werden, dahingehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer konterkarierend wirken. Dies gilt anhand konkreter Zahlen zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2018 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Satzteil "und im Wohngebiet Am Bügel", im zweiten Satz der Begründung der Satzteil "wie hier z. B. das Wohngebiet ́Am Bügel / Ben-Gurion-Ring ́" sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Im vierten Satz der Begründung werden die Worte "im Ben-Gurion-Ring" durch die Worte "in Nieder-Eschbach" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenRadwegeverbindung Bonames - Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 259/12 Betreff: Radwegeverbindung Bonames - Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem Radfahrbüro in Abstimmung mit dem ADFC kurze verkehrssichere Radwege von Kalbach nach Bonames zu entwickeln, die u. a. vom Kalbacher Rathaus zum Wendelsgarten oder vom Ben-Gurion-Ring (Bonameser Teil) Richtung Kalbach Rathaus führen. Begründung: Die Straßen zwischen Kalbach und Bonames sind durch Kraftfahrzeuge heute derart belastet, dass dies kein sicheres Radfahren gestattet. Um jedoch weiteren motorisierten Verkehr auf das Rad zu verlagern, müssen auch die geeigneten Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Bisher existieren hier keine diesbezüglichen Wegeverbindungen für den Radverkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 259/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenLuminale 2018 Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 144/15 Betreff: Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring Die Luminale-Organisation 2018 (18.-23. März) hat beschlossen dass sie auch randstädtische Gebiete in die Luminale einbeziehen möchte als Brücke zwischen dem Stadtkern Frankfurt am Main und seinen Stadtteilen. Dies aufgreifend hat der Beirats zur "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" beschlossen an der kommenden Luminale 2018 teilzunehmen. Dies soll einerseits den inneren Zusammenhalt der Bewohner stärken, andererseits den äußeren Blick auf das Wohngebiet deutlich verbessern. Bereits am 30.11.2017 wurde seitens der Firma raumbasis, die auch an der Gestaltung der Luminale in der Innenstadt beteiligt ist, eine Vorstellung eines Lichtkonzeptes für den Bügel vorgestellt und einige Ideen aufgebracht. Die Entwicklung eines Konzeptes ist in Arbeit. Die Finanzierung kann wahrscheinlich aus dem Budget der "Sozialen Stadt" (mit-)finanziert werden. Es sollen allerdings zur Erzeugung eines Mehrwerts (wie im Konzept der "Sozialen Stadt" vorgesehen) ein Mehrwert erzeugt/generiert werden, in dem bei Akteure und im Gewerbe im Bereich des Bügels um Mitfinanzierung geworben wird (so auch bei den beiden beteiligten Ortsbeiräte). Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" werden zur Durchführung der Teilnahme an der Luminale der Stadt Frankfurt 2018 werden aus dem Budget des Ortsbeirates 15 750,- Euro zu Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 13 Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2018 Die Vorlage OF 144/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP; FREIE WÄHLER (=Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, BFF
Weiter lesenKeine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 22.08.2017 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über frei laufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Magistrat wird daher gebeten, a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen; b) zu prüfen, ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann; c) den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2363 Aktenzeichen: 67 0
U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2002 entstanden aus Vorlage: OF 323/10 vom 13.06.2017 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der bisher unbeschrankte U-Bahn-Übergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestaltet wird, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahn-Unfalls am 24. Mai 2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 77/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Initiativantrag des Ortsbeirates gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue im Bebauungsplan 894 Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße "An der Alten Ziegelei" zu benennen Begründung: Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die 1970ziger Jahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherr der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 77/15 wird bis zur Sitzung am 19.05.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2017 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 17.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob weitere Fahrradbügel in der Hombuger Landstraße gegenüber der Fahrschule beziehungsweise im B ereich der Straße Homburger Hohl sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Bonames Mitte" und am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können; 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bügel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden kann; 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrende Richtung Niddatal dahin gehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße Alt-Bonames, sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen; 4. ob zeitnah Piktogramme mit dem Symbol "Fahrrad" in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt-Bonames und Am Burghof) aufgebracht werden können; 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz am Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann; 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg/Am Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung (Rechts-vor-Links) entschärft werden kann; 7. ob das Fahrradfahren parallel zum Park-and-ride-Parkplatz (verlängerte Radwegeverbindung zwischen Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1817 Aktenzeichen: 32 1
Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 62/15 vom 10.11.2016 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung der Fahrbahn für Radfahrer in nördliche Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht zurzeit auf der Westseite ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung Süden ist das für Radfahrer in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und am Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur nach Erachtens des Ortsbeirates einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 850 entstanden aus Vorlage: OF 55/15 vom 19.10.2016 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer in der geplanten Wohnbebauung integrierten Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren in Verhandlungen zu treten und diese beim Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring, ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, zu unterstützen. So empfiehlt es sich, beispielsweise weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Als Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 278 Aktenzeichen: 64 1
Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSpiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 46/15 vom 21.09.2016 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von sechs bis 14 Jahren unter Beteiligung der Kinderbeauftragten zu erstellen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche des Kinderzentrums Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. Begründung: Der Spielplatz in der Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese Vorgehensweise soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 65 Aktenzeichen: 67 2
Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 120/10 Betreff: Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt", zusammen mit den dort lebenden Bürger*innen verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürger*innen die Anregung einer Grundschule, mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 vorgetragen. Beispielsweise als Dependance zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2016 Die Vorlage OF 120/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff sowie im Antragstenor das Wort "Quartier-Grundschule" durch das Wort "Grundschule" ersetzt wird sowie dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes nachfolgenden Wortlaut aufweist: "beispielsweise als Dépendance in Teiljahrgängen der August-Jaspert-Schule" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 39/15 vom 23.08.2016 Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der alten Ziegelei am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring - sind Teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt worden, sogenannte Fuchslöcher, die unter dem Boden für den Abgasabzug dienten. Diese kleinen Tunnel bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zurzeit für sogenannte Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten (besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument der Ziegelei auf öffentlichem Gelände präsentiert werden können. Die GWH, zurzeit Eigentümer des Geländes, steht der Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst. Daher ist ein rasches Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des Geländes gesichert (circa zwei Meter, Durchmesser etwa 40 bis 50 Zentimeter). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. Weiterhin soll eine Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichem Gelände ermöglicht werden, sofern dies nicht auf dem Gelände der GWH erfolgen kann. Eine Präsentation des gesichteren Teils des Fuchslochs ist zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, die Kosten für die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Ein Bereich am Bügelweiher sollte für die Lagerung der Betonsäule vorgesehen werden, um diese dort als eine Art "Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen Hinweisstele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. c) Der Ortsvorsteher wird in diesem Zusammenhang gebeten, beim Magistrat in Erfahrung zu bringen, welche Gründe für die Verzögerung vorliegen und wann mit einer Stellungnahme zu rechnen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2016, OF 10/15 Betreff: Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den durch einen Unfall verursachten Schaden an der Lärmschutzwand (Züricher Straße, in der Kurve) beseitigen zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand der Wand wieder herzustellen. Begründung: Bereits vor geraumer Zeit wurde die genannte Lärmschutzwand in der Züricher Straße durch einen Pkw bei einem Unfall zerstört. Es ist an der Zeit, den Schaden zu beheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 10/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2016, OF 305/15 Betreff: Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Spielplatzes Ben-Gurion-Ring am Weiher (Am Bügel) entsprechend der Vorstellung im Ortstermin am 13. Januar 2016 vorzunehmen das bisher nicht gepflasterte Teilstück des Weges durch den Spielplatz so zu verbessern, dass es auch bei Regenwetter matsch- und pfützenfrei passierbar bleibt. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget für die Maßnahme zu 1 4.000,- Euro für die Maßnahme zu 2 4.000,- Euro bereit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 305/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herr Drephal erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2016 Die Vorlage OF 305/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Die von den Vertretern des Grünflächenamtes vorgestellte Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Am Weiher/Ben-Gurion-Ring dient zur Kenntnis. 2. Der Neugestaltung des Spielplatzes wird in der vorgestellten Form zugestimmt. 3. Die Anschaffung der Spielgeräte unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. 4. Die Verbesserung des Gehweges durch den Spielplatz unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerwendung der Fördergelder „Soziale Stadt“ für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4754 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 10.11.2015 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen wurden Mittel in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" sowie ergänzender Begleitförderung durch den Magistrat und den Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro, zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring bereitgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und dem Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und dem vor Kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend ab Ende 2016, alle zwei Jahre über den Sachstand, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt beziehungsweise finanziert wurden, zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 489 Aktenzeichen: 61 0
Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00
Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1511/6 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Die Bundesmittel zur städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Stadtgebietn mit komplexen Problemlagen (sog. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt) wurden durch die schwarz-rote Bundesregierung seit 2014 deutlich erhöht. Und wie der Magistrat zudem mitgeteilt hat, ist auch das Land bereit, Mittel für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, was auch nötig ist, da die o.g. Bundesmittel nur fließen, wenn auch das Land sich beteiligt (und zwar mit 30% der für das Projekt jeweils erforderlichen Kosten). Dies eröffnet auch für Frankfurt die Chance sich mit Projekten um diese Fördermittel erfolgreich zu bewerben. Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr bereits beschlossen, dass der Magistrat geeignete Stadtteile bzw. Quartiere vorschlagen soll. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 ist zu begrüßen, dass dabei auch Quartiere in Griesheim und Nied genannt worden sind. Für Quartiere in beiden Stadtteilen besteht für städtebauliche Förderung Bedarf, der in der Vergangenheit durch den Magistrat auch bereits anerkannt wurde (z.B. im Rahmen der Prüfung zur möglichen Berücksichtigung für das städtische Programm der Aktiven Nachbarschaft). Das gilt im übrigen auch noch für das Quartier Henriette-Fürth-Straße in Schwanheim-Goldstein. In Nied und Schwanheim-Goldstein ist die Aufnahme in dieses städtische Förderprogramm bisher nur deswegen nicht erfolgt, weil die Mittel der Stadt es nicht zuließen. Die Chance nun zusätzliche Fördermittel von Bund und Land erhalten zu können, um diesen Quartieren zu helfen oder auch anderen im Ortsbezirk 6 wie auch in Frankfurt, muss nun beim Schopf gepackt werden. Inzwischen hat der Magistrat mitgeteilt, dass er selbst für den Bereich Ben-Gurion-Ring einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm stellen will und dass er parallel Kriterien entwickelt, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Ob für Quartiere im Ortsbezrik 6, z.B. in Nied, Griesheim, Schwanheim-Goldstein, vorgesehen ist, Förderanträge zu stellen; wenn ja für welche Quartiere und wann? 2. Ob es schon eine Rangfolge von Projekten für das Förderprogramm gibt, und wenn ja, wie diese aussieht? 3. Die Kriterien, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen für die Beantragung für das Förderprogramm ergibt bzw. wann diese Kriterien fertig gestellt sind. 4. Wie wird überhaupt ausgewählt, für welches Quartier ein Förderantrag gestellt wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2015 Die Vorlage OF 1511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 662 entstanden aus Vorlage: OF 285/15 vom 26.08.2015 Betreff: Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele engagierte Bürgerinnen und Bürger derzeit in Frankfurt am Main am bestehenden Freiwilligen Polizeidienst aktiv mitwirken bzw. um ergänzende Mitteilung, welcher Teil an Personen davon ihren Dienst im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) absolviert haben sowie die Anzahl und Umfang der Einsätze der letzten drei Jahre. 2. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Erfahrungen und konkrete Maßnahmen durch den unterstützenden Einsatz sowie hinsichtlich der Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes gemacht wurden. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden dabei bisher von ihnen wahrgenommen bzw. wie breit ist das Spektrum des aktuellen Aufgabenfeldes der freiwilligen Polizeikräfte? Begründung: Viele Kommunen haben mit der Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes gute Erfahrungen gemacht. In Frankfurt am Main wurde der Freiwillige Polizeidienst im Jahre 2007 eingeführt. Im Sinne einer Förderung des subjektiven öffentlichen Sicherheitsgefühls für die Bürgerinnen und Bürger hat der Ortsbeirat - unter Federführung der CDU - seinerzeit diese sinnvolle polizeiliche Ergänzung auch im Ortsbezirk 15 begrüßt. Der Einsatzbereich des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 umfasste die Kontrolle des öffentlichen Raums, so zum Beispiel das Umfeld an ÖPNV-Stationen, an Schulen bzw. auf den Schulwegen, öffentlichen Grünflächen und der Kinderspiel- und Bolzplätzen (zum Beispiel innerhalb des Ben-Gurion-Ringes). Die Präsenz erkennbarer fußläufiger Sicherheitskräfte, sowohl der hauptamtlichen als auch freiwilligen Sicherheitskräfte, wurde in den vergangenen Jahren positiv von der Bevölkerung aufgenommen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es immer wieder in Teilen des Ortsbezirks 15 zu Akten des Vandalismus oder zu Verschandelungen durch Graffiti kommt. Dies geschah zuletzt aktuell wieder an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" sowie an sonstigen öffentlichen und privaten Anlagen sowie Einrichtungen im nahen Umfeld. Eine noch stärkere Präsenz von zusätzlichen Ordnungskräften könnte dafür sorgen, dass sich potenzielle Täter nicht mehr so leicht unbehelligt fühlen können. Ein Gleiches gilt für die immer wieder zu beobachtende wilde Ablagerung von Sperrmüll. Die Präsenz von zusätzlichen Kräften des Freiwilligen Polizeidienstes, wenn auch lediglich temporär, kann daher - als Entlastung der hauptamtliche Kräfte - nur ein Gewinn sein. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass das für den Ortsbezirk 15 zuständige 15. Polizeirevier am Frankfurter Berg auch nach der geplanten Zusammenführung mit dem 14. Revier zumindest in der heutigen Personalstärke erhalten bleibt bzw. entsprechend der Erfordernisse (durch die bauliche Entwicklung im Frankfurter Norden) weiter ausgebaut wird. Der Freiwillige Polizeidienst ersetzt ausdrücklich nicht die Kernaufgaben und Tätigkeiten der bestehenden Polizeireviere, sondern bleibt weiterhin eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Prävention und Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In letzter Zeit ist aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung festzustellen, dass in Nieder-Eschbach kaum noch Personen des Freiwilligen Polizeidienstes gesichtet wurden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie oft die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 eingesetzt waren, welche Aufgaben wahrgenommen wurden und wie sich die zukünftige Einsatzplanung darstellt. Anhand des angeregten Erfahrungsberichtes zum Freiwilligen Polizeidienst in Frankfurt können dann möglicherweise weitere Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Polizeidienstes, zum Beispiel im Erfolgsfalle durch eine zukünftig weitere Personalaufstockung für das Stadtgebiet, die Beschränkung bzw. Intensivierung hinsichtlich besonders erfolgreich praktizierter Einsatzbereiche und -gebiete, Überarbeitung und Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die Zusammenarbeit mit den bestehenden Sicherheitskräften, insbesondere der hauptamtlichen Schutzpolizei, abgeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 547 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 16.11.2015, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Beschlussausfertigung(en): § 6541, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 32
Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 02.09.2015 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise dem Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen, vom Land Hessen wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommensgrenze. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigten Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter ersetzt werden und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und GRÜNE in der Landesregierung beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zugunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben wird. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohen Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. im Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau nicht kippt. Es ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaft GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 288 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 663 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) REP (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6542, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 64 3
Bauplanung im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 280/15 vom 13.05.2015 Betreff: Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, folgende Fußgängerüberwege mit einer Straßenbeleuchtung (Natriumdampfleuchten oder LED-Leuchten, sofern sie den gleichen Effekt erzielen) auszustatten, damit eine bessere Sichtbarkeit des jeweiligen Fußgängerüberweges gewährleistet wird: 1. Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 90 vor der Kurve mit dem Abzweig des Fußweges Richtung U-Bahn-Station Bonames Mitte; 2. Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 174 unterhalb der Bushaltestelle Seniorenwohnanlage Bügel. Begründung: An beiden Stellen werden die Fußgängerüberwege zurzeit von normalen Straßenleuchten ausgeleuchtet. Gerade in der dunklen Jahreszeit hat sich wieder gezeigt, dass dies sehr ungenügend ist. Die Überwege beziehungsweise die sie nutzenden Passanten sind nur schlecht erkennbar. Bild 1. Fußgängerüberweg im Ben-Gurion-Ring Quelle: www.openstreetmap.org Bild 2. Fußgängerüberweg Ben-Gurion-Ring/Seniorenwohnanlage Bügel Quelle: www.openstreetmap.org Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1242 Aktenzeichen: 91 52
Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 272/15 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spielmobileinsätze in den Sommermonaten im Stadtteil Nieder-Eschbach in Auftrag zu geben und durch das Kinderbüro organisieren zu lassen. Das Spielmobil soll mit seinem Angebot entweder in der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) oder im Pausenhof der Michael-Grzimek-Schule sowie im Ben-Gurion-Ring (Park) eingesetzt werden. Die Einsatztermine sind mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Schulleitung sowie der Bürgerinitiative Am Bügel abzustimmen. Die Finanzierung der Spielmobileinsätze erfolgt mit einem Höchstbetrag von brutto 1.500,00 über das Ortsbeiratsbudget. Begründung: Das Spielmobil hat ein attraktives und abwechslungsreiches Spieleangebot und stellt daher ein Event für die Kinder in Nieder-Eschbach dar. Insbesondere in den Sommermonaten und in der Ferienzeit wäre dies auch für die Daheimgebliebenen eine willkommene Abwechslung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 328 2015 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Sommermonaten" die Worte "oder alternativ in den Herbstferien" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
Weiter lesenBesserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 250/15 vom 29.12.2014 Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der BAB 661 kommend) gut sichtbar eine große rot-weiße Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. (StVO Anlage 4, Zeichen 625) Weiterhin wird der Magistrat gebeten, vor der Rechtskurve ein Hinweisschild auf die kommende Ampel (StVO Anlage 1, Zeichen 131) mit entsprechendem Richtungspfeil (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) aufzustellen. (StVO Anlage 1, Zeichen 131) (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) Begründung: In den Abendstunden und bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Der Ortsbeirat verspricht sich mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 537 Aktenzeichen: 66 7
Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 591 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des angegebenen Bebauungsplans Nr. 894 eine bauliche und freie Fläche vorzusehen, in der ein Zusammentreffen unterschiedlicher Bewohnergruppen des Bügels zu verschiedenen Anlässen und Ereignissen möglich ist. Dabei sind die diesbezüglichen Ergebnisse der empirica-Studie der GWH zu beachten. Begründung: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat 2011 eine umfassende Studie zur Wohn- und Lebenssituation im Wohngebiet Am Bügel vorgelegt. Unter anderem wird darin auf den Mangel beziehungsweise das Fehlen von sozialen Treffmöglichkeiten für die Bewohner hingewiesen. Die Studie beinhaltet noch nicht die geplante Schließung des Sozialrathauses sowie die Erweiterung der Wohnbebauung durch den Bebauungsplan Nr. 894. Hier bietet aber gerade der Bebauungsplan Nr. 894 die Gelegenheit, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Anlage Anlage 1 (ca. 38 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 684 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 591 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) zu 2. LINKE.; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 219 = Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll) FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (M 219 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 219 = Annahme im Rahmen OA 591, OA 591 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) NPD (M 219 und OA 591 = Ablehnung) REP (M 219 und OA 591 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5545, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00
Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach leisten
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2014, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 232/15 vom 29.08.2014 Betreff: Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach leisten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der vorhandenen Mittel das vom Frankfurter Verband betriebene Begegnungs- und Servicezentrum im Ben-Gurion-Ring Nr. 20 für notwendige bauliche Maßnahmen zwecks Erzielung einer Barrierefreiheit finanziell zu fördern. Folgende bauliche Maßnahmen sind zu unterstützen: 1. Die schwere Brandschutztür am Eingang ist mit einer automatischen Öffnung zu versehen; 2. Schaffung einer Barrierefreiheit am Eingang; 3. Einbau einer weiteren Toilette (für Damen und behindertengerecht). Die Kostenvoranschläge für die Gesamtmaßnahme liegen bei 40.000 Euro. Diese notwendigen Mittel sind nach Prüfung der Kosten noch in 2014 bis zu dieser Höhe als Zuschuss bereitzustellen. Begründung: Das Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Nieder-Eschbach ist inzwischen in den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Bonames ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen jeglicher Herkunft und Alters geworden. Insbesondere ältere Senioren, mit oder ohne körperliche Einschränkung, schätzen das vielfältige Angebot des Begegnungs- und Servicezentrums. Diverse jahreszeitliche Feste, Projekte wie "Restaurant im Viertel" oder "Liedercafé" und zahlreiche Informationsveranstaltungen bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring zudem die Möglichkeit, ortsnah und kostengünstig am Stadtteilleben teilzunehmen. Das Begegnungs- und Servicezentrum möchte vor diesem Hintergrund erreichen, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, der Besuch des Zentrums im Haus Ben-Gurion-Ring Nr. 20 erleichtert wird. So ist derzeit keine Barrierefreiheit im Eingangsbereich gegeben. Die schwere Brandschutztür lässt sich manuell für Menschen mit Einschränkungen nur äußerst schwierig öffnen. Eine automatische Öffnung, wie z. B. in Krankenhäusern vorhanden, würde hier sicher helfen. Im Begegnungs- und Servicezentrum ist bisher nur eine Toilette vorhanden, die von Besucherinnen und Besuchern aufgesucht werden muss. Es besteht hier der Bedarf einer weiteren Toilette, damit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Diese neue weitere Toilette sollte dann auch barrierefrei und behindertengerecht installiert werden. Dem Frankfurter Verband liegen Kostenvoranschläge in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro vor. Die von der Stadt geleisteten finanziellen Zuschüsse für die offenen Seniorendienste, u. a. auch für die Begegnungsstätte, wurden in diesem Jahr erheblich gekürzt, sodass dem Frankfurter Verband keine Gelder für die notwendigen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sollten die Mittel für die baulichen Maßnahmen als einmaliger Zuschuss aus dem laufenden Haushalt, ggf. durch interne Umschichtung von Haushaltsmitteln im Sozialdezernat, zweckgebunden bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2014, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.12.2014, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 555 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5311, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 51
Ortsbegehung Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2014, OF 234/15 Betreff: Ortsbegehung Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten folgende Punkte bei der nächsten Ortsbegehung in Nieder-Eschbach anzusprechen: a) Abmarkierung einer Sperrfläche vor dem Haus Am Sprudel 3. b) Anbringen einer strichlierten Haltelinie auf der nach Norden führenden Fahrbahn der Berner Straße an der Einmündung der von Osten kommenden nördlichen Fahrbahn der Genfer Straße (nicht Kreisel) im Bereich der Ecke des Parkplatzes. zu a) zu b) Begründung: a) von Norden (oben) aus der Stichstraße kommende Fahrzeuge haben größere Schwierigkeiten rechts auf die Brücke zur Glochengasse hin abzubiegen, wenn im angegebenen Bereich weitere Fahrzeuge abgestellt sind b) An der genannten Einmündung hat der von Osten kommende Verkehr der Genfer Straße Vorfahrt vor dem von Süden kommenden Verkehr der Berner Straße (Rechst vor Links). Durch bis auf die Nase des Parkplatzes abgestellten Fahrzeuge, auch Lieferwagen (siehe Bild) ist die Einmündung der Genfer Straße bez. auf der Genfer Straße kommenden Fahrzeuge für Fahrer auf der Berner Straße oft schlecht bis gar nicht erkennbar. Eine strichlierte Haltelinie weist besser auf die Einmündung hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 215/15 vom 07.03.2014 Betreff: Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, den Übergang am vorhandenen Zebrastreifen im Ben-Gurion-Ring an der Einmündung zur Berner Straße durch die Aufstellung einer Straßenleuchte mit gelbem Licht besser auszuleuchten. Begründung: Dieser Übergang ist gerade in den Abendstunden ein unbeleuchteter dunkler Abschnitt. Eine bessere Ausleuchtung erhöht die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 789 Aktenzeichen: 91 52
Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 214/15 vom 04.03.2014 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zum Sammeln von wiederverwertbaren Kleinelektrogeräten in Nieder-Eschbach dezentrale Entsorgungsinseln zu schaffen und diese mit Sammeltonnen für Elektroschrott auszustatten. Als geeignete Standorte für die Sammeltonnen werden die gut zu erreichenden Bereiche bei den vorhandenen Verbrauchermärkten in folgenden Straßen vorgeschlagen: - Alt-Niedereschbach - Ben-Gurion-Ring - Berner Straße Begründung: Neben der Möglichkeit der Abgabe von Elektrogeräten im Wertstoffhof Nord der FES bedarf es weitere Angebote für den Bürger im Frankfurter Norden, Kleinelektrogeräte, wie beispielsweise alte Handys, Mixer, Elektrorasierer etc., für die Wiederverwertung zu entsorgen. Diese Geräte sind begehrtes Recyclinggut und gehören nicht in die häusliche Restmülltonne. Auf sogenannten dezentralen Entsorgungsinseln sollen daher spezielle Sammelbehälter aufgestellt werden, in denen diese Kleingeräte entsorgt werden können. Als geeignete Örtlichkeiten für derartige Sammelbehälter werden in Nieder-Eschbach die Standorte der Discounter und Verbrauchermärkte vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 860 Aktenzeichen: 79 4
Berner Straße; Probleme beim Andienungsverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2014, OF 209/15 Betreff: Berner Straße; Probleme beim Andienungsverkehr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bedingt durch die von LKW ́s verursachte Nutzung eines Teils der Straße und des Bürgersteig der Berner Straße vor einem Elektogeräte-Fachmarkt für die Lieferung von Elektrogeräten. Die Nutzung des Bürgersteigs als Lager- und Umschlagsplatz führt neben dem Blockieren einer Fa hrbahn zu einer Gefährdung für Fußgänger. Dadurch kommt es auch ergänzend verstärkt zu unnötigen Rücksstaus und zu Beinträchtigungen für den fließenden Verkehr. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu regeln, in wieweit die Andienung des Elektrofachgeschäftes vor Ort besser geordnet und ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs in der Berner Straße geschaffen werden kann. Begründung: Viele Bürger/innen sind in letzter Zeit an den OBR herangetreten, dass in der Berner Straßein seit längerem, insbesondere vor dem ansässigen Elektrofachgeschäft verstärkt Probleme bei der Lieferung und Andienung auftreten. Es gilt daher zu prüfen, ob für Anlieferung von Geräten an die Firma eine andere Möglichkeit gefunden und verbindlich festgelegt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits im Vorfeld seitens des Ortsvorstehers ein Gespräch im Oktober 2013 mit der Firma geführt, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, eine Besserung ist seither nicht eingetreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 209/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAusbesserung eines Kanalzugangs
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2013, OF 205/15 Betreff: Ausbesserung eines Kanalzugangs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, umgehend den Kanalzugang in der Züricher Straße, direkt hinter der Ausfahrt aus dem Kreisel Berner Straße Richtung Autobahnanschluss auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen. Begründung: Offenbar ist der Deckel um einige Zentimetern eingesunken Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 205/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
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S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStromausfall in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVervollständigung eines Wegweisers (Brückenschild) in der Züricher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2013, OF 188/15 Betreff: Vervollständigung eines Wegweisers (Brückenschild) in der Züricher Straße Die Ausfahrt von der A661 von Süden kommend mündet nach einer Rechtskurve in die Züricher Straße. Im Zusammenhang mit den Bauten für IKEA und Hornbach musste seinerzeit u.a. das Kreuzungsbauwerk neu gestaltet und erweitert werden. Ab der Kreuzung bis zur Einfahrt Ikea und Hornbach beginnt die Züricher Straße mit 3 Spuren. Die rechte Spur führt zu Hornbach, die mittlere Spur führt zu Ikea. Die linke Spur führt geradeaus entlang der Züricher Straße in das Gewerbegebiet. Zum Erreichen dieser äußeren Spur müssen auf einem sehr kurzen Straßenstück die Ikea- und Hornbach-Spuren diagonal überquert werden. IKEA und Hornbach machen ihre beiden Spuren durch große Brückenschilder einzeln erkenntlich. Die dritte Spur wird nicht benannt. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen Brückenmast mit den einzelnen Schildern "Hornbach" und "IKEA" zu verlängern, so dass links noch ein Hinweisschild auf Nieder-Eschbach möglich wird. Dies sollte mit Rücksprachen mit den beiden Firmen möglich sein. Gerne gibt der Ortsbeirat weitere sachdienliche Auskunft. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenUmsetzen eines Verkehrsschildes an der Ecke Homburger Landstraße/Berner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 189/15 Betreff: Umsetzen eines Verkehrsschildes an der Ecke Homburger Landstraße/Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen , Der Magistrat wird gebeten, das Schild "Fahrradweg/Fußweg Ende", das am Rand des Bürgersteigs kurz vor der Ecke Homburger Landstraße (stadteinwärts) / Berner Straße steht, zu versetzen. Dieses Schild behindert in erheblichem Maße die Sicht auf die dahinter stehende Ampel. Ein immer gewünschtes vorausschauendes Fahren auf die Kreuzung zu, wird durch die ungünstige Platzierung des Schildes großenteils eingeschränkt. Das Problem lässt sich leicht lösen durch ein Anbringen des Schildes an dem Laternenmast, der rechts an der Mauer steht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
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